Die nächste Ausgabe des „Kleinseenlotsen“ erscheint am 18

Jahrgang 13 | Sonnabend, den 21. Januar 2017 | Nummer 01
Amtliches Bekanntmachungsblatt für das Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, die Stadt Mirow,
die Gemeinde Priepert, die Stadt Wesenberg, die Gemeinde Wustrow
und den Wasserzweckverband Strelitz
Gruppenbild des WCV der 42.Saison 2015/2016 von Hans Joachim Höfig
Bereits in der 43. Saison heißt es in den kommenden Wochen „Ein dreifaches WUSTROW HELAU!“ bei verschiedenen Sitzungen des Wustrower CarnevalsVerein e.V. in der Gaststätte Waldlust in Wustrow. In diesem Jahr wurde das Motto „Lustiges
Beruferaten beim WCV“ ausgegeben, auf interessante Kostüme und ein unterhaltsames Programm dürfen sich alle Besucher
freuen. Karten gibt es noch für die Abendveranstaltungen am 28.01.,04.02. und 25.02.2017 um jeweils 20:00 Uhr, für den Rentnerkarneval am 11.02.2017 um 15:00 Uhr und für den Kinderkarneval am 19.02.2017 um 15:00 Uhr. Eine Vorreservierung bei
Peter Norden unter Telefon 0175 2241491 wird empfohlen.
Allgemeine Öffnungszeiten Amtsverwaltung Mecklenburgische Kleinseenplatte
Di. Do. Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Vereinbarung selbstverständlich möglich!
Tel. 039833/28035, Fax 039833/28032 · Mail: [email protected]
Die nächste Ausgabe des „Kleinseenlotsen“
erscheint am 18. Februar 2017.
Kleinseenlotse
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Nr. 01/2017
Haushaltssatzung der Gemeinde Wustrow für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 19.12.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§6
Stellen gemäß Stellenplan
Angabe entfällt
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Erträge auf
613.500,00 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf
780.500,00 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge
und Aufwendungen auf
- 167.000,00 EUR
b) der Gesamtbetrag der außer ordentlichen Erträge auf
0,00 EUR
der Gesamtbetrag der außer ordentlichen Aufwendungen auf
0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen
Erträge und Aufwendungen auf
0,00 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung
der Rücklagen auf
- 167.000,00 EUR
die Einstellung in Rücklagen auf
0,00 EUR
die Entnahme aus Rücklagen auf
19.800,00 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung
der Rücklagen auf
- 147.200,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
599.400,00 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
688.600,00 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
- 89.200,00 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen
auf
0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen
auf
0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein und Auszahlungen auf
0,00 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitions tätigkeit auf
69.800,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitions tätigkeit auf
75.000,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
- 5.200,00 EUR
d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit
(Veränderung der liquiden Mittel und
der Kredite zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit) auf
- 116.200,00 EUR
festgesetzt.
§7
Eigenkapital1
Angabe entfällt
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt (ohne Umschuldungen).
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf
59.000,00 EUR
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A) auf
200 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
300 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
300 v. H.
§8
Regelungen zur Haushaltswirtschaft
1. Innerhalb eines Teilhaushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Folgenden
oder durch Haushaltsvermerk nichts anderes bestimmt ist.
Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit
in einem Teilhaushalt gilt sie auch für entsprechende Ansätze
für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt.
2. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden nach
§ 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über die Teilhaushalte hinweg
für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
3. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach
§ 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über die Teilhaushalte hinweg
für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt dies auch für
die hiermit in Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
4. Aufwendungen für interne Leistungsverrechnungen werden
für den jeweiligen Verrechnungszweck über die Teilhaushalte
hinweg für deckungsfähig erklärt.
5. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3
GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
6. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.
7. Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von
Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und zur Leistung
der Auszahlung bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren
Zweck verfügbar.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Wustrow, den 16.01.2017
Heiko Kruse
Bürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung
ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit
Schreiben vom 16.01.2017 angezeigt worden. Sie enthält keine
genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit Ihren Anlagen zur Einsichtnahme
vom 23.01.2017 bis 03.02.2017
während der Öffnungszeiten im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Zimmer 108 öffentlich aus.
Wustrow, den 16.01.2017
Heiko Kruse
Bürgermeister
________________
Auskünfte zum Stand des Eigenkapitals können derzeit
aufgrund fehlender Jahresabschlüsse noch nicht abschließend erteilt werden. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012
der Gemeinde Wustrow weist ein Eigenkapital in Höhe von
4.203.638,27 EUR aus. Der aufgestellte aber noch nicht festgestellte Jahresabschluss 2012 weist für die Gemeinde Wustrow
ein Eigenkapital in Höhe von 4.000.290,97 EUR aus.
