Nr. 571 – 23.01.2017 FÜR ARBEITSZEITVERKÜRZUNG - GEGEN SOZIALABBAU Nicht auf Gerichte verlassen Pressemitteilung des DKP-Parteivorstandes zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die NPD nicht zu verbieten. Was bedeutet die „wehrhafte Demokratie“, von der diejenigen reden, die diesen Staat und die existierende Kapitalherrschaft verteidigen? Das Bundesverfassungsgericht zeigt, was sie nicht bedeutet: Die NPD, eine aggressive, rassistische, faschistische Partei wird nicht verboten. Natürlich wäre das juristisch möglich gewesen – Artikel 139 des Grundgesetzes bedeutet, dass faschistische Organisationen in Deutschland verboten sind. Diese bürgerliche Demokratie ist immer dann „wehrhaft“, wenn die Regierung es für nötig hält, Linke und besonders Kommunisten zu überwachen, aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen, zu verbieten. Die KPD ist bis heute verboten, die Berufsverbote gegen Kommunisten sind immer noch nicht beendet. Die DKP fordert weiterhin ein Verbot der NPD und aller faschistischer Organisationen. Ein Verbot würde die NPD schwächen: Sie hätte es schwerer, ihre rassistische Hetze zu verbreiten, sie könnte keine Steuergelder für ihre Wahlkämpfe mehr kassieren. Das NPD-Urteil von Karlsruhe zeigt nur einmal mehr: Den Kampf gegen die Faschisten müssen wir auch gegen den so genannten Verfassungsschutz führen, auf die Gerichte dieses Landes sollten wir uns dabei nicht verlassen. Pressemitteilug, news.dkp.de Staatliche Terrorhilfe Attentäter Amri bestens bekannt – NPD wegen Harmlosigkeit nicht verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, die NPD zu verbieten. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die rechte Partei auf absehbare Zeit zu schwach sei, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gefährden. Das erste Verbotsverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht 2003 mit der Begründung abgelehnt, weil der Verfassungsschutz die rassistische und faschistische Partei unterwandert und möglicherweise auch gesteuert habe. Immer deutlicher schält sich inzwischen heraus, dass der Inlandsgeheimdienst mit dem Terroranschlag ein paar Tage vor Weihnachten mit zwölf Toten in Verbindung gebracht werden muss. So hatte der marokkanische Geheimdienst offenbar sowohl dem Bundesnachrichtendienst als auch dem Bundeskriminalamt Informationen übermittelt, denen zufolge Amri einen Terroranschlag planen könnte. Trotz dieses Hinweises stellte die Generalstaatsanwaltschaft von Berlin die Telefonüberwachung des späteren Attentäters ein. Zudem wurde bekannt, dass Amri offenbar von einem V-Mann des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes in die Bundeshauptstadt gefahren worden war. Obwohl der Attentäter im Vorfeld des von ihm verübten Terroraktes insgesamt sieben Mal im „Gemeinsamen Terror-Abwehrzentrum von Bund und Ländern (GTAZ)“ gewesen sein soll, seien die dortigen Sitzungsteilnehmer kontinuierlich zu dem Schluss gekommen, dass von Amri keine konkrete Gefahr ausgehe. Hinzu kommt, dass ein verdeckter Ermittler bereits im Juli 2016 das LKA informiert hatte, dass Amri damit geprahlt habe, ein Blutbad anzurichten. UZ, 20.01.2017, gekürzt Goodyear Phillipsburg von Schließung bedroht Betriebsrat und die Gewerkschaft IG BCE rufen gemeinsam zur Demonstration und Kundgebung am 23.01.2017 auf. Das Reifenwerk Goodyear in Philippsburg mit 888 Beschäftigten ist nach wie vor von der Schließung bedroht. Am Montag, 23.01.2017 findet in der Festhalle in Philippsburg eine Betriebsversammlung statt. Dort wird die Belegschaft über den aktuellen Stand der Gespräche zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat informiert. Berechnungen der Gewerkschaft fehlen bundesweit 162000 Stellen, allein 70000 in der Pflege. Groß- und Außenhandel. Im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel laufen die Tarifverträge Ende März 2017 aus. Textilund Bekleidungsindustrie. Die IG Metall fordert eine Anhebung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie um 4,5 Prozent ab 1. Februar 2017. Der Ende Januar 2017 auslaufende Tarifvertrag zur Altersteilzeit soll unter verbesserten Konditionen fortgeführt werden. Verbunden mit dieser Betriebsversammlung sind eine Demonstration vom Reifenwerk zur Festhalle und unterwegs eine Kundgebung auf dem Marktplatz in Philippsburg. Metall- und Elektroindustrie. Zum 31. Dezember 2017 läuft der aktuelle Gehaltstarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie aus. Die Verhandlungen werden im November beginnen. Neben der Lohnerhöhung geht es auch um das Thema Arbeitszeiten. Mit dieser Demonstration und dieser Kundgebung unterstreicht die Belegschaft ihre Forderung nach dem Erhalt des Standortes samt der Arbeitsplätze.. Energieund Versorgungswirtschaft Ost. ver.di hat den Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten der Energieund Versorgungswirtschaft Ost Quelle: http://tvueberregional.de Tarifrunden 2017 Öffentlichen Dienst der Länder. Im öffentlichen Dienst der Länder ist der Tarifvertrag Ende Dezember abgelaufen. ver.di fordert u. a. eine Entgeltsteigerung im Gesamtvolumen von sechs Prozent. Dies soll eine sogenannte „soziale Komponente“ beinhalten. Krankenhäuser. In den Krankenhäusern wird bundesweit und trägerübergreifend über die Personalausstattung in Kliniken gestritten. ver.di fordert mehr Personal ins Krankenhaus, und zwar per Gesetz. Nach (AVEU) zum 28. Februar 2017 gekündigt und folgende Forderungen aufgestellt: Erhöhung der Entgelte um fünf Prozent mit einer Laufzeit von 15 Monaten, 150 Euro Erhöhung pro Monat in allen Ausbildungsjahren, Verbesserungen bei der Vergütung für Bereitschaftsdienste und Zahlung eines Betreuungsgeldzuschusses für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Weitere Forderungen betreffen die finanzielle Unterstützung von Auszubildenden. Lebensmittelindustrie und Hotelgewerbe. Für die Tarifrunde 2017 hat der Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-GenussGaststätten (NGG) eine tarifpolitische Empfehlung beschlossen, nach der die Entgelte und Ausbildungsvergütungen in der Lebensmittelindustrie, im Lebensmittelhandwerk sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe um 4,5 bis 5,5 Prozent im Jahr 2017 steigen sollen, bei einer Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten. aus: UZ – Unsere Zeit vom 13.01.2017, gekürzt
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