Abfallwirtschaft - Landkreis Kaiserslautern

Müll-Tipps
2 0 1 7
Abfallwirtschaft im
Landkreis Kaiserslautern
Otterbach-Otterberg
Weilerbach
EnkenbachAlsenborn
RamsteinMiesenbach
Landstuhl
BruchmühlbachMiesau
Kaiserslautern-Süd
G !
ACHTUN
derte
Geän bfuhrMülla läne
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WIR ERZÄHLEN IHNEN KEINE
MÄRCHEN.
Aus Bioabfall gewinnen wir Strom und
Fernwärme sowie hochwertigen Dünger.
Damit wir tatsächlich Ihren Bioabfall in
hochwertigen Kompostdünger, in Strom
und Fernwärme verwandeln können, müssen die Abfälle sauber getrennt werden.
Glas und Kunststoff beispielsweise gehören
ins Kröpfchen, also nicht in den Bioabfall.
Die ,,Guten”, nämlich pflanzliche und tierische Abfälle, sind im Töpfchen, also der Biotonne richtig. Das sind keine Märchen und es
gibt auch keine böse Stiefmutter, aber nur
wenn alle mithelfen, kann aus Bioabfall tatsächlich etwas Märchenhaftes entstehen.
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Papier
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Altholz und Bauschutt
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Grün- und Gartenabfälle
Elektro- und Haushaltsgeräte
■ Metallschrott
Sperrmüll
Folien und Styropor
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Papier und Kartonagen
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Inhaltsverzeichnis
Abfallwirtschaft5
Restabfall6-8
Gelber Wertstoffsack
9
Bioabfall10-11
Grünabfall-Sammelstellen12-13
Elektroschrott14-15
Sperrmüll16
Müllabfuhrplan + Umweltmobiltermine + Anforderungskarten für die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten in der Heftmitte (zum Herausnehmen)
Batterien und Akkus aus Haushalten
Sonderabfall
17
Altkleider18-19
Glascontainer20-21
Wertstoffhöfe22-23
Abfall aus anderen Herkunftsbereichen
24-25
Papiertonne26
Internet Verschenkmarkt
4
Abfall-App
27
Welche Abfälle gehören wohin?
28-29
Kontakte / Impressum
30-31
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Jahr 2017 wird es, wie bereits in den Vorjahren, keine Erhöhung der Abfallgebühren geben. Die Anschlussrate an die Biotonne steigt konstant an
und es wird somit weniger Bioabfall über die Restabfalltonne entsorgt, was
sich positiv auf die Entsorgungskosten auswirkt. Helfen auch Sie in diesem
Jahr mit, dass sich dieser positive und zur Gebührenstabilität beitragende
Trend fortsetzt.
Aufgrund der unterschiedlichen demografischen Entwicklung in den einzelnen Ortsgemeinden wurde es jedoch für 2017 notwendig, die Abfuhrpläne vollkommen neu zu planen.
Die Abfuhrtage werden sich in fast allen Orten ändern und beim Übergang von Dezember 2016 auf
Januar 2017 werden auch die Leerungsintervalle, abhängig von der Abfallfraktion, in vielen Gemeinden einmalig verkürzt oder verlängert sein. Danach finden die Abfuhren jedoch wieder in den gewohnten 14-tägigen bzw. bei Papier vierwöchentlichen Intervallen statt.
Um die Abfuhrtermine, sowohl die einzelnen Abfallfraktionen, als auch das Umweltmobil betreffend,
noch besser im Überblick zu haben und ggf. auch an den Abfuhrtag erinnert zu werden, wird der
Landkreis Kaiserslautern ab Januar 2017 eine Abfall-App zur Verfügung stellen. Über einen QR-Code,
der in dieser Broschüre auf Seite 27 sowie auf der Homepage der Kreisverwaltung Kaiserslautern zu
finden ist, kann die App dann entweder über den APP Store (Apple) oder über den Google Play Store
(Android) heruntergeladen werden.
Ich hoffe, dass diese Neuerungen zu einem noch besseren Ablauf im Bereich der Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis beitragen werden.
Ihr Landrat Paul Junker
Abfallwirtschaft
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Kaiserslautern ist für alle Fragen, die Entsorgung bzw.
Verwertung von Abfällen und Wertstoffen betreffend, zuständig. Die Broschüre Mülltipps
soll dabei helfen, die im Landkreis angebotenen Möglichkeiten der getrennten Abfallentsorgung und -verwertung aufzuzeigen und zu erklären.
Hier ein Überblick über alle Möglichkeiten
Restabfall
Bioabfall Grünabfall- ElektroGelber
SammelWertstoffschrott
stellen
sack
Sperrmüll Batterien
und
Akkus
Sonderabfall
Altkleider
GlasWertstoffcontainer
höfe
Papiertonne
5
Restabfall
Die schwarze Restabfalltonne wird im Wechsel mit der Biotonne alle 14 Tage entleert.
Bitte stellen Sie die Restabfalltonne am Abfuhrtag um 6.00 Uhr zur Leerung bereit.
Tonnengröße
Gebühren (regulär und ermäßigt)
Jeder Haushalt erhält nach Anmeldung
beim Einwohnermeldeamt automatisch
ein eigenes Restabfallgefäß. Nicht meldepflichtige Personen – in der Regel
sind das Angehörige der Streitkräfte – sind
vom Eigentümer direkt bei der Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung
(schriftlich oder telefonisch) anzumelden. Die Mindestgröße des Restab­fallgefäßes richtet sich nach der Personenzahl
im Haushalt. Sollte für einen Haushalt ein
größeres Gefäß als veranlagt benötigt
werden, ist dies der Kreisverwaltung, vom
Eigentümer des Objektes, schriftlich mitzuteilen.
Bei der Abfallgebühr handelt es sich um
eine Jahresgebühr die sich nach der Größe
des Rest­abfall­gefäßes richtet.
Werden alle im Haushalt anfallenden
organischen Ab­fälle im eigenen Garten
kompostiert und dieser Kompost auch
im eigenen Garten verwertet, entfällt
auf Antrag die Gestellung einer Biotonne und es wird eine Ermäßigung der
Abfallgebühr gewährt.
Das der Veranlagung zugrunde liegende
Mindest-Restabfallvolumen, abhängig
von der Haushaltsgröße, zeigt folgende
Tabelle:
Haushaltsgröße
6
Vorgeschriebene
Mindest-Rest­abfall­
volumen in zwei Wochen
1 Person
30 Liter
2 Personen
55 Liter
3 Personen
75 Liter
4 Personen
90 Liter
5 Personen
105 Liter
6 Personen
120 Liter
je weiterer Person
im Haushalt
je 15 Liter zusätzlich
Gewerbebetriebe
30 Liter
Haushaltsgröße
Tonnengröße und
-kombinationen
Abfallgebühren
regulär, ermäßigt
mit
bei EigenBiotonne kompost.
1-2 Personen
60 Liter 178,44 E
3-4 Personen
90 Liter 262,80 E
5-6 Personen
120 Liter 337,44 E
7-8 Personen 90+60 Liter 441,24 E
9-10 Personen 120+60 Liter 515,88 E
11-12 Personen 120+90 Liter 600,24 E
13-14 Personen
240 Liter 642,36 E
142,80 E
207,60 E
269,28 E
350,40 E
412,08 E
476,88 E
509,40 E
Entsorgungsverbund
Es besteht die Möglichkeit, dass auf einem
Grundstück zwei oder mehr Haushalte die
Restabfalltonne/n gemeinsam nutzen, indem sie einen Entsor­gungsverbund eingehen. Dabei gilt: Eigen­­kompostierer zu
Eigenkom­p ostie­r er, Biotonnennutzer zu
Bio­tonnen­nutzer! Ein Entsorgungsverbund
von Privat­haus­halten und Gewerbebetrieben ist bei Be­achtung des Restabfalltonnen-Mindestvolumens, in diesem Fall 30 l
für den Gewer­­bebetrieb, ebenfalls möglich.
Restabfall
Beim Berechnen der Tonnengröße für den Verbund müssen die Mindestrestabfallvolumen der einzelnen am Verbund be­teiligten Haushalte bzw. Gewerbe addiert werden.
Berechnungsbeispiele für Entsorgungs­verbunde
Haushalte
Mindest-Restabfallvolumen
in zwei Wochen
1-Personen-Haushalt
+ 2-Personen-Haushalt
30 Liter
+ 55 Liter
= 85 Liter
2-Personen-Haushalt
+ 3-Personen-Haushalt
+ 1-Personen-Haushalt
55 Liter
+ 75 Liter
+ 30 Liter
= 160 Liter
1-Personen-Haushalt
+ 1 Gewerbebetrieb
30 Liter
+ 30 Liter
= 60 Liter
Fordern Sie für die Beantragung eines Ent­
sorgungsverbundes das entsprechende
Antragsformular bei der Abfall­bera­tung
der Kreisverwaltung oder bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung an. Auf der
Homepage des Land­kreises Kaiserslautern,
unter www.kaiserslautern-kreis.de
stehen die Antragsfor­mu­lare unter „Bürgerservice/Formu­larpool/Abfallwirtschaft”
zum Ausdrucken zur Verfügung.
Die Änderung der Rest­­ab­fall­tonnengröße auf Wunsch wird mit einer
e inmalige n Ge b ühr in H öhe von
25,00 $ berechnet.
Restabfallsäcke
Sollte das Restabfallgefäß einmal nicht ausreichen, können Restabfallsäcke bei den
Verbandsgemeindeverwaltungen und der
Kreis­verwaltung Kaiserslautern zum Preis
von 2,80 $ / Stück erworben werden.
Tonnenzahl und
-volumen im Verbund
90 Liter
60 + 120 Liter
60 Liter
Diese werden zur Abholung neben der
eigentlichen Restabfalltonne bereit­gestellt.
Bitte beachten : Die Restabfallsäcke
müssen zugebunden zur Abholung bereitgestellt werden, offene Säcke werden
nicht mitgenommen.
