GSK Update Foerderprogramm INVEST 2017

23.01.2017
Erweiterung des Förderprogrammes INVEST
Das Bundesministerium erhöht die Zuschüsse für Wagniskapital.
GmbHs oder UGs (haftungsbeschränkt) mit
bis zu sechs Gesellschaftern - sein.
Executive Summary
> Mit Wirkung zum 01.01.2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
die Förderung für INVEST erhöht.
•
Die Beteiligungshöhe muss mindestens EUR
10.000 betragen. Soweit die Einzahlung der
Kapitalbeteiligung an bestimmte Meilensteine
gebunden ist, muss jede einzelne Zahlung
mindestens EUR 10.000 betragen. Neu ist
hierbei, dass jeder Investor pro Jahr
Zuschüsse in Höhe von EUR 500.000 statt
bislang EUR 250.000 beantragen kann. Für
Investoren,
die
sich
über
eine
Beteiligungsgesellschaft einbinden, ist die
Summe auf EUR 1.000.000 begrenzt. Pro Jahr
können je Unternehmen Anteile mit maximal
EUR 3 Millionen unterstützt werden.
•
Es
wird
nur
der
Erwerb
von
neu
ausgegebenen Anteilen gefördert, nicht
hingegen der Erwerb von bereits bestehenden
Anteilen von einem anderen Gesellschafter.
•
Es muss sich um einen Erwerb auf eigene
Rechnung und vom eigenen Geld handeln. Eine
Kreditfinanzierung der Anteile kommt daher
nicht in Frage.
•
Die Dauer der Beteiligung beläuft sich auf
mindestens 3 Jahre (sog. Mindesthaltedauer)
und höchstens 10 Jahre.
Die Investitionsentscheidung muss auf der
Basis
eines
vorgelegten
Businessplans
getroffen werden.
> Das seit Mai 2013 bestehende Programm soll
Investoren
motivieren,
sich
an
jungen
innovativen Unternehmen zu beteiligen.
> Neu ist dabei der Exitzuschuss, der nur für
natürliche Personen gilt.
> Auch Wandeldarlehen und Anschlussinvestitionen
sind in Zukunft förderfähig.
Oft scheitern innovative Start-ups an fehlendem
Kapital, um für Markteintritt und die Wachstumsphase gewappnet zu sein. Aus diesem Grund hat
das BMWi das Förderprogramm INVEST, das im Mai
2013 startete, entwickelt. Grundlage für die
Förderung ist die Richtlinie zur Bezuschussung von
Wagniskapital privater Investoren für junge
innovative
Unternehmen
(geändert
am
02.04.2014). Zielgruppe sind private Investoren,
die sich an jungen, innovativen Unternehmen
beteiligen wollen. Nachdem eine im Juni 2016
veröffentlichte Evaluation INVEST positive Effekte
auf die deutsche Startupszene bescheinigte,
entschloss sich das BMWi, den Erwerbszuschuss mit
Wirkung zum 1. Januar 2017 zu verdoppeln und
außerdem erstmals auch einen Exitzuschuss zu
gewähren.
Voraussetzungen für Investoren
Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende
Voraussetzungen eingehalten werden:
•
Investoren
können
sowohl
natürliche
Personen mit Hauptwohnsitz im EWR als auch
Business-Angel-Gesellschaften - Beteiligungs-
•
•
Die Beteiligung umfasst alle Chancen und
Risiken des Unternehmens, wobei marktübliche
Liquiditätspräferenzen
und
Anti-DilutionRegelungen zulässig sind.
Neu: Förderfähigkeit von Wandeldarlehen und
Anschlussinvestitionen
Künftig können Anteile auch über Wandeldarlehen
erworben werden. Die Auszahlung des Erwerbszuschusses erfolgt erst nach der Wandelung.
