Jahrgang 13 | Sonnabend, den 21. Januar 2017 | Nummer 01 Amtliches Bekanntmachungsblatt für das Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, die Stadt Mirow, die Gemeinde Priepert, die Stadt Wesenberg, die Gemeinde Wustrow und den Wasserzweckverband Strelitz Gruppenbild des WCV der 42.Saison 2015/2016 von Hans Joachim Höfig Bereits in der 43. Saison heißt es in den kommenden Wochen „Ein dreifaches WUSTROW HELAU!“ bei verschiedenen Sitzungen des Wustrower CarnevalsVerein e.V. in der Gaststätte Waldlust in Wustrow. In diesem Jahr wurde das Motto „Lustiges Beruferaten beim WCV“ ausgegeben, auf interessante Kostüme und ein unterhaltsames Programm dürfen sich alle Besucher freuen. Karten gibt es noch für die Abendveranstaltungen am 28.01.,04.02. und 25.02.2017 um jeweils 20:00 Uhr, für den Rentnerkarneval am 11.02.2017 um 15:00 Uhr und für den Kinderkarneval am 19.02.2017 um 15:00 Uhr. Eine Vorreservierung bei Peter Norden unter Telefon 0175 2241491 wird empfohlen. Allgemeine Öffnungszeiten Amtsverwaltung Mecklenburgische Kleinseenplatte Di. Do. Fr. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr 07.30 - 12.00 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Vereinbarung selbstverständlich möglich! Tel. 039833/28035, Fax 039833/28032 · Mail: [email protected] Die nächste Ausgabe des „Kleinseenlotsen“ erscheint am 18. Februar 2017. Kleinseenlotse – 2 – Nr. 01/2017 Haushaltssatzung der Gemeinde Wustrow für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.12.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen: §6 Stellen gemäß Stellenplan Angabe entfällt §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 613.500,00 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 780.500,00 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf - 167.000,00 EUR b) der Gesamtbetrag der außer ordentlichen Erträge auf 0,00 EUR der Gesamtbetrag der außer ordentlichen Aufwendungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf - 167.000,00 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 EUR die Entnahme aus Rücklagen auf 19.800,00 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf - 147.200,00 EUR 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 599.400,00 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 688.600,00 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 89.200,00 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein und Auszahlungen auf 0,00 EUR c) die Einzahlungen aus Investitions tätigkeit auf 69.800,00 EUR die Auszahlungen aus Investitions tätigkeit auf 75.000,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 5.200,00 EUR d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) auf - 116.200,00 EUR festgesetzt. §7 Eigenkapital1 Angabe entfällt §2 Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt (ohne Umschuldungen). §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 59.000,00 EUR §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 200 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 300 v. H. §8 Regelungen zur Haushaltswirtschaft 1. Innerhalb eines Teilhaushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Folgenden oder durch Haushaltsvermerk nichts anderes bestimmt ist. Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit in einem Teilhaushalt gilt sie auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt. 2. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über die Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 3. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über die Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit in Zusammenhang stehenden Auszahlungen. 4. Aufwendungen für interne Leistungsverrechnungen werden für den jeweiligen Verrechnungszweck über die Teilhaushalte hinweg für deckungsfähig erklärt. 5. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 6. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen. 7. Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und zur Leistung der Auszahlung bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Wustrow, den 16.01.2017 Heiko Kruse Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.01.2017 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung liegt mit Ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 23.01.2017 bis 03.02.2017 während der Öffnungszeiten im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Zimmer 108 öffentlich aus. Wustrow, den 16.01.2017 Heiko Kruse Bürgermeister ________________ Auskünfte zum Stand des Eigenkapitals können derzeit aufgrund fehlender Jahresabschlüsse noch nicht abschließend erteilt werden. