Achtung Hinweis für VOL/A nur e-Angebote Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar unter der Internetseite http://www.vergabe.berlin.de zur Verfügung. Es werden keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet. Bewerbungen in herkömmlicher schriftlicher Form, E-Mail oder Fax werden nicht mehr angenommen. Für eine Angebotsabgabe ist eine Registrierung und Bewerbung unter http://www.vergabe.berlin.de mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse erforderlich. Nach der erfolgreichen Registrierung und Bewerbung erfolgt der Download der Vergabeunterlagen sofort mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login. Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (in elektronischer Textform ohne Signatur, mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) über www.vergabe.berlin.de erfolgen. Konventionelle Angebote in Papierformat werden nicht angenommen und sind nicht zugelassen. Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden. Achtung NEU: Es besteht die Möglichkeit ein Angebot über die Vergabeplattform "elektronisch in Textform" abzugeben. Bei dieser Abgabeart benötigt man keine elektronische Signatur, es ist der Name der natürlichen Person die die Erklärung abgibt anzugeben. Angebote ohne Name der natürlichen Person werden ausgeschlossen. Bitte nutzten Sie die Angebotsabgabe "elektronisch in Textform" !!!!! Danke Mit freundlichen Grüßen Submissionsstelle Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung BauPlanFM, Zentrale SubmissionsstelleYorckstr. 4 - 11 10965 Berlin 26.01.2017 Tel.: 030 90298-2550 Fax: 030 90298712550 E-Mail: [email protected] Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Liefer- und Dienstleistungen) Angebot für Sicherheitstechnische Überprüfung von Spielgeräten Sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden gebeten, für die oben stehende Lieferung / Leistung ein Angebot abzugeben. Die nachstehenden Bewerbungsbedingungen sowie die beigefügte Leistungsbeschreibung sind zu beachten. 1. Auftraggebende Stelle: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Submissionsstelle, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin Raum: 2050 Tel.: 030 90298-2550 [email protected] E-Mail: 2. Fax: 030 90298712550 Ausschreibende Stelle: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung BauPlanFM, Zentrale Submissionsstelle-, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin Raum: 2050 Tel.: 030 90298-2550 E-Mail: [email protected] Fax: 030 90298712550 3. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 4. Art der Leistung: Sicherheitstechnische Überprüfung von Spielgeräten 5. Ort der Leistung: Öffentliche Spielplätze in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Annahmezeit: 6. Wesentlicher Leistungsumfang: Sicherheitstechnische Überprüfung von Spielgeräten Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) 7. Aufteilung in Lose: Ja Angebote sind möglich für: ein Los _____________ Lose alle Lose Sonstiges: es werden NUR elektronische Angebote zugelassen, Angebote in Papierform werden ausgeschlossen. 8. Ausführungszeit: 13.03.2017 bis 26.05.2017 Vorablieferungen sind ausdrücklich erwünscht 9. Absendetag der Bekanntmachung (bei Vergabe nach EU-Recht): entfällt 10. a) Ablauf der Angebotsfrist: 21.02.2017 Uhr: 10:30 b) Digitale Angebote dürfen im Sinne des Signaturgesetzes nur mit Signatur abgegeben werden. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. c) Eine elektronische Angebotsabgabe ist: möglich nicht möglich d) Bei elektronischer Angebotsübermittlung ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. e) Stelle, bei der die Angebote bei schriftlicher Angebotsabgabe einzureichen sind: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung BauPlanFM -Zentrale Submissionsstelle-, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin 2050 Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Es ist neben der Anschrift (10.b) besonders zu kennzeichnen mit: G 6488 Oe 2017 VOL Ausschreibungsnummer: Bezeichnung der Ausschreibung: 10:30 21.02.2017 Ablauf der Angebotsfrist: dem mitgelieferten Aufkleber Sonstiges: es werden NUR elektronische Angebote zugelassen, Angebote in Papierform werden ausgeschlossen !!! Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) 11. a) Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: siehe Checkliste b) Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: siehe Checkliste Die Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Die Überprüfung der Eignung der Bieter kann vor Ort im Betrieb erfolgen. 