1
Nr. 01/2017
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Kleinseenlotse
Flächennutzungsplan der Stadt Mirow
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mirow
(Teilflächennutzungsplan Nr. 1 für das Gebiet mit den Ortsteilen Mirow, Granzow, Starsow, Peetsch, Diemitz und Fleeth)
Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat am 28.06.2016 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes gefasst.
Die 4. Änderung bezieht sich auf den Teilbereich Fleether Mühle.
Für die 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Belange des Umweltschutzes werden
im Umweltbericht dargelegt, der Punkt 4 der Begründung bildet.
Der Vorentwurf der 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes
der Stadt Mirow und die Begründung liegen
vom 30.01.2017 bis 03.03.2017
während folgender Zeiten zu jedermann Einsicht im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte in 17252 Mirow, R.-Breitscheid-Str. 24
am Empfang öffentlich aus:
Mo., Mi., Do. 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16.00 Uhr
Di.
9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Fr.
7:30 - 12:00 Uhr.
Den Vorentwurf und die Begründung finden Sie auch auf folgender
Webseite:
www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit während dieser
Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Mirow, den 06.12.2016
Karlo Schmettau
Bürgermeister
Bebauungsplan Nr. 01/2016 - „Erholungsgebiet Strandweg Canow“ der Gemeinde Wustrow
Die Gemeindevertretung Wustrow hat in
ihrer Sitzung am 19.12.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 01/2016 - „Erholungsgebiet Strandweg
Canow“ gefasst.
Planziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Wochenendhäuser und eines
Sondergebietes für Ferienhäuser. Dabei
soll auch die Parkplatzsituation beim Fischer Berücksichtigung finden.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wustrow, den 05.01.2017
Heiko Kruse
Bürgermeister
Impressum
Bekanntmachungsblatt für das Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, die Stadt Mirow, die Gemeinde Priepert, die Stadt Wesenberg, die Gemeinde
Wustrow und den Wasserzweckverband Strelitz
Verantwortlich:
Verlag + Satz: Linus Wittich Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druck: Druckhaus Wittich
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster, Tel. 03535/489-0
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:
Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30
Redaktion:
Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45
Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben
nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer
Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom
Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei
können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb
können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier
veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung
nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil:
Anzeigenteil: Erscheinungsweise:
Auflage:
Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte,
Rudolf-Breitscheid-Straße 24 in 17252 Mirow
Leitende Verwaltungsbeamtin Karola Kahl,
Tel.: 039833/28013, Fax: 039833/28032,
mail: [email protected]
Mike Groß (V. i. S. d. P.)
Jan Gohlke
monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte
im Amtsbereich verteilt
5.100 Exemplare
Gemäß § 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993
wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith
Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.
Kleinseenlotse
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Nr. 01/2017
Bebauungsplan Nr. 01/01 —
„Allwetter-Ferienpark Canow“
der Gemeinde Wustrow Einstellung des Planverfahrens
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustrow hat in öffentlicher Sitzung am 19.12.2016
beschlossen, das Aufstellungsverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 01/01 - „Allwetter-Ferienpark Canow“ einzustellen.
Planungsziel war die Errichtung von 45 Ferienhäusern.
Der Bereich, für den der Bebauungsplan Nr.
01/01 gelten sollte, ist in beiliegendem Übersichtpaln dargestellt.
Wustrow, den 06.01.2017
Heiko Kruse
Bürgermeister
Bekanntmachung
Haushaltsrechnung der Wohnungsgesellschaft Wesenberg mbH für das Haushaltsjahr 2015
Der festgestellte Jahresabschluss 2015 liegt nach Freigabe durch
den Landesrechnungshof vom 20.12.2016 während der Dienststunden im Büro der Wohnungsgesellschaft Wesenberg mbH,
Lindenstraße 1 aus. Jeder kann Einsicht nehmen.
Die Gesellschafter der „Wohnungsgesellschaft Wesenberg mbH“
haben in ihrer Sitzung am 08.09.2016 die Jahresrechnung 2015
festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss mit den Fehlbeträgen der Vorjahre zu verrechnen.
Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde vom Jahresabschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Wesenberg, 23.12.2016
Wohnungsgesellschaft
Wesenberg mbH
10. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasserzweckverbandes Strelitz
Präambel
Auf der Grundlage des § 154 der Kommunalverfassung für das
Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 30.11.2016 und nach Anzeige beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde die
Satzung des Wasserzweckverbandes Strelitz wie folgt geändert:
Artikel 1: Änderung der Satzung:
§ 15 wird wie folgt geändert:
(1) Öffentliche Bekanntmachungen des Wasserzweckverbandes
erfolgen, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes
bestimmt ist, durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über
die Internetseite des Wasserzweckverbandes:
http://www.wzv-strelitz.de
über den Link Bekanntmachungen.