In der Abfallgebühr sind
folgende Leis­tun­g en enthalten:
• Bereitstellung und Abfuhr von Res­t­abfall-, Bio- und Papiertonnen
• Sammlung von Sonderabfällen durch
das Umwelt­mobil und Abgabemöglichkeit am Zwischenlager der ZAK
• Batteriecontainer • Sperrmüllabfuhr
• Elektroaltgerätesammlung u. -abholung
• Grünabfall-Sammelstellen
• Abgabemöglichkeit haushalt­s üb­li­c her
Mengen von Wertstoffen am Wertstoffhof der ZAK im Kapiteltal und am Wertstoffhof Kindsbach
7
Restabfall
Was ist beim Umzug zu beachten?
• Melden Sie sich so früh wie möglich bei
der Verbandsgemeinde­verwaltung um.
Falls sich Än­d e­r ungen bei den Eigentumsverhält­n issen ergeben, teilen Sie
diese bitte der Kreisverwaltung Kaiserslautern schriftlich mit. Die ent­spre­chenden Abfallgefäße werden dann automatisch aufgestellt.
• Nehmen Sie keine Müllgefäße von
einem zum an­d eren Grundstück
mit! Die Tonnen sind gekennzeichnet
und dem Grundstück zugeordnet!
• Bis zur Aufstellung der Tonnen benutzen
Sie bitte die für 2,80 € bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern oder Ihrer Verbands­gemeindever ­wal­tung erhältlichen
Restabfallsäcke. Die Gebühr für die Restmülltonne wird erstmals für den Monat
nach Auf­stellung der Tonne erhoben.
• Jeder Haushalt erhält sein eigenes Restabfallgefäß. Teilen Sie der Kreisverwal­tung bitte frühzeitig schriftlich
mit, wenn Sie einen Entsorgungsverbund eingehen und/oder selbst
kompostieren wollen.
• Ziehen Personen mit verschiedenen Familiennamen in einem Haushalt zusammen, so muss das der Kreis­ver ­­wal­­tung
schriftlich mitgeteilt werden. Geschieht
dies nicht, wird jede Person als eigener
Haushalt betrachtet und erhält ein eigenes Restabfallgefäß.
8
WAS GEHÖRT IN DIE
RESTABFALL-TONNE?
Hygieneartikel
Wattepads und -stäbchen, Kosmetikund Feuchttücher, Tampons, Binden,
Windeln, Zahnbürsten, Zahnseide usw.
Haushaltsabfälle
verschmutztes (Küchen-) Papier-, Staubsaugerbeutel, Toilettenbürsten, Spül-/
Putzschwämme u. -tücher, kleine Mengen Geschirr, Besteck, Töpfe, Schüsseln,
(Kerzen-) Gläser, Glühlampen, Kohle- u.
Brikettasche, Tapeten, Zigarettenkippen,
Straßenkehricht, mineralisches Katzenstreu, Hundekot usw.
Textilien
verschmutze Kleidung, kaputte Schuhe,
Handtaschen, Hüte, Gürtel usw.
NICHT IN DIE RESTABFALLTONNE GEHÖREN
Verpackungen ohne Inhalt
(siehe gelber Sack)
organische Abfälle (siehe Biotonne)
auch keine Essensreste und Zitrusschalen
Bauabfälle
wie Sand, Steine, Bauholz usw.
Sonderabfälle (siehe Sonderabfall)
wie Medikamente, Halogen- u. Energiesparlampen, Elektrokleingeräte, Asbest usw.
Gelber Wertstoffsack
Der gelbe Wertstoffsack wird am gleichen Tag, an dem die Restabfalltonne entleert wird,
am Grundstück abgeholt. Bitte stellen Sie den Wertstoffsack am Abfuhrtag um 6.00 Uhr
neben der Restabfalltonne bereit.
WAS GEHÖRT IN DEN
Tipps für die Sammlung
• Die gesammelten Materialien lose in den
gelben Sack geben und nicht in Kunst­­
stofftüten zu kleinen Bündeln ver­packen.
• Verschiedene Materialien nicht in­e inander stecken.
• Aludeckel von Plastikbechern trennen.
• Nur Verpackungen ohne In­halt sammeln.
Verpackungen mit schadstofffreien Inhalten über den Restabfall entsorgen.
• Verpackungen mit schadstoffhaltigen
Resten gehören zum Sonderabfall und
werden am Umweltmobil angenomm­e­n.
Die gelben Wertstoffsäcke werden
ein­m al jährlich ausgeteilt. Wenn Sie
zusätzlich Wertstoffsäcke be­n ö­t i­g en, so
erhalten Sie diese bei der Kreis­ver­waltung
Kaisers­lautern und allen Ver­bands­ge­­mein­
de­verwaltungen – für Kai­s er­s­­­­lautern-Süd
auch beim Verkehrs­amt in Trippstadt.
Die gelben Wertstoffsäcke dürfen nur
für die Sammlung von Verpackungen
aus Kunst­s tof­fe, Metalle oder Verbund­st­of­­fen verwendet werden.
Eine miss­b räu­c h­l iche Nut­z ung, z.B.
als Müllbeutel für Restabfall oder zur Bereitstellung von Alt­kleidern bei Samm­lungen
ist n i c ht z u lä ss i g u n d ka n n m it
einem Bußgeld geahndet werden!
GELBEN WERTSTOFFSACK?
Kunststoffe
Folien: z.B. Tragetaschen, Beutel,
Frischhaltefolie
Kunststoffflaschen: z.B. von Wasch-,
Spül-, Körperpflegemitteln, Getränkefl.
Becher: z.B. Margarine, Joghurt
(bitte Aluminiumdeckel abtrennen)
Schaumstoffe: sauberes Styropor von
Verpackungen, geschäumte Verpa­ckun­
gen z.B. für Obst und Gemüse
Metalle
Leere Spraydosen, Konser vendosen,
Getränkedosen, Alu­m i­­n ium (z.B. Aluminiumdeckel vom J o­g­h ur t­b echer,
Alufolie), Kron­korken
Verbundstoffe
Tetra Pak z.B. Saft- u. Milchkartons,
Kaffee-/Vakuumverpa­c kun­­g en
NICHT IN DEN GELBEN
WERTSTOFFSACK GEHÖREN
• Glas, Papier, Pappe
• Verpackungen mit (Rest-)Inhalt
z.B: verdorbene Lebensmittel
• S chaumstoffe z.B.: Matratzen,
Stuhlkissen
• Schallplatten, Kassetten, CD’s, DVD’s
• Kunststoffrohre
• Isolierschäume
• Fahrradreifen, Wasserschläuche
• Teppichboden -und Tapetenreste
• ( Einrichtungs-) Gegenstände aus
Kunststoff, wie Stühle, Wäschekörbe usw.
• Leder- und Kunstlederprodukte
• Dämm-Material (Styropor, Styrodur)
• H aushaltsartikel und Spielzeug aus
Kunststoff, wie z.B.: Schüsseln,
Putzeimer, Bobbycars, Klobürsten
9
Bioabfall
Die Biotonne wird alle 14 Tage, d.h. immer im Wechsel mit der Restabfalltonne, geleert.
Bitte stellen Sie die Biotonne am Abfuhrtag um 6.00 Uhr zur Leerung bereit.
WAS GEHÖRT IN DIE BIOTONNE?
Biotonne
Im Landkreis Kaisers­lautern werden organische Abfälle über die Biotonne ge­trennt
erfasst und verwertet.
Wird kein Antrag auf Eigenkompostierung
(Seite 11) gestellt, erfolgt zusammen mit
der Aufstellung der Restabfalltonne die
einer Biotonne. Dabei ist die Größe der
gestellten Biotonne abhängig von dem für
den Haushalt bzw. das Objekt veranlagten
Restabfalltonnenvolumen. Für Privathaushalte ist das bereitgestellte Biotonnenvolumen mindestens so groß, wie das der
Restabfalltonne und kann auf Wunsch
maximal auf das Doppelte erhöht werden.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick
über zukünftig gestellte Biotonnenvolumen.
Das Mindestvolumen beträgt hier 120 l.
Volumen
Restabfalltonne
Standardvolumen
Bioabfalltonne
Maximalvolumen Bioabfalltonne (auf
Wunsch)
60 Liter
120 Liter
120 Liter
90 Liter
120 Liter
240 Liter*
120 Liter
120 Liter
240 Liter
240 Liter
240 Liter
2 x 240 Liter
In begründeten Ausnahmefällen können
abweichende Einzelfallentscheidungen
getroffen werden.
*Abweichend von dem maximal doppelten Restabfall tonnenvolumen, kann bei einer 90 l Restabfalltonne auf
Wunsch auch eine 240 l Biotonne gestellt werden.
10
Gartenabfälle
Laub, Rasenschnitt, Pflanzen, Blumenerde
Küchenabfälle
Kaffee-/Teefilter, Küchen­p apier, Eierschalen, rohes Fleisch, roher Fisch,
Bananen-/Zitrusschalen, Essensreste,
Brot, Backwaren, Käse, Wurst,
Gemüse, Obst usw.
Sonstige organische Abfälle
Topf­b lumen, Nussschalen, kleine Mengen Holzasche, Federn, Zeitungs­pa­p ier
zum Ein­w ickeln der Speisereste usw.
Die Bioabfälle dürfen nicht in Kunst­
stoff­b eutel verpackt werden!
nicht IN DIE BIOTONNE gehören
Verpackungen
aus Kunststoff, Metall, Verbundstoff,
Glas usw.
Restabfall
wie z.B. Windeln, Ziga­r etten­k ippen,
Leder, Kehricht, Staubsaugerbeutel,
Sanitärab­fälle, Tierkot, mineralisches
Katzenstreu usw.
Bauschutt
wie z.B. Sand, Steine, Bauholz usw.
Sonderabfälle
wie Medikamente usw.
