Kleingarten-ABC - Kleingärtnerverein Köln

Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
1 von 30
„Kleingarten-ABC“
(Quellen: Bundes-Kleingartengesetz, Pachtvertrag (PV) und Gartenordnung (GO) der Stadt Köln, InternetSeiten von Bundes- und Landesverband der Gartenfreunde e. V., der Stadt Köln, des Kreisverbandes
Kölner Gartenfreunde e. V., Vorstandsbeschlüsse KGV Köln – Klettenberg (KGV), Wikipedia)
Das Kleingarten-ABC des Kleingärtnervereins Köln-Klettenberg e. V. ist u. a. eine
verkürzte, alphabetisch aufgelistete, Zusammenfassung von für Kleingärtner
geltende Bestimmungen von u. a. Bundes-Kleingartengesetz, Pachtvertrag und GO
der Stadt Köln ohne jede Gewähr.
Rechtsverbindlich sind ausnahmslos die Gesetze, Verordnungen und Verträge in
den jeweils gültigen Fassungen!!!
Abfall
Nicht kompostierbaren Abfall zur Entsorgung über den Hausmüll mit nach Hause
nehmen und nicht in der Außenanlage / auf den Parkplätzen oder am Straßenrand
entsorgen.
Das Verbrennen von Gartenabfällen und anderer Materialien ist unzulässig.
Abfallcenter der Stadt Köln:
Wertstoff-Center AWB linksrheinisch:
Wertstoff-Center Köln-Ossendorf
Butzweiler Str. 50,
50829 Köln
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 8.00–20.00 Uhr,
Sa: 8.00–16.00 Uhr
Hier können Sie selbst anliefern:
kostenlos:
Sperrmüll
Grünschnitt
Schadstoffe
Elektro-Altgeräte
Papier/Pappe
kostenpflichtig:
Gewerbeschadstoffe
Abbruchholz und Bauschutt
Wertstoff-Center Köln-Gremberghoven:
August-Horch-Str. 3
51149 Köln
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
2 von 30
Zufahrt zum Airport-Business-Park:
Rather Str./ Ettore-Bugatti-Str. oder Frankfurter Str./ Neuenhofstr.
Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 08:00-20:00 Uhr
Sa: 8:00-16:00 Uhr
Hier können Sie selbst anliefern:
kostenlos:
Sperrmüll
Grünschnitt
Schadstoffe
Elektro-Altgeräte
Papier/Pappe
kostenpflichtig:
Abbruchholz und Bauschutt
BWE - Balthasar GmbH Recycling Zentrum (www.bwe-koeln.de/)
Bonner Str. 126
50968 Köln (alter Bahnhof Bonntor)
Telefon: +49-221-340 49 01
Fax: +49-221-340 03 43
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
6.00 Uhr - 17.00 Uhr durchgehend
Samstag
6.00 Uhr - 12.00 Uhr durchgehend
Web-Seite BWE: „Gerne begrüßen wir auch Privatkunden aller Art auf unserem Abfallhof.
Ob Sie Ihren Keller ausmisten, ob Sie Ihren Garten zum Frühling aufrüsten, ob
Sie im Herbst im Laub versinken oder gar Ihre komplette Wohnung renovieren, fragen
Sie bitte nach unseren aktuellen Sonderkonditionen (Pauschalcontainer inklusive
Transport) oder kommen Sie einfach vorbei, Sie sind bei uns herzlich willkommen.“
Abfallcenter – Wertstoffhof - der Stadtwerke Hürth (nur für Bürger von Hürth)
Kalscheurener Straße 105,
50354 Hürth
kostenlose Abgabe von
- Grünabfällen bis zu 2 m³ gegen Abgabe des mit dem „Müllkalender“ gelieferten
Jahres-Coupons,
- Sperrmüll, Glas, Alt-Papier und Hausmüll
Öffnungszeiten:
Di., Mi. und Fr.: 8.00 - 12.00 und 12.30 - 16.00 Uhr,
Do.: 8.00 - 12.00 und 12.30 - 17.30 Uhr, Sa.: 9.00 - 14.00 Uhr,
montags ist der Wertstoffhof geschlossen.
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
3 von 30
Adressänderungen
Adressänderungen, neue Tel. Nr. oder neue e-Mail Adresse dem KGV bitte umgehend
schriftlich per Vereinsbriefkasten oder email mitteilen.
Altmetall
Im Zusammenhang mit den vergangenen jährlichen Schredderaktionen wurde Altmetall
jeweils auf dem inneren Parkplatz zentral gesammelt und von einem „Altmetallhändler“
abgeholt.
Antennen und Satellitenschüsseln
sind nicht gestattet. Vorhandene Anlagen sind zu entfernen!
Asbest
Ist nach der Gefahrenstoffverordnung als besonders gefährlicher krebserregender
Gefahrstoff eingestuft und findet sich im Kleingartenbereich z. B. in Eternitdächern,
Eternit-Kübeln, Leichtbauplatten, Asbestpappen u. a.
Beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien müssen Sicherheitsbestimmungen
eingehalten werden >>> siehe hierzu Entsorgung von asbesthaltigen Materialien
(siehe Anhang S. 31).
Aushänge
Die Kleingärtner sind verpflichtet, die im Aushang erfolgten Bekanntmachungen des
Vereins zu beachten.
Außentore
Es wird gebeten, die Außentore – auch im eigenen Interesse – zu schließen und ab
Beginn der Dämmerung zu verschließen („Gelegenheit macht Diebe!!!“).
Bauliche Veränderungen / Baumaßnahmen
sind vor Beginn der Arbeiten nach Vorsprache in der Sprechstunde über den Verein per
Antrag durch den Kreisverband Kölner Gartenfreunde e. V. genehmigen zu lassen.
http://www.kgv-koeln.de/Formulare/Bauantrag_Laube.pdf
http://www.kgv-koeln.de/Formulare/Infoblatt_Bauantraege_Stadt_Koeln_201405.pdf
http://www.kgv-koeln.de/Formulare/Bauantrag_allgem..pdf
Bauliche Anlagen
Für bauliche Anlagen jeder Art, insbesondere Lauben, An- und Umbauten, Gerätehäuser,
Pergolen, Grillkamine, Gewächshäuser und anderes, ist grundsätzlich der schriftliche
Antrag über den Verein einzureichen. Bauliche Anlagen dürfen nur unter Beachtung
bestehender Baurichtlinien und ausschließlich an durch Einzelerlaubnis oder in einem
Gesamtplan der Gartenanlage festgelegten Plätzen errichtet werden. Eine
Baubeschreibung der beabsichtigten Baustoffe und der Gestaltung der Außenwände
sowie die Farbwahl sind vor Errichtung bzw. Umgestaltung der Laube genehmigen zu
lassen.
Mit der Errichtung der beantragten Aufbauten darf erst nach Erhalt der
schriftlichen Bauerlaubnis begonnen werden!
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
4 von 30
Bäume / Sträucher
Das Anpflanzen großwüchsiger Bäume und Sträucher, die nach ihrer natürlichen
Entwicklung eine Größe von mehr als 4 m Höhe und 3 m Breite erreichen, ist unzulässig.
Nachteilige Auswirkungen auf Nachbargärten müssen vermieden werden. Äste und
Zweige dürfen nicht störend oder schädigend in benachbarte Gärten hinein ragen.
Auf das Anpflanzen von Thuja- und Scheinzypressenarten sollte verzichtet werden, da
diese beim Pächterwechsel entfernt werden müssen.
Bienenhaltung
kann auf schriftlichen Antrag genehmigt werden, wenn der Imker / die Imkerin einem
Fachverband angehört und eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweist.
http://www.kgv-koeln.de/Formulare/Antragsformular%20Bienen.pdf
Quelle: Stadt Köln, Allgemeine Tipps:
Bei der Honigbiene handelt es sich um eine staatenbildende Art. Das bedeutet, das
Bienenvolk besteht aus einer Königin und vielen Arbeiterinnen. Die Honigbienen legen
für den Winter Proviant an, so dass sie als einzige Art hier bei uns über mehrere Jahre
an der gleichen Stelle überdauern können. Bienen gehören zu den wichtigsten
Bestäuberinsekten, beispielsweise für viele Obstarten.
Bienenschwarm
Erreicht das Volk eine bestimmte Größe, gewöhnlich ab Mai, kann es zur Bildung eines
Schwarms kommen. Hierbei verlässt ein Teil der Arbeiterinnen mit der alten Königin das
Volk und sucht sich einen neuen Platz für ein Nest. Während des Schwärmens sind die
Tiere zumeist friedlich.
Manchmal haben Imker ein Interesse daran, den Bienenschwarm einzufangen. Da
Honigbienen aber vielfach von Krankheiten wie der Faulbrut oder von Parasiten wie der
Varroamilbe befallen sind, ist dies nicht unproblematisch. Daher sind auch die rechtlichen
Vorgaben der Bienenseuchenverordnung zu beachten.
Hinweis zum Artenschutz
Falls erforderlich, kann eine Umsiedlung oder Bekämpfung ohne artenschutzrechtliche
Genehmigung durch einen Imker oder Schädlingsbekämpfer durchgeführt werden.
Brunnen
Das Erstellen eines Brunnens zur privaten Wasserentnahme ist nicht statthaft.
Bundeskleingartengesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/index.html
Wikipedia: Das Bundeskleingartengesetz, kurz BKleingG, vom 28. Februar 1983
(BGBl. I S. 210), zuletzt geändert am 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146, 2147),
beinhaltet Definitionen, regelt unter anderem durch den Begriff der Kleingärtnerischen
Nutzung die Zweckbestimmung und nennt die Voraussetzungen für die
Gemeinnützigkeit.
Begriffsbestimmungen (§ 1)
Ein Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) ist gemäß § 1 Abs.
1 BKleingG ein Garten, der
• 1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung,
insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf,
und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
5 von 30
•
2. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen
Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern,
zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).
Folgendes ist aus BGH-Urteilen zu berücksichtigen
• zu 1.: BGH III ZR 281/03 c): In der Regel ist wenigstens ein Drittel der Fläche für
den Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf zu nutzen,
• zu 2.: BGH III ZR 31/05: Neben Gemeinschaftseinrichtungen müssen mindestens
fünf Gärten vorhanden sein.
Gemäß § 1 Abs. 2 BKleingG ist ausdrücklich kein Kleingarten:
• ein Eigentümergarten (bei dem die Bewirtschaftung durch den Grundeigentümer
oder seine Haushaltsangehörigen i. S. v. § 18 Wohnraumförderungsgesetz erfolgt;
für den Eigentümergarten gelten jedoch die baulichen Beschränkungen des § 3
BKleingG),
• ein Wohnungsgarten (ein Garten, der einem zur Nutzung einer Wohnung
Berechtigten im Zusammenhang mit der Wohnung überlassen wird),
• ein Arbeitnehmergarten (ein Garten, der einem Arbeitnehmer im Zusammenhang
mit dem Arbeitsvertrag überlassen wird),
• ein Grundstück, auf dem vertraglich nur bestimmte Gartenbauerzeugnisse
angebaut werden dürfen,
• ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf
(Grabeland).