(2) Unter der Bezugsadresse Wasserzweckverband Strelitz, Der
Verbandsvorsteher, Wilhelm-Stolte-Str. 90, 17235 Neustrelitz
kann sich jedermann Satzungen des Wasserzweckverbandes
kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen liegen auch am
Sitz des Wasserzweckverbandes zur Mitnahme aus oder werden
dort bereitgestellt.
(3) Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages
bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1
im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung
vermerkt.
(4) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen
und Verzeichnissen ist in Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die
Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas
anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf
dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu
vermerken.
(5) Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung, so werden diese Teile anstatt einer öffentlichen Bekanntmachung nach Absatz 1 in den Diensträumen des Wasserzweckverbandes Strelitz, Wilhelm-Stolte-Str. 90, 17235 Neustrelitz
ausgelegt. Die Bestandteile sind in der Satzung zu bezeichnen.
Absatz 4 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden.
(6) Ist die öffentliche Bekanntmachung in der durch Absatzes 1 festgelegten Form in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung
durch Aushänge an den öffentlichen Bekanntmachungstafeln der
jeweiligen Gemeinden bzw. Städte des Wasserzweckverbandes.
Die Standorte der Bekanntmachungstafeln sind in der Anlage 1,
die Bestandteil dieser Satzung ist, aufgeführt. Die Aushangfrist
beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der
Form nach Absatz 1 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht
durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
(7) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Verbandsversammlung werden in der Form nach Absatz 1 öffentlich bekannt gemacht.
Artikel 2: Neufassung der Satzung
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung
des Wasserzweckverbandes Strelitz in der vom Inkrafttreten dieser
Satzung an geltenden Fassung im „Strelitzer Echo“, „Müritz-Anzeiger“, „Kleinseenlotse“ und im „Kiek Rin“ öffentlich bekannt zu machen.
Artikel 3: Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Neustrelitz, 21.12.2016
Bednorz
Verbandsvorsteher
Nr. 01/2017
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Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5
Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,
Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Neustrelitz, 21.12.2016
Bednorz
Verbandsvorsteher
Vermessungsstelle
(Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Hans-Georg Täger
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Mühlenstraße 8
17235 Neustrelitz
Telefon: 03981 204533
Fax: 03981 204534
Bei Antwortschreiben und
Rückfragen bitte angeben:
Antrags-/Geschäftsbuch-Nr.
der Vermessungsstelle 16135
Datum: 03.01.2017
Vermessungsobjekt:
Gemeinde:Wesenberg
Gemarkung:Wesenberg
Flur:31
Flurstück: 52
Lagebezeichnung:
Hohe Straße 9
Mitteilung eines Grenztermins
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird im Rahmen
eines Grenzfeststellungs-/Abmarkungsverfahrens gemäß § 31
Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und
Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz
- GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713),
in Kraft am 30. Dezember 2010
am Montag, dem 06.02.2017, um 14:00 Uhr
- Treffpunkt: Hohe Straße 9 -
ein Grenztermin abgehalten, der hiermit folgenden Beteiligten
mitgeteilt wird, da die Adresse(n) nicht ermittelbar ist (sind):
Doss, Willi
Klose, Anni
Mertens, Anna
Doss, Wilhelm
Wilk, Auguste
Goschnick, Marie
In dem Grenztermin wird Ihnen vor Erlass der (des)
Verwaltungsakte(s) die Möglichkeit eingeräumt, sich zur vorgesehenen Grenzfeststellung und/oder Abmarkung der Grenzpunkte,
ggf. zur Entfernung von Grenzmarken bzw. zur Unterlassung von
Abmarkungen zu äußern, soweit Ihr Grundstück davon betroffen ist.
Bei dem Grenztermin können Sie sich durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Besondere Hinweise:
1. Wenn Sie an dem Grenztermin nicht teilnehmen, kann auch
ohne Ihre Anwesenheit die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durchgeführt werden.
Für diesen Fall wird Ihnen die Grenzfeststellung und/oder die
Abmarkung durch Offenlegung bekanntgegeben.
2. Die Ihnen durch die Teilnahme an dem Grenztermin entstehenden Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden nicht erstattet.
Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:
Beginn: am 21.01.2017 (Veröffentlichung im Amtsblatt)
Ende:
am 06.02.2017
Kleinseenlotse
Bekanntmachung über den Beginn
der Managementplanung für
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)
Durch Artikel 6 Absatz 1 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft
verpflichtet, für die besonderen Schutzgebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten
nach Anhang II, die in diesen Gebieten vorkommen, entsprechen.
