o - Berlin

Achtung
Hinweis für VOL/A nur e-Angebote
Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar
unter der Internetseite http://www.vergabe.berlin.de zur Verfügung.
Es werden keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet.
Bewerbungen in herkömmlicher schriftlicher Form, E-Mail oder Fax werden nicht mehr
angenommen.
Für eine Angebotsabgabe ist eine Registrierung und Bewerbung unter
http://www.vergabe.berlin.de mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer
elektronischen Adresse erforderlich.
Nach der erfolgreichen Registrierung und Bewerbung erfolgt der Download der
Vergabeunterlagen sofort mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann nur elektronisch
(in elektronischer Textform ohne Signatur, mit qualifizierter oder fortgeschrittener
Signatur) über www.vergabe.berlin.de erfolgen.
Konventionelle Angebote in Papierformat werden nicht angenommen und sind nicht
zugelassen.
Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden.
Achtung NEU:
Es besteht die Möglichkeit ein Angebot über die Vergabeplattform "elektronisch in Textform"
abzugeben.
Bei dieser Abgabeart benötigt man keine elektronische Signatur, es ist der Name der natürlichen
Person die die Erklärung abgibt anzugeben.
Angebote ohne Name der natürlichen Person werden ausgeschlossen.
Bitte nutzten Sie die Angebotsabgabe "elektronisch in Textform" !!!!! Danke
Mit freundlichen Grüßen
Submissionsstelle
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung BauPlanFM, Zentrale SubmissionsstelleYorckstr. 4 - 11
10965
Berlin
26.01.2017
Tel.: 030 90298-2550
Fax: 030 90298712550
E-Mail: [email protected]
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Liefer- und Dienstleistungen)
Angebot für Sicherheitstechnische Überprüfung von Spielgeräten
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, für die oben stehende Lieferung / Leistung ein Angebot abzugeben. Die nachstehenden
Bewerbungsbedingungen sowie die beigefügte Leistungsbeschreibung sind zu beachten.
1.
Auftraggebende Stelle: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Submissionsstelle, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin
Raum: 2050
Tel.: 030 90298-2550
[email protected]
E-Mail:
2.
Fax: 030 90298712550
Ausschreibende Stelle: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung BauPlanFM, Zentrale Submissionsstelle-, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin
Raum: 2050
Tel.: 030 90298-2550
E-Mail: [email protected]
Fax: 030 90298712550
3.
Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung
4.
Art der Leistung: Sicherheitstechnische Überprüfung von Spielgeräten
5.
Ort der Leistung: Öffentliche Spielplätze in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Annahmezeit:
6.
Wesentlicher Leistungsumfang: Sicherheitstechnische Überprüfung von Spielgeräten
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
7.
Aufteilung in Lose:
Ja
Angebote sind möglich für:
ein Los
_____________ Lose
alle Lose
Sonstiges:
es werden NUR elektronische Angebote zugelassen, Angebote in Papierform werden ausgeschlossen.
8.
Ausführungszeit: 13.03.2017
bis 26.05.2017
Vorablieferungen sind ausdrücklich erwünscht
9.
Absendetag der Bekanntmachung (bei Vergabe nach EU-Recht): entfällt
10. a) Ablauf der Angebotsfrist: 21.02.2017
Uhr: 10:30
b) Digitale Angebote dürfen im Sinne des Signaturgesetzes nur mit Signatur abgegeben werden.
Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
c) Eine elektronische Angebotsabgabe ist:
möglich
nicht möglich
d) Bei elektronischer Angebotsübermittlung ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu
versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
e) Stelle, bei der die Angebote bei schriftlicher Angebotsabgabe einzureichen sind:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abteilung BauPlanFM -Zentrale Submissionsstelle-, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin
2050
Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
Es ist neben der Anschrift (10.b) besonders zu kennzeichnen mit:
G 6488 Oe 2017 VOL
Ausschreibungsnummer:
Bezeichnung der Ausschreibung:
10:30
21.02.2017
Ablauf der Angebotsfrist:
dem mitgelieferten Aufkleber
Sonstiges: es werden NUR elektronische Angebote zugelassen, Angebote in Papierform werden ausgeschlossen !!!
Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
11. a) Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
siehe Checkliste
b) Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
siehe Checkliste
Die Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
Die Überprüfung der Eignung der Bieter kann vor Ort im Betrieb erfolgen.
12. Sonstige Erfordernisse:
siehe Checkliste
13. Inhalt der Angebote:
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich unter Verwendung der beigefügten Angebotsblätter zu erfolgen.
Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie
gewährte Skonti und Rabatte sind separat einzutragen. Die Angaben müssen zweifelsfrei sein.
Die Angebote sind dokumentenecht auszufüllen und zu unterschreiben.
Der Name des Unterzeichners muss zweifelsfrei aus dem Angebot hervorgehen, z.B. durch
maschinenschriftliche Hinzufügung zur Unterschrift.
Der Bieter ist verpflichtet, alle verlangten Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie alle verlangten
Angaben zu machen.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss
vom Vergabeverfahren.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen
Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
14. Nebenangebote:
sind zugelassen
Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als solche deutlich gekennzeichnet
werden.
Die Mindestanforderungen für die Abgabe von Nebenangeboten sind dem Leistungsverzeichnis zu
entnehmen (nur EU-weite Verfahren).
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
15. Auskunft über die Vergabeunterlagen: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abteilung BauPlanFM -Zentrale Submissionsstelle-, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin
Etage:
Raum: 2050
Tel.: 030 90298-2550
Fax: 030 90298712550
E-Mail: [email protected]
Erreichbarkeit:
16. Prüfung der Vergabeunterlagen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten sich
umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen.
17. Auftragserteilung:
Zuschlagskriterien
✘
der niedrigste Preis
oder
das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Kriterium:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Gewichtung in %:
Sonstiges:
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen
Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen
Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis werden die von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber
aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Im Falle der Gleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
18. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 13.03.2017
19. Zusatz für Bewerber- und Bietergemeinschaften:
Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im
Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der
Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen.
Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass
die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten
Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit
Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes
Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet die geforderten Erklärungen und Nachweise (Nr.
11 a) zu erbringen.
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
20. Zusatz für Untervergabe:
Bei Untervergabe muss grundsätzlich bereits bei der Angebotsabgabe der volle Name des
Nachunternehmers, seine Organisationsform, sowie der Herstellungsort bekanntgegeben werden.
Von den Bietern können alle oder ein Teil der oben geforderten Erklärungen und Nachweise für den/die
Nachunternehmer gefordert werden.
21. Zusatz für ausländische Bieter:
Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
zugelassen ist auch die folgende Sprache:
Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen
Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Auftragnehmer
aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine
Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
Darüber hinaus müssen ausländische Bieter die unter Punkt 11 geforderten Erklärungen und Nachweise
als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen.
Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bewerbers
erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird
hingewiesen.
22. Nicht berücksichtigte Angebote:
Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt
wurde.
Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies
schriftlich beantragen. Bei europaweiten Vergabeverfahren ergeht zusätzlich eine gesonderte Mitteilung an
die Bewerber, bzw. Bieter.
Die Ergebnisse freihändiger Vergaben und beschränkter Ausschreibungen
Teilnahmewettbewerb) werden auf berlin.de/vergabeplattform veröffentlicht.
(jeweils
ohne
23. Hinweis:
Der Auftraggeber verfährt nach Teil A – Abschnitt 1 - der VOL.
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bieter ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet
oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Nur bei EU-weiten Verfahren:
Der Auftraggeber verfährt nach § 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der
Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
Der Bieter kann an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B.
Nachunternehmer oder Konzerntöchter), haben entsprechende Nachweise und Erklärungen dem
Angebot vorzulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort
entsprechende Angaben zu machen.
Liegt ein Ausschlussgrund gemäß 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) oder § 124 GWB
(fakultative Ausschlussgründe) vor, so sind mit dem Angebot aussagefähige Unterlagen zur
Selbstreinigung gemäß § 124 GWB beizufügen.
Nachprüfungsbehörde gemäß § 155 ff. GWB:
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Tel: (030) 90 13 83 16
Fax: (030) 90 13 76 13
E-Mail:[email protected]
Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen, wird
um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger
Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zentrale Submissionsstelle
Dieses Formular wurde elektronisch erzeugt und ist ohne Unterschrift gültig
Anlagen:
✘ Leistungsverzeichnis/se
✘ Angebotsblatt / Angebotsblätter (Wirt 313)
✘ Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen (Wirt 311 A)
✘ Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322)
✘ Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324)
✘ Erklärung gem. Frauenförderverordnung (Wirt 359)
✘ Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 321)
Eigenerklärung(en) zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326)
