Die aktuelle Ausgabe als PDF - Hannoversche Ärzte-Verlags

Mitteilungsblatt der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen
90. Jahrgang | Januar 2017
ärztliche
Freiberuflichkeit
keine Kontrollbürokratie!
Verzahnung ambulant
und stationär
Gesundheitspolitik im Fokus
Spannende Themen im Wahljahr 2017
Ausbildungsreform
keine
Kommerzialisierung!
Kammerversammlung
Schwerpunkte
waren Berufspolitik
und Finanzen
drohendem Ärztemangel
entgegenwirken
Honorar & Verträge
Neue Regeln in der
Prüfvereinbarung
Stärkung der
ärztlichen
Selbstverwaltung
Zielgruppengenau und treffsicher.
Der Anzeigenmarkt
im niedersächsischen ärzteblatt
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Editorial
Fotos: ÄKN / C. Wyrwa; KVN
Jahr der Entscheidung
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
die bevorstehenden Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag und zum neuen niedersächsischen Landtag Anfang
2018 machen das neue Jahr 2017 zu einem ganz besonderen. Sie werden auch die Gesundheitspolitik in den
Fokus rücken.
In der laufenden Legislaturperiode hat sich vieles im Gesundheitswesen weiterentwickelt. Zahlreiche neue Gesetze traten in Kraft – bei denen der Gesetzgeber nach unserer Auffassung nicht immer eine glückliche Hand hatte. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat sich auf dem 116. Deutschen Ärztetag in Hamburg für den
Erhalt der ärztlichen Selbstverwaltung ausgesprochen. Doch das „Selbstverwaltungs-Stärkungsgesetz“, dessen Entwurf er kurz danach präsentierte, lässt Zweifel daran aufkommen.
Die Erhaltung und Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit ist aus unserer Sicht mehr denn je ein zentraler Wahlprüfstein. Wir sehen nicht nur die Gefahr, dass Kommerzialisierung und Kontrollbürokratie die Wesensmerkmale freiheitlicher Berufsausübung zunehmend in Frage stellen. Wir haben auch Sorge, dass die Politik die Kompetenzen der ärztlichen Selbstverwaltung so stark aushöhlt, dass sie zum Erfüllungsgehilfen externer Vorgaben
degradiert wird.
Bei der Lösung der Zukunftsfragen unseres Gesundheitswesens – der Verzahnung von ambulantem und stationärem Sektor, der Bekämpfung des drohenden Ärztemangels, der Reform der Medizinerausbildung – sollte die
Politik auf die Expertise der ärztlichen Selbstverwaltung nicht verzichten. Wir werden in diesem Jahr die gesundheitspolitischen Konzepte der Parteien, sei es auf Bundesebene, sei es für das Land Niedersachsen, kritisch
unter die Lupe nehmen.
Mit besten kollegialen Wünschen für einen guten Start in ein spannendes, vielleicht entscheidendes Jahr 2017
Dr. med. Martina Wenker
Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen
Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
Mark Barjenbruch
Vorstandsvorsitzender
der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen
Marion Charlotte Renneberg
Vizepräsidentin der Ärztekammer Niedersachsen
1 | 2017
3
Inhalt
niedersächsisches ärzteblatt
Erbliche Netzhauterkrankungen
Im zweiten Teil der Serie zu Seltenen Erkrankungen erläutern die Fachautoren die verschiedenen Krankheitsbilder der erblichen Netzhautdystrophien (NHD), die zu den Seltenen Erkrankungen des Auges gehören. Die Häufigkeit wird in der europäischen Bevölkerung auf etwa 1:3.000 geschätzt.
Seite 14
ÄKN
Kammerversammlung
Bezirksstellen
8
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Berufspolitik im Fokus Kammerpräsidentin Dr. med.
Martina Wenker gibt auf der 4. Kammerversammlung
(18. Wahlperiode) einen umfassenden Überblick zu
aktuellen Fragen der ärztlichen Berufspolitik
Solide aufgestellt Dr. med. Helmut Anderten, Ausschussvorsitzender Finanz- und Beitragsangelegenheiten, stellt den Jahresbericht 2015 sowie den Haushaltsplan 2017 vor
Seltene Erkrankungen
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Anatomie ist die Wissenschaft der Organisation Interview mit Professor Dr. med. Matthias Ochs, Direktor
des MHH-Instituts für Funktionelle und Angewandte
Anatomie
Intern
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Hinweis auf die Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen
Exkursion 15 Medizinstudenten besuchen die Ärztekammer Niedersachsen
NiZzA
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Aus der Praxis der norddeutschen Schlichtungsstelle
Fremdkörper im Operationsgebiet
Neue Medien
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Besser gefunden werden Suchmaschinenoptimierung
für die Praxis-Website nutzen
Sicher surfen – aber wie? Digitale Zertifikate bieten
mehr Sicherheit beim Surfen und für die Praxis-Website
Arztsuche Wie Ärzte im Internet kostenlos gefunden
werden können
Qualitätsmanagement
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Perinatalmedizin aktuell Jahresversammlung der Niedersächsischen Perinatalerhebung am 3. Februar 2017
in Hannover
Patientensicherheit
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Wie machen es die Nachbarn? Maßnahmen zur Patientensicherheit in den Niederlanden
Bitte beachten Sie die Beilage der Ärztekammer Niedersachsen
„Langeooger Fortbildungswochen 2017“
Ärztlicher Gutachter gesucht NiZzA bittet um tatkräftige Unterstützung
Foto: by-studio - Fotolia
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Recht
Erbliche Netzhauterkrankungen Teil 2 der Serie im niedersächsischen ärzteblatt
Klinik und Praxis
Themen und Termine
4
niedersächsisches ärzteblatt
Trouble um Termine
Da wird geschnautzt, geschimpft,
gepöbelt, da fliegen auch schon
mal Sachen durch die Luft – vor allem wenn es um Termine geht, verstehen manche Patienten keinen
Spaß. Ärzte, mehr noch Praxismitarbeiter werden zunehmend zum
Ziel von Aggressionen und Bedrohungen. In der Öffentlichkeit war
das bislang kaum ein Thema. Doch
der Nordener Orthopäde Dr. Volker
Niehaus will dazu nicht länger
schweigen.
S. 31.
KVN
Standards
3
6
31
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58
62
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79
Editorial
Aktuell
ÄKN-Mitteilungen
Leserbriefe
KVN-Mitteilungen
Veranstaltungen
Rubrikenanzeigen
Impressum
Honorar & Verträge
Selbstverwaltung
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Mehr Freiraum bei der Heilmittelverordnung Richtgrößen-Ablösepaket für Heilmittel folgt dem für Arzneimittel: Die Durchschnittsprüfung kommt
Geprüft wird trotzdem Ablösepakete hin oder her – die
Wirtschaftlichkeitssprüfung bleibt. Aber sie gibt Ärzten
künftig mehr Spielraum
KVN und Land Niedersachsen starten Stipendien-Programm Förderungsprogramm soll künftige Hausärzte
in Niedersachsen halten
Arzneimittel & Therapie
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Kindliche Verhaltensauffälligkeiten durch Paracetamol
in der Schwangerschaft? Therapeutischer Stellenwert
von Paracetamol bleibt unverändert bestehen
Tumormeldungen Finanzministerium entscheidet über
Umsatzsteuerpflicht
Nutzenbewertung nicht für Regessdrohungen missbrauchen KBV lehnt zusätzliche Dokumentationspflichten für Ärzte ab
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Strukturfonds gegen Ärztemangel wirkt 20 Ärzte erhielten Investitionskostenzuschuss zur Ansiedlung von
Praxen
„Die Einheit der Ärzteschaft bewahren“ Hauptausschussmitglied Dr. Thomas Otte zieht persönliche Bilanz
Echtes Winterhighlight in Göttingen 14. Austauschabend zwischen Studierenden und Niedergelassenen
in Göttingen
Praxis & Versorgung
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Schimpfen ist Standard Aggressionen in den Praxen
nehmen zu. Dr. Volker Niehaus redete jetzt Klartext gegenüber der Presse
Impulse für Versorgung vor Ort Drei neue Projekte der
„Gesundheitsregionen“ erhalten Fördergelder
Prämie ist keine Erstattung Steuertipp: Bonuszahlungen der Krankenversicherung mindern Sonderausgabenabzug nicht
Neuerscheinungen
Politik & Verbände
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Aus anderen KVen
5
Aktuell
Neuartiger Mikroskopier-Roboter für biologische
und medizinische Forschung
Das neue Gerät erfasst, sichtet und dokumentiert hauchdünne Gewebeschnitte ganz automatisch. Es arbeitet dabei
deutlich schneller und genauer als ein Mensch. „Was früher
einen Monat gedauert hat, kann dieses Gerät in einer Nacht
erledigen und zwar in einer Qualität, die wir bisher nicht
erreichen konnten“, erklärt der Neurobiologe Professor
Dr. Henrik Mouritsen, einer der Hauptnutzer des Roboters.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Proben auch gleich digital
archiviert werden. So können sie selbst Jahre später erneut
und ohne Qualitätseinbußen genutzt werden. In der Humanmedizin ist das Gerät von enormer Bedeutung für die
Stärkung und den weiteren Aufbau der medizinischen For-
Pilotprojekt „Stuhlkarten-Screening“
gestartet
Die Klinik für Kinderchirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und die Techniker Krankenkasse
(TK) haben mit Unterstützung der Ärztekammer Niedersachsen ein Pilotprojekt zur Einführung der Stuhlkarte zur
Früherkennung der Gallengangatresie in Niedersachsen ins
Leben gerufen. Die Karte soll in den Geburtskliniken durch
Kinderärzte, Gynäkologen und Hebammen in das „Gelbe
Heft“ integriert werden. Die Ergebnisse aus dem Stuhlkarten-Screening sollen dann mit den niedergelassenen Kinderärzten während der Vorsorgeuntersuchungen (U3) besprochen werden und bei pathologischen Befunden zu einer frühzeitigen Vorstellung führen, was dabei helfen soll,
Transplantationen zu vermeiden. Das Screening-Programm
ist im Dezember 2016 angelaufen und die ersten Ergebnisse sollen ein Bild über die Spezifität und Sensitivität der
Karten schaffen, um auf lange Sicht eine bundesweite Ein■ we
führung zu legitimisieren.
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Weitere Informationen zum Stuhlkartenscreening finden Sie online unter www.haeverlag.de/n/032
Foto: Universität Oldenburg
Der biologischen und medizinischen Forschung an der Universität Oldenburg steht ein neuartiges Mikroskop zur Verfügung – ein sogenannter „Digitalisierender MikroskopierRoboter“. Das Gerät im Wert von rund 200.000 Euro ist erst
an wenigen Hochschulen in Deutschland im Einsatz. An der
Universität Oldenburg gehört es zur „Core Facility Microscopy“, einer Art Gerätepark für Spitzenforschung, den die
Fakultät V Mathematik und Naturwissenschaften gemeinsam
mit der Fakultät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften
nach und nach aufbaut.
Medizinstudentin Pauline Loewen (vorne) und die wissenschaftliche
Mitarbeiterin Dr. Lena Ebbers untersuchen mithilfe des Digitalisierenden
Mikroskopier-Roboters den Hörsinn von Mäusen. Ihre Ergebnisse
besprechen sie mit Professor Dr. Michael Winklhofer (links) und
Professor Dr. Hans Gerd Nothwang
schung sowie für die Zusammenarbeit zwischen klinischen
und naturwissenschaftlichen Professoren. Des Weiteren
wird der Roboter im Rahmen der wissenschaftlichen Ausbildung der Medizinstudierenden eingesetzt, um sie mit mo■ we
dernsten Techniken vertraut zu machen.
122 Patientenfürsprecher ausgebildet
Eine positive Bilanz des landesweiten Projekts zur Qualifizierung von Patientenfürsprechern hat der Sozialverband
Deutschland (SoVD) in Niedersachsen gezogen. Im Auftrag
des Landes hat der Verband insgesamt 122 Patientenfürsprecher geschult – das sind 60 Prozent aller aktiven Ehrenamtlichen. Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin
Cornelia Rundt sieht darin einen wichtigen Baustein, um die
Versorgungsqualität im Land weiter zu verbessern: „Menschen,
die im Krankenhaus liegen, sind auf die Zuverlässigkeit und
Fachkompetenz des Krankenhauspersonals, auf eine gute Versorgung und eine gut aufgestellte Organisationsstruktur angewiesen. Die Patientenfürsprecher und der Landespatientenschutzbeauftragte sind wichtige Bausteine, die dazu beitragen, die Versorgungsqualität der Patienten in ganz Niedersachsen zu verbessern.“ Von den 182 zugelassenen Krankenhäusern, die der Niedersächsische Krankenhausplan 2016
ausgewiesen hat, haben 169 Krankenhäuser über ihre Träger
Patientenfürsprecher benannt, berichtete der Landesbeauftragte für Patientenschutz, Dr. med. Peter Wüst. 114 Personen
■ we
sollen noch geschult werden.
a
www.patientenschutz.niedersachsen.de
niedersächsisches ärzteblatt
Aktuell
11. Internistischer Fortbildungstag 2017 bietet weites
Querschnittprogramm
Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), Landesverband Niedersachsen, lädt ein zu seinem traditionellen
jährlichen Fortbildungstag am Samstag,
den 18. Februar 2017 von 10.00 Uhr
bis ca. 17.15 Uhr im KRH Klinikum Siloah-Oststadt-Heidehaus, Stadionbrücke 4, 30459 Hannover, Konferenzräume 513 und 514. Die Referate befassen sich u.a. mit den Möglichkeiten
und Grenzen der Interventionellen Endoskopie, mit aktuellen Trends in der
Visceralchirurgie, mit Ernährung in der
Viszeralmedizin, chronischer Hepatitis
B/C, individualisierter Therapie in der
gastroenterologischen Onkologie sowie chronisch entzündlichen Darmer-
krankungen. Die Teilnahme wird von
der Akademie für ärztliche Fortbildung
mit 7 Fortbildungspunkten zertifiziert.
Der Organisator der Veranstaltung, Dr.
Wolf-Dieter Kirsten, lädt Interessierte
fachgruppenübergreifend zu der beitragsfreien Veranstaltung ein und erbittet verbindliche Anmeldungen unter:
Anmeldung per Fax unter
02204-9731111
per E-Mail unter
[email protected]
Weitere Veranstaltungsinformationen
unter dem Shortlink:
http://www.haeverlag.de/n/031
■
:
KVN-Neubau beginnt auch in Stade
Fast zeitgleich mit dem Neubau des
Ärztehauses in Aurich investiert die
KVN auch in ein baugleiches Verwaltungsgebäude für die KVN-Bezirkstelle Stade. Das neue Ärztehaus wird hier
auf dem ehemaligen Gelände des Stader Güterbahnhofs errichtet. Bei der
Grundsteinlegung am 15. Dezember
2016 betonte der Vorsitzende des Bezirksausschusses der KVN Bezirksstelle Stade, der Kardiologe Dr. Stephan
Brune, das neue Gebäude der Bezirksstelle solle weiterhin als Fortbildungszentrum für die Ärztschaft dienen. Dazu wird der Neubau neben 34
Büros auch die erforderlichen Konferenz- und Besprechungsräume auf insgesamt 2.200 qm Nutzfläche umfassen. Jährlich finden bis zu 180 Veranstaltungen im Ärztehaus statt. Die neue
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Adresse „Am Bahnhof 20“ werden
nicht nur die 22 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der KVN Bezirksstelle
Stade führen, sondern auch die Angestellten der Bezirksstelle der Ärztekammer Stade und eine Steuerberatungsgesellschaft. Das alte Gebäude
der KVN in der Glückstädter Straße
lässt sich nach 32 Jahren nicht mehr
energetisch sanieren und ist nach der
Zentralisierung der Honorarabrechnung der KVN zu groß geworden. ■
Dr. med. Stephan Brune, Bezirksausschussvorsitzender, Wolfgang Schaepers, Hauptgeschäftsführer der KVN, Dipl.-Betriebswirt
Michael Schmitz, Geschäftsführer der KVN,
Bezirksstelle Stade (v.l.). Im Hintergrund
Vertreter der Lindemann-Gruppe
SpiFa-Befragung zum Gesetz zur Bekämpfung von
Korruption im Gesundheitswesen gestartet
Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von
Korruption im Gesundheitswesen“
wurden Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als Straftatbestände im Strafgesetzbuch (StGB) in
den Paragraphen 299a und 299b StGB
verankert. Es soll damit der besonderen Verantwortung der im Gesundheitswesen tätigen Heilberufsgruppen
Rechnung getragen und gewährleistet
werden, dass heilberufliche Entscheidungen frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden.
Die konkrete Umsetzung des Gesetzes
und welche Auswirkungen dieses auf
die Fachärzte in Klinik und Praxis sowie deren Tätigkeit hat, ist jedoch weiterhin unklar. Der Spitzenverband
Fachärzte Deutschland e.V. (SpiFa) hat
sich daher dazu entschlossen, mit Hilfe einer Online-Befragung den Bereich
der Kooperationen im Gesundheitswesen sowie die Bemessungsgrundlagen für die Vergütung im Rahmen von
Kooperationen näher zu beleuchten.
Das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ wird
zweifelsohne Veränderungen im Umgang mit Kooperationen mit sich bringen. Staatsanwaltschaften und Gerichte werden tatbestandliche Unschärfen
des Gesetzes in ihren Begründungen
für einen Anfangsverdacht und später
durch Urteile ausfüllen müssen.
Die Erarbeitung eines erläuternden Katalogs und die Beschreibung von Eckpunkten können für Ärzte, Gerichte
und Staatsanwaltschaften bei der Bestimmung des „Üblichen“ hilfreich sein.
Hier sind alle beteiligten Organisationen und Körperschaften gefordert. ■
Zur Umfrage, welche bis Ende März
2017 laufen wird, gelangen Sie hier:
https://www.surveymonkey.de/r/spifa
7
4. Kammerversammlung (18. Wahlperiode)
Aktuelle Berufspolitik im Fokus
Kammerpräsidentin Dr. med. Martina Wenker gibt einen umfassenden
Überblick zu aktuellen Fragen der ärztlichen Berufspolitik
Am 26. November 2016 fand die traditionelle Herbst-Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) im
Vortragssaal des Ärztehauses in Hannover statt. Die Präsidentin Dr. med. Martina Wenker begrüßte als besonderen
Gast Ministerialdirigentin Claudia Schröder, Leiterin der Abteilung Gesundheit und Prävention im niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Claudia Schröder lobte in ihrem Grußwort die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der ÄKN und ging auf einige ausgewählte Projekte des niedersächsischen Gesundheitswesens ein, darunter das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN) sowie die mittlerweile 34 Gesundheitsregionen.
In ihrem Bericht zu aktuellen Fragen der ärztlichen Berufspolitik widmete sich Dr. Wenker zunächst der Debatte rund
um das „Upcoding“ von Patientendaten, durch das einige
Krankenkassen bekanntlich große finanzielle Vorteile beim
Dr. med. Martina Wenker
Morbiditätsorientierten Strukturausgleich (Morbi-RSA)
8
Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben im Jahr 2017 stabil. Das habe das Bundesministerium für Gesundheit nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises bekanntgegeben, so Dr. Wenker. Kritiker betrachten das als „Wahlgeschenk“, denn den
Kassen werden für das Jahr 2017 außerplanmäßig 1,5 Milliarden Euro aus der Reserve des Gesundheitsfonds zugewiesen.
Dr. Wenker berichtete ferner zum Gesetz zur Weiterent-
wicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG): „Gesundheitsexperten haben bei der Anhörung des
Gesundheitsausschusses die geplante Psychiatriereform als
eine wichtige Initiative begrüßt, jedoch vor möglichen Rückschritten in der Versorgung gewarnt. Es sei zu begrüßen,
wenn das Abrechnungssystem weiterentwickelt werde, die
zentrale Frage sei allerdings, ob am Ende wirklich das benötigte Fachpersonal für die Patienten auch zur Verfügung
stehe.“ Die Bundesärztekammer habe in einer Stellungnahme an die gravierenden Personalengpässe in den betroffenen Abteilungen und Kliniken, den demografischen Wandel und den steigenden Behandlungsbedarf erinnert. Vor diesem Hintergrund werde die Qualität und Quantität des verfügbaren medizinischen Personals zum Schlüssel für den Erfolg der Reform.
niedersächsisches ärzteblatt
Foto: ÄKN / S. Wente
erzielen. Dieses Verfahren kritisierte die Präsidentin vehement, hier setze das System falsche Anreize. Sie zitierte den
Vorstandsvorsitzenden der Techniker Krankenkasse (TK), Jens
Baas, der in einem am 9. Oktober 2016 in der Frankfurter
Allgemeinen Sonntagszeitung erschienenen Interview gesagt
hatte: „Es ist ein Wettbewerb zwischen den Kassen darüber
entstanden, wer es schafft, die Ärzte dazu zu bringen, für
die Patienten möglichst viele Diagnosen zu dokumentieren.“
Die Kassen würden Prämien von zehn Euro je Fall für Ärzte bezahlen, wenn sie den Patienten auf dem Papier kränker
machen. „Zwar hat Baas eingeräumt, dass sich auch seine
Kasse daran beteiligt, allerdings dürfte die Äußerung vor allem auf die AOKen zielen, die als eigentliche Nutznießer
der RSA-Regelungen gelten“, berichtete Dr. Wenker. „Ärztliche Aufgabe ist es, objektiv die medizinischen Diagnosen
zu kodieren“, stellte die Präsidentin mit Verweis auf zahlreiche Beschlüsse der Deutschen Ärztetage der vergangenen
Jahre fest, in denen bereits auf diese Problematik im Abrechnungssystem hingewiesen worden war. Der Verwaltungsaufwand und die Beratungskosten für diese Praktiken
würden nach Angaben des TK-Chefs rund eine Milliarde Euro
betragen. „Dieses Geld wird ausgegeben für Berater, Callcenter und Drückerkolonnen und fehlt leider in der Versorgung. Dabei sind das doch alles Versichertengelder, um die
es hier geht!“, sagte Dr. Wenker, die für ihre Position viel
Beifall seitens der Delegierten erhielt.
4. Kammerversammlung (18. Wahlperiode)
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 31. Oktober Eckpunkte zur Novellierung der Ausbildung zum
Psychologischen Psychotherapeuten vorgelegt. „Damit ist
eine Überarbeitung des Psychotherapeutengesetzes verbunden“, erläuterte Dr. Wenker. Mit diesen Eckpunkten
schließe sich das BMG den Forderungen des 25. Deutschen
Psychotherapeutentags im November 2014 an, der sich für
die sogenannte Direktausbildung ausgesprochen hatte. Im
vergangenen Mai hatte der Deutsche Ärztetag die Direktausbildung kritisch bewertet. Die Delegierten hatten in Hamburg gefordert, dass bei der geplanten Neuordnung des Bildungswegs an unmissverständlichen Terminologien festgehalten werden müsse. So müsse der Begriff „Psychologischer
Psychotherapeut“ beibehalten werden, der Begriff „Psychotherapeut“ dürfe nicht eingeführt werden. „Inwieweit die Forderungen der Ärzteschaft vom Ministerium letztendlich aufgegriffen werden, muss der weitere Verlauf der Gesetzgebung zeigen“, sagte Dr. Wenker.
Mehr Tempo bei der Digitalisierung fordere Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bereits seit Jahresbeginn. Er
treibe das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation
und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-HealthGesetz)“ mit Nachdruck voran. Das E-Health-Gesetz
schreibt einen konkreten Fahrplan für die Einführung nutzbringender Anwendungen und einer sicheren digitalen Autobahn im Gesundheitswesen vor. Kammerpräsidentin
Dr. Wenker erwähnte in diesem Kontext die im Auftrag des
BMG erstellte Studie „Weiterentwicklung der E-Health-Strategie“. Diese umfasse eine Bestandsaufnahme zu der Frage,
wie die immer stärkere Digitalisierung für neue Versorgungsstrukturen und -abläufe im Gesundheitswesen genutzt
werden kann. Sie ergänze die bereits vorliegende Studie zu
den „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps (CHARISMHA)“1. Das BMG werde eine Forschungsförderung im
Bereich Ethik und Digitalisierung im Gesundheitswesen ausschreiben, dessen Ergebnisse in die Weiterentwicklung der
E-Health-Strategie einfließen sollen.
Das Bundeskabinett hat am 16. November 2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in
der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung
der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) beschlossen. In diesem Regelwerk
sollen insbesondere die Kontrollrechte der Mitglieder der
Selbstverwaltungsorgane gestärkt und die Transparenz im
Verwaltungshandeln erhöht werden.
Eine klare Position formulierte die Kammerpräsidentin zur
Debatte um einen Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften, dem sogenannten
Cannabisgesetz. „Die Bundesärztekammer und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft befürworten
das Vorhaben der Bundesregierung, schwer kranke Patienten künftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung
mit cannabinoidhaltigen Arzneimitteln zu versorgen. Die
Kostenübernahme für getrocknete Cannabisblüten lehnen
die Bundesärztekammer und die Arzneimittelkommission
der deutschen Ärzteschaft dagegen ab.“ Für den medizinischen Einsatz von Medizinal-Cannabisblüten fehle es bislang an ausreichender wissenschaftlicher Evidenz. Einer breiten Legalisierung von Cannabis erteilte Dr. Wenker eine klare Absage. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen negative gesundheitliche Folgen von Cannabiskonsum wie psychische Symptome einer akuten Cannabinoidintoxikation,
mittelfristige Folgen des Konsums mit insbesondere kognitiven Störungen und Leistungsbeeinträchtigungen, Risiko der
Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung durch Cannabis-Konsum, somatische Folgen eines akuten und chronischen Cannabiskonsums. Diese Folgen für die Gesundheit
des Einzelnen haben unmittelbare Auswirkungen auf das Gesundheitssystem und rechtfertigen konsequente Maßnahmen
der Primärprävention, also zielgerichteter Maßnahmen und
Aktivitäten, um Krankheiten und gesundheitliche Schädigungen primär zu vermeiden. Eine breite Legalisierung des
Cannabiskonsums widerspricht diesem Grundsatz einer
wirksamen Primärprävention von Erkrankungen. „Cannabis
ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge in Deutschland und der häufigste Anlass für eine erstmalige Drogentherapie“, erläuterte Dr. Wenker.
Ferner berichtete die Präsidentin, dass die Tätigkeiten der
Bundesärztekammer zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gut vorankommen. Am 8. November 2016 habe ein Spitzengespräch der Bundesärztekammer
mit den Verbänden stattgefunden. Die Legendierungsabstimmung mit 130 Fachgesellschaften und Verbänden sei
weitgehend abgeschlossen.
An den Überblick zu aktuellen Fragen der ärztlichen Berufspolitik schloss sich eine intensive berufspolitische Debatte an, in deren Verlauf unter anderem der Vorstandsarbeitskreis „Prävention und Umwelt“ beauftragt wurde, ein
Positionspapier zu den gesundheitlichen Folgen von Cannabiskonsum zu erarbeiten.
■ Jörg Blume
1 Albrecht, U.-V. (Hrsg.), Medizinische Hochschule Hannover, 2016
1 | 2017
9
4. Kammerversammlung (18. Wahlperiode)
Solide aufgestellt
Der Haushaltsplan 2017 zeigt: Die Ärztekammer Niedersachsen kann dank
der soliden Finanzausstattung die bevorstehenden Großprojekte Umzug und
Um- beziehungsweise Neubau in Angriff nehmen
Vorstellung der Bilanz und Jahresrechnung
2015
Die Abschlussprüfung des Jahresberichts erfolgte durch den
Revisionsverband ärztlicher Organisationen e. V. in Analogie zum § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer festgestellten Grundsätze für ordnungsgemäße Abschlussprüfungen. „Die Wirtschaftsprüfer haben,
wie auch in den vorangegangenen Jahren, erneut den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt“, berichtete
Dr. Anderten und gab eine Zusammenfassung der wichtigsten Daten des Jahresabschlusses 2015.
Nach der traditionellen Einführung durch den „Bericht zur
Lage“ von Kammerpräsidentin Dr. med. Martina Wenker gab
Ass. jur. Ralf Noordmann, LL.M. einen kurzen Überblick
über den Sachstand zur Gebäudesituation der Landesgeschäftsstelle der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN). Er legte den Delegierten den aktuellen Zeitplan dar und bekräftigte den bereits in der Kammerversammlung am 14. September 2016 postulierten Status Quo – wir berichteten im
niedersächsischen ärzteblatt 10/2016. Die nächsten Schritte seien nun eine Betriebs- und Organisationsplanung in der
Landesgeschäftsstelle sowie die Verhandlungen mit den Vermietern der avisierten Interimsimmobilien.
Im Anschluss übernahm Vorstandsmitglied Dr. med. Franz
Bernhard M. Ensink, MBA die Sitzungsleitung. Der Finanzbeauftragte des Vorstands moderierte den Tagesordnungspunkt „Finanzangelegenheiten“ und begrüßte den Vorsitzenden des Ausschusses für Finanz- und Beitragsangelegenheiten, Dr. med. Helmut Anderten. Dieser erläuterte den
Mitgliedern der Kammerversammlung ausführlich die einzelnen Themen des Tagesordnungspunkts.
10
Die „Kosten der Bezirksstellen“ blieben mit knapp 3,2 Millionen Euro im Rahmen des Haushaltsplans. Die Kosten für
„Fürsorgeleistungen“ der ÄKN seien weiterhin rückläufig –
diese für die Zukunft absehbare Entwicklung finde auch bei
der Haushaltsplanung 2017 durch einen reduzierten Ansatz
entsprechende Berücksichtigung, sagte Dr. Anderten und
niedersächsisches ärzteblatt
Abb.: ÄKN; Foto: ÄKN / S. Wente
Dr. med. Helmut Anderten
Die Bilanzsumme 2015 beträgt rund 31,79 Millionen Euro
und ist damit im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr um gut 1,87 Millionen gesunken. Die Erfolgsrechnung des Jahres 2015 weist in Einnahmen und Ausgaben einen Betrag von rund 17,3 Millionen Euro aus (siehe
Abbildung 1) – geplant waren Einnahmen und Ausgaben in
Höhe von jeweils 18,8 Millionen Euro. Dr. Anderten erläuterte die einzelnen Posten der Erfolgsrechnung anhand der
hier abgebildeten Balkendiagramme und begann mit den
Ausgabenpositionen: Die „Personalaufwendungen“ fielen
mit gut 5 Millionen Euro niedriger aus als im Haushaltsplan
veranschlagt. Für die „Sächlichen Aufwendungen“ hingegen
wurde mit 4,3 Millionen mehr Geld benötigt als eingeplant.
„Maßgeblich dafür war die Sanierung des Kasinos der Landesgeschäftsstelle in Hannover und die damit in Zusammenhang stehenden nicht vorhersehbaren Kostenentwicklungen. In der Gesamtbetrachtungsweise liegt das Kapitel der
‚Sächlichen Aufwendungen‘ aber nur um rund 3,8 Prozent
über dem geplanten Haushaltsansatz“, führte Dr. Anderten
aus.
4. Kammerversammlung (18. Wahlperiode)
ging zur Erläuterung der Einnahmen 2015 über. Die „Ärztekammerbeiträge“ beliefen sich auf fast 14 Millionen Euro.
„Auch die ‚Kapitalerträge‘ erzielten mit 219.000 Euro einen
Wert, der deutlich über dem geplanten Haushaltsansatz lag,
was uns in Anbetracht der herrschenden allgemeinen Finanzmarktlage erfreuen darf“, teilte der Ausschussvorsitzende mit.
„Trotz der notwendigen Entnahme aus den Rücklagen ist das
Ergebnis des Geschäftsjahrs 2015 zufriedenstellend. Die kalkulierten Haushaltsansätze wurden auf der Ausgabenseite
grundsätzlich eingehalten, mehrfach sogar unterschritten
und auch auf der Einnahmenseite wurden sie zum größten
Teil erreicht beziehungsweise übertroffen“, fasste Dr. Anderten abschließend zusammen.
Feststellung des Haushaltsplans 2017 und
intensive Debatte zum Entwurf einer neuen
Reisekosten- und Entschädigungsordnung
Für 2017 sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund
20,38 Millionen Euro geplant (siehe Abbildung 2). Die Gehälter liegen durch Tarif- und Kostensteigerungen sowie geplante Stellenerweiterungen, zum Beispiel im Bereich Compliance, über dem Vorjahresansatz. Insgesamt bleibt das
Budget des Kapitels „Personalkosten“ jedoch mehr als
230.000 Euro unter dem des Vorjahreshaushaltsplans.
„Die ‚Kosten der Organe‘ werden im Vergleich zum Vorjahr
unter Berücksichtigung der zur Kalkulation herangezogenen
Istwerte 2015 und 2016 mit einem realistischen Wert in Höhe von 850.000 Euro beziffert“, erläuterte Dr. Anderten. Im
2015 Ist
2015 Planung
3.145
3.460
3.500
12.650
2015 Ist
2015 Planung
12.000
10.000
3.000
2.558
0
Entnahmen aus
Rücklagen
76
35
Sonstige Einnahmen
219
180
Kapitalerträge
217
210
Mieteinnahmen
152
128
100
Einnahmen aus
Gebühren
0
0
Zuführung zu
Rückstellungen
0
Bußen/
Ordnungsgelder
0
0
Zuweisung an
Rücklagen
ZQ/ Projektgruppe KKN
Ärztliche Stelle
Fort- und Weiterbildung
0
0
395
423
2.000
150
4.000
672
645
31
35
Berufsgericht/
Gerichtshof
Schlichtungsstelle
23
30
Kosten
Bundesärztekammer
Kosten Bezirksstellen
Sächliche
Aufwendungen
Kosten der Organe
Personalkosten
500
Aufwendungen
Arbeitskreise
83
130
1.000
Fürsorgeleistungen
1.500
6.000
1.276
1.605
1.476
1.562
908
1.091
2.000
5.516
8.000
2.500
0
13.944
Abbildung 1: Ausgaben und Einnahmen des Geschäftsjahrs 2015, verglichen mit dem Haushaltsplan 2015
1 | 2017
11
0
4.000
14.000
Auflösung von
Rückstellungen
4.500
Einnahmen (17.294.016,08 €)
T€
Ärztekammerbeiträge
5.000
4.268
4.110
5.500
Ausgaben (17.294.016,08 €)
5.017
5.750
T€
vorliegenden Haushaltsplan seien auch die Auswirkungen
der geplanten neuen Reisekosten- und Entschädigungsordnung berücksichtigt worden. Diese hat in der vorliegenden
Form jedoch keine Mehrheit in der aktuellen Kammerversammlung gefunden. Nach einer ausführlichen und konstruktiv geführten Debatte haben die Delegierten per Abstimmung beschlossen, den Entwurf an den Ausschuss für
Finanz- und Beitragsangelegenheiten zurück zu überweisen,
um die kontrovers diskutierten Punkte noch einmal zu bearbeiten. Ein Schwerpunkt der berufspolitischen Debatte war
die Entschädigung der ehrenamtlichen Mandatsträger, deren
Ausgestaltung als Ehrenamt der Gesetzgeber verbindlich im
niedersächsischen Kammergesetz für die Heilberufe getroffen hat. Die Delegierten der Kammerversammlung befürworten ein hohes Maß an Transparenz und haben bereits Ende 2015 beschlossen, ihre Interessenswahrnehmungen und
Mitgliedschaften auf der ÄKN-Homepage zu veröffentlichen.