Diese Verpflichtung wird nach § 9 der Landesverordnung über die
Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000LVO M-V) durch die Aufstellung von Managementplänen erfüllt.
In den Managementplänen werden für jedes Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung die Erhaltungsziele weiter konkretisiert
und die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen zur Erreichung dieser Ziele festgelegt. Die Aufstellung
der Managementpläne erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen
und der Öffentlichkeit.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte informiert als zuständige Fachbehörde
für Naturschutz hiermit darüber, dass im 1. Quartal 2017 die Managementplanung für folgende FFH-Gebiete beginnt:
DE-Code FFH-Gebiet
Flächenmäßig betroffene
Ämter und Kommunen
__________________________________________________
2844-305 Großer Boberowsee Amt Mecklenburgische
Kleinseenplatte Wesenberg,
Stadt
2744-308 Wangnitzsee
Amt Mecklenburgische
Kleinseenplatte Wesenberg,
Stadt, Priepert
2744-307 Moore und Seen Amt Mecklenburgische
bei Wesenberg
Kleinseenplatte
Wesenberg, Stadt
Im Rahmen der Planerarbeitung sind für ausgewählte Lebensräume und Arten Ortsbegehungen zur Bestandserhebung und
ähnliche Arbeiten erforderlich. Bedienstete und Beauftragte der
Naturschutzbehörden dürfen nach § 9 NatSchAG M-V zur Wahrnehmung dieser Aufgaben Grundstücke, mit Ausnahme von Wohngebäuden, betreten.
Um die Belange von in ihrer Zuständigkeit berührten Behörden
und in ihren Interessen betroffenen Verbänden sowie relevanten
Eigentümern und Nutzern berücksichtigen zu können, bitten wir
um Unterstützung z. B. durch Weitergabe der Information über den
Beginn der Managementplanung, die Bereitstellung planungsrelevanter Informationen und die fachliche Mitwirkung.
Nähere Informationen zum FFH-Gebiet sowie zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für
Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (www.
stalu-mecklenburgische-seenplatte.de). Dort werden Ihnen die
Ziele, Inhalte und der Zeitplan der Planung vorgestellt sowie Verfahrensbeauftragte als Ansprechpartner benannt.
Kleinseenlotse
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Nr. 01/2017
Nr. 01/2017
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Einladung zur Mitgliederversammlung
der Jagdgenossenschaft Strasen
Zur nicht öffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Strasen
Datum: 11.02.2017
Urzeit: 14:00 Uhr
Ort:
Ferienwohnung „Am Pälitzsee“ in Strasen
werden alle Grundeigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Strasen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich
eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Eröffnung
2. Feststellung Anwesenheit, Beschlussfähigkeit
3. Protokollbestätigung
4. Bericht Vorstand
5. Bericht Kasse
6. Bericht Kassenprüfer
7. Beschluss neue Satzung (Entwurf, Auslage)
8. Vorstellung neuer Pachtvertrag (Entwurf, Auslage)
9. Beschluss neuer Pachtvertrag
10. Diskussion
11. Schlusswort
Anmerkung:
Jagdgenossen die sich vertreten lassen wollen (durch andere
Jagdgenossen oder Ehegatten oder Verwandte 1. Grades) müssen
eine schriftliche aktuelle Vertretungsvollmacht vorlegen.
Der Entwurf der Satzung und Pachtvertrag kann nach Absprache
beim Vorstand eingesehen werden.
Der Zuschlag zur Verpachtung der bejagdbaren Flächen ist nicht
an das Höchstgebot gebunden.
Bestätigung der Teilnahme unter 039828 20712 oder 017655137704.
Vorstand
Toralf Häcker
Fortbildung 2017
Dorfmoderation
5 Module mit anschließender Praxisphase
Beginn: Februar 2017 in Neubrandenburg
Information für Interessierte des Landkreises Mecklenburgische
Seenplatte
Ziele und Hintergrund
Der demografische Wandel erfordert im ländlichen Raum eine
aktive und solidarische Dorfstruktur. Dies benötigt gute Kommunikationsstrukturen zwischen Jung und Alt, Mann und Frau, Einheimischen und Zugezogenen, nachbarschaftliche Unterstützung, ein
reges Vereinsleben und vielfältige Möglichkeiten der Vernetzung.
Die Fortbildung qualifiziert EinwohnerInnen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in vielfältigen Themen der Gestaltung
von Dorfprozessen. Sie richtet sich vorzugsweise an diejenigen,
die in kleinen Gemeinden und deren Ortsteilen/Dörfern leben oder
auch aus geeigneten Berufsfeldern kommen. Alle Altersgruppen
sind herzlich willkommen. Idealerweise nehmen an der Fortbildung ein jüngerer und ein älterer Einwohner eines Dorfes teil, um
die Entwicklung des eigenen Ortes generationenübergreifend zu
unterstützen.
