Gigi Deppe
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17.01.2017
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Bundesverfassungsgericht zu NPD-Verbot
Wir verbieten die NPD nicht, sagen die Verfassungsrichter. Die Partei verfolge zwar
verfassungswidrige Ziele, sie missachte die Menschenwürde und die Demokratie und
sei auch wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus. Aber im politischen Leben
sei sie zu unbedeutend. Sie habe keine Sitze im Bundestag, sei in keinem
Landesparlament. Insgesamt habe die NPD kaum irgendeinen Einfluss in der
Gesellschaft. Einzelne Mitglieder und Anhänger würden zwar mit Einschüchterungen
und Bedrohungen arbeiten, eine allgemeine Tendenz zur Gewalt könne man bei der
NPD aber nicht feststellen. Und wo es da Probleme gäbe, wäre dem mit der Polizei
gut beizukommen. Das Grundgesetz wolle jedenfalls keine Gesinnungen bestrafen.
Erst wenn es Anhaltspunkte dafür gäbe, dass die NPD irgendwo die Mehrheit
erreichen oder an die Regierung kommen könne, erst dann dürfe die Partei verboten
werden. Allerdings - beim Thema Geld öffnen die Verfassungsrichter neue Türen. Sie
sagen: Die NPD muss kein Geld mehr vom Staat bekommen zur Erstattung von
Wahlkampfkosten. Man könne das Grundgesetz ändern und verfassungsfeindlichen
Parteien die staatliche Finanzierung entziehen.
Gigi Deppe, Karlsruhe
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