Der Zwei-plus-Vier-Vertrag: Deutschland als

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag:
Deutschland als Ganzes und
die Ignoranz der Deutschen
Es ist inzwischen gut 26 Jahre her, als das passierte, was man
in der freien Wirtschaft als „feindliche Übernahme“ bezeichnen
würde: Deutschland als Ganzes wurde von den Alliierten
freigegeben. Aber anstatt das zu tun, was notwendig war,
nämlich eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen und
den Artikel 146 des Grundgesetzes in die Tat umzusetzen,
überlegten die Herren Kohl, Genscher, Schäuble und ihre
amerikanischen Auftraggeber, wie man sich dieses Land dennoch
unter den sprichwörtlichen Nagel reißen konnte. Man erschaffte
nach Manier eines David Copperfield die Illusion einer
„Wiedervereinigung“, glaubte, Teile dieses Deutschland als
Ganzes an Polen verschenken zu können – um zu verhindern, dass
dieses Deutschland als Ganzes überhaupt zustande käme. Was
übrig blieb, nämlich die ehemals besetzten Gebiete mit Namen
BRD und DDR, nannte man schließlich das vereinte Deutschland.
Horst Wüsten
Warum das Ganze? Weil man einerseits die Gier nach Macht
befriedigen wollte und andererseits die Deutschen nicht aus
ihrem bürgerlichen Tod erwecken wollte – wobei Letzteres wohl
der Hauptgrund war. Schließlich hat mit den Jahren auch die
Hauptsiegermacht USA erkannt, dass es wohl kein zweites Volk
auf dieser Welt gibt, das bereit ist, für eine ihm
aufoktroyierte Schuld über Generationen hinweg nicht nur den
eigenen Wohlstand zu opfern, sondern auch seine Mündigkeit und
seine Freiheit. Man installierte also eine Company, wie es sie
in den USA bereits seit 1871 durch den Columbia Act of 1871
gibt, und machte
Geschäftsmodell.
aus
dem
Verwaltungsapparat
BRD
ein
Schauen wir uns den Zwei-plus-Vier-Vertrag, Artikel sieben,
einmal an:
(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien
und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika
beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug
auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden
die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen
Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle
entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität
über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Klären wir zunächst den Begriff „Deutschland als Ganzes“. Wer
den Begriff in die Google-Suche eingibt, wird überrascht sein,
welches Ergebnis hier an erster Stelle erscheint, nämlich das
Deutsche Reich in den Grenzen von 1937, was im Übrigen auch
der Definition durch die Alliierten in den SHAEF-Gesetzen
entspricht. Warum man dieses Deutschland als Ganzes nicht
einfach als das bezeichnen wollte, was es ist, liegt auf der
Hand: Das Wort „Reich“ musste aus dem deutschen Wortschatz
getilgt werden, um jeden Bezug zu diesem „Reich“
totzuschweigen. Weiter stellen wir fest, dass von einem
vereinten und souveränen Deutschland (demgemäß =
infolgedessen) erst dann die Rede sein kann, wenn wir dieses
Deutschland als Ganzes in den Grenzen von 1937 als deutsches
Staatsgebiet erkennen und anerkennen; das hat nichts mit
Gebietsrevisionismus zu tun, es ist per definitionem das
deutsche Staatsgebiet. BRD-Politiker hatten zu keinem
Zeitpunkt das Recht, Teile dieses Staatsgebietes – an wen auch
immer – abzutreten, vielmehr bewirkte die Aufhebung des
räumlichen Geltungsbereichs, gesetzlich festgelegt in Artikel
23 des Grundgesetzes a.F. (d.h. alte Fassung) die
Außerdienststellung des deutschen Verwaltungsapparates; es gab
und gibt kein Gebiet mehr, auf dem die BRD berechtigt wäre,
ihre Geschäfte als verlängerter Arm der Besatzungsmächte zu
tätigen – es sei denn, wir lassen es zu. Das höchste Gericht
der BRD, das sogenannte Bundesverfassungsgericht, war es
selbst, welches in seinem berühmten Urteil von 1973 (vgl.
BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), feststellte:
Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt
auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ … und weiter …
Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG
genannten Ländern…
Mit dem Wegfall des Artikels 23 a.F. am 17. Juli 1990 wurde
also die staatsrechtliche Hoheitsgewalt der BRD augenblicklich
aufgehoben, wie vom Bundesverfassungsgericht 1973 selbst
bestimmt und festgestellt wurde.
