12. Erste Hilfe bei Unfällen im Labor Unfall: Jemand ist verletzt und benötigt Hilfe! Ablaufschema: 1. Falls erforderlich, Hilfe anfordern: Tel 888 2. Verletzte aus der Gefahrenzone bringen. 3. Erste Hilfe ausführen. 4. Bericht und Unfallformular an Abt. SGU und an das SU-Management. Email-Hotline: [email protected] 106 12.1. Merkblatt für Verätzungen Verätzungen der Haut: ‐ Kleidung der verletzten Person sofort entfernen (Selbstgefährdung vermeiden), und sofort oder gleichzeitig – ‐ mit ausreichend fliessendem Wasser abspülen (mindestens 10 Minuten), keine Neutralisation durchführen. ‐ Offene Verätzungen keimfrei oder mit sauberem Tuch abdecken. ‐ Immer die Alarmzentrale (Tel 888) verständigen, ggf. zusätzlich Tox Info Suisse (Tel 0145) kontaktieren. Verätzungen der Augen: ‐ Immer die Alarmzentrale (Tel 888) verständigen. ‐ Das verletzte Auge mit reichlich fliessendem Wasser oder Augenwaschflasche spülen, dabei darauf achten, dass das unverletzte Auge nicht verätzt wird. Wenn immer möglich, das ganze Auge 10 – 15 min spülen, d.h. auch unter dem Augenlid. Vorteilhaft wird dies durch zwei Personen ausgeführt, wobei der Verletzte soweit als möglich helfen soll, z.B. das Augenlid anzuheben. ‐ Verbinden beider Augen (Ruhigstellung). ‐ Augenklinik des Universitätsspitals aufsuchen. ‐ Augenduschen: Vor dem Spülen des Auges genügend Wasser aus der Dusche lassen, bis das Wasser keine Verunreinigungen mehr enthält. 107 12.2. Merkblatt für Brandwunden Verbrennungen: 1. Grad: Rötung 2. Grad: Blasen 3. Grad: Verkohlung Brandwunden 1. und 2. Grades: ‐ Sofort mit fliessendem Wasser kühlen; Beachte: Kühlen nur bei Verbrennungen mit einer max. handtellergrossen Fläche an den Extremitäten. Keine Kühlung bei Verbrennungen am Körperstamm. ‐ Brandblasen nicht öffnen. ‐ Keine Salben, Puder, Öl oder ähnliches auf die Verbrennungen oder Verbrühungen aufbringen. ‐ Bei Verbrennungen im Gesicht, an Gelenken, Geschlechtsteilen, bei mehr als 10% der Körperoberfläche und bei Unklarheit soll sofort ein Arzt oder ein Spital aufgesucht werden, unabhängig von der Stärke der Verbrennung. 2. Grad über grössere Hautflächen und 3. Grad: ‐ Alarmzentrale (Tel 888) verständigen. ‐ Sofort mit fliessendem Wasser kühlen; Beachte: Kühlen nur bei Verbrennungen mit einer max. handtellergrossen Fläche an den Extremitäten. Keine Kühlung bei Verbrennungen am Körperstamm. ‐ Das Wasser muss nicht eiskalt sein (Auskühlung beachten); Wasserstrahl möglichst gedämpft (durch Handinnenfläche usw.) auf verwundeten Körperteil gelangen lassen. ‐ Bei Verbrühungen/Verbrennungen Kleider nur entfernen (aufschneiden), sofern sie nicht festkleben. ‐ Keine Salben, Puder, Öl oder ähnliches auf die Verbrennungen oder Verbrühungen aufbringen. ‐ Für Transport offene Brandwunden keimfrei oder mit sauberem Tuch trocken abdecken (ev. alu-beschichtete Wundverbände). ‐ Vor Wärmeverlust schützen. ‐ Schockgefahr! 108 12.3. Merkblatt 1 für Vergiftungen (Inhalation) Inhalation von Gasen/Dämpfen/Aerosolen ‐ Verletzte Personen bergen und an die frische Luft bringen; dabei besonders auf Selbstschutz (Atemschutzmaske) achten! ‐ Alarmzentrale (Tel 888) verständigen! Falls möglich: Von der Chemikalie, die die Vergiftung auslöste, sofort Sicherheitsdatenblatt anfordern lassen. ‐ Bei Atemstillstand ist gemäss Reanimations-Richtlinie vorzugehen, siehe 12.5 Atemstillstand. 