Die Zähmung der Gier? Die Rolle von „Risk Culture“ bei bankgeschäftlichen Prüfungen1 Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Berlin und Brandenburg 1 Die nachfolgenden Ausführungen spiegeln die Auffassung des Referenten und nicht unbedingt offizielle Positionen der Bundesbank wider Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 1 Gliederung 1. Die Rolle der Bundesbank in der Bankenaufsicht 2. Vom “Rogue trader” zum “Too big to fail, too big to jail?” 3. Reaktion der Bankenaufsicht 4. Risikokultur – alter Wein in neuen Schläuchen? 5. Ausblick und Diskussion – Zähmung der Gier? Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 2 Weiterführende Literatur (Auszug) • • • • • • • • • • Dhamotharan, Selvam: Risk Appetite Framework verzahnt Geschäfts- und Risikostrategie, in: Risiko-Manager 7/2016, S. 40-43. EBA: Guidelines on common procedures and methodologies for the supervisory review and evaluation process (SREP) (EBA/GL/2014/13), 19 December 2014. Fritz-Morgenthal, Sebastian u.a.: Die Vermessung der Risikokultur, in: Die Bank 7/2016, S. 4650. Financial Stability Board: Guidance on Supervisory Interaction with Financial Institutions on Risk Culture. A Framework for Assessing Risk Culture, 2014. McConnell, Patrick: Strategic risk management: The failure of HBOS and its regulators, in: Journal of risk management in Financial Institutions, 2/2016, S. 147-162. Stahl, Gerhard/Dietz, Thomas: Struktur und Nutzen der Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute (MaH), in: Niels Ellwanger/Ines Zenke (Hg.), Handel mit Energiederivaten. Recht, Wirtschaft, Praxis, München 2003, S. 97-114. Shefrin, Hersh: Behavioural insights for improving the practice of risk management, in: Journal of risk management in Financial Institutions, 2/2016, S. 112-119. Steinbrecher, Ira: Risikokultur, in: BaFin-Journal 8/2015, S. 20-23. Wendt, Mathias: Finanzinstitute: Evaluierung der Risikokultur. Grundlagen, regulatorische Anforderungen und Ansätze zur Evaluierung. In: Bank-Praktiker, 12-01/2016, S. 465-469. Wiedemann u.a.: Risk Governance leistet positiven Beitrag, in: Die Bank 9/2016, S. 38-42. Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 3 1 Die Rolle der Bundesbank in der Bankenaufsicht Quelle: Deutsche Bundesbank Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 4 1 Die Rolle der Bundesbank in der Bankenaufsicht Mikroprudenzielle Aufsicht Erlaubniserteilung Laufende Aufsicht/Überwachung Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 5 Sanktionierung bei Verstößen Krisenmanagement bis zu Insolvenz 1 Die Rolle der Bundesbank in der Bankenaufsicht Aufgabenteilung gemäß § 7 KWG und Aufsichtsrichtlinie Bundesbank Informationserhebung BaFin Aufsichts -planung Maßnahmen Entscheidung über Handlungsalternativen Informationsauswertung Risiko Informationsbewertung Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 6 profil Informationsbeurteilung 1 Die Rolle der Bundesbank in der Bankenaufsicht Quelle: EZB Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 7 1 Die Rolle der Bundesbank in der Bankenaufsicht Grundelemente der mikroprudenziellen Aufsicht • Keine Bankgeschäfte ohne Erlaubnis der BaFin bzw. der EZB – • Mindesteigenkapital, Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der GL bzw. Sachkunde der VR- oder AR-Mitglieder Laufende Überwachung auf der Basis von (u.a.): – Jahresabschlussprüfungsberichten (Wirtschafts- oder Verbandsprüfer) – Regelmäßig einzureichender Berichte der Banken (zu Eigenkapitalquote, Liquiditätskennziffer, etc.) – Vor-Ort-Prüfungen durch die Bankenaufsicht nach § 44 ff KWG bzw. Art. 12 SSM-VO i.V.m. Art. 143-146 SSM-RahmenVO als unregelmäßige Anlass(Sonder-) und Intervallprüfungen (Routineprüfungen) – Sonstigen Informationen Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 8 1 Die Rolle der Bundesbank in der Bankenaufsicht Primärrecht: Kreditwesengesetz Alte nationale Welt Kreditrisiko Marktrisiko Abgeleitete