Zudem ist ein Dauerkleingarten ein durch einen Bebauungsplan abgesicherter
Kleingarten, für den besondere Schutzvorschriften gelten (BKleingG § 1 Abs 3).
Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit (§ 2)
Ergänzend zu den Gemeinnützigkeitsregelungen im Steuerrecht regelt § 2 BKleingG die
kleingärtnerische Gemeinnützigkeit von Kleingärtnerorganisationen. Das sind fast immer
Vereine.
Bedingungen für die Gemeinnützigkeit sind:
• Eintragung ins Vereinsregister
• Regelmäßige Prüfung der Geschäftsführung
• Das Ziel des Vereins ist ausschließlich oder überwiegend die Förderung des
Kleingartenwesens sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder,
• Die erzielten Einnahmen werden kleingärtnerischen Zwecken zugeführt
• Bei der Auflösung des Vereins ist dessen Vermögen für kleingärtnerische Zwecke
zu verwenden.
Die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung dafür dass
mit dem Verein oder Verband ein Zwischenpachtvertrag - ein Kleingartenpachtvertrag mit
dem Verein - wirksam abgeschlossen werden kann (§ 4 Abs. 4 BKleingG) und dass die
Kleingärtner als Pächter in den Genuss der Vorteile des BKleingG kommen (§ 5
Pachtpreisbindung, §§ 9 ff Kündigungsschutz und Entschädigungsregelungen).
Kleingarten und Gartenlaube (§ 3)
• Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein.
• Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege
sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt
werden.
• Eine Laube ist mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem
Freisitz zulässig.
• Die Laube darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein.
Vorstehendes gilt auch für Eigentümergärten (§ 1 Abs. 2 BKleingG).
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
6 von 30
Kleingartenpacht (§§ 4 bis 13)
Im diesem zweiten Abschnitt des Gesetzes werden die Regelungen über
Kleingartenpachtverträge getroffen.
Kleingartenpachtverträge
• bedürfen (wie auch die Kündigung) der Schriftform,
• sind bei Dauerkleingärten nicht befristet, sondern nur auf unbestimmte Zeit zu
schließen (§ 6 BKleingG); bei sonstigen Kleingärten können befristete Verträge
geschlossen werden
• können durch den Verpächter gekündigt werden
o ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (§ 8 BKleingG) bei
Nichtzahlung der Pacht,
schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder
o durch ordentliche Kündigung für den 30. November eines Jahres (§ 9
BKleingG)
wegen Pflichtverletzungen nach § 9 (1) 1. sowie
nach den in § 9 (1) BKleingG genannten Sonderfällen 2. bis 6.
Im Falle der Kündigung nach den genannten Sonderfällen durch den Verpächter hat der
Pächter einen Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung (§ 11 BKleingG) für
Anpflanzungen und Laube.
Weiterhin darf als Pacht höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht im
erwerbsmäßigen Obst- und Gemüsebau verlangt werden (§ 5 BKleingG). Nach einer
Studie des BMVBS lag die Pacht 2007 mit durchschnittlich 17 Cent/m² erheblich
unterhalb des Pachtpreises für Wochenenddomizile und Campingplätze. Hierdurch wird
auch für Menschen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit geschaffen, einen
eigenen Platz in naturnaher Umgebung in einer Kleingartenanlage zu finden.
Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.
Platanenallee 37, 14050 Berlin, Telefon 030-30 20 71-40/-41,
Telefax 030-30 20 71-39; Internet-Adresse [email protected]
Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG) ist der Dachverband der
organisierten Kleingärtner in Deutschland. In ihm sind 20 Landesverbände mit insgesamt
15.000 Kleingärtnervereinen zusammengeschlossen. Sie verwalten fast eine Million
Kleingärten, die von rund fünf Millionen Gartenfreunden genutzt werden. Damit ist der
Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. Deutschlands größter
Hobbygärtnerverband.
Der BDG ist überkonfessionell, parteipolitisch neutral und als gemeinnützig anerkannt.
Der BDG ist Mitglied in der europäischen Kleingärtnerorganisation Office International du
Coin de Terre et des Jardins Familiaux.
Die monatlichen Gartentipps des BDG sind von seiner Webseite unter „Garten“ oder
auch vom „Link“ unserer Webseite unter „Nützliches“ abrufbar.
Datenschutz
wird in unserem Verein nach den gesetzlichen Vorschriften beachtet.
Die vom KGV erhobenen persönlichen Daten werden nur für interne Verwaltungszwecke
genutzt, gespeichert, bearbeitet und an Dritte (Kreisverband Kölner Gartenfreunde, Stadt
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
7 von 30
Köln – Grünflächenamt, Landes- / Bundesverband der Gartenfreunde, KVDVersicherung) übermittelt.
Die Datenschutzbestimmungen haben wir in unsere neue Satzung aufgenommen.
Einbruch / Diebstahl
Ein Einbruch / Diebstahl muss durch den geschädigten Gartenpächter – nicht durch den
Verein - bei der Polizei angezeigt werden. In der Regel erfolgt die Anzeigenaufnahme im
Kleingarten – bitte Wartezeiten berücksichtigen – der Einbruch ist Vergangenheit und
daher hat die Anzeigenaufnahme für die Polizei natürlich keine zeitliche Dringlichkeit.
Nach der Anzeigenaufnahme erhalten Sie auf der Polizeiwache Rhöndorfer Str. eine
Bestätigung über die Anzeigenerstattung.
Das ausgefüllte Versicherungs-Schadensformular – abrufbar z. B. über unsere InternetSeite oder auch beim Kreisverband der Kölner Gartenfreunde, erhältlich aber auch in
unserer Sprechstunde – reichen Sie bitte mit den Original-Rechnungen / Quittungen
Ihres entwendeten / zerstörten Eigentums und der Bestätigung über die
Anzeigenerstattung beim Verein ein.
Von hier erfolgt die Weiterleitung an den FED-Kollektiv-Versicherer.
An die Fertigung von Foto’s denken!!!
http://www.kgv-koeln.de/Formulare/Merkblatt_FED.pdf
http://www.kgv-koeln.de/Formulare/Schadenmeldung_FED-Sachschaeden.pdf
Einfahrtgenehmigung
schwerbehinderten Gartenpächtern mit Schwerbehindertenausweis „aG“, „H“ oder „G,
GdB wenigstens 80%“ kann auf Antrag über den Verein durch die Stadt Köln eine
Einfahrtgenehmigung erteilt werden
http://www.kgv-koeln.de/Formulare/Antragsformular%20Einfahrten.pdf
Einfriedungen
Umzäunungen / Zäune / Formschnitthecken zwischen den einzelnen Parzellen dürfen
eine Höhe von 1,25 m nicht überschreiten, sind aber nicht erforderlich.
Wenn einer der Nachbarn eine Einfriedung verlangt, muss auf der Grundstücksgrenze
eine Einfriedung errichtet werden.
Email-Adresse KGV Köln – Klettenberg e. V.
Unsere email-Adresse lautet: [email protected]
Der KGV Köln – Klettenberg ist seit 2010 mit einer eigenen Homepage im Internet
vertreten. Internet Adresse: www.kgv-klettenberg.de
Entsorgung von „altem“ Jägerzaun (kostenpflichtig!!!)
GVG Köln, Sortieranlage Niehl, Geestemünder Str. 20, 50735 Köln
Tel.: (02 21) 97 45 07-0
Öffnungszeiten Mo.- Fr. 07 h – 17 h, samstags 07 h – 12:30 h,
und
BWE - Balthasar GmbH Recycling Zentrum (www.bwe-koeln.de/)
Bonner Str. 126
50968 Köln (alter Bahnhof Bonntor)
Telefon: +49-221-340 49 01
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
8 von 30
Fax: +49-221-340 03 43
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 6.00 Uhr - 17.00 Uhr durchgehend
Samstag: 6.00 Uhr - 12.00 Uhr durchgehend
Entsorgung von asbesthaltigen Materialien – Schreiben der Stadt Köln, Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen – Kleingärten – vom 14.09.2011 an den
Kreisverband Köln der Kleingartenvereine e. V. (siehe Anhang S. 31)
(veröffentlicht mit freundlicher fernmündlicher Genehmigung durch Herrn Richter –
ehemals Stadt Köln – Kleingartenstelle - vom 02.04.2012)
Fahrradfahren in der Anlage
ist laut Mitgliederbeschluss der Jahreshauptversammlung 2005 (siehe TOP 9 des
Protokolls der JHV am 18.03.2005, 149 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, keine Enthaltung)
mit mäßiger Geschwindigkeit erlaubt.
Fahrradstraße
Der Begriff „Fahrradstraße“ bezeichnet einen besonderen Streckenabschnitt, der dem
Fahrradverkehr vorbehalten ist. Dadurch soll das Radfahren als umweltfreundliche und
gesunde Fortbewegungsart attraktiver gemacht werden. In Deutschland gilt die
Regelung, dass diese Straßen ausschließlich von Radfahrern benutzt werden dürfen.
Eine Ausnahme gilt, wenn die Straßen durch ein Zusatzschild – wie hier auf dem
Unteren Komarweg – auch für Kraftfahrzeuge freigegeben sind. Für Autofahrer stellt sich
dann die berechtigte Frage, welche besonderen Regeln auf diesen Straßen zu beachten
sind.
Ist die Fahrradstraße für Kraftverkehr freigegeben, beträgt deren zulässige
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Unter Umständen muss mit deutlich geringerer
Geschwindigkeit gefahren werden, um Fahrradfahrer nicht zu behindern oder zu
gefährden. Fahren mehrere Radfahrer nebeneinander, sollten Sie kein Hupkonzert
veranstalten, da dies auf Fahrradstraßen erlaubt ist.
Die entsprechenden Verkehrszeichen für Fahrradstraßen finden sich in der
Straßenverkehrsordnung unter Zeichen 244.1 und 244.2.
Fäkalien
können von April bis einschließlich Oktober (= ausschließlich in der Zeit, in der das
Wasser in unserer Anlage angestellt ist) in der Entsorgungsstation links neben dem
Vereinshaus entsorgt werden – bitte ausreichend mit Wasser nachspülen – der nächste
Gartenpächter wird es Ihnen danken!!!
Feuerbrand
Von Feuerbrand oder Monilia-Spitzendürre befallene Pflanzen / Pflanzenteile sind
unabhängig vom Rodungsverbot umgehend zu vernichten / verbrennen / im Plastiksack
zur Mülldeponie zu verbringen.