Die Infamie der BRD-Politiker bestand und besteht in der
Tatsache, die Bevölkerung glauben zu machen, sie würde in
einem Staat leben – der sich jedoch bei näherer Betrachtung
als Firmenkonglomerat erweist und der Definition des
Staatsbegriffs in keinster Weise entspricht. In der nun zum
Geschäft verkommenen BRD ist es die Konkludenz (schlüssiges
Handeln), die das System am Leben erhält, ob nun durch
Unwissenheit oder nicht, das spielt in der Geschäftswelt keine
Rolle. Wer an Wahlen teilnimmt, will regiert werden, so die
einfache Regel, die sich nicht davon unterscheidet, wenn man
z.B. ein Busticket kauft und damit einem Beförderungsvertrag
zustimmt. Auch hier ist davon auszugehen, dass die Beantragung
eines Personalausweises oder Reisepasses der Übertragung aller
Rechte seiner natürlichen Person an das Geschäftsmodell BRD
gleichkommt, was ganz im Sinne des Artikels 10 EGBGB, Abs.1
ist:
„Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem
die Person angehört.“
Der bürgerliche Tod als freiwilliger Akt und die Aufgabe der
eigenen Identität, ist es das, was wir wollen?
Dem Staatsglauben verfallen, empört sich die Masse über
vorgebliche Gesetzesbrüche der Regierenden, unwissend in Bezug
auf die Tatsache, dass Gesetze nur da gültig sein können, wo
ein Staat sein Territorium definiert hat. Fehlt dieses
Territorium, kann das Recht nur „personalisiert“ sein und für
die Mitglieder der Personenvereinigung mit dem Namen BRD
gelten, wobei sich die politischen Parteien der BRD selbst
jeder Haftung entziehen! Der letzte Satz der Präambel des
ungültigen Grundgesetzes – immerhin die behauptete höchste
Rechtsnorm des Landes – stützt diese Aussage, hier heißt es
nämlich seit dem 29. September 1990: (alte Fassung hier)
„Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche
Volk.“
Keine Spur mehr von der räumlichen Geltung, worauf sich das
„Bundesverfassungsgericht“ einst ausdrücklich bezogen hatte,
stattdessen juristische Winkelzüge, die die Illusion einer
gültigen Verfassung aufrecht erhalten sollen. Eine Antwort auf
die Frage, warum ein Grundgesetz, das ausdrücklich nur für das
deutsche Volk gilt, in arabischer Sprache angeboten wird, möge
sich die werte Leserschaft selbst geben.
Ungeachtet der Frage, wer denn dem deutschen Volk zugerechnet
wird, drängt sich die Befürchtung auf, dass jeder, der der
Personenvereinigung BRD nicht angehört, auch nicht den
personalisierten Rechtsnormen der BRD unterliegt. Die
„Rechtsprechungspraktiken“ der BRD-Richter in Bezug auf
ausländische Straftäter sprechen für sich selbst. Vielmehr
werden hier Menschenrechte berücksichtigt, die man den
bürgerlich toten Deutschen verwehrt.
Erinnern wir uns: Deutschland als Ganzes ist das Gebiet des
Deutschen Reichs in den Grenzen vom 31.12.1937, es ist nicht
das Gebiet der BRD. Aus der Sicht der BRD wurden folgerichtig
und in Selbstermächtigung die räumlichen Geltungsbereiche
aller relevanten Gesetze eliminiert, damit für ungültig
erklärt und durch das Handelsrecht, Seehandelsrecht und UCCRecht ersetzt. Forderungen nach Bestrafung unverantwortlich
handelnder Politiker verhallen ungehört, was logisch ist, sind
doch Legislative, Exekutive und Judikative selbst Bestandteile
des Konglomerats und jenen gegenüber weisungsgebunden, die
sich als Anteileigner der „Republik“ im Verborgenen halten.
Es erscheint wohl sinnlos, jene zum Einlenken bewegen zu
wollen, die diesen Zustand herbeigeführt haben; im Gegenteil
sehen diese Herrschaften ihre Pfründe gefährdet, was dazu
führen kann, dass der „Speck“, in dem sie leben, gewaltsam
verteidigt wird. Jeder Versuch, aus dem System auszubrechen,
wird gleich der „Republikflucht“ geahndet, jedes Aufbegehren
im Keim erstickt, ein Entkommen scheint aussichtslos. Das
Postliminium (kriegsvölkerrechtliches Rechtsinstitut, z.B. des
Römischen Reiches), (des Artikels sieben des Zwei-plus-VierVertrags, wird den Deutschen durch die BRD widerrechtlich und
rigoros verweigert; ungeachtet dessen zählen die Schergen sich
den deutschen Völkern zugehörig, womit diese sich selbst zu
Volksverrätern stempeln.
Was können wir also tun, wenn Wahlen keine Option sind?
