23.01.2017 Erweiterung des Förderprogrammes INVEST Das Bundesministerium erhöht die Zuschüsse für Wagniskapital. GmbHs oder UGs (haftungsbeschränkt) mit bis zu sechs Gesellschaftern - sein. Executive Summary > Mit Wirkung zum 01.01.2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderung für INVEST erhöht. • Die Beteiligungshöhe muss mindestens EUR 10.000 betragen. Soweit die Einzahlung der Kapitalbeteiligung an bestimmte Meilensteine gebunden ist, muss jede einzelne Zahlung mindestens EUR 10.000 betragen. Neu ist hierbei, dass jeder Investor pro Jahr Zuschüsse in Höhe von EUR 500.000 statt bislang EUR 250.000 beantragen kann. Für Investoren, die sich über eine Beteiligungsgesellschaft einbinden, ist die Summe auf EUR 1.000.000 begrenzt. Pro Jahr können je Unternehmen Anteile mit maximal EUR 3 Millionen unterstützt werden. • Es wird nur der Erwerb von neu ausgegebenen Anteilen gefördert, nicht hingegen der Erwerb von bereits bestehenden Anteilen von einem anderen Gesellschafter. • Es muss sich um einen Erwerb auf eigene Rechnung und vom eigenen Geld handeln. Eine Kreditfinanzierung der Anteile kommt daher nicht in Frage. • Die Dauer der Beteiligung beläuft sich auf mindestens 3 Jahre (sog. Mindesthaltedauer) und höchstens 10 Jahre. Die Investitionsentscheidung muss auf der Basis eines vorgelegten Businessplans getroffen werden. > Das seit Mai 2013 bestehende Programm soll Investoren motivieren, sich an jungen innovativen Unternehmen zu beteiligen. > Neu ist dabei der Exitzuschuss, der nur für natürliche Personen gilt. > Auch Wandeldarlehen und Anschlussinvestitionen sind in Zukunft förderfähig. Oft scheitern innovative Start-ups an fehlendem Kapital, um für Markteintritt und die Wachstumsphase gewappnet zu sein. Aus diesem Grund hat das BMWi das Förderprogramm INVEST, das im Mai 2013 startete, entwickelt. Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen (geändert am 02.04.2014). Zielgruppe sind private Investoren, die sich an jungen, innovativen Unternehmen beteiligen wollen. Nachdem eine im Juni 2016 veröffentlichte Evaluation INVEST positive Effekte auf die deutsche Startupszene bescheinigte, entschloss sich das BMWi, den Erwerbszuschuss mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zu verdoppeln und außerdem erstmals auch einen Exitzuschuss zu gewähren. Voraussetzungen für Investoren Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden: • Investoren können sowohl natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im EWR als auch Business-Angel-Gesellschaften - Beteiligungs- • • Die Beteiligung umfasst alle Chancen und Risiken des Unternehmens, wobei marktübliche Liquiditätspräferenzen und Anti-DilutionRegelungen zulässig sind. Neu: Förderfähigkeit von Wandeldarlehen und Anschlussinvestitionen Künftig können Anteile auch über Wandeldarlehen erworben werden. Die Auszahlung des Erwerbszuschusses erfolgt erst nach der Wandelung. 1 Erweiterung des Förderprogrammes INVEST Zudem sind in Zukunft auch Anschlussinvestitionen förderfähig. Voraussetzung ist, dass der Erwerb der bisher gehaltenen Anteile zuvor durch INVEST gefördert wurde. Antragsverfahren Das Antragsverfahren ist durch die Richtlinie genau festgelegt: • Zunächst stellt das Unternehmen einen Online-antrag, um seine Förderfähigkeit zu bestätigen, woraufhin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit erteilt. Diese ist 6 Monate gültig. • Daraufhin stellt der Investor einen Antrag auf Erwerbszuschuss, wobei er die Antragsnummer des förderfähigen Unter-nehmens angibt. Der Gesellschaftsvertrag, die Satzung oder der Beteiligungsvertrag bzw. der Wandeldarlehensvertrag können bereits vor Bewilligung des Antrags, nicht jedoch vor Stellung des Antrags geschlossen werden. Für die Überweisung der Investitionssumme gilt das gleiche. Der darauffolgende Bewilligungsbescheid der BAFA ist 3 Monate bei Meilensteinzahlungen 15 Monate - gültig. • • Der Investor muss dann die Auszahlung des Erwerbszuschusses beantragen. Hierzu weist er dem BAFA seine Unternehmensbeteiligung und die erfolgte Zahlung der Anteile nach, woraufhin die steuerfreie Auszahlung des Erwerbszuschusses erfolgt. Der Investor kann daraufhin den Antrag auf Exitzuschuss stellen. Hierfür muss er dem BAFA die Veräußerung der Unternehmensanteile nach Ablauf der dreijährigen Mindesthaltedauer und den erzielten Gewinn nachweisen. Schließlich zahlt das BAFA den Exitzuschuss aus. Der Erwerbszuschuss Der Erwerbszuschuss bleibt in seiner ursprünglichen Form bestehen. Es handelt sich dabei um einen nicht rückzahlbaren steuerfreien Zuschuss bei Erwerb von Unternehmensanteilen. Der Zuschuss wird in Höhe von 20 Prozent der Kapitalbeteiligung bei Anteilserwerb gefördert. Beteiligungen bis GSK Update / 23.01.2017 maximal EUR 500.000 pro können bezuschusst werden. der Ausgabepreis der Anteile, dem Unternehmen erwirbt, gezahlten Agios (Aufschlag auf Investor und Jahr Als Grundlage dient die der Investor an einschließlich eines den Kaufpreis). Neu: Der Exitzuschuss Eine der Neuerungen des Programmes ist der Exitzuschuss, der nur für natürliche Personen gilt. Dabei handelt es sich um die pauschale Erstattung der Steuern auf Gewinne bei der Veräußerung der erworbenen Anteile. Die Förderung erfolgt in Höhe von 25 Prozent des Gewinns aus Veräußerungen von INVEST-Anteilen. Der Veräußerungsgewinn muss mindestens EUR 2.000 betragen. Der Exitzuschuss ist auf maximal 80 Prozent des Investitionsbetrages der INVESTAnteile begrenzt. Dabei dürfen Erwerbs- und Exitzuschuss den ursprünglichen Investitionsbetrag nicht überschreiten. Als Grundlage dient die Differenz zwischen Veräußerungsund Ausgabepreis der Anteile. Dr. Andreas F. Bauer Rechtsanwalt Standort München [email protected] Dr. Dirk Koch, Rechtsanwalt und Steuerberater Standort München [email protected] Dr. Thomas Derlin Rechtsanwalt Standort Berlin [email protected] Dr. Andreas C. Peters Rechtsanwalt Standort Hamburg [email protected] Dr. Markus Söhnchen Rechtsanwalt Standort Frankfurt markus.sö[email protected] 2 Urheberrecht GSK Stockmann – Alle Rechte vorbehalten. Die Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Bearbeitung sämtlicher Inhalte und Darstellungen des Beitrages sowie jegliche sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von GSK Stockmann gestattet. Haftungsausschluss Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot auf Beratung oder Auskunft dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. 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