Zur Vermeidung einer übermäßigen Verbreitung des Feuerbrands und der
Kirschfruchtfliege sollte auf die Verwendung von folgenden Pflanzen verzichtet werden:
Zierquitte / Rot- / Weiß- / Feuerdorn, Heckenkirsche, Schneebeere, Cotoneaster.
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
9 von 30
Foliengewächshaus – keine Bauerlaubnis erforderlich
1 Foliengewächshaus ist nach Vorlage einer Planskizze bis zu einer Gesamtgröße von
10 m² zur kleingärtnerischen Nutzung (Anzucht) genehmigungsfähig.
Frühbeete – keine Bauerlaubnis erforderlich
bis zur maximalen Größe von 3 m² zulässig
Gartenbegehung
In unregelmäßigen Abständen und möglicherweise anlassbedingt finden durch Vertreter
des Vorstandes von der Verpächterin eingeforderte Gartenbegehungen statt.
Die früher übliche „Prozession“ des Gesamtvorstandes findet nicht mehr statt.
Gartennummer
An jedem Garten ist durch den Gartenpächter am Gartentor deutlich die Gartennummer
anzubringen.
Gartenordnung der Stadt Köln aus dem Jahr 2013 - Vorbemerkung
Die Ziele des Kleingartenwesens werden durch das Bundeskleingartengesetz vom
28.02.1983 (BGBL.I.S.210) mit Änderung des Bundeskleingartengesetzes vom
08.04.1994 und 18.09.1997 definiert und sind Grundlage der neuen Gartenordnung der
Stadt Köln und des Kreisverbandes Kölner Gartenfreunde e. V..
Kleingärten sind Bestandteile des öffentlichen Grüns, sie werden mit finanziellen Mitteln
der Stadt Köln und des Landes Nordrhein-Westfalen angelegt und gefördert. Sie dienen
der Eigenversorgung der Kleingärtner/-innen, ihrer Gesunderhaltung und Erholung sowie
der sinnvollen Freizeitgestaltung.
Eine Verwirklichung dieser geförderten Bestrebungen des Kleingartenwesens kann nur
erfolgen, wenn die Kleingärtner/-innen innerhalb und außerhalb ihrer Anlage harmonisch
zusammen arbeiten, aufeinander Rücksicht nehmen und ihre Gärten ordnungsgemäß
bewirtschaften. Die Gartenordnung soll hierzu den Weg weisen. Sie ist Bestandteil des
Pachtvertrages und somit für alle Kleingärtner/-innen verbindlich. Verstöße gegen die
Gartenordnung berechtigen den Verpächter zur Kündigung des Pachtverhältnisses nach
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
http://www.kgv-koeln.de/Formulare/Gartenordnung%202013.pdf
„Gartentipps“
Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. veröffentlicht monatlich nützliche
„Gartentipps“. Diese sind unter seiner Webseite [email protected] oder auch
als „Link“ über unsere Webseite unter „Nützliches“ abrufbar.
Gartenübernahme
Herzlichen Glückwunsch und willkommen!
Sie haben einen Kleingarten neu übernommen und planen Maßnahmen?
Meistens kein Problem!
Vor Beginn von baulichen Maßnahmen müssen Sie hierzu meistens nach Vorsprache in
einer Sprechstunde über den KGV schriftlich die Genehmigung beantragen.
Wichtig: Mit der Baumaßnahme dürfen Sie erst dann beginnen, wenn die Genehmigung
auch schriftlich erteilt worden ist!!!
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
10 von 30
Anträge können Sie als Vordrucke von der Homepage des „Kreisverbandes Kölner
Gartenfreunde e. V.“ herunterladen oder erhalten Sie in unseren Sprechstunden.
Gegen geringe Benutzungsgebühr können Sie vom KGV Werkzeug (Stromerzeuger
usw.) ausleihen (siehe hierzu Aushang im Zentralaushangkasten am Vereinshaus).
Sprechen Sie uns in den Sprechstunden an – wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Gartenwege
Die Wege in unserer Kleingartenanlage sind öffentlich. Sie sind u. a. das Aushängeschild
des Vereins.
Die Gartenwege sind von den angrenzenden Gartenpächtern jeweils zur Hälfte von
Kräutern frei / in Ordnung zu halten und von Verschmutzungen zu säubern.
Das Befahren der Gartenwege in den Kleingartenanlagen mit Motorfahrzeugen aller Art
ist nicht gestattet!!!
In besonderen Fällen kann über den Verein bei der Stadt Köln eine
Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Gasanlieferung
erfolgt samstags 14-tägig am Vereinshaus zu bisher günstigem Preis – Termine siehe
Aushang am Vereinshaus oder auf unserer Web-Seite.
Gemeinschaftsarbeit
Für „Gemeinschaftsarbeiten, Müllentsorgung und Containerkosten“ wird derzeit in
unserem KGV eine jährliche finanzielle Umlage in Höhe von 40 € erhoben.
Generalpachtvertrag über Kleingärten auf städtischem Gelände (siehe Anhang S. 35ff.)
Auf Grundlage des Bundeskleingartengesetzes wurde zwischen der Stadt Köln und dem
Kreisverband Kölner Gartenfreunde e. V. - als Zwischenpächter - der
„Generalpachtvertrag“ zur (Weiter-) Verpachtung von Kleingärten im Stadtgebiet über
Kleingärtnervereine geschlossen.
Gesetzlicher Vereinsvorstand
besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassierer.
Geschäftsführender Vorstand
besteht aus Vorsitzendem, stellvertretendem Vorsitzendem, Kassierer, stellvertretendem
Kassierer und den beiden Schriftführern.
Gerätehaus – Bauerlaubnis erforderlich
nach Bauerlaubnis kann in Abhängigkeit von der insgesamt bebauten Laubenfläche ein
Gerätehaus aus Holz, Metall oder Kunststoff – kein Mauerwerk, keine Fundamentierung
– unter Beachtung des Grenzabstandes von 0,50 m genehmigt werden. Maximale
Höhen: Flachdach 2,25 m, Satteldach und andere Dachformen: Firsthöhe 2,50 m,
Traufhöhe 2 m.
Gewächshäuser – Bauerlaubnis erforderlich
in fester Bauweise sind bis zu einer Größe von 7,5 m² und Firsthöhe von 2,25 m
genehmigungsfähig. Grenzabstand zum Nachbargarten: 0,5 m
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
11 von 30
Gewächshaustunnel – keine Bauerlaubnis erforderlich
mit maximaler Grundfläche von 6 m² und 0,60 m Höhe
Grenzabstände zum Nachbargarten laut Gartenordnung
Laube
Gerätehaus
Gewächshaus
Gartenteich
Spielhaus SpielturmRutschen / Schaukeln
Glas- / Foliengewächshäuser
Hochstämmiger Obstbaum
1,5 m
3 m zu Fremdgrundstücken
mindestens 0,5 m
0,5 m
1,5 m
1,5 m
3m
1,5 m
0,5 m
als einzelner Schattenspender - 4 m
Die Hecke zwischen den Gärten kann im Einvernehmen der Pächter auf der
Gartengrenze errichtet werden. Besteht kein Einvernehmen, so ist ein Grenzabstand von
mindestens 0,8 m zur Außenkante der Schnittfläche einzuhalten
Beim Anpflanzen
- von einjährigen Hochkulturen ist ein Grenzabstand von 1,5 m,
- bei Beerenobst ein Grenzabstand von 1,5 m,
- bei Reben ein Grenzabstand von 1,5 m,
- bei Ziersträuchern ein Grenzabstand von 1,5 m,
- bei Spalierobst ein Grenzabstand von 1,5 m und eine Höhe von 2 m,
- bei Buschbäumen ein Grenzabstand von 2 m und
- bei Halbstämmen ein Grenzabstand von 3 m einzuhalten.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820021111170061258
Grillkamine / Backofen - Bauerlaubnis erforderlich
Im Kleingarten ist ein Grillkamin oder Backofen einschließlich Abzugshaube bis zu einer
Gesamthöhe von 2,25 m und Grundfläche von max. 2 m² nach vorherigem Antrag
genehmigungsfähig. Der Standort muss mit dem Verein unter Einhaltung der
feuerrechtlichen Vorschriften abgestimmt werden.
Häckseln / Schreddern
Gehölzschnitt kann bei der jährlich Ende November / Anfang Dezember stattfindenden
Schredderaktion entsorgt werden. Das Schreddergut wird den Gartenpächtern zur
Verfügung gestellt bzw. bei zu starker Verschmutzung entsorgt.
Bambus, Schilf und Wurzeln können nicht geschreddert werden.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass sich kein Draht, Plastik oder Eisenstangen im
Schreddergut befinden.
Bei der Schredderaktion bitte die Hinweise und Anweisungen der Gartenhelfer zur
Sortierung befolgen.
Die Schredderaktion findet in Gemeinschaftsarbeit auf dem Außenparkplatz statt und
bedeutet nicht ganz leichtes Arbeiten.
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
12 von 30
Hecken
Formschnitthecken dürfen die Höhe von 1,25 m nicht überschreiten. Beim Anpflanzen
den Grenzabstand von 0,80 m – Außenkante der Schnittfläche - beachten!
siehe hierzu auch Schreiben (siehe Anhang S. 33) der Stadt Köln, Grünflächenamt –
671/45 Wei – Frau Osthoff – vom 02.10.2014 – an Kreisverband Köln.
An der Außenhecke der Kleingartenanlage darf die Hecke 2,20 m hoch sein.
Im Bereich vom Lauben- und Terrassenbereich ist eine Sichtschutzhöhe von 1,80 m auf
maximal 5 m Länge möglich.
(Benjes-) Hecke anlegen: Totholzhecke für Mensch und Tier
(Quelle: http://www.garten.de/search/node/benjeshecke)
Hecken übernehmen üblicherweise die Funktion eines Sichtschutzes und dienen der
Strukturierung des Gartens. Sie können aber noch mehr leisten. Mit der Benjeshecke im
Garten werden Sie zum Beobachter eines Naturschauspiels – die aus Totholz und
anderen natürlichen Materialien bestehende Hecke wandelt sich nämlich im Laufe der
Jahre zum blühenden Wall.
Wie Sie eine Benjeshecke anlegen, erfahren Sie hier.
Benjeshecke: Was ist das?