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Gemeinde Wustrow weist ein Eigenkapital in Höhe von 4.203.638,27 EUR aus. Der aufgestellte aber noch nicht festgestellte Jahresabschluss 2012 weist für die Gemeinde Wustrow ein Eigenkapital in Höhe von 4.000.290,97 EUR aus. 1 Nr. 01/2017 – 3 – Kleinseenlotse Flächennutzungsplan der Stadt Mirow Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mirow (Teilflächennutzungsplan Nr. 1 für das Gebiet mit den Ortsteilen Mirow, Granzow, Starsow, Peetsch, Diemitz und Fleeth) Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat am 28.06.2016 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes gefasst. Die 4. Änderung bezieht sich auf den Teilbereich Fleether Mühle. Für die 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Belange des Umweltschutzes werden im Umweltbericht dargelegt, der Punkt 4 der Begründung bildet. Der Vorentwurf der 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Mirow und die Begründung liegen vom 30.01.2017 bis 03.03.2017 während folgender Zeiten zu jedermann Einsicht im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte in 17252 Mirow, R.-Breitscheid-Str. 24 am Empfang öffentlich aus: Mo., Mi., Do. 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16.00 Uhr Di. 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Fr. 7:30 - 12:00 Uhr. Den Vorentwurf und die Begründung finden Sie auch auf folgender Webseite: www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit während dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Mirow, den 06.12.2016 Karlo Schmettau Bürgermeister Bebauungsplan Nr. 01/2016 - „Erholungsgebiet Strandweg Canow“ der Gemeinde Wustrow Die Gemeindevertretung Wustrow hat in ihrer Sitzung am 19.12.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01/2016 - „Erholungsgebiet Strandweg Canow“ gefasst. Planziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Wochenendhäuser und eines Sondergebietes für Ferienhäuser. Dabei soll auch die Parkplatzsituation beim Fischer Berücksichtigung finden. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Wustrow, den 05.01.2017 Heiko Kruse Bürgermeister Impressum Bekanntmachungsblatt für das Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, die Stadt Mirow, die Gemeinde Priepert, die Stadt Wesenberg, die Gemeinde Wustrow und den Wasserzweckverband Strelitz Verantwortlich: Verlag + Satz: Linus Wittich Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster, Tel. 03535/489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30 Redaktion: Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage: Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Straße 24 in 17252 Mirow Leitende Verwaltungsbeamtin Karola Kahl, Tel.: 039833/28013, Fax: 039833/28032, mail: [email protected] Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt 5.100 Exemplare Gemäß § 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. Kleinseenlotse – 4 – Nr. 01/2017 Bebauungsplan Nr. 01/01 — „Allwetter-Ferienpark Canow“ der Gemeinde Wustrow Einstellung des Planverfahrens Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustrow hat in öffentlicher Sitzung am 19.12.2016 beschlossen, das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 01/01 - „Allwetter-Ferienpark Canow“ einzustellen. Planungsziel war die Errichtung von 45 Ferienhäusern. Der Bereich, für den der Bebauungsplan Nr. 01/01 gelten sollte, ist in beiliegendem Übersichtpaln dargestellt. Wustrow, den 06.01.2017 Heiko Kruse Bürgermeister Bekanntmachung Haushaltsrechnung der Wohnungsgesellschaft Wesenberg mbH für das Haushaltsjahr 2015 Der festgestellte Jahresabschluss 2015 liegt nach Freigabe durch den Landesrechnungshof vom 20.12.2016 während der Dienststunden im Büro der Wohnungsgesellschaft Wesenberg mbH, Lindenstraße 1 aus. Jeder kann Einsicht nehmen. Die Gesellschafter der „Wohnungsgesellschaft Wesenberg mbH“ haben in ihrer Sitzung am 08.09.2016 die Jahresrechnung 2015 festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss mit den Fehlbeträgen der Vorjahre zu verrechnen. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde vom Jahresabschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Wesenberg, 23.12.2016 Wohnungsgesellschaft Wesenberg mbH 10. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasserzweckverbandes Strelitz Präambel Auf der Grundlage des § 154 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 30.11.2016 und nach Anzeige beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung des Wasserzweckverbandes Strelitz wie folgt geändert: Artikel 1: Änderung der Satzung: § 15 wird wie folgt geändert: (1) Öffentliche Bekanntmachungen des Wasserzweckverbandes erfolgen, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über die Internetseite des Wasserzweckverbandes: http://www.wzv-strelitz.de über den Link Bekanntmachungen. (2) Unter der Bezugsadresse Wasserzweckverband Strelitz, Der Verbandsvorsteher, Wilhelm-Stolte-Str. 90, 17235 Neustrelitz kann sich jedermann Satzungen des Wasserzweckverbandes kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen liegen auch am Sitz des Wasserzweckverbandes zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgestellt. (3) Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. (4) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (5) Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung, so werden diese Teile anstatt einer öffentlichen Bekanntmachung nach Absatz 1 in den Diensträumen des Wasserzweckverbandes Strelitz, Wilhelm-Stolte-Str. 90, 17235 Neustrelitz ausgelegt. Die Bestandteile sind in der Satzung zu bezeichnen. Absatz 4 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden. (6) Ist die öffentliche Bekanntmachung in der durch Absatzes 1 festgelegten Form in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung durch Aushänge an den öffentlichen Bekanntmachungstafeln der jeweiligen Gemeinden bzw. Städte des Wasserzweckverbandes. Die Standorte der Bekanntmachungstafeln sind in der Anlage 1, die Bestandteil dieser Satzung ist, aufgeführt. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (7) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Verbandsversammlung werden in der Form nach Absatz 1 öffentlich bekannt gemacht. Artikel 2: Neufassung der Satzung Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung des Wasserzweckverbandes Strelitz in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung im „Strelitzer Echo“, „Müritz-Anzeiger“, „Kleinseenlotse“ und im „Kiek Rin“ öffentlich bekannt zu machen. Artikel 3: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Neustrelitz, 21.12.2016 Bednorz Verbandsvorsteher Nr. 01/2017 – 5 – Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Neustrelitz, 21.12.2016 Bednorz Verbandsvorsteher Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V) Hans-Georg Täger Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Mühlenstraße 8 17235 Neustrelitz Telefon: 03981 204533 Fax: 03981 204534 Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben: Antrags-/Geschäftsbuch-Nr. der Vermessungsstelle 16135 Datum: 03.01.2017 Vermessungsobjekt: Gemeinde:Wesenberg Gemarkung:Wesenberg Flur:31 Flurstück: 52 Lagebezeichnung: Hohe Straße 9 Mitteilung eines Grenztermins Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird im Rahmen eines Grenzfeststellungs-/Abmarkungsverfahrens gemäß § 31 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), in Kraft am 30. Dezember 2010 am Montag, dem 06.02.2017, um 14:00 Uhr - Treffpunkt: Hohe Straße 9 - ein Grenztermin abgehalten, der hiermit folgenden Beteiligten mitgeteilt wird, da die Adresse(n) nicht ermittelbar ist (sind): Doss, Willi Klose, Anni Mertens, Anna Doss, Wilhelm Wilk, Auguste Goschnick, Marie In dem Grenztermin wird Ihnen vor Erlass der (des) Verwaltungsakte(s) die Möglichkeit eingeräumt, sich zur vorgesehenen Grenzfeststellung und/oder Abmarkung der Grenzpunkte, ggf. zur Entfernung von Grenzmarken bzw. zur Unterlassung von Abmarkungen zu äußern, soweit Ihr Grundstück davon betroffen ist. Bei dem Grenztermin können Sie sich durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Besondere Hinweise: 1. Wenn Sie an dem Grenztermin nicht teilnehmen, kann auch ohne Ihre Anwesenheit die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durchgeführt werden. Für diesen Fall wird Ihnen die Grenzfeststellung und/oder die Abmarkung durch Offenlegung bekanntgegeben. 2. Die Ihnen durch die Teilnahme an dem Grenztermin entstehenden Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden nicht erstattet. Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung: Beginn: am 21.01.2017 (Veröffentlichung im Amtsblatt) Ende: am 06.02.2017 Kleinseenlotse Bekanntmachung über den Beginn der Managementplanung für Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) Durch Artikel 6 Absatz 1 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet, für die besonderen Schutzgebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II, die in diesen Gebieten vorkommen, entsprechen. Diese Verpflichtung wird nach § 9 der Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000LVO M-V) durch die Aufstellung von Managementplänen erfüllt. In den Managementplänen werden für jedes Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung die Erhaltungsziele weiter konkretisiert und die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen zur Erreichung dieser Ziele festgelegt. Die Aufstellung der Managementpläne erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen und der Öffentlichkeit. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte informiert als zuständige Fachbehörde für Naturschutz hiermit darüber, dass im 1. Quartal 2017 die Managementplanung für folgende FFH-Gebiete beginnt: DE-Code FFH-Gebiet Flächenmäßig betroffene Ämter und Kommunen __________________________________________________ 2844-305 Großer Boberowsee Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte Wesenberg, Stadt 2744-308 Wangnitzsee Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte Wesenberg, Stadt, Priepert 2744-307 Moore und Seen Amt Mecklenburgische bei Wesenberg Kleinseenplatte Wesenberg, Stadt Im Rahmen der Planerarbeitung sind für ausgewählte Lebensräume und Arten Ortsbegehungen zur Bestandserhebung und ähnliche Arbeiten erforderlich. Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden dürfen nach § 9 NatSchAG M-V zur Wahrnehmung dieser Aufgaben Grundstücke, mit Ausnahme von Wohngebäuden, betreten. Um die Belange von in ihrer Zuständigkeit berührten Behörden und in ihren Interessen betroffenen Verbänden sowie relevanten Eigentümern und Nutzern berücksichtigen zu können, bitten wir um Unterstützung z. B. durch Weitergabe der Information über den Beginn der Managementplanung, die Bereitstellung planungsrelevanter Informationen und die fachliche Mitwirkung. Nähere Informationen zum FFH-Gebiet sowie zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (www. stalu-mecklenburgische-seenplatte.de). Dort werden Ihnen die Ziele, Inhalte und der Zeitplan der Planung vorgestellt sowie Verfahrensbeauftragte als Ansprechpartner benannt. Kleinseenlotse – 6 – Nr. 01/2017 Nr. 01/2017 – 7 – Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Strasen Zur nicht öffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Strasen Datum: 11.02.2017 Urzeit: 14:00 Uhr Ort: Ferienwohnung „Am Pälitzsee“ in Strasen werden alle Grundeigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Strasen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Eröffnung 2. Feststellung Anwesenheit, Beschlussfähigkeit 3. Protokollbestätigung 4. Bericht Vorstand 5. Bericht Kasse 6. Bericht Kassenprüfer 7. Beschluss neue Satzung (Entwurf, Auslage) 8. Vorstellung neuer Pachtvertrag (Entwurf, Auslage) 9. Beschluss neuer Pachtvertrag 10. Diskussion 11. Schlusswort Anmerkung: Jagdgenossen die sich vertreten lassen wollen (durch andere Jagdgenossen oder Ehegatten oder Verwandte 1. Grades) müssen eine schriftliche aktuelle Vertretungsvollmacht vorlegen. Der Entwurf der Satzung und Pachtvertrag kann nach Absprache beim Vorstand eingesehen werden. Der Zuschlag zur Verpachtung der bejagdbaren Flächen ist nicht an das Höchstgebot gebunden. Bestätigung der Teilnahme unter 039828 20712 oder 017655137704. Vorstand Toralf Häcker Fortbildung 2017 Dorfmoderation 5 Module mit anschließender Praxisphase Beginn: Februar 2017 in Neubrandenburg Information für Interessierte des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Ziele und Hintergrund Der demografische Wandel erfordert im ländlichen Raum eine aktive und solidarische Dorfstruktur. Dies benötigt gute Kommunikationsstrukturen zwischen Jung und Alt, Mann und Frau, Einheimischen und Zugezogenen, nachbarschaftliche Unterstützung, ein reges Vereinsleben und vielfältige Möglichkeiten der Vernetzung. Die Fortbildung qualifiziert EinwohnerInnen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in vielfältigen Themen der Gestaltung von Dorfprozessen. Sie richtet sich vorzugsweise an diejenigen, die in kleinen Gemeinden und deren Ortsteilen/Dörfern leben oder auch aus geeigneten Berufsfeldern kommen. Alle Altersgruppen sind herzlich willkommen. Idealerweise nehmen an der Fortbildung ein jüngerer und ein älterer Einwohner eines Dorfes teil, um die Entwicklung des eigenen Ortes generationenübergreifend zu unterstützen. Die Teilnehmenden der Dorfmoderationsausbildung sind interessiert, neue