Verordnungen § 10 Solvabilitätsverordnung §§ 13, 14 Groß- und Millionenkreditverordnung Operationelles Risiko Konzentrationsrisiko Liquiditätsrisiko Risikomanagement Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 9 § 11 (§ 25a (1) KWG) Liquiditätsverordnung MaRisk 1 Die Rolle der Bundesbank in der Bankenaufsicht Aufbau der MaRisk Allgemeiner Teil (AT) AT1 Vorbemerkungen AT2 Anwendungsbereich AT3 Verantwortung Geschäftsl. AT4 Generelle Anforderungen Risikomanagement AT5 Organisatorische Leitlinien… Besonderer Teil (BT) BT1 Internes Kontrollsystem - BT0 Aufbau- und Ablauforganisation - BTR Risikomanagement und -controlling BT2 Innenrevision Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 10 AT 4.1 Risikotragfähigkeit AT 4.2 Strategie AT 4.3 Internes Kontrollsystem AT 4.4 Innenrevision BTR 1 Kreditrisiko BTR 2 Marktrisiko BTR 3 Liquiditätsrisiko BTR 4 Operationelles Risiko 2 Vom „Rogue Trader“ zum „Too-big to fail, too big to jail?“ Die Geschichte der Rogue Trader • Einzelne Händler in einzelnen Banken mit krimineller Energie => Schwächen in der Internal Governance hinsichtlich Risikokontrolle und -reporting • Internalisierung der Kosten durch Anteilseigner (Bestrafung durch Marktdisziplinierung => Kursverluste) Gesellschaft Barings (Nick Leeson) Daiwa (Toshihide Iguchi) Allied Irish Banks (John Rusnack) Société Générale (Jérôme Kerviel) UBS (Kweko Adoboli) JP Morgan (Whale of London) AWTH (?) Verlust (in Mio. $) 1300 1100 690 7300 2300 4000 ? Jahr 1995 1995 2002 2008 2011 2012 ? Quelle: Stahl/Dietz (2003:98) sowie Shefrin (2016:115-117) Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 11 2 Vom „Rogue Trader“ zum „Too-big to fail, too big to jail?“ Die Geschichte des Too big to fail • Viele Händler in vielen Banken, zunächst ohne sichtbar kriminelles Element => Finanzkrise durch Fehlbepreisung von Risiken auf breiter Front • Die von Ratingagenturen vergebenen Bonitätsbeurteilungen für strukturierte Finanzprodukte (ABS) reflektieren nicht deren wahren Risikogehalt => generell unzulängliche Transparenz im ABS Markt • Aufgrund notwendiger Abschreibungen (insbesondere im Handelsbuch) verschlechtert sich die Kapitallage der Banken zusehends • Investoren, die den Banken Hybridkapital oder nachrangiges Kapital zur Verfügung gestellt haben, werden jedoch nicht an den Krisenkosten beteiligt (abgesehen von ausgefallenen Kuponzahlungen) • Eine Vielzahl von Instituten treten in einen deleveraging Prozess ein, um Liquidität zu generieren und/oder Eigenkapitalanforderungen einzuhalten => Verstärkung der Abwärtsspirale auf den Finanzmärkten Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 12 2 Vom „Rogue Trader“ zum „Too-big to fail, too big to jail?“ • Bonuszahlungen an Topmanager und Händler zu einer Zeit, wo große Verluste für Banken bereits absehbar waren • Eigentümer der Banken bekommen weiterhin Dividenden gezahlt, obwohl bereits erkennbar, dass die Banken sich in Schwierigkeiten befinden • Regierungen können mit dem „too-big-to-fail-argument“ dazu gebracht werden, Institute mit Steuergeldern zu retten • Internalisierung der Kosten durch Anteilseigner (Bestrafung durch Marktdisziplinierung => Kursverluste) und/oder Steuerzahler => Steuerzahler zahlt bei Rettung von Instituten die Zeche gefühlt alleine oder eine zumindest höhere Rechnung als gerechtfertigt Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 13 2 Vom „Rogue Trader“ zum „Too-big to fail, too big to jail?“ Quelle: Bundesbank magazin Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 14 2 Vom „Rogue Trader“ zum „Too-big to fail, too big to jail?“ “Too big to jail?” • Einige Bankmitarbeiter mit gezielt kriminellem Element, z.B. • • • Finanzierung von Geschäften mit “Schurkenstaaten” und Beihilfe zur Steuerhinterziehung Manipulation von Referenzzinssätzen, Rohstoff- und Devisenkursen Beihilfe zu Geldwäsche • Folge: hohe Strafzahlungen durch Aufsichtsbehörden bzw. hohe Rückstellungen in Erwartung dieser (Rechtsrisiken) • Internalisierung der Kosten durch Anteilseigner (Bestrafung durch Kursverluste) • Teilweise vorgebrachte Kritik: Verurteilung von Topmanagern erfolgt bislang zu selten (Beispiel HSH) Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 15 2 Vom „Rogue Trader“ zum „Too-big to fail, too big to jail?