Diese auf freiwilliger Basis beruhenden Angaben von allen
60 Delegierten der 18. Wahlperiode sind seit Mitte 2016 unter www.aekn.de/aekn/kammerversammlung bei den Informationen zu den Kammerversammlungsmitgliedern abrufbar. Die verschiedenen Interessenswahrnehmungen und
Mitgliedschaften resultieren aus den vielfältigen beruflichen
und berufspolitischen Tätigkeiten der Mandatsträger. Mehrere Delegierte bekräftigten auf der Kammerversammlung
ausdrücklich, dass ein breites standespolitisches und auch
bürgerschaftliches Engagement der Mandatsträger grundsätzlich nicht kritisch gesehen werde. Vielmehr ergebe sich
aus einem Mandat häufig die Notwendigkeit, wenn nicht sogar die Verpflichtung, anderweitige Tätigkeiten in Organisationen oder Gremien ärztlicher Interessenvertretung, insbesondere in Berufsverbänden oder der Bundesärztekammer,
4. Kammerversammlung (18. Wahlperiode)
wahrzunehmen. Teilweise kann sich so eine Kumulation von
Aufwandsentschädigungen ergeben. Um diesen Fall klar zu
regeln, regten einige Delegierte an, in Form einer „Generalklausel“ eine anteilige Gewährung einer Aufwandsentschädigung vorzusehen, sofern gleichzeitig Ansprüche auf
weitere pauschalisierte Aufwandsentschädigungen bei der
ÄKN oder anderen Organisationen bestehen, die ärztliche
Interessen vertreten. Diese „Generalklausel“ soll durch eine vom Finanz- und Beitragsausschuss beschlossene Anwendungsrichtlinie im Sinne einer individuellen Vereinbarung unterlegt werden.
Explizit wurde von den Delegierten die Höhe der einzelnen
Entschädigungen für die Mandatsträger und für das Amt des
Präsidenten der ÄKN bestätigt und festgestellt, dass die ehrenamtliche Tätigkeit des Präsidenten der ÄKN auch bei weiterer Delegation von Aufgaben an die Geschäftsführung weiterhin mindestens 40 Stunden pro Woche beträgt, sodass eine vollumfängliche Vertretung im Beruf auch zukünftig notwendig sein wird. Geplant ist nun, anhand dieser Anregungen eine neue Reisekosten- und Entschädigungsordnung im
ersten Halbjahr 2017 zu beschließen. Dr. Anderten wies die
Kammerversammlung darauf hin, dass dies mit großer Wahrscheinlichkeit einen Nachtragshaushalt notwendig machen
werde.
Der Posten „Sächliche Aufwendungen“ fällt gegenüber dem
Vorjahresplan rund eine Million höher aus. Dies erklärt sich
laut Dr. Anderten aus dem geplanten Umzug der ÄKN-Landesgeschäftsstelle in eine Interimsimmobilie, der aufgrund
des Sanierungsbedarfs des Ärztehauses in der Berliner Allee
20 in Hannover notwendig ist (siehe S. 10). Die Miete für
Ausgaben (20.383.000,00 €)
12.000
18.930
10.000
3.000
5.190
0
963
Entnahmen aus
Rücklagen
35
35
Sonstige Einnahmen
35
0
Kapitalerträge
175
50
Mieteinnahmen
255
150
100
Einnahmen aus
Gebühren
0
Zuführung zu
Rückstellungen
0
Bußen/
Ordnungsgelder
0
0
Zuweisung an
Rücklagen
150
4.000
2.000
0
0
ZQ
Ärztliche Stelle
Fort- und Weiterbildung
0
0
583
336
1.000
6.000
690
675
35
35
Berufsgericht/
Gerichtshof
Schlichtungsstelle
19
25
Kosten
Bundesärztekammer
Kosten Bezirksstellen
Sächliche
Aufwendungen
Kosten der Organe
Personalkosten
500
Aufwendungen
Arbeitskreise
135
150
1.000
Fürsorgeleistungen
1.500
Klinisches
Krebsregister
1.633
1.645
850
1.110
2.000
1.518
1.721
8.000
2.500
0
Planung 2017
Planung 2016
Abbildung 2: Ausgaben und Einnahmen laut Haushaltsplan 2017, verglichen mit der Planung 2016
12
niedersächsisches ärzteblatt
0
3.500
14.000
Auflösung von
Rückstellungen
4.000
16.000
15.000
18.000
3.351
3.318
4.500
Einnahmen (20.383.000,00 €)
T€
Planung 2017
Planung 2016
4.205
5.000
Die Bauerneuerungsrücklage ergibt sich durch einen sogenannten Passivtausch, der in der Kammerversammlung
am 14. September 2016 vorgestellt und einstimmig beschlossen wurde. Im Detail wurden dabei aus der „Allgemeinen Betriebsmittelrücklage“ 5 Millionen Euro, aus der
„Rücklage für Großreparaturen“ 2 Millionen Euro und aus
der „Instandhaltungsrücklage“ 2,1 Millionen Euro in die
„Bauerneuerungsrücklage“ umgegliedert. Der Finanz- und
Beitragsausschuss habe sich nach diesem Entschluss mit der
weiteren Entwicklung der Rücklagen beschäftigt. „Ziele
waren dabei, die ‚Bauerneuerungsrücklage‘ weiter aufzustocken, Rücklagen ohne derzeit notwendiges Fortbestehen
zu reduzieren und die Stände der kalkulierten Ansätze für
die Planung 2017 zum Jahresende 2016 schätzgenau zu
erreichen“, erklärte Dr. Anderten und präsentierte das Ergebnis der Ausschussarbeit: „Die Rücklagen ‚Evaluation
Weiterbildung‘ und ‚Ausbildung MFA‘ sollen aufgelöst beziehungsweise umgegliedert werden. Zusätzlich soll die
‚Rücklage zur Finanzierung von Sachanlagen und Gebäude‘ auf den nach der jährlichen Abschreibung entsprechenden Aktivwert des Anlagevermögens modifiziert werden. Des Weiteren wird die ‚Rücklage zur Einführung des
Ärztekammerbeiträge
5.500
6.231
6.465
6.000
5.338
T€
6.500
eine Übergangsimmobilie sowie die entsprechenden Nebenkosten seien bereits ganzjährig eingerechnet. Die Renovierungs- und Instandhaltungskosten für das Ärztehaus
wurden dafür gegen null geplant. Lediglich einige wenige
Wartungsverträge müssten noch bedient werden. „Weitere
vollumfängliche Kosten, die im Zusammenhang mit einer Interimsimmobilie oder eines Umzugs stehen könnten, werden durch die ‚Bauerneuerungsrücklage‘ gedeckt“, betonte
Dr. Anderten.
4. Kammerversammlung (18. Wahlperiode)
elektronischen Heilberufsausweises um 29.000 Euro aufgestockt.“ In Summe würden der „Bauerneuerungsrücklage somit rund 646.000 Euro zufließen. Auf Basis der derzeit kalkulierten Entnahme aus der „Betriebsmittelrücklage“ von 1,3 Millionen Euro für den Haushaltsausgleich
2016 lässt sich daher insgesamt ein Rücklagenvolumen von
18,1 Millionen Euro zum heutigen Stand als Jahresendwert
annehmen.
„Mit Kapitalerträgen ist durch die immer noch vorherrschende Finanzmarktlage für das kommende Haushaltsjahr
nicht mehr zu rechnen“, ergänzte Dr. Anderten. Mittlerweile würden sogar Girokonten mit Bestand mit einer Verwahrungsgebühr belastet, kritisierte der Finanzausschussvorsitzende. Hier habe die Verwaltung jedoch bereits ein Konzept
entwickelt, um Kosten dieser Art für die ÄKN grundsätzlich
zu vermeiden.
Der Haushaltsplan 2017 sieht auf der Ausgabenseite des
Weiteren „Kosten der Bezirksstellen“ in Höhe von rund
3,35 Millionen Euro vor. Dieser Posten beinhaltet das neue
Regionalbudget der Bezirksstellen, das jetzt auch die ehemals separat aufgeführten Titel „Ärztevereine“ und „Fortbildungen und Veranstaltungen“ umfasst. Die Kosten für die Position „Fort- und Weiterbildung“ sind etwas niedriger angesetzt als im Vorjahr, was Dr. Anderten primär damit begründete, dass die ÄKN-Fortbildungswochen 2017 wieder ausschließlich auf Langeoog stattfinden würden, wodurch zur
Kostensenkung auch eine Erhöhung der Teilnehmerzahl erwartet werde. Für das „ZQ“, Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen, wird hingegen etwas mehr
Budget eingeplant. Dies resultiert laut Dr. Anderten aus der
haushälterischen Neugliederung in die vier Kernbereiche
Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Versorgungsplanung.
„Aufgrund der ökonomischen Ausgabenkalkulation sowie
der soliden Finanzausstattung empfehle ich Ihnen im Namen des Ausschusses für Finanz- und Beitragsangelegenheiten die Annahme des Haushalts für das kommende Kalenderjahr 2017“, sagte Dr. Anderten und schloss damit den
Tagesordnungspunkt „Finanzangelegenheiten“ ab. Die Kammerversammlung nahm sowohl den Jahresbericht 2015, den
Haushaltsplan 2017 sowie die danach zur Abstimmung gestellte Umgliederung der Rücklagen einstimmig an. Des Weiteren erteilten die Delegierten dem Landesvorstand ebenfalls
einstimmig im Rahmen des Jahresberichts 2015 die Entlastung.
■ Stephanie Wente
„Das Klinische Krebsregister ist im Jahr 2017 mit einem eigenen Kapitel dargestellt. Im Ergebnis fallen durch den neutralen Kostenansatz für die ÄKN jedoch keine Aufwendungen an. Auch unter dem Kapitel ‚Zuführung zu den Rückstellungen‘ wird für das Jahr 2017 kein Wert definiert. Für
das Wirtschaftsjahr 2016 ist hier noch ein Wert in Höhe von
1 Million Euro für die Schaffung eines benötigten Sitzungsraums im Ärztehaus ausgewiesen. Aufgrund der bereits beschriebenen Gebäudesituation ist eine solche Baumaßnahme natürlich hinfällig geworden“, fasste Dr. Anderten abschließend zusammen.
Auf der Einnahmenseite stellen die Ärztekammerbeiträge mit
rund 18,9 Millionen Euro den größten Posten dar. Diese errechnen sich laut Dr. Anderten aus den nicht rabattierten Beitragseinnahmen des Istwerts 2015 unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Mitgliederzuwachs und Tarifsteigerungen. Der bei den Mieteinnahmen verminderte Ansatz berücksichtige die oben dargestellte Gebäudesituation mit den
damit in Zusammenhang stehenden zeitlich schwer kalkulierbaren Auszügen der Mieter der ÄKN. Für den Ausgleich
des Haushaltsplans wird des Weiteren eine Entnahme aus
der Rücklage in Höhe von 963.000 Euro erforderlich sein.
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1 | 2017
13
Seltene Erkrankungen
Erbliche Netzhauterkrankungen
Teil 2 der Expertenserie im niedersächsischen ärzteblatt zu
Seltenen Erkrankungen
Erbliche Netzhautdystrophien (NHD) gehören zu den seltenen Erkrankungen des Auges und können durch eine progredient verlaufende Degeneration der Fotorezeptoren zu erheblichen Einschränkungen des Sehvermögens bis hin zur
Erblindung führen [1]. Der fortschreitende Sehverlust ist häufig mit einem Verlust der Fahrerlaubnis oder des Arbeitsplatzes verbunden, was in der Folge erhebliche soziale und
familiäre Probleme nach sich ziehen kann. Die Häufigkeit
der NHD wird in der europäischen Bevölkerung auf etwa
1:3.000 geschätzt, wobei sowohl die klinischen Manifestationen mit mehr als 70 unterschiedlichen Krankheitsbildern
als auch die genetischen Ursachen mit mehr als 250 bekannten Genen eine beachtliche Heterogenität aufweisen.
Verdachtsdiagnose NHD – klinische
Diagnostik
Die NHD lassen sich vom klinischen Bild in mehrere Untergruppen einteilen, wobei die klinischen Symptome oft
überlappen. Generalisierte Netzhautdystrophien betreffen
die gesamte Netzhaut, der Beginn der Erkrankung kann in
der peripheren oder zentralen Netzhaut liegen. Generalisierte NHD mit peripherem Beginn (circa 25 Prozent der
NHD; zum Beispiel Retinitis pigmentosa) sind gekennzeichnet durch Nachtsehstörungen, von peripher nach zentral fortschreitenden Gesichtsfeldausfällen und einem meist
Foto: Prof. Kellner
Die Erstmanifestation einer NHD ist in jedem Lebensalter
möglich, sie erfolgt jedoch bei den meisten Formen innerhalb der ersten drei Lebensdekaden. Da die NHD zunächst
oft durch unspezifische Symptome gekennzeichnet ist, ist eine Diagnoseverzögerung nicht selten [1]. Die retinale Bildgebung mit Fundus- und Nah-Infrarotautofluoreszenz (FAF,
NIA) sowie die Spektral Domäne Optische Kohärenztomo-
graphie (SD-OCT) haben erheblich zur Früherkennung der
NHD beigetragen. Ergänzend kann eine Funktionsdiagnostik mit elektrophysiologischen Verfahren sinnvoll sein. Insbesondere bei Kindern muss an eine NHD als Teil eines Syndroms gedacht werden, häufiger sind dabei Ohren oder Nieren betroffen, oft kommt es zu neurologischen Auffälligkeiten (zum Beispiel Usher Syndrom, Bardet-Biedl Syndrom)
[2,3]. Wegen der Komplexität der Diagnostik und der
Schwierigkeit der Differenzialdiagnose haben sich in
Deutschland mehrere Zentren für seltene Netzhauterkrankungen etabliert. Auch in diesem Bereich hat sich seit einigen Jahren die Erkenntnis durchgesetzt, dass Diagnostik, Behandlung und Therapie eine enge Zusammenarbeit von Spezialisten mehrerer Fachrichtungen erfordern.
Abbildung 1: 36-jähriger Patient mit autosomal rezessiver Retinitis pigmentosa und zwei pathologischen Mutationen im USH2A-Gen. Links Fundusfotografie mit wenig Pigmentepithel-Unregelmäßigkeiten in der Netzhautperipherie. In der Mitte Fundusautofluoreszenz, außen ausgeprägter Pigmentepithelverlust (dunkel). Der ovale Ring um das Zentrum entspricht der Gesichtsfeldaußengrenze. Rechts Gesichtsfeld des linken
Auges mit ausgeprägter konzentrischer Einengung und nur zentral verbliebenem Gesichtsfeldrest.
14
niedersächsisches ärzteblatt
Seltene Erkrankungen
Tabelle 1 – Beispiele für genetische
Untersuchungen bei hereditären
Netzhauterkrankungen
Einzelgen-Diagnostik
Erkrankung
Gen
Erbgang
Atrophia gyrata
OAT
ar
Choroideremie
CHM
X
Juvenile Retinoschisis
RS1
X
Sorsby Fundusdystrophie
TIMP3
ad
Genpanel-Diagnostik (≤ 10 Gene)
Erkrankung
Gen
Achromatopsie
ATF6, CNGA3, CNGB3,
Familiäre exsudative
FZD4, LRP5, NDP,
Vitreoretinopathie
RCBTB1, TSPAN12, ZNF408
Morbus Stagardt
ABCA4, CNGB3,
Optikusatrophie
MFN2, NBAS, NR2F1, OPA1,
GNAT2, PDE6C, PDE6H
ELOVL4, PROM1
Erbgang
ar
ar und ad
ar, selten ad
RTN4IP1, SLC25A46, TIMM8A,
Vitelliforme
TMEM126A
ar, ad und X
BEST1, IMPG1, IMPG2
ar, ad
RP2, RPGR
X
Makuladystrophie
Retinitis pigmentosa
ginn, jedoch ohne deren Fortschreiten in periphere Netzhautregionen. Die restlichen 15 Prozent umfassen syndromale NHD, weitgehend stationär verlaufende NHD (zum
Beispiel kongenitale stationäre Nachtblindheit) sowie extrem seltene NHD (zum Beispiel Bietti krystalline Dystrophie), die nur wenige Familien weltweit betreffen.
Verdachtsdiagnose NHD – molekulargenetische Diagnostik
Die molekulargenetische Diagnostik unterstützt die klinische
Diagnose und dient zur Absicherung beziehungsweise zum
Ausschluss von Verdachtsdiagnosen. Abhängig von einer initialen Verdachtsdiagnose werden heute bei einem Patienten
einzelne Gene bis hin zu über 100 verschiedene Gene molekulargenetisch untersucht (Tabelle 1). Moderne Analyseverfahren, wie das Next Generation Sequencing, erlauben
hierbei eine schnelle und kostengünstige Untersuchung einer großen Anzahl von Genen oder sogar aller kodierenden
Bereiche des menschlichen Genoms (das sogenannte Exom).
Gerade bei unklarer Diagnose oder genetisch heterogenen
Untergruppen der NHD (wie zum Beispiel der Gruppe der
Retinitis pigmentosa-Erkrankungen) sind die verfügbaren
Genpanel-Diagnostik (> 10 Gene)
Erkrankung
Gen
Erbgang
Leber kongenitale
> 26 Gene
ar, selten ad
Retinitis pigmentosa
> 27 Gene
ad
Retinitis pigmentosa
> 63 Gene
ar
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Amaurose
Zapfendystrophie/Zapfen- > 33 Gene
ar, ad, X
NIO Kongress 2017
für Hämatologie und Onkologie
7
Stäbchen-Dystrophie
am 03./04. Februar 2017
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Quellen: RetNet (https://sph.uth.edu/retnet/sum-dis.htm#B-diseases) und PubMed Datenbank
(https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed), November 2016; ad = autosomal-dominant,
ar = autosomal-rezessiv, X = X-chromosomal
lange erhaltenen guten Visus. In der Regel unabhängig von
der individuellen genetischen Ursache zeigen typische Fundusfotografien des Augenhintergrunds generalisierter NHD
oft Pigmentepithel-Unregelmäßigkeiten in der Netzhautperipherie, während die Fundusautofluoreszenz zum Teil ausgeprägte Pigmentepithelverluste erkennen lässt, die einen typischerweise zentral verbliebenen Gesichtsfeldrest erlauben
(siehe Abbildung 1).
Umgekehrt werden generalisierte NHD mit zentralem Beginn (circa 20 Prozent; zum Beispiel Zapfen-, Zapfen-Stäbchen-Dystrophien) frühzeitig für den Betroffenen bemerkbar,
da ein Verlust der zentralen Sehschärfe und des zentralen
Gesichtsfelds die Kommunikations- und Arbeitsfähigkeit erheblich behindern. Regional begrenzte NHD (circa 35 Prozent; zum Beispiel Morbus Stargardt) sind auf das Netzhautzentrum begrenzte Makuladystrophien mit ähnlichen
Symptomen wie die generalisierten NHD mit zentralem Be1 | 2017
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15
Seltene Erkrankungen
Genpanels ein unentbehrliches Werkzeug der molekulargenetischen Diagnostik und erlauben eine Mutationsfindungsrate auf dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft
und Forschung. So werden beispielsweise gegenwärtig ursächliche Mutationen in 40 bis 70 Prozent der Patienten mit
Retinitis pigmentosa [4, 5], 70 bis 90 Prozent der Betroffenen mit Usher Syndrom [4], aber nur in 20 bis 30 Prozent
der Fälle mit Zapfen-, Zapfen-Stäbchen-Dystrophie [6, 7] gefunden. Die Bewertung der Krankheitsrelevanz der nachgewiesenen Sequenzvarianten erfolgt meist auf der Basis von
bioinformatischen Vorhersagemodellen und bekannten Allelfrequenzen in der gesunden Bevölkerung sowie Literaturrecherchen [8]. Bisher sind spezifische funktionelle Untersuchungen zur krankheitsverursachenden Wirkung einer
bestimmten Mutation eher die Ausnahme, sodass noch immer viele Genveränderungen einen unklaren Krankheitswert
besitzen (sogenannte genetische Varianten unklarer Signifikanz) und nicht oder nur eingeschränkt in eine humangenetische Beurteilung einbezogen werden können.
Zu beachten ist, dass nach dem Gendiagnostikgesetz von
2010 für eine genetische Untersuchung zur Feststellung genetischer Eigenschaften oder zur vorgeburtlichen Risikoabklärung der Arztvorbehalt gilt. Es ist eine Aufklärung durch
die verantwortliche ärztliche Person vor der Einwilligung des
Patienten zur genetischen Untersuchung und einer dafür erforderlichen Probenabgabe zwingend erforderlich. Aufgrund der Komplexität der humangenetischen Laborbefunde und der sich daraus ergebenden Risikoeinschätzungen
für Angehörige und Nachkommen ist zudem eine humangenetische Beratung dringend empfohlen. Eine frühzeitige
Klärung der Ursache einer NHD ist für Patienten in vielfacher Hinsicht von weitreichender Bedeutung, da sie eine präzise Risikoeinschätzung bei der Familienplanung erlaubt,
weitere unnötige und kostenaufwändige diagnostische Untersuchungen und damit auch physische und psychische Belastungen verhindert, und es ermöglicht, gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Schließlich lassen
derzeit laufende klinische Studien zu medikamentösen oder
gentherapeutischen Verfahren bei spezifischen genetischen
Unterformen der NHD hoffen, dass sich in naher Zukunft
sinnvolle, individuelle Behandlungsoptionen eröffnen werden, für die im Sinne der Präzisionsmedizin das ursächliche
Gen sowie die zugrundeliegende Mutationssituation bekannt sein muss.
& Literatur
1| Kellner U, Kellner S, Weinitz S, Farmand G, Weber BHF,
Stöhr H. Erbliche Netzhaut- und Sehbahnerkrankungen 5 Schritte zur Diagnose. Klin Monatsbl Augenheilkd
2015;232:250-258
2| Sorusch N, Wunderlich K, Bauss K, Nagel-Wolfrum K,
Wolfrum U. Usher syndrome protein network functions in the retina and their relation to other retinal ciliopathies. Adv Exp Med Biol 2014;801:527-533
3| Castro-Sánchez S, Álvarez-Satta M, Valverde D. BardetBiedl syndrome: A rare genetic disease. J Pediatr Genet. 2013;2:77-83
4| Carrigan M, Duignan E, Malone CP, Stephenson K, Saad
T, McDermott C, Green A, Keegan D, Humphries P,
Kenna PF, Farrar GJ. Panel-Based Population Next-Generation Sequencing for Inherited Retinal Degenerations. Sci Rep. 2016;6:33248.
5| Perez-Carro R, Corton M, Sánchez-Navarro I, Zurita O,
Sanchez-Bolivar N, Sánchez-Alcudia R, Lelieveld SH,
Aller E, Lopez-Martinez MA, López-Molina MI, Fernandez-San Jose P, Blanco-Kelly F, Riveiro-Alvarez R,
Gilissen C, Millan JM, Avila-Fernandez A, Ayuso C. Panel-based NGS Reveals Novel Pathogenic Mutations in
Autosomal Recessive Retinitis Pigmentosa. Sci Rep.
2016;6:19531.
6| Roosing S, Thiadens AAHJ, Hoyng CB, Klaver CCW,
Den Hollander AI, Cremers FPM. Causes and consequences of inherited cone disorders. Prog Retin Eye Res.
2014;42:1–26.
7| Thiadens AAHJ, Phan TML, Zekveld-Vroon RC, Leroy
BP, van den Born LI, Hoyng CB, et al. Clinical course,
genetic etiology, and visual outcome in cone and cone-rod dystrophy. Ophthalmology. 2012;119:819–826.
8| Richards S, Aziz N, Bale S, Bick D, Das S, Gastier-Foster J, Grody WW, Hegde M, Lyon E, Spector E, Voelkerding K, Rehm HL; ACMG Laboratory Quality Assurance Committee. Standards and guidelines for the interpretation of sequence variants: a joint consensus recommendation of the American College of Medical Genetics and Genomics and the Association for Molecular Pathology. Genet Med. 2015 17:405-24
Professor Dr. med. Ulrich Kellner
AugenZentrum Siegburg und RetinaScience, Bonn
Privatdozentin Dr. rer. nat. Heidi Stöhr
Professor Dr. rer nat. Bernhard H.F. Weber
Institut für Humangenetik, Universität Regensburg
16
niedersächsisches ärzteblatt
Klinik und Praxis
„Anatomie ist die Wissenschaft der Organisation“
Professor Ochs, 12 Jahre lang hat sich in Niedersachsen
kein junger Arzt für eine Weiterbildung zum Facharzt
für Anatomie entschieden – was ist Ihrer Meinung nach
der Grund dafür?
Das liegt ganz wesentlich an der seit Jahren ungleichen Bezahlung innerhalb medizinischer Fakultäten. Während klinisch tätige Ärzte nach dem Marburger Bund-Tarif bezahlt
werden, bekommen Ärzte in theoretischen Fächern ein deutlich geringeres Gehalt nach dem Tarif für den öffentlichen
Dienst. Gleichzeitig sind die langfristigen Berufsaussichten
sehr unsicher, denn der klassische akademische Mittelbau,
das heißt Dauerstellen unterhalb der Professorenebene, wurde fast vollständig abgeschafft. Die Anatomie ist ein sehr lehrintensives Fach. Die Zeit, die man mit der Lehre, zum Beispiel im Präparierkurs, verbringt, fehlt für die Forschung.
Doch am Ende ist es vor allem die Forschungsleistung, die
über die Besetzung von Lehrstühlen entscheidet. Im Vergleich zu einer klinischen Laufbahn bedeutet die Entscheidung für die Anatomie also weniger Geld und mehr Unsicherheit. Unter diesen Umständen ist es natürlich sehr
schwer, qualifizierten ärztlichen Nachwuchs zu gewinnen.
Darum müssen die Bedingungen bei der Bezahlung und bei
der Verlässlichkeit der Karriereplanung in der theoretischen
Medizin dringend verbessert werden.
Sie haben sich für diesen Weg entschieden und die
Weiterbildung zum Facharzt für Anatomie absolviert –
was war der Grund dafür?
Ich hatte schon zu Beginn meines Studiums die Absicht, in
die Forschung statt in die Klinik zu gehen. Dass es dann am
Ende die Anatomie geworden ist, ist vermutlich das Ergebnis einer Kombination aus persönlicher Neigung und Zufall.
Ich bin ein Augenmensch und finde Dinge, die ich sehen
kann, ob mit bloßem Auge oder mit dem Elektronenmikroskop, besser verständlich. Prägend war für mich die Begegnung mit meinem Anatomieprofessor im Präparierkurs. Er
wurde mein Doktorvater und akademischer Mentor.
1 | 2017
Was spricht Ihrer Meinung nach dafür, den Facharzt für
Anatomie zu erwerben?
Die Anatomie ist das medizinische Grundlagenfach par excellence. Auf naturwissenschaftlicher Grundlage wird der Bau
des menschlichen Körpers von der Makroskopie bis zur Zellbiologie betrachtet und in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung vermittelt. Man kann also von einer ganzheitlichen Ebene ausgehend bis in molekulare Details hineinzoomen und am
Ende dieses Detailwissen wieder zu einem Ganzen zusammenfügen. Schon der Anatom Joseph Hyrtl hat Mitte des 19.
Jahrhunderts geschrieben: „Die Anatomie ist also recht eigentlich die Wissenschaft der Organisation. Eine herrlichere
Aufgabe kann sich der menschliche Geist nicht stellen.“
Aktuell sind in Niedersachsen 21 Fachärzte für
Anatomie gemeldet. Wie viele Kollegen wünschen Sie
sich für das Jahr 2020?
Ich hoffe sehr, dass es mehr als 21 sein werden, denn die
Bedeutung der Anatomie für die klinische Medizin wird nicht
geringer werden. Je umfangreicher die Möglichkeiten der
bildgebenden Diagnostik und je anspruchsvoller die chirurgischen Verfahren, desto größer ist auch der Bedarf an
anatomischen Kenntnissen. Zumindest sind wir auf gutem
Weg. Der nächste junge Kollege aus meinem Institut hat sich
bereits zur Facharztprüfung angemeldet.
Foto: MHH / K. Kaiser
In diesem Jahr hat ein junger Arzt an der Medizinischen
Hochschule Hannover seine Facharztprüfung in Anatomie
abgelegt. Stephanie Wente sprach für das niedersächsische ärzteblatt mit Professor Dr. med. Matthias Ochs, Direktor des Instituts für Funktionelle und Angewandte Anatomie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH),
über dieses, seiner Meinung nach leider viel zu seltene, Ereignis.
Professor Dr. med. Matthias Ochs, geboren 1967 in Kassel, Studium der Humanmedizin an der Georg-August-Universität Göttingen, Staatsexamen 1994. Weiterbildung an
der Abteilung Elektronenmikroskopie des Zentrums Anatomie in Göttingen bei Professor Dr. med. Joachim Richter. Promotion 1998, Facharzt 1999, Juniorprofessor für
Anatomie 2002, Habilitation 2004. Nach weiteren beruflichen Stationen in San Francisco (Cardiovascular Research
Institute der UCSF) und Bern (Institut für Anatomie) seit September 2009 W3-Professor und Direktor des Instituts für
Funktionelle und Angewandte Anatomie der MHH.
17
Intern
Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von
hämatopoetischen Stammzellzubereitungen
Aus aktuellem Anlass möchten wir hiermit auf die Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen
Stammzellzubereitungen aufmerksam machen. Diese wurde im Jahr 2014 vom Paul-Ehrlich-Institut im Bundesanzeiger veröffentlicht. Daneben wurde sie seinerzeit von der
Bundesärztekammer im Deutschen Ärzteblatt bekannt gegeben (Dtsch Arztebl 2014; 111(33-34): A-1436 / B-1240 /
C-1180). Sie ist über folgenden Link zugänglich:
www.haeverlag.de/n/030
Diese Richtlinie gilt für alle Ärzte, die mit
- der Gewinnung, dem Herstellen, Be- oder Verarbeiten,
Konservieren, Prüfen, Lagern oder in den Verkehr bringen von Knochenmark oder Stammzellen aus Blut oder
jeweils Zubereitungen hieraus oder
- der Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen in Form von Zubereitungen aus peripherem
Blut, Zubereitungen aus Nabelschnurblut und Zubereitungen aus Knochenmark
befasst sind. Soweit für die Durchführung bestimmter Leistungen andere Personen verantwortlich sind, gilt diese
Richtlinie auch für diese Personen.
Die Richtlinie regelt die Gewinnung, Herstellung, Be- oder
Verarbeitung, Prüfung, Lagerung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellen unabhängig von der Art der
Entnahme (Knochenmark, Nabelschnurblut, peripheres
Blut). Sie berücksichtigt dabei die Besonderheiten der unterschiedlichen Gewinnung und Herstellung von Stammzellzubereitungen und führt dabei die verschiedenen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen über hämatopoetische Stammzellzubereitungen zusammen. Sie beschreibt die fachlichen und rechtlichen Anforderungen einschließlich des Qualitätsmanagements.
Exkursion in die Ärztekammer Niedersachsen
Bislang war es Usus, den frisch aprarprofessor Scholz über die Pflichprobierten Ärzten auf ihrer Absolten sowie die Aufgaben der ÄKN
ventenfeier die ersten Informationen
aufgeklärt. Des Weiteren beschrieb
über die Ärztekammer Niedersacher die Organisation der Kammer sosen (ÄKN) und die Ärztliche Weiwie deren Serviceangebote. Rückterbildung an die Hand zu geben.
fragen gab es seitens der StudierenDer Direktor des Instituts für Allgeden insbesondere zu berufsrechtlimeinmedizin der Medizinischen
chen Aspekten. Im zweiten Teil der
Hochschule Hannover (MHH), ProVeranstaltung erläuterte Markus
fessor Dr. med. Nils Schneider, MPH
Schwinn, Leiter des ÄKN-Sachgeund der Justiziar der ÄKN, Honobiets „Ärztliche Weiterbildung“ die
rarprofessor Dr. jur. Karsten Scholz
Grundzüge der WeiterbildungsordProfessor
Dr.
med.
Nils
Schneider,
MPH
(links)
und
sahen jedoch den Bedarf, bereits die
nung und gab erste Tipps zur AufStudierenden mit der ÄKN in Kon- Honorarprofessor Dr. jur. Karsten Scholz
nahme der Weiterbildung. Die Hälftakt zu bringen. Daher planten sie
te der anwesenden Studenten gab
eine Informationsveranstaltung im Rahmen einer Exkursion zwar an, sich noch keine konkreteren Vorstellungen über das
mit maximal 15 Teilnehmern, die innerhalb kurzer Zeit er- zukünftige Betätigungsfeld gemacht zu haben, es entwickelte
reicht waren.
sich jedoch trotzdem ein reger Austausch. Alle Beteiligten waren sich nach diesem Vormittag einig, dass die Veranstaltung
Die Studierenden kamen mit Professor Schneider ins Ärzte- informativ und sinnvoll war und zukünftig regelmäßig an■ red.
haus Hannover und wurden in einem ersten Teil von Hono- geboten werden sollte.