Zunächst müssen wir uns Klarheit darüber verschaffen, wer wir
sind und welche Rechte wir haben. Hiermit sind jene Rechte
gemeint, auf die eine BRD keinen Zugriff hat; es sind die
unauslöschlichen Rechte unserer Vorfahren, die vor dem Jahr
1914 geboren wurden. Diese Rechte scheut die BRD wie der
Teufel das Weihwasser, versucht, diese totzuschweigen und zu
relativieren, warum? Weil es die deutschen Abkömmlinge
sind,die diese Rechte als Erben in sich tragen und diese BRD
für obsolet erklären können, wann immer sie dies wollen – das
hierfür notwendige Wissen vorausgesetzt.
Der Wille, dies zu tun, ist bei vielen unbestreitbar
vorhanden, so gibt es doch bereits unzählige Gruppen und
„Einzelkämpfer“, die sich auf die Fahne geschrieben haben, die
Staatlichkeit wieder herzustellen und den spätestens seit dem
Ende des Ersten Weltkriegs eingetretenen bürgerlichen Tod
endlich zu „begraben“. Seien es die Besitzer eines
Staatsangehörigkeitsausweises, die Selbstverwalter, oder all
jene, die in der Lage sind, ihre Abstammung zu dokumentieren.
Sie alle zusammen würden vermutlich bereits heute eine Macht
darstellen, – wenn, ja wenn nicht jeder der Genannten sein
eigenes „Süppchen“ kochen würde. Jeder für sich glaubt, den
Stein der Weisen gefunden zu haben – und doch verfolgen sie
alle letztlich dasselbe Ziel.
Wer sich jedoch der Tatsache bewusst ist, dass wir die
Rechteträger und Eigentümer dieses Landes sind, der braucht
weder einen selbsternannten „Reichskanzler“, noch die
Alliierten, um diese Rechte geltend machen zu können. Wem
nützt der gelbe Schein, wenn die BRD die damit verbundene
Rechtsstellung, gemäß §5, Abs.1 EGBGB, nicht anerkennt,
sondern nur die von ihr selbst erlassenen „Gesetze“ als
geltendes Recht bezeichnet?! Warum sollten wir Wladimir Putin
bitten, unsere Rechte durchzusetzen, so wie Rüdiger Hoffmann,
geb. Klasen, es propagiert, wenn diese Rechte in uns selbst
sind? Ist das nicht eher ein Beweis unserer eigenen
Unmündigkeit?
Deutschland als Ganzes ist ein freies Land, dennoch ist die
BRD selbst eine Art privates „Besatzungsstatut“, allerdings in
Form einer US Holding, wodurch man sich jeder
völkerrechtlichen Norm entzieht – und eben auch der oben
erwähnten verfassunggebenden Versammlung! Hiermit sind
insbesondere die Großbanken der BRD angesprochen, die einer
durch die amerikanische Federal Reserve Bank vorstehenden
Holding angehören.
Wie der Name schon sagt, ist das Völkerrecht das Recht der
Völker – nicht etwa das Recht der Staaten, schon gar nicht der
Firmen. Ein Firmenkonglomerat kann sich zudem nicht auf seine
territoriale Integrität berufen, es besitzt kein Territorium,
weil Firmen bzw. die US Holding BRD eine Körperschaft des
Privatrechts ist und somit nicht zu den Gebietskörperschaften
zählt. Hören wir auf, damit politische Parteien zu wählen, die
nicht in der Lage sind, wieder rechtsstaatliche Verhältnisse
zu schaffen; sie sind allesamt fremdbestimmt von den
Anteileignern der BRD. Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen,
dass die BRD trotz ihres Firmenstatus, jeder Logik zum Trotz,
sich zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts zählt; hier
fällt einem doch spontan ein Zitat von Benito Mussolini ein,
der einst sagte:
„Faschismus sollte man besser Korporativismus nennen, weil es
die Verschmelzung der Staatsmacht mit der Konzernmacht
darstellt.“
„Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem
Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.“ So das KStG
(Körperschaftssteuergesetz) §4, Abs. 6, das sollten wir uns
merken.
„Eine
Firma
ist
ein
privates
Unternehmen,
das
Waren
produziert, mit ihnen handelt oder Dienstleistungen anbietet“,
so die Definition. Wer also infrage stellt, dass die BRD
nichts anderes als ein Firmenkonglomerat ist, sollte erklären
können, warum die BRD in ihrer Gänze aus gelisteten Firmen
besteht. Es ist wohl kaum davon auszugehen, dass ein Herr
Gauck hauptverantwortlich zeichnet für die Beschaffung von
Büromaterial und/oder den Fuhrpark des deutschen Bundestags.
Regieren und verwalten als private und damit geschäftsmäßig
betriebene Dienstleistung, das ist es, was wir hier erleben.
