VI Termine 2017 10.02. 19:00 Uhr Beginn Fischerlehrgang Schützenhaus / weitere Termine nach Absprache 24.02. 19:00 Uhr Öffentlicher Preisskat (Startgeld 8,- €) Treffpunkt im Schützenhaus in Apen (Anmeldung bis zum 14.02.2017 bei Hansi Wortmeyer ( 04409/1741) 11.03. 13:30 Uhr Gewässer- und Dorfreinigung gemeinsam mit dem OBV Apen für alle Mitglieder und Naturfreunde (Der Treffpunkt ist bei der ehemaligen Genossenschaft in Apen) (Wer einen Traktor oder PKW mit Anhänger mitbringen kann, möchte dieses zur besseren Planung bitte bei Helmut Janßen anmelden ( 04489/5130) 23.04. 06:00 Uhr Frühjahrs-Gemeinschaftsfischen (nur Mitglieder des SFV Apen), Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen 07.05. 07:00 Uhr Damen-Gemeinschaftsfischen (nur Mitglieder des SFV Apen), Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen 18.05. 17:00 Uhr Filetier- und Räucherlehrgang Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen, max. 30 Personen, Kosten 10,00 € inkl. Fisch. Anmeldung zwischen 17:00 und 20:00 Uhr bei Hans-Dieter Pacholke ( 04488/71976 21.05. 07:00 Uhr Kameradschaftliches Gemeinschaftsfischen gegen Aufwandsentschädigung. Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen 18.06. 07:00 Uhr Damen-Gemeinschaftsfischen (nur Mitglieder des SFV Apen), Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen 09.07. 06:00 Uhr Tag des Anglers (mit Gästen), Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen 06.08. 07:00 Uhr Tag der Anglerin (mit Gästen), Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen 07.09. 17:00 Uhr Filetier- und Räucherlehrgang Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen, max. 30 Personen, Kosten 10,00 € inkl. Fisch. Anmeldung zwischen 17:00 und 20:00 Uhr bei Hans-Dieter Pacholke ( 04488/71976 10.09. 06:30 Uhr Herbst-Gemeinschaftsfischen (nur Mitglieder des SFV Apen), Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen 24.09. 07:00 Uhr Damen-Gemeinschaftsfischen (nur Mitglieder des SFV Apen), Treffpunkt beim Schützenhaus in Apen 21.10. 19:30 Uhr Öffentlicher Anglerball Gaststätte Rothenburg, Godensholt Bei jedem Angeln ist die Fischereierlaubnis ohne Aufforderung vorzuzeigen. Es gibt folgende Verbote: Angeln mit lebendigen Köderfischen, das Benutzen eines Setzkeschers, das Zelten, außer für eine Nacht unter einem Schirm- oder Schutzzelt ohne Boden, offenes Feuer. Aufgrund der bestehenden Nachtangelverbote darf in den Naturschutzgebieten nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geangelt werden. An allen Veranstaltungen wird um rege Beteiligung, auch der Jugendlichen, gebeten! Die Jugendtermine für 2017 werden mit dem nächsten Rundschreiben bekanntgegeben. Euer Vorstand
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