Wird von der Hochschule ausgefüllt! § 11 (1) BerlHG § 11 (2) BerlHG § 11 (3) BerlHG mit Zugangsprüfung zur Zugangsprüfung gemeldet am: Studierendensekretariat IA2 Servicebereich Bachelor Antrag auf Zulassung für beruflich Qualifizierte gemäß §11 des Berliner Hochschulgesetzes – BerlHG zum 1. Fachsemester für das Sommersemester 2017 Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) für alle Studiengänge ist der 15. Januar 2017*) Bei Bewerberinnen/Bewerbern die nicht zum Bewerberkreis §11 (1) BerlHG zählen, muss eine inhaltliche Prüfung der Bewerbung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin erfolgen und es kann zusätzlich die Teilnahme an einer Zugangsprüfung erforderlich werden. *) Empfehlung: Der Bewerberkreis gemäß §11 (2) und §11 (3) BerlHG sollte aus dem vorgenannten Grund die form- und fristgerechte Bewerbung bis zum 01. Dezember 2016 einreichen. Mehr Informationen zur Bewerbung finden Sie unter: http://www.tu-berlin.de - Direktzugang: 158908 1. Angaben zum gewünschten Studiengang Abschlussziel: Bachelor Bachelor Lehramt Staatsexamen: Lebensmittelchemie 2. Angaben zur Person Fügen Sie diesem Antrag bitte eine einfache Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei! Familienname Vorname (und ggf. Namenszusatz, z.B. Dörte Freiin von) Geschlecht weiblich Geburtsdatum männlich Geburtsort Staatsangehörigkeit Deutsch Andere: Anschrift (Straße, Haus-Nr.) Anschriftenzusatz (z.B. Zimmer-Nr., c/o ...) Postleitzahl Wohnort (und Land, wenn nicht Deutschland) Telefon- / Mobiltelefonnummer E-Mail-Adresse 3. Angaben zum Bewerberkreis §11 (1) BerlHG mit direkter Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Meister) Abschluss einer Aufstiegsfortbildung/beruflichen Fortbildungsprüfung oder vergleichbarer Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes oder auf Grund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Bereich. Als Nachweis ist eine amtlich beglaubigte Kopie (mit Dienstsiegel) des Prüfungszeugnisses (z.B. Meisterprüfungszeugnis) einzureichen. Abschluss als (z.B. Tischlermeister): Abschlussdatum (z.B. 30.08.2000): Abschluss erworben in der Firma/Behörde (z.B. Handwerkskammer): Stadt, in der der Abschluss erworben wurde (z.B. Flensburg): TUB BA Nat – berufl.Quali - 10/2016 -24. Angaben zum Bewerberkreis §11 (2) und §11 (3) BerlHG mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung 4.1. Ich habe einen Abschluss in einer zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlichen *) Berufsausbildung sowie eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in Vollzeitbeschäftigung erlernten Beruf. *) im Die Mindestdauer der Berufstätigkeit verdoppelt sich jeweils für die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung. Hinweis: Nein (weiter mit Nr. 4.2.) Bitte prüfen Sie anhand der Positivliste unter: http://www.tu-berlin.de Direktzugang: 158908, ob Sie eine fachlich ähnliche Berufsausbildung zum Wunschstudiengang haben. Sollten Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihren Wunschstudiengang nicht auf der Positivliste finden, stellt der zuständige Prüfungsausschuss durch die inhaltliche Prüfung Ihrer Bewerbung fest, ob es sich doch um eine als fachlich ähnlich zu bewertende oder um eine fachlich fremde Berufsausbildung handelt. 4.2. Ich habe einen Abschluss in einer zum angestrebten Studiengang fachlich*) fremden Berufsausbildung sowie eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in Vollzeitbeschäftigung im erlernten Beruf. *) Ja (weiter mit Nr. 4.3.) Die Mindestdauer der Berufstätigkeit verdoppelt sich jeweils für die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung. Ich habe bereits eine Zugangsprüfung abgelegt? Ja (folgende Frage beantworten und denn weiter mit Nr. 4.3.) Nein Ja (Nachweis/e ist/sind beizufügen) bestanden Abschlussdatum: nicht bestanden (Die Zugangsprüfung kann nur einmal wiederholt werden!) 4.3. Angaben zur erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung Als Nachweis ist eine amtlich beglaubigte Kopie (mit Dienstsiegel) des Prüfungszeugnisses einzureichen. Berufsbezeichnung (bitte ausschreiben): Abschlussdatum (z.B. 30.08.2000): Dauer der Ausbildung (z.B. 3 Jahre): Land, in dem die Ausbildung erworben wurde (z.B. Deutschland): 4.4. Angaben zur mindestens dreijährigen Berufstätigkeit in Vollzeitbeschäftigung im erlernten Beruf Als Nachweise sind aussagekräftige Arbeitszeugnisse in amtlich beglaubigter Kopie (mit Dienstsiegel) inkl. Angabe über die ausgeübten Tätigkeiten, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und des Beschäftigungszeitraumes einzureichen. Beschäftigungsstelle: Stadt, in der die Tätigkeit ausgeübt wurde: Art der Tätigkeit: Beschäftigungsverhältnis von Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ) Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit bis Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ) Vollzeit Teilzeit Beschäftigungsstelle: Stadt, in der die Tätigkeit ausgeübt wurde: Art der Tätigkeit: Beschäftigungsverhältnis von Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ) Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit bis Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ) Vollzeit Teilzeit Ausreichend Platz für weitere Ausführungen finden Sie auf Seite 3 dieses Antrages. TUB BA Nat – berufl.Quali - 10/2016 -34.4. Angaben zur mindestens dreijährigen Berufstätigkeit in Vollzeitbeschäftigung im erlernten Beruf (Fortsetzung) Als Nachweise sind aussagekräftige Arbeitszeugnisse in amtlich beglaubigter Kopie (mit Dienstsiegel) inkl. Angabe über die ausgeübten Tätigkeiten, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und