Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF) Teilnahmevoraussetzungen Für die Teilnahme an einer BOF-Maßnahme müssen die jungen Flüchtlinge folgende Voraussetzungen erfüllen: sie müssen Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerberinnen und Asylbewerber bzw. Geduldete mit Arbeitsmarktzugang sein, i. d. R. das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Integrationskurs oder eine vergleichbare Maßnahme absolviert haben, über deutsche Sprachkenntnisse i. d. R. mindestens auf dem Niveau B1 verfügen, Interesse an einer Ausbildung im Handwerk haben und eine konkrete Vorstellung davon haben, in welchen ein bis drei Ausbildungsberufen sie eine vertiefende Berufsorientierung durchlaufen wollen.
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