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Erweiterung des Förderprogrammes INVEST
Zudem sind in Zukunft auch Anschlussinvestitionen
förderfähig. Voraussetzung ist, dass der Erwerb der
bisher gehaltenen Anteile zuvor durch INVEST
gefördert wurde.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist durch die Richtlinie genau
festgelegt:
•
Zunächst stellt das Unternehmen einen
Online-antrag, um seine Förderfähigkeit zu
bestätigen, woraufhin das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine
Bescheinigung über die Förderfähigkeit erteilt.
Diese ist 6 Monate gültig.
•
Daraufhin stellt der Investor einen Antrag auf
Erwerbszuschuss, wobei er die Antragsnummer des förderfähigen Unter-nehmens
angibt. Der Gesellschaftsvertrag, die Satzung
oder
der
Beteiligungsvertrag
bzw.
der
Wandeldarlehensvertrag können bereits vor
Bewilligung des Antrags, nicht jedoch vor
Stellung des Antrags geschlossen werden.
Für die Überweisung der Investitionssumme
gilt
das
gleiche.
Der
darauffolgende
Bewilligungsbescheid der BAFA ist 3 Monate bei Meilensteinzahlungen 15 Monate - gültig.
•
•
Der Investor muss dann die Auszahlung des
Erwerbszuschusses beantragen. Hierzu weist er
dem BAFA seine Unternehmensbeteiligung und
die erfolgte Zahlung der Anteile nach,
woraufhin die steuerfreie Auszahlung des
Erwerbszuschusses erfolgt.
Der Investor kann daraufhin den Antrag auf
Exitzuschuss stellen. Hierfür muss er dem
BAFA die Veräußerung der Unternehmensanteile
nach
Ablauf
der
dreijährigen
Mindesthaltedauer und den erzielten Gewinn
nachweisen. Schließlich zahlt das BAFA den
Exitzuschuss aus.
Der Erwerbszuschuss
Der Erwerbszuschuss bleibt in seiner ursprünglichen
Form bestehen. Es handelt sich dabei um einen
nicht rückzahlbaren steuerfreien Zuschuss bei
Erwerb von Unternehmensanteilen. Der Zuschuss
wird in Höhe von 20 Prozent der Kapitalbeteiligung
bei Anteilserwerb gefördert. Beteiligungen bis
GSK Update / 23.01.2017
maximal EUR 500.000 pro
können bezuschusst werden.
der Ausgabepreis der Anteile,
dem Unternehmen erwirbt,
gezahlten Agios (Aufschlag auf
Investor und Jahr
Als Grundlage dient
die der Investor an
einschließlich eines
den Kaufpreis).
Neu: Der Exitzuschuss
Eine der Neuerungen des Programmes ist der
Exitzuschuss, der nur für natürliche Personen gilt.
Dabei handelt es sich um die pauschale
Erstattung der Steuern auf Gewinne bei der
Veräußerung der erworbenen Anteile. Die
Förderung erfolgt in Höhe von 25 Prozent des
Gewinns aus Veräußerungen von INVEST-Anteilen.
Der Veräußerungsgewinn muss mindestens EUR
2.000 betragen. Der Exitzuschuss ist auf maximal
80 Prozent des Investitionsbetrages der INVESTAnteile begrenzt. Dabei dürfen Erwerbs- und
Exitzuschuss den ursprünglichen Investitionsbetrag
nicht überschreiten. Als Grundlage dient die
Differenz
zwischen
Veräußerungsund
Ausgabepreis der Anteile.
Dr. Andreas F. Bauer
Rechtsanwalt
Standort München
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Dr. Dirk Koch,
Rechtsanwalt und Steuerberater
Standort München
[email protected]
Dr. Thomas Derlin
Rechtsanwalt
Standort Berlin
[email protected]
Dr. Andreas C. Peters
Rechtsanwalt
Standort Hamburg
[email protected]
Dr. Markus Söhnchen
Rechtsanwalt
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markus.sö[email protected]
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