Antrag auf Zulassung für beruflich Qualifizierte

Wird von der Hochschule ausgefüllt!
§ 11 (1) BerlHG
§ 11 (2) BerlHG
§ 11 (3) BerlHG mit Zugangsprüfung
zur Zugangsprüfung
gemeldet am:
Studierendensekretariat
IA2
Servicebereich Bachelor
Antrag auf Zulassung für beruflich Qualifizierte
gemäß §11 des Berliner Hochschulgesetzes – BerlHG
zum 1. Fachsemester für das
Sommersemester 2017
Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) für alle Studiengänge ist der 15. Januar 2017*)
Bei Bewerberinnen/Bewerbern die nicht zum Bewerberkreis §11 (1) BerlHG zählen, muss eine inhaltliche Prüfung der Bewerbung
durch den zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin erfolgen und es kann zusätzlich die Teilnahme an einer Zugangsprüfung
erforderlich werden.
*)
Empfehlung: Der Bewerberkreis gemäß §11 (2) und §11 (3) BerlHG sollte aus dem vorgenannten Grund die form- und
fristgerechte Bewerbung bis zum 01. Dezember 2016 einreichen.
Mehr Informationen zur Bewerbung finden Sie unter: http://www.tu-berlin.de - Direktzugang: 158908
1. Angaben zum gewünschten Studiengang
Abschlussziel:
Bachelor
Bachelor Lehramt
Staatsexamen: Lebensmittelchemie
2. Angaben zur Person Fügen Sie diesem Antrag bitte eine einfache Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei!
Familienname
Vorname (und ggf. Namenszusatz, z.B. Dörte Freiin von)
Geschlecht
weiblich
Geburtsdatum
männlich
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Deutsch
Andere:
Anschrift (Straße, Haus-Nr.)
Anschriftenzusatz (z.B. Zimmer-Nr., c/o ...)
Postleitzahl
Wohnort
(und Land, wenn nicht Deutschland)
Telefon- / Mobiltelefonnummer
E-Mail-Adresse
3. Angaben zum Bewerberkreis §11 (1) BerlHG mit direkter Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Meister)
Abschluss einer Aufstiegsfortbildung/beruflichen Fortbildungsprüfung oder vergleichbarer Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes oder
auf Grund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder
sozialpädagogischen Bereich.
Als Nachweis ist eine amtlich beglaubigte Kopie (mit Dienstsiegel) des Prüfungszeugnisses (z.B. Meisterprüfungszeugnis)
einzureichen.
Abschluss als (z.B. Tischlermeister):
Abschlussdatum (z.B. 30.08.2000):
Abschluss erworben in der Firma/Behörde
(z.B. Handwerkskammer):
Stadt, in der der Abschluss erworben wurde
(z.B. Flensburg):
TUB BA Nat – berufl.Quali - 10/2016
-24. Angaben zum Bewerberkreis §11 (2) und §11 (3) BerlHG mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung
4.1. Ich habe einen Abschluss in einer zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlichen
*)
Berufsausbildung sowie eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in Vollzeitbeschäftigung
erlernten Beruf.
*)
im
Die Mindestdauer der Berufstätigkeit verdoppelt sich jeweils für die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung.
Hinweis:
Nein
(weiter mit Nr. 4.2.)
Bitte prüfen Sie anhand der Positivliste unter:
http://www.tu-berlin.de Direktzugang: 158908, ob Sie eine fachlich ähnliche Berufsausbildung zum
Wunschstudiengang haben.
Sollten Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihren Wunschstudiengang nicht auf der
Positivliste finden, stellt der zuständige Prüfungsausschuss durch die inhaltliche
Prüfung Ihrer Bewerbung fest, ob es sich doch um eine als fachlich ähnlich zu
bewertende oder um eine fachlich fremde Berufsausbildung handelt.
4.2. Ich habe einen Abschluss in einer zum angestrebten Studiengang fachlich*) fremden Berufsausbildung
sowie eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in Vollzeitbeschäftigung im erlernten Beruf.