“ Straf- und Vergleichszahlungen der Deutschen Bank Strafzahlungen 2014 Summe Unternehmen in Mio.€ BNP Paribas 7411 HSBC 1011 901 RBS Deutsche Bank 786 Lloyds Banking 281 Barclays 118 Banco Santander 17 Summe europ. Banken 10522 Quelle: Börsenzeitung v. 24.4.2015, S.1 Summe Streitpunkt in Mio.$ 316 Übernahmefinanzierung Huntsman (Juni 09) Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Dezember 10) 554 Hypothekenbewertung (Mortgage IT) (Mai 12) 202 Libor- und Zinsmanipulation (Dezember 13) 990 US-Hypothekengeschäfte (Fannie Mae und Freddie Mac (Dezember 13) 1930 Pflichtverletzung (Kirch) (Februar 14) 1230 Libor-Zinsmanipulation (April 15) 2500 Missachtung von Sanktionen (Nov 15) 260 Zins-Swap-Manipulation (Mai 16) 50 … … ABS (Dezember 16) 7200 Geldwäschevorwurf und möglicher Verstoß gegen Rußland-Embargo ? Quelle: Manager-Magazin November 2016, S. 48 und FAZ v. 24.12.2016, S.19 Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 16 3 Reaktion der Bankenaufsicht Die drei Säulen von Basel II (2004) Basel II Säule I (MRC) Für Kreditrisiken • KSA • IRBA Für Operationelle Risiken • Basisindikatoransatz • Standardansatz • AMA Für Marktrisiken • Standardansätze • Interne Modelle Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 17 Säule II (SRP) ICAAP SREP RAS Risiken, die nicht von Säule I abgedeckt sind Säule III Offenlegung aggregierter Bankdaten (u.a.) - Qualität und Quantität Eigenmittelbestandteile - Kreditrisiko Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden Mögliche Aufschläge auf die Mindesteigenkapitalanforderungen unter Säule I - Marktrisiko - Operationelles Risiko - Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch 3 Reaktion der Bankenaufsicht • Bereits 1995 Veröffentlichung der Mindestanforderungen an das Handelsgeschäft der Institute (MaH), gefolgt von diversen anderen Mindestanforderungsrundschreiben (MaK, MaIR) => 2005 integriert in die seitdem mehrmals reformierten MaRisk • Im Gefolge der Finanzkrise diverse Verschärfungen der Eigenkapitalanforderungen und der Mindesteigenkapitalquote unter Säule 1 sowie Einführung zweier Liquiditätskennziffern und einer Leverage Ratio => Kritik: kuriere Symptome nur, statt die Ursache hoher Verluste (Unzulänglichkeiten im Risikomanagement) zu bekämpfen • Einführung von Wohlverhaltensregeln für eine nachhaltige Vergütung (§ 25a (5) KWG), sowie der Prüfung der Sachkunde von AR- und VR-Mitgliedern (§ 25d KWG), incl. jeweils dazu gehöriger Verordnungen bzw. Rundschreiben • Strafvorschriften für bestimmte Risikomanagementunzulänglichkeiten (§ 54a KWG) • • • • Freiheitsstrafe bis zu 2 (Fahrlässigkeit) bzw. 5 Jahren (Vorsatz) o. Geldstrafe bei Herbeiführung der Bestandsgefährdung und Nichtbeachtung vollziehbarer Anordnung zur Abhilfe der Unzulänglichkeiten Neue Referenzwertverordnung (Verhinderung von Manipulationen an Benchmarks) Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 18 3 Reaktion der Bankenaufsicht • Unter Säule 2 diverse Rechtsetzungswellen zur Erhöhung der Risikomanagementstandards (Internal Governance), zunächst bezüglich Liquiditäts- und Konzentrationsrisiken sowie Stress testing; Zur Internal Governance gehört z.B.: • Gesamtverantwortung des Vorstands für das Festsetzen einer Geschäfts- und Risikostrategie sowie des dazu gehörigen Risikoappetits, auch für die Gruppe (Negativbeispiel: HBOS) • die Kontrollfunktion des Aufsichtsorgans (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat) • die Internen Kontrollverfahren (organisatorische Sicherungsmaßnahmen, Prozess begleitende Kontrollen, Interne Revision) • • • grundsätzlich funktional getrennte, unabhängige Risikomessung