Die Benjeshecke ist eine Erfindung des gleichnamigen Heckenbauers Hermann Benjes,
der sich stets für den Naturschutz einsetzte und darum bemüht war, das gesellschaftliche
Bewusstsein dafür zu schärfen. Sein Konzept ist einfach: Schnittholz, Laub, Rasenschnitt
oder andere natürliche Materialien werden aufeinandergeschichtet und mit typischen
Heckenpflanzen versehen. Durch Verrottungsprozesse entsteht innerhalb von vier bis
fünf Jahren eine Naturhecke. Bevor die Totholzhecke jedoch zum Leben erwacht,
durchläuft sie in der Regel vier Stadien: Zunächst besteht sie aus reinem Gestrüpp.
Anschließend entwickelt sie sich zur Krauthecke, dann zum Einzelgehölz, bis sie
schließlich zur Feldhecke wird. Feldhecken kommen vor allem im Rahmen der
Landschaftsgestaltung zum Einsatz und dienen dort unter anderem als Futterquelle für
Insekten, Vögel und Säugetiere sowie als Windbrecher. Die Feldhecke kann aber ebenso
in kleinerem Umfang als Benjeshecke im Garten angelegt werden.
Benjeshecke anlegen: Totholzhecke zum Leben erwecken
Wenn Sie eine Benjeshecke anlegen möchten, sollten Sie alle natürlichen Materialien,
darunter sollten insbesondere harte Laubhölzer sein, in der Nähe des zukünftigen
Heckenstandortes sammeln. Tipp: Wer nicht über ausreichend Schnittholz verfügt, kann
bei Waldauslichtungen oder über Straßenmeistereien kostenlose Naturmaterialien
beziehen. Nun haben Sie mehrere Möglichkeiten: Entweder Sie errichten natürliche
Zaunpfosten, indem Sie am gewünschten Standort kleinere Sträucher und Bäume
pflanzen oder Sie stellen zwei zueinander parallellaufende Reihen von Pfählen auf, die
als Stabilisatoren für das Geäst dienen. Die erste Variante bietet den Vorteil, dass bereits
lebendige Materialien in der Hecke vorhanden sind. Den Zwischenraum füllen Sie bei
beiden Varianten mit dem gesammelten Gestrüpp. Schichten Sie dünneres Geäst auf
Dickeres, bis ein stabiler Geästwall entsteht. Die einzelnen Baumschnitte sollten nicht zu
dicht aufeinander liegen, damit noch ausreichend Sonnenlicht an die Beeren und Samen
gelangt. Jene bringen die Totholzhecke später zum Keimen und Blühen. Die Maße der
Hecke können variieren, empfehlenswert ist eine Breite von einem halben bis einem
Meter sowie eine Höhe bis zu einem Meter.
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
13 von 30
Totholzhecke als Lebensraum für Tiere
Jeder Gartenfreund, der eine Benjeshecke anlegen möchte, sollte etwas Geduld
mitbringen. Es dauert zwar mehrere Jahre, bis aus dem Abfall eine blühende Hecke
erwacht; in der Zwischenzeit können Sie jedoch beobachten, wie Vögel darin rasten oder
sich sogar einnisten und verschiedene Insekten dort ihren Lebensraum schaffen.
Heckenschnitt
in der Zeit vom 01. März bis 30. September dürfen Hecken, „lebende“ Zäune, Büsche
und Röhrichtbestände aus Gründen des Vogelschutzes nicht gerodet oder beseitigt
werden.
Siehe hierzu auch §§ 39 Bundesnaturschutzgesetz, 64 Landschaftsgesetz NRW
Heizen und Kochen
Das Aufstellen von Holz, Kohle- und Ölöfen in den Gartenlauben ist unzulässig.
Heizen / Kochen mit handelsüblichen Gasöfen ist erlaubt – Gasflaschen sind außerhalb
der Laube in einem sicheren Behältnis zu lagern.
Die Sicherung der gesamten Gasanlage gegen Unfallgefahren obliegt
ausschließlich dem Kleingärtner!!!
Homepage des KGV Köln – Klettenberg e. V.
Der KGV Köln – Klettenberg ist seit 2010 mit einer eigenen Homepage im Internet
vertreten.
Internet Adresse: www.kgv-klettenberg.de
Unsere email-Adresse lautet: [email protected]
Höhe von Formschnitthecken
zwischen den Gärten und zu den Wegen – bis max. 1,25 m
zur Außengrenze der Kleingartenanlage – bis max. 2,20 m
als Sichtschutz im Lauben- und Terrassenbereich (max. 5 m Länge) bis max. 1,80 m
(siehe hierzu auch Anhang S. 33 Schreiben der Stadt Köln, Grünflächenamt – 671/45
Wei – Frau Osthoff – vom 02.10.2014 an Kreisverband Köln)
Hummeln
Die Hummeln gehören zur Gruppe der sozialen Wildbienen (im Gegensatz zu den
solitären Wildbienen). Hummeln fallen durch Ihren fülligen Körperbau auf. Sie sind auch
bei kühlerem Wetter unterwegs und gehören neben den Bienen zu den wichtigsten
Bestäuberinsekten, beispielsweise für viele Obstarten.
Ackerhummel (Megabombus pascuorum)
Im Frühling wählt die Königin einen Platz für das Nest ihres Volkes aus. So nisten
Hummeln, je nach Art beispielsweise in hohlen Baumstämmen, in Erdhöhlen oder auch
verlassenen Vogelnestern. Das Hummelvolk bildet - genau wie die Wespen und
Hornissen - aber nur einen einjährigen Staat, im Herbst sterben die Insekten bis auf die
überwinternden Jungköniginnen ab.
Bei uns sind die schwer zu unterscheidenden Erdhummeln (Dunkle, Helle und Kryptarum
Erdhummel) sowie Ackerhummeln häufig zu sehen.
Wissenswertes
Hummeln sind friedfertig und gar nicht aggressiv. Die weiblichen Hummeln können zwar
stechen, tun dies aber nur, wenn sie beispielsweise eingeklemmt werden. Nur in diesem
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
14 von 30
Fall, wenn sie sich von etwas abstoßen können, ist es ihnen möglich zu stechen. Von
sich aus können sie nicht mit dem Stachel in unsere Haut eindringen.
Hinweise zum Artenschutz
Alle Hummeln sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Eine Umsiedlung
oder Tötung der Tiere ist nur mit einer Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde
gestattet.
Hunde
sind auf den Wegen der Gartenanlage angeleint zu führen. Anfallender Hundekot – die
sog. Tellerminen - ist unverzüglich durch den Hundeführer / - halter zu entfernen.
Internet
Der KGV Köln – Klettenberg ist seit 2010 mit einer eigenen Homepage im Internet
vertreten.
Internet Adresse: www.kgv-klettenberg.de
Unsere email-Adresse lautet: [email protected]
Jägerzaun
zur Garteneinfriedung (nur für Alt-Komar) wurde bisher – nach Bedarf – einmal jährlich
von der Stadt Köln angeliefert und den Gartenpächtern kostenlos zur Verfügung gestellt.
Melden Sie Ihren Bedarf bitte rechtzeitig nach jährlicher Aufforderung durch Aushang per
Vereinsbriefkasten, email oder in der Sprechstunde jeweils zum 01.07. an –
Bedarfsprüfung und Zuteilung erfolgt durch den Vereinsvorstand.
Jahreshaupt- / Mitgliederversammlung
Die jährliche Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan und findet
satzungsgemäß als Vereinsjahreshauptversammlung im ersten Jahres-Halbjahr statt.
Jedes Vereinsmitglied hat 1 Stimme.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
Für Satzungsänderungen sind 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich (ungültige
Stimmen werden hierbei nicht mitgezählt).
Vorstandswahlen erfolgen alle 3 Jahre.
Jahrespachtrechnung
Die Jahrespachtrechnung weist die Gartenkosten für das Kalenderjahr der einzelnen
Vereinsmitglieder / Gartenpächter aus.
Die Jahrespachtrechnung ist jeweils zahlbar bis spätestens zum 28.02. eines Jahres.
Zahlungsverzug: der Verpächter kann das Pachtverhältnis fristlos kündigen, wenn der
Pächter
mit der Zahlung eines Betrages im Rückstand ist, der mindestens
einer Vierteljahrespacht entspricht,
trotz schriftlicher Mahnung nach Fälligkeit der Jahrespachtrechnung den offenen Betrag auch nach 2 weiteren Monaten nicht.
gezahlt hat.
Der Nichtzahlung einer Vierteljahrespacht steht es gleich, wenn der Pächter mit der
Zahlung anderer Positionen aus der Jahresrechnung im Rückstand ist, die einer
Vierteljahrespacht entsprechen.
Ferner hat der Pächter 8% Verzugszinsen pro Jahr zu zahlen.
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
15 von 30
Die gesamten Bestände des Kleingartens sowie der Laube, Einfriedung und
Gartenfrüchte haften für den Pachtzins.
Kassenprüfung
erfolgt nach Bedarf, mindestens aber halbjährlich, durch die satzungsgemäß auf der JHV
für -3- Jahre gewählten Kassenprüfer
Kinderspielhäuser – Bauerlaubnis vom Verein erforderlich
sind keine baulichen Anlagen im Sinne der Gartenordnung - es erfolgt daher auch keine
Berechnung bei der bebauten Fläche im Garten.
Die Errichtung eines max. 3 m² großen Kinderspielhauses muss beim Verein beantragt
werden.
Die Genehmigung beschränkt sich für den Zeitraum bis zum Ende des 13. Lebensjahres
des Kindes / der Kinder.
Im – nicht fundamentierten - Spielhaus dürfen keine Fenster oder Türen eingebaut sein.
Als Baumaterial ist nur Holz oder Kunststoff erlaubt. Das Sattel- oder Flachdach darf
maximal 1,50 m hoch sein und mit Holz, Bitumenpappe oder Folie gedeckt sein.
Grenzabstand zum Nachbargarten = mindestens 1,50 m – Standortabsprache mit dem
Verein ist erforderlich.
Kleingarten – Begriffsbestimmung nach dem Bundes-Kleingartengesetz § 1, Abs. 1
„Ein Kleingarten ist ein Garten, der
dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung,
insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur
Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen,
zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind
(Kleingartenanlage).“
Mehr als ein Drittel der Gartenfläche müssen für den Anbau von Obst, Gemüse und
anderen Früchten verwendet werden, davon mindestens 10 % für einjährige Nutz- /
Ertragskulturen. Lediglich 1 Drittel der Gartenfläche darf für Aufbauten, Terrassen und
Wege beansprucht werden. Die Restfläche darf als Ziergarten bepflanzt oder als
Rasenfläche genutzt werden.
Kleingärtnerische Nutzung
Die Bewirtschaftung des Kleingartens soll der Eigenversorgung des Pächters durch
eigene Arbeit und zur Erholung dienen.
Das ständige Bewohnen von Gartenhäusern ist nicht gestattet.
http://www.deutsche-scholleos.de/abteilung3/24a6bc97101123517/24a6bc971111b270d/index.php
BUNDESGERICHTSHOF, IM NAMEN DES VOLKES, URTEIL III ZR 281/03, Verkündet am 17.
