Anmeldung - Immanuel

Alles auf einen Blick
Wie in den vergangenen Jahren werden
wir auch in diesem Jahr ein Thema „mit
an Bord nehmen“, für das wir uns auf
dem Schiff Zeit nehmen wollen – individuell, im Austausch mit anderen und
mithilfe von Impulsen & Andachten. Im
Mai werden wir dieses Thema gemeinsam festlegen.
Vortreffen zum ersten Kennenlernen & Festlegen des
Themas: Donnerstag, 31 Mai 2017, 19 Uhr, in der
Immanuel-Gemeinde
Wir sind auf dem Schiff in Mehrbettkabinen untergebracht und verpflegen
uns selbst. Mithilfe beim Kochen, Abwaschen und Reinigen der Sanitäranlagen
ist für alle selbstverständlich. Und natürlich heißt es auch auf Deck mit anzupacken, um gemeinsam Segel zu setzen, zu steuern, Schwerter zu kurbeln
und, und, und.
Auf dem Segeltörn wird uns eine erfahrene Crew (Skipper und zwei bis drei
Bootsleute) begleiten, die uns in die
entsprechenden Handgriffe an Bord eines Segelschiffes einweisen und uns
sachkundig anleiten und begleiten.
Gemeinsam bestimmen wir den Kurs –
beziehungsweise: Der Wind bestimmt
unseren Kurs.
Ort:
Segelschiff „Verandering“; an/ ab KielHoltenau
Zeit:
10. - 15. Juli 2017
Plätze: 15, max. 16 Personen
Preis: 250,- Euro
Anreise: Die Fahrt von Bremen-Walle nach KielHoltenau und zurück organisieren wir mit Privat-PKWs.
Anmeldung/ Anmeldeschluss:
Den beigefügten Abschnitt bitte bis spätestens
15. April 2017 abgeben. Danach geht ein
Infobrief an alle Teilnehmer/innen mit der Bestätigung und einer Einladung zu dem Vorbereitungstreffen.
Anzahlung: 80,- Euro bis zum 15. April 2017
Hiermit wird die Anmeldung verbindlich!
Bitte Alexandra Wietfeldt wegen möglicher Zuschüsse
ansprechen. Es soll niemand aus finanziellen Gründen
zu Hause bleiben müssen.
Bankverbindung:
Ev. Kirchengemeinde Walle
IBAN: DE0229050101 0001028687
Stichwort: „Verandering Juli 2017“ plus Name
Leitung: Diakonin Alexandra Wietfeldt
Für alle Fragen:
Diakonin Alexandra Wietfeldt
Ev. Gemeindeverbund Immanuel und Walle
Tel. 0421/ 396 95 61
[email protected]
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Mitten in den Sommerferien wollen wir erneut in See stechen mit dem Traditionsschiff „Verandering“, dem holländischen
Plattbodenschiff der Evangelischen Jugend
Bremen.
Wir wollen uns an fünf Tagen den Wind
um die Nase wehen lassen, so manches
rund ums Segeln lernen, Gemeinschaft
erleben, gemeinsam Andachten feiern,
miteinander arbeiten und entspannen,
baden und die Sonne genießen...
Anmeldung
zur Segelfreizeit vom
10.-15.07.2017
Hiermit melde ich mich/ uns verbindlich* zum
Segeltörn in der Ostsee an.
Name:
Geburtstag:
Anschrift:
Telefon/ Handy:
E-Mail:
_____________________________
Ort, Datum
_____________________________
Unterschrift d. Teilnehmers/ -in
*) Verbindlich meint, dass bei einer Abmeldung die
der Freizeitleitung entstandenen Kosten zu zahlen
sind.
Anmeldeschluss: 15. April 2017
Allgemeine Reisebedingungen
1. Anmeldung
Ein Angebot des
Ev. Gemeindeverbunds
Immanuel & Walle
Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Ev. Gemeindeverbund Immanuel &
Walle, als Freizeitveranstalter, den Abschluss eines Reisevertrages mit den genannten Leistungsbeschreibungen und Teilnahmebedingungen verbindlich an. Der
Vertrag kommt mit dem Eingang der Anmeldung und der Anzahlung zustande.
