Müll-Tipps 2 0 1 7 Abfallwirtschaft im Landkreis Kaiserslautern Otterbach-Otterberg Weilerbach EnkenbachAlsenborn RamsteinMiesenbach Landstuhl BruchmühlbachMiesau Kaiserslautern-Süd G ! ACHTUN derte Geän bfuhrMülla läne p WIR ERZÄHLEN IHNEN KEINE MÄRCHEN. Aus Bioabfall gewinnen wir Strom und Fernwärme sowie hochwertigen Dünger. Damit wir tatsächlich Ihren Bioabfall in hochwertigen Kompostdünger, in Strom und Fernwärme verwandeln können, müssen die Abfälle sauber getrennt werden. Glas und Kunststoff beispielsweise gehören ins Kröpfchen, also nicht in den Bioabfall. Die ,,Guten”, nämlich pflanzliche und tierische Abfälle, sind im Töpfchen, also der Biotonne richtig. Das sind keine Märchen und es gibt auch keine böse Stiefmutter, aber nur wenn alle mithelfen, kann aus Bioabfall tatsächlich etwas Märchenhaftes entstehen. ZAK - Kapiteltal - 67657 Kaiserslautern - Telefon: 0631.34117-0 - Telefax: 0631.34117-7777 www.zak-kl.de IM AUFTRAG DER ZUKUNFT was. Egal wann. 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Haben Sie Fragen? Wünschen Sie ein Angebot? Rufen Sie uns an! 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Die Anschlussrate an die Biotonne steigt konstant an und es wird somit weniger Bioabfall über die Restabfalltonne entsorgt, was sich positiv auf die Entsorgungskosten auswirkt. Helfen auch Sie in diesem Jahr mit, dass sich dieser positive und zur Gebührenstabilität beitragende Trend fortsetzt. Aufgrund der unterschiedlichen demografischen Entwicklung in den einzelnen Ortsgemeinden wurde es jedoch für 2017 notwendig, die Abfuhrpläne vollkommen neu zu planen. Die Abfuhrtage werden sich in fast allen Orten ändern und beim Übergang von Dezember 2016 auf Januar 2017 werden auch die Leerungsintervalle, abhängig von der Abfallfraktion, in vielen Gemeinden einmalig verkürzt oder verlängert sein. Danach finden die Abfuhren jedoch wieder in den gewohnten 14-tägigen bzw. bei Papier vierwöchentlichen Intervallen statt. Um die Abfuhrtermine, sowohl die einzelnen Abfallfraktionen, als auch das Umweltmobil betreffend, noch besser im Überblick zu haben und ggf. auch an den Abfuhrtag erinnert zu werden, wird der Landkreis Kaiserslautern ab Januar 2017 eine Abfall-App zur Verfügung stellen. Über einen QR-Code, der in dieser Broschüre auf Seite 27 sowie auf der Homepage der Kreisverwaltung Kaiserslautern zu finden ist, kann die App dann entweder über den APP Store (Apple) oder über den Google Play Store (Android) heruntergeladen werden. Ich hoffe, dass diese Neuerungen zu einem noch besseren Ablauf im Bereich der Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis beitragen werden. Ihr Landrat Paul Junker Abfallwirtschaft Die Abfallwirtschaft des Landkreises Kaiserslautern ist für alle Fragen, die Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen und Wertstoffen betreffend, zuständig. Die Broschüre Mülltipps soll dabei helfen, die im Landkreis angebotenen Möglichkeiten der getrennten Abfallentsorgung und -verwertung aufzuzeigen und zu erklären. Hier ein Überblick über alle Möglichkeiten Restabfall Bioabfall Grünabfall- ElektroGelber SammelWertstoffschrott stellen sack Sperrmüll Batterien und Akkus Sonderabfall Altkleider GlasWertstoffcontainer höfe Papiertonne 5 Restabfall Die schwarze Restabfalltonne wird im Wechsel mit der Biotonne alle 14 Tage entleert. Bitte stellen Sie die Restabfalltonne am Abfuhrtag um 6.00 Uhr zur Leerung bereit. Tonnengröße Gebühren (regulär und ermäßigt) Jeder Haushalt erhält nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch ein eigenes Restabfallgefäß. Nicht meldepflichtige Personen – in der Regel sind das Angehörige der Streitkräfte – sind vom Eigentümer direkt bei der Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung (schriftlich oder telefonisch) anzumelden. Die Mindestgröße des Restabfallgefäßes richtet sich nach der Personenzahl im Haushalt. Sollte für einen Haushalt ein größeres Gefäß als veranlagt benötigt werden, ist dies der Kreisverwaltung, vom Eigentümer des Objektes, schriftlich mitzuteilen. Bei der Abfallgebühr handelt es sich um eine Jahresgebühr die sich nach der Größe des Restabfallgefäßes richtet. Werden alle im Haushalt anfallenden organischen Abfälle im eigenen Garten kompostiert und dieser Kompost auch im eigenen Garten verwertet, entfällt auf Antrag die Gestellung einer Biotonne und es wird eine Ermäßigung der Abfallgebühr gewährt. Das der Veranlagung zugrunde liegende Mindest-Restabfallvolumen, abhängig von der Haushaltsgröße, zeigt folgende Tabelle: Haushaltsgröße 6 Vorgeschriebene Mindest-Restabfall volumen in zwei Wochen 1 Person 30 Liter 2 Personen 55 Liter 3 Personen 75 Liter 4 Personen 90 Liter 5 Personen 105 Liter 6 Personen 120 Liter je weiterer Person im Haushalt je 15 Liter zusätzlich Gewerbebetriebe 30 Liter Haushaltsgröße Tonnengröße und -kombinationen Abfallgebühren regulär, ermäßigt mit bei EigenBiotonne kompost. 1-2 Personen 60 Liter 178,44 E 3-4 Personen 90 Liter 262,80 E 5-6 Personen 120 Liter 337,44 E 7-8 Personen 90+60 Liter 441,24 E 9-10 Personen 120+60 Liter 515,88 E 11-12 Personen 120+90 Liter 600,24 E 13-14 Personen 240 Liter 642,36 E 142,80 E 207,60 E 269,28 E 350,40 E 412,08 E 476,88 E 509,40 E Entsorgungsverbund Es besteht die Möglichkeit, dass auf einem Grundstück zwei oder mehr Haushalte die Restabfalltonne/n gemeinsam nutzen, indem sie einen Entsorgungsverbund eingehen. Dabei gilt: Eigenkompostierer zu Eigenkomp ostier er, Biotonnennutzer zu Biotonnennutzer! Ein Entsorgungsverbund von Privathaushalten und Gewerbebetrieben ist bei Beachtung des Restabfalltonnen-Mindestvolumens, in diesem Fall 30 l für den Gewerbebetrieb, ebenfalls möglich. Restabfall Beim Berechnen der Tonnengröße für den Verbund müssen die Mindestrestabfallvolumen der einzelnen am Verbund beteiligten Haushalte bzw. Gewerbe addiert werden. Berechnungsbeispiele für Entsorgungsverbunde Haushalte Mindest-Restabfallvolumen in zwei Wochen 1-Personen-Haushalt + 2-Personen-Haushalt 30 Liter + 55 Liter = 85 Liter 2-Personen-Haushalt + 3-Personen-Haushalt + 1-Personen-Haushalt 55 Liter + 75 Liter + 30 Liter = 160 Liter 1-Personen-Haushalt + 1 Gewerbebetrieb 30 Liter + 30 Liter = 60 Liter Fordern Sie für die Beantragung eines Ent sorgungsverbundes das entsprechende Antragsformular bei der Abfallberatung der Kreisverwaltung oder bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung an. Auf der Homepage des Landkreises Kaiserslautern, unter www.kaiserslautern-kreis.de stehen die Antragsformulare unter „Bürgerservice/Formularpool/Abfallwirtschaft” zum Ausdrucken zur Verfügung. Die Änderung der Restabfalltonnengröße auf Wunsch wird mit einer e inmalige n Ge b ühr in H öhe von 25,00 $ berechnet. Restabfallsäcke Sollte das Restabfallgefäß einmal nicht ausreichen, können Restabfallsäcke bei den Verbandsgemeindeverwaltungen und der Kreisverwaltung Kaiserslautern zum Preis von 2,80 $ / Stück erworben werden. Tonnenzahl und -volumen im Verbund 90 Liter 60 + 120 Liter 60 Liter Diese werden zur Abholung neben der eigentlichen Restabfalltonne bereitgestellt. Bitte beachten : Die Restabfallsäcke müssen zugebunden zur Abholung bereitgestellt werden, offene Säcke werden nicht mitgenommen. In der Abfallgebühr sind folgende Leistung en enthalten: • Bereitstellung und Abfuhr von Restabfall-, Bio- und Papiertonnen • Sammlung von Sonderabfällen durch das Umweltmobil und Abgabemöglichkeit am Zwischenlager der ZAK • Batteriecontainer • Sperrmüllabfuhr • Elektroaltgerätesammlung u. -abholung • Grünabfall-Sammelstellen • Abgabemöglichkeit haushalts üblic her Mengen von Wertstoffen am Wertstoffhof der ZAK im Kapiteltal und am Wertstoffhof Kindsbach 7 Restabfall