Deutsches Ärzteblatt 1977: A-2939

Die Information:
Bericht und Meinung
NACHRICHTEN
Zeitschrift
des Bundesverbandes
der Freien Berufe
Der Vorstand des Bundesverbandes der Freien Berufe hat beschlossen, die Verbandszeitschrift
„der freie beruf" in einer neuen
Form regelmäßig herauszugeben.
Die Zeitschrift ist als Magazin mit
neuer redaktioneller und graphischer Konzeption gestaltet und erscheint alle zwei Monate. Der
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe,
Dietrich Wilhelm Rollmann, betreut die Zeitschrift auch als Chefredakteur. „der freie beruf" erscheint im Verlag Walter Rau in
Düsseldorf, Postfach 6508, und
kostet einschließlich Porto 19,80
DM im Jahr. Im Bundesverband
der Freien Berufe, dessen Präsident Dr. Rolf Schlögell, ehemaliger Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
ist, sind rund 50 Verbände freier
Berufe in der Bundesrepublik zusammengeschlossen, die etwa
250 000 Freiberufler repräsentieren. Dr. Schlögell hat in der ersten
neugestalteten Ausgabe der Zeitschrift alle Angehörigen der freien
Berufe dazu aufgerufen, sie und
damit den Verband durch ein
Abonnement zu unterstützen. bt
Private
Krankenversicherung plant
Rentner-Tarife
Die Unternehmen der privaten
Krankenversicherung (PKV) wollen für Rentner kostengünstige
Tarife entwickeln. Angestrebt werden Beiträge, die nicht oder nur
unwesentlich höher sind als der
Zuschuß, den die Rentner für die
Krankenversicherung vom Rentenversicherungsträger erhalten
(11 Prozent der laufenden Rentenzahlungen, mindestens 100 DM).
Das teilte der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung, Dr. Heinz Bach, Dortmund, anläßlich der Jahrestagung
des Gesamtverbandes der Deut-
schen Versicherungswirtschaft in
Bonn mit.
Bach berichtete, daß der PKV-Verband in aussichtsreichen Verhandlungen mit den Ärzten und
Zahnärzten stehe, um Honorarbeschränkungen bei der Behandlung
von Rentnern zu erreichen, um zu
Regelungen zu kommen ähnlich
wie in der studentischen Krankenversicherung. Gedacht sei auch an
eine Mobilisierung von Rücklagen,
um für privatversicherte Rentner
Nachlässe gewähren zu können
und so „einen neuen sozialpolitischen Akzent" zu setzen. HC
Werbung für Grado
Einen Informationsabend über
den Kur- und Kongreßort Grado
veranstalteten gemeinsam die
Bundesärztekammer und die Kurverwaltung Grado. Der Abend —
am 25. November im Haus der
Bundesärztekammer in Köln — war
ein weiteres Zeichen dafür, daß
Grado seine Bemühungen um
deutsche Kongreßbesucher intensiviert. Anlaß ist nicht zuletzt das
im Bau befindliche Kongreßgebäude (Näheres in Heft 47/1977,
Seite 2788). Auch die Bundesärztekammer, die in Grado jährlich
zwei Fortbildungskongresse veranstaltet, ist daran interessiert,
neue Teilnehmerkreise — etwa jüngere Ärzte mit Familie — zu gewinnen, wie sich aus den Begrüßungsworten von BÄK-Hauptgeschäftsführer Prof. J. F. Volrad Deneke ergab. Der Vorsitzende des
Deutschen Senats für ärztliche
Fortbildung, Prof. Dr. med. Albert
Schretzenmayr, ein intimer Kenner
von Grado und dessen Umgebung,
gab einen kurzen Überblick über
den Ort und dessen Geschichte
sowie eine Einführung in die Entwicklung religiöser Symbole anhand der Bodenmosaiken in Aquileia, das unweit von Grado gelegen ist. Die Kurverwaltung, vertreten durch deren (ehrenamtlichen)
Präsidenten, Gregori, und Kurdirektor Malfertheiner, gab dann für
die gut 100 Gäste einen Empfang. NJ
Sozialbeiträge
erreichen
neue Rekordhöhe
Infolge der zum 1. Januar 1978 von
derzeit 3400 auf 3700 DM Monatseinkommen steigenden Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich
der Höchstbeitrag in der Sozialversicherung (für die Renten- und
Arbeitslosenversicherung und die
gesetzliche Krankenversicherung)
auf etwa 1100 DM monatlich.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
müssen davon jeweils die Hälfte
tragen.
Die neue Beitragsbemessungsgrenze von 3700 DM Monatseinkommen gilt in der Renten- und
Arbeitslosenversicheru ng.
An diese Grenze ist auch die Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze der Krankenversicherung gekoppelt; sie beträgt
jeweils 75 Prozent. Sie wird damit
zu Beginn nächsten Jahres 2775
DM betragen (2550 DM im laufenden Jahr).
In der gesetzlichen Rentenversicherung steigt der Höchstbeitrag
bei einem Beitragssatz von 18 Prozent auf 666 DM monatlich. Dies
ist eine Mehrbelastung von 54 DM.
In der Arbeitslosenversicherung
erhöht sich bei einem Beitragssatz
von drei Prozent der Höchstbeitrag von 102 auf 111 DM monatlich; das entspricht einer Mehrbelastung von neun DM.
In der Krankenversicherung liegt
der durchschnittliche Beitragssatz
gegenwärtig bei 11,4 Prozent.
Wird unterstellt, daß sich 1978
nichts ändern wird, steigt der
Höchstbeitrag von 291 um 26 auf
317 DM monatlich.
Bei den Ersatzkassen, die einen
durchschnittlichen Beitragssatz
von fast 12 Prozent erheben, erhöht sich der Höchstbeitrag auf
rund 330 DM monatlich. HC
DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 50 vom 15. Dezember 1977 2939