Die Teilnehmenden der Dorfmoderationsausbildung sind interessiert, neue Prozesse und Gemeinschaften anzuregen sowie das
Miteinander zu fördern.
Themen sind:
• Biografiearbeit und Erzählen
• Aktivierung und Kommunikation
• Moderation und Dokumentation
• Erfahrungen mit dem dörflichen Leben
• Vernetzung
• Coaching und Beratung
• Befähigung zur Selbstorganisation
Kleinseenlotse
Ablauf der Fortbildung
Modul 1
24./25.02.2017
„Ich als zukünftige/r DorfmoderatorIn“
• Kennenlernen; Biografische Selbstreflexion; Hintergrund der
Fortbildung
Modul 2
24./25.03.2017
„Handwerkszeuge für meine Arbeit“
• Kommunikation und Konflikte; Moderations-techniken; Grenzen
der eigenen Arbeit; Dorfchecklisten
Modul 3
28./29.04.2017
„Wissen über Dorfstrukturen“
• Bedeutung von Nachbarschaft, Drittem Sozialraum und Caring
Community; kommunalpolitisches Wissen; Ehrenamt; BürgerProf-Mix
Modul 4
19./20.05.2017
„Planung kleinerer Projekte“
• Vorstellung existierender Dorfprojekte (Dorfchronik, Erzählcafé,
Lesung); Projektplanung; Finanzierungsmöglichkeiten
Modul 5
23./24.06.2017
„Altern und Pflegebedürftigkeit in meinem Dorf“
• Leben mit Pflege- und Hilfebedürftigkeit; Situation pflegender
Angehöriger; Hilfs-, Unterstützungs- und Entlastungsangebote;
alternative Wohnformen; Pflegebedürftigkeit „vorbeugen“
Praxis
Anschieben/ Umsetzen konkreter Projekte
• Prozessbegleitung, kollegiale Beratung
bis Ende 2017
Rahmenbedingungen
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg
bei uns an.
Wir möchten Sie dann zunächst in einem Gespräch kennenlernen
und uns bei Ihnen vorstellen, um eine gute Entscheidung für die
verbindliche Kursteilnahme zu treffen.
Gebühren:
Der Kurs ist für Sie gebührenfrei. Sie erhalten ein Zertifikat, wenn
Sie mindestens 80% der Veranstaltungen besucht haben.
Gruppengröße und Austausch:
Die Fortbildung soll mit maximal 15 Teilnehmenden stattfinden.
In der Praxisphase ist ein reger Austausch mit den zukünftigen
DorfmoderatorInnen der ersten Fortbildungsrunde 2016 geplant.
Veranstaltungsort und -zeiten:
Die theoretischen Module finden freitags von 15:00 - 19:00 Uhr
und samstags von 9:00 - 17:00 Uhr statt. Es wäre schön, wenn
die Veranstaltungen in einem Dorf der Teilnehmenden stattfinden
könnten. Ein Wechsel der Orte ist angedacht. So können Sie uns
gleich Ihren Ort präsentieren und wir können gemeinsam am konkreten Beispiel arbeiten.
Kontakt:
Maureen Grimm/Kathrin Bernateck
Hochschule Neubrandenburg
Brodaer Str. 2
17033 Neubrandenburg
E-Mail: [email protected]/ [email protected]
Tel.: 0395 5693-3208
0395 5693-3203
Weitere Informationen: https://www.hs-nb.de/institute/institut-fuerkooperative-regionalentwicklung/forschungsschwerpunkt/aktuelleprojekte/dorfmoderation/
Kleinseenlotse
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Nr. 01/2017
Die Bürgermeister der Städte Mirow und Wesenberg, die Bürgermeister der Gemeinden
Priepert und Wustrow sowie der Amtsvorsteher des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte
gratulieren allen Jubilaren, die im Februar 2017 Geburtstag haben, recht herzlich.
Beglückwünscht werden alle nachfolgend Genannten, die in dieser Zeit 65 Jahre und älter werden.
