Wohnen Unterkunft und Heizung: Richtwerte: 1

Wohnen
Wohnen
Informationen zum Arbeitslosengeld II
www.jobcenter-bremen.de
1
Informationen zum Arbeitslosengeld II
Unterkunft
und Heizung:
Was gehört dazu?
Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II
(SGB II) haben, bekommen Sie vom Jobcenter Bremen die Kosten
für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind. Die
Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft richtet
sich nach der Besonderheit des Einzelfalles und seinen individuellen Verhältnissen; insbesondere nach der Zahl der Familienangehörigen und der Bezugsfertigkeit der Wohnung. Es besteht kein
zusätzlicher Wohngeld-Anspruch, da die Unterkunftskosten bei
der Berechnung Ihrer Leistungen zur Grundsicherung bereits berücksichtigt werden.
Richtwerte:
Euro
bei einem Haushalt mit
377,- 1 Person
428,- 2 Personen
507,- 3 Personen
620,- 4 Personen
751,- 5 Personen
830,- 6 Personen
909,- 7 Personen
+ 79,- Mehrbetrag
für jede weitere Person
Zahl der im
Familienhaushalt
lebenden
Personen
Wohnfläche
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
jede weitere P.
bis zu 50 m2
bis zu 60 m2
bis zu 75 m2
bis zu 85 m2
+ 10 m2
Innerhalb der Stadtgemeinde Bremen können
in der Regel folgende Richtwerte für Unterkunftskosten anerkannt werden:
Siehe Tabelle links.
Achtung: In den links genannten Richtwerten für Unterkunftskosten
sind die Nebenkosten einschließlich Wasser und Abwasser enthalten.
Nicht enthalten sind die Heizkosten!
Für einzelne Stadtteile sind Zuschläge zu gewähren.
10% für die Stadtteile Mitte, Findorff, Horn-Lehe
20% für die Stadtteile Östliche Vorstadt, Schwachhausen,
Oberneuland und Borgfeld
Die Anerkennung der Heizkosten
richtet sich nach den in der nebenstehenden Tabelle maximalen
Quadratmetern. Ist die Wohnung kleiner, richtet sich die Berechnung der Heizkosten nach der tatsächlichen Wohnungsgröße.
Zu den Heizkosten gehören sowohl laufende als auch einmalige
Kosten. Die Beurteilung der Angemessenheit der Heizkosten
richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalles und seinen
individuellen Verhältnissen.
Für einige Kosten,
die im Zusammenhang, mit der Unterkunft stehen, müssen Sie
jedoch grundsätzlich selbst aufkommen, da diese bereits in der
Regelleistung enthalten sind. Dazu gehören u.a. die Kosten für
Strom oder Ihren Telefonanschluss.
Sind Sie
Eigentümer?
Auch wenn Sie eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus
bewohnen, kann das Jobcenter Bremen die damit verbundenen
Kosten in angemessener Höhe übernehmen.
Dazu gehören insbesondere:
: angemessene Zinsen auf Hypotheken
: Grundsteuer
: Wohngebäudeversicherung
: Erbbauzins
: Nebenkosten (wie bei Mietwohnungen)
Sie wollen
umziehen?
Bitte setzen Sie sich vor Abschluss eines Mietvertrages unbedingt mit dem konkreten Mietangebot
mit dem Jobcenter Bremen in Verbindung!
Grundsätzlich: Nur wenn eine Zusicherung des Jobcenters Bremens
für die neue Unterkunft vorliegt, kann gewährleistet werden, dass
Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.
Achtung! Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind,
Bei Umzügen innerhalb
der Stadtgemeinde
Bremen ist die JobcenterGeschäftsstelle Ihres
bisherigen Stadtteils der
richtige Ansprechpartner.
kann eine Zusicherung der Kostenübernahme nur in besonderen
Härtefällen gewährt werden. Ohne diese vorherige Zusicherung des
Jobcenters Bremens werden keinerlei Kosten übernommen!
Diese Regelung gilt sowohl bei einem erstmaligen Auszug aus der
elterlichen Wohnung, als auch bei jedem folgendem Umzug.
Außerhalb des Stadtgebietes Bremen sollten
Sie – vor dem Umzug –
mit dem Jobcenter Ihres
neuen Wohnortes Kontakt
aufnehmen und alle anfallenden Fragen klären.
schabacker-design | fotos: rolfes und photocase.de
Stand: Jan. 2014
Die Verwaltungsanweisung § 22 SGB II für
die sogenannten Kosten
der Unterkunft ist auf
der Internetseite: www.soziales.bremen.de
veröffentlicht.
Wir helfen Ihnen.
!
Jobcenter Bremen
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Ansprechpartnerin bzw.
Ihren Ansprechpartner in der für Sie zuständigen JobcenterGeschäftsstelle. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Postleitzahl
Ihrer Wohnung.
Telefonservice: 0421 - 56 600 (Mo - Fr 8 - 18 Uhr, zum Ortstarif)
www.jobcenter-bremen.de