18
niedersächsisches ärzteblatt
Foto: ÄKN / A. Pagel
Ende November nutzten Studierende der Medizinischen Hochschule
Hannover erstmals die Gelegenheit, die Aufgaben und Ziele der Ärztekammer
Niedersachsen bereits während ihres Studiums kennenzulernen
Intern
Qualitätsmanagement bei der Anwendung
von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen
Gemäß der Richtlinie muss für Einrichtungen, die hämatopoetische Stammzellzubereitungen anwenden, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem vorliegen und
kontinuierlich weiterentwickelt werden. Grundlage für das
einrichtungsinterne Qualitätsmanagementsystem bildet dabei das Qualitätsmanagementhandbuch.
Der Ärzteschaft obliegt gemäß § 18 Abs. 1 TFG die Überwachung des Qualitätssicherungssystems der Anwendung
von Blutprodukten. Entsprechend den Vorgaben des Abschnitts 1.6 der Hämotherapie-Richtlinien nach §§ 12a und
18 TFG ist vom Träger der Einrichtung im Benehmen mit der
zuständigen Ärztekammer ein Qualitätsbeauftragter zu benennen.
Der Qualitätsbeauftragte, der die Qualitätsvoraussetzungen
nach Abschnitt 1.6.3 der Hämotherapie-Richtlinien nach
§§ 12a und 18 TFG erfüllt, sendet jährlich bis zum 1. März
einen Bericht über die Ergebnisse seiner Überprüfung für den
Zeitraum des jeweils vorausgegangenen Kalenderjahrs zeit-
gleich an die zuständige Ärztekammer und den Träger der
Einrichtung.
Für die betreffenden medizinischen Einrichtungen sind im
Bericht folgende zusätzliche Angaben des Qualitätsbeauftragten Hämotherapie erforderlich:
- Bestätigung der Regelmäßigkeit und Kontinuität der
durchgeführten Transplantationen beziehungsweise fachliche Begründung für längere zeitliche Unterbrechungen;
- Bestätigung der ausreichenden räumlichen und personellen Ausstattung entsprechend dieser Richtlinie;
- Bestätigung der zweijährigen Berufserfahrung des Leiters
der Transplantationseinheit nach Abschluss der Facharztbeziehungsweise Schwerpunkt-Weiterbildung;
- Bestätigung der Durchführung eines Hygienemonitorings
im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- Bestätigung der Meldung aller durchgeführten Transplantationen an ein Register (zum Beispiel Deutsches Register für Stammzelltransplantationen). Die Gesamtzahl
der Transplantationen eines Kalenderjahrs (aufgeschlüsselt nach allogenen und autologen Transplantationen)
sollte jährlich bis zum 1. März der zuständigen Ärztekammer übermittelt werden.
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Ärztlicher Gutachter gesucht
Der Niedersächsische Zweckverband zur
Approbationserteilung (NiZzA) bittet um
Ihre Unterstützung
Immer mehr ausländische Ärzte stellen beim NiZzA einen
Antrag auf Erteilung der Approbation. Dies ist für den
Zweckverband eine zunehmende Herausforderung, denn im
Rahmen des Approbationsverfahrens muss die ausländische
Ausbildung mit der deutschen Ausbildung inhaltlich verglichen und auch die angegebene Berufserfahrung bewertet
werden.
Hierfür sucht der NiZzA Ihre tatkräftige
Unterstützung als ärztlicher Gutachter.
Voraussetzung ist eine langjährige Berufserfahrung mit Approbation in patientenversorgenden Gebieten in Deutschland. Die Gutachtertätigkeit wird mit 60 Euro pro Stunde vergütet.
Bei Interesse freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme entweder telefonisch unter 0511 380-2580 oder per E-Mail an
[email protected]
Es grüßt Sie herzlich
Christel Waldeck
Geschäftsführerin des NiZzA
am 18. Februar 2017
Braunschweig. Seien Sie dabei, wenn am 18. Februar 2017
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Anmeldeformulare und weitere Informationen erhalten Sie
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■ BZ Braunschweig
20
Hannover. Der Ärzteball Hannover des
Ärzteball-Vereins e.V. findet am 11. Februar 2017 statt. Ab 19 Uhr geht es wie immer im goldenen Ballsaal des Maritim-AirportHotels in Hannover Langenhagen los. Für das musikalische
Rahmenprogramm sorgen die bekannten Bands „Sunrise“
und „Barbara & Friends“. Zusätzlich als Special wurde der
Kinderzirkus „Bunttropfen“ für einige akrobatischen Darbietungen engagiert. Es erwarten Sie ein köstliches Buffet, die
jährliche Tombola und auf Wunsch schöne Hotelzimmer zum
Ausschlafen.
Weitere Informationen können Sie Ihrer persönlichen Einladung entnehmen, die Sie im November erhalten haben. Für
Anmeldung und Auskünfte steht Ihnen Brigitte Bartels telefonisch (0511 380-2620) oder per E-Mail ([email protected]) zur Verfügung. Das Organisationsteam freut
sich auf einen schönen Abend mit Ihnen.
■ BZ Hannover
niedersächsisches ärzteblatt
Fotos: Stillkost - Fotolia, BZ Hannover
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Bezirksstellen
Die Ärztekammer im Gedicht – Erinnerung an
den Reformarzt Ludwig Sternheim
Hannover. In seiner Schrift „Ärzte und Patienten. Intime Plaudereien aus Sprechstunde und Praxis“ (1921) hat der hannoversche Arzt Dr. med. Ludwig Sternheim
der Ärztekammer ein lyrisches Denkmal
gesetzt: „Die Ärzte sahen selber ein, /
von ihnen sei nicht jeder / salonfähig
und stubenrein; / man brauche
Rein’gungsbäder. // Petitioniert ward
für das Bad, / man schilderte den Jammer; / als Badezimmer ward vom
Staat / gebaut die Ärztekammer.“
Sternheim verstand sich als Reformarzt und brachte seine Vorstellungen vom gesunden Leben
in zahlreichen Publikationen
zum Ausdruck, darunter „Jeder
sein eigener Arzt! – Selbstbehandlung durch Hausmittel,
Biochemie, Homöopathie“
(1925) oder „Gesundheitstag – Das ABC der vernünf- D
as Tit
elblat
tigen Lebensweise im 24t der
1921
ersch
ienen
stündigen Tageslauf“ (1926).
S
Foto: 1921 by Gebrüder Enoch-Hamburg
1912 war er mit seiner Familie in eine Villa in der Walderseestraße 8 (heute Waldstraße 47) eingezogen, in der der
Facharzt für Blut- und Stoffwechselkrankheiten auch seine
bald gutgehende Praxis betrieb. Jeweils Montags und Donnerstags hatte er eine Nachmittagssprechstunde für Minderbemittelte angeboten und war als Arzt am Theater aktiv.
Es mag der Überfall der SA auf Oppositionelle am benachbarten Lister Turm in der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 1933 gewesen sein (bei dem 19 Menschen verletzt wurden und zwei zu Tode kamen), womöglich aber auch das
Ergebnis der Reichstagswahlen im März, dass der NSDAP
im Wahlkreis Ost-Hannover 54,3 Prozent der Stimmen bescherte, weswegen er Deutschland im April 1933 verließ.
verwaltung der
Hitlerjugend ein,
das Haus wurde von
der Stadt Hannover
verwaltet, die es bald
ganz der NSDAP überließ. Die richtete darin
ein Partei-Museum ein,
das 1939 eingeweiht
wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg zog das Straßenbauamt ein, 2002 ging
das Haus in den Besitz der
Evangelisch-Freikirchlichen
Gemeinde über, die 2013
mit der Publikation „Die Vertreibung des Glücks. Die Geschichte der Sternheim-Villa“
an die wechselvolle Geschichte des Hauses und seiner Bewohner erinnerte.
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Als Dr. med. Ludwig Sternheim am 4. Mai 1945 in den Niederlanden stirbt, liegen zwölf Jahre der Emigration hinter ihm
und seiner Familie. Die Sternheim-Villa eigneten sich die
Machthaber in Deutschland rasch an: 1934 zog die Gebiets1 | 2017
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Friedland: Aufklärung über Mädchen- und Frauengesundheit in der Erstaufnahmeeinrichtung
Göttingen. Seit Juni 2015 ist das Grenzdurchgangslager
Friedland, das zugleich auch eine der Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Niedersachsen ist, einer der Partner im Netzwerkprojekt „Aufnahmemanagement und Beratung von Asylsuchenden in Niedersachsen“ (AMBA) als Teil
des Förderprogramms Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union, des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und der UNO-Flüchtlingshilfe.
Im Rahmen des Teilprojekts „Frauenzentrum – Bildung und
Betreuung für Asylbewerberinnen am Standort Grenzdurchgangslager Friedland“ finden regelmäßig Veranstaltungen zu den Themen Frauengesundheit, reproduktive und
sexuelle Rechte für geflüchtete Frauen und Migrantinnen aus
unterschiedlichsten Ländern statt, die von Ärztinnen mitkonzipiert und durchgeführt werden.
Sowohl die Organisatorinnen und Dolmetscherinnen als
auch die Teilnehmerinnen schätzen besonders die Möglichkeit, mit einer Ärztin über frauengesundheitliche und sexualpädagogische Themen sprechen zu können. Dabei wird
immer wieder deutlich, dass es je nach Herkunft der Frauen viele Tabus im Bereich der Themen rund um Sexualität,
Schwangerschaft und Geburt, ja sogar schon zum Körper der
Frau und des Mannes geben kann. Immer wieder kommt es
vor, dass ältere Teilnehmerinnen es nicht gern sehen, wenn
junge, unverheiratete Mädchen und Frauen an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Durch behutsame, zurückhaltende Aufklärungsarbeit und mit Unterstützung der Dolmetscherinnen gelingt es aber meist, diese Bedenken auszuräumen und die Wichtigkeit der frühzeitigen, altersgemäßen
sexuellen Aufklärung der Kinder und Jugendlichen zu verdeutlichen.
Die Teilnehmerinnen nutzen die Gelegenheit, sehr persönliche, zum Teil sehr intime Fragen zu ihrem eigenen Körper,
ihrer Gesundheit, aber auch zu Männern und Sexualität zu
stellen. Oft trauen sie sich hier zum ersten Mal über solche
Themen und ihre Probleme zu sprechen. Dabei machen ihre Fragen auch deutlich, mit welchen existenziellen, physischen und psychischen Problemen sie besonders während
ihrer Flucht zu kämpfen hatten und aktuell noch haben.
Die angebotenen Veranstaltungen sensibilisieren die Teilnehmerinnen für Unterstützungsangebote in den Zuweisungskommunen. Zielgerichtete Hinweise auf solche Angebote sind deshalb fester Bestandteil auch dieser Arbeit.
Barbara Ernst
Ärztin und Beraterin in der pro familia-Beratungsstelle
Göttingen, Landesverband Niedersachsen
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niedersächsisches ärzteblatt
Foto: Combes Frederic - Fotolia
Es wird versucht, die wesentlichen Informationen praxisorientiert zu vermitteln, damit die Frauen sich besser in der
neuen Gesellschaft zurechtfinden können.
Recht
Von Fall zu Fall
Aus der Praxis der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der
norddeutschen Ärztekammern. Diesmal: Fremdkörper im Operationsgebiet
Kasuistik
Eine 47 Jahre alte Patientin, aus deren Anamnese eine Abrasio sowie eine laparoskopische Entfernung der linken Adnexe zu erwähnen sind, kam zur stationären Aufnahme in
eine Frauenklinik. Die Patientin litt seit längerem an rezidivierenden, therapieresistenten Dauerblutungen und gab
auch Kontaktblutungen beim Geschlechtsverkehr an, bedingt durch eine Portioektopie. Die betreuende Frauenärztin hatte eine Hysterektomie empfohlen. Dieser Eingriff war
einige Tage zuvor bei einer ambulanten Vorstellung in der
Klinik vereinbart worden. Dabei hatte man als Zusatzbefund
eine drei Zentimeter große Ovarialzyste rechts diagnostiziert.
Drei Wochen später stellte sie sich erneut in der Klinik vor.
Sie klagte über Schmerzen und Abgang von altem Blut. Bei
der Untersuchung war der Unterleib druckempfindlich, sonografisch fanden sich eine Flüssigkeitsansammlung über
dem Scheidenende sowie ein Zystovar rechts. Am selben Tag
erfolgte eine Revision. Das Scheidenende wurde eröffnet.
Weiteres Vorgehen laut Operationsbericht: „Es wird ein kleines Hämatom ausgeräumt. Dahinter verbirgt sich eine prallzystische Ovarialzyste. Diese wird mit einer Braunüle punktiert. Es entleert sich bräunlich-klare Flüssigkeit bis zum Kollabieren der Zyste, an eine Exstirpation ist nicht zu denken,
sie ist unerreichbar. Die Zyste ist jetzt nicht mehr tastbar und
das Hämatom ist ausgeräumt.“ Der Eingriff erfolgte ambulant, die Patientin wurde „bei Wohlbefinden“ entlassen.
1 | 2017
Eine Woche später kam sie erneut in die Klinik. Sie klagte
über starke Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Der Beckenbereich war sehr druckempfindlich. Sonografisch fand
sich ein Zystovar rechts und ein Konglomerat über dem
Scheidenende. Laut Computertomogramm bestand der Verdacht auf einen Abszess. Die Laparoskopie ergab ein entzündliches Konglomerat, bestehend aus Dickdarm, Appendix und einem Ovarialabszess. In dessen Zentrum fand sich
ein Tupfer, „welcher vermutlich nach der vaginalen Zystenentfernung vergessen wurde“ (Operationsbericht). Das Konglomerat wurde aufgelöst, der Tupfer entfernt und das Ovar
exstirpiert. Eine siebentägige Antibiotikatherapie schloss
sich an. Die Entzündungswerte normalisierten sich. Die Patientin konnte zehn Tage postoperativ „bei subjektivem
Wohlbefinden“ entlassen werden.
Beanstandung der ärztlichen Maßnahmen
Die Patientin vermutete Behandlungsfehler und stellte folgende Fragen: Bestand eine Indikation zur Gebärmutterentfernung? Wurden die Operationen kunstgerecht durchgeführt? Hat das Belassen des Tupfers die Folgekomplikationen
verursacht oder zumindest begünstigt? Wurde auf die Komplikationen fachgerecht reagiert?
Stellungnahme der in Anspruch
genommenen Klinik
Der Chefarzt führte aus, dass bei einer vaginalen Revisionsoperation ein Tupfer im Bauchraum verblieben sei, der
für die Folgeoperation als ursächlich anzusehen sei. Nach
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Foto: Kzenon - Fotolia
Der geplante Eingriff wurde noch am Aufnahmetag durchgeführt in Form einer laparoskopisch assistierten vaginalen
Hysterektomie. Die Laparoskopie ergab minimale Adhäsionen auf der linken Seite zum Darm und zur seitlichen Bauchwand, die sich problemlos lösen ließen. Die rechten Adnexe waren unauffällig, eine Ovarialzyste war nicht zu erkennen. Der Uterus wurde von seinem Halteapparat abgesetzt
und die Harnblase abpräpariert. Der rechte Eileiter wurde
prophylaktisch entfernt, das Ovar wurde belassen. Nach
Durchtrennung der Scheidenhaut wurde der Uterus durch
die Vagina entfernt. Die Bauchhöhle wurde gespült, eine
Drainage wurde eingelegt. Histologischer Befund: Mehrere
Myomknoten, Adenomyosis uteri, regelrechte Tube, keine
Malignität. Der postoperative Verlauf war komplikationslos.
Die Abschlussuntersuchung einschließlich Sonografie ergab
regelgerechte Befunde. Die Patientin wurde nach vier Tagen
beschwerdefrei entlassen.
Bei im Operationsgebiet belassenen Fremdkörpern handelt es sich
meistens um Textilien, wie zum Beispiel Tupfer
Recht
seinem gegenwärtigen Kenntnisstand sei von einem Dauerschaden jedoch nicht auszugehen, allerdings sei der Folgeeingriff eindeutig auf den verbliebenen Tupfer zurückzuführen.
Konglomerattumor geführt hatte. Das Konglomerat wurde
aufgelöst, der Tupfer wurde entfernt und das Ovar exstirpiert.
Das beschriebene Vorgehen war fachgerecht. Unter Antibiotikagabe besserte sich der Zustand der Patientin allmählich, sodass sie nach zehn Tagen entlassen werden konnte.
Gutachten
Gesundheitsschaden
Der von der Schlichtungsstelle beauftragte Gutachter, Facharzt
für Frauenheilkunde, war der Ansicht, dass bei der Patientin
therapieresistente Dauerblutungen bestanden hätten. Die Indikationsstellung zur Hysterektomie sei korrekt gewesen. Bei
der laparoskopischen Hysterektomie hätte kein Tupfer in den
Raum oberhalb der Scheide eingebracht werden können. Der
Tupfer sei bei der ersten Revision fehlerhaft im Operationsgebiet belassen worden. Ein Zurücklassen eines Tupfers bei einem Routineeingriff sei vermeidbar fehlerhaft. Ausnahmen
könnten sich bei Notfalleingriffen mit massiver Blutung im Einzelfall ergeben. Eine solche Situation hätte hier definitiv nicht
vorgelegen. Die Entstehung des Hämatoms sei nicht fehlerbedingt, dazu könne es auch bei richtigem ärztlichem Handeln
kommen. Die Revisionsoperation sei fachgerecht durchgeführt
worden. Dabei habe der noch in situ befindliche rechte Eierstock entfernt werden müssen. Dies sei bei der ohnehin schon
perimenopausalen Patientin die einzige Langzeitfolge.
Bewertung der Haftungsfrage
Die Schlichtungsstelle schloss sich dem Gutachten im Ergebnis an. Die Patientin litt an therapierefraktären Blutungsstörungen sowie an Kontaktblutungen. Die Familienplanung war abgeschlossen. Aus dieser Konstellation ergab
sich eine eindeutige Indikation zur Hysterektomie. Dies wurde durch die histologische Untersuchung des Operationspräparats bestätigt: Als Ursache für die genannten Probleme
fanden sich Myome sowie eine Adenomyosis. Letztere ist einer organerhaltenden Therapie nicht zugänglich. Die Hysterektomie war gut dokumentiert und nicht zu beanstanden.
Es konnte ausgeschlossen werden, dass dabei ein Tupfer in
die Bauchhöhle gelangt war. Ende Mai stellte sich die Patientin mit Abgang von (altem) Blut und Schmerzen erneut
in der Klinik vor. Ursächlich fanden sich ein Hämatom am
oberen Scheidenende sowie eine Ovarialzyste. Das Hämatom – ungewöhnlich nach so langer Zeit – sprach per se nicht
für ärztliche Fehler. Auch bei fachgerechtem Vorgehen kann
es dazu kommen. Eine vaginale Revision (Eröffnung des
Scheidenendes, Punktion einer Ovarialzyste) wurde durchgeführt und verlief laut Operationsbericht problemlos. Dabei gelangte ein Tupfer in die Bauchhöhle und verblieb dort.
Dies war vermeidbar fehlerhaft. Nur wenige Tage später kam
die Patientin erneut zur Aufnahme, jetzt mit massiven Beschwerden. Das Computertomogramm ergab den Verdacht
auf einen Abszess. Als Ursache fand sich der erwähnte Tupfer, der zu einem Ovarialabszess und einem entzündlichen
24
Bei korrektem Vorgehen hätte die Rekonvaleszenz nach der
ersten Revision (Ablassen des Hämatoms, Punktion der Ovarialzyste) etwa sieben Tage betragen. Durch das fehlerhafte
Vorgehen kam es zu folgendem Gesundheitsschaden:
Schmerzen zwischen erster und zweiter Revision, Notwendigkeit der zweiten Intervention, anschließender Klinikaufenthalt von zehn Tagen. Danach etwa dreiwöchige Rekonvaleszenz, Verlust des rechten Eierstocks, Risiko verstärkter
Adhäsionen infolge der Entzündung im Beckenbereich.
Schadenersatzansprüche im dargestellten Rahmen waren begründet, eine außergerichtliche Regelung wurde empfohlen.
Fazit
Versehentlich im Operationsgebiet belassene Fremdkörper
sind selten. Meistens handelt es sich dabei um Textilien: Tupfer, Kompressen oder Bauchtücher. Die Bewertung eines solchen Ereignisses hängt vom Einzelfall ab. Ein dramatischer
Operationsverlauf oder unerwartete schwere Komplikationen, zum Beispiel Blutungen, können den Arzt entlasten. Auf
den geschilderten Fall traf dies allerdings nicht zu. Zur Vermeidung einer derartigen Komplikation sind umfangreiche,
standardisierte und dokumentierte Präventivmaßnahmen
erforderlich, an erster Stelle die Zählkontrolle der verwendeten Materialien vor und nach dem Eingriff durch zwei Pflegekräfte (instrumentierende Schwester und Springer).
Professor Dr. med. Wolfgang Heidenreich
Facharzt für Frauenheilkunde
Ärztliches Mitglied
Kerstin Kols, Ass. jur.
Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern
& Literatur
Heidenreich, W., Probst, T.: Der belassene Fremdkörper. Eine unerwartete Komplikation nach operativen Eingriffen;
Frauenarzt 49, 2008, 217-222
Ulsenheimer, K. Belassene Fremdkörper aus der Sicht des
Juristen; Chirurg 78, 2007, 28-34
niedersächsisches ärzteblatt
Neue Medien
Besser gefunden werden
Suchmaschinenoptimierung oder Search Engine Optimization (SEO; engl.) ist heute ein bedeutender Marketing-Faktor im Web und wird von den Anbietern, nicht ganz uneigennützig, wie eine Geheimwissenschaft angepriesen. SEO
bezeichnet Maßnahmen, die dazu dienen, dass Webseiten
im Suchmaschinenranking in unbezahlten Suchergebnissen
auf höheren Plätzen erscheinen.
Grundsätzlich gilt:
- Wer laufend relevante Inhalte auf der Website publiziert,
-
braucht sich keine Gedanken über Suchmaschinenoptimierung zu machen, denn die Inhalte werden so gut wie
automatisch aufgefunden und auch verlinkt. Vor allem die
Anzahl der Links, die auf eine Seite zeigen, ist für Suchmaschinen wie Google relevant und beeinflusst das Ranking nachhaltig.
Eine weitere, wesentliche Maßnahme von Website-Betreibern sollte es sein, die bereitgestellten Informationen
so gut wie möglich auf die Zielgruppe abzustimmen.
Suchmaschinen analysieren nämlich, welche ZielgrupAnzeige
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1 | 2017
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Foto: enterlinedesign - Fotolia
Suchmaschinenoptimierung für die Praxis-Website
Neue Medien
-
pe angesprochen und wie gut sie bedient wird. Dazu
werden nicht nur die Links, die auf die Seite zeigen, herangezogen, sondern auch die Dauer der Besuche unter
die Lupe genommen.
Schließlich gilt es, Barrieren abzubauen! Suchmaschinen
tun sich schwer mit animierten Grafiken (Flash), großen
Bilddateien, Frames, langen Ladezeiten und langsamen
Webservern.
Wer sich mit Suchmaschinenoptimierung
beschäftigt, wird um die Begriffe
„On-Page Optimierung“ und „Off-Page
Optimierung“ nicht herumkommen.
Was ist damit gemeint?
Die On-Page Optimierung befasst sich mit Anpassungen der
Inhalte einer Seite, wozu sowohl deren Qualität als auch Formatierungen und Überschriften sowie die Metainformationen und Linkstruktur gehören.
Die Off-Page Optimierung betrifft die Bewertung einer Website (man spricht auch von PageRank, wobei die Bezeich-
nung auf Larry Page, einen der Google-Gründer zurückgeführt wird), relativ zu der eines Mitbewerbers. Der Wert ergibt sich aus der Zahl und der Qualität der Links, die auf eine Seite führen, und der Verwendung der Keywords (also
Schlüsselwörtern), unter denen man bei einer Suche gefunden werden will. Experten schätzen, dass 95 Prozent des Erfolgs bei der Optimierung einer Website darin besteht, dass
ein Keyword im Titel(-Tag) der Seite in einer mit h2 (das ist
eine Überschriftenkategorie in der Programmiersprache
HTML) ausgezeichneten Überschrift und ein paar Mal im
Text der Seite auftaucht.
Wer sein Google-Ranking ermitteln möchte und kostenlos
Anregungen zur Verbesserung der Präsenz in Suchmaschinen benötigt, dem sei als Anschauungsobjekt der Dienst unter www.seorch.de empfohlen. In 30 Sekunden liefert Seorch
eine allgemeine SEO-Analyse, mit oder ohne ein vorgegebenes Keyword, inklusive der Ansicht der Seite auf mobilen
Endgeräten. Wir haben das einmal mit der Website der Ärztekammer durchexerziert und eine Fülle wichtiger Anregungen erhalten. Probieren Sie es doch einmal mit der ei■ low
genen Website aus!
Sicher surfen – aber wie?
Digitale Zertifikate: Mehr Sicherheit beim Surfen und für die Praxis-Website
Wir kennen es alle: Man gelangt beim Surfen auf eine Seite
und erhält die Meldung „Es besteht es Problem mit dem Sicherheitszertifikat der Website“.
se Seite keinerlei persönliche Daten wie zum Beispiel die
Bankverbindung preisgeben. Es kann durchaus sein, dass der
Websiteanbieter nach ein paar Tagen sein Zertifikat erneuert hat und eine verschlüsselte Übertragung wieder gegeben
ist.
Wie erkenne ich verschlüsselte Seiten?
Je nach Browser erscheint beim Aufruf einer verschlüsselten
Seite ein Vorhängeschloss in der Adresszeile, das angeklickt
werden kann, um weitere Informationen über das vorhandene Zertifikat und die ausstellende Firma zu erhalten.
Was ist zu tun?
-
Prüfen sie, ob die Systemzeit (Datum und Uhrzeit) ihres
Computers aktuell ist.
Haben sie alle Updates des Betriebssystems installiert?
Fotos: ÄKN / A. Pagel
-
Sie können auf der Seite weitersurfen, allerdings ist die besondere Sicherheit einer „https“-Website (https = Hypertext
Transfer Protocol Secure) nicht mehr gegeben, da die Übertragung nicht verschlüsselt wird. Aber: Sie sollten über die26
niedersächsisches ärzteblatt
Neue Medien
Die Darstellung ist bei den verschiedenen Browsern unterschiedlich. Im Internet-Explorer sieht sie beispielsweise wie
folgt aus:
Sicherheit in die Praxis-Website einbauen
Als Betreiber einer Praxis-Website ist man aus verständlichen
Gründen gehalten, auf die Sicherheit der Datenübertragung
besonderes Augenmerk zu richten. Wie kann das konkret
aussehen?
Damit eine sichere Kommunikation zwischen Website-Besucher und Anbieter möglich ist, muss die Website per SSL
(Secure Sockets Layer) verschlüsselt werden – dann beginnt
die Adresse der Seite mit „https“ und nicht mehr mit „http“.
Dazu benötigt man ein SSL-Zertifikat. Dieses Zertifikat ist
vergleichbar mit einem Personalausweis. Ein Zertifikat enthält eindeutige Informationen über die Website, für die es
ausgestellt wurde: den Namen des Ausstellers, das Ausstellungs- und Ablaufdatum und eine digitale algorithmische
Signatur. Die Signatur ist der wichtigste Teil eines Zertifikats.
Sie garantiert, dass man mit genau der Internetseite kommuniziert, mit der man kommunizieren wollte.
Sie können jeder Adresse https:// voranstellen. Wenn die Seite ein gültiges Zertifikat besitzt, wird der Server das Zertifikat
an Ihren Browser übertragen und die Seite mit dieser Adresse aufrufen. Jeder Browser greift bei einem Seitenaufruf auf
eine Liste vertrauenswürdiger Zertifizierungsstellen zu.
Es ist erstaunlich, dass häufig genutzte Dienste wie beispielsweise ebay auch heute noch meinen, dass sie ohne eine sichere Datenübermittlung auskommen, wie der Mausklick auf die Seiteninformationen beweist:
1 | 2017
In Deutschland müssen für die Ausgabe von fortgeschrittenen elektronischen Zertifikaten gemäß § 2 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) beziehungsweise für qualifizierte elektronische
Signaturen gemäß § 2 Nr. 3 SigG zusätzliche, gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllt werden. Außerdem unterliegen die Aussteller der Zertifikate der Aufsicht der Bundesnetzagentur, die selbst auch als Zertifizierungsstelle fungiert.
Wie bekommt man ein SSL-Zertifikat?
Digitale SSL-Zertifikate werden von Zertifizierungsstellen,
sogenannten Certificate Authoritys (CA) herausgegeben. Es
gibt Zertifikate für verschiedene Anwendungen und mit unterschiedlichen Sicherheitsstufen und Gültigkeitszeiträumen, nach denen sich auch die Preise richten.
■ Andreas Pagel
27
Neue Medien
Ärzte im Internet:
kostenlos gefunden
werden
Bei der Suche nach dem passenden Arzt wird heutzutage in
den meisten Fällen das Internet genutzt. Man findet dort eine große Anzahl an Verzeichnissen und Suchservices, die
die Suche recht einfach machen.
Ein Test: Arztsuche bei Google
In der Trefferliste fanden sich die Website-Betreiber am weitesten vorn und zwar zweimal an erster und einmal an zweiter Stelle. Die nächsten Einträge stammten von Bewertungsportalen. Dabei lag jameda zweimal an erster und dreimal an zweiter Stelle, sanego einmal an erster, einmal an
zweiter und dreimal an dritter Stelle.
In diesen Portalen ist die Grundeintragung (sie umfassen Name, Anschrift, Telefon, Fax, Sprechstunden) kostenlos. Weitere Angaben sind kostenpflichtig. In zwei Trefferlisten
taucht außerdem die Arztsuche der Stiftung Gesundheit auf.
Weitere Treffer entfielen auf Adress- und Branchenverzeichnisse wie pointoo.de, web2.cyclex.de oder klicktel.de.
Dabei – aber wie?
Man kann festhalten, dass Ärzte in den einschlägigen Verzeichnissen – wenn auch mit Einschränkungen – dabei sind,
ohne dass finanzielle Aufwendungen nötig sind – und vermutlich meist, ohne dass sie dies wissen. Die Empfehlung
lautet außerdem: Prüfen Sie, ob Ihre Daten aktuell sind und
wiederholen sie diese Prüfung regelmäßig. Dazu bieten einige Portale die Möglichkeit, online die entsprechenden Korrekturen mitzuteilen.
Praxishomepages bringen Vorteile
Wie der Versuch gezeigt hat, erscheinen die Praxishomepages in den Suchergebnissen recht weit vorn, wenn nicht so-
28
gar an erster Stelle – wenn die Seite halbwegs gut vermarktet ist. Ein Link zur Praxishomepage wird in Bewertungsportalen nur in Ausnahmefällen kostenfrei angeboten, in der
Regel gibt es diesen Service nur in Verbindung mit einem
kostenpflichtigen Premium-Paket.
Was bringt sonst noch was? Eintragung in
der Arztauskunft Niedersachsen ...
Ein Muss ist die – kostenlose – Eintragung in der Arztauskunft Niedersachsen (www.arztauskunft-niedersachsen.de).
Dort sind alle zugelassenen Kassenärzte, angestellten Kassenärzte, ermächtigten Krankenhausärzte, privatärztlich tätigen Ärzte, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Bundesland
verzeichnet – wenn sie denn verzeichnet werden wollen.
Die Daten werden von der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen bereitgestellt und
sind tagesaktuell. Zurück zu unserem Test: Alle fünf Ärzte
waren verzeichnet, natürlich auch die Links auf die Praxishomepages.
Übrigens: Auf der Seite der Arztauskunft Niedersachsen findet man auch ein Verzeichnis der niedersächsischen Krankenhäuser mit den entsprechenden Webadressen.
... und die KBV-BundesArztsuche
Einen bundesweiten Arztsuchservice bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Unter www.kbv.de/html/
arztsuche.php findet man Links auf die Arztsuchen in den
einzelnen Bundesländern. Für Niedersachsen gibt es einen
Link auf die Arztauskunft Niedersachsen.
■ Andreas Pagel
niedersächsisches ärzteblatt
Foto: mindscanner - Fotolia
Was passiert eigentlich, wenn man gezielt nach einem Arzt
sucht und seinen Namen direkt bei Google eingibt? In einem Test wurde nach fünf verschiedenen bekannten Ärzten
gesucht und im Suchfeld Titel und Name eingegeben. Es war
bekannt, dass drei der fünf eine eigene Praxishomepage betreiben.
Qualitätsmanagement
Perinatalmedizin aktuell
Jahresversammlung der Niedersächsischen Perinatalerhebung (NPE)
am 3. Februar 2017 im Ärztehaus in Hannover
Mit der Veranstaltung „Perinatalmedizin aktuell: Jahresversammlung der Niedersächsischen Perinatalerhebung (NPE)“
wird zu Beginn dieses Jahres der Fokus auf Entwicklungen
in der Geburtshilfe und Neonatologie gelenkt. Neben den
originären Aufgaben der Rückschau auf die Tätigkeiten der
Ständigen Kommission im Jahr 2016 werden auch neue Ansätze des Qualitätsmanagements sowie innovative Projekte
vorgestellt und mit allen Anwesenden diskutiert. Ziel ist es,
gemeinsam eine eigenverantwortlich gestaltete Qualitätsentwicklung in den Frauen- und Kinderkliniken umzusetzen.