Das Befüllen der Biotonne mit artfremden Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit
einem Bußgeld geahndet werden!
Um Geruchsbelästigungen und Maden­
befall in der Biotonne zu vermeiden:
• Die organischen Kü­c henab­f älle in Zeitungspapier ein­­wickeln.
Bioabfall
• Die Biotonne an einen schattigen Platz
stell­en und den Deckel geschlossen halten!
• Im Handel erhältliche, kompostierbare
Papiersäcke für die Biotonne benutzen.
Bleibt eine falsch befüllte Biotonne
stehen und ist mit einem roten Aufkleber
gekennzeichnet, gibt es folgende Möglichkeiten, den Abfall zu entsorgen:
• Sortieren Sie die nicht in die Biotonne
gehörenden Abfälle aus und stellen Sie
die Tonne bei der nächsten Leerung zur
Abfuhr bereit.
• Entsorgen Sie den verunreinigten Bio­ab­
fall über Ihre Restabfalltonne oder über
die schwarzen Restabfallsäcke des Landkreises Kaiserslautern (siehe Seite 7).
Werden alle organischen Abfälle im eigenen Garten kompostiert und der Kompost auch dort
wieder eingebracht, wird keine Biotonne benötigt und es kann vom Grundstückseigentümer ein
Antrag auf Müllgebühren­ermäßigung für Eigenkompostierer gestellt werden.
Eigenkompostierung
Bitte beachten: Bei jedem Mieter- oder
Eigentümerwechsel muss dies, falls ge­
wünscht, neu beantragt werden, sonst
wird automatisch eine Biotonne aufgestellt.
Entsprechende An­träge sind bei jeder Ver­
bands­ge­meinde­verwaltung erhältlich. Wird
nicht mehr kom­pos­tiert, muss dies ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden. Die nachträgliche Aufstellung oder der Abzug der
Biotonne werden mit einer einmaligen
Gebühr in Höhe von 25,00 $ in Rechnung
gestellt.
Die Anerkennung der Verwertung von Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück, am
Ort der Entstehung, setzt voraus, dass eine
fachgerechte Eigenkompostierung betrieben wird, alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle dieser Eigenkompostierung zugeführt werden, eine ausreichend
große Gartenfläche zur Verfügung steht,
auf der der produzierte Kompost vollständig vewertet wird und das Vorhandensein
eines Komposters mit in Rotte befindlichem Material nachgewiesen wird.
Im Antrag auf Eigenkompostierung müssen deshalb Größe des Gartengrundstücks
sowie die Art der Kompostierung an­ge­ge­
ben werden. Der Antrag muss vom Grundstückseigentümer unterzeichnet werden.
Bei einer eventuellen Kontrolle werden die
gemachten Angaben geprüft.
Für Grünabfälle aus dem Hausgarten (Hecken-, Baumschnitt, Rasen), stehen weiterhin die Grünabfall-Sammel­­ste­llen in den
jeweiligen Ge­meinden zur Verfügung.
Bei Fragen zur Kompostierung, wenden Sie
sich bitte an die Ab­fall­beratung der Kreisverwaltung Kai­serslautern, Telefon (0631)
7105-408 oder -505 oder E-Mail:
[email protected]
11
Grünabfall-Sammelstellen
In vielen Ortsgemeinden im Landkreis Kaiserslautern sind Grünabfall-Sammelstellen
vorhanden. Dort können Sie pflanzliche
Abfälle aus Ihrem Garten, die Sie nicht selbst
kompostieren können, kostenlos abgeben.
Diese können bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung erfragt oder
online unter www.kaiserslautern-kreis.
de/ver waltung /abfallwir t schaf t nachgelesen werden.
achtung
Damit eine hohe Kompostqualität erzielt wird, ist es wichtig, dass es auf
den Sammelstellen nicht zu Verunreinigungen durch Abfälle kommt.
Bitte beachten Sie, was zu den GrünabfallSammel­stellen gebracht werden darf:
Abgelagert werden dürfen
• Rasenschnitt
• Laub
• Pflanzenteile
• Pflanzen
• Baum- und Heckenschnitt, Baumstämme
und Wurzelstöcke ohne Erdanhaftungen
bis max. 40 cm Durch­mes­ser
Nicht abgelagert werden dürfen
• Bauschutt • Steine
• Bau- und Möbelholz • Holzzäune
• Alt­kleider
• Fallobst
• Grabschmuck
• Restmüll
• Stroh und Heu
• Tierstreu
• Bioabfälle z.B. Obst, Gemüse, Essensreste
• Wurzelstöcke und Baumstämme mit mehr
als 40 cm Durchmesser
Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Grünabfall-­
Sam­­m el­stellen!
12
Die unentgeltliche Ablagerung
von Grünabfällen aus dem ge­
werb­l ichen Bereich ist nur an den
eigens dafür eingerichteten Sammelstellen in Otterberg und Enkenbach möglich, an allen an­d eren
Sammelstellen ist sie nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Das Ablagern von Grünschnitt
außerhalb der Öffnungszeiten
der jeweiligen Grünschnitt-Sammelstelle, sowie von nicht zulässigen Abfällen,­ stellt ebenfalls
eine Ordnungs­widrigkeit dar.
Verbandsgemeinde
Bruchmühlbach-Miesau:
Buchholz: Industriestr. (neb. Kläranlage)
Martinshöhe/Gerhardsbrunn: Kreisstraße
K 68 zwischen beiden Ortsgemeinden
Verbandsgemeinde
Enkenbach-Alsenborn:
Enkenbach: Birkenstraße gegenüber der
Bereitschaftspolizei
Mehlingen:
Gewerbegebiet Am Wasser­turm
Neuhemsbach: ehem. Lagerplatz, Hauptstr.
Grünabfall-Sammelstellen
Sembach: Platz am Wasserbehälter,
Kreiselzufahrt West
Otterbach, Katzweiler, Sambach:
an der Kläranlage Sambach
Hochspeyer: an der Hauptstraße Ortsausgang Hochspeyer in Fahrtrichtung Kaiserslautern, Einfahrt rechts
Sulzbachtal: Obersulzbach,
am Wendehammer
Waldleiningen: Am Friedhof
Verbandsgemeinde
Kaiserslautern Süd:
Queidersbach/Linden/Krickenbach:
An der Kläranlage Queidersbach, L363
Schopp: Im Kobertal
Stelzenberg: Schmelzerhalde, Hüttentalstr.
Trippstadt: Ehemalige Mülldeponie
Ortsausgang Richtung Antonihof
Verbandsgemeinde Landstuhl:
Bann: Ziegelkopf (Zufahrt ü. Ziegelsteige)
Hauptstuhl: Ortsausgang Richtung Hütschenhausen „Im Bruch, unter den Wegen“
Heiligenmoschel:
Oberhalb des Neubau­gebietes
Heimkirchen/Morbach/Niederkirchen:
Nähe Sportplatz / Landschaftsweiher
Niederkirchen
Otterberg: An der alten Kläranlage,
L 389 Abzw. L 387 Richtung Erlenbach
Schallodenbach: Nähe Friedhof
Schneckenhausen: Steinbruch Schlehen­hügel
Wörsbach: Hebelstraße
Verbandsgemeinde
Ramstein-Miesenbach:
Hütschenhausen: Auf‘m Kieshübel
Kottweiler-Schwanden: Ober der Neuwiese
Kindsbach: gegenüber dem Neubaugebiet „Untere Große Wiesen“ (Zufahrt
über Marktstraße/Eisenbahnstraße)
Niedermohr:
„Alte Höhe“ an der K 6 Zufahrt Sickental
Landstuhl: Bruchwiesenstraße, neben der
Stadtgärtnerei
Steinwenden: OT Weltersbach,
Kendelhauser Tal
Mittelbrunn: an der „Alten Deponie“
Verbandsgemeinde Weilerbach:
Oberarnbach: „In der Hub“,
600 m Richtung Obernheim, rechts
Mackenbach: an der alten Kläranlage
Verbandsgem. Otterbach-Otterberg:
Frankelbach: Am Friedhof
Mehlbach: Am Friedhof
Olsbrücken: Am Oberberg ehemalige
Mülldeponie
Ramstein: Stadtgärtnerei, Talstraße
Reichenbach-Steegen: an der K 6 zw.
Reichenbach und Fockenberg-Limbach
Rodenbach: Neben der alten Kläranlage
(Hübelbrunnenstraße)
Schwedelbach: Pörrbacher Straße
Weilerbach: Am Bruchrech
13
Elektroschrott
Elekro-Kleingeräte
Zu Elektro-Kleingeräten zählen alle
mit Strom oder Batterien betriebenen
Geräte bis Kaffeemaschinen-Größe.
Diese Kleingeräte können ebenso wie Problemabfälle am Umweltmobil (Termine
siehe Abfuhrplan in der Heftmitte) abgeben werden. Desweiteren besteht die
Möglichkeit diese Elektrogeräte auf dem
Wertstoffhof in Kindsbach sowie dem
Wertstoffhof der ZAK im Kapiteltal
abzugeben.
Zusätzlich gibt es in jeder Verbandsgemeinde mindestens eine Elektro-Kleingeräte-Sammelstelle, an der die Elektrogeräte in eine Sammeltonne eingeworfen werden können. An folgenden Adressen finden Sie die Sammeltonnen:
VG Bruchmühlbach-Miesau:
•Fuchs Haushaltstechnik,
St. Wendeler Straße 19, OT Miesau
VG Enkenbach-Alsenborn:
•WASGAU Markt, Rosenhofstraße 10,
Alsenborn
• Rathaus Hochspeyer, Hauptstraße 121
VG Kaiserslautern-Süd:
•Bäckerei/Konditorei Ulrich Hoch,
Hauptstraße 23, Schopp
•Tourist Information, Hauptstraße 26,
Trippstadt, Öffnungszeiten Montag bis
Freitag 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
VG Landstuhl:
•Reha-Zentrum, Langwieder Straße 12,
Landstuhl (im Eingangsbereich)
•K AUFLAND, Torfstraße 10, Landstuhl
14
VG Otterbach-Otterberg:
•WASGAU Markt, Ziegelhütter Straße 69,
Otterbach
•WASGAU Markt, Gewerbestr. 4, Otterberg
VG Ramstein-Miesenbach:
•E-CENTER Jahke, Rathausring 6, Ramstein
Die Einwur föf fnung der Sammeltonne
misst 28 x 18 c m, so dass wirklich nur
Klein­g eräte eingeworfen werden können!