12. Sonstige Erfordernisse: siehe Checkliste 13. Inhalt der Angebote: Die Angebotsabgabe hat ausschließlich unter Verwendung der beigefügten Angebotsblätter zu erfolgen. Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie gewährte Skonti und Rabatte sind separat einzutragen. Die Angaben müssen zweifelsfrei sein. Die Angebote sind dokumentenecht auszufüllen und zu unterschreiben. Der Name des Unterzeichners muss zweifelsfrei aus dem Angebot hervorgehen, z.B. durch maschinenschriftliche Hinzufügung zur Unterschrift. Der Bieter ist verpflichtet, alle verlangten Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie alle verlangten Angaben zu machen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. 14. Nebenangebote: sind zugelassen Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als solche deutlich gekennzeichnet werden. Die Mindestanforderungen für die Abgabe von Nebenangeboten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen (nur EU-weite Verfahren). Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) 15. Auskunft über die Vergabeunterlagen: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung BauPlanFM -Zentrale Submissionsstelle-, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin Etage: Raum: 2050 Tel.: 030 90298-2550 Fax: 030 90298712550 E-Mail: [email protected] Erreichbarkeit: 16. Prüfung der Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen. 17. Auftragserteilung: Zuschlagskriterien ✘ der niedrigste Preis oder das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien: Kriterium: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Gewichtung in %: Sonstiges: Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. Im Falle der Gleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los. 18. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 13.03.2017 19. Zusatz für Bewerber- und Bietergemeinschaften: Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet die geforderten Erklärungen und Nachweise (Nr. 11 a) zu erbringen. Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) 20. Zusatz für Untervergabe: Bei Untervergabe muss grundsätzlich bereits bei der Angebotsabgabe der volle Name des Nachunternehmers, seine Organisationsform, sowie der Herstellungsort bekanntgegeben werden. Von den Bietern können alle oder ein Teil der oben geforderten Erklärungen und Nachweise für den/die Nachunternehmer gefordert werden. 21. Zusatz für ausländische Bieter: Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. zugelassen ist auch die folgende Sprache: Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. Darüber hinaus müssen ausländische Bieter die unter Punkt 11 geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen. Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen. Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bewerbers erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen. 22. Nicht berücksichtigte Angebote: Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies schriftlich beantragen. Bei europaweiten Vergabeverfahren ergeht zusätzlich eine gesonderte Mitteilung an die Bewerber, bzw. Bieter. Die Ergebnisse freihändiger Vergaben und beschränkter Ausschreibungen Teilnahmewettbewerb) werden auf berlin.de/vergabeplattform veröffentlicht. (jeweils ohne 23. Hinweis: Der Auftraggeber verfährt nach Teil A – Abschnitt 1 - der VOL. Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bieter ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. Nur bei EU-weiten Verfahren: Der Auftraggeber verfährt nach § 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) Der Bieter kann an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B. Nachunternehmer oder Konzerntöchter), haben entsprechende Nachweise und Erklärungen dem Angebot vorzulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort entsprechende Angaben zu machen. Liegt ein Ausschlussgrund gemäß 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) oder § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) vor, so sind mit dem Angebot aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 124 GWB beizufügen. Nachprüfungsbehörde gemäß § 155 ff. GWB: Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Tel: (030) 90 13 83 16 Fax: (030) 90 13 76 13 E-Mail:[email protected] Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Zentrale