Selbst der hochgeschätzte Altbundeskanzler Helmut Schmidt
bestätigt dies, während dieses Vortrags im Jahre 2012 (ab Min.
1:20).
Das
Geschäftsfeld
des
Herrn
Gauck
als
Hauptverantwortlicher und die Bundesrepublik Deutschland
werden entsprechend wie folgt angezeigt: Business List – SIC
Code 9121 – Legislative Bodies, also laut „Geschäftsliste“ (!)
als gesetzgebende Körperschaft. Erinnern wir uns: „Ein Betrieb
gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb
zusammengefasst werden.“
Die Gesetzgebung unterliegt dem Hoheitsrecht eines souveränen
Staates, so die Theorie. Fakt ist jedoch, dass Lobbyisten sich
ihre Gesetze seit langem selbst schreiben, die der
Hauptverantwortliche des „Legislative Bodies“ nur noch
abzusegnen hat. Sie ahnen es bereits, werte Leser, derartige
„Gesetze“ sind aus staatsrechtlicher Sicht natürlich
ungültig,
und dies aus mehreren Gründen:
1.) Die BRD erfüllt kein einziges der drei Merkmale, worüber
sich ein Staat definiert
2.) private Institutionen sind nicht befugt, Gesetze oder
Verordnungen zu verfassen
3.) der „Hauptverantwortliche“ der Firma Bundesrepublik
Deutschland ist nicht befugt, Gesetze zu genehmigen, erst
recht dann nicht, wenn diese „Gesetze“ von sich selbst
begünstigenden Lobbyisten verfasst wurden
4.) die BRD ist weder souverän, noch ist sie ein Staat
5.) die BRD besitzt kein einziges der Hoheitsrechte eines
souveränen Staates, die da sind:
Finanzhoheit, Wehrhoheit. Zu jedem
Gesetzgebungshoheit,
Hoheitsrecht gehören
zwingend auch die entsprechenden Hoheitskompetenzen der
Regierenden; ein Zugriff auf private Kanzleien oder Institute
zeugt indes eher von der Inkompetenz der Angesprochenen, es
sei denn, es ist genau so gewollt.
Auf die Thematik der privatisierten Gesellschaft angesprochen
und auf konkret gestellte Fragen reagieren die
„Privatverwaltungen“ nur arrogant und auf ihrem hohen Ross
sitzend:
„Erlauben Sie uns den Hinweis, dass wir zu falschen
Rechtsansichten, die möglicherweise in entsprechenden Foren
verbreitet werden, inhaltlich keine Stellung beziehen bzw.
hieraus resultierende Fragen auch nicht beantworten werden“.
Sie tauchen ab, anstatt die angeblich falschen Rechtsansichten
richtigzustellen und die Fragen besorgter Bewohner dieses
Landes zu beantworten – eine bessere Bestätigung dessen, was
hier geschrieben wurde, kann man sich nicht wünschen. Hier
handelt es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um die
gängige Praxis der Behörden, wenn es Fragen zu beantworten
gilt, die zur Erhaltung der Staatssimulation schlichtweg nicht
gestellt werden dürfen.
Vorsicht ist geboten, sollten sich die Vertreter der US
Company BRD selbst anmaßen, eine verfassunggebende Versammlung
einzuberufen; diese würde auf keinen Fall auf dem Boden des
Völkerrechts agieren können, vielmehr ist zu befürchten, dass
auch hier die Regeln des UCC-Rechts (Uniform Commercial Code)
oberste Priorität hätten und der bürgerliche Tod nicht
ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Widmen wir uns der bereits bestehenden verfassunggebenden
Versammlung, die entgegen weit verbreiteter Meinung über mehr
Machtbefugnisse verfügt, als eine amtierende Regierung:
„Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang,
als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte
Volksvertretung. Sie ist im Besitz des pouvoir constituant
(aus dem Französischen entlehnter staatsrechtlicher und
politikwissenschaftlicher
Fachbegriff; er bedeutet
verfassunggebende oder verfassungsgebende Gewalt). Mit dieser
besonderen Stellung ist unverträglich, dass ihr von außen
Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der
Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der
Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern
auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung
erarbeitet wird.“
Tatsächlich haben wir die Wahl. Wir können uns für Parteien
entscheiden, die allesamt selbst als Firmen gelistet sind und
somit nichts verändern werden, oder wir beteiligen uns an der
Ausarbeitung einer neuen Verfassung, die all die Dinge, die
wir nicht wollen, ausschließt und unsere Rechte neu definiert.
Mehr ist dazu nicht zu sagen, wir müssen es nur tun. Worauf
warten wir eigentlich?