Dieses sind z.B.:
• Haushaltsgeräte wie Bügeleisen,
Föne, Lockenstäbe, elektr. Zahnbürs­ten,
Eierkocher, elektr. Messer, Handmixer,
Toas­ter, Wasserkocher, Telefone, Uhren,
Taschenrechner, Rauchmelder, Taschenlampen ...
• Kleinwerkzeuge wie Bohrmaschinen,
Akkuschrauber, Schleifmaschinen, Heißklebepistolen, Lötkolben ...
• Unterhaltungs-Elektronikgeräte
wie Fernbedienungen, Handys, Smartphones, Tablets, MP3-Player, Radios,
Kopfhörer, Lautsprecher, PC-Tastaturen
und -Mäuse, Kabel ...
• batteriebetriebenes Spielzeug
Energiesparlampen, Batterien so wie Altgeräte mit fest eingebauten
Batterien dürfen nicht eingeworfen
werden!
Bitte geben Sie diese Geräte am Umweltmobil oder an einem unserer
Wertstoffhöfe ab. Lose Batterien in
den Geräten müssen vor dem Einwerfen entfernt und als Sonderabfall entsorgt werden.
Elektroschrott
Elekro-Großgeräte
Elektrische Großgeräte, Gasherde
und Kühl­g e räte können mit den in
der Mitte des Heftes sich befindenden
Postkarten zur Abholung angemeldet
wer­den. Bitte geben sie unbedingt Art und
Anzahl der abzuholenden Geräte an und
schicken Sie die Postkarte frankiert an die
angegebene Anschrift! Sie erhalten dann
nach ca. 14 Tagen eine Rück­­antwort, mit
Angabe des Abholtermins. Bitte stellen Sie
die Geräte am Abholtag um 6.00 Uhr auf
dem Bürgersteig bereit.
Die Anmeldung von Elektrogeräten zur
Abholung kann auch mit einer neutralen
Karte, telefonisch, per Fax oder E-Mail,
erfolgen.
Telefon: (0631) 7105-500/-250
Telefax: (0631) 7105-449
E-Mail:
[email protected]
Bitte beachten: Ist die Anschrift, an der
die Geräte abgeholt werden sollen und die
Anschrift für die Rückantwort nicht dieselbe, bitte die Abholadresse unbedingt auf
der Vorderseite der Postkarte anzugeben.
Welche Elektro-Großgeräte kön­n en
zur Abholung angemeldet werden?
• Computer
• CD/DVD-Gerät
• Drucker
• Dunstabzugshauben
• Dampfreiniger
• elektrische Grills
• elektrische Heizgeräte und -radiatoren
• elektrische Rasenmäher und Werkzeuge
• Elektroherde • Gasherde
• Ergometer u.a. Fitnessgeräte mit
elektronischen Bauteilen
• Fernseher, Computermonitore
• größere elektrische Kinderspielzeuge
• Gefriertruhen, Kühl- und Gefrierschränke
oder -Kombinationen
• Lampen (ohne Leuchtmittel)
• Mikrowellenöfen • Mobile Klimageräte
• Staubsauger
• Sonnenbänke (ohne Röhren)
• Spülmaschinen
• Stereoanlagen
• Videogeräte
• Waschmaschinen
• Wäschetrockner, Wäscheschleudern
Die Aufzählung ist nicht vollständig. Haben
Sie weitere Fragen, dann rufen Sie uns bitte
an.
nicht abgeholt werden:
Elektrogroßgeräte aus gewerblicher Nutzung
Bitte beachten : Es besteht auch die
Möglichkeit, alle Geräte, einschließlich
Kühlgeräten, auf dem Wer t­s tof f­h of in
Kindsbach und dem Wert­stoff­hof der ZAK
im Kapiteltal kos­­ten­los ab­zugeben!
Hinweis: Sollten Sie Altkleider/-schuhe
abzugeben haben, können diese bei der
Abholung der Elektrogroßgeräte dem Personal mitgegeben werden (näheres dazu
auf Seite 19).
15
Sperrmüll
Die Abholung des Spermülls erfolgt auf Abruf.
Jeder an die Abfallentsorgung angeschlossene Haushalt hat zweimal jährlich die Möglichkeit, Sperrmüll bis zu 5 m3 pro Abholung kostenlos anzumelden. Die Anmeldung kann telefonisch unter (0631) 7105-500/-250, per Fax (0631) 7105-449,
per Mail: [email protected] oder per Post erfolgen. Der Abholtermin wird ca. 14 Tage nach der Anmeldung schriftlich mitgeteilt!
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt mit zwei Fahrzeugen! Ein Fahrzeug nimmt alle Sperrmüllgegenstände aus Holz, z.B. Möbelholz, Regalbretter usw., das zweite Fahrzeug den nicht
verwertbaren Rest-Sperrmüll, auf. Stellen Sie den Sperr­m üll bitte getrennt nach
Holz- und Rest-Sperrmüll, am Abfuhrtag um 6.00 Uhr auf dem Bürgersteig
bzw. am Straßenrand bereit.
Unter dem Begriff Sperrmüll versteht man alle Gegenstände, die man bei
einem Umzug mitnehmen würde und die trotz Zerkleinerung nicht in die
Restab­fal­l ­ton­n e passen! (Ausnahme: Elektrogeräte siehe Seite 14)
Zum SperrmÜll gehÖren
Nicht mitgenommen werden
Alle Haushaltsgegenstände
(Kanten­l än­g e max. 2 m) wie z.B.
• Autoteile (Ausnahme: Autositze)
(siehe Seite 28)
• Kinder­w agen • Auto-/Kindersitze
• Elektro- und Benzinrasenmäher
(siehe Seite 14 und 29)
• Fahrräder
• Roller
• Gartenmöbel • Möbel
• Elektrogeräte aller Art (siehe Seite 14)
• größere Kinder­s piel­z eu­g e
• Balkongeländer und -dächer
• große Kof­f er und Kisten
• Gartenzäune
• Holzkohle- und Gasgrills
• Haushaltsgegenstände die in die
Rest­a bfalltonne passen
• Holz-, Kohle- und Ölöfen
(bei Ölöfen den Tank vollständig entleeren, rei­n i­g en und mit geöffnetem
Tank auf den Kopf stellen; Tankrückstände und Filter zum Um­w elt­m obil)
• Gegenstände aus Metall • Mit Kleinteilen ge­f üllte Abfallsäcke oder Kisten (Ausnahme
Metall)!
• Öltanks/-fässer
• Teppiche/Bodenbeläge
(zu­s ammen­g erollt)
• Teile aus Bau- oder Umbaumaßnahmen, wie Holz z.B. Decken­v erklei­d ungen, Dachlatten, Duschwände, Fußleisten, Steine, Türen,
Fenster, Badewannen, Toiletten
usw.
• Wäscheständer/-körbe usw.
• Kartonagen, Papier usw.
• Regentonnen • Matratzen
• Fe­d er­­bet­ten und -kissen
16
Batterien und Akkus
aus Haushalten
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau:
Bruchmühlbach: Neues Rathaus, Grundschule
Martinshöhe: Grundschule
Miesau: Grundschule
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn:
Laut Batterieverordnung ist jede/r
Käufer/in von Batterien, Akkus oder
Knopf­z ellen verpflichtet, die ge ­
brauchten Batterien zu­r ück­zu­geben.
Enkenbach: Parkplatz Verbandsgemeinde­verwal­
tung, Hauptstraße (Seiteneingang)
Baalborn: Parkplatz Bürgerhaus, Kehrstraße
Hochspeyer: Rathaus
Verbandsgemeinde Kaiserslautern Süd:
Fest im Gerät eingebaute Bat­te­r ien
sind zusammen mit dem Elektroaltgerät (Seite 14-15) zu entsorgen!
Kaiserslautern: Verbandsgemeindeverwaltung
Die Batterierückgabe kann entweder beim
einschlägigen Fachhandel, bei den Sonderabfallsammlungen des Landkreises am
Umweltmobil, bei der Sonderabfall­annah­­me­stelle der Zentralen Abfall­wirt­­schaft Kaiserslautern (ZAK), am Wert­stoff­hof Kindsbach in den Verwaltungsgebäuden der
Kreisverwaltung in der Burgstraße 11 und
am Altenhof 6 oder an den nebenstehend
genannten Batteriesammelstellen erfolgen.
Verbandsgemeinde Landstuhl:
Für Starterbatterien (z.B. Autobatterien)
wird vom Handel ein Pfand erhoben, das
bei der Rückgabe der verbrauchten Batterie im Handel zurückerstattet wird. Am
Umweltmobil sowie dem Sonderabfallzwischenlager der ZAK können Starterbatterien ohne Pfanderstattung kostenlos
abgegeben werden.