Was ist beim Umzug zu beachten? • Melden Sie sich so früh wie möglich bei der Verbandsgemeindeverwaltung um. Falls sich Änd er ungen bei den Eigentumsverhältn issen ergeben, teilen Sie diese bitte der Kreisverwaltung Kaiserslautern schriftlich mit. Die entsprechenden Abfallgefäße werden dann automatisch aufgestellt. • Nehmen Sie keine Müllgefäße von einem zum and eren Grundstück mit! Die Tonnen sind gekennzeichnet und dem Grundstück zugeordnet! • Bis zur Aufstellung der Tonnen benutzen Sie bitte die für 2,80 € bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern oder Ihrer Verbandsgemeindever waltung erhältlichen Restabfallsäcke. Die Gebühr für die Restmülltonne wird erstmals für den Monat nach Aufstellung der Tonne erhoben. • Jeder Haushalt erhält sein eigenes Restabfallgefäß. Teilen Sie der Kreisverwaltung bitte frühzeitig schriftlich mit, wenn Sie einen Entsorgungsverbund eingehen und/oder selbst kompostieren wollen. • Ziehen Personen mit verschiedenen Familiennamen in einem Haushalt zusammen, so muss das der Kreisver waltung schriftlich mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, wird jede Person als eigener Haushalt betrachtet und erhält ein eigenes Restabfallgefäß. 8 WAS GEHÖRT IN DIE RESTABFALL-TONNE? Hygieneartikel Wattepads und -stäbchen, Kosmetikund Feuchttücher, Tampons, Binden, Windeln, Zahnbürsten, Zahnseide usw. Haushaltsabfälle verschmutztes (Küchen-) Papier-, Staubsaugerbeutel, Toilettenbürsten, Spül-/ Putzschwämme u. -tücher, kleine Mengen Geschirr, Besteck, Töpfe, Schüsseln, (Kerzen-) Gläser, Glühlampen, Kohle- u. Brikettasche, Tapeten, Zigarettenkippen, Straßenkehricht, mineralisches Katzenstreu, Hundekot usw. Textilien verschmutze Kleidung, kaputte Schuhe, Handtaschen, Hüte, Gürtel usw. NICHT IN DIE RESTABFALLTONNE GEHÖREN Verpackungen ohne Inhalt (siehe gelber Sack) organische Abfälle (siehe Biotonne) auch keine Essensreste und Zitrusschalen Bauabfälle wie Sand, Steine, Bauholz usw. Sonderabfälle (siehe Sonderabfall) wie Medikamente, Halogen- u. Energiesparlampen, Elektrokleingeräte, Asbest usw. Gelber Wertstoffsack Der gelbe Wertstoffsack wird am gleichen Tag, an dem die Restabfalltonne entleert wird, am Grundstück abgeholt. Bitte stellen Sie den Wertstoffsack am Abfuhrtag um 6.00 Uhr neben der Restabfalltonne bereit. WAS GEHÖRT IN DEN Tipps für die Sammlung • Die gesammelten Materialien lose in den gelben Sack geben und nicht in Kunst stofftüten zu kleinen Bündeln verpacken. • Verschiedene Materialien nicht ine inander stecken. • Aludeckel von Plastikbechern trennen. • Nur Verpackungen ohne Inhalt sammeln. Verpackungen mit schadstofffreien Inhalten über den Restabfall entsorgen. • Verpackungen mit schadstoffhaltigen Resten gehören zum Sonderabfall und werden am Umweltmobil angenommen. Die gelben Wertstoffsäcke werden einm al jährlich ausgeteilt. Wenn Sie zusätzlich Wertstoffsäcke ben öt ig en, so erhalten Sie diese bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern und allen Verbandsgemein deverwaltungen – für Kais erslautern-Süd auch beim Verkehrsamt in Trippstadt. Die gelben Wertstoffsäcke dürfen nur für die Sammlung von Verpackungen aus Kunsts toffe, Metalle oder Verbundstoffen verwendet werden. Eine missb räuc hl iche Nutz ung, z.B. als Müllbeutel für Restabfall oder zur Bereitstellung von Altkleidern bei Sammlungen ist n i c ht z u lä ss i g u n d ka n n m it einem Bußgeld geahndet werden! GELBEN WERTSTOFFSACK? Kunststoffe Folien: z.B. Tragetaschen, Beutel, Frischhaltefolie Kunststoffflaschen: z.B. von Wasch-, Spül-, Körperpflegemitteln, Getränkefl. Becher: z.B. Margarine, Joghurt (bitte Aluminiumdeckel abtrennen) Schaumstoffe: sauberes Styropor von Verpackungen, geschäumte Verpackun gen z.B. für Obst und Gemüse Metalle Leere Spraydosen, Konser vendosen, Getränkedosen, Alum in ium (z.B. Aluminiumdeckel vom J ogh ur tb echer, Alufolie), Kronkorken Verbundstoffe Tetra Pak z.B. Saft- u. Milchkartons, Kaffee-/Vakuumverpac kung en NICHT IN DEN GELBEN WERTSTOFFSACK GEHÖREN • Glas, Papier, Pappe • Verpackungen mit (Rest-)Inhalt z.B: verdorbene Lebensmittel • S chaumstoffe z.B.: Matratzen, Stuhlkissen • Schallplatten, Kassetten, CD’s, DVD’s • Kunststoffrohre • Isolierschäume • Fahrradreifen, Wasserschläuche • Teppichboden -und Tapetenreste • ( Einrichtungs-) Gegenstände aus Kunststoff, wie Stühle, Wäschekörbe usw. • Leder- und Kunstlederprodukte • Dämm-Material (Styropor, Styrodur) • H aushaltsartikel und Spielzeug aus Kunststoff, wie z.B.: Schüsseln, Putzeimer, Bobbycars, Klobürsten 9 Bioabfall Die Biotonne wird alle 14 Tage, d.h. immer im Wechsel mit der Restabfalltonne, geleert. Bitte stellen Sie die Biotonne am Abfuhrtag um 6.00 Uhr zur Leerung bereit. WAS GEHÖRT IN DIE BIOTONNE? Biotonne Im Landkreis Kaiserslautern werden organische Abfälle über die Biotonne getrennt erfasst und verwertet. Wird kein Antrag auf Eigenkompostierung (Seite 11) gestellt, erfolgt zusammen mit der Aufstellung der Restabfalltonne die einer Biotonne. Dabei ist die Größe der gestellten Biotonne abhängig von dem für den Haushalt bzw. das Objekt veranlagten Restabfalltonnenvolumen. Für Privathaushalte ist das bereitgestellte Biotonnenvolumen mindestens so groß, wie das der Restabfalltonne und kann auf Wunsch maximal auf das Doppelte erhöht werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über zukünftig gestellte Biotonnenvolumen. Das Mindestvolumen beträgt hier 120 l. Volumen Restabfalltonne Standardvolumen Bioabfalltonne Maximalvolumen Bioabfalltonne (auf Wunsch) 60 Liter 120 Liter 120 Liter 90 Liter 120 Liter 240 Liter* 120 Liter 120 Liter 240 Liter 240 Liter 240 Liter 2 x 240 Liter In begründeten Ausnahmefällen können abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden. *Abweichend von dem maximal doppelten Restabfall tonnenvolumen, kann bei einer 90 l Restabfalltonne auf Wunsch auch eine 240 l Biotonne gestellt werden. 10 Gartenabfälle Laub, Rasenschnitt, Pflanzen, Blumenerde Küchenabfälle Kaffee-/Teefilter, Küchenp apier, Eierschalen, rohes Fleisch, roher Fisch, Bananen-/Zitrusschalen, Essensreste, Brot, Backwaren, Käse, Wurst, Gemüse, Obst usw. Sonstige organische Abfälle Topfb lumen, Nussschalen, kleine Mengen Holzasche, Federn, Zeitungspap ier zum Einw ickeln der Speisereste usw. Die Bioabfälle dürfen nicht in Kunst stoffb eutel verpackt werden! nicht IN DIE BIOTONNE gehören Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoff, Glas usw. Restabfall wie z.B. Windeln, Zigar ettenk ippen, Leder, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Sanitärabfälle, Tierkot, mineralisches Katzenstreu usw. Bauschutt wie z.B. Sand, Steine, Bauholz usw. Sonderabfälle wie Medikamente usw. Das Befüllen der Biotonne mit artfremden Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden! Um Geruchsbelästigungen und Maden befall in der Biotonne zu vermeiden: • Die organischen Küc henabf älle in Zeitungspapier einwickeln. Bioabfall • Die Biotonne an einen schattigen Platz stellen und den Deckel geschlossen halten! • Im Handel erhältliche, kompostierbare Papiersäcke für die Biotonne benutzen. Bleibt eine falsch befüllte Biotonne stehen und ist mit einem roten Aufkleber gekennzeichnet, gibt es folgende Möglichkeiten, den Abfall zu entsorgen: • Sortieren Sie die nicht in die Biotonne gehörenden Abfälle aus und stellen Sie die Tonne bei der nächsten Leerung zur Abfuhr bereit. • Entsorgen Sie den verunreinigten Bioab fall über Ihre Restabfalltonne oder über die schwarzen Restabfallsäcke des Landkreises Kaiserslautern (siehe Seite 7). Werden alle organischen Abfälle im eigenen Garten kompostiert und der Kompost auch dort wieder eingebracht, wird keine Biotonne benötigt und