Prozesse und Gemeinschaften anzuregen sowie das Miteinander zu fördern. Themen sind: • Biografiearbeit und Erzählen • Aktivierung und Kommunikation • Moderation und Dokumentation • Erfahrungen mit dem dörflichen Leben • Vernetzung • Coaching und Beratung • Befähigung zur Selbstorganisation Kleinseenlotse Ablauf der Fortbildung Modul 1 24./25.02.2017 „Ich als zukünftige/r DorfmoderatorIn“ • Kennenlernen; Biografische Selbstreflexion; Hintergrund der Fortbildung Modul 2 24./25.03.2017 „Handwerkszeuge für meine Arbeit“ • Kommunikation und Konflikte; Moderations-techniken; Grenzen der eigenen Arbeit; Dorfchecklisten Modul 3 28./29.04.2017 „Wissen über Dorfstrukturen“ • Bedeutung von Nachbarschaft, Drittem Sozialraum und Caring Community; kommunalpolitisches Wissen; Ehrenamt; BürgerProf-Mix Modul 4 19./20.05.2017 „Planung kleinerer Projekte“ • Vorstellung existierender Dorfprojekte (Dorfchronik, Erzählcafé, Lesung); Projektplanung; Finanzierungsmöglichkeiten Modul 5 23./24.06.2017 „Altern und Pflegebedürftigkeit in meinem Dorf“ • Leben mit Pflege- und Hilfebedürftigkeit; Situation pflegender Angehöriger; Hilfs-, Unterstützungs- und Entlastungsangebote; alternative Wohnformen; Pflegebedürftigkeit „vorbeugen“ Praxis Anschieben/ Umsetzen konkreter Projekte • Prozessbegleitung, kollegiale Beratung bis Ende 2017 Rahmenbedingungen Anmeldung: Bitte melden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg bei uns an. Wir möchten Sie dann zunächst in einem Gespräch kennenlernen und uns bei Ihnen vorstellen, um eine gute Entscheidung für die verbindliche Kursteilnahme zu treffen. Gebühren: Der Kurs ist für Sie gebührenfrei. Sie erhalten ein Zertifikat, wenn Sie mindestens 80% der Veranstaltungen besucht haben. Gruppengröße und Austausch: Die Fortbildung soll mit maximal 15 Teilnehmenden stattfinden. In der Praxisphase ist ein reger Austausch mit den zukünftigen DorfmoderatorInnen der ersten Fortbildungsrunde 2016 geplant. Veranstaltungsort und -zeiten: Die theoretischen Module finden freitags von 15:00 - 19:00 Uhr und samstags von 9:00 - 17:00 Uhr statt. Es wäre schön, wenn die Veranstaltungen in einem Dorf der Teilnehmenden stattfinden könnten. Ein Wechsel der Orte ist angedacht. So können Sie uns gleich Ihren Ort präsentieren und wir können gemeinsam am konkreten Beispiel arbeiten. Kontakt: Maureen Grimm/Kathrin Bernateck Hochschule Neubrandenburg Brodaer Str. 2 17033 Neubrandenburg E-Mail: [email protected]/ [email protected] Tel.: 0395 5693-3208 0395 5693-3203 Weitere Informationen: https://www.hs-nb.de/institute/institut-fuerkooperative-regionalentwicklung/forschungsschwerpunkt/aktuelleprojekte/dorfmoderation/ Kleinseenlotse – 8 – Nr. 01/2017 Die Bürgermeister der Städte Mirow und Wesenberg, die Bürgermeister der Gemeinden Priepert und Wustrow sowie der Amtsvorsteher des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte gratulieren allen Jubilaren, die im Februar 2017 Geburtstag haben, recht herzlich. Beglückwünscht werden alle nachfolgend Genannten, die in dieser Zeit 65 Jahre und älter werden. Stadt Mirow Frau Barbara Dziallas Herrn Ewald Kuschel Herrn Alfred Fuchs Herrn Friedhelm Hannicke Herrn Kurt Schiborowski Frau Karin Tamm Frau Anke Grune Frau Irmgard Marmulla Frau Waltraut Schunke Frau Hildegard Widera Frau Rita Weberling Frau Heidemarie Becker Frau Karla Dinse Herr Heinz Lutz Frau Karin Schröder Herrn Gerhard Feist Frau Gertrud Neumann Frau Rita Schiborowski Herrn Rolf Schwertfeger Herrn Adam Lutz Herrn Bernhard Perschau Herrn Bruno Winkel Herrn Fritz Gaarz Herrn Friedrich Gatz Frau Elfriede Finke Frau Gundula Luchterhand Frau Rita Schult Frau Hildegard Bork Herrn Hans Görlich Frau Elfriede Granzow Frau Gisela Hiller Herrn Manfred Jenß Frau Gerlinde Klaunig Frau Rosemarie Klump Frau Anne-Marie Meinke Frau Ingelore Beese Herrn Rudolf Ehlendt Herrn Heinz Ihlenfeldt Frau Erika Brann Frau Inge Hannicke Frau Lydia Urbaniak Frau Berta Klose Herrn Günter Schulz Frau Anna-Marie Lampel Herrn Hans-Jürgen Bilsing Herrn Manfred Donner Herrn Bertold Oppelt Frau Else Peschel Herrn Dieter Wenzel Herrn Albert Brunsch Frau Waltraut Grabbert Herrn Werner Hafke Frau Margret Radtke Frau Inge Standfuß Frau Gertrud Korbel Frau Annemarie Lindstaedt Herrn Wolfgang Beese Frau Hella Rahn Herrn Helmut Wasmundt Herrn Manfred Wegwert Frau Edelgard Hübbe Herrn Wolfgang Guse Frau Irmgard Riebe Frau Hedwig Baron Herrn Volker Hildebrandt Frau Theresia Kaufmann Frau Ursula Köppen Herrn Wolfgang Mertins am 01.02.17 am 01.02.17 