Silvia Berlage
ZQ, Projektmanagement
Das Programm
14 bis 17.30 Uhr: Plenumsveranstaltung
16 bis 17.30 Uhr:
14 bis 15.30 Uhr:
Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene
(QFR-RL) und ihre Auswirkungen
Dr. med. Thomas Beushausen, MBA, Ärztlicher Direktor Auf
der Bult Kinder- und Jugendkrankenhaus
Begrüßung
Privatdozent Dr. med. Heiko B. G. Franz, Chefarzt der Frauenklinik im Klinikum Braunschweig und Vorsitzender der
Ständigen Kommission der NPE
Prävention und Versorgung von Verletzungen der Geburtswege
Dr. med. Sven Seeger, Chefarzt der Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Krankenhaus St. Elisabeth &
St. Barbara in Halle (Saale)
Dammschutz – Brauchtum mit Evidenz
Peggy Seehafer, Hebamme, Anthropologin MA
Das Mikrobiom, die menschliche Entwicklung und Reproduktion – überraschende Einsichten
Professor Dr. Dr. med. Boris W. Kramer, Director of Pediatric Research, Maastricht University Medical Center
Sitzung der Erweiterten Kommission der NPE
Tagesordnung:
- Tätigkeitsbericht der Ständigen Kommission der NPE
- Verschiedenes
GerOSS-Projekt startet 2017 mit der Erfassung des Intrauterinen Fruchttodes (IUFT)
Professor Dr. med. Ralf Schild, Chefarzt Geburtshilfe und Perinatalmedizin, Perinatalzentrum Hannover, DIAKOVERE
Henriettenstift und Friederikenstift
Erfolgreicher Start eines Peer Review-Verfahrens Geburtshilfe in Niedersachsen
Dr. phil. Brigitte Sens, Leitung des Zentrums für Qualität und
Management im Gesundheitswesen (ZQ)
„Get together“
17.30 Uhr: Ende der Veranstaltung
Für Auskünfte und Anmeldung wenden Sie sich bitte an
Silvia Berlage: Tel.: 0511 380-2508, Fax: 0511 380-2118,
E-Mail: [email protected]
Mitglieder:
- Berufsverbände der Frauen- und Kinderärzte und
der Hebammen
1 | 2017
29
Patientensicherheit
Wie machen es
die Nachbarn?
Maßnahmen zur Patientensicherheit in
den Niederlanden
Die Gesundheitsbehörden in den Niederlanden räumen seit
dem Jahr 2006 der Patientensicherheit und der entsprechenden Einhaltung von Qualitätsvorgaben einen hohen
Stellenwert ein. Aus der Reform hervorgegangen ist beispielsweise ein landesweit verpflichtendes, zentrales Schadensmeldesystem, das bei Versäumnissen strikte Konsequenzen bis hin zur Schließung von Abteilungen zur Folge
haben kann. Für die Überwachung, aber auch zur Förderung
von Maßnahmen, ist die Netherlands Health Care Inspectoratie (IGZ) zuständig, die direkt dem Gesundheitsministerium unterstellt ist. Eine weitere Besonderheit im niederländischen Gesundheitssystem ist die obligatorische
Neubeantragung der Facharztanerkennung alle fünf Jahre.
Das VP wurde von den Fachverbänden zusammen mit Experten der Radboud Universität in Nimwegen entwickelt und
im Rahmen eines Pilotprojekts, an dem 27 Praxen teilgenommen haben, getestet. Das VP zeigt, dass es möglich ist,
unter Mitwirkung einer Fachgesellschaft ein Instrument zu
entwickeln, das nicht nur der umfassenden Qualitätssicherung dient, sondern auch die individuellen Gegebenheiten
einer jeden Praxis und des Arztes berücksichtigt. Erklärtes
Ziel ist es, auf anregende Weise das eigene professionelle
Verhalten kritisch zu reflektieren und das Feedback von Kollegen und Patienten als Inspiration für die Verbesserung von
Qualität und Patientensicherheit zu begreifen. Ob diese hohen Erwartungen erfüllt werden, wird die Zukunft zeigen.
Natürlich kann diese gesetzliche und sanktionsorientierte
Verpflichtung durchaus kritisch gesehen werden, auch sind
die Eckdaten des überschaubaren und zentral organisierten
niederländischen Gesundheitssystems nicht auf Deutschland
übertragbar. Aber gerade im Zusammenhang mit dem „deutschen Drang“ nach Selbstbestimmung zeigt das VP, dass es
Sinn macht, Ideen und Kenntnisse aus der Ärzteschaft selber zu nutzen und in den gesetzlichen Rahmen einzugliedern – das ist besser als umgekehrt!
Dr. med. Anouk Siggelkow
Beauftragte für Patientensicherheit
im Zentrum für Qualität und Management
im Gesundheitswesen
30
niedersächsisches ärzteblatt
Foto: stas111 - Fotolia
Seit Jahresbeginn 2016 ist für Hausärzte die Teilnahme an
dem sogenannten „Visitatie-Programm“ (VP) für die Neuregistrierung, neben weiteren Vorgaben, Pflicht. Das Ziel,
durch eine Visitatie Verbesserungspotenziale einer Praxis zu
identifizieren und Veränderungen anzustoßen, ist durchaus
mit dem Peer Review Patientensicherheit in der Arztpraxis
vergleichbar – der Ablauf und das Spektrum an eingebrachten Perspektiven jedoch nicht. Im Fokus des niederländischen Konzepts steht die Überprüfung der „individuellen Leistung“ des Arztes. Hierzu erfolgt eine umfassende
„Datenerhebung“ zu den Bereichen medizinisches Handeln,
Zusammenarbeit, Kommunikation, Professionalität, Organisieren und soziales Handeln. Diese Daten werden aus den
unterschiedlichen Perspektiven in Form von Fragebögen erhoben: Selbsteinschätzung des Arztes, von Mitarbeitern, Kollegen und kooperierenden Fachleuten (8-10 Personen), sowie der Patienten (mindestens 25 Personen). Die Ergebnisse werden zu einer 360°-Rundumsicht zusammengeführt
und analysiert. In einem vertraulichen Beurteilungsgespräch,
dem „Visitatiegesprek“, werden die Ergebnisse durch einen
eigens ausgebildeten Gesprächsleiter der „Niederländischen
Hausärztegenossenschaft“(NHG) mit dem Arzt konstruktiv
besprochen. Ein Bericht wird gemeinsam erarbeitet und konsentiert.
Amtlich
Mitteilungen der ÄKN
Satzung zur Änderung der Berufsordnung der
Ärztekammer Niedersachsen
Artikel 1 Änderung der Berufsordnung
Die Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen in der Fassung der Neu-
4.
§ 21 wird wie folgt gefasst:
bekanntmachung vom 23.3.2005, zuletzt geändert am 28.11.2015, wird wie
㤠21 Haftpflichtversicherung
folgt geändert:
Der Arzt ist verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche
1.
§ 13b wird wie folgt gefasst:
im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern, dies der Kammer
„§ 13b Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
nachzuweisen und Patienten auf Nachfrage Informationen über seinen
(1) Schwangerschaftsabbrüche dürfen nur Fachärzte für Frauenheil-
beruflichen Versicherungsschutz bereitzustellen. Eine Pflicht zum Ab-
kunde und Geburtshilfe vornehmen. Diesen Ärzten gleichgestellt
schluss einer eigenen Versicherung besteht nicht, soweit ausreichender
sind Ärzte, die unter der unmittelbaren Aufsicht und Weisung mit
Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung oder
der Möglichkeit des unverzüglichen Eingreifens eines zur Weiter-
nach den Grundsätzen der Amtshaftung Freistellung von der Haftung
bildung ermächtigten Facharztes für Frauenheilkunde und Ge-
besteht.“
burtshilfe tätig werden.
(2) Bei der Durchführung des Abbruchs muss eine fachlich geeignete
5.
§ 36 wird wie folgt geändert:
Assistenzkraft hinzugezogen werden. Soll der Eingriff in Allge-
a)
Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
meinnarkose durchgeführt werden, ist ein Facharzt für Anästhe-
b)
Am Ende wird ein Absatz 2 mit folgendem Wortlaut angefügt:
siologie hinzuzuziehen. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
„(2) Abweichend von § 13b Absatz 1 Satz 1 dürfen Schwangerschafts-
(3) Die Praxiseinrichtung muss über die notwendige apparative und
abbrüche auch diejenigen Ärzte vornehmen, die innerhalb der letz-
räumliche Ausstattung verfügen. Operative Abbrüche sind in zu-
ten fünf Jahre vor dem 26.11.2016 Schwangerschaftsabbrüche in
gelassenen Einrichtungen für das ambulante Operieren durchzu-
ausreichendem Umfang vorgenommen haben.“
führen. Bei der Vornahme medikamentöser Abbrüche müssen insbesondere die für eine Notfallbehandlung notwendigen Arznei-
2.
6.
In Anlage 1 Punkt 5.4.3 wird folgender Satz 6 angefügt:
mittel und Medizinprodukte sowie ein Ruheraum zur Nachbe-
„Die Bildung der Kommission kann auch kammerübergreifend
handlung vorgehalten werden.“
erfolgen.“
In § 17 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „zuletzt geändert
Artikel 2 Inkrafttreten
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3422)“
Artikel 1 tritt am Ersten des auf die Veröffentlichung im niedersächsischen
durch die Angabe „zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom
ärzteblatt folgenden Monats in Kraft.
22. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2565)“ ersetzt.
Die vorstehende Satzung zur Änderung der Berufsordnung der Ärztekam3.
In § 18 Absatz 5 wird die Angabe „zuletzt geändert durch Gesetz vom
mer Niedersachsen wird hiermit ausgefertigt und im niedersächsischen ärz-
10.12.2001, BGBl. I S. 3422“ durch die Angabe „zuletzt geändert durch
teblatt verkündet.
Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015, BGBl. I S. 2565“ ersetzt.
Hannover, 29.11.2016
Dr. med. Martina Wenker
Präsidentin
1 | 2017
31
Amtlich
Satzung zur Änderung der Gebührenordnung
der Ärztekammer Niedersachsen
Artikel 1 Änderung der Gebührenordnung
3.
Die Gebührenordnung der Ärztekammer Niedersachsen, zuletzt geändert
Lebendspendekommission
Beratung eines Antrages 469,00 €“
am 10. Mai 2014, wird in § 2 (Kostentarif) wie folgt geändert:
2.
1.
Die Nummern 2 und 3 erhalten folgende Fassung:
„2. Ethikkommission bei der Ärztekammer Niedersachsen
2.1 Bewertung medizinischer Forschungsvorhaben am Menschen
Die Nummer 9.2 bei „9. Qualitätssicherung bei der assistierten Reproduktion“ erhält folgende Fassung:
„9.2 Begehung und Beratung einer Arztpraxis / Einrichtung 1.000,00 €
bei qualitativen Auffälligkeiten“
1.247,00 €
2.2 Bewertung medizinischer Forschungsvorhaben am Menschen
1.331,00 € in der Zusammensetzung nach § 3 Abs. 3 S. 1 der Sat-
Artikel 2 Inkrafttreten
Artikel 1 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
zung für die Ethik-Kommission
2.3 Erneute Beratung eines geänderten Forschungsvorhabens
111,00 € oder einer modifizierten berufsethischen Fragestellung
2.4 Bewertung von Anträgen nach dem AMG und dem MPG
Die vorstehende Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Ärztekammer Niedersachsen wird hiermit ausgefertigt und im niedersächsischen
ärzteblatt verkündet.
111,00 € als beteiligte Ethik-Kommission
2.5 Beratung in anderen berufsethischen Fragen
Hannover, 29.11.2016
1.600,00 €
Dr. med. Martina Wenker
Präsidentin
Satzung zur Änderung der Meldeordnung der
Ärztekammer Niedersachsen
Artikel 1 Änderung der Meldeordnung
genannten Personen gleichzustellen sind und den Arztberuf in Nie-
Die Meldeordnung der Ärztekammer Niedersachsen, zuletzt geändert am 30.
dersachsen nur vorübergehend und gelegentlich ausüben.
September 2015, wird wie folgt geändert:
(2) Der Meldepflicht müssen
§ 1 erhält folgende Fassung:
1.
Kammermitglieder innerhalb eines Monats nach Beginn der Mit-
㤠1 Meldepflicht
2.
Personen nach Absatz 1 Nr. 2 bis 4 innerhalb von fünf Tagen nach
gliedschaft und
Beginn der beruflichen Tätigkeit nachkommen.“
(1) Der Meldepflicht unterliegen
1.
Kammermitglieder,
Artikel 2 Inkrafttreten
2.
Personen, die Mitglieder der Ärztekammer eines anderen Bundes-
Artikel 1 tritt am Ersten des auf die Veröffentlichung im niedersächsischen
landes sind und ihren Beruf in Niedersachsen nur vorübergehend
ärzteblatt folgenden Monats in Kraft.
und gelegentlich ausüben,
3.
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, ei-
Die vorstehende Satzung zur Änderung der Meldeordnung der Ärztekam-
nes weiteren Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
mer Niedersachsen wird hiermit ausgefertigt und im niedersächsischen ärz-
Wirtschaftsraum oder eines durch Abkommen gleichgestellten Staa-
teblatt verkündet.
tes, die den Arztberuf in Niedersachsen nur vorübergehend und gelegentlich ausüben und
4.
32
Hannover, 29.11.2016
Staatsangehörige eines Drittstaates, die wegen besonderer persönlicher Merkmale hinsichtlich der Anerkennung von Ausbildungs-
Dr. med. Martina Wenker
nachweisen nach dem Recht der Europäischen Union den in Nr. 3
Präsidentin
niedersächsisches ärzteblatt
Amtlich
Die Ärztekammer Niedersachsen beglückwünscht
Im Monat Dezember 2016
80. Geburtstag
Axel Junge
75. Geburtstag
Prof. Dr. med. Günter Haferkamp
An der Vogelwarte 4, 26386 Wilhelmshaven
Dr. med. Jochen Schulenberg
Aachener Str. 13, 30173 Hannover
geb. am 15. Januar 1942
Lönsweg 30, 49076 Osnabrück
geb. am 2. Januar 1937
geb. am 31. Dezember 1941
Dr. med. Irmgard Rosenthal
Dr. med. Falko Meineke
Glockenweg 1, 27321 Morsum
70. Geburtstag
Im Hopfenwinkel 1, 30938 Burgwedel
geb. am 15. Januar 1937
Arent Roest
geb. am 23. Januar 1937
Schippkamp 3, 48527 Nordhorn
geb. am 22. Dezember 1946
Im Monat Januar 2017
Dr. med. Burkhardt Schütze
Dr. med. George Senyah
Pastor-Hoffmann-Str. 10, 26409 Wittmund
Langeoogerstr. 4, 26871 Papenburg
geb. am 16. Januar 1942
geb. am 20. Januar 1937
95. Geburtstag
Prof. Dr. med. Georg-Michael Eisenbach
Dr. med. Heinz Bauer
Dr. med. Dietbert Gauch
Wehlstr. 39, 29221 Celle
Am Diestelborn 8, 31275 Lehrte
Hegdfeld 2, 38542 Leiferde
geb. am 17. Januar 1942
geb. am 18. Januar 1922
geb. am 24. Januar 1937
Dr. med. Lieselotte Kater
75. Geburtstag
Lange Heese 35, 30982 Pattensen
Papenstr. 9, 31785 Hameln
Dr. med. Mehdi Mugrabi
geb. am 17. Januar 1942
geb. am 30. Januar 1922
Lärchenstr. 8-10, 30161 Hannover
Dr. med. Michael Schwanitz
geb. am 1. Januar 1942
Dr. med. Erich Kalous
Dr. med. Detlev Schaps
Stendaler Allee 1A, 26388 Wilhelmshaven
Am Ginsterbusch 53, 30459 Hannover
Prof. Dr. med. Henning Zeidler
geb. am 31. Januar 1922
Wolfsburger Damm 26 c, 30625 Hannover
geb. am 4. Januar 1942
90. Geburtstag
geb. am 21. Januar 1942
Dr. med. Bernd Müller
Pirolweg 8, 38154 Königslutter
Dr. med. Gudrun Wimmer
Dr. med. Karin Lobsien
Bergstr. 35c, 49076 Osnabrück
Tiergartenstr. 145, 30559 Hannover
geb. am 2. Januar 1927
geb. am 6. Januar 1942
geb. am 28. Januar 1942
Dr. med. Wilfried Möller
Werftstr. 8, 30163 Hannover
Dr. med. Gerd Hancken
Dr. med. Klas Mildenstein
An der Kalkgrube 2, 21680 Stade
Koblenzer Str. 23, 30173 Hannover
geb. am 29. Januar 1927
geb. am 6. Januar 1942
85. Geburtstag
Dr. med. Roland Bretschneider
Dr. med. Mahmud Ghanaat
Wümmehof 19, 30851 Langenhagen
Heideweg 14, 26340 Zetel
geb. am 7. Januar 1942
geb. am 29. Januar 1942
Dr. med. Werner Stümpke
Holthorster Weg 14, 28790 Schwanewede
geb. am 19. Januar 1932
geb. am 29. Januar 1942
Dr. med. Rolf de Vries
Wolthuser Str. 109, 26725 Emden
Dr. med. Ingrid Flehr-Schorn
Dr. med. Eberhard Ermel
Lange Drift 127, 26434 Wangerland
Kehrwieder 14, 27576 Cuxhaven
geb. am 8. Januar 1942
geb. am 31. Januar 1942
geb. am 26. Januar 1932
1 | 2017
33
Amtlich
70. Geburtstag
Im Monat Februar 2017
70. Geburtstag
Zenon Gumienny
90. Geburtstag
Dr. med. Klaus Leiditz
Niemeyerstr. 14, 29223 Celle
Dr. med. Roland Voigt
Zeppelinstr. 19, 26725 Emden
geb. am 2. Januar 1947
Hauptstr. 4, 27404 Rahde
geb. am 8. Februar 1947
geb. am 12. Februar 1927
Dr. med. Rolf Wächtershäuser
Peter Lestau
Mohrmannstr. 1, 30167 Hannover
85. Geburtstag
Friedrich-Wilhelm-Str. 35, 31582 Nienburg
geb. am 16. Januar 1947
Dr. med. Marlies Willems
geb. am 10. Februar 1947
Porschestr. 46, 38440 Wolfsburg
Nothardt Becher
geb. am 11. Februar 1932
Ottingen 23, 27374 Visselhövede
geb. am 18. Januar 1947
Dr. med. Kiem-Hong Liem
Schwarze Str. 6, 38120 Braunschweig
80. Geburtstag
geb. am 13. Februar 1947
Dr. med. Mohamed Kodja
Dr. med. Birgit Freiberger
Hohe Horst 2, 38554 Weyhausen
Andreas Löwe
Birkenweg 4d, 38667 Bad Harzburg
geb. am 8. Februar 1937
Bergmannsglück 12, 38229 Salzgitter
geb. am 20. Januar 1947
geb. am 14. Februar1947
Dr. med. Helga Roth
Maria Drews
Eckenbrecher Str. 8, 37603 Holzminden
Tip.Dr. (Univ. Istanbul) Seyfi Üstünel
Danziger Weg 3, 49356 Diepholz
geb. am 8. Februar 1937
Rohrdommel 9, 38226 Salzgitter
geb. am 23. Januar 1947
geb. am 15. Februar 1947
75. Geburtstag
Christiane Hartnagel
Dr. med. Andreas von Lingen
Igelweg 35, 29640 Schneverdingen
Lookstr. 47, 27711 Osterholz-Scharmbeck
geb. am 24. Januar 1947
geb. am 12. Februar 1942
Dr. med. Laszlo Huschit
Katzenwiesenring 20, 38259 Salzgitter
geb. am 24. Januar 1947
Dr. med. Jochen Pique
Steimker Str. 7, 28857 Syke
geb. am 25. Januar 1947
Goldenes Doktorjubiläum
Dr. med. Georg Kuhn
Dr. med. Peter Gatzert
Dr. med. Hugo Strohm
Goldregenweg 16, 38442 Wolfsburg
Weserstr. 17, 26931 Elsfleth
Am Diemardener Thie 4, 37130 Gleichen
Geb. am 26. Januar 1947
am 16. Januar 2017
am 3. Februar 2017
Dr. med. Jürgen Bauer
Dr. med. Wolfgang Ullmann
Dr. med. Peter Müller
Rubensstr. 23, 30916 Isernhagen
Schubertstr. 17, 26789 Leer
Rosmarinweg 6, 38518 Gifhorn
geb. am 28. Januar 1947
am 20. Januar 2017
Am 14. Februar 2017
Dr. med. Dipl.-Phys. Werner Knoll
Dr. med. Horst Cremer
Dr. med. Friedrich-Wilhelm Behre
Buchenkamp 8, 28790 Schwanewede
Zeppelinstr. 39, 38640 Goslar
Birkenweg 45, 38350 Helmstedt
geb. am 28. Januar 1947
Am 31. Januar 2017
Am 15. Februar 2017
Dr./Univ. Damaskus Adony Walacides
Dr. med. Jens Thomsen
Dr. med. Danny Yeung
Ulmenweg 15, 27474 Cuxhaven
Ringstr. 31, 38162 Cremlingen
Klein Schweinebrück 10, 26340 Zetel
geb. am 30. Januar 1947
Am 31. Januar 2017
am 17. Februar 2017
Eva-Maria May
Dr. med. Gerold Hertrampf
Dr. med. Joachim Hensel
Am Kirchenholz 3, 37115 Duderstadt
Rankestr. 3, 26384 Wilhelmshaven
Weissenmoorstr. 20a, 26345 Bockhorn
geb. am 31. Januar 1947
am 2. Februar 2017
am 25. Februar 2017
34
niedersächsisches ärzteblatt
Amtlich
Wir betrauern
Dr. med. Dr. h.c./Univ. du Tchad
Dr. Johannes Detlef Koll
Dr. Lüdmil Panajotow
Volker Baumbach
Altenbrucher Bahnhofstr. 6, 27478 Cuxhaven
Schloenbachstr. 18, 49214 Bad Rothenfelde
Am Eckberg 3, 37619 Bodenwerder
* 3. August 1923
* 30. Oktober 1933
* 3. Februar 1946
†19. November 2016
† 13. November 2016
† 11. Novermber 2016
Dr. med. Dietrich Krause
Prof. Dr. med. Jörg Schneider
Priv.-Doz. Dr. med. habil. Friedrich Wilhelm
Alexanderstr. 95d, 26121 Oldenburg
Schäfertrift 13, 30657 Hannover
Hartwig Bernsmeier
* 6. Januar 1937
* 31. Dezember 1928
Ringstr. 32, 29525 Uelzen
† 6. Mai 2016
† 21. November 2016
Dr. med. Irmgard Küver
Dr. med. Christiane Schönfelder
Waldhausenstr. 35, 30519 Hannover
Hildesheimer Str. 183, 30173 Hannover
Dr. med. Hans-Günter Budich
* 29. Juli 1924
* 28. März 1923
Ludwig-Erhard-Ring 61, 31141 Hildesheim
† 18. November 2016
† 10. September 2015
Klaus Dieter Leonhard
Wolfgang Stüwe
Wildeshauser Str. 92, 27753 Delmenhorst
Hauptstr. 147, 26639 Wiesmoor
Dr. med. Thomas Gröne
* 6. Oktober 1954
* 8. Dezember 1946
Brookweg 2, 27777 Ganderkesee
† 14. Oktober 2016
† 9. November 2016
* 19. Februar 1949
† 26. November 2016
* 4. Juni 1925
† 16. Novermber 2016
* 16. Oktober 1954
† 26. November 2016
Bernd Neumann
Relliehäuser Str. 6, 37586 Dassel
Dr. med. Jürgen Rainer Klein
* 7. Dezember 1949
Altendorfer Str. 54A, 37574 Einbeck
† 8. November 2016
* 8. Januar 1958
† 18. November 2016
1 | 2017
35
Leserbriefe
Leserbrief
Zum Beitrag „Beste Umfrageergebnisse bei Patienten und
Ärzten“ in nä 10/16, S. 44
Es wird eine positive Bilanz zu einem Behandlungsprogramm gezogen, zu dessen berufsethischer Qualität die Ärztekammer Niedersachsen sich inhaltlich seit Jahren nicht äußert. Die Kammerpräsidentin stellte sich auf den Standpunkt,
wenn juristisch alles in Ordnung sei, dann erübrige sich eine berufsethische Prüfung. Da es die Aufgabe der Kammer
ist, die Mitglieder berufsethisch zu beraten und dies in dem
genannten Fall nicht erfolgt ist, schränkte ich meinen Kammerbeitrag nun schon im dritten Jahr auf 10% ein. Dass dieser weder angemahnt noch per Klage eingefordert wurde,
zeigt auf, daß die Kammer nicht in der Lage ist, meine Einwendungen zu entkräften.
Seit Kant ist es unstrittige Basis einer modernen Rechtsordnung, daß die Welt der Justiz und die Welt der Moral und
Ethik streng voneinander zu trennen sind. Wohin wir bei einer Vermischung geraten, wurde jüngst anläßlich der Diskussion um den Film „Terror“ nach einem Theaterstück von
F. Schirach deutlich (s. Kommentar des Bundesrichters Thomas Fischer).
Hier zwei der Fragwürdigkeiten des juristisch oberflächlich
als unbedenklich erachteten Vertrages:
1. Mit dem Vertrag und der Verwendung der Z-Kapitel ICD10 Diagnose „Burn out“ kann man sich aus jeder Zulassung, Leit- und Richtlinie des pharmakologischen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Therapiekonsenses verabschieden. „Burn out“ ist wie „Herzanfall“ inhomogen und weder diagnostisch noch hinsichtlich therapeutischer Konzepte wissenschaftlich und versorgungsrechtlich definiert. Damit verläßt die ambulante
Versorgung in diesem Bereich die verbindliche Orientierung an wissenschaftlichen Maßstäben.
36
Man könnte bei Z 73 ein Hühneraugenpflaster hinter das
Ohr der dominanten Hemisphäre kleben, niemand könnte das beanstanden. Besser bezahlt als eine leitliniengerechte medikamentöse und psychotherapeutische Therapie als F3x.x bekommt man es auch noch.
2. Als Ziel definiert der Vertrag marktliberal die „schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit“ und
verabschiedet sich damit vom ethischen Konsenz des Zieles des bestmöglichen gesundheitlichen Heilungserfolges, wie er im Sozialrecht, im wissenschaftlichen Diskurs
und den Leitlinien definiert ist. Jeder mag überlegen, was
dies in seinem Fachgebiet bedeuten würde und daraus
schließen, was dies bezüglich der schon schwammigen
Krankheitsdefinitionen im F-Kapitel lCD-10 und erst im
undefinierten Z-Kapitel bedeuten mag. Wen interessieren, wer erfaßt und wer „zahlt“/ trägt die katamnestischen
Folgen?
Bei einer komplizierten Sprunggelenksfraktur ist sicher oft
mit einer Unterschenkelamputation schneller eine Arbeitsfähigkeit zu realisieren als mit einer langwierigen Osteosynthese. Und mit moderner Prothesentechnik kann man bekanntlich sogar Olympiasieger werden.
Auch stellt sich die Frage, woher bei anerkannter Unterversorgung die „zusätzlichen Plätze“ kamen. Man möchte ja
nicht unterstellen, daß vorhandene in besser bezahlte Plätze umgewandelt und Patienten ohne Krankengeldanspruch
aus pecunären Gründen zurückgestellt wurden.
Dipl.-Med. Andreas Thumulla
Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie
Bomlitz
niedersächsisches ärzteblatt
Honorar & Verträge
Mehr Freiraum bei Heilmittelverordnung
Das Richtgrößen-Ablösepaket für Heilmittel folgt im Prinzip dem für
Arzneimittel: Starre Obergrenzen werden durch eine Durchschnittsprüfung
ersetzt, die Toleranz für Überschreitungen wird ausgeweitet
Das Richtgrößen-Ablösepaket für Arzneimittel ist unter
Dach und Fach. Diesen Erfolg konnte die KVN nun auch für
den Heilmittelbereich wiederholen. Die Prinzipien bei der
Heilmittel-Verordnung folgen dabei denen des RichtgrößenAblösepakets. Auch hier wird die Richtgrößenprüfung mit
ihren starren Obergrenzen ersetzt durch eine für Ärzte vorteilhaftere Durchschnittsprüfung.
Die Durchschnittsprüfung orientiert sich nicht wie die Richtgrößenprüfung an historisch zu niedrigen Fallwerten, sondern vielmehr an den aktuellen Verordnungsdurchschnitten
in der jeweiligen Fachgruppe. Dies lässt Raum für eine adäquate Versorgung, zumal die Auffälligkeitsgrenze nicht mehr
bei 25 Prozent über der Richtgröße liegt, sondern künftig bei
50 Prozent über dem aktuellen Fachgruppendurchschnitt.
Wer also in der Vergangenheit das Richtgrößenvolumen
nicht deutlich überschritten hat, sollte mit dieser Durchschnittsprüfung bereits auf der sicheren Seite sein, da sie für
ihn nicht relevant sein wird.
Wer das von seinem Verordnungsvolumen nicht (sicher) sagen kann, hat jedoch die Möglichkeit, durch eine marginale Absenkung seiner aktuellen Verordnungskosten um 3,5
Prozent je Fall gegenüber
dem Vorjahr sich ebenfalls
der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu entziehen. Dieses
Wirtschaftlichkeitsziel ist also für diejenigen interessant,
die ihr hohes Verordnungsvolumen nicht mit anerkannten Praxisbesonderheiten rechtfertigen konnten
oder können. Im Übrigen
werden die aus der Richtgrößenprüfung vereinbarten
Praxisbesonderheiten weitgehend auch in die Durchschnittsprüfung übernommen.
Wie im Arzneimittel-Ablösepaket wird die Durchschnittshöhe der Heilmittel1 | 2017
verordnungen für jede ärztliche Fachgruppe im Kalenderjahr
ermittelt und als Orientierungsgrenze genommen. Der tatsächliche medizinische Verordnungsbedarf wird also sehr
viel besser berücksichtigt als in der jetzigen Regelung mit
ihren vorher festgelegten Obergrenzen. Zudem ist der Toleranzbereich deutlich ausgeweitet.
Die Datenlage der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen ist im Heilmittelbereich nicht so gut, dass Steuerungsdaten für die Heilmittelverordnung zur Verfügung gestellt werden können. Die AOK Niedersachsen hat sich allerdings bereit erklärt, Kennzahlen zu Verordnungen für
AOKN-Versicherte für den einzelnen Arzt zu erstellen, die
ihm einen Überblick darüber geben, was und wieviel er in
den letzten vier verfügbaren Quartalen im Verhältnis zur
Fachgruppe verordnet hat. Sie ist auch bereit, kurzfristig weitere Heilmitteldaten für die Ärzte aufzubereiten, die sich
nicht sicher sind, wo sie stehen und ob sie noch Potentiale
für die Zielerreichung haben. Die KVN-Bezirksstellen können auf der Grundlage dieser Daten individuelle Heilmittelberatungen anbieten.
■ KVN
Funktionsschema des Heilmittel-Ablösepaketes
37
Honorar & Verträge
Geprüft wird trotzdem
Ablösepakete hin oder her – die Wirtschaftlichkeitsprüfung bleibt. Sie wird
modifiziert und lässt künftig mehr Verordnungsspielraum. Aber die Einhaltung
der Wirtschaftlichkeit in Praxen wird auch weiterhin kontrolliert
Ab dem 1. Januar 2017 steht die
Wirtschaftkeitsprüfung in Niedersachsen auf neuen Grundlagen. Die wichtigste Änderung:
Bei der Prüfung ärztlich verordneter Leistungen wird die bisherige Richtgrößenprüfung abgelöst
durch eine Durchschnittsprüfung.
Das bedeutet auch: Bis einschließlich zum Prüfjahr 2016
werden noch die Richtgrößenprüfungen nach alter Methode
durchgeführt. Aber auch Sprechstundenbedarf, Prüfung auf Sonstigen Schaden und andere Parameter werden weiterhin über die
alte Prüfvereinbarung abgewickelt.
Die Prüfung erfolgt von Amts wegen. Der Prüfzeitraum umfasst
wie bisher ein Kalenderjahr, für
das fünf Prozent der Vertragsärzte einer Fachgruppe geprüft werden. Statt Regresse auszusprechen, werden künftig „Nachforderungen“ erhoben für den Fall,
dass es zu einer Überschreitung
des zulässigen Verordnungsvolumens gekommen ist. Für die Auswahl der zu prüfenden Praxen
gilt:
-
-
-
38
Ärzte, die in den letzten drei
Jahren ohne Maßnahmen geprüft wurden, werden nicht
geprüft.
Bekannte Praxisbesonderheiten und Rabattverträge werden von Amts wegen in Abzug gebracht.
Danach erfolgt die Auswahl der zu prüfenden Ärzte absteigend nach der Höhe ihrer absoluten Überschreitung
des Durchschnittswertes ihrer Fachgruppe.
Der Fachgruppenvergleich richtet sich nach dem aktuellen Prüfzeitraum.
Aufgreifkriterium für eine Prüfung ist eine Überschreitung des
Durchschnittswertes der Vergleichsgruppe um mehr als 50
Prozent. Vergleichsgruppen sind in der Regel die KVN-Fachgruppen auf Landesebene (mindestens 20 Praxen, die Untergrenze liegt bei 10 Praxen); Ausnahmen davon bilden die Ärzte in bestimmten Verdichtungsräumen (Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück, Inselärzte) oder Ärzte mit besonderen Versorgungsaufträgen, beispielsweise anerkannte diabetologische Schwerpunktpraxen
nach DSP-Verträgen, Gynäkologen mit Schwerpunkt Endoniedersächsisches ärzteblatt
Honorar & Verträge
krinologie und Reproduktionsmedizin oder anerkannte
Schmerztherapeuten. Geprüft werden die durchschnittlichen
Verordnungskosten je Fall im Vergleich zur Bezugsgruppe pro
Quartal. Praxisbesonderheiten werden vorweg abgezogen
und sind nicht Gegenstand der Prüfung.
Erhalten bleibt auch in der neuen Prüfvereinbarung das bereits vor zwei Jahren eingeführte Prinzip „Beratung vor Regress“ mit seinen erleichterten Durchführungsbestimmungen.
Dies bedeutet: Bei erstmaliger Überschreitung der Interventionsgrenze von 50 Prozent über dem Verordnungsdurchschnitt der Fachgruppe erfolgt lediglich eine Beratung nach
Verordnungsprüfung. Erst im darauffolgenden Jahr könnte
dann erstmals eine Nachforderung erhoben werden.
dem eine „Nullstellung“ möglich. Das heißt: Wenn man in
den Jahren danach mit seinen Verordnungen wieder einmal
über dem Fachgruppendurchschnitt liegt, gilt wieder zunächst
die Regel „Beratung vor Regress“.