Juni 2004
Eine deutliche Aussage zum Begriff "Kleingärtnerische Nutzung" machte der Bundesgerichtshof
in dieser neuen Entscheidung. Ist der Anbau von Gartenbauerzeugnissen für die Ausübung der
kleingärtnerischen Nutzung erforderlich? Welchen Umfang muss Sie haben? Kommt es dabei auf
den Gesamteindruck der Anlage oder jedes einzelnen Gartens an?
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
16 von 30
Zusammenfassung Urteil:
a) Eine Kleingartenanlage setzt nicht voraus, dass wenigstens die Hälfte ihrer Fläche zur
Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf (insbesondere Obst und Gemüse)
genutzt wird.
b) Es genügt, wenn diese Nutzung den Charakter der Anlage maßgeblich mitprägt.
c) Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von
Gartenbauerzeugnissen genutzt wird. Besonderheiten, wie eine atypische Größe der Parzellen,
topographische Eigentümlichkeiten oder eine Bodenqualität, die den Anbau von Nutzpflanzen
teilweise nicht zulässt, können eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen.
Der Bundesverband (BDG) nimmt dazu wie folgt Stellung:
Der Grundstückseigentümer verklagte den Zwischenpächter auf Pachtpreis über § 5 Abs. 1
Bundeskleingartengesetz (BKleingG) hinaus, da die Anlage nicht kleingärtnerisch genutzt sei.
Der BGH befasst sich in diesem Urteil ausgiebig mit den Anforderungen an die kleingärtnerische
Nutzung nach Bundeskleingartengesetz. Er führt aus:
„Ein zentrales Merkmal eines Kleingartens ist die nicht erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung,
also die Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen Früchten durch Selbstarbeit des Kleingärtners
oder seiner Familienangehörigen.“
Bei der Beurteilung, ob es sich bei den jeweils fraglichen Gartenkomplex um eine
Kleingartenanlage oder eine sonstige Erholung- oder Wochenendsiedlergartenanlage oder eine
Ferien- oder Wochenendhaussiedlung handelt ist auf den Charakter der gesamten Anlage, nicht
auf den einzelner Parzellen abzustellen. Dies ist schon deshalb notwendig, weil der Hauptnutzer
sich auf den Zwischenpachtvertrag auf die gesamt Anlage bezieht und dieser Vertrag nur
einheitlich den Regelungen des BKleingG oder den des BGB bzw. des
Schuldrechtsanpassungsgesetztes unterworfen sein kann.
Kleingärten- und Erholungsgrundstücksanlagen sind danach voneinander abzugrenzen, welchen
Anteil nach dem äußeren Erscheinungsbildes des Komplexes die Gartenbau- und reine
Erholungsnutzung haben. Die Einzelheiten sind umstritten.
Die Nutzung der Parzellen zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen muss den Charakter der
Anlage maßgeblich mitprägen. Eine Kleingartenanlage liegt nicht vor, wenn die Verwendung der
Grundflächen als Nutzgärten nur eine untergeordnete Funktion hat. Die Gewinnung von
Gartenbauerzeugnissen ist weiterhin ein notwendiges, prägendes Merkmal für das Vorliegen einer
Kleingartenanlage.
Dies bedeutet nach BGH jedoch nicht, dass der zum Anbau von Gartenbauerzeugnissen genutzte
Grundstücksanteil mindestens 50 von 100 der Parzellen ausmacht, wie dies teilweise in der
Literatur vertreten wird. Es ist nicht geboten, dass der Nutzgartenanteil wenigstens die Hälfte des
Kleingartens in Anspruch nimmt. Entscheidend ist vielmehr, dass bei wertender Betrachtung der
Anbau von Gartenbauerzeugnissen zur Selbstversorgung den Charakter der Anlage maßgeblich
mit bestimmt. Der BGH legt keine festen Bewertungsmaßstäbe fest.
Er führt aber aus: „In der Regel wird es sich nicht mehr um eine Kleingartenanlage handeln,
wenn die Erzeugung von Gartenbauprodukten den Charakter einer Anlage nicht mehr maßgeblich
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
17 von 30
mit prägt, wenn mehr als 2/3 der Flächen als Ziergarten bepflanzt sind… Es ist allerdings nicht
ausgeschlossen, dass der Kleingartencharakter einer Anlage in Einzelfällen auch dann besteht,
wenn die Nutzbepflanzung weniger als ein Drittel der Flächen in Anspruch nimmt.“ Dies gilt bei
atypischer Gartengröße, topographische Besonderheiten oder Bodenqualität.
Der BGH hält den Anbau von Obst und Gemüse als notwendiges Tatbestandsmerkmal einer
Kleingartenanlage. Durch die Bestimmungen ist der Grundstückseigentümer in der
wirtschaftlichen Verwertbarkeit seiner Immobilie erheblich behindert. Diese Einschränkung
seines Eigentums aus der Sozialpflichtigkeit seines Eigentums nach Artikel 14 Abs. 2 Grundgesetz
wird durch nicht durch eine Nutzung als Erholungsgrundstück gerechtfertigt, da auch andere zur
Erholung dienende Grundstücke, Parks und Wochenendhäuser etc nicht einer solchen
Eigentumsbindung unterliegen. Allein bei der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen ist der
Gärtner notwendig auf die ausschließliche Nutzung eines Grundstückes angewiesen. Die
Preisbindung und der Kündigungsschutz des BKleingG sind daher nach Ansicht des BGH auch
nur durch die vorhandene Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen gerechtfertigt.
Fazit:
1. Der BGH verlangt für die Anwendung des BKleingG eindeutig die Gewinnung von
Gartenbauerzeugnissen.
2. Der Umfang der Gartenbauerzeugnisse soll sich in der Regel auch in Zukunft auf 1/3 der
Gesamtfläche orientieren.
3. Bei der Bewertung kommt es auf den Gesamtcharakter der Anlage und nicht auf die einzelne
Parzelle an.
Kommunikation
Unsere Vereinsinformationen können aktuell auf der Homepage
www.kgv-klettenberg.de nachgelesen werden oder hängen in den Aushängekästen an
den Wegen aus.
Der zentrale Aushangkasten befindet sich am Vereinsheim.
Kompost
In jedem Kleingarten muss ein Kompostplatz eingerichtet sein, in dem alle anfallenden
organischen Abfälle verwertet werden.
Kreisverband Kölner Gartenfreunde e. V
Geschäftsstelle: Siegburger Straße 514, 51105 Köln
Öffnungszeiten Mo - Do: 09:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Telefon: +49 (221) 83 10 50, Fax: +49 (221) 83 10 70
Mail: [email protected]; Internet: http://www.kgv-koeln.de/
Ansprechpartner:
Michael Franssen (Geschäftsführer),
Christina Gies, Harald Franken
Auszug aus der Vorstellung des Kreisverbandes auf seiner Website, Stand 02/2016:
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
18 von 30
•
•
•
•
•
•
Der Verband wurde im Jahre 1920 gegründet. Die Gründungsmitglieder waren die
Vertreter von bereits 18 bestehenden Gartenbauvereinen in Köln. Heute betreut und
verwaltet der Kreisverband 115 Vereine mit 192 verschiedenen Kleingartenanlagen und
insgesamt rd. 13.000 Kleingärtnern. Der Verband ist Mitglied im Landesverband
Rheinland der Gartenfreunde e.V. (mit 26 Kreis und Stadtverbänden, 35
Kleingartenvereinen und über 90.000 Kleingärtnern). Außerdem sind wir dem
Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. angeschlossen. In diesem sind
bundesweit 20 Landesverbände mit insgesamt 15.000 Kleingartenvereinen
zusammengeschlossen.
Der Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. ist der Generalpächter aller
Kleingartenflächen auf Flächen der Stadt Köln mit einer Gesamtpachtfläche mit
insgesamt 5.041.000 qm.
Hiervon gehören 4.942.000 qm der Stadt Köln, der kleinere Teil ist private Anpachtung.
Die Kleingärtnervereine im Verband erstrecken sich über das gesamte Stadtgebiet, der
Schwerpunkt liegt hierbei in den Grünzonen und ist somit Bestandteil des
gesamtstädtischen Grünsystems.
Für die Instandsetzung und den Erhalt der Parzellen und der Anlage wenden unsere
Kleingärtner alljährlich rd. 400.000,- € auf. Die geleisteten ehrenamtlichen
Stundeneinsätze für Pflege der Wege und des Begleitgrüns in den Anlage sind garnicht
zu beziffern. Damit leisten unsere Kleingärtner einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der
Kölner Grünflächen.
Die Gärten sind entweder durch das Bundeskleingartengesetz oder durch entsprechende
Bauleitpläne als Dauerkleingärten gesichert. Die Gestaltung der Gärten richtet sich nach
den Richtlinien der städtischen Gartenordnung und dem Bundeskleingartengesetz.
Die Mitgliedschaft wird geregelt durch die Satzungen des Vereins bzw. des Verbandes.
Der Vorstand des Kreisverbandes ist gemäß Satzung ehrenamtlich tätig und setzt sich
für die kleingärtnerischen Interessen des Verbandes, seiner angeschlossenen Vereine
und das Gemeinwohl ein.
Der Vorsitzende Armin Wirth und sein Stellvertreter Joachim Riedel setzen sich
gemeinsam mit dem elfköpfigen Beirat für die folgenden Ziele ein:
Erhaltung und Förderung des Kleingartenwesens in seiner jetzigen Form
Planung und Bestandsschutz von öffentlichen Garten- und Grünanlagen
Schaffung und Erhaltung einer lebenswerten Umwelt für zukünftige Generationen
Förderung und Sicherung der Arten und Pflanzenvielfalt
Erholung und Freizeitgestaltung durch aktiven Beitrag zu Natur- und Umweltschutz
Hierfür vermittelt und veranstaltet der Verband Seminare, Kurse und Fachtagungen für
alle Pächter.
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
19 von 30
Kündigung des Pachtvertrages
muss mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich erfolgen.
Landesverband Rheinland der Gartenfreunde
http://www.gartenfreunde-rheinland.de/
Der Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e. V., gegründet 23.06.1922, ist die
größte Vereinigung im Kleingartenwesen in Nordrhein-Westfalen. Anders als in allen
anderen Bundesländern ist in Nordrhein-Westfalen die Förderung des Kleingartenwesens
in der Verfassung verankert, was den Landesverband Rheinland der Gartenfreunde in
besonderer Weise in seiner Arbeit unterstützt. Das Einzugsgebiet des Landesverbands
reicht von Emmerich bis zum Rhein-Sieg-Kreis und von Wuppertal bis Aachen. Er hat
seinen Sitz in Düsseldorf und ist Mitglied des Bundesverbands Deutscher Gartenfreunde
e. V.. Der Landesverband versteht sich als Interessenvertretung und Schnittstelle von
über 90.000 Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern. Ihm angeschlossen sind derzeit 26
Kreis- und Stadtverbände sowie 35 direkt angeschlossene Vereine. Die im
Landesverband Rheinland organisierten Gartenfreunde bewirtschaften in 814 Anlagen
rund 47.000 Kleingärten mit rund 2.050 Hektar Gartenfläche.