2015 ‐ Im Bedarfsfall das Tox Info Suisse (Tel 0145) kontaktieren. Es gibt Auskunft, ob die Beatmung von Mund-zu-Mund bzw. mittels Beatmungsmaske (nur durch entsprechend ausgebildete Personen) erfolgen sollte. ‐ Wichtig: Die Beatmungsmaske schützt nicht gegen giftige Gase. Aber wenn der Patient erbricht, kommt das Erbrochene dank dem Einwegventil nicht bis zum Mund des Ersthelfers. ‐ Zur eigenen Sicherheit kann ohne Beatmung reanimiert werden. ‐ Oberkörper-Hochlagerung bei Bewusstsein, Seitenlagerung für den Transport. Bewusstlose in ‐ Bei Gasvergiftungen (nitrose Gase, Br2, HF!) kommt es häufig zu Sekundärschäden, nachdem eine (kurzfristige) Besserung des Zustands der verletzten Personen eingetreten ist. Unbedingt Rat von Tox Info Suisse einholen! ‐ Bei der Alarmzentrale oder vom Sanitätszimmer HCI E3.3 können für HF-Vergiftungen Notfall-Sets bezogen werden. 109 12.4. Merkblatt 2 für Vergiftungen (Verdauungstrakt, Hautkontakt) Aufnahme von Giften durch den Verdauungstrakt ‐ Gift sicherstellen, dabei besonders auf Selbstschutz achten. ‐ Alarmzentrale kontaktieren (Tel 888). Gegebenenfalls Tox Info Suisse (Tel 0145) anrufen, um Anweisungen zu Erste Hilfe-Massnahmen zu erhalten. Von der Chemikalie, die die Vergiftung auslöste, sofort Sicherheitsdatenblatt anfordern lassen. ‐ Erste Hilfe-Massnahmen entsprechend Anweisung von Tox Info Suisse ‐ Ruhig lagern und vor Wärmeverlust schützen. ‐ Jede Aufnahme von unbekannten Chemikalien wie eine Vergiftung behandeln. Vergiftungen durch Hautkontakt ‐ Kleidung der verletzten Person sofort entfernen (Selbstgefährdung vermeiden), und sofort oder gleichzeitig betroffene Hautstellen mit viel Wasser (allenfalls mit Seife) spülen, kein heisses Wasser verwenden, nicht stark reiben. ‐ Alarmzentrale kontaktieren (Tel 888). Gegebenenfalls Tox Info Suisse (Tel 0145) anrufen, um Anweisungen zu Erste Hilfe-Massnahmen zu erhalten. Von der Chemikalie, die die Vergiftung auslöste, sofort Sicherheitsdatenblatt anfordern lassen. ‐ Erste Hilfe-Massnahmen entsprechend Anweisung von Tox Info Suisse. 110 12.5. Merkblatt für Atemstillstand BLS = Basic Life Support oder Lebensrettende Basismassnahmen AED = Automated external defibrillation oder Automatische externe Defibrillation 111 12.6. Merkblatt für Offene Wunden oder Blutungen Blutung generell: ‐ Wunde nicht ohne Handschuhe berühren oder auswaschen, keine Fremdkörper aus der Wunde entfernen. ‐ Wunde keimfrei oder mit sauberem Tuch abdecken, Schutzverband anlegen, nur desinfizieren, falls keine weitere Behandlung durch den Arzt notwendig ist. Starke Blutung: ‐ Alarmzentrale (Tel 888) verständigen. ‐ Patient absetzen oder noch besser hinlegen (lassen). ‐ Blutendes Körperteil hochhalten. ‐ Bei ungenügender Blutstillung Fingerdruck ausüben (die richtige Druckstelle beim betroffenen Körperteil beachten). ‐ Druckverband mit dickem, saugfähigem Polster anlegen. ‐ Erweist sich der erste Druckverband als ungenügend, so ist direkt über dem ersten ein zweiter Druckverband anzulegen. ‐ Verletzte Extremität hoch lagern und ruhig stellen. ‐ Auf Schocksymptome achten! Warmhalten und überwachen. ‐ Keine Abbindung, wenn Druckverband nicht möglich, Druck direkt in die Wunde. 112
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