Montags-Info Nr.571

Nr. 571 – 23.01.2017
FÜR ARBEITSZEITVERKÜRZUNG - GEGEN SOZIALABBAU
Nicht auf Gerichte verlassen
Pressemitteilung des DKP-Parteivorstandes zur Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes, die NPD nicht zu verbieten.
Was bedeutet die „wehrhafte
Demokratie“, von der diejenigen
reden, die diesen Staat und die
existierende
Kapitalherrschaft
verteidigen?
Das
Bundesverfassungsgericht zeigt,
was sie nicht bedeutet: Die NPD,
eine aggressive, rassistische,
faschistische Partei wird nicht
verboten. Natürlich wäre das
juristisch möglich gewesen –
Artikel 139 des Grundgesetzes
bedeutet, dass faschistische
Organisationen in Deutschland
verboten sind.
Diese bürgerliche Demokratie ist
immer dann „wehrhaft“, wenn die
Regierung es für nötig hält, Linke
und besonders Kommunisten zu
überwachen,
aus
dem
öffentlichen Dienst zu entlassen,
zu verbieten. Die KPD ist bis
heute
verboten,
die
Berufsverbote
gegen
Kommunisten sind immer noch
nicht beendet.
Die DKP fordert weiterhin ein
Verbot der NPD und aller
faschistischer
Organisationen.
Ein Verbot würde die NPD
schwächen:
Sie
hätte
es
schwerer, ihre rassistische Hetze
zu verbreiten, sie könnte keine
Steuergelder
für
ihre
Wahlkämpfe mehr kassieren.
Das NPD-Urteil von Karlsruhe
zeigt nur einmal mehr: Den
Kampf gegen die Faschisten
müssen wir auch gegen den so
genannten
Verfassungsschutz
führen, auf die Gerichte dieses
Landes sollten wir uns dabei
nicht verlassen.
Pressemitteilug, news.dkp.de
Staatliche
Terrorhilfe
Attentäter Amri bestens bekannt –
NPD wegen Harmlosigkeit nicht
verboten.
Das Bundesverfassungsgericht
hat es abgelehnt, die NPD zu
verbieten.
Das
Gericht
begründete die Entscheidung
damit, dass die rechte Partei auf
absehbare Zeit zu schwach sei,
um die freiheitlich-demokratische
Grundordnung zu gefährden.
Das erste Verbotsverfahren hatte
das Bundesverfassungsgericht
2003 mit der Begründung
abgelehnt,
weil
der
Verfassungsschutz
die
rassistische und faschistische
Partei
unterwandert
und
möglicherweise auch gesteuert
habe.
Immer deutlicher schält sich
inzwischen heraus, dass der
Inlandsgeheimdienst mit dem
Terroranschlag ein paar Tage
vor Weihnachten mit zwölf Toten
in Verbindung gebracht werden
muss.
So
hatte
der
marokkanische
Geheimdienst
offenbar
sowohl
dem
Bundesnachrichtendienst
als
auch dem Bundeskriminalamt
Informationen übermittelt, denen
zufolge
Amri
einen
Terroranschlag planen könnte.
Trotz dieses Hinweises stellte die
Generalstaatsanwaltschaft von
Berlin die Telefonüberwachung
des späteren Attentäters ein.
Zudem wurde bekannt, dass
Amri offenbar von einem V-Mann
des
nordrhein-westfälischen
Landeskriminalamtes
in
die
Bundeshauptstadt
gefahren
worden
war.
Obwohl
der
Attentäter im Vorfeld des von ihm
verübten Terroraktes insgesamt
sieben Mal im „Gemeinsamen
Terror-Abwehrzentrum von Bund
und Ländern (GTAZ)“ gewesen
sein soll, seien die dortigen
Sitzungsteilnehmer kontinuierlich
zu dem Schluss gekommen,
dass von Amri keine konkrete
Gefahr ausgehe. Hinzu kommt,
dass ein verdeckter Ermittler
bereits im Juli 2016 das LKA
informiert hatte, dass Amri damit
geprahlt habe, ein Blutbad
anzurichten. UZ, 20.01.2017, gekürzt
Goodyear
Phillipsburg von
Schließung
bedroht
Betriebsrat und die Gewerkschaft
IG BCE rufen gemeinsam zur
Demonstration und Kundgebung
am 23.01.2017 auf.