Submissionsstelle Dieses Formular wurde elektronisch erzeugt und ist ohne Unterschrift gültig Anlagen: ✘ Leistungsverzeichnis/se ✘ Angebotsblatt / Angebotsblätter (Wirt 313) ✘ Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen (Wirt 311 A) ✘ Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) ✘ Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324) ✘ Erklärung gem. Frauenförderverordnung (Wirt 359) ✘ Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 321) Eigenerklärung(en) zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326) ✘ Checkliste – Eignung (Wirt 320) ✘ GAB D83 und Objektlisten ✘ Anhang BVB VOL Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) !"#$ !%! !"#$ &''( ! )"#! Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung BauPlanFM -Zentrale SubmissionsstelleYorckstr. 4 - 11 10965 Berlin * G 6488 Oe 2017 VOL <!"#'! % $! * 13.03.2017 !$!* - 21.02.2017 :#) 10:30 $QJHERWIU Sicherheitstechnische Überprüfung von Spielgeräten 'HP$QJHERWVLQGDOV$QODJHQEHLJHIJW* !!!"# +!'', -'',) ./',). ./',)0$(1 !'# &)'2!"#!, ./',,34$5 2 ./',6 "#7!6 8"#9 !$6# '!"#!) 29! +! /''2!! ' !! #'"#"#97!!) '$ % $! -"#!# :!"#$'$6''0' ! ! -! 7 )"#2*;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;; ;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;; ( Datum / Stempel und Unterschrift) Hinweis: Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Ich biete / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: Hauptangebot Keine Vergabe nach Losen Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) € Summe Angebot Technische Nebenangebote (ohne Abgabe eines Hauptangebotes) Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) € Nebenangebote/Änderungsvorschläge zum Hauptangebot Preisnachlass ohne Bedingung Wirt 313 (eVergabe) – Angebot-VOL (15.09.2010) Technische Nebenangebote/ Änderungsvorschläge Anzahl: Andere Nebenangebote Anzahl: % G 6488 Oe 2017 VOL Sicherheitstechnische Überprüfung von Spielgeräten Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) 1. Allgemeines (1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen sowie die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen" (VOL/B). (2) Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. 2. Preise Die vereinbarten Preise sind Festpreise im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. 3. Lieferung Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an die vom Auftraggeber bezeichnete Annahmestelle. 4. Verpackung Verpackungsmaterialien, die mehrfach verwendet werden können, sind vom Auftragnehmer oder von der Auftragnehmerin unentgeltlich zurückzunehmen. 5. Skonto (1) Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird ein Skonto von 2 v. H. des Rechnungsbetrages abgezogen. S. 1 gilt nicht bei Leistungen, bei denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei preisgebundenen Verlagserzeugnissen. (2) Skonto wird von allen Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-, Abschlags-, Schluss- und Teilschlusszahlungen) abgezogen. 6. Schriftform Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der Schriftform (§ 126 BGB). Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Die nachstehenden besonderen Vertragsbedingungen sind Ergänzungen für die Erfordernisse des Einzelfalls. Sie beziehen sich nur auf die Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand dieser Vergabe sind. Veränderungen oder Markierungen dürfen vom Bieter nicht vorgenommen werden. Auch das Ankreuzen der Kästchen erfolgt nur durch den Auftraggeber. 7. Preisgleitklausel Abweichend von Nr. 2 finden die nachstehend bezeichneten Preisgleitklauseln Anwendung: entfällt 8. Ausführungsfristen Für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen gelten die nachstehenden Fristen und Einzelfristen: 13.03.2017 bis 26.05.2017 Wirt 311 A– ZVB/BVB 10/05) -2- 9. Vertragsstrafen Gemäß § 11 VOL/B wird folgende Vertragsstrafe vereinbart: entfällt Bei Überschreitung folgender Fristen der Nr. 8 werden die angegebenen Vertragsstrafen fällig: Vertragsstrafe: %/Tag der Überschreitung Frist: Vertragsstrafe: %/Woche der Überschreitung Frist: 10. Güteprüfung: Gemäß § 12 VOL/B wird zur Güteprüfung vereinbart: - 11. Annahmestelle: nach Absprache mit dem AG 12. Abnahme nach Absprache mit dem AG 13. Verjährungsfrist für die Mängelansprüche Abweichend von § 14 Nr. 3 VOL/B beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche 0 Jahr(e) nach der Abnahme. 