Für neu zugelassene Vertragsärzte gibt es zudem eine Schutzklausel: Die ersten zwei Jahre nach Niederlassung ist zwar eine Prüfung möglich, aber es wird keine Maßnahme ergriffen.
Erst für das dritte Jahr käme es bei einer Überschreitung des
Fachgruppendurchschnitts zunächst zu einer Beratung.
Wesentliche Teile des Prüfverfahrens gelten also auch in Zukunft. Erleichternd für Ärzte wird sich in Zukunft vor allem
die Durchschnittsprüfung auswirken.
■ KVN
Erhält man innerhalb von fünf Jahren nach einem Beratungsoder Regressbescheid keinen weiteren Bescheid mehr, ist zu-
KVN und Land starten Stipendien-Programm zur
Landärzte-Gewinnung
Das Niedersächsische Sozialministerium unterstützt mit einem Förderprogramm ab sofort die Ausbildung zukünftiger
Hausärzte für Niedersachsen mit einem Hausarztstipendium. „Die Sicherung der ärztlichen Versorgung im ländlichen
Raum hat bei uns oberste Priorität – das neue Stipendium
ist ein weiterer wichtiger Baustein unseres Maßnahmenpakets.“ Die geförderten Studentinnen und Studenten erhalten
während ihres Studiums bis zu vier Jahre lang 400 Euro monatlich und verpflichten sich im Gegenzug, nach dem Studium als Hausärztin beziehungsweise -arzt im ländlichen
Raum Niedersachsens tätig zu sein. Die Abwicklung des Programms erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
„Niedersachsen braucht junge und engagierte Ärztinnen und
Ärzte, vor allem in den ländlichen Regionen. Deshalb werden wir angehende Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner mit dem Hausarztstipendium fördern, wenn sie sich
anschließend in Niedersachsen niederlassen“, so Ministerin Cornelia Rundt. „Wir unterstützen das Förderprogramm
der Landesregierung, um auch in Zukunft eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versor-
1 | 2017
gung zu gewährleisten“, so Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN.
Die Förderung richtet sich an Medizinstudentinnen und -studenten, die an einer deutschen Hochschule in einem Studiengang der Humanmedizin eingeschrieben sind. Die geförderten Studenten erhalten eine monatliche Beihilfe in Höhe von 400 Euro für maximal vier Jahre im klinischen Teil
des Studiums oder in einem vergleichbaren Studienabschnitt. Die Studentinnen und Studenten verpflichten sich
im Gegenzug, nach abgeschlossenem Medizinstudium eine hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum Niedersachsens außerhalb von Städten ab 100.000 Einwohnern aufzunehmen. Das Studium ist ordnungsgemäß abzuschließen.
Die entsprechenden Prüfungen sind in der Regelstudienzeit
plus zwei Semester abzulegen. Die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin ist innerhalb
von neun Monaten nach Beendigung des Medizinstudiums
aufzunehmen. Sie ist in Niedersachsen zu absolvieren. Die
Stipendien werden auf Antrag vergeben. Anträge und weitere Details zum Förderprogramm können bei der KV Niedersachsen angefordert werden: E-Mail: [email protected], Tel. 0511-3803335
■ KVN
39
Arzneimittel & Verordnung
Kindliche Verhaltensauffälligkeiten durch
Paracetamol in der Schwangerschaft?
Unveränderter therapeutischer Stellenwert von Paracetamol in der
Schwangerschaft
Anfrage an ATIS
Frau Dr. S., Fachärztin für Gynäkologie, nimmt Bezug auf
einen Artikel im Spiegel, Ausgabe 43/2016, über Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern durch mütterliche Paracetamol-Einnahme in der Schwangerschaft und fragt: „Wie
sollen wir Gynäkologen uns jetzt im Beratungsgespräch mit
Schwangeren verhalten? Kann Paracetamol überhaupt
noch als „Mittel der Wahl“ bezeichnet werden?”.
Antwort von ATIS
Die dem Spiegel-Artikel (1) zugrundeliegende Beobachtungsstudie von Stergiakouli et al., publiziert in JAMA Pediatrics 2016 (2), gibt einen Hinweis auf ein möglicherweise erhöhtes Risiko für kindliche Verhaltensauffälligkeiten (Hyperaktivität, emotionale Probleme) aufgrund der
mütterlichen Einnahme von Paracetamol während der
Schwangerschaft. Eine dänische Registerstudie hatte zuvor
ein vergleichbares Risikosignal ergeben (3). Die aktuelle
weitere Auswertung dieser Registerdaten durch Liew et al.
fand eine Assoziation zwischen Paracetamol-Einnahme in
der Schwangerschaft und niedrigerem kindlichem IQ (4).
deren Wirkung unzureichend oder erscheinen nicht-medikamentöse Maßnahmen von vornherein als allein nicht
erfolgversprechend, ist, wenn indikationsgerecht möglich,
Paracetamol das Analgetikum/Antipyretikum der Wahl in
der Schwangerschaft.
Dr. med. Kristine Chobanyan-Jürgens
Prof. Dr. med. Dirk O. Stichtenoth,
Institut für Klinische Pharmakologie, Medizinische
Hochschule Hannover.
& Literatur
1
Hackenbroch V. Gegen den Angeklagten. Der Spiegel, Ausgabe 43/2016, Seite 110.
2
Stergiakouli E, Thapar A, Davey Smith G. Association of acetaminophen use during pregnancy with behavioral problems in childhood: evidence against confounding. JAMA Pediatr 2016; 170: 964-970.
3
Liew Z, Ritz B, Rebordosa C, Lee PC, Olsen J. Acetaminophen use during pregnancy, behavioral problems, and hyperkinetic disorders. JAMA Pediatr 2014; 168:
313-320.
4
Liew Z, Ritz B, Virk J, Arah OA, Olsen J. Prenatal use of acetaminophen and child
5
Paracetamol in der Schwangerschaft: Studien sehen nachteilige Folgen für die Kin-
IQ: a Danish cohort study. Epidemiology 2016; 27: 912-918.
der. Deutsches Ärzteblatt, 16. August 2016 [http://www.aerzteblatt.de/nachricht-
Die aktuelle Diskussion um Paracetamol unterstreicht die
Bedeutung der grundsätzlichen Empfehlungen zur Arzneimitteltherapie in der Schwangerschaft:
Keine unkritische und unkontrollierte Selbstmedikation.
Strenge Indikationsstellung, d.h. besonders sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung.
en/70051/Paracetamol-in-der-Schwangerschaft-Studien-sehen-nachteilige-Folgenfuer-die-Kinder].
6
Paracetamol in der Schwangerschaft. Stellungnahme des Pharmakovigilanz- und
Beratungszentrums für Embryonaltoxikologie, Charité-Universitätsmedizin Berlin,
August 2016 [http://www.embryotox.de/aktuelles.html#c6989].
Kontakt zu ATIS
Alle Anfragen zur Arzneimitteltherapie können auf folgendem Wege an ATIS gestellt werden: Vorzugsweise per
Fax: 0511 380-3326, Telefon: 0511 380-3222. Postanschrift: KV Niedersachsen, z.H. Frau Susanne Hensel, Berliner Allee 22, 30175 Hannover. Die ATIS-Homepage mit
elektronischem Anfrageformular ist im KVN-Mitgliederportal unter Verordnungen > Arzneimittel > therapeutische
Informationen zu finden. Wir bitten aus organisatorischen
Gründen, Anfragen an die genannte KVN-Adresse zu richten. Ihre Anfrage wird dann entweder dort direkt beantwortet oder an das Institut für Klinische Pharmakologie der
MHH weitergeleitet.
Für die analgetische Therapie bedeutet dies: Nicht-medikamentöse Maßnahmen sollten ausgeschöpft werden. Ist
40
niedersächsisches ärzteblatt
Foto: Tim Reckmann/ Pixelio
Eine detaillierte Bewertung der oben genannten Arbeiten
ist im Deutschen Ärzteblatt (5) sowie auf der Homepage
des Pharmakovigilanz- und Beratungszentrums für Embryonaltoxikologie, Charité-Universitätsmedizin Berlin,
veröffentlicht (6). Als Schlussfolgerung ergibt sich, dass die
vorliegenden epidemiologischen Studien keinen Kausalzusammenhang zwischen der Paracetamol-Einnahme der
Schwangeren und später beobachteten Verhaltensauffälligkeiten bzw. niedrigeren IQ-Werten der Kinder nachweisen. Der Stellenwert von Paracetamol zur analgetischen/antipyretischen Therapie in der Schwangerschaft
bleibt bestehen.
Arzneimittel & Verordnung
Finanzministerium entscheidet über Umsatzsteuerpflicht bei Tumormeldungen
Das Bundesministerium der Finanzen hat jetzt hinsichtlich der
umsatzsteuerlichen Behandlung von „Tumormeldungen“ in
einem Schreiben vom 24. November 2016 auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 09. September 2015 reagiert (vgl. bereits Nds. Ärzteblatt 7/2016, Seite 36 ff.). Zu unterscheiden sind nunmehr:
-
-
Meldungen eines Arztes an ein epidemiologisches
Krebsregister (reine Dokumentation erfolgter Behandlung): Umsatzsteuerpflichtig.
Meldungen eines Arztes an ein klinisches Krebsregister (nach Auswertung der übermittelten Daten erfolgt
eine patientenindividuelle Meldung an den Arzt, hierdurch können weitere im Einzelfall erforderliche Behandlungsmaßnahmen getroffen werden): Umsatzsteuerfrei.
Die umsatzsteuerliche Beurteilung der verschiedenen Entgelte
für „Tumormeldungen“ wird daher künftig vereinfacht:
Umsatzsteuerfrei: Entgelte im Zusammenhang mit Verlaufsdokumentationen gemäß § 8 der „Onkologie-Vereinbarung“
in ONkeyLINE sowie voraussichtlich zukünftige Meldungsentgelte hinsichtlich des im Aufbau befindlichen Klinischen
Krebsregisters Niedersachen (vgl. § 65 c SGB V) sind umsatzsteuerfrei.
Umsatzsteuerpflichtig: Umsatzsteuerpflichtig dagegen sind
Meldungen direkt an das Epidemiologische Krebsregister
Niedersachsen (vgl. zu dieser Thematik das BFH-Urteil vom
9. 9. 2015, XI R 31/13, BFH/NV 2016 S. 249).
Die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit bleibt hinsichtlich der für Niedersachsen noch nicht abschließend beschlossenen Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) mit zwei parallelen Registern abzuwarten. Einzelheiten sollten mit dem steuerlichen Berater
erörtert werden.
■ KVN
1 | 2017
KBV: Nutzenbewertung
nicht für Regressdrohungen missbrauchen
Ärzte sollen im Praxisverwaltungssystem über die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel informiert werden. Das
sieht der Entwurf des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes vor, den die KBV begrüßt. Zusätzliche Dokumentationspflichten, die zu Regressanträgen der Krankenkassen führen könnten, lehnt die Ärztevertretung aber
strikt ab. So fordert etwa der GKV-Spitzenverband, dass
Ärzte bei ihrer Verordnung dokumentieren sollen, welcher Subgruppe und damit welcher Zusatznutzenkategorie ein Patient zuzuordnen ist. „Ein Arztinformationssystem in dieser Form wäre eine massive Verschärfung der
Regressbedrohung und letztendlich ein Eingriff in die Therapiefreiheit der Ärzte“, sagt die stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dipl.-Med. Regina Feldmann. Sie kritisiert: „Bereits jetzt stellen einige Krankenkassen Regressanträge, wenn Ärzte neue Arzneimittel für Patienten
verordnen, die einer Subgruppe angehören, für die der
Gemeinsame Bundesausschuss keinen Zusatznutzen festgestellt hat.“
Feldmann erinnert daran, dass die frühe Nutzenbewertung in erster Linie deshalb eingeführt wurde, um einen
angemessenen, nutzenbasierten Preis für ein neues Arzneimittel zu bestimmen. Sie könnte jedoch weder evidenzbasierte Leitlinien ersetzen noch ein Prüfkritierum für
Krankenkassen sein. Die KBV fordert jetzt, klarzustellen,
dass die Abbildung der frühen Nutzenbewertung im Praxisverwaltungssystem nicht mit neuen Dokumentationspflichten für Ärzte verbunden ist, die zu Regressanträgen
der Krankenkassen führen könnten. Außerdem müsse geregelt werden, dass der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer vereinbarte Erstattungsbetrag die Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels über das gesamte Anwendungsgebiet sicherstellt. Damit würde die Chance eröffnet, dass wirksame
Innovationen in der Versorgung auch tatsächlich sachgerecht angewandt werden.
■ KVN
41
Selbstverwaltung
Strukturfonds gegen
Ärztemangel wirkt
21 Ärzte erhielten 2016 einen Investitionskostenzuschuss
zur Ansiedlung von Praxen
Einige ländliche Regionen in Niedersachsen sind mit Ärzten nicht optimal versorgt. Da sind neue Wege für die Ansiedelung von Medizinern und neue Versorgungskonzepte
gefragt. Patienten werden mobil und Ärzte teilen sich Praxen. „Telemedizin“ ist das neue Zauberwort. Zuhause haben Patienten mit Herzschwäche eine Waage sowie ein EKGund ein Blutdruckmessgerät. Täglich messen sie ihre Werte
und leiten die Daten von ihrem Wohnort in eine Arztpraxis
in die Stadt weiter. Von dort können Ärzte telefonisch eingreifen, etwas an der Medikation ändern oder einen Notarzt
losschicken. Ob das reichen wird, ist ungewiss.
Geht es nach der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), müssen in erster Linie Ärzte unterstützt werden, die sich mit dem Gedanken einer Niederlassung oder
Anstellung auf dem Land beschäftigen. „Ich glaube, dass wir
gezielt für Regionen werben müssen. Außerdem müssen wir
Ärzten die Angst nehmen, dass sie bei der Praxisübernahme oder Praxisgründung nicht mehr aus der Schuldenfalle
herauskommen“, ist sich Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN, sicher.
Seine Sorge gilt vor allem den Hausärzten. Etwa nur jeder
zweite findet heute einen Nachfolger. Ihr Prestige ist unter
angehenden Medizinern oft gering. Und mehr als zwei Drittel der Medizinabsolventen sind Frauen. Familie und Beruf
unter einen Hut zu bringen, hat für sie oft höhere Priorität
als bei Männern. Übernahme einer Einzelpraxis im Vollzeitjob? Viele winken ab.
„Noch ist die Versorgung in Niedersachsen gut. Es gibt auf
der Niedersachsenkarte der Ärzteplanung nur vereinzelt rote Flecken - sie zeigen akuten Ärztemangel in einzelnen Regionen an. Doch der Ruhestand von Tausenden Ärzten naht.
Deshalb nimmt die KVN richtig Geld in die Hand“, so der
KVN-Chef.
Übernahme einer Praxis aus einem
Strukturfonds. In Landstrichen, wo ärztliche Unterversorgung droht oder bereits eingetreten ist, können sogar bis zu
75.000 Investitionskostenzuschüsse
fließen. Das Geld kommt von der KVN
und den Krankenkassen.
„Der Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung über den Strukturfonds zahlt sich aus – im zu Ende gehenden Jahr haben wir bereits 18 freie
Arztsitze neu besetzt. Das ist Hilfe, die
wirkt“, so Barjenbruch.
Profitiert von den Neuniederlassungen
oder Anstellungen haben die Bürgerinnen und Bürger im Umland von Bremerhaven. Dort haben sich in den vergangenen Monaten vier Hausärzte niedergelassen. Je zwei Hausärzte konnten
mit der Finanzspritze in die Regionen
Buxtehude, Cloppenburg, Meppen,
Nienburg und Sulingen gelockt werden. Jeweils ein Hausarzt hat sich in
Harburg Nord und im Wolfsburger Umland niedergelassen, ein Kinder- und Jugendpsychiater im Emsland. Für fünf
dieser Praxen gab es zusätzlich für zwei
Jahre eine Umsatzgarantie.
Eine Sonderförderung gab es auch für
die Gründung von Praxen in Twistringen und auf Juist, für einen Weiterbildungsassistenten mit
Niederlassungsverpflichtung in Meppen und für sieben Medizinstudierende, die einen Teil ihrer Famulatur in einer niedersächsischen Arztpraxis absolvieren.
Mehr finanzielle Anreize
Ärzte und Psychotherapeuten, die sich in ländlichen Regionen Niedersachsens niederlassen, erhalten bis zu 60.000
Euro Investitionskostenzuschüsse bei Neugründung oder
42
Geld aus dem Strukturfonds gibt es nämlich auch für die
Gründung von Zweigpraxen, für Arztpraxen auf den niedersächsischen Nordseeinseln, für die Beschäftigung von
Weiterbildungsassistenten und für Medizinstudenten, die einiedersächsisches ärzteblatt
Selbstverwaltung
das Braunschweiger Umland über die Förderung aus dem
Strukturfonds keine Ärzte zur Niederlassung motiviert werden.
Mehr Spielraum für die KVN
Die Förderrichtlinie, mit der die KVN die neue Initiative gegen den Ärztemangel auf den Weg brachte, gibt es seit dem
1. Januar 2016. Den Durchbruch zur Errichtung eines Strukturfonds brachte das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, indem es die Förderung nicht mehr davon abhängig macht,
dass der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen die Unterversorgung in einem Gebiet offiziell feststellt. Die KVN kann
ihre Finanzspritzen also ohne bürokratische Hürden gezielt
dort anbringen, wo sie dringend benötigt werden.
„Wir haben einen breiten Katalog von Maßnahmen entwickelt, um jungen Ärztinnen und Ärzten die Niederlassung
auf dem Land schmackhaft zu machen. Eine ganze Palette
von Anreizen soll Ärztinnen und Ärzte dazu bewegen, sich
in von Unterversorgung bedrohten Gebieten niederzulassen.
Damit wollen wir die Versorgungsprobleme auf dem Land
entschieden angehen. Alle diese Maßnahmen hat die KVN
unter dem Motto ‚Niederlassen in Niedersachsen‘ zusammengefasst. Sie geben uns die Chance, die Versorgung der
Menschen auf dem Land zu stabilisieren. Alle Partner im niedersächsischen Gesundheitswesen müssen weiterhin zusammenstehen, um eine flächendeckende ärztliche Versorgung für die Menschen in Niedersachsen zu erhalten“, so
Barjenbruch.
Einfallsreichtum ist gefragt. Im Emsland gibt es bereits eine
Praxis, die von der KVN betrieben wird. Im Modell ‚Flexidoc‘ in Wolfsburg beschäftigt ein Seniorarzt Juniorärztinnen
in Teilzeit. Praxis-Assistentinnen sind landesweit das Bindeglied zwischen den Patienten auf dem Land und ihrer Hausarztpraxis in der Region. Passend ausgebaute Kleinbusse dienen als flexibles Patientenmobil für den Transport der Patienten in die Arztpraxen der nächstgelegenen Stadt – so jetzt
in der Region Leer.
nen Teil ihrer Famulatur in einer Kassenarztpraxis absolvieren. Neue Praxen, die in strukturschwachen Regionen ihre
Arbeit aufnehmen, können ebenfalls auf die KVN zählen:
Sie erhalten in der Startphase zwei Jahre lang über den Strukturfonds eine Umsatzgarantie.
Barjenbruch formuliert seinen größten Wunsch: „Alle Krankenkassen, KVN, Städte und Gemeinden – müssen es
als ihr gemeinsames Ziel ansehen, den Bürgerinnen und Bürgern die bestmögliche Versorgung vor Ort zu bieten. Dafür
ist eine kooperative Zusammenarbeit notwendig.“
■ KVN
Wo Licht ist, da ist auch Schatten. Insgesamt hat die KVN
im Jahr 2016 25 Arztsitze für die Förderung ausgeschrieben.
Bisher konnten für die Regionen Leer Süd, Nordenham und
1 | 2017
43
Selbstverwaltung
„Die Einheit der Ärzteschaft
bewahren“
Dr. Thomas Otte wird nach 16 Jahren als Delegierter und Mitglied des
Hauptausschusses der KVN der nächsten Vertreterversammlung nicht mehr
angehören. Zeit für eine persönliche Bilanz
Herr Dr. Otte, wenn Sie zurückdenken an die Zeit, als Sie
Otte: Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ist,
anfingen, sich in der Selbstverwaltung und in der Vertreaber gemessen an der Bundesebene ist es hier doch paraterversammlung zu engagieren – für welche Ziele waren
diesisch. Gerade die letzte VV hat bewiesen, dass wir trotz
Sie eigentlich angetreten?
eines gewissen Dissenses am Anfang über die Dauer der
Otte: Ich habe auf jeden Fall gedacht: „Ich muss einmal
Zeit sehr gut zusammengearbeitet haben. Und wir hätten
versuchen, mein Schicksal in meine eigenen Hände zu
das noch besser gemacht, wenn nicht dauernd von oben
nehmen.“ Es war im Jahr 1997 und Horst Seehofer Geher irgendwelche Querschüsse gekommen wären. Ich hasundheitsminister, als wir mit fünf Ärzten auf Vermittlung
be auch bemerkt, wie viel ehrliches Bemühen bei allen Beunseres Bundestagsabgeordneten nach Bonn fuhren, um
teiligten ist, die Dinge auf einen guten Weg zu bringen.
mit dem Minister wichtige gesundheitspolitische Themen
zu erörtern. Im Jahr zuvor war erstmals die Budgetierung
Wieviel Einfluss auf den Gang der Gesundheitspolitik haunserer Leistungen eingeführt worden – ein wahnsinniger
ben Sie als Mitglied der Selbstverwaltung eigentlich?
Bruch, den wir wie eine Zwangsjacke empfanden. SeehoOtte: Ich meine, mehr, als man gemeinhin denkt. Aus der
fer hatte uns damals geraten, uns in unseren StandesorgaVV heraus kann man ja höchstens Resolutionen verfassen.
nisationen zu engagieren, weil wir dort für unsere Ideen
Wie viel man damit bewirkt, weiß ich nicht. Aber wenn
die meiste Durchschlagskraft bekommen könnten. Im Jaman als Mitglied der VV oder des Hauptausschusses an die
nuar 2001 bin ich dann in die VV gewählt worden. Es war
Politik herantritt oder sich in der Öffentlichkeit äußert, wird
nicht so sehr ein bestimmtes
man schneller gehört. So habe ich zu verZiel als vielmehr der Drang,
schiedenen Themen Zeitungsinterviews ge„Ich denke, dass die Einmich nicht von oben regieren
ben können und hatte auch zu gesundzu lassen, sondern selbst die heit unseres Berufsstandes heitspolitischen Themen das Radio und
Dinge mit beeinflussen zu kön- ein ganz hohes Gut ist.“
Fernsehen in der Praxis. Auch in Gespränen. In der Rückschau auf 16
chen mit Politikern kann man den einen
Jahre muss ich sagen: Das ist
oder anderen vielleicht nachdenklich mavielleicht weniger gelungen als erhofft. Die eigenen Vorchen. Vieles ergibt sich auch in Vier-Augen-Gesprächen
stellungen durchzusetzen, ist immer das Bohren von sehr
oder in Telefonaten.
dicken Brettern.
Man hat also als Funktionsträger schon eine gewisse GeWas haben Sie denn persönlich durchsetzen können?
staltungskraft ...?
Otte: Ich hatte schon sehr bald nach meiner Niederlassung
Otte: Ja, man hat mehr Einflussmöglichkeiten. Gesetze, Erals HNO-Arzt gemerkt, wie sehr ich als Facharzt auf die
lasse oder Vorschriften sind ja immer erst der Schlusspunkt.
Kooperation mit den Allgemeinmedizinern und mit andeDa stellt man dann fest, wie viel oder wenig man erreicht
ren Fachärzten angewiesen bin. Gleiches galt für die Tähat. Das bildet sich heraus aus Stellungnahmen, aus Antigkeit in der VV. Ich glaube, es ist mir in all den Jahren in
trägen. Man sollte den eigenen Einfluss zwar nicht übervielen Einzelanträgen und Kooperationen gelungen, mitschätzen, wenn man aber Mitstreiter für die eigenen Idezuhelfen, die KV als Ganzes zusammenzuhalten. Ich sehe
en findet, kann man schon etwas erreichen.
auch heute keine Frontstellung zwischen Hausärzten und
Fachärzten, sondern ich denke, dass die Einheit des ärztWenn Sie an die Zukunft denken – wo würden Sie für Ihlichen Berufsstandes ein ganz hohes Gut ist.
re Kollegen und Nachfolger die wichtigsten Handlungsfelder sehen?
Wenn Sie das mit der Bundesebene vergleichen – ist NieOtte: Ich möchte eine grundsätzliche Antwort geben: Undersachsen da in einer Ausnahmesituation?
sere oberste Aufgabe ist es, die Freiheit der ärztlichen Tä44
niedersächsisches ärzteblatt
Foto: KVN
Selbstverwaltung
tigkeit zu erhalten. Eines ist ganz wichtig: dass „Arzt“ ein
freier Beruf ist. Ein Arzt muss dem Patienten manchmal
auch schwerwiegende Dinge antun oder sagen. Das kann
er nur, wenn er in Freiheit als ganze Person hinter dem
steht, was er sagt oder tut. Wenn der Patient den Eindruck
bekommt, der Arzt sei von irgendwem abhängig oder
fremdgesteuert, beispielsweise von einer Krankenkasse
oder einer Krankenhausverwaltung, dann ist das Vertrauensverhältnis sehr schnell gestört.
Dann haben wir einen Zustand, der sicherlich nicht besser ist.
Der Appell richtet sich ja an zwei Seiten – einmal an die
Gesundheitspolitik und einmal an Ihre eigenen Standesgenossen, die ja vom Trend her in die Anstellungsverhältnisse drängen ...
Otte: Also, das ist auch eine Frage des Mutes, die Selbständigkeit zu wählen und dann auch zu leben. Ich bin ja
jetzt gegen Ende meiner beruflichen Tätigkeit auch Angestellter in einem Krankenhaus-MVZ und weiß, wovon ich
rede. Die Angestellenverhältnisse – das ist schon ein Unterschied. Das Bewusstsein, dass der Arztberuf ein freier
Beruf ist, der seine Bedingungen selbst definieren muss,
dieses Bewusstsein muss bei den jungen Kollegen erhalten bleiben. Sonst werden die Ärzte sehr schnell fremdgesteuert. Wie oft versuchen Politik, Krankenkassen und Krankenhäuser in das Arzt-Patienten-Verhältnis einzugreifen. Es
gibt zahlreiche Beispiele. Die Versuchung ist viel zu groß.
Das ist das eine, das ich den jungen Kollegen mitgeben
möchte. Das andere ist: Haltet die Einigkeit in der gesamten Ärzteschaft hoch! Lasst euch nicht aufspalten zum Beispiel in Hausärzte und Fachärzte. Sonst sind letztendlich
alle die Verlierer! Man hat so viele Anlässe, sich gegenseitig
in die Quere zu kommen! Wenn man nicht erkennt, dass
wir nur gemeinsam stark sind, dann bricht es auseinander.
Aber die gibt doch schon Zuschüsse ...
Otte: Aber nicht ausreichend. Ich nenne als Beispiel mein
Heimatkrankenhaus Lingen, das neu gebaut wird, wobei
fast ein Drittel aus den laufenden Einnahmen der Fallpauschalen finanziert werden muss. Patienten finanzieren also über ihre Kassenbeiträge die Infrastruktur, womit sich
die Solidarströme umkehren. Denn den Nutzen der Baumaßnahme haben ja auch die Gesunden. Da die DRGs
nicht ausreichen, um Baumaßnahmen zu finanzieren, reagiert das Krankenhaus einerseits mit Personalabbau und andererseits, indem es von den Krankenkassen mehr Geld fordert. Die verteilen unter anderem auch aus den Töpfen der
Niedergelassenen um, so dass sich der Mangel dann auch
im ambulanten Bereich auftut. Deshalb geht uns im KVSystem, derzeit vor allem im Facharztbereich, die finanzielle Luft aus. Wenn wir dann manches nicht mehr hinbekommen, wie beispielsweise die Niederlassung im ländlichen Bereich zu fördern, bekommen wir zu hören, die
KVen könnten ihr Geschäft nicht.
1 | 2017
Aber haben wir als KV mit den herkömmlichen Methoden
überhaupt noch die Chance, die Herausforderungen an die
ärztliche Versorgung in Zukunft, gerade auf dem Lande, angemessen zu gestalten?
Otte: In der Zukunft werden demographische und wirtschaftliche Faktoren vielleicht eine wichtigere Rolle bei der
Versorgung spielen. Für die augenblickliche Situation sind
diese Gründe aber noch nicht relevant. Die gesundheitliche Versorgung ist die Basis für das ganze übrige gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben. Ich sage immer, der
Bauarbeiter klettert nur deshalb auf die Gerüste, weil er
weiß, dass für den Fall, dass er herunterfällt, eine gesundheitliche Infrastruktur da ist, in der er versorgt wird. Deswegen ist die Schaffung und Unterhaltung dieser Infrastruktur eine Aufgabe auch der Gesunden, also der Allgemeinheit, mithin eine politische Aufgabe. Wir erkennen
heutzutage diese Basisfunktion aber nicht mehr, sondern
setzen das Gesundheitswesen mit den anderen Wirtschaftsfeldern gleich und führen marktwirtschaftliche Bedingungen auch dort ein, wo sie eigentlich nicht hingehören. Gesundheitsleistungen sind sicherlich keine Konsumleistungen wie andere auch. Die Ökonomisierung ist
eine ganz problematische Entwicklung! Am Anfang dieser
Entwicklung steht die Weigerung der Politik, ihrem gesetzlichen Auftrag zur Finanzierung der gesundheitlichen
Infrastruktur nachzukommen.
Aber die Ausgaben müssen doch ein Äquivalent in den Einnahmen finden. Die Medizin kann nicht die Gesetze der
Ökonomie aushebeln.
45
Selbstverwaltung
Otte: Die Politik sollte sich allein einmal klarmachen, wie
Haben sie ein besonderes Erlebnis, das Ihnen aus Ihrer Zeit
viel die KVen mit wie wenig Mitteln auf die Beine stellen!
in der Selbstverwaltung besonders in Erinnerung geblieben
Die Politik sieht das Gesundheitswesen nur als Haifischist?
becken, in dem jeder dem anderen das Fressen wegOtte: Ja. Einmal, als ich Mitglied des Strukturausschusses
schnappen will. Dem ist aber nicht so! Es sind die Klinikder KVN wurde. Da erlebte ich, wie Vertreter einer Fachkonzerne, die zuallererst auf die Erwirtschaftung einer Dirichtung versuchten, der anderen in die Tasche zu greifen.
vidende für ihre Aktionäre ausgerichtet sind. Ihnen muss
Ich erkannte, welche Gratwanderung zwischen Eigennutz
man sagen: Es ist eine kranke Idee, mit kranken Menschen
und Gemeinwohl die Berufspolitik oft bedeutet. Das zweiprimär Geld verdienen zu wollen! Ärztliches Handeln ist
te waren die letzten KV-Wahlen, als plötzlich Gegensätze
immer ethisches Handeln, das den Kriterien von „gut“ und
aufbrachen, die ich vorher so nicht wahrgenommen hatte.
„schlecht“ folgt. KaufDas hat mich emotional sehr mitgenommen. Da
männisches
Handeln „Es ist eine kranke Idee,
ist mir auch klar geworden, wie wichtig es ist, dass
hingegen folgt den Krite- mit kranken Menschen
wir eine KV bleiben. Wir sollten die Chance nutrien
„richtig“
oder
zen, manche Dinge in der Vertreterversammlung
primär Geld verdienen zu unter uns Delegierten zu klären, bevor der Streit
„falsch“, ist also zweckrational. Die Ethik ist für wollen!“
an der Basis ausbricht.
den Arzt der Kern des
Geschehens, nicht ein Sahnehäubchen obendrauf. EthiDamit haben Sie meine letzte Frage schon vorweggenomsches und zweckrationales Handeln können, aber müssen
men: Ein Rat an die Nachfolger in der Selbstverwaltung...
nicht zwangsläufig immer übereinstimmen. Leider spielt
Otte: Die Einheit unseres Berufsstandes zu erhalten, ist das
aber das zweckrationale ökonomische Handeln eine imEine. Genauso wichtig ist es, dass den Delegierten der VV
mer größere Rolle im Gesundheitsbetrieb. Das sehen wir
immer bewusst bleibt, dass die Versorgung der Kranken die
aber nicht nur in den Krankenhäusern, sondern auch bei
wichtigste Rolle spielen muss und ökonomische Aspekte
den Niedergelassenen. In dem Maße, in dem wir finanziell
diesem Versorgungsauftrag nachgeordnet sind bezieeng geführt werden, kommen diese ökonomischen Überhungsweise ihn ermöglichen müssen. Wenn wir das verlegungen natürlich auch in den Kopf des Arztes. Aber als
gessen, dann wird die KV von außen ganz schnell nur noch
selbständiger, niedergelassener Arzt muss ich mich immer
einseitig als Interessenvertretung wahrgenommen werden.
unmittelbar vor dem Patienten persönlich rechtfertigen.
Und die Ärzte sind dann nur noch Verkäufer von GesundUnd wenn der feststellt: Der Doktor denkt und handelt zuheitsleistungen. Deshalb muss der ethische Auftrag als Kern
erst für sich selbst, dann ist das Vertrauensverhältnis zerdes Arztseins bei allen Diskussionen um konkrete Problestört.
me den Kolleginnen und Kollegen stets vor Augen stehen.
Mit Dr. Thomas Otte sprach Dr. Uwe Köster
„
Zitat des Monats:
Die Terminservicestellen sind kein
Modell der Zukunft
und gehören
abgeschafft.
“
(KVN-Vertreterversammlung, 12. November 2016,
s. a. Presseinfo vom 12.11.2016)
46
Zahl des Monats:
16 Milliarden Euro
liegen auf der hohen Kante
der Krankenkassen
niedersächsisches ärzteblatt
Selbstverwaltung
Echtes Winterhighlight in Göttingen
14. Austauschabend zwischen Studierenden und Niedergelassenen
in Göttingen
ckelten sich auch dieses Mal wieder viele interessante Gespräche in launiger Biertisch-Atmosphäre. Bei einem reichhaltigen Buffet und kalt/warmen Getränken konnten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte der Region eine Vielzahl
von Fragen rund um die eigene Praxis beantworten. Außerdem wurden Vorurteile entkräftet und Ängste vor der Freiberuflichkeit genommen. Adressen wurden ausgetauscht
und auch Einladungen zu Hospitationen vereinbart. Später
am Abend folgte dann noch eine lustige Verlosungsaktion
der Apobank Göttingen.
