Teilnahmevoraussetzungen für BOF

Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)
Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme an einer BOF-Maßnahme müssen die jungen Flüchtlinge
folgende Voraussetzungen erfüllen:
 sie müssen Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerberinnen
und Asylbewerber bzw. Geduldete mit Arbeitsmarktzugang sein,
 i. d. R. das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
 einen Integrationskurs oder eine vergleichbare Maßnahme absolviert haben,
 über deutsche Sprachkenntnisse i. d. R. mindestens auf dem Niveau B1
verfügen,
 Interesse an einer Ausbildung im Handwerk haben und
 eine konkrete Vorstellung davon haben, in welchen ein bis drei
Ausbildungsberufen sie eine vertiefende Berufsorientierung durchlaufen
wollen.