Termine

VI
Termine 2017
10.02.
19:00 Uhr
Beginn Fischerlehrgang
Schützenhaus / weitere Termine nach Absprache
24.02.
19:00 Uhr
Öffentlicher Preisskat
(Startgeld 8,- €) Treffpunkt im Schützenhaus in Apen
(Anmeldung bis zum 14.02.2017 bei Hansi Wortmeyer ( 04409/1741)
11.03.
13:30 Uhr
Gewässer- und Dorfreinigung gemeinsam mit dem OBV Apen
für alle Mitglieder und Naturfreunde (Der Treffpunkt ist bei der ehemaligen
Genossenschaft in Apen)
(Wer einen Traktor oder PKW mit Anhänger mitbringen kann, möchte dieses
zur besseren Planung bitte bei Helmut Janßen anmelden ( 04489/5130)
23.04.
06:00 Uhr
Frühjahrs-Gemeinschaftsfischen
(nur Mitglieder des SFV Apen), Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen
07.05.
07:00 Uhr
Damen-Gemeinschaftsfischen
(nur Mitglieder des SFV Apen), Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen
18.05.
17:00 Uhr
Filetier- und Räucherlehrgang
Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen, max. 30 Personen, Kosten 10,00 €
inkl. Fisch. Anmeldung zwischen 17:00 und 20:00 Uhr bei Hans-Dieter
Pacholke ( 04488/71976
21.05.
07:00 Uhr
Kameradschaftliches Gemeinschaftsfischen
gegen Aufwandsentschädigung. Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen
18.06.
07:00 Uhr
Damen-Gemeinschaftsfischen
(nur Mitglieder des SFV Apen), Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen
09.07.
06:00 Uhr
Tag des Anglers
(mit Gästen), Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen
06.08.
07:00 Uhr
Tag der Anglerin
(mit Gästen), Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen
07.09.
17:00 Uhr
Filetier- und Räucherlehrgang
Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen, max. 30 Personen, Kosten 10,00 €
inkl. Fisch. Anmeldung zwischen 17:00 und 20:00 Uhr bei Hans-Dieter
Pacholke ( 04488/71976
10.09.
06:30 Uhr
Herbst-Gemeinschaftsfischen
(nur Mitglieder des SFV Apen), Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen
24.09.
07:00 Uhr
Damen-Gemeinschaftsfischen
(nur Mitglieder des SFV Apen), Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen
21.10.
19:30 Uhr
Öffentlicher Anglerball
Gaststätte Rothenburg, Godensholt
Bei jedem Angeln ist die Fischereierlaubnis ohne Aufforderung vorzuzeigen. Es gibt folgende
Verbote: Angeln mit lebendigen Köderfischen, das Benutzen eines Setzkeschers, das Zelten,
außer für eine Nacht unter einem Schirm- oder Schutzzelt ohne Boden, offenes Feuer. Aufgrund
der bestehenden Nachtangelverbote darf in den Naturschutzgebieten nur von Sonnenaufgang bis
Sonnenuntergang geangelt werden.
An allen Veranstaltungen wird um rege Beteiligung, auch der Jugendlichen, gebeten!
Die Jugendtermine für 2017 werden mit dem nächsten Rundschreiben bekanntgegeben.
Euer
Vorstand