Die Information: Bericht und Meinung NACHRICHTEN Zeitschrift des Bundesverbandes der Freien Berufe Der Vorstand des Bundesverbandes der Freien Berufe hat beschlossen, die Verbandszeitschrift „der freie beruf" in einer neuen Form regelmäßig herauszugeben. Die Zeitschrift ist als Magazin mit neuer redaktioneller und graphischer Konzeption gestaltet und erscheint alle zwei Monate. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe, Dietrich Wilhelm Rollmann, betreut die Zeitschrift auch als Chefredakteur. „der freie beruf" erscheint im Verlag Walter Rau in Düsseldorf, Postfach 6508, und kostet einschließlich Porto 19,80 DM im Jahr. Im Bundesverband der Freien Berufe, dessen Präsident Dr. Rolf Schlögell, ehemaliger Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, ist, sind rund 50 Verbände freier Berufe in der Bundesrepublik zusammengeschlossen, die etwa 250 000 Freiberufler repräsentieren. Dr. Schlögell hat in der ersten neugestalteten Ausgabe der Zeitschrift alle Angehörigen der freien Berufe dazu aufgerufen, sie und damit den Verband durch ein Abonnement zu unterstützen. bt Private Krankenversicherung plant Rentner-Tarife Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) wollen für Rentner kostengünstige Tarife entwickeln. Angestrebt werden Beiträge, die nicht oder nur unwesentlich höher sind als der Zuschuß, den die Rentner für die Krankenversicherung vom Rentenversicherungsträger erhalten (11 Prozent der laufenden Rentenzahlungen, mindestens 100 DM). Das teilte der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung, Dr. Heinz Bach, Dortmund, anläßlich der Jahrestagung des Gesamtverbandes der Deut- schen Versicherungswirtschaft in Bonn mit. Bach berichtete, daß der PKV-Verband in aussichtsreichen Verhandlungen mit den Ärzten und Zahnärzten stehe, um Honorarbeschränkungen bei der Behandlung von Rentnern zu erreichen, um zu Regelungen zu kommen ähnlich wie in der studentischen Krankenversicherung. Gedacht sei auch an eine Mobilisierung von Rücklagen, um für privatversicherte Rentner Nachlässe gewähren zu können und so „einen neuen sozialpolitischen Akzent" zu setzen. HC Werbung für Grado Einen Informationsabend über den Kur- und Kongreßort Grado veranstalteten gemeinsam die Bundesärztekammer und die Kurverwaltung Grado. Der Abend — am 25. November im Haus der Bundesärztekammer in Köln — war ein weiteres Zeichen dafür, daß Grado seine Bemühungen um deutsche Kongreßbesucher intensiviert. Anlaß ist nicht zuletzt das im Bau befindliche Kongreßgebäude (Näheres in Heft 47/1977, Seite 2788). Auch die Bundesärztekammer, die in Grado jährlich zwei Fortbildungskongresse veranstaltet, ist daran interessiert, neue Teilnehmerkreise — etwa jüngere Ärzte mit Familie — zu gewinnen, wie sich aus den Begrüßungsworten von BÄK-Hauptgeschäftsführer Prof. J. F. Volrad Deneke ergab. Der Vorsitzende des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung, Prof. Dr. med. Albert Schretzenmayr, ein intimer Kenner von Grado und dessen Umgebung, gab einen kurzen Überblick über den Ort und dessen Geschichte sowie eine Einführung in die Entwicklung religiöser Symbole anhand der Bodenmosaiken in Aquileia, das unweit von Grado gelegen ist. Die Kurverwaltung, vertreten durch deren (ehrenamtlichen) Präsidenten, Gregori, und Kurdirektor Malfertheiner, gab dann für die gut 100 Gäste einen Empfang. NJ Sozialbeiträge erreichen neue Rekordhöhe Infolge der zum 1. Januar 1978 von derzeit 3400 auf 3700 DM Monatseinkommen steigenden Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich der Höchstbeitrag in der Sozialversicherung (für die Renten- und Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung) auf etwa 1100 DM monatlich. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen davon jeweils die Hälfte tragen. Die neue Beitragsbemessungsgrenze von 3700 DM Monatseinkommen gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicheru ng. An diese Grenze ist auch die Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze der Krankenversicherung gekoppelt; sie beträgt jeweils 75 Prozent. Sie wird damit zu Beginn nächsten Jahres 2775 DM betragen (2550 DM im laufenden Jahr). In der gesetzlichen Rentenversicherung steigt der Höchstbeitrag bei einem Beitragssatz von 18 Prozent auf 666 DM monatlich. Dies ist eine Mehrbelastung von 54 DM. In der Arbeitslosenversicherung erhöht sich bei einem Beitragssatz von drei Prozent der Höchstbeitrag von 102 auf 111 DM monatlich; das entspricht einer Mehrbelastung von neun DM. In der Krankenversicherung liegt der durchschnittliche Beitragssatz gegenwärtig bei 11,4 Prozent. Wird unterstellt, daß sich 1978 nichts ändern wird, steigt der Höchstbeitrag von 291 um 26 auf 317 DM monatlich. Bei den Ersatzkassen, die einen durchschnittlichen Beitragssatz von fast 12 Prozent erheben, erhöht sich der Höchstbeitrag auf rund 330 DM monatlich. HC DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 50 vom 15. Dezember 1977 2939
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