1/8 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen European X-Ray Free-ElectronLaser Facility GmbH (XFEL) Holzkoppel 4 Schenefeld 22869 Deutschland Kontaktstelle(n): Bieterfragen und Teilnahmeanträge sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. E-Mail: [email protected] NUTS-Code: DEF09 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.xfel.eu I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E89887599 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Dammtorstraße 12 Hamburg 20354 Deutschland Kontaktstelle(n): Dr. Jan Scharf Telefon: +49 40500360485 E-Mail: [email protected] Fax: +49 40500360444 NUTS-Code: DE600 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.goerg.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E89887599 Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Forschungseinrichtung in privatrechtlicher Rechtsform I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Forschung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 2/8 Beschaffung Enterprise-Resource-Planing-System II.1.2) CPV-Code Hauptteil 72212451 II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (European XFEL GmbH) mit Sitz in 22869 Schenefeld ist eine im Aufbau befindliche multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg. Ab dem Jahr 2018 werden hier Wissenschaftler aus aller Welt Grundlagenforschung auf den Gebieten Physik, Biologie, Medizin, Chemie und weiteren Disziplinen betreiben können. Die XFEL GmbH beschäftigt ca. 300 Mitarbeiter. Das Unternehmen setzt derzeit kein ERP-System ein. Mit dem Beginn der Betriebsphase kommen auf die European XFEL GmbH neue Anforderungen zu, welche mit den gegenwärtig genutzten Software-Lösungen nicht mehr abzudecken sind. Der Großteil der verwendeten Lösungen soll nach Möglichkeit durch ein ERP-System ersetzt werden. Einige Lösungen, partiell Eigenentwicklungen, werden in Zukunft für den Betrieb benötigt. Hierfür sind Schnittstellen zu entwickeln. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 48451000 72200000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEF09 Hauptort der Ausführung: Schenefeld, Kreis Pinneberg II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die derzeitige Annahme ist, dass das einzuführende ERP-System integriert oder mit Partnerprodukten folgende Funktionsbereiche umfasst: - Beschaffung/Einkauf (u.a. mit Kataloganbindung); - Disposition (zum Zwecke der verbrauchs- und bestandsgesteuerten Wiederbeschaffung); - Wareneingang, Lagerwirtschaft (unter Berücksichtigung von Zollanforderungen, sowie den Bestimmungen zur Behandlung gefährlicher Güter, wie Chemikalien, Gasen, radioaktiven und biologischen Substanzen); - Finanz- und Rechnungswesen (Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Zahlungsverkehr, Anlagenbuchhaltung und Liquiditätsmanagement); - elektronische Abwicklung und Archivierung von Eingangsrechnungen; - Reiseantrag, -buchung und -abrechnung (auf Basis Bundesreisekostengesetz); - Kostenrechnung (BAB, Ermittlung von Stunden- und Zuschlagsätzen); - Controlling (Unternehmensplanung und Berichtswesen). Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vergabeverfahrens: - Lieferung von Lizenzen für das ERP-System und Partnerprodukte; - Bereitstellung/Hosting des Entwicklungs-, Test- und Produktivsystems bis zum Go-Live; 3/8 - Erstellung von Technischen Konzepten; - Einrichtung des ERP-Systems (Customizing); - Konzeption und Umsetzung der Anbindung von vor- und nachgelagerten Systemen durch Schnittstellen (inkl. externer Partner); - Konzeption und Umsetzung der Altdatenübernahme; - Konzeption und Durchführung von Schulungen; - Fachliche Unterstützung im Nachgang der Produktivsetzungsphase; - laufender Support und Pflege des Anwendungssystems für einen Zeitraum von zunächst 24 Monaten. Das ERP-System muss die branchenspezifischen Besonderheiten einer öffentlich finanzierten privatrechtlichen Forschungseinrichtung abbilden können. Das ERP-System muss insbesondere in der Lage sein, zuwendungsrechtliche Berichtsanforderungen umzusetzen. Der Anbieter soll als Generalunternehmer die erforderliche Software und die entsprechenden Dienstleistungen bis zum erfolgreichen Echtbetrieb anbieten und erbringen. Der Anbieter soll durch eine bewährte Einführungssystematik den lückenlosen Übergang auf dieneue ERP-Lösung sicherstellen. Abhängig vom Umfang der realisierten Optionen (siehe dazu unter II.2.11) umfasst das Projekt zwischen ca. 30 und 40 Volluser-Lizenzen sowie bis zu 260 Workflow- und Infouser-Lizenzen (z.B. für die Initiierung und Genehmigung von Bestellanforderungen, Reise- und Urlaubsanträgen sowie andere Genehmigungsworkflows und für den Abruf von Reports). Der Beginn des Implementierungsprojekts ist für das 4. Quartal 2017 geplant. Die Inbetriebnahme des Systems soll im 4. Quartal 2018 erfolgen. Das Projekt wird grundsätzlich in deutscher Sprache durchgeführt. Für die Einbindung fremdsprachiger Mitarbeiter setzen wir praxiserprobte mündliche und schriftliche Englischkenntnisse bei den eingesetzten Beratern voraus. Selektiv sind auch Projektergebnisse in englischer Sprache abzuliefern. II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 48 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag läuft bis zum Ende des Pflege- und Wartungsvertrages. Die Laufzeit unterliegt den Verhandlungen. II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 12 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) erfüllen, werden mindestens 3 bis maximal 12 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Vergabestelle behält sich die Aufforderung von weniger als 12 Bewerbern zur Angebotsabgabe vor. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 12 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der in den Teilnahmeunterlagen genannten Kriterien zur Auswahl der Bewerber. 