Ziel und Verbandszweck
Der Landesverband Rheinland der Gartenfreunde setzt sich laut Satzung für die
Förderung und Erhaltung des Kleingartenwesens und die Ausgestaltung der
Kleingartenanlagen als Bestandteil des der Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen
Grüns in Verbindung mit den Landes- und Kommunalbehörden ein.[1] Er zählt zu seinen
Zielen zudem die Steigerung der Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger sowie
den Schutz der Umwelt und den Erhalt der Artenvielfalt. Der Verband ist parteipolitisch
und konfessionell neutral und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Bedeutung des Kleingartenwesens in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen haben das Kleingartenwesen und damit auch die Arbeit des
Landesverbands gegenüber der Situation in anderen Bundesländern bereits seit
Inkrafttreten der Landesverfassung 1950 einen besonderen Stellenwert. Bereits seit
damals heißt es in deren Artikel 29 Absatz (3): „Die Kleinsiedlung und das
Kleingartenwesen sind zu fördern.“ Damit ist Nordrhein-Westfalen das einzige
Bundesland, in dem die Förderung des Kleingartenwesens in der Landesverfassung
verankert ist. Das Land NRW förderte vor diesem Hintergrund im Laufe der
Nachkriegsjahrzehnte den Grunderwerb von Kleingartenflächen durch zinslose Darlehen
sowie die Schaffung neuer oder die Erweiterung bestehender Anlagen durch Zuschüsse.
Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e.V.
Sternstraße 42, 40479 Düsseldorf
Telefon: 02 11-30 20 64 0 und 30 20 64 13 | Fax: 02 11-30 20 64 15
E-Mail: [email protected]
Laube – Bauerlaubnis erforderlich
Es besteht keine Verpflichtung zum Bau einer Laube im Kleingarten.
Zulässig ist die Bebauung nach vorher genehmigten Bauantrag mit einer
eingeschossigen, nicht unterkellerten Laube in einfacher Ausführung einschließlich
überdachtem Freisitz und Gerätehaus mit insgesamt höchstens 24 m² Grundfläche
(Außenmaß der Wände).
Die Einrichtung einer Feuerstelle / Wasseranschluss in der Laube ist nicht gestattet.
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
20 von 30
Grenzabstand zum Gartennachbarn: 1,50 m, bei Fremdgrundstücken: 3 m.
Höhe – abhängig von der Dachform – maximal 3,75 m ab Estrich-Oberkante.
Mineraldünger
Die Verwendung von Mineraldüngern ist untersagt >>> organische Dünger und Kompost
verwenden!
Mittagsruhe
Die Mittagsruhe zwischen 13 Uhr und 15 Uhr ist an allen Wochentagen unbedingt
einzuhalten.
Monilis-Spitzendürre
Von Feuerbrand oder Monilia-Spitzendürre befallene Pflanzen / Pflanzenteile sind
unabhängig vom Rodungsverbot umgehend zu vernichten / verbrennen / verbringen im
Plastiksack zur Mülldeponie.
Museum - Das Deutsche Kleingärtnermuseum in Leipzig
Aachener Straße 7, 04109 Leipzig
Telefon: 03 41-2 11 11 94 | Fax: 03 41-2 61 86 97
E-Mail: [email protected];
Internet: www.kleingarten-museum.de
Seit 1996 können die Kleingärtner Deutschlands mit Stolz auf ein Kleinod blicken, das –
weltweit einmalig – ihre wechselvolle Geschichte dokumentiert. An historischer Stelle, im
Vereinshaus der denkmalgeschützten Gartenanlage „Dr. Schreber“ wird in einer
Ausstellung die nun 200jährige Geschichte der deutschen Kleingärtnerbewegung
nachgezeichnet. Der erste deutsche Kleingärtnerverein hatte seinen Ausgangspunkt
1814 in Kappeln an der Schlei. Dort verpachtete der Pfarrer H. F. Chr. Schröder in
Parzellen aufgeteiltes Pastoratsland an Garteninteressenten. Eine Gartenordnung wurde
erstellt, der Pachtpreis festgesetzt und ein Vorstand gewählt.
Nutzgarten
Mehr als 1/3 der Gesamtgartenfläche sind für Obst- und Gemüsebau zu nutzen, davon
mindestens 10 % für einjährige Nutz- / Ertragskulturen.
Der Verein ist verpflichtet, auf die Einhaltung zu achten.
Organischer Abfall
soll im obligatorischen Kompost im Kleingarten entsorgt werden.
Ökologie
Vermeiden Sie bitte den unnötigen Einsatz von „Chemischen Keulen“ - es geht auch mit
biologisch abbaubaren Mitteln.
Pachtvertrag
Gartenordnung und Vereinssatzung sind bindende Bestandteile des Pachtvertrages!
http://www.kgv-koeln.de/Formulare/Pachtvertrag%202012.pdf
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
21 von 30
Pachtzins
Laut Generalpachtvertrag (siehe Anhang S. 35ff.) zwischen der Stadt Köln und dem
Kreisverband Kölner Gartenfreunde e. V. vom 12.01.2012 beträgt der Pachtzins in
Kleingartenanlagen 0,40 Euro je m² Nutzfläche.
Zusätzlich werden vom Kreisverband der Kölner Gartenfreunde e. V. pro m² derzeit
erhoben 0,10 € für Instandsetzung und 0,04 € Verwaltungskostenpauschale.
Partyzelte und einfache Pavillons – keine Bauerlaubnis erforderlich
dienen ausschließlich als Sonnenschutz und dürfen daher mit der Maximalgröße von 12
m² nur zwischen dem 01.05. und 31.10. jeden Jahres – ohne Fundamentierung –
aufgestellt werden.
Pergola - Bauerlaubnis erforderlich
Offene Pergolen sind bis zu einer Größe von maximal 15 m² genehmigungsfähig.
Rankgerüste werden zusätzlich zur Pergola bis zu einer Länge von maximal 10 m und
2,50 m Höhe gestattet.
Pestizide
Die Verwendung chemischer Pflanzenbehandlungsmittel (Pestizide), insbesondere
Herbizide, Fungizide und Insektizide, ist nicht gestattet.
Planschbecken – keine Bauerlaubnis erforderlich
-1- handelsübliches Planschbecken – maximale Größe 3,5 m Durchmesser bzw. 10 m²,
maximale Höhe 0,80 m – zwischen 01.05 . und 30.09. zulässig.
Wasserfüllung ohne chemische Zusätze!
Zuständige Polizeiwache
Polizeiinspektion 2 – Südwest - Polizeiwache Sülz,
Rhöndorfer Straße 16, 50939 Köln, Tel. 0221 229-4230
Notruf 110
Radiogeräte
Radiogeräte dürfen – wie auch andere Musik- oder Fernsehgeräte – nicht laut betrieben
werden, um das Gemeinschaftsleben nicht zu stören und zu beeinträchtigen.
Rankgerüste - Bauerlaubnis erforderlich
sind Spaliergerüste zur Unterstützung von Nutz- und Zierpflanzen – Länge max. 10 m,
Höhe max. 2,50 m
Rettungswege
Kuckucksweg, Nachtigallweg, Schwalbenweg sind als Rettungsweg gekennzeichnet.
Ruhezeiten
Täglich 13 Uhr bis 15 Uhr und 22 Uhr bis 07 Uhr, laut Mitgliederbeschluss samstags
bereits durchgängig ab 13 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig.
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
22 von 30
Rutschen und Schaukeln – keine Bauerlaubnis erforderlich
Je – 1 - Rutsche und Schaukel sind bei Einhaltung des Grenzabstandes von 1,50 m
zulässig.
Satellitenschüsseln und Antennen
sind nicht gestattet.
Schattenspender
Als Schattenspender für den Laubenvor- oder Sitzplatz kann 1 hochstämmiger
Obstbaum unter Beachtung des Grenzabstandes von 4 m gesetzt werden.
Schrebergarten, Kleingarten, Parzelle und Siedlergarten
Nun, wollten Sie nicht schon immer einmal wissen, wie es zu dem Begriff
«Schrebergarten» gekommen ist?
Die wohl allen geläufigen Schrebergärten sind nicht auf die Initiative Schrebers zurück
zu führen: Der erste „Schreberverein“ ist erst ein paar Jahre nach Schrebers Tod im
Jahre 1864 von dem damaligen Leipziger Schuldirektor Ernst Innozenz Hauschild
gegründet und Schreber zu Ehren so benannt worden.
Bis heute wird mit dem Namen Schreber der Kleingarten am
Rande der Stadt in Verbindung gebracht. Seit jener Zeit
gehört der Schrebergarten ebenso zu unserem ganz
normalen Sprachgebrauch wie auch der Otto- oder
Dieselmotor. Doch während Rudolf Diesel und August Otto
tatsächlich die Erfinder der nach ihnen benannten Maschinen
gewesen sind, hat der Leipziger Arzt Daniel Gottlob Schreber
an der Kleingartenidylle, die seinen Namen trägt, nur einen
sehr geringen Anteil.
So heimste er sich postum den Ruhm für eine
Massenbewegung ein, die er allenfalls inspirierte. Sein
eigentliches Bemühen galt nicht aromatischen Tomaten und
aufgeschichteten Komposthaufen. Sein Bestreben war weit
mehr als das kultivierte Gemüsebeet oder der akkurat
beschnittene Apfelbaum: Schreber wollte den neuen
Menschen, an Laib und Seele gesund, tugendhaft, sauber und strebsam. Der Aufhellung
verpflichtet und vom Vorwärtskommen überzeugt, war sich Schreber sicher, den
Menschen durch Erziehung formen zu können. (Bedauerlicherweise gibt es auch heute
noch Zeitgenossen, die daran glauben und so andere in's Unglück stürzen.) Doch
musste er bereits zu Lebzeiten sein Projekt durch Erfahrungen und fehlgeschlagene
Versuche in der eigenen Familie für gescheitert erklären.
So nahm das Leben seiner beiden Söhne Gustav und Paul ein tragisches Ende. Der
Ältere nahm sich durch Kopfschuss das Leben, der Jüngere ist wahnsinnig geworden.