Für Batterien und Knopfzellen stehen im
Landkreis an den folgend genannten Standorten Sammelcontainer:
Krickenbach: Gemeindehaus
Queidersbach: Hauptschule
Bann: Grundschule, Rathaus
Hauptstuhl: Feuerwehrgerätehaus
Kindsbach: Grundschule, Wertstoffhof Kindsbach
Landstuhl: Rathaus; Grundschule „In der Au“, IGS/
Realschule Plus, Theodor-Heuss-Grundschule,
Reha-Zentrum Langwiedener Straße
Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg:
Hirschhorn: Am Bahnübergang
Katzweiler: Eisenbahnstr., bei den Glascontainern
Mehlbach: Alte Schule
Olsbrücken: Bürgermeisteramt
Otterbach: Sternberger Straße,
Parkplatz FC Phönix/TUS Otterbach
Niederkirchen: Am Rathaus
Otterberg: Verbandsgemeindeverwaltung
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach:
Ramstein: Verbandsgemeindeverwaltung
Verbandsgemeinde Weilerbach:
Reichenbach-Steegen: Bahnhofstraße
Rodenbach: ehem. Milchhaus, Turmstraße
Schwedelbach: Glascontainer, Nähe Kompostplatz
Weilerbach: Verbandsgemeindeverwaltung
17
Sonderabfall
Sonderabfälle sind Abfälle, die aufgrund
ihres Schadstoff­gehaltes Mensch, Tier und
Umwelt gefährden. Sie sind aus Gründen
der öffentlichen Sicherheit von der gemeinsamen Ent­sorgung mit dem übrigen
Abfall ausgeschlossen und dürfen auf
keinen Fall über die bereitgestellten Abfalltonnen oder die Toilette
entsorgt werden.
Sonderabfälle aus
Privathaushalten
können in haushaltsüblichen
Mengen kos­ten­los
am Umweltmobil
oder an der Sonderabfallannahmestelle
der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern im Kapiteltal ab­gegeben werden.
Die Termine, an denen das Umweltmobil in Ihrer Orts- bzw. Verbandsgemeinde ist, sowie die dazugehörigen Standorte finden Sie auf dem
Müllabfuhrplan in der Heftmitte.
Zu Sonderabfällen gehören:
• Altöl
• Asbestzementprodukte, max. 5 kg
(staubdicht verpackt, keine Annahme
am Umweltmobil)
• Dichtungs- und Isoliermassen
• Düngemittel
• Energiesparlampen
• Feuerlöscher
• Fixier- und Entwicklerlösungen
• Gasflaschen
• Halogenlampen
• Holzschutzmittel
• Insektizide
• Klebemittel
• Kondensatoren
• Lacke und Farben
• Laugen
• Leuchtstofflampen (nicht zerbrechen)
• Lösemittel
• Medikamente (ohne Umverpackung)
• Mineralfaser und Dämm-Materialien,
bis 1 m3 kostenfrei (staubdicht verpackt,
keine Annahme am Umweltmobil)
• Nagellack und Nagellackentferner
• ölverunreinigte Lappen
• PUR-Bauschaumdosen
• Pflanzenschutzmittel
• quecksilberhaltige Thermometer
• Reinigungsmittel: z.B. Abflussreiniger
• Säuren
• Schädlingsbekämpfungsmittel
• Spraydosen mit und ohne Restinhalt
• Autobatterien
• teerhaltige Rückstände
• Batterien aller Art
• Unkrautvernichtungsmittel
• Benzin, Diesel, Petroleum
• Verdünnung
18
Sonderabfall
Am Umweltmobil können zusätzlich zu den
Sonderabfälle auch Elektrokleingeräte
(siehe Seite 14) abgegeben werden.
ÖFFNUNGSZEITEN
der Sonderabfall­an­nahmestelle
der Zentralen Ab­f all­w irtschaft Kaiserslautern im Kapiteltal
Montag - Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
Samstag:
8.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
8.00 - 12.00 Uhr
Telefon: (0631) 34117-0
Bitte beachten: Am Umweltmobil werden keine Sonder­abfälle aus Ge­werbe­be­
trieben ange­­no­mmen.
Ge­w er­b e­­b etriebe, auch Kleinge­w er­b e­
be­trie­b e, müssen ihre Sonderabfälle zur
Sonderabfallannahmestelle der ZAK im
Ka­pitel­tal bringen.
achtung
Sonderabfälle und Elektro­k leingeräte
müsse n de m Pe rsonal des U mweltmo­b ils persönlich über­g eben und dürfen nicht unbeaufsichtigt abgestellt
werden.
Zu­w iderhand­l ungen sind strafbar.
Altkleider
Seit Mitte 2013 werden durch die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Kaiserslautern Altkleider und -schuhe gesammelt und einer Verwertung zugeführt. Über die Zentrale
Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) arbeiten wir mit zertifizierten Firmen zusammen, die eine hochwertige Verwertung der Altkleider garantieren.
Der dabei erzielte Erlös kommt allen Abfallgebührenzahlern des Landkreises zugute.
An beiden Wertstoffhöfen des Landkreises, sowohl in Kindsbach, als auch
im Kapiteltal, in Bruchmühlbach am Penny-Markt sowie in Sembach neben
den Glascontainern (Kaiserstraße/L401) stehen entsprechende Sammel­
container der ZAK für Altkleider und -schuhe bereit.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die ausgedienten Tex­tilien am Umweltmobil ab­
zugeben oder sie bei einem vereinbarten Abholtermin von Elektroaltgeräten,
dem Personal des Fahrzeugs am Tag der Abholung mitzugeben.
Bitte nur saubere Textilien und Schuhe (paarweise), in Säcke verpackt, abgeben.
19
Glascontainer
Bitte geben Sie das Glas ohne Schraubverschlüsse und Korken, nach Farben getrennt,
in die entsprechenden Container. Das Ablagern von Glas und anderen Wertstoffen wie z.B.
Papier oder Abfällen auf oder neben den Containern ist, auch wenn der Container voll ist,
nicht zulässig und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet!
Was gehört in den
Glascontainer?
Nicht in den
Glascontainer gehören:
E i nwe g f lasche n, Fla ko ns a us G las,
Konservengläser, sauber, ohne Inhalt
Porzellan, Tongefäße u. -vasen, Autoscheiben/Fens­t er­­g las, Glühbirnen, Bleiglas,
hitzebeständiges Glas z.B. Einmachgläser
Glas in Fremdfarben
Glas, das sich von der Farbe her nicht den
Weiß-, Braun- oder Grünglascontainern zuordnen lässt, z.B. rotes oder blaues Glas, soll
in den Grünglascontainer geworfen werden.
Sammelstellen für Glas
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau:
EINWURFZEITEN
Montag - Samstag: 8.00 - 13.00 Uhr
15.00 - 19.00 Uhr
Nicht an Sonn- und Feiertagen! Außerhalb dieser Zeiten ist der Einwurf von
Glas untersagt.
Bruchmühlbach: Zufahrt zum Penny-Markt,
Alte Straße Gasstation
Elschbach: Dorfplatz
Gerhardsbrunn: Am Hochbehälter
Sembach: Kaiserstraße Parkplatz Ortsausgang
(Richtung Kaiserslautern)
Lambsborn: Friedhofsparkplatz
Diemerstein: Ev. Kinderheim Diemersteiner Str.
Langwieden: Nähe Friedhof am Ortseingang
Fischbach: Mehrzweckhalle Frontalstraße
Martinshöhe: Elisabethenstraße-Parkplatz
Frankenstein: Bahnhof Holzverladeplatz, Wochenendgebiet Schliertal, Buswende­platz Thörigtal
Miesau: Warmfreibad-Parkplatz, EDEKA-Markt
Vogelbach: Zum Peterswald, Dorfge­meinschaftshaus Parkplatz
Hochspeyer: Bauhof Weiherstr. 55 Kerweplatz,
Heiden­hübel/Nelkenstraße, Zufahrt zur GrünabfallSammelstelle
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn:
Waldleiningen: Harzofenstraße, Stüterhof
Alsenborn:
Josefstraße Kerweplatz, Parkplatz Schwimmbad
Verbandsgemeinde Kaiserslautern Süd:
Baalborn: Ende Steinstraße am Wendeplatz
Enkenbach: Integrierte Gesamtschule Am Mühlberg, Protest. Alten- u. Pflegeheim Untere Eselsmühle, Grundschule Ringstr, Parkplatz Bahnhof
Finsterbrunnertal: Naturfreundehaus
Johanniskreuz: Gasthaus Braband
Krickenbach: Gemeindeverwaltung Lindener Str.,
Dorfplatz
Mehlingen: Kerweplatz Friedrichstraße, Sportzentrum, Grünabfall-Sammelstelle Am Wasserturm
Langensohl: Parkplatz am Kreisel
Neuhemsbach: Hauptstraße Ortsausgang
(Fahrtrichtung Heinzental)
Queidersbach: Ecke Bach-/Bruchstraße, Auf der
Heide Fahrzeug­halle, Regionale Schule Jahnstraße
20
Linden: L 363 an der Kläranlage
Glascontainer
Schopp: Schmalenberger Straße Waldparkplatz,
Am Friedhof
Drehenthalerhof: Am Friedhof, Glashütterstraße
Stelzenberg: Feuerwehr, Römerweg Wendeplatz
Heimkirchen: Dorfplatz
Trippstadt: Dorfplatz, Sägmühle Campingplatz,
Am Bauhof, Aschbacher­hof, Gasthaus Dengel
(OT Neuhof)
Morbach: Lindenstraße
Verbandsgemeinde Landstuhl:
Bann: Schillerstraße Zufahrt zum Tennisplatz,
Kerweplatz Bruchstraße, Grundschule, Waldstraße am Kreisel
Hauptstuhl: Feuerwehrgerätehaus
Kindsbach: Mehrzweckhalle, Parkplatz Friedhof,
Parkplatz am Bärenlochweiher, Grundschule
Schulstraße, Bauhof Hirtenpfad
Landstuhl: Feuerwache, Kerweplatz Neuer Markt,
Weiherstraße Parkplatz, Sankt-Nikolaus-Altenzentrum, Integrierte Gesamtschule, Friedrich-EbertHauptschule, Mühlstraße, Bahnstraße bei Küchenstudio Stutzinger, Torfstraße Nähe Freßnapf
Heiligenmoschel: Sporthalle Im Allenwoog
Niederkirchen: Wasgau-Markt, Kindergarten
Otterberg: Integrierte Gesamtschule, IDEAL Hauptstraße, Parkplatz Jakob-Mayerstraße, Parkplatz
Johannisstraße, Campingplatz Parkplatz
Schallodenbach: L382 hinter dem Friedhof
Schneckenhausen: Hauptstraße Dorfbrunnen
Wörsbach: Parkplatz Friedhof
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach:
Hütschenhausen: Wasgau-Markt,
Parkplatz Eckstraße, Parkplatz am Friedhof
Kottweiler-Schwanden: Parkplatz Langenäckerstraße, Reichenbacher Straße
Miesenbach: Alte Schule Haupstraße
Niedermohr: Am Friedhof
Melkerei: Burgweg
Obermohr: Bachweg Gemeindeplatz
Atzel: Parkplatz Fichtenplatz, Stettiner Straße,
Nardinistr. Parkplatz am Weg zum Schützenhaus,
In der Atzel, Königsberger Straße Grundschule,
Berliner Straße, Reha-Zentrum Am Rotenborn
Ramstein: Kiosk Kindsbacher Straße 39 b,
SBK-Markt Rathausring
Mittelbrunn: Ecke Mühlenweg / Wimmelsbacher
Weg
Spesbach: L 356 Mitfahrerparkplatz am
NETTO-Markt
Oberarnbach: Banner Straße Feuerwache
Reuschbach: Ortsstraße/Ecke Rübental
Schrollbach: Am Friedhof
Steinwenden: Am Bahnhof
Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg:
Verbandsgemeinde Weilerbach:
Frankelbach: Am Friedhof
Erzenhausen: Schwedelbacher Straße Parkplatz
Hirschhorn: Am Bahnübergang
Eulenbis: K 20 Parkplatz neben Regenüberlaufbecken
Katzweiler: Eisenbahnstraße
Kollweiler: Am Friedhof
Mehlbach: Parkplatz vor dem Friedhof
Mackenbach: Am Busbahnhof, Goethestraße
Obersulzbach: Wendehammer Hauptstraße
Reichenbach-Steegen: Ehemaliger Bahnhof
Olsbrücken: Auf den Wingerten,
Hauptstraße am Friedhof
Rodenbach: Waldstraße am Schwimmbad,
Hübel­brunnen­straße bei Grünabfall-Sammelstelle
Otterbach: Sternberger Staße am Sportplatz, Lauterhofstraße Parkplatz Pfalzwerke
Schwedelbach: Pörrbacher Straße bei GrünabfallSammelstelle
Sambach: Katzweiler Straße
Bushaltestelle Ortsmitte
Weilerbach: Borngasse, Mörike­straße 26,
Spitzäckerstraße Parkplatz, Heizwerk Isigny-Allee
Untersulzbach: Dorfplatz
Pferchstraße
21
Wertstoffhöfe
Wertstoffhof Kindsbach
angenommen werden
Der Wertstoffhof befindet sich auf dem Gelände des Bauhofs der Verbandsgemeinde
Landstuhl in Kindsbach, Hirtenpfad 65.