✘ Checkliste – Eignung (Wirt 320)
✘ GAB D83 und Objektlisten
✘ Anhang BVB VOL
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
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( Datum / Stempel und Unterschrift)
Hinweis:
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am
elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Ich biete / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen und mit allen
den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
Hauptangebot
Keine Vergabe nach Losen
Endbetrag einschl. Umsatzsteuer
(ohne Nachlass)
€
Summe Angebot
Technische Nebenangebote
(ohne Abgabe eines Hauptangebotes)
Endbetrag einschl. Umsatzsteuer
(ohne Nachlass)
€
Nebenangebote/Änderungsvorschläge
zum Hauptangebot
Preisnachlass ohne Bedingung
Wirt 313 (eVergabe) – Angebot-VOL (15.09.2010)
Technische Nebenangebote/
Änderungsvorschläge
Anzahl:
Andere Nebenangebote
Anzahl:
%
G 6488 Oe 2017 VOL
Sicherheitstechnische Überprüfung von Spielgeräten
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
1. Allgemeines
(1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen sowie die
"Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen" (VOL/B).
(2) Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin
werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Preise
Die vereinbarten Preise sind Festpreise im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei
öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung.
3. Lieferung
Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an
die vom Auftraggeber bezeichnete Annahmestelle.
4. Verpackung
Verpackungsmaterialien, die mehrfach verwendet werden können, sind vom Auftragnehmer oder
von der Auftragnehmerin unentgeltlich zurückzunehmen.
5. Skonto
(1) Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird ein Skonto
von 2 v. H. des Rechnungsbetrages abgezogen. S. 1 gilt nicht bei Leistungen, bei denen aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei
preisgebundenen Verlagserzeugnissen.
(2) Skonto wird von allen Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-,
Abschlags-, Schluss- und Teilschlusszahlungen) abgezogen.
6. Schriftform
Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der Schriftform (§ 126 BGB).
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Die nachstehenden besonderen Vertragsbedingungen sind Ergänzungen für die Erfordernisse des
Einzelfalls. Sie beziehen sich nur auf die Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand dieser Vergabe
sind.
Veränderungen oder Markierungen dürfen vom Bieter nicht vorgenommen werden. Auch das
Ankreuzen der Kästchen erfolgt nur durch den Auftraggeber.
7. Preisgleitklausel
Abweichend von Nr. 2 finden die nachstehend bezeichneten Preisgleitklauseln Anwendung:
entfällt
8. Ausführungsfristen
Für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen gelten die nachstehenden Fristen und
Einzelfristen:
13.03.2017 bis 26.05.2017
Wirt 311 A– ZVB/BVB 10/05)
-2-
9. Vertragsstrafen
Gemäß § 11 VOL/B wird folgende Vertragsstrafe vereinbart:
entfällt
Bei Überschreitung folgender Fristen der Nr. 8 werden die angegebenen Vertragsstrafen fällig:
Vertragsstrafe: %/Tag der Überschreitung
Frist: Vertragsstrafe: %/Woche der Überschreitung
Frist: 10. Güteprüfung:
Gemäß § 12 VOL/B wird zur Güteprüfung vereinbart:
-
11. Annahmestelle:
nach Absprache mit dem AG
12. Abnahme
nach Absprache mit dem AG
13. Verjährungsfrist für die Mängelansprüche
Abweichend von § 14 Nr. 3 VOL/B beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche 0
Jahr(e) nach der Abnahme.
14. Zahlungen
(1) Vorauszahlungen werden nach folgendem Zahlungsplan geleistet:
-
Vorauszahlungen werden auf fällige Abschlagszahlungen wie folgt angerechnet:
-
(2) Abschlagszahlungen werden
geleistet
nicht geleistet.
15. Rechnungen
2
Der Auftragnehmer hat Rechnungen in _______facher
Ausfertigung, Abschlagsrechnungen für
2
Vorauszahlungen (Nr. 14 Abs. 1) und für Abschlagszahlungen (Nr. 14 Abs. 2) in _______facher
Ausfertigung einzureichen.
Jeder Rechnung, Schlussrechnung oder Teilschlussrechnung hat der Auftragnehmer
Aufmassberechnungen und -zeichnungen, Stundenlohnzettel, Lieferscheine, Wiegekarten,
Fremdrechnungen und andere Belege, die der Auftraggeber zur Prüfung und Feststellung
benötigt, im Original als Unterlagen beizufügen.
16. Skontoabzüge
Abweichend von Nr. 5 ZVB wird folgende Skontovereinbarung getroffen:
Das Skonto beträgt 2,0 v.H.
Wirt 311 A – ZVB/BVB (10/05)
-3Die Skontofrist beginnt abweichend von Nr. 5 ZVB
für Zahlungen gemäß Zahlungsplan und für Vorauszahlungen mit dem Tage der Fälligkeit,
für Abschlagszahlungen mit dem Tage des Eingangs prüfbarer Aufstellungen über die
vertragsgemäße Teillieferung oder Teilleistung.
Für Schlusszahlungen gilt Nr. 5 ZVB unverändert, für Teilschlusszahlungen mit der Maßgabe,
dass die Skontofrist nicht vor vertragsgemäßer Lieferung oder Leistung des in sich
abgeschlossenen Auftragsteils beginnt.
17. Sicherheitsleistung
Abweichend von § 18 VOL/B hat der Auftragnehmer folgende Sicherheit(en) zu leisten:
entfällt
18. Sonstige Bedingungen:
siehe Anhang BVB VOL
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Wirt 311 A – ZVB/BVB (10/05)
Besondere Vertragsbedingungen
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren
auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt
worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus

dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930
(BGBl. 1956 II S. 641),

dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),

dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des
Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli
1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),

dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und
weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956
II S. 24),

dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.
Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),

dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und
Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),

dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur
Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und

dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen
zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999
(BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall
verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 324 – BVB ILO-Kernarbeitsnormen (18.06.2012)
Auftrag/Ausschreibung Nr.: G 6488 Oe 2017 VOL
Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung
12.
Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom
Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen
zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
13.
Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss
einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
14.
Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen
entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit
15.
Angebot alternierender Telearbeit
16.
Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise
vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit
auch in Führungspositionen
17.
Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an
betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen
und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in
Elternzeit
18.
Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung
19.
Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen
20.
Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze
21.
Vermeidung einer überproportionalen Verringerung
des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen
Hiermit erkläre(n) ich/ wir Folgendes:
- Zutreffendes bitte ankreuzen –
A. Anwendbarkeit von § 13 Absatz 1 LGG
Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja
Nein
( keine weiteren Angaben erforderlich)
B.
Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I.
Beschäftigtenzahl1)
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:




1)
über 500 Beschäftigte
( gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV
genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der
Nummern 1 bis 6)
über 250 bis 500 Beschäftigte
( gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV
genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 20 bis 250 Beschäftigte
( gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV
genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 10 bis 20 Beschäftigte
( gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie auszuwählen)
Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Absatz 1 Satz 4 des
Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
II.
III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden:
1.
Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
2.
Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung
anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die
Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV
zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und
zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit
erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung
durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
3.
Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen
Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der
Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV
durchgeführt oder eingeleitet:
1.
Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans
2.
Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
3.
Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten
in gehobenen und Leitungspositionen
4.
Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen
5.
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden
bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
6.
Einsetzung einer Frauenbeauftragten
7.
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen
mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
8.
Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und
junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen
Frauen unterrepräsentiert sind
IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an
der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind
wir gemäß § 5 Absatz 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser
Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können.
9.
Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge
Frauen für männliche dominierte Berufe interessieren sollen
10.
Spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die
zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen
sollen
(Datum, Unterschrift, Stempel)
11.
Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen
Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
Hinweis:
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Wirt 359 FFV (22.06.2016)
Besondere Vertragsbedingungen
zur Frauenförderung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur
Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen
nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet.

abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine
oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder
der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a.
Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen
zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist
zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen
von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine
Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in
die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die
Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des
Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit
solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 359 FFV (22.06.2016)
Eigenerklärung zur Eignung
Ich erkläre/Wir erklären, dass












mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw.
entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden.
mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies
gesetzlich vorgeschrieben ist.
eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert,
bzw. qualifiziert sind.
ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen
den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen
bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor.
ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und
Berufsgenossenschaften nachgekommen bin/sind und auch weiterhin nachkomme(n).
ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23 ArbeitnehmerEntsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 2.500 € belegt worden
bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein
anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich
handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist.
mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die
das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfülle(n),
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist,
ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSABenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten,
die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen
Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten.
Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von
vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten:
 die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer,
 die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten
Arbeitsstunden sowie
 die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne
Zuschläge.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter,
sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige
Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf
Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 321 – Eigenerklärung (26.05.2016)
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß ArbeitnehmerEntsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname,
Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu
beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass – unter bestimmten Voraussetzungen - eine
wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
zu Folge haben und mein/unser Unternehmen für die Dauer von bis zu fünf Jahren von der
Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
___________________
(Ort, Datum)
______________________
(Unterschrift, Firmenstempel)
Hinweis:
Grundsätzlich ist die Textform bei der Unterschrift ausreichend. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren
ersetzt die elektronische Signatur diese bzw. die händische Unterschrift.
Wirt 321 – Eigenerklärung (26.05.2016)
Besondere Vertragsbedingungen
zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,





seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens
diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der
nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S.
799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt, oder andere gesetzliche Bestimmungen
über Mindestentgelte einzuhalten.
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen.
die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der zu erfüllenden Vertragsleistung mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die
für die vom Nachunternehmer oder dem Vertragspartner des Verleihers zu erbringende Leistung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom
20.04.2009 (BGBl. I S. 799) oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen
über Mindestentgelte maßgeblich sind.
sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich übertragen wird (mittels Wirt 322) und dem
öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher
ihrerseits den von ihnen beauftragten Nachunternehmern oder Verleihern die o.a.
Verpflichtungen schriftlich übertragen und sich dazu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
Die Verpflichtungen gelten nicht bei Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder
einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen
über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden
Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen
haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen
zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen
Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 322 –
(24.05.2016)
Seite 1
BVB/Eigenerklärung
Tariftreue,
Mindestentlohnung,
Sozialversicherungsbeiträge
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen
Ich erkläre/Wir erklären,