Das Reifenwerk Goodyear in
Philippsburg mit 888 Beschäftigten
ist nach wie vor von der
Schließung bedroht.
Am Montag, 23.01.2017 findet in
der Festhalle in Philippsburg eine
Betriebsversammlung statt. Dort
wird die Belegschaft über den
aktuellen Stand der Gespräche
zwischen dem Arbeitgeber und
dem Betriebsrat informiert.
Berechnungen der Gewerkschaft
fehlen bundesweit 162000 Stellen,
allein 70000 in der Pflege.
Groß- und Außenhandel. Im
Einzelhandel sowie im Groß- und
Außenhandel
laufen
die
Tarifverträge Ende März 2017 aus.
Textilund
Bekleidungsindustrie. Die IG
Metall fordert eine Anhebung der
Löhne,
Gehälter
und
Ausbildungsvergütungen für die
Beschäftigten der westdeutschen
Textil- und Bekleidungsindustrie
um 4,5 Prozent ab 1. Februar
2017. Der Ende Januar 2017
auslaufende
Tarifvertrag
zur
Altersteilzeit
soll
unter
verbesserten
Konditionen
fortgeführt werden.
Verbunden
mit
dieser
Betriebsversammlung sind eine
Demonstration vom Reifenwerk
zur Festhalle und unterwegs eine
Kundgebung auf dem Marktplatz
in Philippsburg.
Metall- und Elektroindustrie.
Zum 31. Dezember 2017 läuft der
aktuelle Gehaltstarifvertrag der
Metall- und Elektroindustrie aus.
Die Verhandlungen werden im
November beginnen. Neben der
Lohnerhöhung geht es auch um
das Thema Arbeitszeiten.
Mit dieser Demonstration und
dieser Kundgebung unterstreicht
die Belegschaft ihre Forderung
nach dem Erhalt des Standortes
samt der Arbeitsplätze..
Energieund
Versorgungswirtschaft
Ost.
ver.di hat den Entgelttarifvertrag
für die Beschäftigten der Energieund Versorgungswirtschaft Ost
Quelle: http://tvueberregional.de
Tarifrunden 2017
Öffentlichen Dienst der Länder.
Im öffentlichen Dienst der Länder
ist
der
Tarifvertrag
Ende
Dezember
abgelaufen.
ver.di
fordert u. a. eine Entgeltsteigerung
im Gesamtvolumen von sechs
Prozent. Dies soll eine sogenannte
„soziale Komponente“ beinhalten.
Krankenhäuser.
In
den
Krankenhäusern wird bundesweit
und trägerübergreifend über die
Personalausstattung in Kliniken
gestritten. ver.di fordert mehr
Personal ins Krankenhaus, und
zwar
per
Gesetz.
Nach
(AVEU) zum 28. Februar 2017
gekündigt
und
folgende
Forderungen aufgestellt: Erhöhung
der Entgelte um fünf Prozent mit
einer Laufzeit von 15 Monaten,
150 Euro Erhöhung pro Monat in
allen
Ausbildungsjahren,
Verbesserungen
bei
der
Vergütung für Bereitschaftsdienste
und
Zahlung
eines
Betreuungsgeldzuschusses
für
Kinder bis zum vollendeten 12.
Lebensjahr. Weitere Forderungen
betreffen
die
finanzielle
Unterstützung
von
Auszubildenden.
Lebensmittelindustrie
und
Hotelgewerbe. Für die Tarifrunde
2017 hat der Hauptvorstand der
Gewerkschaft Nahrung-GenussGaststätten
(NGG)
eine
tarifpolitische
Empfehlung
beschlossen,
nach
der
die
Entgelte
und
Ausbildungsvergütungen in der
Lebensmittelindustrie,
im
Lebensmittelhandwerk sowie im
Hotel- und Gaststättengewerbe
um 4,5 bis 5,5 Prozent im Jahr
2017 steigen sollen, bei einer
Laufzeit der Tarifverträge von 12
Monaten.
aus: UZ – Unsere Zeit vom 13.01.2017,
gekürzt