Wir brauchen Verstärkung!

Wir brauchen Verstärkung!
Bei der Gemeinde Limburgerhof (Rhein-Pfalz-Kreis) ist zum nächstmöglichen Zeitpunktbei der
Ordnungsbehörde eine Stelle als
Sachbearbeiter/in im Bußgeldbereich
unbefristet zu besetzen.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,5 Stunden.
Wir erwarten von den Bewerberinnen und Bewerbern
 Erfolgreich abgeschlossene Erste Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsund Kassendienst bzw. Prüfung für das zweite Einstiegsamt im nichttechnischen Dienst in
der Kommunalverwaltung
 fundierte Fachkenntnisse für die genannten Aufgaben bzw. die Bereitschaft, sich diese
kurzfristig anzueignen
 selbständiges Arbeiten, Teamfähigkeit und Flexibilität
 Termin- und ergebnisorientiertes Arbeiten
 zeitweise auch Einsatz über die übliche Arbeitszeit hinaus
 gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
 freundliche und sichere Kommunikation mit Bürgern, Vorgesetzten, Mitarbeitern und politischen Gremien
Tätigkeitsprofil:
 Bearbeitung der Zentralen Bußgeldstelle
 Eingabe der Verwarnungen im Rahmen des ruhenden Verkehrs und komplette Bearbeitung der
Vorgänge bis hin zum Gerichtsverfahren
 Eingabe und Bearbeitung sonstiger Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Rücksprache mit den einzelnen Fachabteilungen
 Kontrolle von örtlichen Fahrschulen, Abnahme von Ortskundeprüfungen
 Ausstellung von Parkausweisen für Schwerbehinderte und von Handwerkerparkausweisen
 Erteilung von Plakatierungsgenehmigungen
 Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach StVO (Baustelle- und Sondernutzung)
 die Vertretung des kommunalen Vollzugsbeamten im Bereich der StVO
Wir bieten die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Die Vergütung erfolgt nach
TVöD.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann überlassen Sie uns bitte Ihr Bewerbungsschreiben mit
tabellarischem Lebenslauf und Kopien Ihrer Zeugnisse bis zum
10. Februar 2017
an die
Gemeindeverwaltung Limburgerhof
- Sachgebiet Organisation Burgunder Platz 2
67117 Limburgerhof
Es ist ausreichend, die Bewerbungsunterlagen als unbeglaubigte Kopien zu überlassen. Mappen und Klarsichtfolien sind nicht erforderlich, da aus Kostengründen keine Rückgabe erfolgen
kann. Ebenso werden keine Empfangsbestätigungen versendet. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens wird eine datenschutzgerechte Vernichtung zugesichert.
Im Hinblick auf das Frauenförderprogramm des Landes sind wir an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert. Behinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen können auch per E-Mail unter Mail-Adresse [email protected] mit den
genannten Unterlagen eingereicht werden.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an! HerrLuzinski ist unter
Tel. 06236 / 691-145 gerne für Sie erreichbar.