Stadt Mirow
Frau Barbara Dziallas
Herrn Ewald Kuschel
Herrn Alfred Fuchs
Herrn Friedhelm Hannicke
Herrn Kurt Schiborowski
Frau Karin Tamm
Frau Anke Grune
Frau Irmgard Marmulla
Frau Waltraut Schunke
Frau Hildegard Widera
Frau Rita Weberling
Frau Heidemarie Becker
Frau Karla Dinse
Herr Heinz Lutz
Frau Karin Schröder
Herrn Gerhard Feist
Frau Gertrud Neumann
Frau Rita Schiborowski
Herrn Rolf Schwertfeger
Herrn Adam Lutz
Herrn Bernhard Perschau
Herrn Bruno Winkel
Herrn Fritz Gaarz
Herrn Friedrich Gatz
Frau Elfriede Finke
Frau Gundula Luchterhand
Frau Rita Schult
Frau Hildegard Bork
Herrn Hans Görlich
Frau Elfriede Granzow
Frau Gisela Hiller
Herrn Manfred Jenß
Frau Gerlinde Klaunig
Frau Rosemarie Klump
Frau Anne-Marie Meinke
Frau Ingelore Beese
Herrn Rudolf Ehlendt
Herrn Heinz Ihlenfeldt
Frau Erika Brann
Frau Inge Hannicke
Frau Lydia Urbaniak
Frau Berta Klose
Herrn Günter Schulz
Frau Anna-Marie Lampel
Herrn Hans-Jürgen Bilsing
Herrn Manfred Donner
Herrn Bertold Oppelt
Frau Else Peschel
Herrn Dieter Wenzel
Herrn Albert Brunsch
Frau Waltraut Grabbert
Herrn Werner Hafke
Frau Margret Radtke
Frau Inge Standfuß
Frau Gertrud Korbel
Frau Annemarie Lindstaedt
Herrn Wolfgang Beese
Frau Hella Rahn
Herrn Helmut Wasmundt
Herrn Manfred Wegwert
Frau Edelgard Hübbe
Herrn Wolfgang Guse
Frau Irmgard Riebe
Frau Hedwig Baron
Herrn Volker Hildebrandt
Frau Theresia Kaufmann
Frau Ursula Köppen
Herrn Wolfgang Mertins
am 01.02.17
am 01.02.17
am 02.02.17
am 02.02.17
am 02.02.17
am 02.02.17
am 03.02.17
am 03.02.17
am 03.02.17
am 03.02.17
am 04.02.17
am 05.02.17
am 05.02.17
am 05.02.17
am 05.02.17
am 06.02.17
am 06.02.17
am 06.02.17
am 06.02.17
am 07.02.17
am 07.02.17
am 07.02.17
am 08.02.17
am 08.02.17
am 09.02.17
am 09.02.17
am 09.02.17
am 10.02.17
am 10.02.17
am 10.02.17
am 10.02.17
am 10.02.17
am 11.02.17
am 11.02.17
am 11.02.17
am 12.02.17
am 12.02.17
am 12.02.17
am 13.02.17
am 13.02.17
am 13.02.17
am 14.02.17
am 14.02.17
am 15.02.17
am 16.02.17
am 16.02.17
am 16.02.17
am 16.02.17
am 16.02.17
am 18.02.17
am 18.02.17
am 18.02.17
am 18.02.17
am 18.02.17
am 20.02.17
am 20.02.17
am 21.02.17
am 21.02.17
am 21.02.17
am 21.02.17
am 22.02.17
am 23.02.17
am 23.02.17
am 24.02.17
am 24.02.17
am 24.02.17
am 24.02.17
am 24.02.17
zum 77. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 96. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
Frau Ingrid Arlt
Herrn Karl-Heinz Beese
Frau Rosa Senn
Frau Inge Kuhlow
Frau Rosemarie Pohlmann
Herrn Dieter Wietzke
Herrn Heinz Geßler
Herrn Winfried Kunst
Frau Gertraude Schulze
Frau Eleonore Fläschel
Frau Heidi Jörss
am 25.02.17
am 25.02.17
am 25.02.17
am 26.02.17
am 26.02.17
am 27.02.17
am 28.02.17
am 28.02.17
am 28.02.17
am 29.02.17
am 29.02.17
zum 83. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
Stadt Wesenberg
Herrn Heinz Witt
Herrn Hans-Jürgen Arlt
Frau Marie Christoph
Herrn Bernd Ehlert
Herrn Willi Schwarz
Frau Barbara Sagner
Herrn Harald Schmidt
Herrn Reinhard Schulz
Herrn Werner Marquardt
Herrn Wilfried Müller
Frau Monika Scheel
Herrn Manfred Arndt
Herrn Wilfried Zander
Herrn Karl Christ
Herrn Boris Köppen
Frau Priska Fiedler
Frau Erika Kiewitz
Frau Anita Kietzer
Herrn Herbert Boenigk
Frau Gisela Smeilus
Herrn Burkhard Wöllert
Frau Rosel Bannasch
Frau Christine Alfuth
Frau Meta Baumann
Frau Karin Bettermann
Frau Elly Winterfeldt
Frau Rosemarie Hellmuth
Frau Adelgunde Struwe
Frau Inge Wassel
Frau Erika Boldt
Frau Heidemarie Krause
Herrn Dieter Bähler
Frau Bärbel Drücker
Frau Ilona Möhl