und Limitüberwachung regelmäßiges Reporting an die Geschäftsleitung Durchführung von Szenarioanalysen (Stresstests) • Offenlegungspflichten • Einhaltung der Anforderungen an die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen (Outsourcing) Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 19 3 Reaktion der Bankenaufsicht Neue europäische Welt Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 20 3 Reaktion der Bankenaufsicht Elements of the SREP Capital/Liquidity Adequacy Adequacy of Risk Assessment SREP tools • • • • • • • on-site inspections off-site reviews discussions with bank management Periodic reporting Review of work done by external auditors Supervisory stresstesting Benchmarking Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 21 Adequacy of internal governance Compliance with Pillar 1 Minimum Requirements SREP Supervisory response • • • Making banks operate above MRC/LCR levels Early intervention, e.g. • Improving systems and controls • Intensifying monitoring of the bank • restricting the payment of dividends • requesting a satisfactory capital/liquidity adequacy restoration plan • requiring the bank to raise additional capital/liquidity immediately Supervisory stresstesting 21 3 Reaktion der Bankenaufsicht Quelle: EZB Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 22 22 4 Risikokultur – alter Wein in neuen Schläuchen? Vom Rogue trader zum Too big to fail, too big …. - Lessons learnt • Teilwleise ungenügende Erfahrung & unzureichendes Verständnis von Risikomanagement auf Ebene des Topmanagements • Nicht hinreichend robuste und nicht überall vorhandene Risikokultur, z.B. • • Setzen von Anreizen zum Eingehen übermäßiger Risiken Schwache Rolle des CRO • Zu hohes Vertrauen in quantitative Risikomanagementtechniken • Fehlen eines ganzheitlichen (unternehmensweiten) Risikomanagementansatzes Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 23 4 Risikokultur – alter Wein in neuen Schläuchen? • Risikokultur ist kein neues Thema oder spezifischer Risikomanagementansatz, kommt aber als neue Begrifflichkeit in der Fokus der Aufsicht seit 2008 • Elemente guter Risikokultur finden sich in der deutschen Aufsicht bereits in §§ 25a (1) (Besondere org. Pflichten des Instituts) und 25c (Verantwortlichkeiten der Geschäftsleiter) KWG sowie darauf aufbauend in den MaRisk, u.a. • Festlegung aufbau- und ablauforganisatorischer Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche (darauf aufbauend AT 5 MaRisk => Betreibung der Geschäftsaktivitäten des Instituts auf Basis von Organisationsrichtlinien, z.B. Handbücher, Arbeitsanweisungen oder Arbeitsablaufbeschreibungen) • Festlegung von Strategien, insb. einer auf die nachhaltige Entwicklung des Instituts gerichteten Geschäftsstrategie und einer damit konsistenten Risikostrategie (darauf aufbauend AT 4.2 MaRisk mit der erforderlichen Festlegung von Risikotoleranzen für alle wesentlichen Risiken) • Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken • Angemessene und transparente Gestaltung der Vergütungssysteme für Geschäftsleitung und Mitarbeiter, die auf die nachhaltige Entwicklung des Instituts ausgerichtet ist (§25 a (5) KWG sowie darauf aufbauend Institutsvergütungsverordnung) • Ermöglichung der Meldung von Gesetzesverstößen und strafbaren Handlungen durch Mitarbeiter unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität (Whistleblowing-Prozess) Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 24 4 Risikokultur – alter Wein in neuen Schläuchen? Entwurf der MaRisk vom 18.02.2016 - AT 3 Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung 1 Alle Geschäftsleiter (§ 1 Abs. 2 KWG) sind, unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung, für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung bezieht sich unter Berücksichtigung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse auf alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Die Geschäftsleiter werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Begrenzung treffen. Hierzu zählt auch die Entwicklung, Förderung und Integration einer angemessenen Risikokultur innerhalb des Instituts und der Gruppe. Die Geschäftsleiter eines übergeordneten Unternehmens einer Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe beziehungsweise eines übergeordneten Finanzkonglomeratsunternehmens sind zudem für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation in der Gruppe und somit auch für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Gruppenebene verantwortlich (§ 25a Abs. 1a KWG). Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 25 NEU: Risikokultur Die Risikokultur beschreibt allgemein die Art und Weise, wie Mitarbeiter des Instituts im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Risiken umgehen (sollen). Die Risikokultur soll die Identifizierung und den bewussten Umgang mit Risiken fördern und sicherstellen, dass Entscheidungsprozesse zu Ergebnissen führen, die auch unter Risikogesichtspunkten ausgewogen sind. Kennzeichnend für eine angemessene Risikokultur ist vor allem das klare Bekenntnis der Geschäftsleitung zu risikoangemessenem Verhalten, die strikte Beachtung des durch die Geschäftsleitung kommunizierten Risikoappetits durch alle Mitarbeiter und die Ermöglichung und Förderung eines transparenten und offenen Dialogs innerhalb des Instituts zu risikorelevanten Fragen. 4 Risikokultur – alter Wein in neuen Schläuchen? nDeutsche Bank als Negativbeispiel in der Presse für mangelnde bzw. nicht nachhaltige Risikokultur • • Umbau von Universal- zu globaler Investmentbank demotiviert altes Upper- und Middlemanagement, und setzt über Bonussystem hohe Anreize zum Eingehen nicht nachhaltiger Geschäftsmodelle Fragwürdiges Verhältnis zwischen Bonuszahlungen und Gewinnen Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 26 „1994 beschäftigt der Konzern 73450 Mitarbeiter, drei Viertel davon in Deutschland, […]. 2007, auf dem Höhepunkt des Booms, sind zwei Drittel im Ausland beschäftigt. Auch die Erträge kommen nicht einmal mehr zu einem Drittel aus Deutschland.“ (Spiegel 43/2016:21) „Die Müllers und Meiers, […], die Filialleiter in Düsseldorf, […], die früheren Stars im Reich der Deutschen Bank, sie galten nichts mehr.“ (Spiegel 43/2016:17); „In den 15 Jahren von 2001 bis 2015 verdiente Global Markets nach Steuern 25 Milliarden Euro. Dem steht aber ein Großteil der mehr als 12 Milliarden Euro an Kosten für Rechtstreitigkeiten gegenüber […]. Unkalkulierbar sind schließlich die Kosten des Reputationsschadens“ (Spiegel 43/2016:22) „Kunden werden wie Idioten behandelt, denen man Dreck gegen Gold verkaufen könne.“ (Spiegel 43/2016:16); „Rules are for fools: Am meisten verdient [die Deutsche Bank], wenn die eigenen Kunden bluten“ (Spiegel 43/2016:20) „Und konnte es wahr sein, dass in den Nullerjahren die Hälfte aller Gewinne, Hundert Millionen Euro, als Boni direkt in die Taschen der Superhändler wanderten? Dass sie mehr verdienten als jedes Vorstandsmitglied in Frankfurt?“ (Spiegel 43/2016:17) 2 Vom „Rogue Trader“ zum „Too-big to fail, too big to jail?“ Quelle: Focus 31/2016, S.71 Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 27 4 Risikokultur – alter Wein in neuen Schläuchen? nDeutsche Bank als Negativbeispiel in der Presse für mangelnde bzw. nicht nachhaltige Risikokultur • „Versagen der internen Kontrollmechanismen“ und „Mangel an Aufklärungswillen und Unabhängigkeit bei den Aufsichtsräten“ (MM 11/2016: 46) • Kritiker finden wenig bis kein Gehör • Große Arroganz vieler Managing Directors der First Line gegenüber den Kollegen aus Compliance und Revision Die Amerikaner wundern sich, wie leicht es ist, ihre teils waghalsigen Deals durch die Gremien der Bank zu bringen“ (Spiegel 43/2016:17) „Der für so viele Geschäfte und Sparer so wichtige Libor-Zins etwa konnte auch manipuliert werden, weil die Banker, die an der Errechnung des Zinses beteiligt waren, vom Management um Anshu Jain geradezu ermuntert wurden, mit den Händlern der Bank zu kommunizieren, die ihre Wetten auf ebenjenen Zins abschlossen.