Merkblatt zum Verfassen einer Fallbearbeitung im Strafrecht I FS 2017

Rechtswissenschaftliches Institut
Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht
Prof. Dr. iur. Sarah Summers
Merkblatt zum Verfassen einer Fallbearbeitung im Strafrecht I
FS 2017
I.
Allgemeine Hinweise
1. Die Anmeldung für die Fallbearbeitung erfolgt über die Plattform OLAT.
Die Anmeldung ist verbindlich und eine Austragung nicht möglich. Von der
Eintragungspflicht auf OLAT ausgenommen, sind die Nebenfachstudierenden
der Rechtswissenschaft.
2. Die Frist für die Einschreibung beginnt am 1. Februar 2017, 08.00 Uhr und
endet am 28. Februar 2017, 23.59 Uhr. Bitte beachten Sie die Platzzahlbeschränkung (325 Hauptfachstudierende und 25 Nebenfachstudierende). Die
Nebenfachstudierenden werden gebeten, sich ab dem 1. Februar 2017 direkt
via Email ([email protected]) mit Angaben der Matrikelnummer und
des Hauptstudienfachs zu melden (Es gilt das Prioritätsprinzip).
3. Die Fallbearbeitung ist dem Lehrstuhl Summers bis spätestens am 20. März
2017 als pdf-Dokument via Email ([email protected]) (bezeichnet wie
folgt: Name_Vorname_FallStrafR.I_FS17) sowie in physischer Form (nicht
eingeschrieben) einzureichen. Verspätet eingereichte Arbeiten werden nicht
berücksichtig.
4. Die Besprechung des Falls findet am 24. Mai 2017 (14.00 - 15.45 Uhr) in
KOL-G-201 (Aula) statt. Die korrigierten Arbeiten können ab dem 25. Mai
2017 am Lehrstuhl Summers (Treichlerstrasse 10, 8032 Zürich) abgeholt werden.
5. Bitte beachten Sie, dass ungenügende Fallbearbeitung weder überarbeitet noch
wiederholt werden können.
Rechtswissenschaftliches Institut
Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht
Prof. Dr. iur. Sarah Summers
II.
Formelles
1. Folgende Formalien sind von den Verfassern einzuhalten: Die Arbeit ist im Blocksatz zu formatieren, Schriftart Times New Roman, Schriftgrösse 12, Zeilenabstand 1.5 (Fussnoten: Schriftgrösse 10, Zeilenabstand 1). Die Fallbearbeitung
darf höchstens 15 Seiten umfassen (exkl. Deckblatt, Sachverhalt, Verzeichnisse
sowie Eigenständigkeitserklärung). Am rechten Seitenrand ist ein Korrekturrand
von 3.0 cm zu belassen.
2. Das Deckblatt hat folgende Angaben zu umfassen: Personalien des Bearbeiters
(Name, Vorname, Adresse, Matrikel-Nr., Semester), Bezeichnung der Lehrveranstaltung sowie das Abgabedatum.
3. Der Arbeit ist eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung mit folgendem
Wortlaut beizufügen: „Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende schriftliche
Arbeit selbstständig und nur unter Zuhilfenahme der in den Verzeichnissen oder in
den Anmerkungen genannten Quellen angefertigt habe. Ich versichere zudem, diese Arbeit nicht bereits anderweitig als Leistungsnachweis verwendet zu haben. Eine Überprüfung der Arbeit auf Plagiate unter Einsatz entsprechender Software
darf vorgenommen werden.“ Die Unterschrift ist nur bei der physischen Version
der Arbeit erforderlich; das pdf-Dokument muss nicht eigens unterschrieben werden.
4. Die Fallbearbeitung gilt als Leistungsnachweis für das Modul Juristische Arbeitstechnik & Methodenlehre. Dementsprechend wird bei der Bewertung der Arbeit
neben der materiellen Richtigkeit der Falllösung auch das Einhalten formeller Aspekte und der dort erworbenen Kenntnisse berücksichtigt. Insbesondere können
auch formelle Mängel zu einer ungenügenden Bewertung der Arbeit führen. Namentlich mit in die Bewertung fliessen die Vollständigkeit der formellen Bestandteile der Arbeit, die korrekte Zitierweise, die systematische Gliederung des Haupttextes sowie juristisch korrekte Ausdrucksweise ein.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Lehrstuhl Summers ([email protected]) gerne zur
Verfügung. Es werden indes keine rechtlichen Fragen zur Falllösung beantwortet.