14. Zahlungen (1) Vorauszahlungen werden nach folgendem Zahlungsplan geleistet: - Vorauszahlungen werden auf fällige Abschlagszahlungen wie folgt angerechnet: - (2) Abschlagszahlungen werden geleistet nicht geleistet. 15. Rechnungen 2 Der Auftragnehmer hat Rechnungen in _______facher Ausfertigung, Abschlagsrechnungen für 2 Vorauszahlungen (Nr. 14 Abs. 1) und für Abschlagszahlungen (Nr. 14 Abs. 2) in _______facher Ausfertigung einzureichen. Jeder Rechnung, Schlussrechnung oder Teilschlussrechnung hat der Auftragnehmer Aufmassberechnungen und -zeichnungen, Stundenlohnzettel, Lieferscheine, Wiegekarten, Fremdrechnungen und andere Belege, die der Auftraggeber zur Prüfung und Feststellung benötigt, im Original als Unterlagen beizufügen. 16. Skontoabzüge Abweichend von Nr. 5 ZVB wird folgende Skontovereinbarung getroffen: Das Skonto beträgt 2,0 v.H. Wirt 311 A – ZVB/BVB (10/05) -3Die Skontofrist beginnt abweichend von Nr. 5 ZVB für Zahlungen gemäß Zahlungsplan und für Vorauszahlungen mit dem Tage der Fälligkeit, für Abschlagszahlungen mit dem Tage des Eingangs prüfbarer Aufstellungen über die vertragsgemäße Teillieferung oder Teilleistung. Für Schlusszahlungen gilt Nr. 5 ZVB unverändert, für Teilschlusszahlungen mit der Maßgabe, dass die Skontofrist nicht vor vertragsgemäßer Lieferung oder Leistung des in sich abgeschlossenen Auftragsteils beginnt. 17. Sicherheitsleistung Abweichend von § 18 VOL/B hat der Auftragnehmer folgende Sicherheit(en) zu leisten: entfällt 18. Sonstige Bedingungen: siehe Anhang BVB VOL xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Wirt 311 A – ZVB/BVB (10/05) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Wirt 324 – BVB ILO-Kernarbeitsnormen (18.06.2012) Auftrag/Ausschreibung Nr.: G 6488 Oe 2017 VOL Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung 12. Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 13. Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme 14. Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit 15. Angebot alternierender Telearbeit 16. Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit auch in Führungspositionen 17. Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit 18. Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung 19. Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen 20. Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze 21. Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen Hiermit erkläre(n) ich/ wir Folgendes: - Zutreffendes bitte ankreuzen – A. Anwendbarkeit von § 13 Absatz 1 LGG Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) Ja Nein ( keine weiteren Angaben erforderlich) B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben: I. Beschäftigtenzahl1) Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: 1) über 500 Beschäftigte ( gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6) über 250 bis 500 Beschäftigte ( gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 20 bis 250 Beschäftigte ( gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 10 bis 20 Beschäftigte ( gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Absatz 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen. II. III. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden: 1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. 2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet. 3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet: 1. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans 2. Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen 3. Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen 4. Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen 5. Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil 6. Einsetzung einer Frauenbeauftragten 7. Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente 8. Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gemäß § 5 Absatz 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert: Begründung: (auf Verlangen nachzuweisen) Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können. 9. Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männliche dominierte Berufe interessieren sollen 10. Spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen (Datum, Unterschrift, Stempel) 11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Wirt 359 FFV (22.06.2016) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Wirt 359 FFV (22.06.2016) Eigenerklärung zur Eignung Ich erkläre/Wir erklären, dass mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden. mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert sind. ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor. ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen bin/sind und auch weiterhin nachkomme(n). ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23 ArbeitnehmerEntsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist. mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n), zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSABenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten, die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten. Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten: die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer, die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen. Wirt 321 – Eigenerklärung (26.05.2016) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß ArbeitnehmerEntsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass – unter bestimmten Voraussetzungen - eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen für die Dauer von bis zu fünf Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. ___________________ (Ort, Datum) ______________________ (Unterschrift, Firmenstempel) Hinweis: Grundsätzlich ist die Textform bei der Unterschrift ausreichend. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur diese bzw. die händische Unterschrift. Wirt 321 – Eigenerklärung (26.05.2016) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt, oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen. die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der zu erfüllenden Vertragsleistung mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die für die vom Nachunternehmer oder dem Vertragspartner des Verleihers zu erbringende Leistung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte maßgeblich sind. sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich übertragen wird (mittels Wirt 322) und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher ihrerseits den von ihnen beauftragten Nachunternehmern oder Verleihern die o.a. Verpflichtungen schriftlich übertragen und sich dazu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Die Verpflichtungen gelten nicht bei Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Wirt 322 – (24.05.2016) Seite 1 BVB/Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung, Sozialversicherungsbeiträge Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Ich erkläre/Wir erklären, mit meiner/unseren Unterschrift/en die vorstehend aufgeführten Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzuhalten (siehe Wirt 322, Seite 1), meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). Die Verpflichtung gilt nicht bei Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. ___________________ ______________________ (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) Hinweis: Grundsätzlich ist die Textform bei der Unterschrift ausreichend. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur diese bzw. die händische Unterschrift. Wirt 322 – (24.05.2016) Seite 2 BVB/Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung, Sozialversicherungsbeiträge Anhang zu den BVB Sonstige Bedingungen: 18. Frauenförderung Anwendung bei einem Auftragswert von mindestens 25.000,00 € Brutto. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt Ausbildungsbetriebe Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz Gemäß § 4 Absatz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz können die Vergabestellen von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer – und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern. ILO-Kernarbeitsnormen Gemäß § 8 Absatz Satz 1 BerlAVG gelten die zu ergreifenden Maßnahmen nur für folgende Waren: o o o o o o o o o o o Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder) Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle handgefertigte Teppiche Natursteine Produkte aus Holz Kaffee, Kakao, Tee Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren Fischereiprodukte Feuerwerkskörper, Zündhölzer Schnittblumen, Topfpflanzen Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes Mit der Bezirksamtsvorlage Nr. IVI 164/2012 vom 11.12.2012 hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung darauf festgelegt: „Die Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau – und Dienstleistungen /Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) vom 23.10.2012 „ auf alle Vergabevorgänge ab einem geschätzten Auftragswert von 500 € netto anzuwenden. Folgende Nachweise und Eigenerklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen (auch für ggf. einzusetzende Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) Bitte beiliegende Checkliste beachten. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. G 6488 Oe 2017 VOL Dem Angebot beizufügende Erklärungen und Nachweise Eigenerklärungen Freiberufler max. Alter Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG über die Eignung (Wirt 321) aktuell X X X X X X zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) aktuell X X X X X X zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326) aktuell X X X X X X über die Förderung von Frauen und die vereinbarkeit von Beruf und Familie (Wirt 359) aktuell X X X X X X Schutzerklärung aktuell X X X X X X jährliches Mittel der Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeitern aktuell X X X X X Maschinen-, Geräte- und Fahrzeugbestand aktuell X X X X X X Verknüpfung/ Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen aktuell X X X X X X letztes Jahr X X X X X X Angaben über technische Leitung aktuell X X X X X X jährliches Mittel der Mitarbeiter aktuell Qualitätskontrolle, Untersuchungs- und Forschungsmölglichkeiten aktuell X X X X X X berufliche Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringern/ Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche Befähigung aktuell X X X X X X Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG X X X Umsatz X Nachweise In Fotokopie: max. Alter Freiberufler Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (oder ULV-Bescheinigung) (GZR 3 nach § 150 GewO - natürliche Person/ GZR 4 juristische Person) für: das Unternehmen, ggf. die Hauptniederlassung 1 Jahr den Inhaber 1 Jahr die Gesellschafter 1 Jahr X X X die Mitglieder des Geschäftsführung 1 Jahr X X X die Mitglieder des Vorstandes 1 Jahr Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis) 1 Jahr Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016) X X X Seite 1 von 2 Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG Gewerbeanmeldung (oder ULV-Bescheinigung) X X X X X Erlaubnis zum Gewerbe falls gem. GewO erforderlich X X X X X X X X max. Alter Handelsregister-Auszug (oder ULV-Bescheinigung) 1 Jahr Gesellschafterliste 1 Jahr Betriebshaftpflichtversicherung (oder ULV-Bescheinigung) 1 Jahr X Freiberufler X X X X X X X X Meisterbriefe, Ingenieurzeugnisse, Berufsabschlüsse bzw. berufl. Qualifikation der teschnisch Fachkundigen (oder ULVBescheinigung) X X X X X X Handwerkskarte und/ oder die IHKZugehörigkeitsbescheinigung (oder ULV-Bescheinigung) X X X X X X Steueranmeldung Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (oder ULV-Bescheinigung) 1 Jahr X X X X X X 1 Jahr X X X X X X 1 Jahr X X X X X X 3 Monate X X X X X X Referenzliste unter Angabe: Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner Telefon-Nr. X X X X X X Qualitätssicherungsverfahren (bei ISO oder Öko-Audit) X X X X X X X X X X X X Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG Nachweis Teilnahme Objektbesichtigung X X X X X X Bietergemeinschaft X X X X X X Nachunternehmererklärung X X X X X X BVB/ZVB (Wirt 311 A) X X X X X X BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324) X X X X X X BVB zur Frauenförderung (Wirt 325) X X X X X X Bescheinigungen der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragentrichtung (oder ULVBescheinigung) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung (oder ULVBescheinigung) Bonitätsauskunft Bilanz, Bilanzauszug aktuell Sonstiges max. Alter Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016) Freiberufler Seite 2 von 2 LV: TÜV2017 öffentliche Spielplätze Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1 26.01.2017 26.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Sicherheitstechnische Überprüfung 2017 Sicherheitstechnische Überprüfung 2017 (jährliche Hauptuntersuchung) im Bezirk Friedrichshain / Kreuzberg öffentliche Spielplätze Vorbemerkungen: 1. Für die sicherheitstechnische Überprüfung der Objekte im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin werden dem Auftragnehmer die entsprechenden Objektlisten übergeben. 2. Sicherheitsüberprüfung unter Beachtung der DIN EN 1176 Teil 1 bis 7, DIN EN 1177 sowie DIN 18034 (soweit anwendbar) und mit geltenden Normen. In Schulen und Kindereinrichtungen müssen zusätzlich die Bestimmungen der EUV Beachtung finden. 