“ (Spiegel 43/2016:21) „Compliance erschien als lästiges Gedöns, das die Händler von der Arbeit abhielt“ (MM 11/2016:48 u. 50) Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 28 4 Risikokultur – alter Wein in neuen Schläuchen? − Leitfaden zur Interaktion von Aufsicht und Finanzinstituten hinsichtlich Risikokultur – FSB April 2014 - Leitlinien – Corporate Governance Prinzipien für Banken– BCBS Juli 2015 Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 29 – Leitlinien zum SREP – EBA Dezember 2014 – Supervisvory Handbook EZB 4 Risikokultur – alter Wein in neuen Schläuchen? FSB Indikatoren für angemessene Risikokultur Tone at/from the top Accountability • Leading by example • Träger des Risikos • • Förderung RK durch Verhalten, Handlungen und Worte • Prüfung definierter Werte • Werden Werte durch Führungskräfte und Mitarbeiter auf allen Ebenen kommuniziert und proaktiv gefördert ? Alle MA und GL werden für Handeln zur Verantwortung gezogen • Eskalationsprozess • • Definition von Folgen bei Nichteinhaltung mit Eskalationsverfahren Mechanismen für Mitarbeiter, um Bedenken zu erheben und zu berichten • Gleiches Risikoverständnis/– bewußtsein • Klare Folgen • • Geschäfts-/Risikostrategie in allen operativen Ebenen eingebettet? • Lernen aus Erfahrungen • Prüfung/Kommunikation „lessons learnt“ vergangener Ereignisse, Niederlagen/Erfolge • Einrichtung, Artikulierung und Anwendung von Konsequenzen, wenn die Risikoappetit-Anweisung übergangen wird Verständnis, dass Überschreitungen von Risikogrenzen sich auf Vergütungen und Verantwortlichkeiten auswirken Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 30 Effective communication & challenge Incentives • Vergütung und Leistung • • Vergütungsstruktur unterstützt Wertesystem u. fördert nachhaltiges Verhalten bezüglich der Risikobereitschaft Systematische Einbeziehung der Einhaltung von Wertesystem u. Risikokultur in Anreizvergütungsprogramme • Offenheit für alternative Standpunkte • Verschiedene Ansichten oder Fragen werden gefördert, geschätzt und respektiert • offene Kommunikation und Zusammenarbeit wird stets gefördert • Nachfolgeplanungen • Einbezug der Risikomanagementerfahrung in Prozesse für Key Management Positionen • Talentförderungen • • Verständnis über Schlüsselrisiken, wesentliche Bestandteile des Risikomanagements und die Unternehmenskultur lst wesentliches Kompetenzset für leitende Mitarbeiter Für die Kompetenzentwicklung stehen Trainingsprogramme für alle Mitarbeiter zur Verfügung • Gestaltung von Steuerungsfunktionen • Einbindung in alle relevanten Risikoentscheidungen und –handlungen • Angemessene Gestalt für wirksame Ausübung der Steuerungsaufgaben entsprechend der RK des Instituts 5 Ausblick und Diskussion – Zähmung der Gier? • Risikokultur ist für Finanzinstitute und Aufsicht relativ schwierig zu greifen • Nicht isoliert überprüfbar sondern Teil eines umfassenden Gesamtblicks auf das Thema Internal Governance • Risikokultur über Internal Governance und Risk Management künftig für potenzielle Risikoaufschläge unter Säule 2 relevant • Damit zu rechnen, dass BaFin und Bundesbank sich Risikokultur künftig bei bankgeschäftlichen Prüfungen genauer anschauen als bisher (wenn auch mit noch offenem Zeithorizont) • Gretchenfrage (ist Gier gut oder schlecht?) wird von Aufsicht zwar nicht explizit beantwortet, implizit wird jedoch eine eindeutige Meinung erkennbar • Name and shame der BaFin und der EZB geht Kritikern nicht weit genug Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 31 Kontakt Dr. Thomas Dietz Referatsleiter Bankgeschäftliche Prüfungen Hauptverwaltung Berlin und Brandenburg [email protected] Tel. 030-3475-1212 Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank 16. Januar 2017 Seite 32
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