es kann vom Grundstückseigentümer ein Antrag auf Müllgebührenermäßigung für Eigenkompostierer gestellt werden. Eigenkompostierung Bitte beachten: Bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel muss dies, falls ge wünscht, neu beantragt werden, sonst wird automatisch eine Biotonne aufgestellt. Entsprechende Anträge sind bei jeder Ver bandsgemeindeverwaltung erhältlich. Wird nicht mehr kompostiert, muss dies ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden. Die nachträgliche Aufstellung oder der Abzug der Biotonne werden mit einer einmaligen Gebühr in Höhe von 25,00 $ in Rechnung gestellt. Die Anerkennung der Verwertung von Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück, am Ort der Entstehung, setzt voraus, dass eine fachgerechte Eigenkompostierung betrieben wird, alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle dieser Eigenkompostierung zugeführt werden, eine ausreichend große Gartenfläche zur Verfügung steht, auf der der produzierte Kompost vollständig vewertet wird und das Vorhandensein eines Komposters mit in Rotte befindlichem Material nachgewiesen wird. Im Antrag auf Eigenkompostierung müssen deshalb Größe des Gartengrundstücks sowie die Art der Kompostierung angege ben werden. Der Antrag muss vom Grundstückseigentümer unterzeichnet werden. Bei einer eventuellen Kontrolle werden die gemachten Angaben geprüft. Für Grünabfälle aus dem Hausgarten (Hecken-, Baumschnitt, Rasen), stehen weiterhin die Grünabfall-Sammelstellen in den jeweiligen Gemeinden zur Verfügung. Bei Fragen zur Kompostierung, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Telefon (0631) 7105-408 oder -505 oder E-Mail: [email protected] 11 Grünabfall-Sammelstellen In vielen Ortsgemeinden im Landkreis Kaiserslautern sind Grünabfall-Sammelstellen vorhanden. Dort können Sie pflanzliche Abfälle aus Ihrem Garten, die Sie nicht selbst kompostieren können, kostenlos abgeben. Diese können bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung erfragt oder online unter www.kaiserslautern-kreis. de/ver waltung /abfallwir t schaf t nachgelesen werden. achtung Damit eine hohe Kompostqualität erzielt wird, ist es wichtig, dass es auf den Sammelstellen nicht zu Verunreinigungen durch Abfälle kommt. Bitte beachten Sie, was zu den GrünabfallSammelstellen gebracht werden darf: Abgelagert werden dürfen • Rasenschnitt • Laub • Pflanzenteile • Pflanzen • Baum- und Heckenschnitt, Baumstämme und Wurzelstöcke ohne Erdanhaftungen bis max. 40 cm Durchmesser Nicht abgelagert werden dürfen • Bauschutt • Steine • Bau- und Möbelholz • Holzzäune • Altkleider • Fallobst • Grabschmuck • Restmüll • Stroh und Heu • Tierstreu • Bioabfälle z.B. Obst, Gemüse, Essensreste • Wurzelstöcke und Baumstämme mit mehr als 40 cm Durchmesser Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Grünabfall- Samm elstellen! 12 Die unentgeltliche Ablagerung von Grünabfällen aus dem ge werbl ichen Bereich ist nur an den eigens dafür eingerichteten Sammelstellen in Otterberg und Enkenbach möglich, an allen and eren Sammelstellen ist sie nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Ablagern von Grünschnitt außerhalb der Öffnungszeiten der jeweiligen Grünschnitt-Sammelstelle, sowie von nicht zulässigen Abfällen, stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar. Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau: Buchholz: Industriestr. (neb. Kläranlage) Martinshöhe/Gerhardsbrunn: Kreisstraße K 68 zwischen beiden Ortsgemeinden Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn: Enkenbach: Birkenstraße gegenüber der Bereitschaftspolizei Mehlingen: Gewerbegebiet Am Wasserturm Neuhemsbach: ehem. Lagerplatz, Hauptstr. Grünabfall-Sammelstellen Sembach: Platz am Wasserbehälter, Kreiselzufahrt West Otterbach, Katzweiler, Sambach: an der Kläranlage Sambach Hochspeyer: an der Hauptstraße Ortsausgang Hochspeyer in Fahrtrichtung Kaiserslautern, Einfahrt rechts Sulzbachtal: Obersulzbach, am Wendehammer Waldleiningen: Am Friedhof Verbandsgemeinde Kaiserslautern Süd: Queidersbach/Linden/Krickenbach: An der Kläranlage Queidersbach, L363 Schopp: Im Kobertal Stelzenberg: Schmelzerhalde, Hüttentalstr. Trippstadt: Ehemalige Mülldeponie Ortsausgang Richtung Antonihof Verbandsgemeinde Landstuhl: Bann: Ziegelkopf (Zufahrt ü. Ziegelsteige) Hauptstuhl: Ortsausgang Richtung Hütschenhausen „Im Bruch, unter den Wegen“ Heiligenmoschel: Oberhalb des Neubaugebietes Heimkirchen/Morbach/Niederkirchen: Nähe Sportplatz / Landschaftsweiher Niederkirchen Otterberg: An der alten Kläranlage, L 389 Abzw. L 387 Richtung Erlenbach Schallodenbach: Nähe Friedhof Schneckenhausen: Steinbruch Schlehenhügel Wörsbach: Hebelstraße Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach: Hütschenhausen: Auf‘m Kieshübel Kottweiler-Schwanden: Ober der Neuwiese Kindsbach: gegenüber dem Neubaugebiet „Untere Große Wiesen“ (Zufahrt über Marktstraße/Eisenbahnstraße) Niedermohr: „Alte Höhe“ an der K 6 Zufahrt Sickental Landstuhl: Bruchwiesenstraße, neben der Stadtgärtnerei Steinwenden: OT Weltersbach, Kendelhauser Tal Mittelbrunn: an der „Alten Deponie“ Verbandsgemeinde Weilerbach: Oberarnbach: „In der Hub“, 600 m Richtung Obernheim, rechts Mackenbach: an der alten Kläranlage Verbandsgem. Otterbach-Otterberg: Frankelbach: Am Friedhof Mehlbach: Am Friedhof Olsbrücken: Am Oberberg ehemalige Mülldeponie Ramstein: Stadtgärtnerei, Talstraße Reichenbach-Steegen: an der K 6 zw. Reichenbach und Fockenberg-Limbach Rodenbach: Neben der alten Kläranlage (Hübelbrunnenstraße) Schwedelbach: Pörrbacher Straße Weilerbach: Am Bruchrech 13 Elektroschrott Elekro-Kleingeräte Zu Elektro-Kleingeräten zählen alle mit Strom oder Batterien betriebenen Geräte bis Kaffeemaschinen-Größe. Diese Kleingeräte können ebenso wie Problemabfälle am Umweltmobil (Termine siehe Abfuhrplan in der Heftmitte) abgeben werden. Desweiteren besteht die Möglichkeit diese Elektrogeräte auf dem Wertstoffhof in Kindsbach sowie dem Wertstoffhof der ZAK im Kapiteltal abzugeben. Zusätzlich gibt es in jeder Verbandsgemeinde mindestens eine Elektro-Kleingeräte-Sammelstelle, an der die Elektrogeräte in eine Sammeltonne eingeworfen werden können. An folgenden Adressen finden Sie die Sammeltonnen: VG Bruchmühlbach-Miesau: •Fuchs Haushaltstechnik, St. Wendeler Straße 19, OT Miesau VG Enkenbach-Alsenborn: •WASGAU Markt, Rosenhofstraße 10, Alsenborn • Rathaus Hochspeyer, Hauptstraße 121 VG Kaiserslautern-Süd: •Bäckerei/Konditorei Ulrich Hoch, Hauptstraße 23, Schopp •Tourist Information, Hauptstraße 26, Trippstadt, Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr VG Landstuhl: •Reha-Zentrum, Langwieder Straße 12, Landstuhl (im Eingangsbereich) •K AUFLAND, Torfstraße 10, Landstuhl 14 VG Otterbach-Otterberg: •WASGAU Markt, Ziegelhütter Straße 69, Otterbach •WASGAU Markt, Gewerbestr. 