Hinweis zur Erreichbarkeit und Informationen der

Informationen der Verkehrsüberwachung zu Verwarnungs- und
Bußgeldverfahren
Bitte beachten Sie, dass die Verkehrsüberwachung aus innerbetrieblichen
Gründen derzeit telefonisch nicht erreichbar ist.
Bei Anfragen bezüglich der Beschilderung zu der Verkehrsordnungswidrigkeit
wenden Sie sich bitte an die Verkehrsbehörde der Stadt Minden, Telefon-Nr.:
0571-89-426.
Bürgeranregungen zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
übersenden Sie bitte schriftlich mit Begründung an die Stadt Minden, Bereich
Sicherheit und Ordnung, Kleiner Domhof 17 in 32423 Minden.
Bei Einlassungen im Verwarnungsgeldverfahren verweisen wir auf § 56 des
Ordnungswidrigkeitengesetzes. Demnach wird die Verwarnung nur mit Ihrem
Einverständnis wirksam, wenn das Verwarnungsgeld innerhalb von einer
Woche beglichen wird. Geht der Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist und
damit verspätet ein, wird ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren eingeleitet.
Einsprüche im Bußgeldverfahren sind fristgemäß und zwingend schriftlich
sowie vom Betroffenen unterschrieben, an den Bürgermeister der Stadt
Minden, Bereich Sicherheit und Ordnung, Kleiner Domhof 17 in 32423 Minden
zu richten.
Soweit Sie sich gegen die Gebühren und Auslagen im Bußgeldverfahren
wenden möchten, übersenden Sie bitte einen vom Betroffenen
unterschriebenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung an den Bürgermeister
der Stadt Minden, Bereich Sicherheit und Ordnung, Kleiner Domhof 17 in 32423
Minden.
In dringenden Notfällen können Sie sich telefonisch an die Bereichsleitung der
Ordnungsbehörde unter Telefon-Nummer 0571-89-703 wenden.