• Altholz, nicht schadstoffbelastet
wie Zimmertüren, Wand- und
Deckenverkleidung lackiert oder
verleimt, jedoch nicht mit Holzschutzmittel behandelt.
ÖFFNUNGSZEITEN
• Altkleider, Schuhe – jedoch keine
verschmutzten oder verschimmelten Textilien
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
13.00 - 17.00
13.00 - 17.00
13.00 - 17.00
9.00 - 13.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
• Aufbereitbarer Bauschutt wie
Steine, Be­ton, Erde, Fliesen,
Sanitärkeramik
• Batterien (keine Autobatterien)
Bei Fragen zum Wertstoffhof Kindsbach
wenden Sie sich bitte an die Ab­fall­beratung
der Kreisverwaltung Kai­sers­lautern, Telefon (0631) 7105-505 oder -408.
Privatpersonen sowie Gewerbebetriebe aus dem Landkreis Kaiserslautern, die mit Restabfallgefäßen an
die Abfallentsorgung angeschlossen
sind, können dort Wertstoffe bis zu
einem Maximalvolumen von 0,5 m3
pro Wertstoffart, einmal monatlich
anliefern.
ACHTUNG
Bei Überschreitung des zugelassenen Wertstoff­volumens erfolgt
eine Rückweisung von Seiten der
Be­schäf­tigten des Wertstoffhofes.
Das Abstellen von Wertstoffen
am Wert­­stoffhof außerhalb der
angegebenen Öffnungszeiten
ist unte rsagt und ste llt e ine
Ordnungs­widrigkeit dar.
22
• CDs/DVDs
• Gipskartonplatten (Rigipsplatten) ohne Styropor-Anhaftungen
• Glasbausteine
• Elektroschrott, alle Elektroaltgeräte, ein­s chließlich Kühl- und
Gefriergeräte
• Energiespar-, LED-, Halogenund Leuchtstofflampen
• Fensterrahmen aus Metall und
Kunststoff (ohne Glas)
• Flachglas z.B. Fensterscheiben
• Korken aus Kork – keine Kunst­
stoffkorken
• Körperhafte Kunststoffe z.B.
Gartenmöbel oder Wäschekörbe –
keine Ver­p ackungsmaterialien!
• Metalle – Eisen- und Nichteisenmetalle – aber keine Öltanks!
• Pappe, Papier, Kartonagen
(sauber) – aber keine Tapeten!
• PUR-Bauschaumdosen
• Kunststofffolien (sauber) – keine
Ag­r ar­f olie wie z.B. Silofolie!
• Styropor (sauber) – kein Styrodur
• Sperrmüll : Möbel, Teppiche, Matratzen u.s.w.
Wertstoffhöfe
Nicht angenommen werden
• Altholz schadstoffbelastet: mit
Holzschutzmittel be­h andeltes Holz
(Jägerzäune, kessel­d ruck­i m­p rä­g ­
nier­tes Holz), verfaulte, verpilzte,
angebrannte oder mit Altöl
verschmutzte Hölzer
• Agrar folie
• Altreifen
• Autobatterien
• asbesthaltige Materialien
(z.B. Eternitplatten)
• Baumstämme, Wurzelstöcke,
Grünschnitt
Zusätzlich können am Wert­stoff­hof
der ZAK folgende Materialien abgegeben werden:
• Altholz schadstoffbelastet • Altreifen (mit und ohne Felgen bis zu
4 Stück kostenfrei)
• Autobatterien
(Sonderabfallzwischenlager)
• Dämmmaterial wie Glas- und Steinwolle staubdicht verpackt - bis max. 1 m3
kostenfrei, (Sonderabfallzwischenlager)
• Feuerlöscher
• Bauschutt, nicht aufbereitbar
d.h. mit Kunststoff, Holz, Dämmmaterial oder Rigipsplatten vermischter Bauschutt
• Grünschnitt
• Dämmmaterial (Glas- u. Steinwolle)
• Sonderabfälle z.B. Lacke, Farb- und
Kleberreste, Holz­schutz­mittel, Medikamente, Reinigungsmittel … (Son­d er­ab­fall­z wischenlager)
• Fensterrahmen aus Holz
• Gelbe Wer tstoffsäcke
• Feuerlöscher
• Sonderabfälle (z.B. Lack-, Farb- und
Kle ber reste, H olzschutzmittel…)
• Holzartige Gartenabfälle
• Holz-Fensterrahmen
• Restabfälle
Erworben werden können am Wertstoffhof
der ZAK:
• Tapeten
• Blumenerde (Sack)
• teer- oder bitumenhaltige Materialien (z.B. Dachpappe)
• Holzbriketts
• Bio- und Grünkompost (lose)
• Mutterboden-Kompost-Gemisch (lose)
• Rindenmulch (Sack oder lose)
Wertstoffhof ZAK
Der Wertstoffhof der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern befindet sich im Kapiteltal in Kaiserslautern
Alle Wertstoffe, die am Wertstoffhof
Kindsbach angenommen werden, können auch am Wert­s toffhof der ZAK,
entsprechend den dort gültigen Annahmebedingungen abgegeben werden.
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag - Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
Samstag:
8.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
8.00 - 12.00 Uhr
Telefon: (0631) 34117-0
23
Abfall aus
anderen Herkunftsbereichen
Zu dieser Abfallkategorie, den sog.
gewerbl. Siedlungsabfällen gehören:
in Geschäftshäusern, Gewerbe- und Industriebetrieben, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Heimen sowie bei freiberuflich
Tätigen anfallende feste, nicht produk­
tionsspezifische Abfälle, wie Büroabfälle,
Heizungsrückstände, Kehricht u.ä. sowie
produktionsspezifische Abfälle, die nicht
mehr in den Produktionskreislauf ge­langen.
Gewerbliche Siedlungsabfälle zur
Verwertung können von den Unternehmen eigenverantwortlich einer
solchen zugeführt werden.
Gewerbliche Siedlungsabfälle zur Be­
seitigung sind der Abfallwirtschaft
des Landkreises zu überlassen.
Je nach anfallender Restabfallmenge kann
vom Unternehmen zwischen einer oder
mehrerer Restabfalltonne von 60 l,
90 l, 120 l und 240 l mit vierzehntägiger
Leerung oder einem Umleercontainer von
1,1 m3, 3,3 m3 und 5,5 m3 mit vierzehntägiger oder wöchentlicher Leerung gewählt werden.
Das Restabfallbehältervolumen wird anhand der vom Unternehmen vorgelegten
Daten und Unterlagen festgesetzt und
beträgt ohne Entsorgungsverbund mindestens 60 l.
Entsprechend der gemachten An­ga­
ben werden die Tonnen- bzw. Containergröße unter Zugrundelegung
von Einwohnergleichwerten analog
der Tabelle in der Abfallsatzung des
Landkreises Kaiserslautern ermittelt
und das Unternehmen veranlagt.
24
Für Gewerbe entfällt das Vorhalten der
Biotonne, wenn die Bioabfälle kompostier t oder einer externen Ver wer tung
(Nachweis erforderlich) zu­geführt werden.