4, Otterberg VG Ramstein-Miesenbach: •E-CENTER Jahke, Rathausring 6, Ramstein Die Einwur föf fnung der Sammeltonne misst 28 x 18 c m, so dass wirklich nur Kleing eräte eingeworfen werden können! Dieses sind z.B.: • Haushaltsgeräte wie Bügeleisen, Föne, Lockenstäbe, elektr. Zahnbürsten, Eierkocher, elektr. Messer, Handmixer, Toaster, Wasserkocher, Telefone, Uhren, Taschenrechner, Rauchmelder, Taschenlampen ... • Kleinwerkzeuge wie Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Schleifmaschinen, Heißklebepistolen, Lötkolben ... • Unterhaltungs-Elektronikgeräte wie Fernbedienungen, Handys, Smartphones, Tablets, MP3-Player, Radios, Kopfhörer, Lautsprecher, PC-Tastaturen und -Mäuse, Kabel ... • batteriebetriebenes Spielzeug Energiesparlampen, Batterien so wie Altgeräte mit fest eingebauten Batterien dürfen nicht eingeworfen werden! Bitte geben Sie diese Geräte am Umweltmobil oder an einem unserer Wertstoffhöfe ab. Lose Batterien in den Geräten müssen vor dem Einwerfen entfernt und als Sonderabfall entsorgt werden. Elektroschrott Elekro-Großgeräte Elektrische Großgeräte, Gasherde und Kühlg e räte können mit den in der Mitte des Heftes sich befindenden Postkarten zur Abholung angemeldet werden. Bitte geben sie unbedingt Art und Anzahl der abzuholenden Geräte an und schicken Sie die Postkarte frankiert an die angegebene Anschrift! Sie erhalten dann nach ca. 14 Tagen eine Rückantwort, mit Angabe des Abholtermins. Bitte stellen Sie die Geräte am Abholtag um 6.00 Uhr auf dem Bürgersteig bereit. Die Anmeldung von Elektrogeräten zur Abholung kann auch mit einer neutralen Karte, telefonisch, per Fax oder E-Mail, erfolgen. Telefon: (0631) 7105-500/-250 Telefax: (0631) 7105-449 E-Mail: [email protected] Bitte beachten: Ist die Anschrift, an der die Geräte abgeholt werden sollen und die Anschrift für die Rückantwort nicht dieselbe, bitte die Abholadresse unbedingt auf der Vorderseite der Postkarte anzugeben. Welche Elektro-Großgeräte könn en zur Abholung angemeldet werden? • Computer • CD/DVD-Gerät • Drucker • Dunstabzugshauben • Dampfreiniger • elektrische Grills • elektrische Heizgeräte und -radiatoren • elektrische Rasenmäher und Werkzeuge • Elektroherde • Gasherde • Ergometer u.a. Fitnessgeräte mit elektronischen Bauteilen • Fernseher, Computermonitore • größere elektrische Kinderspielzeuge • Gefriertruhen, Kühl- und Gefrierschränke oder -Kombinationen • Lampen (ohne Leuchtmittel) • Mikrowellenöfen • Mobile Klimageräte • Staubsauger • Sonnenbänke (ohne Röhren) • Spülmaschinen • Stereoanlagen • Videogeräte • Waschmaschinen • Wäschetrockner, Wäscheschleudern Die Aufzählung ist nicht vollständig. Haben Sie weitere Fragen, dann rufen Sie uns bitte an. nicht abgeholt werden: Elektrogroßgeräte aus gewerblicher Nutzung Bitte beachten : Es besteht auch die Möglichkeit, alle Geräte, einschließlich Kühlgeräten, auf dem Wer ts tof fh of in Kindsbach und dem Wertstoffhof der ZAK im Kapiteltal kostenlos abzugeben! Hinweis: Sollten Sie Altkleider/-schuhe abzugeben haben, können diese bei der Abholung der Elektrogroßgeräte dem Personal mitgegeben werden (näheres dazu auf Seite 19). 15 Sperrmüll Die Abholung des Spermülls erfolgt auf Abruf. Jeder an die Abfallentsorgung angeschlossene Haushalt hat zweimal jährlich die Möglichkeit, Sperrmüll bis zu 5 m3 pro Abholung kostenlos anzumelden. Die Anmeldung kann telefonisch unter (0631) 7105-500/-250, per Fax (0631) 7105-449, per Mail: [email protected] oder per Post erfolgen. Der Abholtermin wird ca. 14 Tage nach der Anmeldung schriftlich mitgeteilt! Die Sperrmüllabfuhr erfolgt mit zwei Fahrzeugen! Ein Fahrzeug nimmt alle Sperrmüllgegenstände aus Holz, z.B. Möbelholz, Regalbretter usw., das zweite Fahrzeug den nicht verwertbaren Rest-Sperrmüll, auf. Stellen Sie den Sperrm üll bitte getrennt nach Holz- und Rest-Sperrmüll, am Abfuhrtag um 6.00 Uhr auf dem Bürgersteig bzw. am Straßenrand bereit. Unter dem Begriff Sperrmüll versteht man alle Gegenstände, die man bei einem Umzug mitnehmen würde und die trotz Zerkleinerung nicht in die Restabfall tonn e passen! (Ausnahme: Elektrogeräte siehe Seite 14) Zum SperrmÜll gehÖren Nicht mitgenommen werden Alle Haushaltsgegenstände (Kantenl äng e max. 2 m) wie z.B. • Autoteile (Ausnahme: Autositze) (siehe Seite 28) • Kinderw agen • Auto-/Kindersitze • Elektro- und Benzinrasenmäher (siehe Seite 14 und 29) • Fahrräder • Roller • Gartenmöbel • Möbel • Elektrogeräte aller Art (siehe Seite 14) • größere Kinders pielz eug e • Balkongeländer und -dächer • große Koff er und Kisten • Gartenzäune • Holzkohle- und Gasgrills • Haushaltsgegenstände die in die Resta bfalltonne passen • Holz-, Kohle- und Ölöfen (bei Ölöfen den Tank vollständig entleeren, rein ig en und mit geöffnetem Tank auf den Kopf stellen; Tankrückstände und Filter zum Umw eltm obil) • Gegenstände aus Metall • Mit Kleinteilen gef üllte Abfallsäcke oder Kisten (Ausnahme Metall)! • Öltanks/-fässer • Teppiche/Bodenbeläge (zus ammeng erollt) • Teile aus Bau- oder Umbaumaßnahmen, wie Holz z.B. Deckenv erkleid ungen, Dachlatten, Duschwände, Fußleisten, Steine, Türen, Fenster, Badewannen, Toiletten usw. • Wäscheständer/-körbe usw. • Kartonagen, Papier usw. • Regentonnen • Matratzen • Fed erbetten und -kissen 16 Batterien und Akkus aus Haushalten Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau: Bruchmühlbach: Neues Rathaus, Grundschule Martinshöhe: Grundschule Miesau: Grundschule Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn: Laut Batterieverordnung ist jede/r Käufer/in von Batterien, Akkus oder Knopfz ellen verpflichtet, die ge brauchten Batterien zur ückzugeben. Enkenbach: Parkplatz Verbandsgemeindeverwal tung, Hauptstraße (Seiteneingang) Baalborn: Parkplatz Bürgerhaus, Kehrstraße Hochspeyer: Rathaus Verbandsgemeinde Kaiserslautern Süd: Fest im Gerät eingebaute Batter ien sind zusammen mit dem Elektroaltgerät (Seite 14-15) zu entsorgen! Kaiserslautern: Verbandsgemeindeverwaltung Die Batterierückgabe kann entweder beim einschlägigen Fachhandel, bei den Sonderabfallsammlungen des Landkreises am Umweltmobil, bei der Sonderabfallannahmestelle der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK), am Wertstoffhof Kindsbach in den Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung in der Burgstraße 11 und am Altenhof 6 oder an den nebenstehend genannten Batteriesammelstellen erfolgen. Verbandsgemeinde Landstuhl: Für Starterbatterien (z.B. Autobatterien) wird vom Handel ein Pfand erhoben, das bei der Rückgabe der verbrauchten Batterie im Handel zurückerstattet wird. Am Umweltmobil sowie dem Sonderabfallzwischenlager der ZAK können Starterbatterien ohne Pfanderstattung kostenlos abgegeben werden. Für Batterien und Knopfzellen stehen im Landkreis an den folgend genannten Standorten Sammelcontainer: Krickenbach: Gemeindehaus Queidersbach: Hauptschule Bann: Grundschule, Rathaus Hauptstuhl: Feuerwehrgerätehaus Kindsbach: Grundschule, Wertstoffhof Kindsbach Landstuhl: Rathaus; Grundschule „In der Au“, IGS/ Realschule Plus, Theodor-Heuss-Grundschule, Reha-Zentrum Langwiedener Straße Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg: Hirschhorn: Am Bahnübergang Katzweiler: Eisenbahnstr., bei den Glascontainern Mehlbach: Alte Schule Olsbrücken: Bürgermeisteramt Otterbach: Sternberger Straße, Parkplatz FC Phönix/TUS Otterbach Niederkirchen: Am Rathaus Otterberg: Verbandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach: Ramstein: Verbandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeinde Weilerbach: Reichenbach-Steegen: Bahnhofstraße Rodenbach: ehem. Milchhaus, Turmstraße Schwedelbach: Glascontainer, Nähe Kompostplatz Weilerbach: Verbandsgemeindeverwaltung 17 Sonderabfall Sonderabfälle sind Abfälle, die aufgrund ihres Schadstoffgehaltes Mensch, Tier und Umwelt gefährden. Sie sind aus Gründen der öffentlichen Sicherheit von der gemeinsamen Entsorgung mit dem übrigen Abfall ausgeschlossen und dürfen auf keinen Fall über die bereitgestellten Abfalltonnen oder die Toilette entsorgt werden. Sonderabfälle aus Privathaushalten können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos am Umweltmobil oder an der Sonderabfallannahmestelle der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern im Kapiteltal abgegeben werden. Die Termine, an denen das Umweltmobil in Ihrer Orts- bzw. Verbandsgemeinde ist, sowie die dazugehörigen Standorte finden Sie auf dem Müllabfuhrplan in der Heftmitte. Zu Sonderabfällen gehören: • Altöl • Asbestzementprodukte, max. 5 kg (staubdicht verpackt, keine Annahme am Umweltmobil) • Dichtungs- und