Fotos: KVN BZ Göttingen
Am 22. November war es wieder soweit. Circa 90 Teilnehmer hatten sich zum bereits 14. Austauschabend in der KVNBezirksstelle Göttingen eingefunden. Im Vorfeld der Veranstaltung hatten die Medizinstudierenden so kräftig die Werbetrommel gerührt, dass es schon Befürchtungen gab, gar
nicht alle unterbringen zu können. Mit einigen zusätzlichen
Tischen und Sitzgelegenheiten konnte das Problem in letzter Minute aber gelöst werden. Zu den Studierenden kamen
dann noch etliche gut gelaunte Ärztinnen und Ärzten aus
verschiedensten Fachrichtungen hinzu – ein guter Mix für
einen tollen Abend, der erst kurz vor Mitternacht enden sollte.
Viele „ältere Semester“ begeistern mittlerweile andere Studierende dafür, an unseren Austauschabenden teilzunehmen. Für diese Entwicklung sind wir überaus dankbar. Auch
den niedergelassenen Ärzten/innen, die sich für Fragen und
Gespräche zur Verfügung stellen, gebührt unser Dank. Die
Begeisterung für den Abend war jedenfalls wieder so groß,
dass die KVN Bezirksstelle Göttingen auch für ihre Sommerveranstaltung mit entsprechendem Andrang rechnen
kann.
Nach einleitenden Grußworten von der Fachschaft und vom
Berater der Bezirksstelle Göttingen (Olaf Wolter) entwi1 | 2017
Olaf Wolter
Berater in der KVN-Bezirksstelle Göttingen
47
Praxis & Versorgung
Schimpfen ist Standard
Weit verbreitet, doch kaum ein Thema: Aggressionen und verbale Gewalt
gegen Ärzte und medizinisches Personal greifen um sich. Jetzt hat Dr. Volker
Niehaus, niedergelassener Orthopäde in Norden, öffentlich Klartext geredet
Der Ton wird rauher – nein, nicht (nur) in der Politik und im
Internet, sondern auch in den Arztpraxen. Wer regelmäßig
Nachrichten hört, den wird es nicht überraschen. Seit geraumer Zeit kommt es immer wieder zu Meldungen über
Übergriffe auf medizinisches Personal in Rettungswagen,
über Behinderungen von Lösch- und Bergungsarbeiten
durch Schaulustige, die teilweise sogar aggressiv den Ordnungskräften Widerstand leisten. Aber auch in den Arztpraxen werden diese Tendenzen immer stärker spürbar.
Eindringlich hat jetzt der in Norden niedergelassene Orthopäde Dr. Volker Niehaus, zugleich Vorsitzender des Bezirksausschusses der KVN-Bezirksstelle Aurich, gegenüber
der Presse auf eine Verrohung der Umgangsformen in den
Arztpraxen hingewiesen. Er schilderte beileibe nicht nur Fälle, wo Patienten grußlos am Tresen erscheinen und ihre Chipkarte wortlos auf den Tisch knallen. Zunehmend würden Mitarbeiter in den Praxen von Patienten belogen, beschimpft
und bedroht. Gewaltandrohung sei in den Praxen längst keine Ausnahme mehr. „Da werden auch schon mal die Tische
an der Anmeldung abgeräumt“, schildert Niehaus. Dinge
werden zu Boden geworfen, es wird wüst geschrieen.
Naturgemäß ist das Praxispersonal solchen Übergriffen erst
einmal mehr ausgeliefert als der Arzt. Bei der Anmeldung
laufen die Fäden zusammen, werden die Termine vergeben.
Manche Patienten flippen aus, wenn sie nicht sofort einen
Termin „beim Doktor“ erhalten, berichtete Maike Meyer, die
seit zehn Jahren bei Dr. Niehaus in der Praxis arbeitet. Als
„blonde Zicke“, „frech“ und „vorlaut“ beschimpft zu werden, gehört für sie mittlerweile zum Arbeitsalltag. Manche
Patienten drohen auch mit einer Anzeige bei der Polizei. Früher gab es so etwas vielleicht ein, zwei Mal die Woche –
jetzt zwei Mal am Tag, berichtet die medizinische Fachangestellte. Für Nachfragen bei Unklarheiten muss sie sich immer wieder rechtfertigen. Das kostet nicht nur Zeit, sondern
macht das Arbeiten auch zunehmend unerfreulich.
Jeder für sich
Noch ein anderer Trend lässt sich bemerken: Zunehmend
schwindeln Patienten auch, was das eigene Krankheitsbild
angeht, um vielleicht früher dranzukommen. Jeder ist sich
selbst der Nächste und Wichtigste, Rücksichtnahme wird
48
zum Fremdwort. Dass das medizinische Fachpersonal genügend geschult und erfahren ist, um beurteilen zu können,
wer wirklich ein Notfall ist, wollen viele nicht akzeptieren.
Dr. Niehaus sieht sich nicht als Einzelfall. Er tritt auch für
seine Kollegen auf. Seit Monaten hat er ein Schreiben vorbereitet, das er in einer anderen Praxis offen hat ausliegen
sehen. „Wir sind es leid, uns beschimpfen zu lassen, dass
nicht jeder sofort einen Termin bekommen kann“, heißt es
darin. Niehaus hat das Schreiben in seiner Schublade verwahrt. Noch. Aber er ist sich nicht sicher, ob er es nicht auch
bald hervorholen und aushängen muss. Und natürlich
macht er sich Sorgen um seine Mitarbeiterinnen, die den
ganzen Frust und Ärger schlucken müssen. Die Praxis ist von
morgens bis abends geöffnet, permanent geht das Telefon.
Streit um die Terminvergabe können die Angestellten bei all
dem Stress nicht auch noch gebrauchen.
Mehr geht nicht
Die Ursachen für den Patientenfrust sind für Niehaus durchaus nachvollziehbar. Die meisten Ärzte arbeiten am Rande
ihrer Kapazitäten. Und irgendwann ist die Belastungsgrenze erreicht. „Man kann nur eine gewisse Menge an qualifizierten Untersuchungen pro Tag durchführen.“ Fachärzte
würden ihr Budget teilweise um bis zu 50 Prozent überziehen. So sind Wartezeiten manchmal unvermeidlich.
Aber Niehaus und Meyer sind es leid, deshalb immer wieder persönlich angegangen zu werden. Dabei gibt es auch
positive Beispiele – die Jugendlichen etwa, die hereinkamen,
grüßten und einfach fragten, wann sie einen Termin haben
könnten. Eigentlich selbstverständlich, doch längst kein Regelfall mehr.
Konflikte im Verborgenen
Streit und Gewalt in Arztpraxen kommen nur selten an die
Öffentlichkeit. Auch in der Fach- und Standespresse gibt es
darüber keine Schlagzeilen. Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen steht das Thema nicht auf der Agenda, eben weil
es im Allgemeinen nicht zur Sprache kommt. Im Februar
2014 veröffentlichte die KV Nordrhein einen Fallbericht aus
einer Duisburger Arztpraxis, der im Tenor dasselbe schilniedersächsisches ärzteblatt
Ausschnitt aus dem
Ostfriesischen Kurier
vom 22. November
2016
Praxis & Versorgung
derte: Beschimpfungen, Beleidigungen, Drohungen, Sachbeschädigungen – die Patienten würden zunehmend aggressiver. „Ärzte zählen zu den besonders gefährdeten Berufsgruppen – nur Polizisten und das Personal in der Psychiatrie werden noch häufiger attackiert“, stellte die „KVNo
aktuell“ damals fest. Sie verortete das Problem vor allem in
den sozialen Brennpunkten der Ruhrpottmetropolen, ging
aber von einer hohen Dunkelziffer aus. Zu Recht. Denn die
Resonanz auf den Artikel war groß: Zahlreiche Ärztinnen
und Ärzte schilderten, einmal ermutigt, teilweile haarsträubende Vorgänge aus ihren Praxen.
Ein besonderer Aspekt dabei: Der Notdienst. Gerade Ärztinnen, kam heraus, würden es in bestimmten Gebieten
1 | 2017
kaum noch wagen, allein des Nachts fremde Wohnungen
zu betreten. Für manche kämen Fahrdienste nicht in Frage.
Und auch männliche Kollegen würden den Dienst, zumal
in „Problemvierteln“, zunehmend als unangenehm empfinden.
Aus der Mitte der Gesellschaft
Ein Jahr später veröffentlichte dann das Deutsche Ärzteblatt
die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Hausärzten zum Thema „Gewalt in Praxen“. Von rund 830 teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten gaben dabei 91 Prozent
an, im Verlauf ihrer hausärztlichen Tätigkeit schon einmal
mit aggressivem Verhalten konfrontiert worden zu sein; 23
49
Praxis & Versorgung
Nachgefragt bei Dr. Volker Niehaus
Herr Dr. Niehaus, was war der Anlass, um mit diesem Problem an die Presse zu gehen?
Niehaus: Den letzten Kick gab ein Bericht in unserer Heimatzeitung über zwei Fälle von Gewalt in der Notfallambulanz unseres örtlichen Krankenhauses. Wieso wird nur das
erwähnt? dachte ich. Das ist in unserer Praxis alltägliches
Leben. Ich habe dann meine Kollegen auf der letzten Kreisstellenversammlung dazu befragt und stellte fest, dass das
ein allgemeines Problem ist. Ein Kollege musste schon einmal die Polizei anrufen, um einen Randalierer loszuwerden!
Meine Praxishelferin hat mit eigenen Augen neulich beim
Zahnarzt miterlebt, wie ein Patient dort die Rezeption regelrecht „abräumte“. Wir müssen gerade unsere Mitarbeiterinnen als schwächstes Glied in der Kette schützen und einmal deutlich machen: „So könnt ihr mit unseren Praxishelferinnen nicht umgehen.“ Die sind gut ausgebildet, gerade
auch, um dringende Fälle schnell identifizieren zu können.
Und auf die wird solch ein Druck ausgeübt – das ist unmenschlich.
Hat es darauf Resonanz gegeben?
Niehaus: Ja, der Chefarzt der Chirurgie hier hat sich in einem Fax für die offenen Worte bedankt. Auch Geschäftsleute
und Apothekern vor Ort haben mich darauf angesprochen
und gemeint: „Danke, dass das endlich einmal jemand angesprochen hat.“ Bei manchen Patienten müssen wir auf die
Einsicht wohl noch warten. Zwei Tage nach der Veröffentlichung in der Ostfriesen-Zeitung rief ein Patient mit einem
Terminwunsch für genau 17.00 Uhr an. Als meine Angestellte ihm einen Termin im Februar anbot, wurde sie am Telefon angefahren: „Dann müssen Sie sich nicht wundern,
wenn Sie beschimpft werden.“ Es folgte ein Rundumschlag,
dass sämtliche Ärzte in Norden und Aurich sowieso nichts
taugten ... Meine Helferin hat das Gespräch am Ende abgebrochen.
Gibt es einen typischen Täter?
Niehaus: Eigentlich nicht, es geht quer durch alle Schichten. Aber besonders häufig sind reifere ältere Normalbürger.
Man kann sagen: Der Typus des „verbitterten einheimischen
Älteren“. Und ganz schlimm wird es, wenn Ehemänner den
Wohltäter für ihre Frau spielen wollten. Neulich erst hatte
eine Frau einen Termin erhalten, mit dem sie wohl nicht ganz
einverstanden war. Zwei Stunden später war ihr Ehemann
da und tobte bei uns am Empfang.
Und der Hauptgrund sind Terminschwierigkeiten?
Niehaus: Eindeutig, ja. Früher gab es auch Konflikte, wenn
Patienten Ansprüche auf bestimmte Verordnungen anmeldeten – Fangopackungen etwa. Das hat nachgelassen. Aber die
Toleranzschwelle wird geringer. Auch nach Einführung der Terminservicestelle hat es nicht „Klick“ gemacht. Dort gilt eine
Vierwochenfrist für die Vermittlung von Terminen. Bei uns gibt
es Streit, wenn am nächsten Tag kein Termin frei ist. Man kann
sagen: Die Intensität der Nachfrage nach einem Termin verhält sich meist umgekehrt proportional zur Ernsthaftigkeit des
Krankheitsbildes. Dabei stellen wir auch eine wachsende
Hemmungslosigkeit des Belügens fest. Unsere Fachangestellten sind darauf trainiert, bei den Schilderungen der Patienten
auf bestimmte Schlüsselwörter zu achten. Wenn jemand sagt:
„Ich bin gestern mit dem Fuß umgeknickt“, dann wissen die:
Das muss schnell behandelt werden. Aber einmal beim Arzt,
heißt es plötzlich: „Ist schon zwei Wochen her“. Die Hemmlungslosigkeit, diese mittlerweile bekannten Schlüsselbegriffe auszunutzen, wird immer größer.
Wie gehen sie in der Praxis damit um? Besuchen Sie Kurse
für Gewaltprävention?
Niehaus: Nein. Aber es werden ja Fachseminare für den Umgang mit schwierigen Patienen angeboten. Da schicken wir
unsere Fachangestellten auch hin, damit sie üben können, wie
sie in Konfliktsituationen angemessen und gelassen reagieren.
Prozent hatten sogar schon einmal Fälle „schwerer Gewalt“
erlebt. Immerhin: „In ihren Praxisräumen fühlt sich die überwiegende Mehrheit der Antwortenden sicher“, schloss die
Studie. „Bei Hausbesuchen im Rahmen des Bereitschaftsdienstes ist dies jedoch bei 66 Prozent der Ärztinnen und
34 Prozent der Ärzte nicht der Fall.“ Allerdings sind aggressive Vorfälle in der Praxis deutlich häufiger als während des
Bereitschaftsdienstes oder bei Hausbesuchen.
fälligen Patienten sind männlich. Aber sonst? Ob jung oder
alt, sozial schwach oder wohlhabend – pöbelnde Patienten
verteilen sich quer über alle sozialen Schichten. Dahinter stehen weniger gruppenspezifische Verhaltensweisen als vielmehr ein ausgeprägtes Anspruchsdenken und eine zunehmende Ellenbogen-Mentalität. Nur bei einer Minderzahl
kann man von psychischen Problemen, Alkoholeinfluss oder
krankheitsbedingten Gründen für ihr Verhalten ausgehen.
Deutlich wurde auch: Den „typischen Täter“, das „typische
Umfeld“ scheint es nicht zu geben. Nun ja – vier von fünf aus-
Die Studie im Deutschen Ärzteblatt kommt zu einem wenig
ermutigenden Schluss: „Aufgrund der erhobenen Daten er-
50
niedersächsisches ärzteblatt
Praxis & Versorgung
Tipps gegen Gewalt in Praxen
scheint es ... angebracht, das Thema in der ärztlichen Ausund Weiterbildung zu implementieren und Konzepte zum
professionellen Umgang mit Aggression zu finden.“
-
Mental vorbereitet sein. Dazu dienen etwa Teambesprechungen, in denen denen das Thema diskutiert
wird.
Klare Grenzen setzen. Schon bei sich anbahnenden
Konflikten verbal reagieren. Dabei
Ruhig bleiben. Sachlich, aber entschieden Vorwürfe
zurückweisen und den eigenen Standpunkt unterstreichen.
Keine potentiell gefährlichen Gegenstände am Empfang liegen lassen.
Rückzugsmöglichkeiten in der Praxis für den Fall tätlicher Angriffe erkunden.
Prävention von Gewalt
Deeskalationsstrategien, Umgang mit „schwierigen“ Patienten, Anti-Gewalt-Training – solche Seminare gibt es. Wie
hoch der Belastungs- und Gefährdungsgrad in einer Praxis
ist, bleibt der individuellen Wahrnehmung überlassen. Sicher ist aber: Dauernde Konflikte und Beschimpfungen führen bei denen, die ihnen ausgesetzt sind, oft zu traumatischen Eindrücken. Grund genug, das Problem offensiv anzugehen, Vermeidungs- und Bewältigungs-Strategien zu enwickeln.
-
-
Trainingsseminare für richtiges Reagieren in Konfliktsituationen und deeskalierendes Verhalten bietet
Dr. Martin Eichhorn unter www.martin-eichhorn.berlin
Ein Sinken der Hemmschwellen und eine Abnutzung der
Umgangsformen sind allerorten zu beobachten. Auch im internationalen Vergleich kommt aggressives Verhalten gegenüber Ärzten regelmäßig vor. Deutschland ist keine Ausnahme. Sofern die rasche Terminvergabe häufigster Konfliktanlass ist, könnte er nur durch zusätzliche Behandlungskapazitäten entschärft werden. Das ist schon wegen der
Regularien der Bedarfsplanung nicht zu erwarten. Der demographische Wandel dürfte das Problem eher noch verstärken. Bleibt nur zu hoffen, dass nicht noch die Politik
durch ständige Kritik an den Wartezeiten die Patienten ermutigt, bei der Suche nach Heilung zum Faustrecht zu greifen.
■ Dr. Uwe Köster
Von Eichhorn stammt auch das einzige Fachbuch zu diesem Thema:
Eichhorn, Martin: Gewaltprävention in der Arztpraxis.
180 S. Deutscher Ärzte-Verlag; 1. Aufl., Februar 2009,
ISBN-10: 3769133676, ISBN-13: 978-3769133677 (vergriffen)
Seminarangebot der KVN
Unser komplettes Seminarangebot
für Praxisinhaber und -mitarbeiter
finden Sie in der Seminarbroschüre 2017 (Beilage der DezemberAusgabe 2016 des niedersächsischen ärzteblatts) oder tagesaktuell auf der Homepage der KVN
unter www.kvn.de/Seminarangebot. Es werden nur schriftliche
Anmeldungen angenommen.
Nutzen Sie dafür das Anmeldeformular auf unserer Homepage
unter
http://www.kvn.de/Seminarangebot/.
2017
Seminarange
Qualitäts- und
bote
Praxismanage
ment
Gerne können Sie sich an unsere Ansprechpartner
wenden:
für Praxisinhab
erInnen
und Praxismitar
beiterInnen
Frau Marlen Hilgenböker
Tel.: (05 11) 3 80 - 33 11, Fax-Nr. (05 11) 3 80 - 34 80
E-Mail: [email protected].
Frau Heike Knief
Tel.: (05 11) 3 80 - 33 79, Fax-Nr. (05 11) 3 80 - 34 80
E-Mail: [email protected].
Kontaktadresse
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen,
Unternehmensbereich Vertragsärztliche Versorgung,
Berliner Allee 22, 30175 Hannover
www.kvn.de1
1 | 2017
51
Praxis & Versorgung
Impulse für bedarfsgerechte Versorgung vor Ort
Neue Förderrunde der Niedersächsischen Gesundheitsregionen – Drei weitere
Projekte bekommen finanzielle Unterstützung
Das Niedersächsische Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen fördern neue
Versorgungsansätze in den niedersächsischen Gesundheitsregionen. Im Rahmen der dritten Förderrunde hat ein Lenkungsgremium auf Landesebene von 17 Anträgen nun drei
Projekte ausgewählt. Gefördert werden Projekte, die sich –
in unterschiedlicher Art und Weise – innovativ und zukunftsrelevant regionalen Problemen widmen. Insbesondere das Aufeinandertreffen von Internet und Medizin birgt ein
enormes Potenzial in sich: Es kann neue und verbesserte
wohnortnahe Therapiekonzepte ermöglichen, gleichzeitig
aber auch die Kosten senken. Für diese Projekte stellen die
Kooperationspartner insgesamt rund 300.000 Euro zur Verfügung.
Die geförderten Projekte sind:
„Perspektive: Pflege! – Anlaufstelle zur Sicherung und Gewinnung von Fachkräften in der Pflege“ (Landkreise Vechta
und Cloppenburg):
Der Fachkräftemangel in der Pflege ist eine Situation, mit der
sich alle Akteure – sei es die stationäre Kranken- und Altenpflege als auch ambulante Anbieter – auseinandersetzen
müssen. Es soll eine zentrale und neutrale Anlaufstelle für
an Pflegeberufen Interessierte geschaffen werden.
Fördersumme: 100.000 Euro
„Traumaprävention mit Familien in der Erziehungsberatung“ (Landkreis Leer):
Das Projekt hat zum Ziel, Eltern mit traumatisierten Kindern
ein spezifisches traumatherapeutisches Beratungsangebot zu
machen und dieses in die vorhandene Erziehungsberatung
zu integrieren.
Fördersumme: 99.990 Euro
„Digitale Kommunikationshilfe für nicht-deutschsprechende Patienten im Grenzdurchgangslager Friedland – DICTUM
Friedland“ (Landkreis Göttingen):
Mit einer interdisziplinär entwickelten digitalen Kommunikations- und Übersetzungshilfe für 13 Sprachen und Dialekte
sollen Anamnesen und Kommunikation videoassistiert
durchgeführt werden können.
Fördersumme: 100.000 Euro
52
„Die Vielzahl der vielen guten Projektideen zeigt: Die Gesundheitsregionen sind ein Erfolgsmodell. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die sich mit hohem Engagement für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung vor Ort einsetzen“, erklärte Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia
Rundt. „Alle - Krankenkassen, KVN, Städte und Gemeinden
– müssen es als ihr gemeinsames Ziel ansehen, den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Versorgung zu bieten. Dafür ist eine kooperative Zusammenarbeit notwendig“, so der
KVN-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch. „Die Niedersächsischen Gesundheitsregionen bieten den Rahmen,
um Kompetenzen zu bündeln und vor Ort bedarfsgerechte
Konzepte umzusetzen.“ Auch Vertreter der niedersächsischen Krankenkassen hoben die Projekte als wichtige Impulse für eine Anpassung unseres Gesundheitssystems an regionale Bedürfnisse hervor.
Für die Gesundheitsregionen stellt das Land – vorbehaltlich
der Beschlüsse des Landtages – für den Zeitraum von 2014
bis 2017 pro Jahr 600.000 Euro zur Verfügung. Dazu kommen durch die Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung
Niedersachsen, der AOK Niedersachsen, der Ersatzkassen
sowie des BKK Landesverbandes Mitte pro Jahr weitere
430.000 Euro. Auch die Ärztekammer Niedersachsen unterstützt das Projekt. Insgesamt sind bereits 34 Gesundheitsregionen am Start und erhalten zum Aufbau der erforderlichen Arbeitsstrukturen zunächst jeweils bis zu 25.000
Euro.
■ MFAS/KVN
niedersächsisches ärzteblatt
Praxis & Versorgung
Prämie ist keine Erstattung
Bonuszahlungen der Krankenversicherung mindern Sonderausgabenabzug
nicht
Steuerpflichtige haben ihre Krankenversicherungsbeiträge
zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von ca. 5.100 Euro als Sonderausgaben
steuermindernd geltend gemacht. Die Krankenversicherung
(BKK) hatte dem Finanzamt einen Erstattungsbeitrag von 911
Euro gemeldet. Das Finanzamt kürzte den Sonderausgabenabzug um die gemeldeten Beitragsrückerstattungen in
Höhe von 911 Euro. In dem Erstattungsbetrag waren 150
Euro als Kostenerstattung für Gesundheitsmaßnahmen im
Rahmen des BKK-Bonusprogramms enthalten. Die BKK beteiligte sich mit einem Zuschuss von jährlich bis zu 150 Euro
an den Kosten für Vorsorge- oder Gesundheitsmaßnahmen,
wie z.B. Brillen und Kontaktlinsen, Massagen, Behandlungen beim Heilpraktiker, homöopathische Arzneimittel sowie
Nahrungsergänzungsmittel u.ä., die von den Versicherten
privat finanziert wurden.
Die Steuerpflichtigen wandten sich im Einspruchsverfahren
gegen die Kürzung der Sonderausgaben in Höhe von 150
Euro. Zur Begründung trugen sie vor, dass es sich um eine
Kostenerstattung handele und nicht um eine Beitragserstattung, da der Krankenversicherungsschutz unabhängig von
der Teilnahme am Bonusprogramm bestehe. Sie konnten
nachweisen, dass sie die von der BKK geförderte osteopathische Maßnahmen in Anspruch genommen hatten. Das Finanzamt wies den Einspruch mit der Begründung zurück,
dass der wirtschaftliche Vorteil durch die Erstattung die finanzielle Belastung in steuerlich relevanter Weise mindere.
Sowohl die Klage der Steuerpflichtigen vor dem Finanzgericht als auch die Revision vor dem Bundesfinanzhof waren
erfolgreich. Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass nur Ausgaben als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig sind, mit
denen der Steuerpflichtige tatsächlich belastet ist. Daher sind
Beitragsrückerstattungen der Krankenversicherung mit den
gezahlten gleichartigen Sonderausgaben zu verrechnen, sodass nur der Saldo als Sonderausgaben abzugsfähig ist.
Die Krankenversicherung gewährte den Versicherten den Bonus für Aufwendungen, die nicht Teil des Basiskrankenver-
1 | 2017
sicherungsschutzes waren, aber dennoch im Wesentlichen
der Prävention dienten. Voraussetzung hierfür war allerdings,
dass der Versicherte auch bestimmte Vorsorgemaßnahmen
des Basisversicherungsschutzes in Anspruch genommen
hatte.
Der Bundesfinanzhof sah in der Bonuszahlung keine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen. Er begründet
seine Ansicht wie folgt: „Die streitgegenständliche Bonuszahlung führt nicht dazu, dass sich an der Beitragslast der
Klägerin zur Erlangung des Basiskrankenversicherungsschutzes etwas ändert. Denn entscheidende Voraussetzung
für die erlangte Bonusleistung ist die Tatsache, dass die Klägerin weitere Aufwendungen für Gesundheitsmaßnahmen
tätigen musste, sodass ihr von der BKK lediglich ein Teil dieser –zusätzlichen – Kosten erstattet wurde.“ Auch die elektronische Meldung der Krankenversicherung der Beitragserstattung an das Finanzamt führte nicht dazu, dass es sich um
eine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen handelte, da die Meldung aufgrund einer fehlerhaften Gesetzesauslegung entsprechend der Rechtsansicht der Finanzverwaltung erfolgt war. Ebenso wenig war entscheidend, dass
der Versicherte zunächst Vorsorgeleistungen des gesetzlichen
Basisversicherungsschutzes in Anspruch nehmen musste und
auch tatsächlich in Anspruch genommen hatte. Entscheidend
war vielmehr, dass der Versicherte eigene Aufwendungen für
weitere Gesundheitsmaßnahmen getragen hat.
Krankenversicherungen werden die Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs bei der elektronischen Meldung von Beitragsrückerstattungen an die Finanzbehörden zukünftig sicherlich berücksichtigen. Bereits erteilte Bescheinigungen
sollten durch die Steuerpflichtigen gegebenenfalls überprüft
werden.
Dr. Jörg Schade, Dipl.-Kfm., Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und
Jürgen Tobergte, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt
für Steuerrecht,
beide BUST-Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hannover
53
Praxis & Versorgung
Neuerscheinungen
Training gegen
Sinnlosigkeit
Bergner,Thomas: Burnout-Prävention.
3. Auflage, Schattauer 2015
306 Seiten, 20 Abbildungen, 29 Tabellen,
29,99 Euro
Der Prävention, Vorbeugung, der Entstehung und Entwicklung
von „Burnout“ kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Das
jetzt in seiner dritten überarbeiteten und aktualisierten Auflage vorliegende, auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und mehr als zwei Jahrzehnten Erfahrung des Autors mit
Menschen, die Burnout hatten, beruhende Buch gliedert sich
nach grundlegenden einführenden Ausführungen in die drei
Teile: „Worauf ich bauen kann“; „Was ich verbessern sollte“
und „Worum es in meinem Leben geht“. Der erste Teil „Worauf ich bauen kann“ vermittelt grundlegende, zahlreiche
Tests, um das aktuelle Burout-Risiko abzuschätzen, gibt Aufschluß über bestimmte Persönlichkeitseigenschaften, die Burnout den Weg erleichtern, und zeigt die Bedeutung von Selbstvertrauen, Selbstwert, Wertschätzung, Liebe und Selbstliebe,
Selbstmanagement und Selbstsicherheit für die Stärkung der
seelischen Widerstandsfähigkeit (Resilienz) auf. Im zweiten
großen Abschnitt des Buches „Was ich verbessern sollte“ geht
es um Lebensinhalte, bei denen möglicherweise Verbesserungsbedarf bestehen kann. Burnout hat viele Aspekte von
Missachtung der eigenen Grenzen – es fehlt das richtige Maß.
Burnout wird durch den zunehmenden Materialismus der Gesellschaft ausgelöst, zumindest gefördert. Burnout bedeutet
immer auch den Verlust des Bezuges zu sich selbst. Doch auch
dem Körper kommt eine wichtige Rolle bei der Prävention von
Burnout zu. Es geht darum, ihn als hohe Instanz wahrzunehmen und entsprechend respektvoll zu behandeln. Der dritte
Teil „Worum es in meinem Leben geht“ behandelt Fragen des
Verständnisses der eigenen Lebensrolle, der Zielerkennung
und Sinnfindung. Wer das Gefühl hat, seine eigenen Ziele
nicht mehr zu kennen, für den ist es höchste Zeit, dem nachzugehen. Ziele erreichen wir nur, wenn wir handeln. Sich dem
Sinn des eigenen Lebens anzunähern und das als Leitlinie zu
nutzen, ist der Hauptfaktor für Erfüllung und Zufriedenheit im
Leben. Insgesamt ein programmatischer Leitfaden zur Aufklärung und Bewältigung des Burnout-Phänomens anhand
zahlreicher abgestufter instruktiver Übungen und hilfreicher
Tests sowie illustriert durch eingefügte konkrete Klientenbei■ kok
spiele.
54
Fit für die Praxis:
Video zur AU-Bescheinigung
In der KV-on-Video-Serie „Fit für die Praxis“ der KBV geht
es in einer neuen Ausgabe um die Arbeitsunfähigkeit bei Patienten. In dem zweiminütigem Film wird kurz dargestellt,
worauf beim Ausstellen einer Bescheinigung zu achten ist.
Wann ist jemand arbeitsunfähig, welches Formular ist das
richtige oder wie lange darf der Arzt die Bescheinigung rückdatieren? – auf diese und andere Frage gibt der Beitrag Antwort. Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeit (AU) wurde erst
zu Jahresbeginn vereinfacht. Seitdem gilt das neue Muster 1. Darin wurde der sogenannte Auszahlschein für Krankengeld integriert, sodass es für die AU-Bescheinigung nur
noch ein Formular gibt.
In der Serie „Fit für die Praxis“ sind bereits Videos zur Verordnung von Hilfsmitteln, Reha-Maßnahmen und Krankentransporten erschienen. Filme zu weiteren Themen sind geplant. Anliegen ist es, dem Zuschauer einen kurzen Überblick zu geben und sie auf weiterführende Informationen
hinzuweisen.
Das Video kann unter www.kv-on.de angeklickt und abgespielt werden. KV-on ist das Web-TV der Kassenärztlichen
Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereini■
gung.
Globalisierung als
Grenzerfahrung
Strenger,Carlo: Die Angst vor der Bedeutungslosigkeit. Das Leben in der globalisierten Welt sinnvoll gestalten. Psychosozial-Verlag, Gießen 2016.
323 Seiten, 34,90 Euro
Ein zweifellos interessantes, ob der Fülle an Fakten und des
behandelten Stoffes schwierig zu rezipierendes, anspruchsvolles Buch, das sich grundsätzlichen Fragen über den Sinn,
das Wesen und die Bedeutung des menschlichen Lebens in
unserer Zeit widmet. Als Psychotherapeut analysiert der Autor vom Standpunkt der existenziellen Psychologie die
menschlichen Bedürfnisse in der Gewissheit seiner Endlichkeit, die daraus erwachsenen Folgen und geistigen Anforderungen menschlichen Lebens und setzt sich u.a. mit Religion und Weltanschauungen kritisch auseinander. Die existenzielle Psychologie hat gezeigt, wie tief im Menschen das
Bedürfnis verankert ist, wichtig zu sein, als einzelner Beniedersächsisches ärzteblatt
Praxis & Versorgung
deutung zu haben und in dem Gefühl zu leben, dass das eigene Dasein in dieser Welt einen wesentlichen Zweck hat.
Unsere langfristige Selbstschätzung hängt davon ab, ob wir
in dem kulturellen Rahmen, in dem wir uns bewegen, geschätzt und geachtet werden – von dem Wissen, dass das,
was wir sind und was wir tun, anerkannt und geschätzt wird.
Das Buch widmet sich u.a. der Frage, ob das Streben nach
Ruhm und Reichtum ein sinnerfülltes Leben garantiert oder
vielmehr die dadurch bedingte Kommerzialisierung des Ichs
des Homo Globalis dies verhindert. Die Ideologie des „Just
do it“ (JDI), so eine zentrale These des Verfassers, hat es uns
nahezu unmöglich gemacht, das Gefühl zu entwickeln, das
wir ein sinnerfülltes Leben führen, denn sie verleugnet, dass
das menschliche Leben notwendig mit „Grenzerfahrungen“
konfrontiert ist. Das Konzept des ontologischen Prozesses
der Subjektivität impliziert, dass der Protest des Menschen
gegen Vergänglichkeit und Endlichkeit die Quelle aller spezifisch menschlichen Schöpfungen ist. Eine der wichtigsten
Funktionen kultureller Glaubenssysteme ist es, uns vor dem
Bewusstsein unserer Sterblichkeit zu schützen. Das Bewusstsein unserer globalen Verbundenheit wird uns vielleicht auch dazu bringen, dass wir eine Koalition mit all denjenigen eingehen, die bereit sind, ihre stammesgeschichtliche Vergangenheit zu überwinden und für eine offene Weltsicht einzutreten. Denn nur eine offene Weltsicht ermöglicht
jene Form des Zusammenlebens und der Kooperation, die
Voraussetzung sind für das Überleben der Menschheit.
■ kok
Medizinisches Silbenrätsel/iPod zu gewinnen
Aus den folgenden Silben und Erläuterungen sind 22 medizinische Suchworte zu bilden. Die Anfangsbuchstaben
dieser Suchworte ergeben von oben nach unten gelesen
das Lösungswort.