Frau Leonore Konopka
Herrn Eckhard Maier
Frau Marianne Priestaff
Herrn Peter Schultz
Frau Brigitte Thedran
Herrn Günter Hoth
Frau Annelore Mohnke
Herrn Reinhold Selzer
Frau Edith Werner
Frau Gisela Czischka
Frau Inge Kopitzke
Herrn Otto Tröschel
Frau Elisabeth Schmidt
Frau Helga Ingrid Tröschel
Frau Christa Schulz
Herrn Franz Wilhelm
Herrn Herbert Burgmann
Herrn Günter Hoffmann
Frau Erika Piethe
Herrn Heinz Reich
Frau Margrit Schlegel
am 01.02.17
am 02.02.17
am 02.02.17
am 03.02.17
am 03.02.17
am 04.02.17
am 04.02.17
am 05.02.17
am 06.02.17
am 06.02.17
am 06.02.17
am 07.02.17
am 08.02.17
am 09.02.17
am 09.02.17
am 10.02.17
am 10.02.17
am 11.02.17
am 12.02.17
am 13.02.17
am 15.02.17
am 16.02.17
am 17.02.17
am 17.02.17
am 17.02.17
am 17.02.17
am 18.02.17
am 18.02.17
am 18.02.17
am 19.02.17
am 19.02.17
am 20.02.17
am 20.02.17
am 21.02.17
am 22.02.17
am 22.02.17
am 22.02.17
am 22.02.17
am 22.02.17
am 23.02.17
am 24.02.17
am 24.02.17
am 24.02.17
am 25.02.17
am 25.02.17
am 25.02.17
am 26.02.17
am 26.02.17
am 27.02.17
am 27.02.17
am 28.02.17
am 28.02.17
am 28.02.17
am 28.02.17
am 28.02.17
zum 70. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
Nr. 01/2017
Gemeinde Priepert
Herrn Kurt Haase
Frau Hildegard Petersen
Herrn Herbert Müller
Herrn Jürgen Dümke
Frau Ursula Nest
Frau Erna Holz
Herrn Karl-Heinz Röseler
Gemeinde Wustrow
Herrn Bernd Schock
Herrn Joachim Wujcik
Herrn Karl-Heinz Franze
Herrn Hubertus Sacher
Frau
Christiane Frädrich-Köster
Frau Irene Reinke
Herrn Horst Lindner
Frau Renate Neumann
Herrn Hartmut Granzow
Frau Hansi Kawell
Frau Vera Greiner
Herrn Wolfgang Nowack
– 9 –
am 03.02.17
am 05.02.17
am 12.02.17
am 15.02.17
am 17.02.17
am 20.02.17
am 23.02.17
zum 86. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
am 02.02.17
am 03.02.17
am 04.02.17
am 05.02.17
zum 69. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
am 13.02.17
am 13.02.17
am 15.02.17
am 15.02.17
am 17.02.17
am 18.02.17
am 23.02.17
am 28.02.17
zum 72. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
Evangelisch-lutherische
Kirchengemeinde Lärz/Schwarz
Pastor Wilhelm Lömpcke
Dorfstraße 25, 17252 Schwarz
Tel.: 039827 30260
[email protected]
25. Februar, Samstag
10:00 Uhr
Kirche mit Kindern und Erwachsenen
im Pfarrhaus Schwarz
26. Februar, Estomihi
10:00 Uhr
Gottesdienst im Pfarrhaus Schwarz,
mit Kirchenkaffee
3. März, Freitag
19:00 Uhr
Gottesdienst zum Weltgebetstag
im Gemeindehaus Mirow
5. März, Invokavit
10:00 Uhr
Gottesdienst im Backhaus Lärz,
mit Kirchenkaffee
19. März, Okuli
10:00 Uhr
Gottesdienst im Pfarrhaus Schwarz,
mit Kirchenkaffee
26. März, Lätare
10:00 Uhr
Gottesdienst im Backhaus Lärz,
mit Kirchenkaffee
Evangelisch-Lutherische
Kirchgemeinde Mirow
Veranstaltungen und
Angebote für Senioren und
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im Familienzentrum Mirow
Schlossstr. 1, 17252 Mirow
Monat Januar 2017
Beschluss zur Schließung und Entwidmung
des Friedhofs Mirow Dorf alt
Auf Grund des § 21 Absatz 6 Kirchengemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat der Kirchengemeinderat der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Mirow
den nachstehend zu veröffentlichen Beschluss für den Friedhof
Mirow Dorf alt am 25.10.2016 gefasst:
Beschluss:
Der Kirchengemeinderat der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Mirow beschließt die Schließung und Entwidmung des
Friedhofs Mirow Dorf alt, gelegen in der Gemarkung Mirow, Flur
34, Flurstück 68/2 mit einer Größe von 3.864 qm zum Zwecke des
Verkaufs.