Isoliermassen • Düngemittel • Energiesparlampen • Feuerlöscher • Fixier- und Entwicklerlösungen • Gasflaschen • Halogenlampen • Holzschutzmittel • Insektizide • Klebemittel • Kondensatoren • Lacke und Farben • Laugen • Leuchtstofflampen (nicht zerbrechen) • Lösemittel • Medikamente (ohne Umverpackung) • Mineralfaser und Dämm-Materialien, bis 1 m3 kostenfrei (staubdicht verpackt, keine Annahme am Umweltmobil) • Nagellack und Nagellackentferner • ölverunreinigte Lappen • PUR-Bauschaumdosen • Pflanzenschutzmittel • quecksilberhaltige Thermometer • Reinigungsmittel: z.B. Abflussreiniger • Säuren • Schädlingsbekämpfungsmittel • Spraydosen mit und ohne Restinhalt • Autobatterien • teerhaltige Rückstände • Batterien aller Art • Unkrautvernichtungsmittel • Benzin, Diesel, Petroleum • Verdünnung 18 Sonderabfall Am Umweltmobil können zusätzlich zu den Sonderabfälle auch Elektrokleingeräte (siehe Seite 14) abgegeben werden. ÖFFNUNGSZEITEN der Sonderabfallannahmestelle der Zentralen Abf allw irtschaft Kaiserslautern im Kapiteltal Montag - Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: Samstag: 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr Telefon: (0631) 34117-0 Bitte beachten: Am Umweltmobil werden keine Sonderabfälle aus Gewerbebe trieben angenommen. Gew erb eb etriebe, auch Kleingew erb e betrieb e, müssen ihre Sonderabfälle zur Sonderabfallannahmestelle der ZAK im Kapiteltal bringen. achtung Sonderabfälle und Elektrok leingeräte müsse n de m Pe rsonal des U mweltmob ils persönlich überg eben und dürfen nicht unbeaufsichtigt abgestellt werden. Zuw iderhandl ungen sind strafbar. Altkleider Seit Mitte 2013 werden durch die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Kaiserslautern Altkleider und -schuhe gesammelt und einer Verwertung zugeführt. Über die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) arbeiten wir mit zertifizierten Firmen zusammen, die eine hochwertige Verwertung der Altkleider garantieren. Der dabei erzielte Erlös kommt allen Abfallgebührenzahlern des Landkreises zugute. An beiden Wertstoffhöfen des Landkreises, sowohl in Kindsbach, als auch im Kapiteltal, in Bruchmühlbach am Penny-Markt sowie in Sembach neben den Glascontainern (Kaiserstraße/L401) stehen entsprechende Sammel container der ZAK für Altkleider und -schuhe bereit. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die ausgedienten Textilien am Umweltmobil ab zugeben oder sie bei einem vereinbarten Abholtermin von Elektroaltgeräten, dem Personal des Fahrzeugs am Tag der Abholung mitzugeben. Bitte nur saubere Textilien und Schuhe (paarweise), in Säcke verpackt, abgeben. 19 Glascontainer Bitte geben Sie das Glas ohne Schraubverschlüsse und Korken, nach Farben getrennt, in die entsprechenden Container. Das Ablagern von Glas und anderen Wertstoffen wie z.B. Papier oder Abfällen auf oder neben den Containern ist, auch wenn der Container voll ist, nicht zulässig und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet! Was gehört in den Glascontainer? Nicht in den Glascontainer gehören: E i nwe g f lasche n, Fla ko ns a us G las, Konservengläser, sauber, ohne Inhalt Porzellan, Tongefäße u. -vasen, Autoscheiben/Fenst erg las, Glühbirnen, Bleiglas, hitzebeständiges Glas z.B. Einmachgläser Glas in Fremdfarben Glas, das sich von der Farbe her nicht den Weiß-, Braun- oder Grünglascontainern zuordnen lässt, z.B. rotes oder blaues Glas, soll in den Grünglascontainer geworfen werden. Sammelstellen für Glas Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau: EINWURFZEITEN Montag - Samstag: 8.00 - 13.00 Uhr 15.00 - 19.00 Uhr Nicht an Sonn- und Feiertagen! Außerhalb dieser Zeiten ist der Einwurf von Glas untersagt. Bruchmühlbach: Zufahrt zum Penny-Markt, Alte Straße Gasstation Elschbach: Dorfplatz Gerhardsbrunn: Am Hochbehälter Sembach: Kaiserstraße Parkplatz Ortsausgang (Richtung Kaiserslautern) Lambsborn: Friedhofsparkplatz Diemerstein: Ev. Kinderheim Diemersteiner Str. Langwieden: Nähe Friedhof am Ortseingang Fischbach: Mehrzweckhalle Frontalstraße Martinshöhe: Elisabethenstraße-Parkplatz Frankenstein: Bahnhof Holzverladeplatz, Wochenendgebiet Schliertal, Buswendeplatz Thörigtal Miesau: Warmfreibad-Parkplatz, EDEKA-Markt Vogelbach: Zum Peterswald, Dorfgemeinschaftshaus Parkplatz Hochspeyer: Bauhof Weiherstr. 55 Kerweplatz, Heidenhübel/Nelkenstraße, Zufahrt zur GrünabfallSammelstelle Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn: Waldleiningen: Harzofenstraße, Stüterhof Alsenborn: Josefstraße Kerweplatz, Parkplatz Schwimmbad Verbandsgemeinde Kaiserslautern Süd: Baalborn: Ende Steinstraße am Wendeplatz Enkenbach: Integrierte Gesamtschule Am Mühlberg, Protest. Alten- u. Pflegeheim Untere Eselsmühle, Grundschule Ringstr, Parkplatz Bahnhof Finsterbrunnertal: Naturfreundehaus Johanniskreuz: Gasthaus Braband Krickenbach: Gemeindeverwaltung Lindener Str., Dorfplatz Mehlingen: Kerweplatz Friedrichstraße, Sportzentrum, Grünabfall-Sammelstelle Am Wasserturm Langensohl: Parkplatz am Kreisel Neuhemsbach: Hauptstraße Ortsausgang (Fahrtrichtung Heinzental) Queidersbach: Ecke Bach-/Bruchstraße, Auf der Heide Fahrzeughalle, Regionale Schule Jahnstraße 20 Linden: L 363 an der Kläranlage Glascontainer Schopp: Schmalenberger Straße Waldparkplatz, Am Friedhof Drehenthalerhof: Am Friedhof, Glashütterstraße Stelzenberg: Feuerwehr, Römerweg Wendeplatz Heimkirchen: Dorfplatz Trippstadt: Dorfplatz, Sägmühle Campingplatz, Am Bauhof, Aschbacherhof, Gasthaus Dengel (OT Neuhof) Morbach: Lindenstraße Verbandsgemeinde Landstuhl: Bann: Schillerstraße Zufahrt zum Tennisplatz, Kerweplatz Bruchstraße, Grundschule, Waldstraße am Kreisel Hauptstuhl: Feuerwehrgerätehaus Kindsbach: Mehrzweckhalle, Parkplatz Friedhof, Parkplatz am Bärenlochweiher, Grundschule Schulstraße, Bauhof Hirtenpfad Landstuhl: Feuerwache, Kerweplatz Neuer Markt, Weiherstraße Parkplatz, Sankt-Nikolaus-Altenzentrum, Integrierte Gesamtschule, Friedrich-EbertHauptschule, Mühlstraße, Bahnstraße bei Küchenstudio Stutzinger, Torfstraße Nähe Freßnapf Heiligenmoschel: Sporthalle Im Allenwoog Niederkirchen: Wasgau-Markt, Kindergarten Otterberg: Integrierte Gesamtschule, IDEAL Hauptstraße, Parkplatz Jakob-Mayerstraße, Parkplatz Johannisstraße, Campingplatz Parkplatz Schallodenbach: L382 hinter dem Friedhof Schneckenhausen: Hauptstraße Dorfbrunnen Wörsbach: Parkplatz Friedhof Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach: Hütschenhausen: Wasgau-Markt, Parkplatz Eckstraße, Parkplatz am Friedhof Kottweiler-Schwanden: Parkplatz Langenäckerstraße, Reichenbacher Straße Miesenbach: Alte Schule Haupstraße Niedermohr: Am Friedhof Melkerei: Burgweg Obermohr: Bachweg Gemeindeplatz Atzel: Parkplatz Fichtenplatz, Stettiner Straße, Nardinistr. Parkplatz am Weg zum Schützenhaus, In der Atzel, Königsberger Straße Grundschule, Berliner Straße, Reha-Zentrum Am Rotenborn Ramstein: Kiosk Kindsbacher Straße 39 b, SBK-Markt Rathausring Mittelbrunn: Ecke Mühlenweg / Wimmelsbacher Weg Spesbach: L 356 Mitfahrerparkplatz am NETTO-Markt Oberarnbach: Banner Straße Feuerwache Reuschbach: Ortsstraße/Ecke Rübental Schrollbach: Am Friedhof Steinwenden: Am Bahnhof Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg: Verbandsgemeinde Weilerbach: Frankelbach: Am Friedhof Erzenhausen: Schwedelbacher Straße Parkplatz Hirschhorn: Am Bahnübergang Eulenbis: K 20 Parkplatz neben Regenüberlaufbecken Katzweiler: Eisenbahnstraße Kollweiler: Am Friedhof Mehlbach: Parkplatz vor dem Friedhof Mackenbach: Am Busbahnhof, Goethestraße Obersulzbach: Wendehammer Hauptstraße Reichenbach-Steegen: Ehemaliger Bahnhof Olsbrücken: Auf den Wingerten, Hauptstraße am Friedhof Rodenbach: Waldstraße am