A-A-abel-BÄR-beer-ben-bu-bul-CLA-dag-Dal-De-dendung-ent-Erd-FÄ-Fra-gam-ge-gen-glo-ho-Im-IN-ka-koKU-LÄR-len-li-Lun-ma-ma-me-me-mie-mie-mie-musMyd-nÄ-Ne-nek-neu-Nys-pa-per-pie-ple-Po-ra-ra-re-riria-rym-seN-sis-sko-Stamm-stein-symp-ta-tag-tas-terTho-tion-tis-tisch-to-to-to-to-tro-Tym-Ure-VI-zel-zunzün-Zys
1
Absiedelungen einer bösartigen Geschwulst in den Pulmones
2
Angeborener Immundefekt mit Fehlen von Antikörpern
3
Epididymitis
4
Klinisches Zeichen beim M. Basedow mit Sichtbarwerden eines Sklerastreifens oberhalb der Hornhaut beim Geradeausblick: ...-Zeichen
(Eponym)
5
Ohne Beschwerden
6
Entzündung des Sehnerven; in ca 30% der Fälle Erstsymptom einer Mul-
Lösungswort
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Bitte senden Sie das Lösungswort auf einer Postkarte oder per Fax an die KVN
Pressestelle, Berliner Allee 22, 30175 Hannover, Fax (05 11) 3 80 - 34 91. Aus
tiplen Sklerose
den richtigen Zusendungen werden die drei Gewinner gezogen. Die
7
Harnblasenspiegelung
Ziehung erfolgt unter rechtlicher Aufsicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8
Operative Entfernung des Trommelfells
Einsendeschluss für dieses Rätsel ist der 14. Februar 2017
9
Zellen im Knochenmark, die pluripotent sind
10 Operative Eröffnung des Brustkorbes
11 Unterhalb des Schlüsselbeins gelegen
12 Gichtanfall am Grosszehengrundgelenk
13 Typischer intraoraler Befund bei Scharlach
14 Unwillkürliche Zuckung des Augapfels bei einem vestibulären Syndrom
15 Darmentleerung (lat.)
Das Lösungswort unseres Dezemberrätsels lautete „Evaluation“.
Die Gewinner unseres Novemberrätels (Lösungswort „Medikationskatalog“)
sind:
Dr. Wolfgang Schubert
Am Katztore 15
31139 Hildesheim
Dr. Klaus-P. Holzgrefe
Brunnenweg 1
38173 Evessen
Dr. Frauke Mutschler
Gretchenstr. 43
30161 Hannover
16 Undurchlässig (lat.)
17 Harnleiterkonkrement
18 Weitstellung der Pupille z.B. bei einer Okulomotoriusparese
1 | 2017
55
Politik & Verbände
Aus anderen KVen
KV Hessen: Delegierte kritisieren KBV und Medikationsplan
In ihrer letzten Sitzung der ablaufenden Legislatur hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen
Vereinigung Hessen scharfe Kritik an den Vorgängen in der
KBV geübt. In der mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution heißt es: „Die Vertreterversammlung der KV Hessen distanziert sich auf das Schärfste von den Machenschaften in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin, die mittlerweile Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind.“ Die
hessischen Vertreter fordern die KBV auf, sich der Versorgung
als ihrer Kernaufgabe „wieder mit aller Kraft zu widmen.“
Kritik übten sie auch an der Umsetzung des per Gesetz eingeführten Medikationsplans. Die Vertreter forderten die
KBV auf, die Abrechnung der Erstellung eines Medikationsplanes „praktikabel und angemessen“ zu gestalten.
KV Sachsen-Anhalt:
Bündnis pro Hausärzte
AOK, Gesundheitsministerium, KV und Ärztekammer in
Sachsen-Anhalt wollen gemeinsam den drohenden Hausärztemangel verhindern. In den kommenden zehn Jahren
braucht das Land mindestens 800 neue Hausärzte. „Schaffen wir es nicht, jedes Jahr 80 Studienabgänger durch die
Weiterbildung Allgemeinmedizin zu bringen und für eine
Niederlassung in Sachsen-Anhalt zu gewinnen, gefährden
wir die hausärztliche Versorgung“, so AOK-Vorstand Ralf
Dralle. Die Bemühungen müssten bereits im ersten Studienjahr greifen. Die Klasse Allgemeinmedizin an der Uni Halle sei ein Musterbeispiel, bei dem es nicht bleiben dürfe. Eine zahlenmäßige Aufstockung wäre gut, ein ähnliches Modell in Magdeburg notwendig. Gespräche darüber mit der
Medizinischen Fakultät in der Landeshauptstadt laufen. Einig sind sich AOK, Selbstverwaltungen und Land auch darin, einen Koordinator für die Weiterbildung zu bestellen.
Weiter forciert werden sollten nach Ansicht der Hausärzte
Möglichkeiten des Quereinstiegs für Fachärzte in die Allgemeinmedizin. Den Weg dafür hatte die Landesärztekammer
bereits vor vier Jahren frei gemacht und 2015 um weitere
drei Jahre verlängert.
KV Hamburg: Höhere
Umlage für Mitglieder
Die Vertreterversammlung der KV Hamburg hat die Verwaltungskostenumlage von 2,5 auf 2,8 Prozent und die Sicherstellungsumlage von bislang 0,3 auf 0,4 Prozent angehoben.
56
Der Finanzausschuss hält die Maßnahme für notwendig, um
ein Defizit zu vermeiden, da die KV keine Zinserträge mehr
erwirtschaftet. Die Regelung gilt ab der Abrechnung fürs vierte Quartal 2016. Allerdings entfällt ab dem zweiten Quartal 2017 die Sonderumlage in Höhe von 0,5 Prozent für den
Neubau des Hamburger Ärztehauses, die für einen befristeten Zeitraum von zwei Jahren erhoben wurde. Das Ärztehaus soll im Sommer 2017 bezugsfertig sein. Der Haushalt
für 2017 beläuft sich auf rund 48,7 Millionen Euro, rund eine Million Euro höher als im laufenden Jahr.
KV Westfalen-Lippe: Fast alles beim Alten
Der neue Vorstand der KVWL wurde ohne Gegenkandidaten gewählt. Dr. Wolfgang-Axel Dryden bleibt erster Vorsitzender der KVWL, Dr. Gerhard Nordmann wurde als sein
Stellvertreter im Amt bestätigt. Neu ist das dritte Vorstandsmitglied Thomas Müller. Zu seinem künftigen Aufgabenfeld
gehören die innovativen Versorgungsstrukturen wie zum Beispiel Ärztenetze. Müller ist seit 30 Jahren in der KVWL tätig, zuletzt als Geschäftsführer des Bereichs Unternehmensentwicklung und –steuerung. Er war erster Ansprechpartner für die Ärztenetze und hat auch das Gemeinschaftsprojekt mit der Barmer GEK „Anwendung für digital
unterstütztes Arzneimitteltherapie-Management“ geprägt.
Müller folgt auf Dr. Thomas Kriedel, der nicht mehr angetreten war.
KV Westfalen-Lippe:
Positive Bilanz des
Formularlabors
Dr. Thomas Kriedel, ehemaliger Vorstand der KV WestfalenLippe, hat die bisherige Arbeit des „Formularlabors“ in seiner KV gewürdigt. Das Thema Entbürokratisierung sei durch
das Formularlabor bei Verantwortlichen in den Gremien der
Bundesebene noch stärker in den Fokus gerückt. Erfolge seien beispielsweise die neue Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit. Auch der Reha-Antrag und die Chronikerbescheinigung seien vereinfacht worden. Der Gemeinsame Bundesausschuss habe die Absicht, das Formularlabor bei künftigen Formularanpassungen mit einzubinden. Dabei müsse
auch die Praxisebene stärker in die Formularentwicklung einbezogen werden. Chancen sieht Kriedel auch darin, dass das
E-Health-Gesetz von KBV und Kassen bis Ende 2016 die Prüfung aller bislang papiergebundenen Verfahren auf Digitalisierungsmöglichkeiten und elektronische Kommunikation
verlangt. Dabei ließen sich viele Altlasten überprüfen und
frühzeitig Umsetzungsfehler von analog zu digital vermeiden.
■
niedersächsisches ärzteblatt
Amtlich
Ausschreibungen für Nachfolgezulassungen in
gesperrten Planungsbereichen
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit
folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
Fachgebiet/
Praxisort
Arztgruppe
Praxisform
Planungsbereich
Praxisübernahme
Vollständige Bewer-
Ausschrei-
zum:
bungen richten Sie
bungsende
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
Hausarzt* 1)
Goslar
HPB
nächstmöglichen
(bisher Allgemeinmedizin)
Hausarzt* 1)
Berufsausübungsgemeinschaft
Goslar
Termin
Göttingen
HPB
(bisher Allgemeinmedizin)
Hausarzt* 2)
Berufsausübungsgemeinschaft
Göttingen
Isernhagen
(bisher Innere Medizin)
Hausarzt* 1)
Einzelpraxis
(bisher Allgemeinmedizin)
Hausarzt* 1)
Hannover
(bisher Allgemeinmedizin)
Hausarzt* 1)
Einzelpraxis
(bisher Allgemeinmedizin)
Hausarzt* 1)
Kirchhatten
HPB
(bisher Allgemeinmedizin)
Hausarzt* 1)
Berufsausübungsgemeinschaft
Hude
Dissen
HPB
(bisher Allgemeinmedizin)
Hausarzt* 1)
MVZ
Georgsmarienhütte
Lingen
HPB
(bisher Allgemeinmedizin)
Hausarzt* 2) /l
Einzelpraxis
Lingen
Bad Essen
HPB
(bisher Innere Medizin)
Berufsausübungsgemeinschaft
Wittlage
KVN-Bezirksstelle Braunschweig
15.03.2017
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Göttingen
15.02.2017
HPB
nächstmöglichen
KVN-Bezirksstelle Hannover
13.02.2017
Hannover
Termin
Hannover
HPB
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Hannover
13.02.2017
Einzelpraxis
Hannover
HPB
nächstmöglichen
KVN-Bezirksstelle Hannover
13.02.2017
Hannover
Termin
Celle
HPB
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Hannover
13.02.2017
Einzelpraxis
Celle
03.04.2017
KVN-Bezirksstelle Oldenburg
30.01.2017
01.04.2017
KVN-Bezirksstelle Osnabrück
08.02.2017
01.04.2017
KVN-Bezirksstelle Osnabrück
08.02.2017
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Osnabrück
08.02.2017
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Osnabrück
08.02.2017
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Osnabrück
08.02.2017
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Osnabrück
08.02.2017
KVN-Bezirksstelle Hannover
13.02.2017
KVN-Bezirksstelle Hannover
13.02.2017
(hälftiger Versorgungsauftrag)
Hausarzt* 2) /ll
Bad Essen
HPB
(bisher Innere Medizin)
Berufsausübungsgemeinschaft
Wittlage
(hälftiger Versorgungsauftrag)
Hausarzt* 2) /l
Nordhorn
HPB
(bisher Innere Medizin)
Hausarzt* 2) /ll
Berufsausübungsgemeinschaft
Nordhorn
Nordhorn
HPB
(bisher Innere Medizin)
Berufsausübungsgemeinschaft
Nordhorn
Anästhesist
Hannover
ROR
nächstmöglichen
Berufsausübungsgemeinschaft
Hannover
Termin
(hälftiger Versorgungsauftrag)
Anästhesist
Chirurg
Frauenarzt
Frauenarzt
Frauenarzt
Frauenarzt
Burgdorf
ROR
nächstmöglichen
Berufsausübungsgemeinschaft
Hannover
Termin
Oldenburg
Oldenburg -
01.03.2017
KVN-Bezirksstelle Oldenburg
30.01.2017
Einzelpraxis
kreisfreie Stadt
KVN-Bezirksstelle Braunschweig
15.03.2017
Braunschweig
Braunschweig -
nächstmöglichen
Einzelpraxis
kreisfreie Stadt
Termin
Wunstorf
Hannover -
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Hannover
13.02.2017
Einzelpraxis
Region
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Hannover
13.02.2017
KVN-Bezirksstelle Hannover
13.02.2017
KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven
06.02.2017
Garbsen
Hannover -
Einzelpraxis
Region
Lindhorst
Schaumburg -
nächstmöglichen
Einzelpraxis
Landkreis
Termin
Wilhelmshaven
Wilhelmshaven -
01.04.2017
Einzelpraxis
Stadt / Friesland
(hälftiger Versorgungsauftrag)
Frauenarzt
(hälftiger Versorgungsauftrag)
58
niedersächsisches ärzteblatt
Amtlich
Fachgebiet/
Praxisort
Arztgruppe
Praxisform
Planungsbereich
Praxisübernahme
Vollständige Bewer-
Ausschrei-
zum:
bungen richten Sie
bungsende
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
HNO-Arzt
Braunschweig
Braunschweig -
nächstmöglichen
Einzelpraxis
kreisfreie Stadt
Termin
KVN-Bezirksstelle Braunschweig
15.03.2017
KVN-Bezirksstelle Braunschweig
15.03.2017
KVN-Bezirksstelle Braunschweig
15.03.2017
Fachärztlicher Internist
Braunschweig
ROR
nächstmöglichen
(bisher Rheumatologie)
Berufsausübungsgemeinschaft
Braunschweig
Termin
Fachärztlicher Internist
Braunschweig
ROR
nächstmöglichen
(bisher Gastroenterologie)
Einzelpraxis
Braunschweig
Termin
Fachärztlicher Internist
Goslar
ROR
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Braunschweig
15.03.2017
(bisher Hämatologie und
MVZ
Braunschweig
KVN-Bezirksstelle Hannover
13.02.2017
internistische Onkologie)
Fachärztlicher Internist
Langenhagen
ROR
nächstmöglichen
(bisher Nephrologie)
Berufsausübungsgemeinschaft
Hannover
Termin
Fachärztlicher Internist
Wilhelmshaven
ROR
01.04.2017
KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven
06.02.2017
Berufsausübungsgemeinschaft
Ost-Friesland
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven
06.02.2017
KVN-Bezirksstelle Braunschweig
15.03.2017
(hälftiger Versorgungsauftrag)
(hälftiger Versorgungsauftrag)
Fachärztlicher Internist
Sande
ROR
Berufsausübungsgemeinschaft
Ost-Friesland
(hälftiger Versorgungsauftrag)
Kinderarzt
Kinderarzt
Kinderarzt
Lengede
Peine -
nächstmöglichen
Einzelpraxis
Landkreis
Termin
Delmenhorst
Diepholz /
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Oldenburg
30.01.2017
Einzelpraxis
Delmenhorst - Stadt
Wildeshausen
Oldenburg (Old.bg.) - 01.04.2017
KVN-Bezirksstelle Oldenburg
30.01.2017
Berufsausübungsgemeinschaft
Landkreis
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Braunschweig
15.03.2017
01.10.2017
KVN-Bezirksstelle Hannover
13.02.2017
KVN-Bezirksstelle Hannover
10.02.2017
KVN-Bezirksstelle Hannover
10.02.2017
(hälftiger Versorgungsauftrag)
Kinder- und
Goslar
ROR
Jugendpsychiater
Einzelpraxis
Braunschweig
Hannover
Hannover -
Einzelpraxis
Landeshauptstadt
Nervenarzt
Orthopäde / l
Orthopäde / ll
Orthopäde
Langenhagen
Hannover -
nächstmöglichen
Berufsausübungsgemeinschaft
Region
Termin
Langenhagen
Hannover -
nächstmöglichen
Berufsausübungsgemeinschaft
Region
Termin
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Osnabrück
08.02.2017
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Braunschweig
15.03.2017
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Braunschweig
15.03.2017
KVN-Bezirksstelle Braunschweig
01.03.2017
Nordhorn
Grafschaft Bentheim-
Einzelpraxis
Landkreis
Psychologischer
Meine
Gifhorn -
Psychotherapeut
Einzelpraxis
Landkreis
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger Versorgungsauftrag)
gisch fundierte
Psychotherapie)
Psychologischer
Braunschweig
Braunschweig -
Psychotherapeut
Einzelpraxis
kreisfreie Stadt
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger Versorgungsauftrag)
gisch fundierte
Psychotherapie)
Psychologischer
Wolfenbüttel
Wolfenbüttel -
nächstmöglichen
Psychotherapeut
Einzelpraxis
Landkreis
Termin
(bisher Verhaltenstherapie)
(hälftiger Versorgungsauftrag)
Psychologischer
Westerstede
Ammerland -
01.04.2017
KVN-Bezirksstelle Oldenburg
30.01.2017
Psychotherapeut
Einzelpraxis
Landkreis
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger Versorgungsauftrag)
16.02.2017
KVN-Bezirksstelle Oldenburg
30.01.2017
gisch fundierte und analytische Psychotherapie)
Psychologischer
Emstek
Cloppenburg -
Psychotherapeut
Einzelpraxis
Landkreis
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger Versorgungsauftrag)
gisch fundierte
Psychotherapie)
1 | 2017
59
Amtlich
Fachgebiet/
Praxisort
Arztgruppe
Praxisform
Planungsbereich
Praxisübernahme
Vollständige Bewer-
Ausschrei-
zum:
bungen richten Sie
bungsende
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
Psychologischer
Delmenhorst
Diepholz /
Psychotherapeut
Einzelpraxis
Delmenhorst - Stadt
Psychologischer
Visbek
Vechta -
Psychotherapeut
Einzelpraxis
Landkreis
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger Versorgungsauftrag)
01.04.2017
KVN-Bezirksstelle Oldenburg
30.01.2017
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Oldenburg
30.01.2017
01.04.2017
KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven
06.02.2017
01.07.2017
KVN-Bezirksstelle Braunschweig
15.03.2017
01.04.2017
KVN-Bezirksstelle Oldenburg
30.01.2017
(bisher tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie)
gisch fundierte
Psychotherapie)
Psychologischer
Jever
Wilhelmshaven -
Psychotherapeut
Einzelpraxis
Stadt / Friesland
(bisher Verhaltenstherapie)
(hälftiger Versorgungsauftrag)
Kinder- und Jugendlichen-
Meine
Gifhorn -
psychotherapeut
Einzelpraxis
Landkreis
(bisher tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie)
Kinder- und Jugendlichen-
Delmenhorst
Diepholz /
psychotherapeut
Einzelpraxis
Delmenhorst - Stadt
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger Versorgungsauftrag)
gisch fundierte
Psychotherapie)
Es wird darauf hingewiesen, dass sich in der Warteliste eingetragene Ärzte/Psychotherapeuten ebenfalls bewerben müssen. Hinsichtlich der vorzulegenden
Bewerbungsunterlagen wird auf § 18 Ärzte-ZV verwiesen. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß den Kriterien des § 103 Abs. 4 bis 6 SGB V.
* Gem. § 103 Abs. 4 SGB V sind bei ausgeschriebenen Hausarztsitzen vorrangig Allgemeinmediziner zu berücksichtigen.
1) Es können sich auch Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben.
2) Es können sich Allgemeinmediziner und Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben.
3) Umwandlung einer Angestelltenstelle in eine Zulassung
Adressen der KVN-Bezirksstellen
KVN-Bezirksstelle Aurich, Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung, Kirchstraße 7-13, 26603 Aurich, Tel. (0 49 41) 60 08-1 35
KVN-Bezirksstelle Braunschweig, Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung, An der Petrikirche 1, 38100 Braunschweig, Tel. (05 31) 24 14-2 20
KVN-Bezirksstelle Göttingen, Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung, Elbinger Straße 2, 37083 Göttingen, Tel. (05 51) 7 07 09-1 73
KVN-Bezirksstelle Hannover, Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung, Schiffgraben 26, 30175 Hannover, Tel. (05 11) 3 80-43 27
KVN-Bezirksstelle Hildesheim, Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung, Hannoversche Str. 29, 31134 Hildesheim, Tel. (0 51 21) 16 01 - 1 44
KVN-Bezirksstelle Lüneburg, Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung, Jägerstraße 5, 21339 Lüneburg, Tel. (0 41 31) 6 76-2 21
KVN-Bezirksstelle Oldenburg, Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung, Amalienstraße 3, 26135 Oldenburg, Tel. (04 41) 21 00 61 67
oder (04 41) 21 00 61 24
KVN-Bezirksstelle Osnabrück, Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung, An der Blankenburg 64, 49078 Osnabrück, Tel. (05 41) 94 98-1 01
KVN-Bezirksstelle Stade, Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung, Glückstädter Straße 8, , 21682 Stade, Tel. (0 41 41) 40 00-1 08
KVN-Bezirksstelle Verden, Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung, Am Allerufer 7, 27283 Verden, Tel. (0 42 31) 9 75-2 07
KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven, Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung, Kirchreihe 17, 26384 Wilhelmshaven, Tel. (0 44 21) 93 86-1 17
60
niedersächsisches ärzteblatt
Amtlich
Bekanntmachung über die Anpassung des Bedarfsplans für den Bereich der Kassenärztlichen
Vereinigung Niedersachsen gemäß § 99 SGB V
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat gemäß § 99 SGB V im
Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen den Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung angepasst.
http://www.kvn.de/Praxis/Bedarfsplanung/ Bedarfsplan-Niedersachsen/
Der Bedarfsplan tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft.
Hannover, den 31.12.2016
Den Bedarfsplan finden Sie im Internet auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen unter:
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Vereinbarung
Gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) gibt die KVN bekannt, dass die Anlage 2 der Vereinbarung über die Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB Vereinbarung ab
01.10.2014) mit Wirkung ab 01.08.2016 geändert wurde und im Internet
unter www.kvn.de / Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht
ist. Hintergrund und Inhalt sind die Neuregelungen im Rahmen der Neuausschreibung von Grippeimpfstoffen.
Auf Anforderung wird der Text der Vereinbarung in Papierform zur Verfügung gestellt.
Der Bedarfsplan wird auf Anforderung im Einzelfall in Papierform zur Verfügung gestellt.
Vereinbarung
Gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) gibt die KVN bekannt, dass die folgenden Vereinbarungen im Internet unter www.kvn.de / Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht sind. Auf Anforderung werden die Texte der Vereinbarung in Papierform zur Verfügung gestellt:
VEREINBARUNG über die Festsetzung von Richtgrößen gemäß § 84 Abs.
6 SGB V und die Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei Überschreitung der
Richtgrößen gemäß § 106 SGB V (Richtgrößen-Vereinbarung) für das Jahr
2016
ARZNEIMITTELVEREINBARUNG gemäß § 84 Abs. 1 SGB V über das Ausgabenvolumen, die Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele sowie Kriterien für Sofortmaßnahmen zur Einhaltung des Ausgabenvolumens der
Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016
HEILMITTELVEREINBARUNG gemäß § 84 Abs. 1 SGB V über das Ausgabenvolumen, die Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele sowie Kriterien
für Sofortmaßnahmen zur Einhaltung des Ausgabenvolumens der Heilmittel
für das Jahr 2016
1 | 2017
61
Veranstaltungen
Fortbildungen der ÄKN
Eine komplette Übersicht über alle ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen
finden Sie auf www.aekn.de/fortbildung. Für Medizinische Fachangestellte
sind alle Fortbildungsangebote unter www.aekn.de/mfa/fortbildung abrufbar.
Fortbildungen für Ärzte
Langeooger Fortbildungswochen 2017
Die Fortbildungswochen der Ärztekammer Niedersachsen kehren 2017 nach
Langeoog zurück!
Langeoog
Themenwochen
Psychotherapie jetzt in der Himmelfahrtswoche
„Leben. Bewahren und Verändern.“
22. bis 27. Mai 2017
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
„Dissoziation und Gegenwart“
21. bis 26. Mai 2017
Praktische Medizin
„Stoffe und Stoffwechsel, wechselndes Wissen und Glauben“
29. Mai bis 2. Juni 2017
Notfallmedizin
80-Stunden-Kurs zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
27. Mai bis 3. Juni 2017
9
Detaillierte Programme der Themenwochen finden Sie online:
www.aekn.de/fortbildung/fortbildungswochen
Auskunft und Organisation:
Ärztekammer Niedersachsen, Sachgebiet Fortbildung, Berliner Allee 20, 30175 Hannover, Tel.: 0511 380-2496 /-2497
/-2171, E-Mail: [email protected]
62
niedersächsisches ärzteblatt
Veranstaltungen
Curriculum Geriatrische Grundversorgung
60-Stunden-Kurs gemäß Curriculum der Bundesärztekammer
Geriatrische Patienten stellen oft eine diagnostische und therapeutische Herausforderung dar, begleitet von vielen zusätzlichen sozialen und ethischen Fragen an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Die Betreuung dieser Patienten ist in der
Regel eine komplexe Langzeitversorgung, deren Ziel vor allem am Erhalt der Selbstständigkeit und der Lebensqualität gemessen werden muss.
In dieser interaktiven Fortbildung erhalten Sie eine Vertiefung geriatrischer Kenntnisse im Rahmen Ihrer bereits ausgeübten ärztlichen Tätigkeit in Praxis oder Klinik.
Termine
Bremen:
Hannover:
20./21. Januar 2017 und 17./18. März 2017
24./25. Februar 2017 und 28./29. April 2017
jeweils Freitag 14 bis 19 Uhr, Samstag 9 bis 17.30 Uhr
Veranstaltungsorte:
Bremen:
Hannover:
Veranstaltungszentrum der Ärztekammer Bremen, Kurfürstenallee 130, 28211 Bremen
Medizinische Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Str. 1, 30625 Hannover
Kursleitung:
Professor Dr. med. Jürgen Bauer
Professor Dr. med. Dieter Lüttje
Kosten:
850 Euro inklusive Verpflegung
Information und Anmeldung
Akademie für Fortbildung der Ärztekammer Bremen, Schwachhauser Heerstraße 30, 28209 Bremen.
Tel.: 0421 3404-261 /-262; Fax: 0421 3404-269
1 | 2017
63
Veranstaltungen
Strahlenschutzveranstaltungen der
Ärztekammer Niedersachsen 2017
1. Halbjahr 2017
Grundkurse im Strahlenschutz
(inklusive Kenntniserwerb für Ärzte – 4 Stunden)
Termine: 20. bis 22. Januar 2017 / 24. bis 26. Februar 2017 / 31. März bis 2. April 2017
27
Spezialkurse im Strahlenschutz bei der Untersuchung mit Röntgenstrahlen (Röntgendiagnostik)
Termine: 10. bis 12. Februar 2017 / 10. bis 13. März 2017 / 7. bis 9. April 2017
21
Aktualisierungskurs
Termin: 11. März 2017
9
Weitere Informationen finden Sie unter www.aekn.de > Fortbildung > Kalender, unter dem jeweiligen
Veranstaltungsdatum
Borkum 2017
71. Fort- und Weiterbildungswoche der Akademie für medizinische
Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
vom 29. April bis 7. Mai 2017
Anerkannt im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL
Hauptprogramm:
Was gibt es Neues in der Medizin? – Updates – Wissenswertes für den Hausarzt und den Kliniker
Update Disease Management Programme (DMP) Diabetes, Update Suchtmedizin, Update Kopf- und Gesichtsschmerzen,
Update Infektionskrankheiten, Update Kardiologie (DMP), Update Pneumologie (DMP), Update Gastroenterologie, Update Telemedizin/Telematik, Update Dermatologie, Update Phlebologie, Risiko- und Stressmanagement, Das berufsständische Versorgungswerk der Ärzteschaft, Die Arbeit von Ärzte ohne Grenzen – ein Spannungsfeld zwischen Motivation,
Freude, Angst und Verzweiflung
Fort- und Weiterbildungskurse
Repetitorium Allgemeinmedizin (anerkannt als Quereinsteigerkurs), Palliativmedizin, Psychotherapie, Sportmedizin
weitere Angebote
Ultraschallkurse, Refresherkurse, (Strukturierte) curriculare Fortbildungen, Fortbildungsseminare/ Fortbildungskurse, Forum Arzt und Gesundheit, Notfalltraining, KVWL-Seminare, Indikationsbezogene Fortbildungskurse – Psychotherapie –
verhaltenstherapeutisch orientiert / tiefenpsychologisch fundiert
Auskunft und Information
Umfassende Informationen über die Borkumwoche sowie die Möglichkeit, die Borkum-Gesamtbroschüre anzufordern,
finden Sie unter: www.aekwl.de/borkum beziehungsweise telefonisch: 0251 929-2204
Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL, Postfach 4067, 48022 Münster, Fax: 0251 929-272204,
E-Mail: [email protected].
64
niedersächsisches ärzteblatt
Veranstaltungen
Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte
Sachkenntnis gemäß § 4(3) MPBetreibV für die
Instandhaltung von Medizinprodukten in der
ärztlichen und zahnärztlichen Praxis
Sachkunde A-Sterilgutassistenz (40 Stunden)
Diese Fortbildung ist für jede/n MFA zugänglich. Für MFA, die die Fortbildung zum/zur Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung anstreben, ist dieser Kurs ein Wahlmodul.
Veranstaltungsort:
Termin:
Kursgebühr:
Ärztehaus Hannover
30. Januar bis 3. Februar 2017, 9 bis 17 Uhr
370 Euro inklusive Script und Prüfungsgebühr
Information und Anmeldung:
Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover, Tel.: 0511 380-2198, Fax: 0511 380-2199,
E-Mail: [email protected]
Strahlenschutzkurse für medizinisches Assistenzpersonal gemäß § 18a der Röntgenverordnung (RöV)
Dieser Kurs ist nicht für Ärzte und MTA-R geeignet!
Hannover
Kurs-Nr.: Hann 154
Kurs-Nr.: Hann 155
Kurs-Nr.: Hann 156
Kurs-Nr.: Hann 157
Kurs-Nr.: Hann 158
Teil 1: 28. Februar bis 4. März 2017
Teil 1: 9. bis 13. Mai 2017
Teil 1: 1. bis 5. August 2017
Teil 1: 12. bis 16. September 2017
Teil 1: 7. bis 11. November 2017
Teil 2: 27. März bis 1. April 2017
Teil 2: 12. bis 17. Juni 2017
Teil 2: 28. August bis 2. September 2017
Teil 2: 16. bis 21. Oktober 2017
Teil 2: 4. bis 9. Dezember 2017
Teil 1: jeweils dienstags von 12 bis 19.30 Uhr, mittwochs bis freitags von 11 bis 19.30 Uhr, samstags von 8 bis 14 Uhr
Teil 2: jeweils montags von 14 bis 19.30 Uhr, dienstags bis freitags von 11 bis 19.30 Uhr,
samstags Prüfung von 8.30 bis circa 13.45 Uhr
Kursgebühr:
Veranstaltungsort:
565 Euro pro Teilnehmer
Medizinische Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover
Eine Teilnahme am Strahlenschutzkurs ist laut RöV vom 1. Juli 2002 nur möglich, wenn eine abgeschlossene medizinische Ausbildung nachgewiesen wird.
Anmeldung: Sonja Ullrich, Tel.: 0511 380-2197, Fax: 0511 380-2199, E-Mail: [email protected]
1 | 2017
65
Veranstaltungen
Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz
für medizinisches Assistenzpersonal gemäß
§ 18a der Röntgenverordnung (RöV)
Dieser Kurs ist nicht für Ärzte und MTA-R geeignet!
Emden
MFA E 33 (Acht-Stunden-Kurs)
MFA E 34 (Acht-Stunden-Kurs)
MFA E 35 (Acht-Stunden-Kurs)
MFA E 36 (Acht-Stunden-Kurs)
MFA E 37 (Acht-Stunden-Kurs)
Samstag, 11. März 2017, 9 bis 17.30 Uhr
Samstag, 18. März 2017, 9 bis 17.30 Uhr
Samstag, 1. April 2017, 9 bis 17.30 Uhr
Samstag, 8. April 2017, 9 bis 17.30 Uhr
Samstag, 16. September 2017, 9 bis 17.30 Uhr
Kursgebühr:
Veranstaltungsort:
95 Euro pro Teilnehmer
Klinikum Emden gGmbH, Röntgenabteilung, Bolardusstr. 20, 26721 Emden
Hannover
MFA H 46 (Acht-Stunden-Kurs)
MFA H 47 (Acht-Stunden-Kurs)
Freitag, 17. Februar 2017, 9 bis 17 Uhr
Freitag, 28. April 2017, 9 bis 17 Uhr
Kursgebühr:
Veranstaltungsort:
95 Euro pro Teilnehmer
Ärztehaus Hannover – Vortragssaal, Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Anmeldung: Sonja Ullrich, Tel.: 0511 380-2197, Fax: 0511 380-2199, E-Mail: [email protected]
Hygienebeauftragte in der ärztlichen Praxis
Ziel dieses Lehrgangs ist es, das Praxispersonal für hygienerelevante Schwachstellen im Praxisablauf zu sensibilisieren und
sinnvolle Vorgehensweisen zur Verbesserung der aktuellen Gegebenheiten zu vermitteln. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf (MFA, MTA, Krankenschwester/-pfleger)
Veranstaltungsort:
Termin:
Kursgebühr:
Ärztehaus Hannover
8. bis 12. Mai 2017, täglich von 9 bis 16.30 Uhr
410 Euro
Information und Anmeldung:
Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover,Tel.: 0511 380-2198, Fax: 0511 380-2199,
E-Mail: [email protected]
66
niedersächsisches ärzteblatt
Rubrikenanzeigen
Der Anzeigenmarkt
im niedersächsischen ärzteblatt
Anzeigen unter Chiffre
Warum Chiffre-Anzeigen?
Der Inserent möchte anonym bleiben. Daher wird statt einer Telefon-Nr.
oder eines anderen Kontakts eine Chiffre-Nummer vergeben. Auskünfte
über diese Anzeigen können deshalb nicht gegeben werden. Denn die
Geheimhaltung des Auftraggebers ist hier verpflichtender Bestandteil des
Auftrages.
Wie muss ich auf eine Chiffre-Anzeige antworten?
Senden Sie Ihre Antwort schriftlich per Briefpost an
unsere Adresse:
Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH
Chiffre xxxxxx
Berliner Allee 20
30175 Hannover
oder per Telefax an 05 11 / 3 80 - 22 81
oder per E-Mail an [email protected]
Bitte denken Sie immer daran, die Chiffre-Nr. anzugeben.
Wie gelangt meine Antwort zum
Inserenten?
