Wir brauchen Verstärkung! Bei der Gemeinde Limburgerhof (Rhein-Pfalz-Kreis) ist zum nächstmöglichen Zeitpunktbei der Ordnungsbehörde eine Stelle als Sachbearbeiter/in im Bußgeldbereich unbefristet zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,5 Stunden. Wir erwarten von den Bewerberinnen und Bewerbern Erfolgreich abgeschlossene Erste Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsund Kassendienst bzw. Prüfung für das zweite Einstiegsamt im nichttechnischen Dienst in der Kommunalverwaltung fundierte Fachkenntnisse für die genannten Aufgaben bzw. die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen selbständiges Arbeiten, Teamfähigkeit und Flexibilität Termin- und ergebnisorientiertes Arbeiten zeitweise auch Einsatz über die übliche Arbeitszeit hinaus gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise freundliche und sichere Kommunikation mit Bürgern, Vorgesetzten, Mitarbeitern und politischen Gremien Tätigkeitsprofil: Bearbeitung der Zentralen Bußgeldstelle Eingabe der Verwarnungen im Rahmen des ruhenden Verkehrs und komplette Bearbeitung der Vorgänge bis hin zum Gerichtsverfahren Eingabe und Bearbeitung sonstiger Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Rücksprache mit den einzelnen Fachabteilungen Kontrolle von örtlichen Fahrschulen, Abnahme von Ortskundeprüfungen Ausstellung von Parkausweisen für Schwerbehinderte und von Handwerkerparkausweisen Erteilung von Plakatierungsgenehmigungen Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach StVO (Baustelle- und Sondernutzung) die Vertretung des kommunalen Vollzugsbeamten im Bereich der StVO Wir bieten die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann überlassen Sie uns bitte Ihr Bewerbungsschreiben mit tabellarischem Lebenslauf und Kopien Ihrer Zeugnisse bis zum 10. Februar 2017 an die Gemeindeverwaltung Limburgerhof - Sachgebiet Organisation Burgunder Platz 2 67117 Limburgerhof Es ist ausreichend, die Bewerbungsunterlagen als unbeglaubigte Kopien zu überlassen. Mappen und Klarsichtfolien sind nicht erforderlich, da aus Kostengründen keine Rückgabe erfolgen kann. Ebenso werden keine Empfangsbestätigungen versendet. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens wird eine datenschutzgerechte Vernichtung zugesichert. Im Hinblick auf das Frauenförderprogramm des Landes sind wir an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert. Behinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen können auch per E-Mail unter Mail-Adresse [email protected] mit den genannten Unterlagen eingereicht werden. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an! HerrLuzinski ist unter Tel. 06236 / 691-145 gerne für Sie erreichbar.
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