Rechtswissenschaftliches Institut Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht Prof. Dr. iur. Sarah Summers Merkblatt zum Verfassen einer Fallbearbeitung im Strafrecht I FS 2017 I. Allgemeine Hinweise 1. Die Anmeldung für die Fallbearbeitung erfolgt über die Plattform OLAT. Die Anmeldung ist verbindlich und eine Austragung nicht möglich. Von der Eintragungspflicht auf OLAT ausgenommen, sind die Nebenfachstudierenden der Rechtswissenschaft. 2. Die Frist für die Einschreibung beginnt am 1. Februar 2017, 08.00 Uhr und endet am 28. Februar 2017, 23.59 Uhr. Bitte beachten Sie die Platzzahlbeschränkung (325 Hauptfachstudierende und 25 Nebenfachstudierende). Die Nebenfachstudierenden werden gebeten, sich ab dem 1. Februar 2017 direkt via Email ([email protected]) mit Angaben der Matrikelnummer und des Hauptstudienfachs zu melden (Es gilt das Prioritätsprinzip). 3. Die Fallbearbeitung ist dem Lehrstuhl Summers bis spätestens am 20. März 2017 als pdf-Dokument via Email ([email protected]) (bezeichnet wie folgt: Name_Vorname_FallStrafR.I_FS17) sowie in physischer Form (nicht eingeschrieben) einzureichen. Verspätet eingereichte Arbeiten werden nicht berücksichtig. 4. Die Besprechung des Falls findet am 24. Mai 2017 (14.00 - 15.45 Uhr) in KOL-G-201 (Aula) statt. Die korrigierten Arbeiten können ab dem 25. Mai 2017 am Lehrstuhl Summers (Treichlerstrasse 10, 8032 Zürich) abgeholt werden. 5. Bitte beachten Sie, dass ungenügende Fallbearbeitung weder überarbeitet noch wiederholt werden können. Rechtswissenschaftliches Institut Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht Prof. Dr. iur. Sarah Summers II. Formelles 1. Folgende Formalien sind von den Verfassern einzuhalten: Die Arbeit ist im Blocksatz zu formatieren, Schriftart Times New Roman, Schriftgrösse 12, Zeilenabstand 1.5 (Fussnoten: Schriftgrösse 10, Zeilenabstand 1). Die Fallbearbeitung darf höchstens 15 Seiten umfassen (exkl. Deckblatt, Sachverhalt, Verzeichnisse sowie Eigenständigkeitserklärung). Am rechten Seitenrand ist ein Korrekturrand von 3.0 cm zu belassen. 2. Das Deckblatt hat folgende Angaben zu umfassen: Personalien des Bearbeiters (Name, Vorname, Adresse, Matrikel-Nr., Semester), Bezeichnung der Lehrveranstaltung sowie das Abgabedatum. 3. Der Arbeit ist eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung mit folgendem Wortlaut beizufügen: „Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende schriftliche Arbeit selbstständig und nur unter Zuhilfenahme der in den Verzeichnissen oder in den Anmerkungen genannten Quellen angefertigt habe. Ich versichere zudem, diese Arbeit nicht bereits anderweitig als Leistungsnachweis verwendet zu haben. Eine Überprüfung der Arbeit auf Plagiate unter Einsatz entsprechender Software darf vorgenommen werden.“ Die Unterschrift ist nur bei der physischen Version der Arbeit erforderlich; das pdf-Dokument muss nicht eigens unterschrieben werden. 4. Die Fallbearbeitung gilt als Leistungsnachweis für das Modul Juristische Arbeitstechnik & Methodenlehre. Dementsprechend wird bei der Bewertung der Arbeit neben der materiellen Richtigkeit der Falllösung auch das Einhalten formeller Aspekte und der dort erworbenen Kenntnisse berücksichtigt. Insbesondere können auch formelle Mängel zu einer ungenügenden Bewertung der Arbeit führen. Namentlich mit in die Bewertung fliessen die Vollständigkeit der formellen Bestandteile der Arbeit, die korrekte Zitierweise, die systematische Gliederung des Haupttextes sowie juristisch korrekte Ausdrucksweise ein. Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Lehrstuhl Summers ([email protected]) gerne zur Verfügung. Es werden indes keine rechtlichen Fragen zur Falllösung beantwortet.
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