des Beschäftigungszeitraumes einzureichen. Beschäftigungsstelle: Stadt, in der die Tätigkeit ausgeübt wurde: Art der Tätigkeit: Beschäftigungsverhältnis von Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ) Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit bis Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ) Vollzeit Teilzeit Beschäftigungsstelle: Stadt, in der die Tätigkeit ausgeübt wurde: Art der Tätigkeit: Beschäftigungsverhältnis von Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ) Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit bis Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ) Vollzeit Teilzeit Beschäftigungsstelle: Stadt in der die Tätigkeit ausgeübt wurde: Art der Tätigkeit: Beschäftigungsverhältnis von Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ) Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit bis Tag/Monat/Jahr (TT/MM/JJJJ) Vollzeit Teilzeit 5. Abschließende Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers Mein Antrag auf Zulassung für beruflich Qualifizierte gemäß §11 des Berliner Hochschulgesetzes – BerlHG ist nur dann form- und fristgerecht gestellt, wenn er bis zum Bewerbungsschluss (Ausschlussfrist) mit allen Nachweisen in amtlich beglaubigter Kopie (mit Dienstsiegel) beim Studierendensekretariat, IA 2 Servicebereich Bachelor der TU Berlin eingegangen ist. Das Datum des Poststempels genügt nicht! Anträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht oder nur unvollständig beim Studierendensekretariat, IA 2 Servicebereich Bachelor der TU Berlin vorliegen, nehmen am Vergabeverfahren nicht teil. Mir ist bekannt, dass ich nur für einen Studiengang den Antrag auf Zulassung für beruflich Qualifizierte gemäß §11 des Berliner Hochschulgesetzes – BerlHG stellen kann. Bei mehreren Anträgen wird nur der zuletzt form- und fristgerecht eingegangene Antrag berücksichtigt. Mir ist ferner bekannt, dass fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben strafrechtlich verfolgt werden und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren oder - bei Feststellung nach erfolgter Immatrikulation - zum Widerruf der Zulassung führen. _________________________________ Ort, Datum ______________________________________________ Unterschrift der Bewerberin/des Bewerbers (ohne Unterschrift gilt der Antrag als nicht gestellt) TUB BA Nat – berufl.Quali - 10/2016 Merkblatt über die amtliche Beglaubigung Welche Belege in Form von amtlich (mit Dienstsiegel) beglaubigten Kopien beigelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid, dem Antrag auf Immatrikulation sowie den ergänzenden Hinweisen im Internet. Reichen Sie bitte keine Originaldokumente ein, sondern nur amtlich (mit Dienstsiegel) beglaubigte Kopien. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, zum Beispiel: Behörden, Notare und öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchführer sowie Geld- und Kreditinstitute. Bei internationalen Studienbewerber/innen werden außerdem amtliche Beglaubigungen von EU-Behörden und Notaren in den anderen EU-Ländern anerkannt, sofern diese ein Siegel führen. Kopien von bereits einmal amtlich beglaubigten Kopien haben als Nachweis keine Gültigkeit. Besteht eine Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, müssen diese entweder einzeln amtlich beglaubigt oder so übereinandergelegt und gesiegelt werden, dass erkennbar ist, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen oder Vorder- und Rückseite müssen gesondert amtlich beglaubigt werden. Bei einem auf dem Original befindlichem Prägesiegel muss der Beglaubigungsvermerk um einen Hinweis erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel befindet, da es auf der Kopie nicht sichtbar ist. Kopien von Bescheinigungen, die mithilfe der elektronischen (z.B. Dienstzeitbescheinigung), müssen amtlich beglaubigt werden. Datenverarbeitung erstellt worden sind Falls Sie sich bereits früher an der TU Berlin beworben haben oder bereits an der TU Berlin immatrikuliert sind, kann auf die damals eingereichten Unterlagen nicht zurückgegriffen werden, da diese nicht archiviert werden. Entspricht die Beglaubigung nicht den genannten Anforderungen, erkennt die TU Berlin den Nachweis nicht an. Bitte achten Sie selbst darauf, dass die amtliche Beglaubigung der Form entspricht. Weisen Sie die Stelle, welche die Beglaubigung vornimmt, auf die Form der Beglaubigung hin. Eine nicht ordnungsgemäße amtliche Beglaubigung hat den Verfahrensausschluss zur Folge! Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten: 1. Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk), 2. die Unterschrift des Beglaubigenden und 3. den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht! Hiermit wird amtlich beglaubigt, dass die vor-/umstehende Abschrift/Ablichtung mit der vorgelegten Urschrift/Ausfertigung übereinstimmt. Hinweis: Die TU Berlin bietet Ihnen als besonderen Service die Möglichkeit, kostenlos Kopien von Originalzeugnissen und Nachweisen für eine Bewerbung an der TU Berlin mit einem Stempelaufdruck „Original hat vorgelegen“ bestätigen zu lassen: im Campus Center der TU Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Hauptgebäude Raum H 30, Öffnungszeiten siehe: https://www.studierendenservice.tu-berlin.de/menue/campus_center/ Hierbei handelt es sich nicht um eine amtliche Beglaubigung oder Legalisation. Bewerberinnen und Bewerber für andere Hochschulen informieren sich bitte direkt bei der Hochschule ihrer Wahl, in welcher Form die Bewerbungsunterlagen dort einzureichen sind. TUB BA Nat – berufl.Quali - 10/2016
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