Bleibt zu fragen: Ist das folgenschwere Ende der beiden Söhne wirklich das Ergebnis der
strengen väterlichen Erziehung? Lag es an den orthopädischen Apparaten, die Schreber
entwickelte und an den beiden eigenen Söhnen ausprobierte, Gustav und Paul in den
Wahn zu treiben? Oder sollte es vielleicht so sein, das Daniel Gottlob Moritz Schreber zu
unrecht als unbarmherziger Kinderschreck am Pranger steht, wo er doch manchem
Fachmann auch als Begründer der systematischen Heilgymnastik in Deutschland wohl
bekannt ist.
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
23 von 30
Schredderaktion
Gehölzschnitt kann bei der jährlich Ende November / Anfang Dezember stattfindenden
Schredderaktion zerkleinert werden. Das Schreddergut wird auf einen Container geladen
und dann zentral entsorgt.
Bambus, Schilf und Wurzeln können nicht geschreddert werden.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass sich kein Draht, Plastik oder gar Eisenstangen im
Schreddergut befinden.
Bei der Schredderaktion bitte die Hinweise und Anweisungen der Gartenhelfer befolgen.
Die Schredderaktion findet auf dem Außenparkplatz in Gemeinschaftsarbeit statt und
bedeutet nicht ganz leichtes Arbeiten.
Schnitt von Hecken
Beim Heckenschnitt den Vogelschutz zwischen dem 01.10. und 28./29.02. beachten.
Schwimmbeckenanlagen
Bau und Aufstellen von Schwimmbeckenanlagen sind nicht gestattet!
Sichtschutzelemente / -wand
sind nur aus Holz im unmittelbaren Terrassenbereich anstatt einer Sichtschutzhecke auf
max. 5 m Länge und 1,80 m Höhe erlaubt.
Sichtschutzhecke
im Lauben- und Terrassenbereich maximal 5 m lang / 1,80 m hoch – hier auch zulässig
Thuja- und Scheinzypressenarten.
Solaranlagen – keine Bauerlaubnis erforderlich
sind bis zu einer Kollektorfläche von 2 m² zulässig. Sie können beim KleingartenVersicherungsdienst (KVD) separat versichert werden (Versicherungsprämie jährlich pro
200 € Anschaffungswert = 10 € Versicherungsprämie).
Spielplatz
Der Spielplatz in unserer Anlage befindet sich im ersten Garten am Unteren Komarweg /
Lerchen- (Vereinshaus-) weg.
Die Spielgeräte werden von der Stadt Köln gestellt bzw. wurden ihr aus
haftungsrechtlichen Gründen geschenkt.
Sprechstunden
im Vereinshaus in Alt-Komar am Lerchenweg zwischen 11 Uhr und 13 Uhr
März – Oktober (während der Gartensaison) am 1. und 3. Samstag im Monat
November – Februar: nur am 3. Samstag im Monat
(Kinder-) Spielgeräte / -einrichtungen – Grundsätzliches Für sämtliche Kinderspielgeräte und -einrichtungen innerhalb einer Gartenparzelle obliegt
die Verkehrssicherheitspflicht dem Pächter des Gartens.
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
24 von 30
Die Kinderspielgeräte und -einrichtungen sind keine baulichen Anlagen im Sinne des § 7
der Gartenordnung und werden deshalb auch nicht für die Berechnung der bebauten
Fläche im Einzelgarten herangezogen.
Ein Antrag für den Aufbau eines Spielgerätes ist an den jeweiligen Verein zu richten und
wird von dort bearbeitet und mit dem Antragsteller abgestimmt.
Die Erlaubnis beschränkt sich auf den Zeitraum bis zum Ende des 13. Lebensjahres
der/des Kinder/Kindes. Anschließend erlischt die Erlaubnis und die Spielgeräte und einrichtungen sind wieder rückstandslos zu entfernen.
Pro Garten wird das Aufstellen von 3 Spielgeräten und -einrichtungen gestattet, wobei
bei der Aufstellung eines Spielturmes oder Spielhauses nur eines von beiden erlaubt
werden kann.
Spielhaus – Bauerlaubnis vom Verein erforderlich
Baumaterialien ausschließlich Holz oder Kunststoff, Dachabdeckung wahlweise mit Holz,
Bitumenpappe oder Folie.
Firsthöhe max. 1,50 m, Größe (Außenmaß) max. 3 m².
Fundamentierung, Fensterflügel und Türblätter nicht zulässig.
Grenzabstand 1,50 m zum Nachbargarten einhalten.
Spielturm – Bauerlaubnis vom Verein erforderlich
Als Baumaterial ist ausschließlich Holz zu verwenden.
Das Sattel- oder Flachdach kann wahlweise mit Holz, Bitumenpappe oder Folie gedeckt
werden. Die Eindeckung mit schwergewichtigen Dachziegeln ist nicht statthaft.
Die Firsthöhe von 3,5 m Endhöhe und die Gesamtgröße von 4 m² (Außenmaß) dürfen
nicht überschritten werden.
In den Öffnungen des Spielturmes dürfen weder Fensterflügel noch Türblätter eingebaut
werden.
Der Spielturm darf nicht fundamentiert werden.
Die Pfosten sind mit Einschlaghülsen aus Metall zu verankern.
Die Podesthöhe darf 1,5 m nicht überschreiten.
Die Seitenwand- bzw. Brüstungshöhe darf 1,15 m nicht unterschreiten.
Ein Grenzabstand von 3 m zum Nachbargarten ist einzuhalten. Der Standort ist mit dem
Vereinsvorstand abzusprechen.
Süßkirschenbaum
Das Anpflanzen eines großwüchsigen Süßkirschenbaums als hochstämmiger Obstbaum
ist nicht statthaft.
Tauschbörse
Am Vereinshaus können Sie im Aushangkasten rechts neben der Eingangstür
abzugebende / Tauschgegenstände anbieten.
Teiche – Bauerlaubnis erforderlich
sind nur als Folienteiche oder Fertigteichformen erlaubt.
Folienteiche: Maximalgröße 18 m², Maximaltiefe 0,80 m.
Fertigteichformen: Genehmigung bis zu 3 m² .
Grenzabstand zum Nachbargarten 1,50 m.
„Der Gartenpächter muss den Teich gegen Unfallgefahren absichern.“
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
25 von 30
Telefonische Erreichbarkeit des KGV Köln-Klettenberg
Der KGV Köln – Klettenberg ist telefonisch unter der Rufnummer 0160 / 96055488
(Anrufbeantworter geschaltet) zu erreichen
Terrassen – keine Bauerlaubnis erforderlich
dürfen – befestigt - maximal 20 m² groß, aber nicht betoniert sein.
Thuja- und Scheinzypressen
Die Verwendung von Thuja- und Scheinzypressenarten als Heckenpflanzen ist nicht
gestattet – Ausnahme: max.5 m als Sichtschutz im Terrassenbereich .
Tiere
In Kleingärten ist Tierhaltung nicht erlaubt.
Die Haltung von Bienen kann auf schriftlichen Antrag genehmigt werden, wenn der Imker
/ die Imkerin einem Fachverband angehört und eine entsprechende
Haftpflichtversicherung nachweist.
Toilettenanlage
Neben Damen- und Herren-Toiletten befindet sich eine behindertengerechte Toilette in
unserem Vereinsheim – Eingang links am / neben dem Vereinshaus (= geöffnet und
nutzbar ausschließlich in der Zeit, in der das Wasser in unserer Anlage angestellt ist).
Für die Nutzung erhält jeder Gartenpächter einen Zugangsschlüssel – bei Verlust muss
beim KGV ein neuer Schlüssel gekauft werden (ca. 25 €).
Bitte achten Sie auf Sauberkeit.
Bei der Benutzung der Anlage durch kleine Kinder sollte immer ein Erwachsener
zugegen sein.
Probleme bitte umgehend dem Vorstand melden.
In der neben dem Vereinsheim befindlichen Entsorgungsstation kann – auch
ausschließlich in der Zeit, in der die Gartenanlage allgemein mit Wasser versorgt ist - der
Inhalt Ihrer Toilette entsorgt werden.
Tomatenschutzdächer – keine Bauerlaubnis erforderlich
dürfen bei einer Höhe von 1,80 m maximal 6 m² groß sein.
Torf
Verwendung von Torf im Kleingarten ist nicht zulässig!
Überdachter Freisitz - Bauerlaubnis erforderlich
Ein überdachter Freisitz kann in Abhängigkeit von der bebauten Fläche (siehe Laube) bis
zu einer Größe von max. 12 m² genehmigt werden.
Der überdachte Freisitz muss mindestens an einer Seite der Laube anschließen.
Ein seitlicher Dachüberstand von jeweils max. 50 cm wird zusätzlich bei der Berechnung
der überdachten Fläche gestattet.
Als überdacht gilt jede Form wetterfesten Abdeckung (z. B. Plane, Wellplastik).
Im Einzelgarten darf nur 1 überdachter Freisitz errichtet werden.
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
26 von 30
Veranstaltungen
Gemeinschaftsveranstaltungen werden rechtzeitig in den Schaukästen und auf der
Homepage des Vereins angekündigt.
Anregungen und Mithilfe sind uns herzlich willkommen.
Verbrennen von Gartenabfällen
ist nicht zulässig.
Von Feuerbrand und Monilia befallene Pflanzen dürfen mit Genehmigung des
Vereinsvorstandes ausnahmsweise auf einem Sammelplatz in der Kleingartenanlage
verbrannt werden.
Verein
Vereinsgelände zwischen Militärringstr. / Luxemburger Str. / alter Frechen-BenzelratherBahntrasse und DB-Bahntrasse Köln – Bonn / Geisbergstraße
465 Kleingärten auf ca. 155.000 m² (entspricht in etwa der Größe von 22
Fußballspielfeldern), zur Zeit 702 Mitglieder
Neu-Komar – (Unterer Komarweg / Militärringstr. / DB-Trasse / Geisbergstr.)
113 Gärten – ca. 37.000 m²
Wege mit Blumennamen: Enzian- / Flieder- / Gladiolen- / Krokus- / Narzissen- / Nelken- /
Rosenweg / „Tal“ = Schulgarten Humboldt-Gymnasium / „Rundell“
„Kleiner“ Vereinsparkplatz mit 14 Parkplätzen
getrennt durch die „Fahrradstraße“ Unterer Komarweg
Alt-Komar – (Unterer Komarweg / Militärringstr. / alte Bahntrasse Frechen-BenzelratherEisenbahn)
343 Gärten – ca. 115.00 m² + Vereinsheim + Werkstätten + Spielplatz
Wege mit Vogelnamen: Amsel- / Auerhahn- / Bachstelzen- / Buchfinken- / Dompfaff- /
Drossel- / Elster- / Finken- / Kiebitz- / Kleiber- / Krähen- / Kuckucks- / Lerchen- / Meisen/ Nachtigallen- / Rotkehlchen- / Schwalben- / Sperlings- / Staren- / Uhu- / Zaunkönig- /
Zeisigweg
Vereinsparkplatz mit 54 Parkplätzen
47 „öffentliche“ Vereinsparkplätze am Unteren Komarweg vor dem „inneren“
Vereinsparkplatz Alt-Komar
Sperberweg (Luxemburger Straße / alte Bahntrasse, sog. „Grabeland“)
9 Gärten, ca. 3.000 m²
Vereinsheim
Die Nutzung unseres Vereinsheims ist ausschließlich durch unsere Pächter / Mitglieder
gegen eine moderate Gebühr möglich.
