Alles auf einen Blick Wie in den vergangenen Jahren werden wir auch in diesem Jahr ein Thema „mit an Bord nehmen“, für das wir uns auf dem Schiff Zeit nehmen wollen – individuell, im Austausch mit anderen und mithilfe von Impulsen & Andachten. Im Mai werden wir dieses Thema gemeinsam festlegen. Vortreffen zum ersten Kennenlernen & Festlegen des Themas: Donnerstag, 31 Mai 2017, 19 Uhr, in der Immanuel-Gemeinde Wir sind auf dem Schiff in Mehrbettkabinen untergebracht und verpflegen uns selbst. Mithilfe beim Kochen, Abwaschen und Reinigen der Sanitäranlagen ist für alle selbstverständlich. Und natürlich heißt es auch auf Deck mit anzupacken, um gemeinsam Segel zu setzen, zu steuern, Schwerter zu kurbeln und, und, und. Auf dem Segeltörn wird uns eine erfahrene Crew (Skipper und zwei bis drei Bootsleute) begleiten, die uns in die entsprechenden Handgriffe an Bord eines Segelschiffes einweisen und uns sachkundig anleiten und begleiten. Gemeinsam bestimmen wir den Kurs – beziehungsweise: Der Wind bestimmt unseren Kurs. Ort: Segelschiff „Verandering“; an/ ab KielHoltenau Zeit: 10. - 15. Juli 2017 Plätze: 15, max. 16 Personen Preis: 250,- Euro Anreise: Die Fahrt von Bremen-Walle nach KielHoltenau und zurück organisieren wir mit Privat-PKWs. Anmeldung/ Anmeldeschluss: Den beigefügten Abschnitt bitte bis spätestens 15. April 2017 abgeben. Danach geht ein Infobrief an alle Teilnehmer/innen mit der Bestätigung und einer Einladung zu dem Vorbereitungstreffen. Anzahlung: 80,- Euro bis zum 15. April 2017 Hiermit wird die Anmeldung verbindlich! Bitte Alexandra Wietfeldt wegen möglicher Zuschüsse ansprechen. Es soll niemand aus finanziellen Gründen zu Hause bleiben müssen. Bankverbindung: Ev. Kirchengemeinde Walle IBAN: DE0229050101 0001028687 Stichwort: „Verandering Juli 2017“ plus Name Leitung: Diakonin Alexandra Wietfeldt Für alle Fragen: Diakonin Alexandra Wietfeldt Ev. Gemeindeverbund Immanuel und Walle Tel. 0421/ 396 95 61 [email protected] ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mitten in den Sommerferien wollen wir erneut in See stechen mit dem Traditionsschiff „Verandering“, dem holländischen Plattbodenschiff der Evangelischen Jugend Bremen. Wir wollen uns an fünf Tagen den Wind um die Nase wehen lassen, so manches rund ums Segeln lernen, Gemeinschaft erleben, gemeinsam Andachten feiern, miteinander arbeiten und entspannen, baden und die Sonne genießen... Anmeldung zur Segelfreizeit vom 10.-15.07.2017 Hiermit melde ich mich/ uns verbindlich* zum Segeltörn in der Ostsee an. Name: Geburtstag: Anschrift: Telefon/ Handy: E-Mail: _____________________________ Ort, Datum _____________________________ Unterschrift d. Teilnehmers/ -in *) Verbindlich meint, dass bei einer Abmeldung die der Freizeitleitung entstandenen Kosten zu zahlen sind. Anmeldeschluss: 15. April 2017 Allgemeine Reisebedingungen 1. Anmeldung Ein Angebot des Ev. Gemeindeverbunds Immanuel & Walle Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Ev. Gemeindeverbund Immanuel & Walle, als Freizeitveranstalter, den Abschluss eines Reisevertrages mit den genannten Leistungsbeschreibungen und Teilnahmebedingungen verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Eingang der Anmeldung und der Anzahlung zustande. Sollten eine Überbelegung dem im Wege stehen, werden Sie umgehend davon in Kenntnis gesetzt. 2. Zahlung des Reisepreises Im Reisepreis wurden bereits Zuschüsse Dritter berücksichtigt. Die Anzahlung ist mit der Anmeldung zu zahlen. Kontakt Ev. Gemeindeverbund Immanuel & Walle Diakonin Alexandra Wietfeldt Ritter-Raschen-Str. 41 28 219 Bremen Der Rest des Teilnehmerbeitrages ist bis zum 15. Juni 2017 zu zahlen. Bei Reiserücktritt bis zum Freizeitbeginn sind 100% des Reisepreises zu zahlen, bis 7 Tage vor Reisebeginn sind 80% des Freizeitpreises zu zahlen, bis 30 Tage = 50%, bis 60 Tage = 30%. Sollte ein/e Ersatzteilnehmer/in vermittelt werden, entfällt diese Gebühr. Ein Rücktritt ist auf jeden Fall schriftlich mitzuteilen. 3. Leistungen Im Freizeitbetrag sind Chartergebühr, Unterkunft auf dem Schiff, Vollverpflegung, Hafen-/ Schleusen- und Brückengebühren, Versicherungen, Ausflüge und Materialien enthalten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei vorsätzlich verschuldeten Personen- oder Sachschäden. 4. Höhere Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§651(j) BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. 5. Verhalten auf dem Schiff Tel.: 0421/ 396 95 61 Den Anweisungen der Crew ist Folge zu leisten. Alkoholische Getränke sind erst nach dem Festmachen des Schiffes und der „Freigabe“ durch den Skipper erlaubt. Rauchen ist nur an der zugewiesenen Stelle an Deck (mit Aschenbecher) und an Land gestattet. Fax: 0421/ 396 95 79 6. Gruppenzeit/ Mitarbeit [email protected] Wind und Wasser - Bereitschaft zur Mithilfe und Mitarbeit in der Küche und bei der Reinigung der Sanitäranlagen ist Voraussetzung. Ebenfalls wird die Teilnahme an bestimmten Programmeinheiten, die der Förderung von Gruppenprozessen dienen, erwartet. 7. Gesundheitliche Besonderheiten Gesundheitliche Einschränkungen, auf die insbesondere bei einem Segeltörn Rücksicht zu nehmen sind bzw. über die die Freizeitleitung und Crew informiert sein müssen, sind der Leitung vor der Maßnahme mitzuteilen. Gleiches gilt für Medikamente u.a., auf deren Einnahme bzw. Anwendung zu achten ist und die im Notfall für das Bordpersonal erreichbar sein müssen. Schäden, die durch Unterlassung dieser Informationen entstehen, gehen zu Lasten der/ des Teilnehmer/in bzw. der Erziehungsberechtigten. 8. Haftungsausschluss Die Gemeinden haften nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Weiterhin ist der Anspruch auf Schadensersatz gegen die Gemeinden ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund von gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen ist. Die Haftung nach §8a,I,2 StVG ist auf den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Gemeinden haften nicht für Schäden am Reisegepäck. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Mitgenommene Dinge sind von den Teilnehmenden selbst zu beaufsichtigen. Sie haften für jeden Schaden, der durch die von ihm/ihr mitgeführten Dinge verursacht wird. Die Gemeinden können keine Haftung für Änderungen übernehmen, die nicht durch den Veranstalter zu vertreten bzw. durch sie beeinflussbar sind. Horizont und Himmel Segelfreizeit für Erwachsene Dienstag, 10. Juli bis Sonntag, 15. Juli 2017
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