Alle Zuschriften werden einmal wöchentlich auf dem Postweg an die
Inserenten weitergeleitet.
Ihre
Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH
Anzeigenschluss
für Heft 02/17
vom 15.02.2017
ist der 31.01.2017.
1 | 2017
67
Rubrikenanzeigen
Per Post oder Fax an: Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH, Berliner Allee 20, 30175 Hannover,
Telefon 0511/380-2282, Fax 0511/380-2281
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Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen:
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Name, Vorname
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q Verschiedenes
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Sepa-Basis-Lastschrift bis auf Widerruf
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Anzeigenschluss für Heft 02/2017
vom 15.02.2017 ist der 31.01.2017
Gläubiger-Identifikationsnummer
Mandatsreferenz (wird von uns ausgefüllt und separat mitgeteilt)
Ich/Wir ermächtige(n) die Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH Zahlungen von meinem/unseren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n)
ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Hannoverschen Ärzte-Verlags-Union GmbH auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kontoinhaber (wenn nicht mit Auftraggeber identisch)
IBAN
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2 Zeilen Text = 10 mm Höhe 3 Zeilen Text = 12 mm Höhe
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€ 90,00 zzgl. MwSt*
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€ 60,00 zzgl. MwSt*
€ 11,00 zzgl. MwSt
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Ermäßigter Grundpreis
Stellenangebote, Kurse/Kongresse je mm € 5,00
€ 4,00
€ 11,00 zzgl. MwSt
private Stellengesuche je mm
Chiffregebühren
4 Zeilen Text = 15 mm Höhe
Stand: 01.12.2016
68
niedersächsisches ärzteblatt
Rubrikenanzeigen
Stellenangebote
Weiterbildung Allgemeinmedizin VZ/TZ
Weiterbildungsassistent/in Allgemeinmedizin VZ/TZ von Hausarztpraxis in Peine gesucht.
WBE 18 Monate, 24-EKG, 24-RR, Lufu, EKG, Ergo, DMP, familienfreundliche Arbeitszeiten,
Zulagen, Übernahme von KiTagebühren nach Absprache.
Telefon 0 51 71 / 90 57 09, [email protected], www.praxisknabe.de
Weiterbildungsassistent/in Gynäkologie
für gr. Praxis mit breitem Spektrum ab sofort in Hannover gesucht (gerne auch halbtags).
Schriftliche Bewerbungen bitte an E-Mail: [email protected]
Gynäkologische/r Facharzt/ärztin für große GP
mit breitem Spektrum ab sofort in Hannover gesucht (gerne auch halbtags).
Schriftliche Bewerbungen bitte an E-Mail: [email protected]
DIENSTE FÜR SENIOREN UND PFLEGE
Wir sind ein diakonisches Unternehmen und erbringen mit rund
1.400 Mitarbeitenden Leistungen in Altenpflege, Behindertenhilfe, beruflicher Wiedereingliederung, Bildung und neurologischer
Rehabilitation.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir, die Gesellschaft
Dienste für Senioren und Pflege Friedehorst gGmbH,
am Standort Bremen-Lesum einen
Arzt (m/w)
in Teilzeit, unbefristet
Privatärztliche Gemeinschaftspraxis in Hannover
sucht hausärztlichen Internisten ab 01.01.2017. Telefon 01 71 / 6 53 5035
Wir suchen für die ärztliche Mitarbeit in einer
großen kinder- und jugendpsychiatrischen SPVPraxis in Hamburgs Mitte einen freundlichen,
belastbaren und zuverlässigen fachärztlichen Kollegen
oder eine Kollegin zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Gerne können Sie sich auch in fortgeschrittener Weiterbildungszeit bei uns bewerben (letztes Jahr vor dem FA/FÄ). Voll- oder Teilzeit
nach Absprache möglich. Wunderbares Team, angemessene und faire Vergütung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Chiffre 170101
Sie identifizieren sich mit dem diakonischen Auftrag und sind
Mitglied in einer Kirche, die zur Arbeitsgemeinschaft christlicher
Kirchen zählt.
Unsere Vergütung richtet sich nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
(AVR) der Diakonie mit zusätzlicher betrieblicher Altersversorgung
und guten sozialen Leistungen.
Interessiert? Weitere Informationen finden Sie auf unserer
Homepage oder senden wir Ihnen auf Anfrage gern zu.
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Personalabteilung Rotdornallee 64 [email protected]
28717 Bremen www.friedehorst.de
Radiologie
Rad-Nuk.-MVZ in Langenhagen sucht Assistenzärztin/arzt ab 3. WB-Jahr und
Facharzt zur Anstellung. E-Mail: [email protected]
Gr. allgem.med. Gemeinschaftspraxis im LK Helmstedt
mit breitem Spektrum sucht eine/n Allgemeinmediziner/in, gerne auch in Teilzeit, oder
eine/n Weiterbildungsassistenten/in am Ende der Weiterbildung (WB-Ermächtigung für 24
Monate liegt vor). Tel. 01 72 / 4 01 33 68 oder E-Mail: [email protected]
Moderne Allgemeinpraxis in Dörpen
sucht zur Anstellung junge(n) Ärztin/Arzt in TZ oder VZ. Tel. 0151/12515962, Chiffre 170102
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Behörde für Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz
Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover sucht
eine/einen
Arbeitsmedizinerin/
Arbeitsmediziner
(Vollzeit/Teilzeit, Beamte A 14 BBesO oder Beschäftigte)
Hausarzt/ärztin in Region Hannover gesucht
VZ/TZ möglich. Moderne HÄ Praxis in Ärztezentrum, nettes Team.
E-Mail: [email protected]
Kinder- und Jugendarzt/-ärztin
für Kinderarztpraxis/Neuropädiatrie in Bremen ca. 10-20 Stunden/Woche
ab Mitte 2017 gesucht. Wir sind ein eingespieltes und zuverlässiges Team mit Spaß
an der Praxisarbeit und buntem Klientel. Kontakt: [email protected]
Wenn Sie Fachärztin/Facharzt für Arbeitsmedizin sind oder die
Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin besitzen und Interesse
haben, in einem multiprofessionellen Team aus Arbeitsmedizinern
und Arbeitspsychologen zu arbeiten, dann bewerben Sie sich
bitte schriftlich bis zum 15. Februar 2017.
Richten Sie bitte Ihre Bewerbung an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover, Am Listholze 74, 30177 Hannover.
Den vollständigen Text der Ausschreibung finden Sie
unter www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de
Erfahrene(r) WB-Assistent(in) Allgemeinmedizin
in Bleckede/Elbe (Nähe Lüneburg)
von großer hausärztlicher Gemeinschaftspraxis ab 6/2017 ges. (WB-Erm. für 24 Mon.)
in Landpraxis mit langj. Arzt-/Patientenbeziehungen, in der Sie fachlich sehr vielseitige Erf.
sammeln können! (Chir., Innere, Päd., Gyn., Psychosom., anthroposophische, Palliativmed.)!
Übertarifliches Gehalt! Tel. 0 58 52 / 25 35, www.allgemeinpraxis-in-der-feldstrasse.de
WBA Hannover Südstadt
WBA i. Teilzeit f. Allgemeinmedizin ges., interess., vielseit. Spektrum, nettes Team,
www.arztpraxis-suedstadt.de, Telefon 01 63 / 1 56 47 78
Entlastungsassistent/in in psychotherapeut. Praxis
in Hameln gesucht. Anstellung in Teilzeit (wieviel Stunden genau ist verhandelbar).
Handy 01 76 / 81 68 08 03 (bitte SMS)
FA/FÄ sowie WB-Assistent/in Allgemeinmedizin
FÄ/FA für Allgemeinmedizin/Innere in TZ
(gern auch Kollegen nach Elternzeit/Wiedereinstieg in den Beruf/Rentner)
in hausärztlicher Praxis gesucht. KV-Sitz vorhanden. E-Mail: [email protected]
1 | 2017
in TZ/VZ, von großer freundlicher Landarztpraxis mit weitem Spektrum und 24 mon.
Weiterbildungsermächtigung in Kalefeld/Echte (30 Min. von Göttingen) gesucht.
Schwerpunkte: Hausbesuche, LZRR, LZEKG, Ergometrie, Sono, DMP, Chirotherapie...
Jörg Oberheim, Telefon 0 55 53 / 13 44, E-Mail: [email protected]
69
Rubrikenanzeigen
Sie möchten Ihr medizinisches
Fachwissen dafür einsetzen, mit
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Dienstleistungen zu entwickeln?
Sie haben Spaß an der
Gesundheitsberatung? Dann sind
wir für Sie die richtige Alternative
zum Praxis- oder Krankenhausbetrieb!
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Wir suchen für unseren Standort Hannover zum nächstmöglichen Zeitpunkt, gern auch in Teilzeit, eine/n
Arzt/Ärztin im Bereich
Versorgungsmanagement/
Gesundheitscoaching
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Ihre Aufgabe umfasst die Identifikation von Fallkonstellationen,
die aufgrund ihrer ökonomischen Bedeutung und Beeinflussbarkeit für eine Betreuung im Gesundheitscoaching besonders
geeignet sind. Ferner sind Sie für die Weiterentwicklung und
Prüfung der medizinischen Informationsmaterialien, der
Coachingsoftware sowie für die Aus- und Weiterbildung der
Gesundheitscoaches zuständig. Sie analysieren und bewerten
die medizinische Versorgung und erarbeiten neue Versorgungskonzepte.
Ihre Qualifikation:
Studienabschluss in Medizin, mit praktischer Erfahrung am
Patienten
Interesse an versorgungsrelevanten Fragestellungen sowie
abwechslungsreichen Aufgaben aus allen medizinischen
Bereichen
Sicherer Umgang mit MS Office
Kenntnisse in der Durchführung von Datenanalysen und
Auswertungen von Vorteil
Interessiert? Nähere Informationen finden Sie auf unserer
Homepage.
www.kkh.de/karriere
Der MDK im Lande Bremen berät fundiert und fachlich unabhängig die gesetzlichen Krankenkassen und
Pflegekassen in Bremen sowie deren Landesorganisationen zu sozialmedizinischen und pflegerischen Fragen.
Zur Ergänzung unseres Ärzteteams suchen wir zeitnah im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung (0,5 VZ)
Ärztinnen/Ärzte mit den Fachrichtungen
x
x
x
Chirurgie / Orthopädie
Innere Medizin mit Schwerpunkt Geriatrie
Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie
für die Bereiche: Einzelfallbegutachtung und stationäre Versorgung (DRG)
Ihre Aufgaben:
Fachrichtung Chirurgie / Orthopädie
Sozialmedizinische Fallberatung der Krankenkassen
Einzelfallbegutachtung von Versicherten u. a. zu Fragen der Arbeitsunfähigkeit, der medizinischen Notwendigkeit von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie zur Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, Prüfung der Notwendigkeit einer stationären Behandlung u.v.m.
Fachrichtung Innere Medizin:
x
DRG-Begutachtung
x
x
Nähere Informationen zum Anforderungsprofil und zu unserem Angebot erfahren Sie unter :
www.mdk-bremen.de
Bewerbungsunterlagen
bitte an die nicht in Betracht kommenden Bewerber möglichst
unverzüglich, vollständig und in einem festen Umschlag zurücksenden.
Diese Unterlagen sind für Stellensuchende wertvoll und werden für
weitere Bewerbungen benötigt!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe Ihres
möglichen Eintrittstermins und Ihrer Gehaltsvorstellung bis zum 29.01.2017 an die unten stehende Adresse. Bewerbungen von Schwerbehinderten sind ausdrücklich erwünscht.
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung im Lande Bremen
Ärztliche Leitung
Frau Dr. Löser-Arnold
Falkenstraße 9, 28195 Bremen
Bewerbungen per E-Mail an: [email protected]
DER MDK IM LANDE BREMEN FÖRDERT DIE VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE
70
niedersächsisches ärzteblatt
Rubrikenanzeigen
Zur richtigen Zeit am richtigen Ort
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Brauel
Lüneburg
Bad
Zwischenahn
BREMEN
Wunstorf
Osnabrück
Bad
Rehburg
HANNOVER
Königslutter
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Moringen
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren
Standort in Moringen
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■
Göttingen
Ärztin/Arzt in Weiterbildung oder
Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie
für den stationären Bereich
(teilzeitgeeignet)
zur psychiatrischen, psychotherapeutischen und somatischen
Versorgung von etwa 15 Patienten einer Station in Zusammenarbeit mit einem multiprofessionellen Team.
Das Maßregelvollzugszentrum Moringen ist eine psychiatrische
Fachklinik, in der etwa 400 Patientinnen und Patienten im
Rahmen individueller Therapieplanung wieder auf ein eigenständiges Leben vorbereitet werden.
Die langfristige therapeutische Beziehungsgestaltung ist sehr
befriedigend und von vielen Erfolgen gekennzeichnet. Hier
können Sie noch Ärztin/Arzt sein, sich auf die Patientinnen
und Patienten einlassen und in enger Zusammenarbeit mit
dem multiprofessionellen Team die Therapie planen und
durchführen.
Die Zusammenarbeit aller Berufsgruppen ist sehr kooperativ
und von Fürsorge geprägt. Dazu gehören geregelte und
familienfreundliche Arbeitszeiten (auch für Wiedereinsteiger
oder teilzeitgeeignet), Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, Balintgruppen und Supervision etc.
Es besteht die Weiterbildungsberechtigung für Psychiatrie und
Psychotherapie (ein Jahr), den Schwerpunkt Forensische Psychiatrie (umfassend) und für Allgemeinmedizin (ein halbes Jahr).
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung
(MDK) berät Kranken- und Pflegekassen in allen
sozialmedizinischen und pflegefachlichen Fragen.
Dafür brauchen wir fachkompetente Unterstützung!
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ärztlicher Gutachter
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Praxis eine interessante und zukunftsorientierte
Begutachtungs- und Beratungstätigkeit als unabhängige/r Sachverständige/r mit der Sicherheit eines
Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst.
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Praxis sowie aktuelle und fundierte medizinische
Fachkenntnisse.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Alle weiteren
Informationen zu dieser Ausschreibung finden Sie
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wertschätzenden Umgang mit psychisch kranken Patientinnen
und Patienten sowie Interesse für psycho- und soziotherapeutische Aufgaben und Zusammenarbeit im Team.
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gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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Universitätsstadt Göttingen (20 Minuten Autofahrt) und bietet
dadurch viele attraktive Möglichkeiten in Kultur und Freizeit.
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Es bestehen Fahrgemeinschaften von Göttingen.
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Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen an:
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1 | 2017
Bitte bei Stellenangeboten beachten!
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Stellenausschreibung
weder benachteiligend noch diskriminierend sein darf. Weiterhin
muss eine
Stellenausschreibung geschlechtsneutral formuliert sein, um eine
Benachteiligung wegen des Geschlechts von vorneherein zu
verhindern. Eine geschlechtsneutrale Ausschreibung liegt dann vor,
wenn die männliche und weibliche Form der Berufsbezeichnung
verwandt wird, oder aber ein geschlechtsneutraler Oberbegriff.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein bestimmtes Geschlecht
für die Tätigkeit, die ausgeschrieben worden ist, unverzichtbare
Voraussetzung ist. Bei Verstößen drohen dem Arbeitgeber chadensersatzansprüche der Bewerber.
71
Rubrikenanzeigen
Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 3.700 Experten europaweit 270.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den verschiedenen Bereichen der Gesundheitsvorsorge und der Arbeitssicherheit. Allein in
Deutschland betreiben wir 200 Gesundheitszentren. Damit gehören wir mit unseren Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen. Unsere Mitarbeiter sind dabei unser wertvollstes Kapital, denn ohne sie wären wir nicht so erfolgreich! Gehören Sie bald auch zu uns?
Spartenleiter Arbeitsmedizin (m/w)
Cluster Bremen | Hannover | Lüneburg | Oldenburg – Vollzeit
Unser Angebot:
– Flexible und planbare Arbeitszeiten
– Leistungsbezogene Vergütung
– Finanzierte Weiterbildungsmaßnahmen
– Betriebliche Altersvorsorge
– Innerbetriebliches Gesundheitsmanagement
– Professionelle Unterstützung bei der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf
– Car-Rent-Sharing-Modell
»Als Arbeitsmediziner steht für
mich die Gesundheitsvorsorge im
Mittelpunkt meines Handelns. Daher
weiß ich: Mitarbeiter müssen sich
an ihren Arbeitsplätzen sicher und
wohl fühlen. Dazu benötigen sie ein
konstruktives Miteinander und eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Werte, die bei der B·A·D GmbH fest
in der Unternehmenskultur verankert sind.«
Dr. Carsten Buß, Facharzt für
Arbeitsmedizin, Leiter B·A·D-Zentren
Dortmund und Münster
Ihre Aufgaben:
– Betreuung und Verantwortung für die fachliche
sowie wirtschaftliche Umsetzung der in der Sparte
zugeordneten Aufträge/Verträge
– Führung der zugeordneten Mitarbeiter und externen
Partner (u. a. Honorarkräfte, Dienstleister)
– Durchsetzung der vereinbarten Ziele auf Ebene der
Sparte Medizin, u. a. mit Hilfe von Mitarbeiterführung durch Zielvereinbarung und Leistungsbeurteilung
– Personal- und Ressourcenplanung im Hinblick auf die
zugeordneten Verträge inklusive Sicherstellung der
Leistungsdokumentation
– Einarbeitung der neu eingestellten, zugeordneten
Mitarbeiter sowie die Organisation und ggf. Übernahme der fachlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung
in Absprache mit der Clusterleitung
– Mitverantwortung für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Sparte Medizin
Kennziffer NSÄB-SL
Ihr Profil:
– Erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin sowie abgeschlossene Facharztausbildung
im Bereich Arbeitsmedizin bzw. Zusatzbezeichnung
Betriebsmedizin
– Vorliegen weiterer Qualifikationen (Facharzt Allgemeinmedizin oder Innere Medizin, Fachkunde Reisemedizin etc.) von Vorteil
– Erfahrung in der Beratung und arbeitsmedizinischen
Betreuung von Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größe
– Kenntnisse im betriebswirtschaftlichen Bereich und
Affinität im Umgang mit Zahlen
– Führungs- und Leitungserfahrung erwünscht
– Erfahrung in interdisziplinärer Teamarbeit von Vorteil
– Kunden- und Serviceorientierung; Selbstständigkeit
und Kommunikationsgeschick
– Hohes Maß an Organisationsfähigkeit und Sorgfalt
– Gute Kenntnisse der gängigen MS Office-Anwendungen und SAP
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe
der o. g. Kennziffer, Ihrer Gehaltsvorstellungen und des frühestmöglichen Eintrittstermins,
gerne auch per E-Mail an [email protected] oder an:
B·A·D GmbH – Personalentwicklung/-gewinnung
Herr Klein, Tel. 0228/40072-750
Herbert-Rabius-Straße 1, 53225 Bonn
www.bad-gmbh.de/karriere >> weitere Informationen zur Arbeitsmedizin
Praxis für Allgemeinmedizin sucht Verstärkung
Sehr nette, kollegiale und familiär geführte Praxis im Emsland sucht zum 01.04.2017
eine/n Allgemeinmediziner/in oder eine/n Arzt/Ärztin zur Weiterbildung in Vollzeit. Übernahme eines Kassenarztsitzes innerhalb der Praxis als Nachfolger des Seniors ist kurz- bis
mittelfristig möglich. Kindergarten und weiterführende Schulen vor Ort. Chiffre 170103
Kardiologisches Zentrum Peine sucht
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erscheinen, können nicht gegeben werden.
Bei Chiffreanzeigen ist Geheimhaltung des Auftraggebers
verpflichtender Bestandteil des Auftrages.
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Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH
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Wichtig zu wissen:
Anzeigenschluss für Heft 02/17
vom 15.02.2017
ist der 31.01.2017.
S pätestens
zu diesem Termin sollten uns der Text
bzw. die Druckunterlagen für Ihre Anzeige vollständig vorliegen.
Wir setzen und gestalten Ihre Anzeige gerne nach
Ihren Wünschen und berechnen dafür lediglich die
uns entstehenden Kosten.
Text, Layout sowie eventuelle Bilder und Logos für
Ihre Anzeige sollten dann aber möglichst schon 8
Tage vor Anzeigenschluss bei uns im Hause sein.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Hilfe
Ihre
Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH
niedersächsisches ärzteblatt
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Die Albertinen-Gruppe ist einer der größten diakonischen Gesundheitsdienstleister in der Metropolregion Hamburg. Unsere rund
3.500 Mitarbeiter versorgen jährlich über 100.000 Patienten.
Für das Ev. Amalie Sieveking-Krankenhaus, Akademisches Lehrkrankenhaus
der Universität Hamburg, mit seinen 302 Betten und jährlich rund 39.000 ambulanten und stationären Patienten am Standort Hamburg-Volksdorf, suchen
wir zum 01.03.2017 unbefristet einen
Wir sind die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, zu
deren Verbund die gesetzliche Rentenversicherung, die Knappschaft als
gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und die Renten-Zusatzversicherung gehören. Durch die enge Vernetzung der Leistungsbereiche stehen
wir unseren Versicherten als moderner kunden- und leistungsorientierter
Partner zur Seite. Als einer der größten Sozialversicherungsträger betreuen wir bundesweit rund 5,6 Millionen Versicherte und bieten im Rahmen
des einzigartigen eigenen Medizinischen Netzes (Krankenhausbeteiligungen, Reha-Kliniken, Sozialmedizinischer Dienst, Knappschaftsärzte)
ein umfassendes Leistungsspektrum an. Außerdem betreuen wir durch die
Minijob-Zentrale alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und deren
Arbeitgeber.
Wir suchen für unseren Sozialmedizinischen Dienst in Hannover eine/n
Fachärztin/Facharzt
Facharzt für Viszeralchirurgie (m/w)
Psychiatrie/Psychotherapie oder Neurologie & Psychiatrie,
Orthopädie, Innere Medizin, Chirurgie oder
Allgemeinmedizin
für die Klinik Allgemein-, Viszeral- und koloproktologische
Chirurgie mit Option auf eine Oberarztposition
Zur Verstärkung unseres erfolgreichen, motiviert zusammenarbeitenden Teams
suchen wir eine engagierte Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein in allen Fragen der medizinischen Betreuung unserer
stationären und ambulanten Patienten. Es erwartet Sie ein äußerst abwechslungsreiches und interessantes operatives Spektrum in einem Akutkrankenhaus mit hohem Anteil komplexer, chirurgischer Krankheitsbilder. Der Chefarzt
verfügt über die Ermächtigung zur Weiterbildung im Schwerpunkt Viszeralchirurgie sowie Proktologie. Gerne kann eine Promotionsarbeit ermöglicht werden.
Wir erwarten die Bereitschaft zur Teilnahme an der ambulanten Krankenversorgung, u. U. auch nach Einarbeitung im Rahmen der koloproktologischen
Sprechstunde. Der fachärztliche Rufbereitschaftsdienst gehört ebenfalls zu
Ihren Aufgaben.
Sie verfügen über eine hohe Bereitschaft zur Erlernung neuer und differenzierter Behandlungsmethoden in der Viszeralchirurgie und Koloproktologie und
sind bereits jetzt in der Lage, standardisierte Operationen wie bspw. die laparoskopische Cholezystektomie, Hernienoperationen sowie die Notfalllaparotomien durchzuführen. Ihre Persönlichkeit zeichnet sich durch einen souveränen,
teamorientierten Arbeitsstil und einen freundlichen und kooperativen Umgang
mit allen Berufsgruppen aus. Bei entsprechender Eignung stellen wir Ihnen
die Übernahme in eine Oberarztposition innerhalb der nächsten zwei Jahre
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Weiterführende Informationen zu der ausgeschriebenen Position erhalten Sie
von Herrn Prof. Dr. Christoph Isbert unter Tel. 040/64411-320. Angebote von
Agenturen, Vermittlern oder Personalberatern sind nicht erwünscht.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an folgende Adresse:
Ev. Amalie Sieveking-Krankenhaus gemeinnützige GmbH
z. Hd. Herrn Prof. Dr. Christoph Isbert
Haselkamp 33, 22359 Hamburg
oder online [email protected]
Weitere Infos und Online-Bewerbung
über unsere untenstehende Homepage:
Das Aufgabenprofil:
Durchführung ärztlicher Begutachtungen in den Bereichen der
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einschließlich der
hierfür notwendigen medizinischen Untersuchungen
Beratung der Kranken- und Pflegeversicherung zu medizinischen Fragestellungen
Ihr Profil:
Sie sind Fachärztin/Facharzt und daran interessiert, in einem
interdisziplinären Ärzteteam zu arbeiten
Sie sind teamorientiert und besitzen die erforderliche Sozialkompetenz
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dem Marburger Bund (TV-Ärzte-SMD/DRV KBS)
eine attraktive Arbeitszeitgestaltung ohne Nacht- und Wochenenddienste und die Möglichkeit zur Ausübung von Nebentätigkeiten
auf Wunsch die Ermöglichung einer Teilzeitbeschäftigung
eine moderne diagnostische Ausstattung
ein gutes, kollegiales Betriebsklima
vielfältige Möglichkeiten zur Weiterbildung, u. a. den Erwerb
der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“
die Übernahme in ein Beamtenverhältnis unter den beamtenrechtlichen Voraussetzungen
Wir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie; wir werden bereits seit
2005 mit dem Zertifikat „audit berufundfamilie“ ausgezeichnet.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gewährleistet die
berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Behinderte Bewerber/
innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns. Für Rückfragen
stehen Ihnen der Leitende Med.-Dir. Herr Dr. Schreiber (Telefon: 0511 8079410) sowie Herr Preik (Telefon: 0234 304-51030), Personalabteilung, zur
Verfügung. Weitere Informationen zu unserer Dienststelle finden Sie auch
unter www.kbs.de/SMD-Hannover.
Falls Sie sich anderweitig örtlich verändern möchten, können wir Ihnen ggf.
auch eine Stelle in einer unserer anderen 22 Sozialmedizinischen Dienststellen im Bundesgebiet anbieten (Telefon: 0234 304-51120, -51030).
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Beschäftigungsnachweise) richten Sie bitte mit Angabe der Referenznummer 400700 per E-Mail (PDF-Datei) an:
[email protected]
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niedersächsisches ärzteblatt
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Der Verlag weist darauf hin, dass bei den Angeboten für die
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dafür übernommen werden kann, dass zugesicherte Eigenschaften,
insbesondere die der Eignung für Niederlassungen, tatsächlich vorhanden sind.
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niedersächsisches ärzteblatt
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niedersächsisches ärzteblatt
Nach Redaktionschluss
Kassen und KBV einigen sich über
NäPA-Vergütung
Die Leistungen der Nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPA)
sollen im kommenden Jahr besser vergütet werden. Zugleich
soll Hausärzten der Einsatz der Praxisassistenten leichter zugänglich gemacht werden. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband
der Krankenkassen Anfang Dezember im Bewertungsausschuss geeinigt.
In einem Video-Interview bei der KBV-Videoplattform KVOn hat die stellv. Vorsitzende der KBV, Regina Feldmann,
die Eckpunke der Vereinbarung vorgestellt. Sie soll vor allem dazu beitragen, dass die 118 Millionen Euro, die zur
Vergütung der NäPA-Leistungen zur Verfügung stehen, auch
vollständig abgerufen werden.
Dazu sollen in Zukunft schon Praxen mit 700 statt wie bisher 860 kurativ-ambulanten Fällen die NäPA-Leistungen
nach EBM-Nrn. 03060, 03062 und 03063 abrechnen können. Die Zahl der erforderlichen älteren Patienten wurde von
160 auf 120 abgesenkt. Allein durch diese Maßnahme würde es 1.500 weiteren Praxen ermöglicht, näPas einzusetzen.
Zugleich werden die Strukturpauschale um 12 auf 34 Punkte erhöht und der Hausbesuch um einen Euro aufgewertet.
In dem Video-Interview rechnet Feldmann vor, dass Haus-
arztpraxen so rund 10.000 Euro jährlich generieren könnten. Die könnten dann für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die NäPas oder für Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt werden.
Feldmann zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen und
spach von einer „deutlichen Verbesserung“ für die Hausärzte. Sie hoffe, dass dadurch mehr Hausärzte sich entscheiden würden, „diese kooperative Struktur einzuführen.
Wir brauchen diese Unterstützung in den Hausarztpraxen.
Ich hoffe, wir können dadurch mehr Praxen motivieren.“
Es gibt noch keine Einigung darüber, was mit den bisher nicht
abgerufenen NäPA-Geldern geschehen soll. Darüber soll der
erweiterte Bewertungsausschusses eine Entscheidung treffen.
Nicht zufrieden mit den Beschlüssen zeigte sich der Deutsche Hausärzteverband. „Der Beschluss des Bewertungsausschusses zementiert eine Vergütungssystematik, die wir
von Beginn an scharf kritisiert haben“, so ein Sprecher des
Verbands in einer Stellungnahme. Es werde lediglich „an den
Details einer verkorksten Vergütungssystematik herumgedoktert.“
■ KBV
Impressum
niedersächsisches ärzteblatt
Mitteilungsblatt der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN)
und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN)
ISSN: 0028-9795
Herausgeber:
Ärztekammer Niedersachsen, Hannover
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Hannover
Verlag und Anzeigenverwaltung
Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH
Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Telefon (0511) 3 80-22 82, Telefax (0511) 3 80-22 81
Internet: www.haeverlag.de, E-Mail: [email protected]
Geschäftsführung: Wolfgang Schaepers, Hon.-Prof. Dr. jur. Karsten Scholz
Anzeigen: Hiltrud Steffen
Namentlich gekennzeichnete Veröffentlichungen geben in erster Linie die Auffassung des Autors
wieder. Bei Einsendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Die angegebenen Dosierungen, Indikationen und
Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln
der verwendeten Medikamente verglichen werden.
Gestaltungskonzeption: Tim Schmitz-Reinthal, Hiltrud Steffen
Redaktionsausschuss (ÄKN): Dr. med. Martina Wenker, Marion Charlotte Renneberg,
Prof. Dr. med. Nils R. Frühauf, MBA, Hon.-Prof. Dr. jur. Karsten Scholz, Ass. jur. Ralf Noordmann,
Raimund Dehmlow
Redaktion (ÄKN): Dipl.-Geogr. Jörg Blume (v.i.S.d.P.)
Konto
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Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 58, gültig ab 1. Januar 2017.
Die Zeitschrift erscheint jeweils am 15. des Monats.
Anschrift der Redaktion
Berliner Allee 20, 30175 Hannover
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Bezugspreis jährlich Euro 56,40
für Studenten Euro 36,00
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Redaktionsausschuss (KVN): Mark Barjenbruch, Dr. Jörg Berling, Dr. Christoph Titz,
Dr. Detlef Risch, Wolfgang Schaepers, Thorsten Schmidt
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für Mitglieder der
Ärztekammer Niedersachsen ist der Bezugspreis durch den Kammerbeitrag abgegolten.
Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.
Alle Rechte zur Vervielfältigung, Mikrokopie und zur Einspeicherung in elektronische Datenbanken
sowie zur Übersetzung in Fremdsprachen für alle veröffentlichten Beiträge
vorbehalten.
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nur mit Genehmigung des Verlages.
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Anschrift der Redaktion:
Berliner Allee 22, 30175 Hannover
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1 | 2017
Satz und Layout: Tim Schmitz-Reinthal, Hiltrud Steffen, Birgit Kelm
Titelbildgestaltung: Homann Güner Blum, Visuelle Kommunikation
Herstellung: Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstr. 5, 97204 Höchberg
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AIM – Arbeitsgemeinschaft Interdisziplinäre Medizin
Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung
Psychosomatische Grundversorgung
Curriculum 80 UE an 4 Wochenenden
(4x20UE) inkl. Balint-Gruppen
Leitung: Privatdozent Dr. Dipl.-Psych. Burkhard Jäger, MHH;
Dr. Juliana v. Hodenberg, Herne
2017
Beginn
il
01. Apr
Ausbildungsziele: Praxistaugliches Wissen für den Umgang
mit Psychosomatischen Krankheitsbildern (Auswahl): Schmerzstörungen –
somatoforme (‚funktionelle‘) Erkrankungen – Störungen bei der Krankheitsbewältigung (z.B. beim Tinnitus) – Essstörungen und Adipositas – Stressfolgestörungen
(z.B. Posttraumastörungen) – Angsterkrankungen und depressive Erkrankungen
Anerkennung: FA-Weiterbildung Allgemeinmedizin und
FA-Weiterbildung Gynäkologie
KV-Zulassung FÜR ALLE KLINISCHEN FACHBEREICHE (EBM 35100 + 35110)
Akkreditierung durch die Landesärztekammer Niedersachsen,
80 Fortbildungspunkte
www.aim-psychosomatik.de
Palliativmedizin
Curriculum 160 UE
an 8 Wochenenden (8x20UE)
Leitung: Prof. Dr. med. habil. Christoph Reuter, MHH
Ausbildungsziele (Auswahl):
Medikamentöse und Nicht-medikamentöse Symptomkontrolle –
Entscheidungsfindung zur Therapiebegrenzung –
Kommunikation mit Patienten und Angehörigen
2017
Beginn
i
20. Ma
Anerkennung: Zusatzqualifikation „Palliativmedizin“
Akkreditierung durch die Landesärztekammer Niedersachsen,
160 Fortbildungspunkte
www.aim-palliativmedizin.de
Spezielle Schmerztherapie
Curriculum 80 UE an 2 Wochenenden
(2x30 UE + 20 UE e-Learning)
Leitung: Prof. Dr. med. habil. Matthias Karst, MHH;
Dr. med. Andreas Kopf, Charité Berlin
2017
Beginn t
us
25. Aug
Ausbildungsziele: Kompetenz zur Linderung von Leiden durch neuropathische,
akute posttraumatische / postoperative und Tumorschmerzen,
Vorbeugen einer Schmerzchronifizierung durch Prävention / medikamentöse und
nicht-medikamentöse Behandlung chronischer Schmerzpatienten
Anerkennung: Im Rahmen der Zusatzqualifikation „Spezielle Schmerztherapie“
Akkreditierung durch die Landesärztekammer Niedersachsen,
80 Fortbildungspunkte
www.aim-schmerztherapie.de
(0511) 220 666-0 Mo.–Do.: 9–16 Uhr
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