eine/n Verwaltungssachbearbeiter/in für das

Die Stadt Leichlingen - 28.500 Einwohner sucht zum 01.04.2017
eine Verwaltungssachbearbeiterin /
einen Verwaltungssachbearbeiter
für das Bauordnungsamt.
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 10 TVöD.
24 Wochenstunden
Im Bauordnungsamt der Stadt Leichlingen werden die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsund der Unteren Denkmalbehörde wahrgenommen. Zur Verstärkung für das motivierte,
kompetente Team mit derzeit acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Kollegin / einen neuen Kollegen mit folgenden interessanten Aufgabengebieten:
−
−
−
−
−
−
Durchführung von ordnungsbehördlichen Verfahren nach Bauordnungs-, Denkmalund Bauplanungsrecht sowie Anordnung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr
jeweils in enger Zusammenarbeit mit den technischen Kolleginnen und Kollegen
Begleitung verwaltungsgerichtlicher Verfahren zu bauordnungs- und denkmalrechtlichen Angelegenheiten
Federführung in ordnungsbehördlichen Verfahren zu Brandverhütungsschauen und
bei wiederkehrenden Prüfungen
Bearbeitung von Beschwerden, Petitionen und Eingaben
Beratung von Bürgerinnen und Bürgern sowie sonstigen am Bau Beteiligten
Koordination und Kooperation mit internen und externen Dienststellen
Wir wünschen uns von Ihnen:
−
−
−
−
−
−
−
Durch Prüfung erworbene Befähigung für die Laufbahngruppe 2 – ehemals gehobener nichttechnischer Dienst (Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Laws
oder Arts) sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte (Angestelltenlehrgang II)
Erfahrung in der Bearbeitung ordnungsbehördlicher Verwaltungsverfahren, möglichst im Bereich des Bauordnungsrechts
Umfassende Kenntnisse der einschlägigen Verwaltungsgesetzgebung
Sorgfalt, Organisationsgeschick und Verantwortungsbewusstsein
Sicherer Umgang mit EDV (wir verwenden ProBauG)
Team- und Konfliktfähigkeit, Verhandlungsgeschick
Belastbarkeit, Flexibilität und sicheres Auftreten
Die Arbeitszeit beträgt 24 Wochenstunden und richtet sich nach dem TVöD.
Frauen werden nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher
Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderten wird bei gleicher Eignung Vorrang gewährt.
Bewerbungen von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr sind ausdrücklich erwünscht.
Informationen über die Stadt Leichlingen sind im Internet unter www.leichlingen.de abrufbar. Bei Fragen wenden sie sich bitte an die Leiterin des Bauordnungsamtes, Frau Fischer,
Tel. 02175/992-168, E-Mail: [email protected]
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen reichen Sie bitte bis zum 20.02.2017 per E-Mail
an [email protected] oder auf dem Postweg an die
Stadt Leichlingen
Der Bürgermeister
Personalservice
Am Büscherhof 1
42799 Leichlingen