mit meiner/unseren Unterschrift/en die vorstehend aufgeführten Besonderen
Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzuhalten (siehe Wirt 322, Seite 1),

meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der
Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen
(Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). Die Verpflichtung gilt
nicht bei Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben und
mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher
Aufträge ausgeschlossen werden kann.
___________________
______________________
(Ort, Datum)
(Unterschrift, Firmenstempel)
Hinweis:
Grundsätzlich ist die Textform bei der Unterschrift ausreichend. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur diese bzw. die händische Unterschrift.
Wirt 322 –
(24.05.2016)
Seite 2
BVB/Eigenerklärung
Tariftreue,
Mindestentlohnung,
Sozialversicherungsbeiträge
Anhang zu den BVB
Sonstige Bedingungen:
18.
Frauenförderung
Anwendung bei einem Auftragswert von mindestens 25.000,00 € Brutto.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine
entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige
Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt
Ausbildungsbetriebe
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei
den den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen
bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der
beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den Unternehmen eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
Gemäß § 4 Absatz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz können die Vergabestellen von dem Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer – und
Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs
Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern.
ILO-Kernarbeitsnormen
Gemäß § 8 Absatz Satz 1 BerlAVG gelten die zu ergreifenden Maßnahmen nur für folgende Waren:
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder)
Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle
handgefertigte Teppiche
Natursteine
Produkte aus Holz
Kaffee, Kakao, Tee
Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein
Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren
Fischereiprodukte
Feuerwerkskörper, Zündhölzer
Schnittblumen, Topfpflanzen
Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
Mit der Bezirksamtsvorlage Nr. IVI 164/2012 vom 11.12.2012 hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung darauf festgelegt:
„Die Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau –
und Dienstleistungen /Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) vom 23.10.2012 „
auf alle Vergabevorgänge ab einem geschätzten Auftragswert von 500 € netto anzuwenden.
Folgende Nachweise und Eigenerklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen
(auch für ggf. einzusetzende Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) Bitte beiliegende Checkliste beachten.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
G 6488 Oe 2017 VOL
Dem Angebot beizufügende Erklärungen und Nachweise
Eigenerklärungen
Freiberufler
max. Alter
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
über die Eignung (Wirt 321)
aktuell
X
X
X
X
X
X
zur Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322)
aktuell
X
X
X
X
X
X
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326)
aktuell
X
X
X
X
X
X
über die Förderung von Frauen und die vereinbarkeit von
Beruf und Familie (Wirt 359)
aktuell
X
X
X
X
X
X
Schutzerklärung
aktuell
X
X
X
X
X
X
jährliches Mittel der Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach
kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeitern
aktuell
X
X
X
X
X
Maschinen-, Geräte- und Fahrzeugbestand
aktuell
X
X
X
X
X
X
Verknüpfung/ Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
aktuell
X
X
X
X
X
X
letztes Jahr
X
X
X
X
X
X
Angaben über technische Leitung
aktuell
X
X
X
X
X
X
jährliches Mittel der Mitarbeiter