4/8 Entscheidend ist neben dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Bewerbungsunterlagen Nachweis A9) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Diese werden auf der Grundlage der unter III. abgeforderten Angaben und Nachweise bewertet. Grundsätzliche Voraussetzung für die Eignung ist, dass alle in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben und Nachweise sowie Erklärungen erbracht werden. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziff. III.1.2) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziff. III.1.3) stehen im Verhältnis 40 % zu 60 %. Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die in den Bewerbungsunterlagen genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt in einem relativen Vergleich und Gesamtbetrachtung der Bewerber miteinander auf der Grundlage dernachfolgenden (Punkte-)Skala/Notenstufen. Eine Untergewichtung erfolgt nicht, alle abgeforderten Angaben und Nachweise fließen in eine Gesamtbeurteilung ein. Pro Eignungskriterium (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) werden nach dieser Gesamtbeurteilung insgesamt bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben: - 10 P. = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt; - 8 P. = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt; - 6 P. = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich; - 4 P. = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt; - 2 P. = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten. Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Bewerbung, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien. Letztere werden erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Verhandlung bekannt gegeben. Die Informationen nach den Bewerbungsunterlagen Nachweis A 1 und A 5 sind informatorisch. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Beschreibung der Optionen: - Entgeltabrechnung (für interne Brutto-Entgeltabrechnung, die Netto-Entgeltabrechnung erfolgt extern) - Personalwesen (inkl. Bewerbermanagement und Webportal) - Gästehausmanagement (Belegungsplanung und -abwicklung des eigenen Gästehauses) - Kundenauftragsabwicklung (zur Unterstützung der Abrechnung von Kosten an Gastwissenschaftler sowie im Fall von Auftragsforschung) 5/8 - Gästemanagement (Abbildung von Check-in und Check-out Prozessen für Gastwissenschaftler sowie andere Gäste) II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Folgende Anforderungen sind hervorzuheben: - Abschluss eines Werkvertrages mit Projektfestpreis; - Praxiserprobte Englischkenntnisse der eingesetzten Berater werden zwingend vorausgesetzt; - Möglichkeit einer webbasierten Nutzung des ERP-Systems; - Erforderliche Anpassungen dürfen die Releasefähigkeit des ERP-Systems nicht beeinträchtigen; - Einfache/intuitive Bedienbarkeit durch Nutzergruppen Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Bewerbungsunterlagen Nachweis A 5 (Allgemeine Informationen über das Unternehmen) III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Siehe Bewerbungsunterlagen Nachweis A 6 (Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Siehe Bewerbungsunterlagen Nachweise A 7 (Eigenerklärung zur Mitarbeiterzahl in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren) und A 8 (Referenzen) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Aufstellung von mindestens 3 und höchstens 5 Referenzen über nach dem 01.01.2010 aufgenommeneProjekte die nach Art und Umfang insb. hinsichtlich des einzuführenden Komponenten-/Modulportfolios nebstDienstleistungen mit der gegenständlichen Vergabe vergleichbar sind, unter Benennung (a) des Auftraggebersund (b) dessen Tätigkeitsfeld sowie (c) Anzahl an Mitarbeitern, (d) der Auftragssumme sowie (e) der Anzahl derdurch den Auftraggeber erworbenen Volluser-Lizenzen, (f) der Leistungen sowie (g) des Leistungszeitraums,(h) der Angabe, welche Leistungen in englischer Sprache erbracht wurden, (i) Angabe, ob die Leistungenals vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbrachtwurden unter Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten, (j) von Ansprechpartner(in) mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, (k) des derzeitigen Status des aufgeführtenProjekts und (l) von Anmerkungen zur Vergleichbarkeit des Referenzprojektes mit der vorliegenden Vergabe. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungsklauseln vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Einzelheiten gemäß Auftragsunterlagen. 6/8 III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 23/02/2017 Ortszeit: 15:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, Englisch IV.2.6) Bindefrist des Angebots IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben: 1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Teilnahewettbewerbes weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese den Bewerbern über die Vergabeplattform bekannt gemacht. Die Bewerber müssen sich für den Erhalt weiterer Informationen oder Präzisierungen bei der Vergabeplattform registrieren. 2. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch via https://www.subreport.de/E89887599 einzureichen. 3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 15. Februar 2017 über die unter Ziffer I.3) genannte Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 7/8 4. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Information dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. 5. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. 6. Nicht über die unter Ziffer I.3) genannte Vergabeplattform fristgerecht übermittelte Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. 7. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu. 8. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. 9. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Zu Ziffer II.2.10): Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemombler Str. 76 Bonn 53123 Deutschland Fax: +49 2289499163 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. — Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 8/8 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 23/01/2017
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