Schwimmbad, Hübelbrunnenstraße bei Grünabfall-Sammelstelle Otterbach: Sternberger Staße am Sportplatz, Lauterhofstraße Parkplatz Pfalzwerke Schwedelbach: Pörrbacher Straße bei GrünabfallSammelstelle Sambach: Katzweiler Straße Bushaltestelle Ortsmitte Weilerbach: Borngasse, Mörikestraße 26, Spitzäckerstraße Parkplatz, Heizwerk Isigny-Allee Untersulzbach: Dorfplatz Pferchstraße 21 Wertstoffhöfe Wertstoffhof Kindsbach angenommen werden Der Wertstoffhof befindet sich auf dem Gelände des Bauhofs der Verbandsgemeinde Landstuhl in Kindsbach, Hirtenpfad 65. • Altholz, nicht schadstoffbelastet wie Zimmertüren, Wand- und Deckenverkleidung lackiert oder verleimt, jedoch nicht mit Holzschutzmittel behandelt. ÖFFNUNGSZEITEN • Altkleider, Schuhe – jedoch keine verschmutzten oder verschimmelten Textilien Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: 13.00 - 17.00 13.00 - 17.00 13.00 - 17.00 9.00 - 13.00 Uhr Uhr Uhr Uhr • Aufbereitbarer Bauschutt wie Steine, Beton, Erde, Fliesen, Sanitärkeramik • Batterien (keine Autobatterien) Bei Fragen zum Wertstoffhof Kindsbach wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Telefon (0631) 7105-505 oder -408. Privatpersonen sowie Gewerbebetriebe aus dem Landkreis Kaiserslautern, die mit Restabfallgefäßen an die Abfallentsorgung angeschlossen sind, können dort Wertstoffe bis zu einem Maximalvolumen von 0,5 m3 pro Wertstoffart, einmal monatlich anliefern. ACHTUNG Bei Überschreitung des zugelassenen Wertstoffvolumens erfolgt eine Rückweisung von Seiten der Beschäftigten des Wertstoffhofes. Das Abstellen von Wertstoffen am Wertstoffhof außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten ist unte rsagt und ste llt e ine Ordnungswidrigkeit dar. 22 • CDs/DVDs • Gipskartonplatten (Rigipsplatten) ohne Styropor-Anhaftungen • Glasbausteine • Elektroschrott, alle Elektroaltgeräte, eins chließlich Kühl- und Gefriergeräte • Energiespar-, LED-, Halogenund Leuchtstofflampen • Fensterrahmen aus Metall und Kunststoff (ohne Glas) • Flachglas z.B. Fensterscheiben • Korken aus Kork – keine Kunst stoffkorken • Körperhafte Kunststoffe z.B. Gartenmöbel oder Wäschekörbe – keine Verp ackungsmaterialien! • Metalle – Eisen- und Nichteisenmetalle – aber keine Öltanks! • Pappe, Papier, Kartonagen (sauber) – aber keine Tapeten! • PUR-Bauschaumdosen • Kunststofffolien (sauber) – keine Agr arf olie wie z.B. Silofolie! • Styropor (sauber) – kein Styrodur • Sperrmüll : Möbel, Teppiche, Matratzen u.s.w. Wertstoffhöfe Nicht angenommen werden • Altholz schadstoffbelastet: mit Holzschutzmittel beh andeltes Holz (Jägerzäune, kesseld rucki mp räg niertes Holz), verfaulte, verpilzte, angebrannte oder mit Altöl verschmutzte Hölzer • Agrar folie • Altreifen • Autobatterien • asbesthaltige Materialien (z.B. Eternitplatten) • Baumstämme, Wurzelstöcke, Grünschnitt Zusätzlich können am Wertstoffhof der ZAK folgende Materialien abgegeben werden: • Altholz schadstoffbelastet • Altreifen (mit und ohne Felgen bis zu 4 Stück kostenfrei) • Autobatterien (Sonderabfallzwischenlager) • Dämmmaterial wie Glas- und Steinwolle staubdicht verpackt - bis max. 1 m3 kostenfrei, (Sonderabfallzwischenlager) • Feuerlöscher • Bauschutt, nicht aufbereitbar d.h. mit Kunststoff, Holz, Dämmmaterial oder Rigipsplatten vermischter Bauschutt • Grünschnitt • Dämmmaterial (Glas- u. Steinwolle) • Sonderabfälle z.B. Lacke, Farb- und Kleberreste, Holzschutzmittel, Medikamente, Reinigungsmittel … (Sond erabfallz wischenlager) • Fensterrahmen aus Holz • Gelbe Wer tstoffsäcke • Feuerlöscher • Sonderabfälle (z.B. Lack-, Farb- und Kle ber reste, H olzschutzmittel…) • Holzartige Gartenabfälle • Holz-Fensterrahmen • Restabfälle Erworben werden können am Wertstoffhof der ZAK: • Tapeten • Blumenerde (Sack) • teer- oder bitumenhaltige Materialien (z.B. Dachpappe) • Holzbriketts • Bio- und Grünkompost (lose) • Mutterboden-Kompost-Gemisch (lose) • Rindenmulch (Sack oder lose) Wertstoffhof ZAK Der Wertstoffhof der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern befindet sich im Kapiteltal in Kaiserslautern Alle Wertstoffe, die am Wertstoffhof Kindsbach angenommen werden, können auch am Werts toffhof der ZAK, entsprechend den dort gültigen Annahmebedingungen abgegeben werden. ÖFFNUNGSZEITEN Montag - Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: Samstag: 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr Telefon: (0631) 34117-0 23 Abfall aus anderen Herkunftsbereichen Zu dieser Abfallkategorie, den sog. gewerbl. Siedlungsabfällen gehören: in Geschäftshäusern, Gewerbe- und Industriebetrieben, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Heimen sowie bei freiberuflich Tätigen anfallende feste, nicht produk tionsspezifische Abfälle, wie Büroabfälle, Heizungsrückstände, Kehricht u.ä. sowie produktionsspezifische Abfälle, die nicht mehr in den Produktionskreislauf gelangen. Gewerbliche Siedlungsabfälle zur Verwertung können von den Unternehmen eigenverantwortlich einer solchen zugeführt werden. Gewerbliche Siedlungsabfälle zur Be seitigung sind der Abfallwirtschaft des Landkreises zu überlassen. Je nach anfallender Restabfallmenge kann vom Unternehmen zwischen einer oder mehrerer Restabfalltonne von 60 l, 90 l, 120 l und 240 l mit vierzehntägiger Leerung oder einem Umleercontainer von 1,1 m3, 3,3 m3 und 5,5 m3 mit vierzehntägiger oder wöchentlicher Leerung gewählt werden. Das Restabfallbehältervolumen wird anhand der vom Unternehmen vorgelegten Daten und Unterlagen festgesetzt und beträgt ohne Entsorgungsverbund mindestens 60 l. Entsprechend der gemachten Anga ben werden die Tonnen- bzw. Containergröße unter Zugrundelegung von Einwohnergleichwerten analog der Tabelle in der Abfallsatzung des Landkreises Kaiserslautern ermittelt und das Unternehmen veranlagt. 24 Für Gewerbe entfällt das Vorhalten der Biotonne, wenn die Bioabfälle kompostier t oder einer externen Ver wer tung (Nachweis erforderlich) zugeführt werden. Gewerbebetriebe erhalten dann, wie private Haushalte auch, eine ermäßigte Abfall gebühr (siehe Tabelle Seite 6). W ird d i e Ve r we r tun g d e r B io a b f äll e nicht nachgewiesen, wird bzw. werden abhängig von der Größe de s ver an lagten Resta bfalltonnenvolumens eine bzw. mehrere Bioabfalltonne/n gestellt. Bei Bedarf kann das Volumen für die Biotonne/n, abweichend von derRegelung für Privathaush alte, auf maximal das gleiche Volumen wie das der veranlagten Restabfalltonne/n erh öht werden. Gewerbebetriebe, die sich zusammen mit Privathaushalten auf einem Grundstück befinden, können sich mit diesen zu einem E ntsorgungsverbund (siehe Seite 6/7) zusammenschließen. Entsorgung über Großbehälter Die zur Abfallentsorgung erforderlichen Großbehälter sind vom Anschlusspflich tigen, in der Regel vom Grundstückseigentümer zu beschaffen und bereit zu stellen. Es ist darauf zu achten, dass es sich hierbei um Normbehält er handelt, die entweder bei Containerdiensten angemietet oder bei Behälterbaufirmen er worben werden können. Die Mietkosten für Container werden dem Unternehmen direkt vom Vermieter in Rechnung gestellt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Telefon (0631) 7105-329 oder -235. Abfall aus anderen Herkunftsbereichen Die jährliche Gebühr für die wöchentlich einmalige Abfuhr von Restabfällen incl. der Entsorgungsgebühren beträgt für: einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 1,1 m3 Fassungsvermögen 2.024,52 E einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 3,3 m Fassungsvermögen 5.100,72 E einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 5,5 m3 Fassungsvermögen 7.319,64 E 3 Die jährliche Gebühr für die vierzehntägige Abfuhr von Restabfällen incl. der Entsorgungsgebühren