aktuell
Qualitätskontrolle, Untersuchungs- und
Forschungsmölglichkeiten
aktuell
X
X
X
X
X
X
berufliche Qualifikation der tatsächlichen
Leistungserbringern/ Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome,
Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche
Befähigung
aktuell
X
X
X
X
X
X
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
X
X
X
Umsatz
X
Nachweise
In Fotokopie:
max. Alter
Freiberufler
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (oder ULV-Bescheinigung)
(GZR 3 nach § 150 GewO - natürliche Person/ GZR 4 juristische Person) für:
das Unternehmen, ggf. die Hauptniederlassung
1 Jahr
den Inhaber
1 Jahr
die Gesellschafter
1 Jahr
X
X
X
die Mitglieder des Geschäftsführung
1 Jahr
X
X
X
die Mitglieder des Vorstandes
1 Jahr
Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis)
1 Jahr
Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016)
X
X
X
Seite 1 von 2
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
Gewerbeanmeldung (oder ULV-Bescheinigung)
X
X
X
X
X
Erlaubnis zum Gewerbe falls gem. GewO erforderlich
X
X
X
X
X
X
X
X
max. Alter
Handelsregister-Auszug (oder ULV-Bescheinigung)
1 Jahr
Gesellschafterliste
1 Jahr
Betriebshaftpflichtversicherung (oder ULV-Bescheinigung)
1 Jahr
X
Freiberufler
X
X
X
X
X
X
X
X
Meisterbriefe, Ingenieurzeugnisse, Berufsabschlüsse bzw.
berufl. Qualifikation der teschnisch Fachkundigen (oder ULVBescheinigung)
X
X
X
X
X
X
Handwerkskarte und/ oder die IHKZugehörigkeitsbescheinigung (oder ULV-Bescheinigung)
X
X
X
X
X
X
Steueranmeldung
Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von
Steuern (oder ULV-Bescheinigung)
1 Jahr
X
X
X
X
X
X
1 Jahr
X
X
X
X
X
X
1 Jahr
X
X
X
X
X
X
3 Monate
X
X
X
X
X
X
Referenzliste unter Angabe: Art der ausgeführten Arbeiten,
Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner Telefon-Nr.
X
X
X
X
X
X
Qualitätssicherungsverfahren (bei ISO oder Öko-Audit)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
Nachweis Teilnahme Objektbesichtigung
X
X
X
X
X
X
Bietergemeinschaft
X
X
X
X
X
X
Nachunternehmererklärung
X
X
X
X
X
X
BVB/ZVB (Wirt 311 A)
X
X
X
X
X
X
BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324)
X
X
X
X
X
X
BVB zur Frauenförderung (Wirt 325)
X
X
X
X
X
X
Bescheinigungen der Krankenkassen über die
rückstandslose Beitragentrichtung (oder ULVBescheinigung)
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die
rückstandslose Beitragsentrichtung (oder ULVBescheinigung)
Bonitätsauskunft
Bilanz, Bilanzauszug
aktuell
Sonstiges
max. Alter
Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016)
Freiberufler
Seite 2 von 2
LV: TÜV2017 öffentliche Spielplätze
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
1
26.01.2017
26.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Sicherheitstechnische Überprüfung 2017
Sicherheitstechnische Überprüfung 2017
(jährliche Hauptuntersuchung)
im
Bezirk Friedrichshain / Kreuzberg
öffentliche Spielplätze
Vorbemerkungen:
1. Für die sicherheitstechnische Überprüfung der
Objekte im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von
Berlin werden dem Auftragnehmer die entsprechenden
Objektlisten übergeben.
2. Sicherheitsüberprüfung unter Beachtung der DIN EN
1176 Teil 1 bis 7, DIN EN 1177 sowie DIN 18034
(soweit anwendbar) und mit geltenden Normen. In
Schulen und Kindereinrichtungen müssen zusätzlich
die Bestimmungen der EUV Beachtung finden.
3. Es ist ein Verzeichnis mit Unterverzeichnis für
jedes Objekt mit den zugehörigen Fotos und dem
Prüfbericht zu erstellen und auf CD gebrannt dem AG zu
übergeben.
4. Die vorgenommenen Mängel oder ergänzenden Hinweise
müssen ausführlich beschrieben und fotografisch
dokumentiert sein.
5. Eine statistische Erfassung der Mängel der
einzelnen Objekte ist tabellarisch für die
Einrichtungen nach Absprache mit dem Auftraggeber zu
erstellen.
6. Werden bei der Prüfung der Spielgeräte
schwerwiegende Mängel festgestellt, die eine akute