Ge­wer­bebe­triebe erhalten dann, wie private Haushalte auch, eine ermäßigte Abfall­
gebühr (siehe Tabelle Seite 6).
W ird d i e Ve r we r tun g d e r B io a b f äll e
nicht nachgewiesen, wird bzw. werden
abhängig von der Größe de s ver an lagten Rest­a bfalltonnenvolumens eine
bzw. mehrere Bioabfalltonne/n gestellt.
Bei Bedarf kann das Volumen für
die Biotonne/n, abweichend von
derRegelung für Privathaus­h alte,
auf maximal das gleiche Volumen
wie das der veranlagten Restabfalltonne/n er­h öht werden.
Gewerbebetriebe, die sich zusammen mit
Privathaushalten auf einem Grundstück
befinden, können sich mit diesen zu
einem E ntsorgungsverbund (siehe
Seite 6/7) zu­sammenschließen.
Entsorgung über Großbehälter
Die zur Abfallentsorgung erforderlichen
Großbehälter sind vom Anschlusspflich­
tigen, in der Regel vom Grund­stückseigentümer zu beschaffen und bereit zu stellen.
Es ist darauf zu achten, dass es sich hierbei um Normbehäl­t er handelt, die entweder bei Containerdiensten angemietet
oder bei Behälterbaufirmen er worben
werden können. Die Mietkosten für
Container werden dem Unternehmen direkt vom Vermieter in Rechnung gestellt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
die Kreisverwaltung Telefon (0631)
7105-329 oder -235.
Abfall aus
anderen Herkunftsbereichen
Die jährliche Gebühr für die wöchentlich einmalige
Abfuhr von Restabfällen incl. der Entsorgungsgebühren beträgt für:
einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 1,1 m3 Fassungsvermögen
2.024,52 E
einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 3,3 m Fassungsvermögen
5.100,72 E
einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 5,5 m3 Fassungsvermögen
7.319,64 E
3
Die jährliche Gebühr für die vierzehntägige Abfuhr
von Restabfällen incl. der Entsorgungsgebühren beträgt für:
einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 1,1 m3 Fassungsvermögen
1.012,32 E
einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 3,3 m Fassungsvermögen
2.550,36 E
einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 5,5 m3 Fassungsvermögen
3.659,88 E
3
Die Gebühr für eine einmalige Abfuhr
von Restabfällen incl. der Entsorgungsgebühren beträgt für:
einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 1,1 m3 Fassungsvermögen
89,86 E
einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 3,3 m3 Fassungsvermögen
188,24 E
einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 5,5 m3 Fassungsvermögen
250,91 E
Die Gebühr für eine einmalige Abfuhr
ohne die Entsorgungsgebühren beträgt für:
einen Großbehälter (Absetzbehälter) mit 5,5 m3 Fassungsvermögen
91,96 E
einen Großbehälter (Absetzbehälter) mit 7,0 m Fassungsvermögen
91,96 E
einen Großbehälter (Absetzbehälter) mit 10,0 m3 Fassungsvermögen
99,50 E
3
einen Großbehälter (Abrollbehälter) mit 15,0 m3 Fassungsvermögen
115,69 E
einen Großbehälter (Abrollbehälter) mit 20,0 m3 Fassungsvermögen
126,57 E
einen Großbehälter (Abrollbehälter) mit 30,0 m3 Fassungsvermögen
139,54 E
Bitte beachten: Bei Entsorgung über Absetz- bzw. Abrollbehälter werden die
Ge­b ühren für die Entsorgung der Abfälle nach der je­weils gültigen Gebührensatzung der Zentralen Abfallwirtschaft Kaisers­l autern (ZAK) ge­s ondert
berechnet. Auf dem Gebührenbescheid der Kreis­ver­waltung, sind die Gebühren für die
Abfuhr und die Entsorgung getrennt ausgewiesen. Als Nach­weis liegt dem Gebühren­
bescheid die An­liefer­­be­scheinigung (Wiegeschein) der ZAK bei.
25
Papiertonne
Die blaue Papiertonne wird alle 4 Wochen entleert.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Abfuhrpläne für Ihre Verbandsgemeinde und stellen Sie
die Papiertonne am Abfuhrtag um 6.00 Uhr zur Entleerung bereit.
Die Sammlung von Altpapier im Landkreis Kaiserslautern er folgt über blaue
240 Liter Gefäße. Diese Tonne darf nur
mit Alt­­­papier, Pappe und Kartonagen befüllt werden. Eine missbräuchliche Nutzung der Papiertonne stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld ge­ahndet werden.
Sollte sich auf Ihrem Grundstück keine
Papiertonne befinden oder sollte die
vorhandene Papiertonne be­schä­d igt
sein, so können Sie dies telefonisch der
Kreis­verwaltung Kaisers­lau­­tern (siehe
Seite 30) melden.
Falls die Papier­tonnen nicht ausreichen
oder zu­v iele Gefäße aufgestellt worden
sind, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir veranlassen dann die zusätzliche Aufstellung,
den Ab­z ug oder den Austausch der entsprechen­den Tonnen.
Reicht das Tonnenvolumen im Einzelfall
einmal nicht aus, können Papier und Pappe
zusätzlich in Kartons neben der Tonne zur
Abholung bereit gestellt werden.
Fällt regelmäßig sehr viel Papier/Pappe an,
empfiehlt sich die Aufstellung eines 1,1 m3
Papiercontainers. Bei Interesse wenden
Sie sich bitte an die Abfallberatung.
Bitte beachten: Große Papiermengen
können auch auf den Wertstoffhöfen in
Kindsbach oder im Kapiteltal abgegeben
werden.
Was GEHöRT in die
Papiertonne
Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge
Bücher
Papp-Kartons (keine Tetrapaks)
Geschenk- und Packpapier
(keine Geschenkfolie)
Papier
wie Werbebroschüren und -flyer,
Briefe, Briefumschläge
(Um-)Verpackungen aus Papier/ Pappe
(mit und ohne grünen Punkt)
In der Papiertonne darf nur sauberes Papier ge­sam­melt werden!
nicht in die
Papiertonne gehören
Verbundstoffe
wie Getränkekartons, sie gehören
in den gelben Sack!
Tapeten
sie ge­h ören in die Restabfalltonne.
Verunreinigtes Papier und
verschmutzte Pappe
wie z.B. Backpapier, Pizzaschachteln,
Papierhandtücher, gebrauchte
Papiertaschentücher gehö­r en ebenfalls zum Restabfall.
Ordner gehören zum Restabfall
26
Internet Verschenkmarkt
Beim Internet-Verschenkmarkt handelt es sich um eine auf der Homepage der Kreisverwaltung Kaiserslautern verlinkte, nicht kommerzielle, kostenlos zu nutzende Online-Plattform,
über die Gebrauchsgegenstände getauscht und verschenkt werden können.
Die Bürger/innen des Landkreises Kaiserslautern können hier Inserate aufgeben und gut
erhaltene Möbel, funktionstüchtige Elektrogeräte oder andere Gegenstände tauschen,
verschenken oder auch suchen. Je genauer die Beschreibung der angebotenen bzw. gesuchten Artikel ist, desto größer ist die Chance, dass sich für das Angebot ein Interessent
findet. Die Anzeigen einsehen können auch Einwohner anderer Kommunen.
Und so gelangen Sie zur Verschenkmarkt-Plattform:
Unter www.kaiserslautern-kreis.de finden Sie
die Text-Grafik (siehe rechte Abbildung) die Sie mit
einem Klick auf die Plattform des Verschenkmarktes
weiter­leitet.
Abfall-App
Ab Januar 2017 stellt der Landkreis Kaiserslautern eine Abfall-App bereit.
Darüber können die Abfuhrtermine, sowohl die der einzelnen Abfallfraktionen, als auch die
Termine das Umweltmobil betreffend, bei Bedarf jederzeit abgerufen werden. Auch eine
Erinnerung an den Abfuhrtag der eigenen Tonnen ist über diese App einzurichten.
Über den hier abgedruckten QR-Code, der auch auf der
Homepage der Kreisverwaltung zu finden ist, kann die App
entweder über den APP Store (Apple iOS) oder über den
Google Play Store (Android) heruntergeladen werden.
Im Laufe des Jahres soll die App optimiert und mit weiteren
Zusatzfunktionen ausgestattet werden.
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Welcher Abfall gehört wohin?
Aktenordner
Leere Aktenordner werden über den Restabfall entsorgt.
Altautos, Autowracks, Autoteile
müssen über zertifizierte Ver ­wer ­t­er­betriebe,
die nach der Altauto-Ver­ord­nung anerkannt
sind, entsorgt werden (siehe „Gelbe Seiten“).
Altmedikamente
können in der Apotheke, am Umweltmobil
und an der Sonderabfallannahmestelle der
ZAK abgegeben werden. Sie dür fen auf
keinen Fall in die Restabfalltonne oder in
die Toilette geworfen werden.
Altöl
Nach der geltenden Altölverordnung muss
derjenige, der Motor- und Ge­triebeöl verkauft, dieses auch in gleicher Menge kostenlos zurücknehmen. Bitte machen Sie von
die­ser Rückgabemöglichkeit Gebrauch. Altbestände oder verunreinigtes Altöl in haushaltsüblicher Menge sowie Ölfilter können
am Um­welt­mobil oder an der Son­der­ab­fallan­nah­me­stelle der ZAK abgegeben werden.
Asbest, Wellasbest, Asbestschindeln,
Fassadenplatten
Asbesthaltige Materialien sind Produkte,
bei denen die Entstehung von Staub, z.B.
beim Sägen oder Brechen, vermieden werden muss, da diese Stäube krebserregend
sind. Lassen Sie asbesthaltige Ma­terialien nur
durch zertifizierte Fachfirmen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 entfernen. Asbest
muss als Sonderabfall entsorgt werden. Auskünfte erteilt die Kreis­verwaltung Kaisers­lautern, Telefon (0631) 7105-408 und -505.