beträgt für: einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 1,1 m3 Fassungsvermögen 1.012,32 E einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 3,3 m Fassungsvermögen 2.550,36 E einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 5,5 m3 Fassungsvermögen 3.659,88 E 3 Die Gebühr für eine einmalige Abfuhr von Restabfällen incl. der Entsorgungsgebühren beträgt für: einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 1,1 m3 Fassungsvermögen 89,86 E einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 3,3 m3 Fassungsvermögen 188,24 E einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 5,5 m3 Fassungsvermögen 250,91 E Die Gebühr für eine einmalige Abfuhr ohne die Entsorgungsgebühren beträgt für: einen Großbehälter (Absetzbehälter) mit 5,5 m3 Fassungsvermögen 91,96 E einen Großbehälter (Absetzbehälter) mit 7,0 m Fassungsvermögen 91,96 E einen Großbehälter (Absetzbehälter) mit 10,0 m3 Fassungsvermögen 99,50 E 3 einen Großbehälter (Abrollbehälter) mit 15,0 m3 Fassungsvermögen 115,69 E einen Großbehälter (Abrollbehälter) mit 20,0 m3 Fassungsvermögen 126,57 E einen Großbehälter (Abrollbehälter) mit 30,0 m3 Fassungsvermögen 139,54 E Bitte beachten: Bei Entsorgung über Absetz- bzw. Abrollbehälter werden die Geb ühren für die Entsorgung der Abfälle nach der jeweils gültigen Gebührensatzung der Zentralen Abfallwirtschaft Kaisersl autern (ZAK) ges ondert berechnet. Auf dem Gebührenbescheid der Kreisverwaltung, sind die Gebühren für die Abfuhr und die Entsorgung getrennt ausgewiesen. Als Nachweis liegt dem Gebühren bescheid die Anlieferbescheinigung (Wiegeschein) der ZAK bei. 25 Papiertonne Die blaue Papiertonne wird alle 4 Wochen entleert. Bitte beachten Sie die entsprechenden Abfuhrpläne für Ihre Verbandsgemeinde und stellen Sie die Papiertonne am Abfuhrtag um 6.00 Uhr zur Entleerung bereit. Die Sammlung von Altpapier im Landkreis Kaiserslautern er folgt über blaue 240 Liter Gefäße. Diese Tonne darf nur mit Altpapier, Pappe und Kartonagen befüllt werden. Eine missbräuchliche Nutzung der Papiertonne stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Sollte sich auf Ihrem Grundstück keine Papiertonne befinden oder sollte die vorhandene Papiertonne beschäd igt sein, so können Sie dies telefonisch der Kreisverwaltung Kaiserslautern (siehe Seite 30) melden. Falls die Papiertonnen nicht ausreichen oder zuv iele Gefäße aufgestellt worden sind, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir veranlassen dann die zusätzliche Aufstellung, den Abz ug oder den Austausch der entsprechenden Tonnen. Reicht das Tonnenvolumen im Einzelfall einmal nicht aus, können Papier und Pappe zusätzlich in Kartons neben der Tonne zur Abholung bereit gestellt werden. Fällt regelmäßig sehr viel Papier/Pappe an, empfiehlt sich die Aufstellung eines 1,1 m3 Papiercontainers. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung. Bitte beachten: Große Papiermengen können auch auf den Wertstoffhöfen in Kindsbach oder im Kapiteltal abgegeben werden. Was GEHöRT in die Papiertonne Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge Bücher Papp-Kartons (keine Tetrapaks) Geschenk- und Packpapier (keine Geschenkfolie) Papier wie Werbebroschüren und -flyer, Briefe, Briefumschläge (Um-)Verpackungen aus Papier/ Pappe (mit und ohne grünen Punkt) In der Papiertonne darf nur sauberes Papier gesammelt werden! nicht in die Papiertonne gehören Verbundstoffe wie Getränkekartons, sie gehören in den gelben Sack! Tapeten sie geh ören in die Restabfalltonne. Verunreinigtes Papier und verschmutzte Pappe wie z.B. Backpapier, Pizzaschachteln, Papierhandtücher, gebrauchte Papiertaschentücher gehör en ebenfalls zum Restabfall. Ordner gehören zum Restabfall 26 Internet Verschenkmarkt Beim Internet-Verschenkmarkt handelt es sich um eine auf der Homepage der Kreisverwaltung Kaiserslautern verlinkte, nicht kommerzielle, kostenlos zu nutzende Online-Plattform, über die Gebrauchsgegenstände getauscht und verschenkt werden können. Die Bürger/innen des Landkreises Kaiserslautern können hier Inserate aufgeben und gut erhaltene Möbel, funktionstüchtige Elektrogeräte oder andere Gegenstände tauschen, verschenken oder auch suchen. Je genauer die Beschreibung der angebotenen bzw. gesuchten Artikel ist, desto größer ist die Chance, dass sich für das Angebot ein Interessent findet. Die Anzeigen einsehen können auch Einwohner anderer Kommunen. Und so gelangen Sie zur Verschenkmarkt-Plattform: Unter www.kaiserslautern-kreis.de finden Sie die Text-Grafik (siehe rechte Abbildung) die Sie mit einem Klick auf die Plattform des Verschenkmarktes weiterleitet. Abfall-App Ab Januar 2017 stellt der Landkreis Kaiserslautern eine Abfall-App bereit. Darüber können die Abfuhrtermine, sowohl die der einzelnen Abfallfraktionen, als auch die Termine das Umweltmobil betreffend, bei Bedarf jederzeit abgerufen werden. Auch eine Erinnerung an den Abfuhrtag der eigenen Tonnen ist über diese App einzurichten. Über den hier abgedruckten QR-Code, der auch auf der Homepage der Kreisverwaltung zu finden ist, kann die App entweder über den APP Store (Apple iOS) oder über den Google Play Store (Android) heruntergeladen werden. Im Laufe des Jahres soll die App optimiert und mit weiteren Zusatzfunktionen ausgestattet werden. 27 Welcher Abfall gehört wohin? Aktenordner Leere Aktenordner werden über den Restabfall entsorgt. Altautos, Autowracks, Autoteile müssen über zertifizierte Ver wer terbetriebe, die nach der Altauto-Verordnung anerkannt sind, entsorgt werden (siehe „Gelbe Seiten“). Altmedikamente können in der Apotheke, am Umweltmobil und an der Sonderabfallannahmestelle der ZAK abgegeben werden. Sie dür fen auf keinen Fall in die Restabfalltonne oder in die Toilette geworfen werden. Altöl Nach der geltenden Altölverordnung muss derjenige, der Motor- und Getriebeöl verkauft, dieses auch in gleicher Menge kostenlos zurücknehmen. Bitte machen Sie von dieser Rückgabemöglichkeit Gebrauch. Altbestände oder verunreinigtes Altöl in haushaltsüblicher Menge sowie Ölfilter können am Umweltmobil oder an der Sonderabfallannahmestelle der ZAK abgegeben werden. Asbest, Wellasbest, Asbestschindeln, Fassadenplatten Asbesthaltige Materialien sind Produkte, bei denen die Entstehung von Staub, z.B. beim Sägen oder Brechen, vermieden werden muss, da diese Stäube krebserregend sind. Lassen Sie asbesthaltige Materialien nur durch zertifizierte Fachfirmen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 entfernen. Asbest muss als Sonderabfall entsorgt werden. Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Kaiserslautern, Telefon (0631) 7105-408 und -505. Autobatterien Nach der Batterieverordnung wird beim Erwerb einer Starterbatterie ein Pfand erhoben, das bei Rückgabe der verbrauchten Batterie rückerstattet wird. Es besteht auch die Möglichkeit, Autobatterien am Umweltmobil oder an der Sonderabf allannahmes telle der ZAK kostenfrei, ohne Pfanderstattung, abzugeben. 28 Autoreifen sollten dem Händler zurückgegeben werden. Am Wertstoffhof der ZAK können bis zu vier Reifen (mit oder ohne Felgen) kostenlos abgegeben werden. Badewannen und Duschtassen, egal aus welchem Material, werden nicht vom Sperrmüll mitgenommen, sondern müssen zu den Wertstoffhöfen ge bracht werden. Bettdecken und Kopfkissen Falls die Bettdecken oder Kopfkissen noch brauchbar sind, fragen Sie bitte bei Hilfs organ isationen an, ob Bedarf besteht. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Decken und Kissen über den Sperrmüll entsorgen oder zu den Wertstoffhöfen bringen. CDs/DVDs können über den Restabfall entsorgt oder in die Kunststoffcontainer auf den Wertstoffhöfen gebracht werden. Elektro-Speicherheizgeräte/ Nachtspeicheröfen Diese Heizgeräte können in verschiedenem Umfang festgebundene oder schwachgebundene Asbestprodukte enthalten. Ob ein Elektro-Speicherheizgerät Asbest enthält, kann nach Angabe von Fabrikat und Gerätetyp bei der Abfallberatung der Kreisverwaltung Kaiserslautern erfragt werden: Telefon (0631) 7105-408 oder -505. Alle Speicherheizgeräte können ungeöffnet, staubdicht in Folie verpackt am Wertstoffhof der ZAK als Elektroaltgeräte abgegeben werden. Die Entsorg ung von Speicherh eizgeräten darf nur von Fachfirmen mit Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 durchgeführt werden. Die Geräte dürfen auf keinen Fall geöffnet werden! Ausk unft über zugelassene Firmen gibt die Kreish andw erk ers chaft unter Telefon (0631) 37122-0. Energiespar- und Halogen-Lampen gehören zum Sonderabfall und können am Welcher Abfall gehört wohin? Umweltmobil, der Sonderabfallannahmestelle der ZAK und am Wertstoffhof in Kindsbach abgegeben werden. Erdaushub Erdaushub kann bei der ZAK und in genehmigten Sandgruben gegen Bezahlung abgegeben werden. Über Internet kann die Boden- und Bauschuttbörse Rheinland-Pfalz unter der Adresse www.alois-info.de abgefragt werden. Feuerlöscher können am Umweltmobil sowie an der Sond era bfallannahmestelle der ZAK abgegeben werden. Pfandflaschen bitte beim Händler zurückgeben. Gasflaschen/-kartuschen können am Umweltmobil sowie an der Sonderabfallannahmestelle der ZAK abgegeben werden. Pfandflaschen bitte beim Händler zurückgeben. Gasherde werden bei der Elektrogerätesammlung nach Anmeldung mitgenommen. Kleintier- und Katzenstreu Kompostierbares Streu aus Holz oder Stroh darf ohne Kotbestandteile in die Biotonne gegeben werden. Der Kot sowie mineralisches Kleintier- oder Katzenstreu muss über die Restabfalltonne entsorgt werden. Auf keinen Fall über die Toilette entsorgen! Kochtöpfe, Geschirr und Besteck in größeren Mengen können auf den Wertstoffhöfen in Kindsbach oder im Kapiteltal abgegeben werden. Kleine Mengen können über die Restabfalltonne entsorgt werden. Leuchtstoffröhren können am Umweltmobil sowie an der Sonderabfallannahmestelle der ZAK abgegeben werden. Öltanks müssen über einen zertifizierten Fachbetrieb entsorgt werden. Anschriften entnehmen Sie bitte den entsprechenden Branchentelefon büchern (Stichwort: Tankreinigung). Rasenmäher Benzinrasenmäher werden über zertifizierte Annahmestellen oder Verwerterbetriebe, die nach der Altautoverordnung anerkannt sind, entsorgt. Elektrorasenmäher können bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern als Elektro-Großg erät zur Entsorgung angemeldet oder an den Wertstoffhöfen ab gegeben werden. Handrasenmäher ohne Motor können an den Wertstoffhöfen abgegeben werden oder über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden. Sanitärkeramik wie WCs, Bidets, Urinale und Waschbecken, können am Wertstoffhof der ZAK oder am Wertstoffhof in Kindsbach abgegeben werden. Spritzen und Kanülen gehören in ein fest verschlossenes durchsichtsicheres Gefäß verpackt in die Restabfalltonne. Tapeten gehören in die Restabfalltonne. Thermometer Quecksilberhaltige Thermometer sind Sonderabfall, der über das Umweltmobil entsorgt werden muss. Digitalthermometer gehören zum E-Schrott. Tierkörper sind keine Abfälle im Sinne des Abfallgesetzes und dürfen nicht über die vom Landkreis Kaiserslautern bereitgestellten Abfallgefäße entsorgt werden. Ihre Beseitigung regelt das Tierk örp erbes eitig ungsgesetz. Auskunft erteilt der Zweckverb and Tierkörperbeseitigung Rheinland Pfalz, Am Orsch bach 2, 54518 Rivenich, Tel. (06508) 91430, Fax (06508) 827, oder das Veterinäramt Kaiserslautern, Tel. (0631) 7105-450. Türen und Türrahmen können an den Wertstoffhöfen (siehe Seite 22/23) abgegeben werden. Videokassetten werden über die Restabfalltonne entsorgt. 29 Kontakte Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Abfallentsorgungs-Team der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Am Altenhof 6 (ehem. Casino), Kaiserslautern. besuchszeiten der Kreisverwaltung Montag, Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Allgemeine Kontaktdaten Veranlagung Haushalte (Abfallgefäße, Gebühren) 0631 / 7105-435 Verbandsgemeinde BruchmühlbachMiesau und Weilerbach 0631 / 7105-405 Verbandsgemeinde Landstuhl und Enkenbach-Alsenborn mit den Ortsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Mehlingen, Neuhemsbach und Sembach E-Mail Sperrmüll-Anmeldung [email protected] 0631 / 7105-433 Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd, Otterbach-Otterberg und EnkenbachAlsenborn mit den Ortsgemeinden Hochspeyer, Fischbach, Frankenstein, Waldleiningen E-Mail Elektroschrott-Anmeldung [email protected] 0631 / 7105-329 Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach Fax (0631) 7105-449 E-Mail Abfallberatung [email protected] Internet www.kaiserslautern-kreis.de Abfallberatung 0631 / 7105-505 Verbandsgemeinde BruchmühlbachMiesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Weilerbach 0631 / 7105-408 Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, Kaiserslautern-Süd, Otterbach-Otterberg Elektrogeräte- u. Sperrmüllabholung 0631 / 7105-500 Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd, Landstuhl, Otterbach-Otterberg, Ramstein-Miesenbach 0631 / 7105-250 Verbandsgemeinde BruchmühlbachMiesau, Enkenbach-Alsenborn, Weilerbach 30 Veranlagung Gewerbe (Abfallgefäße, Gebühren) 0631 / 7105-329 Verbandsgemeinde BruchmühlbachMiesau, Kaiserslautern-Süd, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach 0631 / 7105-235 Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, Otterbach-Otterberg und Weilerbach Containergestellung 0631 / 7105-235 zuständig für alle Verbandsgemeinden Illegale Abfallbeseitigungen/ -ablagerungen 0631 / 7105 - 472 zuständig für alle Verbandsgemeinden Für den Landkreis Kaiserslautern tätige Unternehmen IMPRESSUM Herausgeber: Kreisverwaltung Kaiserslautern Fachbereich Abfallwirtschaft Postfach 3580 67623 Kaiserslautern Jakob Becker Entsorgungs-GmbH An der Heide 10 · 67678 Mehlingen Telefon (06303) 804-0 REMONDIS GmbH Region Südwest Staffelberg 8 · 66954 Pirmasens Telefon (06331) 5139-0 Konzept & Design: Agentur Barth GmbH, Kaiserslautern Zeller Recycling GmbH In der Schlicht 6 · 67112 Mutterstadt Telefon (06234) 9474-0 Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) Kapiteltal · 67657 Kaiserslautern Telefon (0631) 34117-0 Für die dualen Systeme in Deutschland tätiges Unternehmen Containerdienst B&S GmbH Winzenheimer Str. 28 · 5559 Bretzenheim Hotline 0800-7236661 (kostenfrei) MEDIENPARK Druck: KD Medienpark Faber GmbH, Kaiserslautern Die Mülltipps werden einmal im Jahr (ca. Dezember/Januar) kostenlos an alle Haushalte verteilt. Unter der Homepage: www. kaiserslautern-kreis.de/verwaltung/ abfallwirtschaft.html können Sie diese auch als PDF downloaden. Wenn der Finanzpartner die Menschen aus der Region kennt, ihre Bedürfnisse versteht und ihnen Sicherheit gibt. Vertrauen ist einfach. Ihr leistungsstarker Entsorgungspartner CONTAINERDIENST I ENTSORGUNG ALLER ABFÄLLE I SONDERABFALLENTSORGUNG I GEWERBE- U. INDUSTRIEENTSORGUNG I ABBRUCH I ELEKTROSCHROTTENTSORGUNG I ABFLUSSREINIGUNG I TV-UNTERSUCHUNG KANALREINIGUNG I ROHRREINIGUNG I ÖL-/FETTABSCHEIDERREINIGUNG KEHRMASCHINENEINSATZ I WINTERDIENST I AKTENVERNICHTUNG I AKTENARCHIVIERUNG I SPEISERESTEENTSORGUNG I ANNAHME ALLER WERT- U. ABFALLSTOFFE I VERKAUF VON RECYCLINGSCHOTTER U. MUTTERBODEN Kostenfreie Infohotline: 0800 5888885 Jakob Becker Entsorgungs-GmbH An der Heide 10 | 67678 Mehlingen Tel. +49 6303 804-0 | Fax +49 6303 5666 [email protected] | www.jakob-becker.de
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