Gefahr darstellen, muss unverzüglich der Auftraggeber
informiert werden.
7. Eine Farbmarkierung beim festgestellten Mangel am
Gerät ist vorzunehmen, dies ermöglicht eine eindeutige,
kurzfristige Reparatur. Die Farbe ist vom AN
bereitzustellen und muss umweltverträglich,
lösungsmittel- u. schadstoffarm sein.
8. Die Angebote sind Pauschalpreise, unabhängig von
Ausstattung, Größe und Beschaffenheit.
9. Es liegt keine Stückliste der Spielgeräte vor.
(ca. 12 Spielgeräten pro Spielplatz)
00
Leistun
LV: TÜV2017 öffentliche Spielplätze
Einheitspreis
in EUR
2
26.01.2017
26.01.2017
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
00.1
Sicherheitstechnische Überprüfung von Spielplätzen
Sicherheitstechnische Überprüfung von Spielgeräten auf
öffentlichen Spielplätzen gemäß Vorbemerkungen
166,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Stk
Gesamtsumme:
Gesamtbetrag
in EUR
LV: TÜV2017 öffentliche Spielplätze
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
00
Leistun
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
3
26.01.2017
26.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Öffentliche Spielplätze im Ortsteil Friedrichshain
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
60377
60376
60375
60374
60373
60350
60159
60156
60279
60155
60280
60154
60282
60267
60167
60268
60164
60271
60162
60384
60392
60283
60166
60273
60160
60146
61281
60395
60276
60158
60277
60151
60266
60269
60163
60274
60285
62281
60391
60390
60170
60169
60272
60149
60148
62182
60165
60366
Volkspark Friedrichshain, Spiel 9
Volkspark Friedrichshain, Spiel 8
Volkspark Friedrichshain, Spiel 7
Volkspark Friedrichshain, Spiel 6
Volkspark Friedrichshain, Plansche
Höchste Straße 17, Spiel
Barnimstraße 35-38, Spiel Bolz
Volkspark Friedrichshain,Spiel 1
Volkspark Friedrichshain, Spiel 4
Volkspark Friedrichshain, Spiel 2 Bolz
Volkspark Friedrichshain, Spiel 5
Volkspark Friedrichshain, Spiel 3
Büschingstraße, Spiel
Höchste Str. /Weinstr., Spiel
Friedenstraße 10-12, Spiel
Mollstraße 23-24, Spiel
Friedenstraße 47-52, Spiel
Lichtenberger Straße 13-16, Spiel
Fürstenwalder Straße 16-19,Spiel
Auerstraße 10-20, Bolz
Petersburger Platz, Bolz
Petersburger Platz, Spiel
Karl-Marx-Allee 123-127, Spiel
Karl-Marx-Allee 141-143, Spiel
Auerstraße 10-20, Spiel Bolz
Wilhelm-Stolze-Str. 36, KleinKSpiel
Blumenstraße 45, Spiel
Krautstr.30, Bolz
Müncheberger Str.,Spiel
Andreasstr.21/22,Spiel
Lange Str. 85/86, Spiel
Karl-Marx-Allee 70 E-F, Spiel
Krautstraße 25-29, Spiel Bolz
Singerstr.23, Spiel
Krautstraße 1-4, Spiel
Blumenstraße 45-47, Spiel
Holzmarktstraße 51, Spiel
Marchlewskistr. 74, Spiel
Comeniusplatz, Bolz
Marchlewskistr. 83, Spiel
Hildegard-Jadamowitz-Str.25, Spiel
Str. d. Pariser Kommune 22-32,Spiel Bolz
Lasdehner Str., Spiel
Comeniusplatz, Spiel
Rüdersdorfer Str. 40-45,Spiel
Helsingforser Straße, Bolz
Hausburgstr. 3 / 4, Spiel Bolz
Eldenaer Straße 22, Spiel
Kugel
Beachvolleyballplatz
Kletterfelsen
Skatermulde
Friedenstr.
Schwimmhalle
Spielplatz neben Tennisplätzen
Spielplatz Platanenberg
Spielplatz Str. am Friedrichshain
Spielplatz VB Friedenstr.
Spielplatz Indianerdorf
an Schule
Auerblock
neben Kino / Weidenweg
hinter BA
Auerblock
Schwimmhalle
hinter Koppenstr. 15-17
neben Hochhaus
hinter KMA 64-66
Schwimmhalle
Innenbereich, hinter Gubener 23/24
ehemals Kloster
Ecke Fredersdorfer
Pinguinplatz
im Block, an Kirche
Wriezener Park, Bolz
2
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
60365
60364
60363
60275
60171
60150
60147
60144
60294
62141
62141
60387
60462
60389
60388
60281
60265
60161
62402
60386
60385
60382
60361
60506
60286
60153
60270
60287
60288
60284
62201
60152
60349
60348
60457
60264
Schreinerstraße 25/26, Spiel
Schreinerstraße 45/46, Spiel
Schreinerstraße 48/49, Spiel
Schleidenplatz, Spiel
Forckenbeckplatz, Plansche
Forckenbeckplatz,Spiel Bolz
Voigtstr.17, Spiel
Hübnerstr. 10-14, Spiel
Liebigstrasse 40 , Spiel
Bänschstraße 78, Spiel