3. Es ist ein Verzeichnis mit Unterverzeichnis für jedes Objekt mit den zugehörigen Fotos und dem Prüfbericht zu erstellen und auf CD gebrannt dem AG zu übergeben. 4. Die vorgenommenen Mängel oder ergänzenden Hinweise müssen ausführlich beschrieben und fotografisch dokumentiert sein. 5. Eine statistische Erfassung der Mängel der einzelnen Objekte ist tabellarisch für die Einrichtungen nach Absprache mit dem Auftraggeber zu erstellen. 6. Werden bei der Prüfung der Spielgeräte schwerwiegende Mängel festgestellt, die eine akute Gefahr darstellen, muss unverzüglich der Auftraggeber informiert werden. 7. Eine Farbmarkierung beim festgestellten Mangel am Gerät ist vorzunehmen, dies ermöglicht eine eindeutige, kurzfristige Reparatur. Die Farbe ist vom AN bereitzustellen und muss umweltverträglich, lösungsmittel- u. schadstoffarm sein. 8. Die Angebote sind Pauschalpreise, unabhängig von Ausstattung, Größe und Beschaffenheit. 9. Es liegt keine Stückliste der Spielgeräte vor. (ca. 12 Spielgeräten pro Spielplatz) 00 Leistun LV: TÜV2017 öffentliche Spielplätze Einheitspreis in EUR 2 26.01.2017 26.01.2017 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 00.1 Sicherheitstechnische Überprüfung von Spielplätzen Sicherheitstechnische Überprüfung von Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen gemäß Vorbemerkungen 166,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Stk Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: TÜV2017 öffentliche Spielplätze Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 00 Leistun Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 3 26.01.2017 26.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Öffentliche Spielplätze im Ortsteil Friedrichshain 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 60377 60376 60375 60374 60373 60350 60159 60156 60279 60155 60280 60154 60282 60267 60167 60268 60164 60271 60162 60384 60392 60283 60166 60273 60160 60146 61281 60395 60276 60158 60277 60151 60266 60269 60163 60274 60285 62281 60391 60390 60170 60169 60272 60149 60148 62182 60165 60366 Volkspark Friedrichshain, Spiel 9 Volkspark Friedrichshain, Spiel 8 Volkspark Friedrichshain, Spiel 7 Volkspark Friedrichshain, Spiel 6 Volkspark Friedrichshain, Plansche Höchste Straße 17, Spiel Barnimstraße 35-38, Spiel Bolz Volkspark Friedrichshain,Spiel 1 Volkspark Friedrichshain, Spiel 4 Volkspark Friedrichshain, Spiel 2 Bolz Volkspark Friedrichshain, Spiel 5 Volkspark Friedrichshain, Spiel 3 Büschingstraße, Spiel Höchste Str. /Weinstr., Spiel Friedenstraße 10-12, Spiel Mollstraße 23-24, Spiel Friedenstraße 47-52, Spiel Lichtenberger Straße 13-16, Spiel Fürstenwalder Straße 16-19,Spiel Auerstraße 10-20, Bolz Petersburger Platz, Bolz Petersburger Platz, Spiel Karl-Marx-Allee 123-127, Spiel Karl-Marx-Allee 141-143, Spiel Auerstraße 10-20, Spiel Bolz Wilhelm-Stolze-Str. 36, KleinKSpiel Blumenstraße 45, Spiel Krautstr.30, Bolz Müncheberger Str.,Spiel Andreasstr.21/22,Spiel Lange Str. 85/86, Spiel Karl-Marx-Allee 70 E-F, Spiel Krautstraße 25-29, Spiel Bolz Singerstr.23, Spiel Krautstraße 1-4, Spiel Blumenstraße 45-47, Spiel Holzmarktstraße 51, Spiel Marchlewskistr. 74, Spiel Comeniusplatz, Bolz Marchlewskistr. 83, Spiel Hildegard-Jadamowitz-Str.25, Spiel Str. d. Pariser Kommune 22-32,Spiel Bolz Lasdehner Str., Spiel Comeniusplatz, Spiel Rüdersdorfer Str. 40-45,Spiel Helsingforser Straße, Bolz Hausburgstr. 3 / 4, Spiel Bolz Eldenaer Straße 22, Spiel Kugel Beachvolleyballplatz Kletterfelsen Skatermulde Friedenstr. Schwimmhalle Spielplatz neben Tennisplätzen Spielplatz Platanenberg Spielplatz Str. am Friedrichshain Spielplatz VB Friedenstr. Spielplatz Indianerdorf an Schule Auerblock neben Kino / Weidenweg hinter BA Auerblock Schwimmhalle hinter Koppenstr. 15-17 neben Hochhaus hinter KMA 64-66 Schwimmhalle Innenbereich, hinter Gubener 23/24 ehemals Kloster Ecke Fredersdorfer Pinguinplatz im Block, an Kirche Wriezener Park, Bolz 2 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 60365 60364 60363 60275 60171 60150 60147 60144 60294 62141 62141 60387 60462 60389 60388 60281 60265 60161 62402 60386 60385 60382 60361 60506 60286 60153 60270 60287 60288 60284 62201 60152 60349 60348 60457 60264 Schreinerstraße 25/26, Spiel Schreinerstraße 45/46, Spiel Schreinerstraße 48/49, Spiel Schleidenplatz, Spiel Forckenbeckplatz, Plansche Forckenbeckplatz,Spiel Bolz Voigtstr.17, Spiel Hübnerstr. 