*)
Ja
(weiter mit Nr. 4.3.)
Die Mindestdauer der Berufstätigkeit verdoppelt sich jeweils für die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung.
Ich habe bereits eine Zugangsprüfung abgelegt?
Ja
(folgende Frage
beantworten und
denn weiter mit
Nr. 4.3.)
Nein
Ja (Nachweis/e ist/sind beizufügen)
bestanden
Abschlussdatum:
nicht bestanden
(Die Zugangsprüfung kann nur einmal wiederholt werden!)
4.3. Angaben zur erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung
Als Nachweis ist eine amtlich beglaubigte Kopie (mit Dienstsiegel) des Prüfungszeugnisses einzureichen.
Berufsbezeichnung (bitte ausschreiben):
Abschlussdatum (z.B. 30.08.2000):
Dauer der Ausbildung (z.B. 3 Jahre):
Land, in dem die Ausbildung erworben wurde
(z.B. Deutschland):
4.4. Angaben zur mindestens dreijährigen Berufstätigkeit in Vollzeitbeschäftigung im erlernten Beruf
Als Nachweise sind aussagekräftige Arbeitszeugnisse in amtlich beglaubigter Kopie (mit Dienstsiegel) inkl. Angabe über
die ausgeübten Tätigkeiten, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und des Beschäftigungszeitraumes einzureichen.
Beschäftigungsstelle:
Stadt, in der die Tätigkeit ausgeübt wurde:
Art der Tätigkeit:
Beschäftigungsverhältnis
von Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ)
Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit
bis Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ)
Vollzeit
Teilzeit
Beschäftigungsstelle:
Stadt, in der die Tätigkeit ausgeübt wurde:
Art der Tätigkeit:
Beschäftigungsverhältnis
von Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ)
Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit
bis Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ)
Vollzeit
Teilzeit
Ausreichend Platz für weitere Ausführungen finden Sie auf Seite 3 dieses Antrages.
TUB BA Nat – berufl.Quali - 10/2016
-34.4. Angaben zur mindestens dreijährigen Berufstätigkeit in Vollzeitbeschäftigung im erlernten Beruf
(Fortsetzung)
Als Nachweise sind aussagekräftige Arbeitszeugnisse in amtlich beglaubigter Kopie (mit Dienstsiegel) inkl. Angabe über
die ausgeübten Tätigkeiten, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und des Beschäftigungszeitraumes einzureichen.
Beschäftigungsstelle:
Stadt, in der die Tätigkeit ausgeübt wurde:
Art der Tätigkeit:
Beschäftigungsverhältnis
von Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ)
Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit
bis Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ)
Vollzeit
Teilzeit
Beschäftigungsstelle:
Stadt, in der die Tätigkeit ausgeübt wurde:
Art der Tätigkeit:
Beschäftigungsverhältnis
von Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ)
Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit
bis Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ)
Vollzeit
Teilzeit
Beschäftigungsstelle:
Stadt in der die Tätigkeit ausgeübt wurde:
Art der Tätigkeit:
Beschäftigungsverhältnis
von Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ)
Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit
bis Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ)
Vollzeit
Teilzeit
5. Abschließende Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers
Mein Antrag auf Zulassung für beruflich Qualifizierte gemäß §11 des Berliner Hochschulgesetzes – BerlHG ist nur dann form- und
fristgerecht gestellt, wenn er bis zum Bewerbungsschluss (Ausschlussfrist) mit allen Nachweisen in amtlich beglaubigter Kopie (mit
Dienstsiegel) beim Studierendensekretariat, IA 2 Servicebereich Bachelor der TU Berlin eingegangen ist. Das Datum des Poststempels
genügt nicht! Anträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht oder nur unvollständig beim Studierendensekretariat, IA 2 Servicebereich Bachelor
der TU Berlin vorliegen, nehmen am Vergabeverfahren nicht teil.
Mir ist bekannt, dass ich nur für einen Studiengang den Antrag auf Zulassung für beruflich Qualifizierte gemäß §11 des Berliner
Hochschulgesetzes – BerlHG stellen kann. Bei mehreren Anträgen wird nur der zuletzt form- und fristgerecht eingegangene Antrag
berücksichtigt.