Termine bitte rechtzeitig beim Vorstand anmelden!!!.
Vereinsvorstand
Der Vereinsvorstand wird auf der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt.
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
27 von 30
Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands sind
Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender,
Kassierer, stellvertretender Kassierer,
Schriftführer und stellvertretender Schriftführer.
Der gesetzliche Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der erweiterte Vorstand (Gesamtvorstand) besteht aus den Mitgliedern des
geschäftsführenden Vorstands und den Beisitzern (= mindestens 1 Vertreter für jede
angefangene 100 Mitglieder des Vereins).
Versicherung
Ihre Gartenlaube muss gegen Feuer versichert sein – bitte Unterversicherung
vermeiden!!!
http://www.kgv-koeln.de/Formulare/Merkblatt_FED.pdf
http://www.kgv-koeln.de/Formulare/Schadenmeldung_FED-Sachschaeden.pdf
Vogelschutz
Entsprechend den Vorgaben der EG-Vogelschutzrichtlinie gelten alle europäischen
Vogelarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz als „besonders geschützte Arten“.
Zum Schutz der Vögel dürfen in der Zeit vom 01. März bis 30. September Hecken,
„lebende“ Zäune, Büsche und Röhrichtbestände nicht gerodet oder beseitigt werden.
Siehe hierzu auch §§ 7 (2) Nr. 13, 39 Bundesnaturschutzgesetz, 64 Landschaftsgesetz
NRW .
Wacholder
Das Anpflanzen von Chinesischem Wacholder in Sorten sowie des Sadebaums in Sorten
ist aufgrund ihrer häufigen Funktion als Zwischenwirt des Birnengitterrosts verboten.
Walnussbaum
Das Anpflanzen eines großwüchsigen Walnussbaums als hochstämmiger Obstbaum ist
nicht statthaft.
Wasser
Unsere Kleingartenanlage ist an das öffentliche Wassernetz der Stadt Köln
angeschlossen.
Je nach Witterung wird die Anlage Ende März / Anfang April nach dem Einbau /
Verplomben der Wasseruhren durch Beauftragte des KGV’s mit Wasser versorgt.
Anfang November wird vereinsseitig das Wasser abgelesen und danach für die Zeit des
Winters abgestellt.
Die Einzelzapfstellen in den Kleingärten sollen dann durch die Kleingärtner belüftet
werden.
Der Wasserverbrauch wird jeweils mit der nächsten Jahrespachtrechnung in Rechnung
gestellt.
Falls Ihnen im Laufe des Jahres Beschädigungen auffallen, bitte sofort dem
Wasserbeauftragten melden.
Wasserschacht
Laut Beschluss zur Regelung der Wasserversorgung (Stand 01.04.2016) ist die
Wasseruhr in jedem unserer Kleingärten in einem mindestens 40 x 60 cm großen
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
28 von 30
Schacht zu installieren, der unmittelbar im Bereich der Gartengrenze / des Gartentores
liegen soll.
Der Wasserschacht muss zumindest bei den Verplombungs- und Ableseterminen frei
zugänglich (nicht z. B. durch Anpflanzungen zugewachsen) und sauber (ohne
Hinterlassenschaften von „Unterpächtern) sein.
http://www.kgv-klettenberg.de/PDF/Wasserbeschluss_April_2016.pdf
Wasserzähler
Der Wasserverbrauch wird in jedem Garten individuell über einen Wasserzähler ermittelt.
Die Wasserzähler werden im Frühjahr vor Beginn der Wasserversorgung verplombt,
Anfang November abgelesen und sollten zum Schutz vor Frost während der Winterzeit
ausgebaut werden.
Beim Einbau des Wasserzählers ist die Pfeilmarkierung der Wasserfließrichtung zu
beachten.
Wasserzähler müssen geeicht sein und haben als Kaltwasserzähler eine Eichgültigkeit
von 6 Jahren.
https://ssl.bremen.de/eichamt/sixcms/media.php/13/Infoblatt+Neues+Eichrecht+Verwend
er+V3.4935.pdf
Wege
Die Wege in unserer Anlage sind öffentlich und u. a. das Aushängeschild des Vereins.
Die Gartenwege sind von den angrenzenden Gartenpächtern jeweils zur Hälfte von
Kräutern frei / in Ordnung zu halten und von Verschmutzungen zu säubern.
Kommt der Pächter seinen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist der
Verpächter berechtigt, die erforderlichen Arbeiten ohne vorherige Mahnung auf Kosten
des Pächters vornehmen zu lassen (§ 6 Satz 3 Pachtvertrag).
Das Befahren der Gartenwege in den Kleingartenanlagen mit Motorfahrzeugen aller Art
ist nicht gestattet.
In besonderen Fällen kann über den Verein bei der Stadt Köln eine
Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Fahrrad fahren in der Anlage ist laut Mitgliederbeschluss auf der
Jahreshauptversammlung 2005 (siehe TOP 9 des Protokolls der JHV am 18.03.2005,
149 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen , keine Enthaltung) mit mäßiger Geschwindigkeit
erlaubt.
Die Wege und Parkplätze in unserer Anlage werden im Winter (bei Schnee und Eis) nicht
gestreut – die Benutzung erfolgt daher in dieser Zeit auf eigene Gefahr.
Wertermittlung
Vor Pächterwechsel ist von jedem Kleingarten ein Wertgutachten zu erstellen.
Auf Grundlage der aktuell gültigen Bewertungsrichtlinien werden ausschließlich bewertet:
Laube, überdachter Freisitz, Gerätehaus, Pergola und Teichanlage.
Für alle anderen baulichen Anlagen erfolgt keine Wertfeststellung. Sie können dem
Nachpächter zum Kauf angeboten werden, sind jedoch nicht übernahmepflichtig.
Ansonsten besteht Mitnahmepflicht des scheidenden Pächters.
Bei anstehendem Pächterwechsel erhält der Kreisverband Köln vom Vereinsvorstand die
entsprechende Meldung.
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
29 von 30
Der Kreisverband Köln vermittelt den für den jeweiligen Verein zuständigen Gutachter.
Alle Gutachter im Kreisverband Köln sind ausgebildet nach den Richtlinien für die
Wertermittlung von Aufwuchs, Gartenlauben und sonstigen Einrichtungen in Kleingärten
des Landesverbandes Rheinland der Gartenfreunde e.V.
Das Gutachterhonorar i. H. v. zur Zeit 100 € ist vom derzeitigen Pächter vor Ort an den
Gutachter zu zahlen.
http://www.kgv-koeln.de/Formulare/Richtlinie_Wertermittlung_2012.pdf
Wespen, Hornissen, Wildbienen und Hummeln
(Quelle: Stadt Köln, Allgemeine Tipps)
Gemeine Wespen (Vespula vulgaris)
In den späten Sommermonaten sind die staatenbildenden Wespenarten am häufigsten
für Probleme verantwortlich. Hierbei sind insbesondere die Deutsche und die Gemeine
Wespe zu benennen, die ihre Nester in dunklen Höhlungen wie Mauselöchern, unter
Dachziegeln, Zwischendecken oder Dachböden bauen. Sie besuchen uns zur
Nahrungsaufnahme gerne beim Grillen oder an der Kuchentafel und fallen schon mal
lästig!
Hängendes Wespennest
Freihängende Nester im Freien werden von weniger problematischen Arten und zum Teil
seltenen Arten, wie der Mittleren Wespe, gebaut.
Gemeine Wespen (Vespula vulgaris)
Wespen, Hornissen, Bienen und Hummeln, die sogenannten Hautflügler, erscheinen
häufig gefährlich oder lästig. Schnell entsteht der Wunsch nach einem Entfernen des
Nestes oder Bekämpfen der Insekten. Wenn Sie einige Verhaltensregeln beachten und
einfache praktische Maßnahmen umsetzen, ist dies jedoch oft gar nicht notwendig.
Erst im Spätsommer erreichen die staatenbildenden Wespen-, Hornissen- und
Hummelvölker ihre volle Stärke. Besonders Wespen suchen dann gerne Picknicks und
Kaffeetafeln auf. Doch dieses manchmal als "problematisch" empfundene
Zusammenleben von Mensch und Hautflügler dauert nur einige Wochen bis zum Herbst.
Die alte Königin ist zu diesem Zeitpunkt bereits abgestorben und die restlichen Tiere
sterben bei den dann einsetzenden kälteren Temperaturen ebenfalls ab, lediglich die
neugeschlüpften Königinnen überwintern.
Hinweise zum Artenschutz
Auch die nicht besonders geschützten Arten dürfen nur beim Vorliegen eines
vernünftigen Grundes getötet werden. Vorrangig sollen daher auch diese Tiere belassen
oder umgesiedelt werden.
Hornissen, Wildbienen und Hummeln sind durch das Bundesnaturschutzgesetz
besonders geschützt. Nester dieser Arten dürfen nur in Ausnahmefällen umgesiedelt
oder vernichtet werden.
Windkrafträder
sind im Kleingarten nicht erlaubt
Kleingarten-ABC
Kleingartenverein Köln Klettenberg
30 von 30
Wohnen in Gartenlauben
Das ständige Bewohnen der Lauben ist, abgesehen von gelegentlichen Übernachtungen,
nicht gestattet.
Zäune / Einfriedungen
aus Holz- oder Metallkonstruktionen und Formschnitthecken dürfen zu den Wegen und
zwischen den Parzellen die Höhe von 1,25 m nicht übersteigen.
Ziergarten
Die ausschließliche Nutzung eines gepachteten städtischen Kleingartens als Ziergarten
ist nicht zulässig.
Zusammenfassung
In der Hoffnung auf gegenseitige Rücksichtnahme, den erforderlichen Respekt im
Umgang miteinander und Beachtung der für uns Kleingärtner geltenden Gesetze und
Verordnungen von Bund, Land und Kommune und auch Vorgaben des Vereins
wünschen wir Ihnen eine allzeit gute Gartenzeit.
Anregungen / Änderungswünsche zum „Kleingarten-ABC“ werden vom Vorstand gerne
entgegengenommen.
31.05.2016 / juku