am 02.02.17 am 02.02.17 am 02.02.17 am 02.02.17 am 03.02.17 am 03.02.17 am 03.02.17 am 03.02.17 am 04.02.17 am 05.02.17 am 05.02.17 am 05.02.17 am 05.02.17 am 06.02.17 am 06.02.17 am 06.02.17 am 06.02.17 am 07.02.17 am 07.02.17 am 07.02.17 am 08.02.17 am 08.02.17 am 09.02.17 am 09.02.17 am 09.02.17 am 10.02.17 am 10.02.17 am 10.02.17 am 10.02.17 am 10.02.17 am 11.02.17 am 11.02.17 am 11.02.17 am 12.02.17 am 12.02.17 am 12.02.17 am 13.02.17 am 13.02.17 am 13.02.17 am 14.02.17 am 14.02.17 am 15.02.17 am 16.02.17 am 16.02.17 am 16.02.17 am 16.02.17 am 16.02.17 am 18.02.17 am 18.02.17 am 18.02.17 am 18.02.17 am 18.02.17 am 20.02.17 am 20.02.17 am 21.02.17 am 21.02.17 am 21.02.17 am 21.02.17 am 22.02.17 am 23.02.17 am 23.02.17 am 24.02.17 am 24.02.17 am 24.02.17 am 24.02.17 am 24.02.17 zum 77. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 96. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 78. Geburtstag Frau Ingrid Arlt Herrn Karl-Heinz Beese Frau Rosa Senn Frau Inge Kuhlow Frau Rosemarie Pohlmann Herrn Dieter Wietzke Herrn Heinz Geßler Herrn Winfried Kunst Frau Gertraude Schulze Frau Eleonore Fläschel Frau Heidi Jörss am 25.02.17 am 25.02.17 am 25.02.17 am 26.02.17 am 26.02.17 am 27.02.17 am 28.02.17 am 28.02.17 am 28.02.17 am 29.02.17 am 29.02.17 zum 83. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag Stadt Wesenberg Herrn Heinz Witt Herrn Hans-Jürgen Arlt Frau Marie Christoph Herrn Bernd Ehlert Herrn Willi Schwarz Frau Barbara Sagner Herrn Harald Schmidt Herrn Reinhard Schulz Herrn Werner Marquardt Herrn Wilfried Müller Frau Monika Scheel Herrn Manfred Arndt Herrn Wilfried Zander Herrn Karl Christ Herrn Boris Köppen Frau Priska Fiedler Frau Erika Kiewitz Frau Anita Kietzer Herrn Herbert Boenigk Frau Gisela Smeilus Herrn Burkhard Wöllert Frau Rosel Bannasch Frau Christine Alfuth Frau Meta Baumann Frau Karin Bettermann Frau Elly Winterfeldt Frau Rosemarie Hellmuth Frau Adelgunde Struwe Frau Inge Wassel Frau Erika Boldt Frau Heidemarie Krause Herrn Dieter Bähler Frau Bärbel Drücker Frau Ilona Möhl Frau Leonore Konopka Herrn Eckhard Maier Frau Marianne Priestaff Herrn Peter Schultz Frau Brigitte Thedran Herrn Günter Hoth Frau Annelore Mohnke Herrn Reinhold Selzer Frau Edith Werner Frau Gisela Czischka Frau Inge Kopitzke Herrn Otto Tröschel Frau Elisabeth Schmidt Frau Helga Ingrid Tröschel Frau Christa Schulz Herrn Franz Wilhelm Herrn Herbert Burgmann Herrn Günter Hoffmann Frau Erika Piethe Herrn Heinz Reich Frau Margrit Schlegel am 01.02.17 am 02.02.17 am 02.02.17 am 03.02.17 am 03.02.17 am 04.02.17 am 04.02.17 am 05.02.17 am 06.02.17 am 06.02.17 am 06.02.17 am 07.02.17 am 08.02.17 am 09.02.17 am 09.02.17 am 10.02.17 am 10.02.17 am 11.02.17 am 12.02.17 am 13.02.17 am 15.02.17 am 16.02.17 am 17.02.17 am 17.02.17 am 17.02.17 am 17.02.17 am 18.02.17 am 18.02.17 am 18.02.17 am 19.02.17 am 19.02.17 am 20.02.17 am 20.02.17 am 21.02.17 am 22.02.17 am 22.02.17 am 22.02.17 am 22.02.17 am 22.02.17 am 23.02.17 am 24.02.17 am 24.02.17 am 24.02.17 am 25.02.17 am 25.02.17 am 25.02.17 am 26.02.17 am 26.02.17 am 27.02.17 am 27.02.17 am 28.02.17 am 28.02.17 am 28.02.17 am 28.02.17 am 28.02.17 zum 70. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag Nr. 01/2017 Gemeinde Priepert Herrn Kurt Haase Frau Hildegard Petersen Herrn Herbert Müller Herrn Jürgen Dümke Frau Ursula Nest Frau Erna Holz Herrn Karl-Heinz Röseler Gemeinde Wustrow Herrn Bernd Schock Herrn Joachim Wujcik Herrn Karl-Heinz Franze Herrn Hubertus Sacher Frau Christiane Frädrich-Köster Frau Irene Reinke Herrn Horst Lindner Frau Renate Neumann Herrn Hartmut Granzow Frau Hansi Kawell Frau Vera Greiner Herrn Wolfgang Nowack – 9 – am 03.02.17 am 05.02.17 am 12.02.17 am 15.02.17 am 17.02.17 am 20.02.17 am 23.02.17 zum 86. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag am 02.02.17 am 03.02.17 am 04.02.17 am 05.02.17 zum 69. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 73. Geburtstag am 13.02.17 am 13.02.17 am 15.02.17 am 15.02.17 am 17.02.17 am 18.02.17 am 23.02.17 am 28.02.17 zum 72. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Lärz/Schwarz Pastor Wilhelm Lömpcke Dorfstraße 25, 17252 Schwarz Tel.: 039827 30260 [email protected] 25. Februar, Samstag 10:00 Uhr Kirche mit Kindern und Erwachsenen im Pfarrhaus Schwarz 26. Februar, Estomihi 10:00 Uhr Gottesdienst im Pfarrhaus Schwarz, mit Kirchenkaffee 3. März, Freitag 19:00 Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag im Gemeindehaus Mirow 5. März, Invokavit 10:00 Uhr Gottesdienst im Backhaus Lärz, mit Kirchenkaffee 19. März, Okuli 10:00 Uhr Gottesdienst im Pfarrhaus Schwarz, mit Kirchenkaffee 26. März, Lätare 10:00 Uhr Gottesdienst im Backhaus Lärz, mit Kirchenkaffee Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Mirow Veranstaltungen und Angebote für Senioren und alle „ab 50“ im Familienzentrum Mirow Schlossstr. 