Informationen der Verkehrsüberwachung zu Verwarnungs- und Bußgeldverfahren Bitte beachten Sie, dass die Verkehrsüberwachung aus innerbetrieblichen Gründen derzeit telefonisch nicht erreichbar ist. Bei Anfragen bezüglich der Beschilderung zu der Verkehrsordnungswidrigkeit wenden Sie sich bitte an die Verkehrsbehörde der Stadt Minden, Telefon-Nr.: 0571-89-426. Bürgeranregungen zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs übersenden Sie bitte schriftlich mit Begründung an die Stadt Minden, Bereich Sicherheit und Ordnung, Kleiner Domhof 17 in 32423 Minden. Bei Einlassungen im Verwarnungsgeldverfahren verweisen wir auf § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Demnach wird die Verwarnung nur mit Ihrem Einverständnis wirksam, wenn das Verwarnungsgeld innerhalb von einer Woche beglichen wird. Geht der Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist und damit verspätet ein, wird ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren eingeleitet. Einsprüche im Bußgeldverfahren sind fristgemäß und zwingend schriftlich sowie vom Betroffenen unterschrieben, an den Bürgermeister der Stadt Minden, Bereich Sicherheit und Ordnung, Kleiner Domhof 17 in 32423 Minden zu richten. Soweit Sie sich gegen die Gebühren und Auslagen im Bußgeldverfahren wenden möchten, übersenden Sie bitte einen vom Betroffenen unterschriebenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung an den Bürgermeister der Stadt Minden, Bereich Sicherheit und Ordnung, Kleiner Domhof 17 in 32423 Minden. In dringenden Notfällen können Sie sich telefonisch an die Bereichsleitung der Ordnungsbehörde unter Telefon-Nummer 0571-89-703 wenden.
© Copyright 2024 ExpyDoc