Gigi Deppe +49 721 176 36 135 / +49 175 183 24 53 17.01.2017 [email protected] Bundesverfassungsgericht zu NPD-Verbot Wir verbieten die NPD nicht, sagen die Verfassungsrichter. Die Partei verfolge zwar verfassungswidrige Ziele, sie missachte die Menschenwürde und die Demokratie und sei auch wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus. Aber im politischen Leben sei sie zu unbedeutend. Sie habe keine Sitze im Bundestag, sei in keinem Landesparlament. Insgesamt habe die NPD kaum irgendeinen Einfluss in der Gesellschaft. Einzelne Mitglieder und Anhänger würden zwar mit Einschüchterungen und Bedrohungen arbeiten, eine allgemeine Tendenz zur Gewalt könne man bei der NPD aber nicht feststellen. Und wo es da Probleme gäbe, wäre dem mit der Polizei gut beizukommen. Das Grundgesetz wolle jedenfalls keine Gesinnungen bestrafen. Erst wenn es Anhaltspunkte dafür gäbe, dass die NPD irgendwo die Mehrheit erreichen oder an die Regierung kommen könne, erst dann dürfe die Partei verboten werden. Allerdings - beim Thema Geld öffnen die Verfassungsrichter neue Türen. Sie sagen: Die NPD muss kein Geld mehr vom Staat bekommen zur Erstattung von Wahlkampfkosten. Man könne das Grundgesetz ändern und verfassungsfeindlichen Parteien die staatliche Finanzierung entziehen. Gigi Deppe, Karlsruhe 1
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