1, 17252 Mirow Monat Januar 2017 Beschluss zur Schließung und Entwidmung des Friedhofs Mirow Dorf alt Auf Grund des § 21 Absatz 6 Kirchengemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat der Kirchengemeinderat der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Mirow den nachstehend zu veröffentlichen Beschluss für den Friedhof Mirow Dorf alt am 25.10.2016 gefasst: Beschluss: Der Kirchengemeinderat der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Mirow beschließt die Schließung und Entwidmung des Friedhofs Mirow Dorf alt, gelegen in der Gemarkung Mirow, Flur 34, Flurstück 68/2 mit einer Größe von 3.864 qm zum Zwecke des Verkaufs. Es bestehen keine laufenden Nutzungsrechte/Ruhefristen. Die letzte Bestattung fand in den 50er-Jahren statt, so dass eine angemessene Kulanz zur letzten Ruhefrist berücksichtigt werden konnte. In-Kraft-Treten 1) Der Beschluss des Kirchengemeinderates Mirow über die Entwidmung des Friedhofes bedarf der Genehmigung durch den Kirchenkreisrat gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 10 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. 2) Dieser Beschluss tritt nach am Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Beschluss über die Schließung und Entwidmung wurde vom Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg genehmigt am 16.12.2016. Kleinseenlotse Montag02.01. 14:30 Uhr Treff zum Töpfern, Karten-, Computer- u. a. Spielen und zum Unterhalten Dienstag03.01. 13:00 Uhr Spielnachmittag Mittwoch04.01. 14:30 Uhr Tanzen im Sitzen und heiteres Gedächtnistraining Donnerstag05.01.13:00 Uhr Handarbeitstreff Montag09.01. 14:30 Uhr Treff zum Töpfern, Basteln, Karten-, Computer- u. a. Spielen und zum Unterhalten Dienstag10.01. 13:00 Uhr Spielnachmittag Mittwoch11.01. 14:30 Uhr Wir wollen das neue Jahr begrüßen (Bitte anmelden!) In einer gemütlichen Kaffeerunde wollen wir uns über neue Vorhaben und Ideen für 2017 austauschen. Donnerstag12.01.10:00 Uhr Computern für und mit Senioren Montag16.01. 14:30 Uhr Treff zum Töpfern, Karten-, Computer- u. a. Spielen und zum Unterhalten Dienstag17.01. 13:00 Uhr Spielnachmittag Mittwoch18.01. 14:30 Uhr Sportgymnastik und lustiges Gedächtnistraining Donnerstag19.01.09:00 Uhr Leckeres Frühstück und Zeit für Dies und Das (Bitte anmelden!) 14:30 Uhr Bowlen in Peetsch Montag23.01. 14:30 Uhr Treff zum Töpfern, Karten-, Computer- u. a. Spielen und zum Unterhalten Dienstag24.01. 13:00 Uhr Spielnachmittag Mittwoch25.01. 14:00 Uhr Winterwanderung durch den Fischergang und Herrensteig zum Hotel „Seepromenade“ (Bitte anmelden! Kaffeegedeck ca. 5,50 EUR) Donnerstag26.01.15:00 Uhr Neujahrskonzert in Neubrandenburg (Nur für angemeldete Teilnehmer!) Busabfahrt: 12:35 Uhr ab Granzower Str., 12:40 ab Breitscheid-Str., Kleinseenlotse – 10 – Nr. 01/2017 12:45 ab Busbahnhof, 13:00 ab Wesenberg/Tankstelle Montag30.01. 14:30 Uhr Treff zum Töpfern, Karten-, Computer- u. a. Spielen und zum Unterhalten Dienstag31.01. 13:00 Uhr Spielnachmittag Ich hoffe, dass Sie alle gesund und munter in das neue Jahr gerutscht sind und wünsche Ihnen alles erdenklich Gute. Norgard Wodarz, Familienzentrum Mirow, Tel.: 039833 274999 oder 20469 Wir suchen zum nächstmöglichen Termin eine/n hochmotivierte/n und erfolgsorientierte/n Mitarbeiter/in als Marketingberater/in im Innendienst Ihr Aufgabengebiet umfasst die telefonische Betreuung unseres Kundenstammes sowie die Unterstützung unserer Außendienstkollegen. Wir bieten • leistungsorientierten Verdienst • übertarifliche Sozialleistungen • gründliche Einarbeitung • Mitarbeit in einem dynamischen Team • einen sicheren Arbeitsplatz Interessiert? Dann erwarten wir Ihre Bewerbung mit den üblichen, aussagefähigen Bewerbungsunterlagen. Ich bin telefonisch für Sie da. Doreen Mahncke - Tel. 039931/ 5 79 57 LINUS WITTICH Medien KG z. Hd. Herrn M. Groß Röbeler Str. 9, 17209 Sietow Tel.: 039931-5790 oder per Mail an: [email protected] Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow · Telefon: 03 99 31/5 79-0 Telefax: 03 99 31/5 79-30 · Internet: www.wittich.de e-mail: [email protected] BESTATTUNGEN Die Bestattungshäuser für jedermann 1969 - 2017 