Es bestehen keine laufenden Nutzungsrechte/Ruhefristen. Die
letzte Bestattung fand in den 50er-Jahren statt, so dass eine angemessene Kulanz zur letzten Ruhefrist berücksichtigt werden konnte.
In-Kraft-Treten
1) Der Beschluss des Kirchengemeinderates Mirow über die
Entwidmung des Friedhofes bedarf der Genehmigung durch
den Kirchenkreisrat gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 10
der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.
2) Dieser Beschluss tritt nach am Tage nach seiner öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Der Beschluss über die Schließung und Entwidmung wurde vom
Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg genehmigt
am 16.12.2016.
Kleinseenlotse
Montag02.01.
14:30 Uhr Treff zum Töpfern, Karten-,
Computer- u. a. Spielen und
zum Unterhalten
Dienstag03.01.
13:00 Uhr Spielnachmittag
Mittwoch04.01.
14:30 Uhr Tanzen im Sitzen und heiteres
Gedächtnistraining
Donnerstag05.01.13:00 Uhr Handarbeitstreff
Montag09.01.
14:30 Uhr Treff zum Töpfern, Basteln, Karten-, Computer- u. a. Spielen
und zum Unterhalten
Dienstag10.01.
13:00 Uhr Spielnachmittag
Mittwoch11.01.
14:30 Uhr Wir wollen das neue Jahr
begrüßen (Bitte anmelden!)
In einer gemütlichen Kaffeerunde wollen wir uns über neue
Vorhaben und Ideen für 2017
austauschen.
Donnerstag12.01.10:00 Uhr Computern für und mit Senioren
Montag16.01.
14:30 Uhr Treff zum Töpfern, Karten-,
Computer- u. a. Spielen und
zum Unterhalten
Dienstag17.01.
13:00 Uhr Spielnachmittag
Mittwoch18.01.
14:30 Uhr Sportgymnastik und lustiges
Gedächtnistraining
Donnerstag19.01.09:00 Uhr Leckeres Frühstück und Zeit für
Dies und Das (Bitte anmelden!)
14:30 Uhr Bowlen in Peetsch
Montag23.01.
14:30 Uhr Treff zum Töpfern, Karten-,
Computer- u. a. Spielen und
zum Unterhalten
Dienstag24.01.
13:00 Uhr Spielnachmittag
Mittwoch25.01.
14:00 Uhr Winterwanderung durch den
Fischergang und Herrensteig
zum Hotel „Seepromenade“
(Bitte anmelden! Kaffeegedeck
ca. 5,50 EUR)
Donnerstag26.01.15:00 Uhr Neujahrskonzert in Neubrandenburg (Nur für angemeldete
Teilnehmer!) Busabfahrt:
12:35 Uhr ab Granzower Str.,
12:40 ab Breitscheid-Str.,
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12:45 ab Busbahnhof, 13:00
ab Wesenberg/Tankstelle
Montag30.01.
14:30 Uhr Treff zum Töpfern, Karten-,
Computer- u. a. Spielen und
zum Unterhalten
Dienstag31.01.
13:00 Uhr Spielnachmittag
Ich hoffe, dass Sie alle gesund und munter in das neue Jahr
gerutscht sind und wünsche Ihnen alles erdenklich Gute.
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Stoffwechsel an und unterstützen die Fettverbrennung
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Fettpolster schmelzen vor allem in der
Körpermitte nur sehr langsam, und
kaum lässt die Selbstkontrolle nach,
zeigt die Waage schnell mehr an
als zuvor. Dabei ist der so genannte
„Jo-Jo-Effekt“ nur ein Selbstschutz unseres Körpers. Der Stoffwechsel stellt
sich auf „magere Zeiten“ ein und
legt erst recht Reserven an. Wer also
nachhaltig schlank bleiben will, muss
zusätzlich zur Diät den Stoffwechsel
aktivieren. Das funktioniert mit Sport,
aber was die wenigsten wissen: Es
gibt einen Wirkstoff aus der Natur,
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zwei Dinge, die keine Frau
in ihrem Alltag haben will.
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Magen-Darm-Trakt fort.
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belastende Bauchweh. Blähbauch ade!
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Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.