10-14, Spiel Liebigstrasse 40 , Spiel Bänschstraße 78, Spiel Bänschstraße 86, Spiel Oderstraße 15, Spiel Müggelstr. 12, Spiel Kreutzigerstr. 2-3, Spiel Wismarplatz, Spiel Traveplatz, Spiel Bolz Jessnerstr. 13, Spiel Frankfurter Allee 2, Spiel Dossestr 1, Spiel Knorrpromenade 6, Bolz Grünberger Straße 43-45, Spiel Lenbachstr 11-13, Bolz Boxhagener Platz ,Plansche Böcklinstr.11, Spiel Boxhagener Platz, Spiel Lenbachstr 11-13, Spiel Wühlischstr. 3-4, Spiel Simplonstr. 2-4,Spiel Wühlischplatz, Spiel Gryphiusstraße 29, Spiel Laskerstr.10, Bolz Rudolfplatz, Spiel Bolz Tunnelstr. 13-14, Spiel Alt- Stralau 50, Spiel Fischzug, Spiel Palmkernzeile,Spiel Drachen hinter FAH Ecke Jungstr. Musikschule Innenhof Ostkreuz, Lenbachplatz Wühlischstr. Ostkreuz, Lenbachplatz hinter Jugendclub Spielplatz Regattaufer an Wohnpark1 Am Speicher Öffentliche Spielplätze im Ortsteil Kreuzberg 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 60011 60010 60009 60008 60006 61343 60413 43 60014 60012 60007 60026 60024 60020 60018 60016 60027 60022 60021 60019 60017 60097 60096 60417 60095 60100 60099 60098 60085 60084 60083 60082 60074 60072 60077 60075 60091 60090 60089 60088 60080 60079 60078 60087 60086 60081 60356 60049 Bernburger Str. 14-15 Mendelssohn-Bartholdy-Park Spiel Stresemannstr.42,44 Wilhelmstr.127-136,131-132 Wilhelmstr. 121 B Hallesche Str. 20, Spiel Bolz Lindenstr. 76/77,ehem. Junkerstr. Spiel Markgrafenpark Lindenstr. 76-77/ehem. Junkerstr., Bolz Markgrafenpark Besselpark, Spiel Theodor-Wolff-Park, Bolz Franz-Klühs-Str. Theodor-Wolff-Park, Spiel Franz-Klühs-Str./Friedrichstr. Lindenstr.20-25 Hinterland Waldeckpark, Bolz An der Oranienstr. Luckauer Str. 11, 15 Bolz Waldeckpark, Spiel An der Oranienstr. Wassertorplatz Nord, Spiel Erkelenzdamm ggü. 24,26, Segitzdamm Ritterstr.30a-32, Lobeckstr.50, Spiel Böcklerpark, Spiel 2 Skateboardanlage Prinzenstr. Böcklerpark, Spiel 1 Bolz mit Lok /Prinzenstr. Wassertorplatz Süd, Spiel Promenade zw. Segitz. u. Erkelenzd. Böcklerpark,Spiel GSW (GSW-Kasten)/ Prinzenstr. Gitschiner Str. 2-6,Spiel Obentrautstr. 56-58, Spiel Bolz Hornstrasse, Spiel Promenade Viktoriapark, Bolz Volley neben Denkmal Viktoriapark, Spiel an d. Katzbachstr. Viktoriapark, Bolz an d. Katzbachstr. Wilhelmshöhe, Spiel Bolz Mehringdamm 116-118/Birne Möckernstr.82-83 Hagelberger Str. 30 Baerwaldstr. 59-62 Ecke Urbanstr. Schleiermacherstr. 31-40, Spiel gegenüber Nr.8, ehem. Blücherstr. 26b Mittenwalder Str.54-55, Spiel Bolz Solmsstr.49 Heilig-Kreuz-Kirche, Bolz Basket Johaniterstr. Urbanhafen, Spiel Carl-Herz-Ufer, Spiel Fontanepromenade, Spiel Willibald-Alexis 23/24, Bolz Arndtstr.8/9 Spiel Bolz Baerwaldstr. 31-35/Schleiermacher SpielBolz Solmsstr.39 Spiel Bolz Basket Chamissoplatz, Spiel Marheinekeplatz, Spiel Hohenstaufenplatz, Spiel Bolz Körtestr. 9-13, Spiel Bolz Fichtestr.12 Böckhstr. 25, Spiel Bolz Grimmpromenade, Spiel Adalbertstr. 95a, Spiel Bethanien, Waldemarstr. 57-69,Bolz am Seitenflügel Mariannenplatz 2 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 60048 60046 60040 60039 60038 60037 60036 60369 60561 60045 60044 60043 60042 60033 60030 60041 60035 60056 60378 60068 60065 60064 60058 60057 60066 60063 60062 60060 60059 60055 Bethanien, Bolz Dresdener Str. 127 Naunynstr. 49-51 Spiel Bolz Naunynstr. 43-45 Waldemarstr. 30 Oranienplatz/Waldemarbrücke,Spiel Bethanien, Spiel Lausitzer Platz Bolz Basket Skalitzer Str. 108, Oranienstr., Spiel Bevernstr.1/Gröbenufer 4 Wrangelstr. 10/11, Spiel Bolz Manteuffelstr. 23 Köpenicker Str.171/Eisenbahnstr.31 Naunynstr. 89-91 / Manteuffelstr. 38 Skalitzer Str.121/ Mariannenstr. Spiel Pücklerstr. 4-6, Spiel Bolz Lausitzer Platz, Spiel Bolz Görlitzer Ufer zw. Wiener/Tabor, Spiel Görlitzer Park, Spiel 2 Ohlauer Str. 24-26 Görlitzer Park, Rasen-Bolzplatz Wiener Str.47-48/Glogauer Str.1 Ratiborstr.14 e-g, Spiel Görlitzer Park, Spiel 1 Falckensteinstr. 19 Falckensteinstr. 23 / Görlitzer Str.48 Falckensteinstr. 6, Spiel Bolz Lohmühlenstr. Spiel Bolz Falckensteinstr. 39-40/ Cuvrystr., Spiel Cuvrystr. 40 / Wrangelstr. 61 Brachvogel/Carl-Herz-Ufer Sorauerstraße Ratiborstraße 14 b Oranienstraße 107 Lindenstraße 96 Ecke Adalbertstr. Vom Oranienpl. rechte Straßenseite ehem. Waldepark ELK Promenade an der Waldemarstr.57-59 ggü. Eisenbahnstr. 9 Blockspitze Ecke Muskauer Str. Block 104 Wiener Brücke entfällt Bei Rodelhügel E Reichenberger Str. Reichenberger Str. Wiener Str. 59 Durchgang
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