Bänschstraße 86, Spiel
Oderstraße 15, Spiel
Müggelstr. 12, Spiel
Kreutzigerstr. 2-3, Spiel
Wismarplatz, Spiel
Traveplatz, Spiel Bolz
Jessnerstr. 13, Spiel
Frankfurter Allee 2, Spiel
Dossestr 1, Spiel
Knorrpromenade 6, Bolz
Grünberger Straße 43-45, Spiel
Lenbachstr 11-13, Bolz
Boxhagener Platz ,Plansche
Böcklinstr.11, Spiel
Boxhagener Platz, Spiel
Lenbachstr 11-13, Spiel
Wühlischstr. 3-4, Spiel
Simplonstr. 2-4,Spiel
Wühlischplatz, Spiel
Gryphiusstraße 29, Spiel
Laskerstr.10, Bolz
Rudolfplatz, Spiel Bolz
Tunnelstr. 13-14, Spiel
Alt- Stralau 50, Spiel
Fischzug, Spiel
Palmkernzeile,Spiel
Drachen
hinter FAH
Ecke Jungstr.
Musikschule
Innenhof
Ostkreuz, Lenbachplatz
Wühlischstr.
Ostkreuz, Lenbachplatz
hinter Jugendclub
Spielplatz Regattaufer
an Wohnpark1
Am Speicher
Öffentliche Spielplätze im Ortsteil Kreuzberg
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60356
60049
Bernburger Str. 14-15
Mendelssohn-Bartholdy-Park Spiel
Stresemannstr.42,44
Wilhelmstr.127-136,131-132
Wilhelmstr. 121 B
Hallesche Str. 20, Spiel Bolz
Lindenstr. 76/77,ehem. Junkerstr. Spiel
Markgrafenpark
Lindenstr. 76-77/ehem. Junkerstr., Bolz
Markgrafenpark
Besselpark, Spiel
Theodor-Wolff-Park, Bolz
Franz-Klühs-Str.
Theodor-Wolff-Park, Spiel
Franz-Klühs-Str./Friedrichstr.
Lindenstr.20-25
Hinterland
Waldeckpark, Bolz
An der Oranienstr.
Luckauer Str. 11, 15 Bolz
Waldeckpark, Spiel
An der Oranienstr.
Wassertorplatz Nord, Spiel
Erkelenzdamm ggü. 24,26, Segitzdamm
Ritterstr.30a-32, Lobeckstr.50, Spiel
Böcklerpark, Spiel 2
Skateboardanlage Prinzenstr.
Böcklerpark, Spiel 1 Bolz
mit Lok /Prinzenstr.
Wassertorplatz Süd, Spiel
Promenade zw. Segitz. u. Erkelenzd.
Böcklerpark,Spiel GSW
(GSW-Kasten)/ Prinzenstr.
Gitschiner Str. 2-6,Spiel
Obentrautstr. 56-58, Spiel Bolz
Hornstrasse, Spiel
Promenade
Viktoriapark, Bolz Volley
neben Denkmal
Viktoriapark, Spiel
an d. Katzbachstr.
Viktoriapark, Bolz
an d. Katzbachstr.
Wilhelmshöhe, Spiel Bolz
Mehringdamm 116-118/Birne
Möckernstr.82-83
Hagelberger Str. 30
Baerwaldstr. 59-62
Ecke Urbanstr.
Schleiermacherstr. 31-40, Spiel
gegenüber Nr.8, ehem. Blücherstr. 26b
Mittenwalder Str.54-55, Spiel Bolz
Solmsstr.49
Heilig-Kreuz-Kirche, Bolz Basket
Johaniterstr.
Urbanhafen, Spiel
Carl-Herz-Ufer, Spiel
Fontanepromenade, Spiel
Willibald-Alexis 23/24, Bolz
Arndtstr.8/9 Spiel Bolz
Baerwaldstr. 31-35/Schleiermacher SpielBolz
Solmsstr.39 Spiel Bolz Basket
Chamissoplatz, Spiel
Marheinekeplatz, Spiel
Hohenstaufenplatz, Spiel Bolz
Körtestr. 9-13, Spiel Bolz
Fichtestr.12
Böckhstr. 25, Spiel Bolz
Grimmpromenade, Spiel
Adalbertstr. 95a, Spiel
Bethanien, Waldemarstr. 57-69,Bolz
am Seitenflügel Mariannenplatz 2
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Bethanien, Bolz
Dresdener Str. 127
Naunynstr. 49-51 Spiel Bolz
Naunynstr. 43-45
Waldemarstr. 30
Oranienplatz/Waldemarbrücke,Spiel
Bethanien, Spiel
Lausitzer Platz Bolz Basket
Skalitzer Str. 108, Oranienstr., Spiel
Bevernstr.1/Gröbenufer 4
Wrangelstr. 10/11, Spiel Bolz
Manteuffelstr. 23
Köpenicker Str.171/Eisenbahnstr.31
Naunynstr. 89-91 / Manteuffelstr. 38
Skalitzer Str.121/ Mariannenstr. Spiel
Pücklerstr. 4-6, Spiel Bolz
Lausitzer Platz, Spiel Bolz
Görlitzer Ufer zw. Wiener/Tabor, Spiel
Görlitzer Park, Spiel 2
Ohlauer Str. 24-26
Görlitzer Park, Rasen-Bolzplatz
Wiener Str.47-48/Glogauer Str.1
Ratiborstr.14 e-g, Spiel
Görlitzer Park, Spiel 1
Falckensteinstr. 19
Falckensteinstr. 23 / Görlitzer Str.48
Falckensteinstr. 6, Spiel Bolz
Lohmühlenstr. Spiel Bolz
Falckensteinstr. 39-40/ Cuvrystr., Spiel
Cuvrystr. 40 / Wrangelstr. 61
Brachvogel/Carl-Herz-Ufer
Sorauerstraße
Ratiborstraße 14 b
Oranienstraße 107
Lindenstraße 96
Ecke Adalbertstr.
Vom Oranienpl. rechte Straßenseite
ehem. Waldepark
ELK Promenade
an der Waldemarstr.57-59
ggü. Eisenbahnstr. 9
Blockspitze
Ecke Muskauer Str.
Block 104
Wiener Brücke entfällt
Bei Rodelhügel
E Reichenberger Str.
Reichenberger Str.
Wiener Str. 59
Durchgang