Nutzung der Wohnungen - wohnung im haus weimar

Haushaltsüblicher Verbrauch: In Deutschland wird der Durchschnittsverbrauch mit 83 Liter Wasser wie folgt be‐
schrieben (Nicht berücksichtigt wurde Wäsche waschen (15 Liter) und Garten): •
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39 Liter Baden/Duschen 34 Liter Toilette 7 Liter Pflege 3 Liter Essen Somit sehen wir einen Verbrauch über 100 Liter /Person/Nacht als bereits über‐
durchschnittlich an und können den Verbrauch über 100l/P/N in Rechnung stellen. Wer gern täglich ein Vollbad nimmt, sich stundenlang unter fließendem Wasser duscht oder jeden Teller einzeln unter fließendem Wasser abspült, sollte sich für eine verbrauchsabhängige Miete entscheiden. Im konkreten Fall würde der Miet‐
preis sich um 1 Euro / Person / Nacht reduzieren und der Kubikmeter Kaltwasser mit 7 Euro und Warmwasser mit 18 Euro in Rechnung gestellt werden. Alle Wohnungen haben eigene Wasseruhren. Wir empfehlen Vielverbraucher vor Mietbeginn sich die Zählerstände zu notieren, um ggf. Streitigkeiten über Mengenverbrauch auszuschlie‐
ßen. Wir als Vermieter schreiten erst dann ein (berechnen Mehrverbrauch), wenn die Verhältnismäßigkeit weit überschritten wurde. Mit dieser Feststellung wird beider‐
seitig der aktuelle Zählerstand festgestellt und wird zur Berechnung des Mehrver‐
brauches ab diesem Zeitpunkt verwendet. Für die Waschmaschinennutzung einschließlich Wasser und Energie berechnen wir 6 Euro je 100l Wasserverbrauch (entspricht etwa 3 Euro/Waschgang). Bitte zeigen Sie die Nutzungsabsicht beim Vermieter an und vergleichen Sie den erfassten Anfangs‐
Zählerstand an der Waschmaschine. Wasch‐ und Spülmittel wird durch den Vermieter nicht gestellt. * * * Heizung: Dauerlüfter während der Heizperiode, häufig auch bei voll geöffneter Heizung hat nichts mit "haushaltsüblichen Verbrauch" zu tun. Sinnvoll ist eine Stoßlüftung bei ge‐
schlossener Heizung ‐ etwa 10 ... 15 Minuten bei voll geöffneten Fenstern. Beachten Sie die Hinweise zum sorgsamen Umgang im AGB. Normale Raumtemperaturen sind in Wohnzimmern 20...22°C, in Bädern 23°C und in Schlafzimmern 16 … 18°C. Stellen wir in den Wohnungen während der Heizperiode Raumtemperaturen über 24°C fest, berechnen wir einen "Mietaufschlag‐Zusatzheizung" bzw. bei in Betrieb genommenen Heizkörper mit geöffnete Fenster fest, berechnen wir einen doppel‐
ten "Mietaufschlag‐Zusatzheizung". * * * Energie: In unseren Ferienwohnungen wird als Obergrenze des durchschnittlichen Ver‐
brauchs mit 1,5 kWh / Person und Nacht festgelegt. Nach Verlassen der Wohnung sind alle Lichter zu löschen. Während der Nutzung sind nicht benötigte Energieverbraucher (z.B. verbliebene Ladegerät für Mobiltelefon oh‐
ne Ladevorgang, ...) auszuschalten. Das Betreiben von energieintensiven Ladegeräten (auch Laptops und vergleichbar) und anderen elektrischen Geräten (auch Stand‐by‐
Geräte) des Mieters und Vermieters sind bei Abwesenheit und nachts stromlos zu stellen. Das Betreiben von Großverbrauchern an Energie (über 1 kWh) wie Heizlüfter, Stand‐PC im Dauerbetrieb ist nicht eigenmächtig gestattet und ist bei Betrieb mit dem Vermieter abzustimmen. Eine Pauschale kann entsprechend des Verbrauches ausgehandelt werden. So setzen wir 0,30 Euro / kWh an. Mieter, die sich für eine verbrauchsabhängige Miete entscheiden, reduziert sich der Mietpreis sich um 0,25 Euro / Person / Nacht. Wir empfehlen Vielverbraucher vor Mietbeginn sich die Zählerstände zu notieren, um ggf. Streitigkeiten über Mengenverbrauch auszuschließen. So sehen wir einen Ver‐
brauch über 2 kWh /Person/Nacht als bereits überdurchschnittlich an und können den Verbrauch über 1,5 kWh /P/N in Rechnung stellen. Denken Sie auch an die Vereisung des Gefrierfaches im Kühlschrank und enteisen Sie dieses regelmäßig fachgerecht. Dies kann zum Dauerbetrieb des Kühlvorganges im Kühlschrank führen. Wir als Vermieter schreiten erst dann ein (berechnen Mehrverbrauch), wenn die Verhältnismäßigkeit weit überschritten wurde. Mit dieser Feststellung wird beider‐
seitig der aktuelle Zählerstand festgestellt und wird zur Berechnung des Mehrver‐
brauches ab diesem Zeitpunkt verwendet.