Autobatterien
Nach der Batterie­verordnung wird beim Erwerb einer Starterbatterie ein Pfand erhoben,
das bei Rück­­gabe der verbrauchten Batterie
rückerstattet wird. Es besteht auch die Möglichkeit, Autobatterien am Um­welt­­­mobil oder
an der Son­der­ab­f all­­an­nah­me­s telle der ZAK
kostenfrei, ohne Pfand­erstattung, abzu­geben.
28
Autoreifen
sollten dem Händler zurückgegeben werden. Am Wertstoffhof der ZAK können bis zu
vier Reifen (mit oder ohne Felgen) kostenlos
ab­gegeben werden.
Badewannen
und Duschtassen, egal aus welchem Material,
werden nicht vom Sperrmüll mitgenommen,
sondern müssen zu den Wert­stoff­hö­fen ge­
bracht werden.
Bettdecken und Kopfkissen
Falls die Bettdecken oder Kopfkissen noch
brauchbar sind, fragen Sie bitte bei Hilfs­
orga­n isationen an, ob Bedarf besteht. Ist
dies nicht der Fall, können Sie die Decken und
Kis­sen über den Sperrmüll entsorgen oder zu
den Wertstoffhöfen bringen.
CDs/DVDs
können über den Restabfall entsorgt oder in
die Kunststoffcontainer auf den Wertstoffhöfen gebracht wer­­den.
Elektro-Speicherheizgeräte/
Nachtspeicheröfen
Diese Heizgeräte können in verschiedenem
Umfang festgebundene oder schwachgebundene Asbestprodukte enthalten. Ob
ein Elektro-Speicherheizgerät Asbest enthält, kann nach Angabe von Fabrikat und
Gerätetyp bei der Abfallberatung der Kreis­verwaltung Kaiserslautern erfragt werden:
Telefon (0631) 7105-408 oder -505.
Alle Speicherheizgeräte können ungeöffnet, staubdicht in Folie verpackt am Wertstoffhof der ZAK als Elektroaltgeräte abgegeben werden.
Die Entsor­g ung von Speicher­h eizgeräten darf nur von Fachfirmen mit
Sachkundenachweis ge­mäß TRGS 519
durchgeführt wer­den. Die Geräte dürfen auf keinen Fall geöffnet werden!
Aus­k unft über zugelassene Firmen gibt
die Kreis­­h and­w er­k er­s chaft unter Telefon
(0631) 37122-0.
Energiespar- und Halogen-Lampen
gehören zum Sonderabfall und können am
Welcher Abfall gehört wohin?
Umweltmobil, der Sonderabfall­an­nahmestel­le
der ZAK und am Wertstoffhof in Kindsbach
abgegeben werden.
Erdaushub
Erdaushub kann bei der ZAK und in genehmigten Sandgruben gegen Bezahlung abgegeben werden. Über Internet kann die
Boden- und Bauschuttbörse Rheinland-Pfalz
unter der Ad­res­se www.alois-info.de abgefragt werden.
Feuerlöscher
können am Umweltmobil sowie an der
Son­d er­a bfallannahmestelle der ZAK abgegeben werden. Pfandflaschen bitte beim
Händler zurückgeben.
Gasflaschen/-kartuschen
können am Umweltmobil sowie an der
Son­der­abfallannahmestelle der ZAK abgegeben werden. Pfandflaschen bitte beim Händler zurückgeben.
Gasherde
werden bei der Elektrogerätesammlung nach
Anmeldung mitgenommen.
Kleintier- und Katzenstreu
Kompostierbares Streu aus Holz oder Stroh
darf ohne Kot­be­stand­teile in die Biotonne gegeben werden. Der Kot sowie mineralisches
Kleintier- oder Katzenstreu muss über die
Restabfalltonne entsorgt werden. Auf keinen
Fall über die Toilette entsorgen!
Kochtöpfe, Geschirr und Besteck
in größeren Mengen können auf den Wertstoffhöfen in Kindsbach oder im Kapiteltal
abgegeben werden. Kleine Mengen können
über die Restabfalltonne entsorgt werden.
Leuchtstoffröhren
können am Umweltmobil sowie an der Sonder­abfallannahmestelle der ZAK abgegeben
werden.
Öltanks
müssen über einen zertifizierten Fachbetrieb
entsorgt werden. Anschriften entnehmen Sie
bitte den entsprechenden Branchentelefon­
büchern (Stichwort: Tankreinigung).
Rasenmäher
Benzinrasenmäher werden über zertifizierte Annahme­stel­len oder Verwerterbetriebe, die nach der Alt­auto­verordnung anerkannt sind, entsorgt. Elektrorasenmäher
können bei der Kreis­ver­wal­tung Kaiserslautern als Elektro-Groß­g erät zur Entsorgung
angemeldet oder an den Wertstoffhöfen ab­
gegeben werden. Handrasenmäher ohne
Mo­tor können an den Wertstoffhöfen abgegeben werden oder über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden.
Sanitärkeramik
wie WCs, Bidets, Urinale und Waschbecken,
können am Wert­stoffhof der ZAK oder am
Wertstoffhof in Kindsbach abgegeben werden.
Spritzen und Kanülen
gehören in ein fest verschlossenes durchsichtsicheres Gefäß verpackt in die Restabfalltonne.
Tapeten gehören in die Restabfalltonne.
Thermometer
Quecksilberhaltige Thermometer sind
Son­der­abfall, der über das Umweltmobil entsorgt werden muss.
Digitalthermometer gehören zum E-Schrott.
Tierkörper
sind keine Abfälle im Sinne des Abfallgesetzes und dürfen nicht über die vom Landkreis Kaiserslautern bereitgestellten Abfallgefäße entsorgt werden. Ihre Beseitigung
regelt das Tier­k ör­p erbe­s eiti­g ungsgesetz.
Auskunft erteilt der Zweckver­b and Tierkörperbeseitigung Rheinland Pfalz, Am Orsch­
bach 2, 54518 Rivenich, Tel. (06508) 91430,
Fax (06508) 827, oder das Veteri­när­amt Kaiserslautern, Tel. (0631) 7105-450.
Türen und Türrahmen
können an den Wertstoffhöfen (siehe Seite
22/23) abgegeben werden.
Videokassetten
werden über die Restabfalltonne entsorgt.
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Kontakte
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Abfallentsorgungs-Team der
Kreis­ver­wal­tung Kaiserslautern, Am Altenhof 6 (ehem. Casino), Kaiserslautern.
besuchszeiten
der Kreisverwaltung
Montag, Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:
8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr
Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Allgemeine Kontaktdaten
Veranlagung Haushalte
(Abfallgefäße, Gebühren)
0631 / 7105-435
Verbandsgemeinde BruchmühlbachMiesau und Weilerbach
0631 / 7105-405
Verbandsgemeinde Landstuhl und Enkenbach-Alsenborn mit den Ortsgemeinden
Enkenbach-Alsenborn, Mehlingen,
Neuhemsbach und Sembach
E-Mail Sperrmüll-Anmeldung
[email protected]
0631 / 7105-433
Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd,
Otterbach-Otterberg und EnkenbachAlsenborn mit den Ortsgemeinden
Hochspeyer, Fischbach, Frankenstein,
Waldleiningen
E-Mail Elektroschrott-Anmeldung
[email protected]
0631 / 7105-329
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Fax (0631) 7105-449
E-Mail Abfallberatung
[email protected]
Internet www.kaiserslautern-kreis.de
Abfallberatung
0631 / 7105-505
Verbandsgemeinde BruchmühlbachMiesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach,
Weilerbach
0631 / 7105-408
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn,
Kaiserslautern-Süd, Otterbach-Otterberg
Elektrogeräte- u. Sperrmüllabholung
0631 / 7105-500
Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd,
Landstuhl, Otterbach-Otterberg,
Ramstein-Miesenbach
0631 / 7105-250
Verbandsgemeinde BruchmühlbachMiesau, Enkenbach-Alsenborn, Weilerbach
30
Veranlagung Gewerbe
(Abfallgefäße, Gebühren)
0631 / 7105-329
Verbandsgemeinde BruchmühlbachMiesau, Kaiserslautern-Süd, Landstuhl,
Ramstein-Miesenbach
0631 / 7105-235
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn,
Otterbach-Otterberg und Weilerbach
Containergestellung
0631 / 7105-235
zuständig für alle Verbandsgemeinden
Illegale Abfallbeseitigungen/
-ablagerungen
0631 / 7105 - 472
zuständig für alle Verbandsgemeinden
Für den Landkreis Kaiserslautern
tätige Unternehmen
IMPRESSUM
Herausgeber:
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Fachbereich Abfallwirtschaft
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Jakob Becker Entsorgungs-GmbH
An der Heide 10 · 67678 Mehlingen
Telefon (06303) 804-0
REMONDIS GmbH Region Südwest
Staffelberg 8 · 66954 Pirmasens
Telefon (06331) 5139-0
Konzept & Design:
Agentur Barth GmbH,
Kaiserslautern
Zeller Recycling GmbH
In der Schlicht 6 · 67112 Mutterstadt
Telefon (06234) 9474-0
Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK)
Kapiteltal · 67657 Kaiserslautern
Telefon (0631) 34117-0
Für die dualen Systeme in
Deutschland tätiges Unternehmen
Containerdienst B&S GmbH
Winzenheimer Str. 28 · 5559 Bretzenheim
Hotline 0800-7236661 (kostenfrei)
MEDIENPARK
Druck: KD Medienpark Faber
GmbH, Kaiserslautern
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kaiserslautern-kreis.de/verwaltung/
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Kostenfreie Infohotline: 0800 5888885
Jakob Becker Entsorgungs-GmbH
An der Heide 10 | 67678 Mehlingen
Tel. +49 6303 804-0 | Fax +49 6303 5666
[email protected] | www.jakob-becker.de