Mir ist ferner bekannt, dass fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben strafrechtlich verfolgt werden und zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren oder - bei Feststellung nach erfolgter Immatrikulation - zum Widerruf der Zulassung führen.
_________________________________
Ort, Datum
______________________________________________
Unterschrift der Bewerberin/des Bewerbers
(ohne Unterschrift gilt der Antrag als nicht gestellt)
TUB BA Nat – berufl.Quali - 10/2016
Merkblatt über die amtliche Beglaubigung
Welche Belege in Form von amtlich (mit Dienstsiegel) beglaubigten
Kopien beigelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte dem
Zulassungsbescheid, dem Antrag auf Immatrikulation sowie den
ergänzenden Hinweisen im Internet.
Reichen Sie bitte keine Originaldokumente ein, sondern nur amtlich (mit Dienstsiegel) beglaubigte Kopien.
Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, zum Beispiel: Behörden, Notare und
öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch
wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchführer sowie Geld- und Kreditinstitute.
Bei internationalen Studienbewerber/innen werden außerdem amtliche Beglaubigungen von EU-Behörden und
Notaren in den anderen EU-Ländern anerkannt, sofern diese ein Siegel führen.
Kopien von bereits einmal amtlich beglaubigten Kopien haben als Nachweis keine Gültigkeit.
Besteht eine Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, müssen diese entweder einzeln amtlich beglaubigt oder
so übereinandergelegt und gesiegelt werden, dass erkennbar ist, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt.
Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die
Vorder- und Rückseite beziehen oder Vorder- und Rückseite müssen gesondert amtlich beglaubigt werden.
Bei einem auf dem Original befindlichem Prägesiegel muss der Beglaubigungsvermerk um einen Hinweis erweitert
werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel befindet, da es auf der Kopie nicht sichtbar ist.
Kopien von Bescheinigungen, die mithilfe der elektronischen
(z.B. Dienstzeitbescheinigung), müssen amtlich beglaubigt werden.
Datenverarbeitung
erstellt
worden
sind
Falls Sie sich bereits früher an der TU Berlin beworben haben oder bereits an der TU Berlin immatrikuliert sind, kann
auf die damals eingereichten Unterlagen nicht zurückgegriffen werden, da diese nicht archiviert werden.
Entspricht die Beglaubigung nicht den genannten Anforderungen, erkennt die TU Berlin den Nachweis nicht
an.
Bitte achten Sie selbst darauf, dass die amtliche Beglaubigung der Form entspricht. Weisen Sie die Stelle, welche
die Beglaubigung vornimmt, auf die Form der Beglaubigung hin.
Eine nicht ordnungsgemäße amtliche Beglaubigung hat den Verfahrensausschluss zur Folge!
Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:
1. Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die
Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt
(Beglaubigungsvermerk),
2. die Unterschrift des Beglaubigenden und
3. den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel
enthält in der Regel ein Emblem.
Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht!
Hiermit wird amtlich beglaubigt,
dass die vor-/umstehende
Abschrift/Ablichtung mit der
vorgelegten Urschrift/Ausfertigung
übereinstimmt.
Hinweis:
Die TU Berlin bietet Ihnen als besonderen Service die
Möglichkeit, kostenlos Kopien von Originalzeugnissen und
Nachweisen für eine Bewerbung an der TU Berlin mit
einem Stempelaufdruck „Original hat vorgelegen“
bestätigen zu lassen:
im Campus Center der TU Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Hauptgebäude Raum H 30,
Öffnungszeiten siehe: https://www.studierendenservice.tu-berlin.de/menue/campus_center/
Hierbei handelt es sich nicht um eine amtliche Beglaubigung oder Legalisation. Bewerberinnen und Bewerber für
andere Hochschulen informieren sich bitte direkt bei der Hochschule ihrer Wahl, in welcher Form die
Bewerbungsunterlagen dort einzureichen sind.
TUB BA Nat – berufl.Quali - 10/2016