Sollten eine Überbelegung dem im Wege stehen, werden Sie umgehend davon
in Kenntnis gesetzt.
2. Zahlung des Reisepreises
Im Reisepreis wurden bereits Zuschüsse Dritter berücksichtigt. Die Anzahlung ist mit
der Anmeldung zu zahlen.
Kontakt
Ev. Gemeindeverbund
Immanuel & Walle
Diakonin Alexandra Wietfeldt
Ritter-Raschen-Str. 41
28 219 Bremen
Der Rest des Teilnehmerbeitrages ist bis zum 15. Juni 2017 zu zahlen. Bei Reiserücktritt bis zum Freizeitbeginn sind 100% des Reisepreises zu zahlen, bis 7 Tage vor
Reisebeginn sind 80% des Freizeitpreises zu zahlen, bis 30 Tage = 50%, bis 60 Tage =
30%. Sollte ein/e Ersatzteilnehmer/in vermittelt werden, entfällt diese Gebühr. Ein
Rücktritt ist auf jeden Fall schriftlich mitzuteilen.
3. Leistungen
Im Freizeitbetrag sind Chartergebühr, Unterkunft auf dem Schiff, Vollverpflegung,
Hafen-/ Schleusen- und Brückengebühren, Versicherungen, Ausflüge und Materialien enthalten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei vorsätzlich verschuldeten Personen- oder Sachschäden.
4. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als
auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung
wegen höherer Gewalt (§651(j) BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich
aus dem Gesetz.
5. Verhalten auf dem Schiff
Tel.: 0421/ 396 95 61
Den Anweisungen der Crew ist Folge zu leisten. Alkoholische Getränke sind erst
nach dem Festmachen des Schiffes und der „Freigabe“ durch den Skipper erlaubt. Rauchen ist nur an der zugewiesenen Stelle an Deck (mit Aschenbecher)
und an Land gestattet.
Fax: 0421/ 396 95 79
6. Gruppenzeit/ Mitarbeit
[email protected]
Wind und Wasser -
Bereitschaft zur Mithilfe und Mitarbeit in der Küche und bei der Reinigung der
Sanitäranlagen ist Voraussetzung. Ebenfalls wird die Teilnahme an bestimmten
Programmeinheiten, die der Förderung von Gruppenprozessen dienen, erwartet.
7. Gesundheitliche Besonderheiten
Gesundheitliche Einschränkungen, auf die insbesondere bei einem Segeltörn
Rücksicht zu nehmen sind bzw. über die die Freizeitleitung und Crew informiert
sein müssen, sind der Leitung vor der Maßnahme mitzuteilen. Gleiches gilt für
Medikamente u.a., auf deren Einnahme bzw. Anwendung zu achten ist und die
im Notfall für das Bordpersonal erreichbar sein müssen. Schäden, die durch Unterlassung dieser Informationen entstehen, gehen zu Lasten der/ des Teilnehmer/in
bzw. der Erziehungsberechtigten.
8. Haftungsausschluss
Die Gemeinden haften nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden. Weiterhin ist der Anspruch auf Schadensersatz gegen die
Gemeinden ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund von gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen ist. Die Haftung nach
§8a,I,2 StVG ist auf den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Gemeinden haften nicht für Schäden am Reisegepäck. Keine Haftung besteht bei
Einbruch oder Diebstahl. Mitgenommene Dinge sind von den Teilnehmenden
selbst zu beaufsichtigen. Sie haften für jeden Schaden, der durch die von ihm/ihr
mitgeführten Dinge verursacht wird.
Die Gemeinden können keine Haftung für Änderungen übernehmen, die nicht
durch den Veranstalter zu vertreten bzw. durch sie beeinflussbar sind.
Horizont und Himmel
Segelfreizeit
für Erwachsene
Dienstag, 10. Juli bis
Sonntag, 15. Juli 2017