www.wittich.de Nr. 01/2017 – 11 –Kleinseenlotse - Anzeige - Schlank ohne Jo-Jo-Effekt Zeitungsleser Pflanzliche Wirkstoffe aus der Süßholzwurzel regen den Stoffwechsel an und unterstützen die Fettverbrennung Wer schon einmal eine Diät gemacht hat, kennt das Problem: Die Fettpolster schmelzen vor allem in der Körpermitte nur sehr langsam, und kaum lässt die Selbstkontrolle nach, zeigt die Waage schnell mehr an als zuvor. Dabei ist der so genannte „Jo-Jo-Effekt“ nur ein Selbstschutz unseres Körpers. Der Stoffwechsel stellt sich auf „magere Zeiten“ ein und legt erst recht Reserven an. Wer also nachhaltig schlank bleiben will, muss zusätzlich zur Diät den Stoffwechsel aktivieren. Das funktioniert mit Sport, aber was die wenigsten wissen: Es gibt einen Wirkstoff aus der Natur, der effektiv helfen kann. Glavonoid ist ein bestens erforschter Extrakt aus der Süßholzwurzel, der gezielt die Fettverbrennung im Bauchraum anregt – denn das so genannte viszerale Fett ist besonders hartnäckig. Gleichzeitig verhindert der Süßholzwurzelextrakt die Neueinlagerung von Fett und unterstützt bei entsprechendem Training wissen mehr! Sie erhalten die Zeitung nicht? Bitte melden Sie sich unter folgender Anschrift: LINUS WITTICH Medien KG D-17209 Sietow · Röbeler Str. 9 Herr A. Grzibek Telefon: 039931 5 79 31 Telefax: 039931 5 79 30 E-Mail: [email protected] den Muskelaufbau. Studien haben gezeigt, dass eine Kapsel mit 100 mg Glavonoid 130 Kalorien verbrennen kann. Das entspricht dem Energieverbrauch bei einem flotten Spaziergang von dreißig Minuten und addiert sich über zwei Monate rechnerisch zu einem beeindruckenden Kilo Bauchfett. Präparate mit dem natürlichen, nebenwirkungsfreien Extrakt sind seit Jahren in zahlreichen Ländern erhältlich. Auch in Deutschland gibt es inzwischen Produkte mit Glavonoid, wie zum Beispiel xli.m Aktiv 130 Stoffwechselkapseln, die in der Versand-Apotheke oder Apotheke vor Ort erhältlich sind. Glückwunsch-Anzeigen online aufgeben wittich.de/gruss Tom-Hanisch - Fotolia Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG Ihre Urlaubs-Anzeige. Damit Ihre Kunden nicht vor verschlossenen Türen stehen. Anzeige online aufgeben Wir helfen Ihnen dabei. anzeigen.wittich.de Tel. 03 99 31 57 90 JOIN THE TEAM MEDIENGESTALTER Digital + Print (kein home office) Wenn SIE zu einem starken Team in einem modernen Medienunternehmen gehören möchten und eine abwechslungsreiche Aufgabe suchen, richten Sie Ihre schriftliche und aussagekräftige Bewerbung bitte an: LINUS WITTICH Medien KG z. Hd. Herrn M. Groß Röbeler Str. 9, 17209 Sietow oder per Mail an: [email protected] Kleinseenlotse – 12 – Nr. 01/2017 ANZEIGE DER FACHMANN ... WEISS IMMER RAT Probleme mit Glücksspielsucht? Spielsucht-Soforthilfe-Forum Blähbauch Völlegefühl Bauchweh Morgens war der Bauch noch schön flach, doch nach dem Mittagessen sieht man aus wie eine schwangere Auster. Ist das unangenehm… Anonyme Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige www.spielsucht-soforthilfe.de ! Sei auch Du herzlichst willkommen ! Statistisch gesehen haben Frauen etwa doppelt so oft einen Blähbauch wie Männer E in aufgeblähter Bauch ist für viele Frauen bittere Realität und stört das gesamte Wohlbefinden. Auch die begleitenden Bauchkrämpfe und Blähungen sind zwei Dinge, die keine Frau in ihrem Alltag haben will. Schon die heilige Hildegard von Bingen wusste: Erste Hilfe leisten wertvolle bittere Heilpflanzen. Genau die gibt es heute im speziellen Ver dauungs-Medikament Gasteo aus der Apotheke. Die Wirkung beginnt auf der Zunge Die bitteren Heilpflanzen in Gasteo helfen schon im Mund und setzen ihre Wirkung über den gesamten Magen-Darm-Trakt fort. Bauchspeicheldrüse und Leber werden zur Arbeit angespornt. Der Darm wird angeregt, die Entstehung von Blähungen minimiert und bereits vorhandene Gase zügig abtransportiert. Die Nahrung wird besser und schneller verdaut. Besondere krampflösende Arzneipflanzen in Gasteo (7,85 €, 20 ml, rezept frei in Apotheken) beseitigen gleichzeitig das belastende Bauchweh. Blähbauch ade! Das spürt man: Das wirkt, das hilft! hon Hilft scund M im Gasteo gilt durch seinen hohen Gehalt an bitteren Heilpflanzen als echter Geheimtipp bei Blähungen, Bauchweh und Völlegefühl. Traditionelles pfl anzliches Arzneimittel, zur Linderung von leichten Verdauungsbeschwerden (z. B. Völlegefühl, Blähungen), sowie leichten krampfartigen Beschwerden im Magen-Darm-Trakt. Traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
© Copyright 2025 ExpyDoc