Förderprogramm 2017 Wer die Umwelt schont, soll belohnt werden. Das ist die Philosophie, die hinter dem EWV-Förderprogramm 2017 steckt. Gefördert wird für unsere EWV GAS-Kunden Umstellung der Heizungsanlage auf EWV GAS: 150 Euro Entsorgung des Öltanks durch eine Fachfirma: 100 Euro Erneuerung der vorhandenen Erdgasheizung (Kesseltausch): 100 Euro Installation einer Erdgasheizung in Verbindung mit einer Solaranlage im Neubau: 100 Euro Bezuschussung der Heizungswartung: 200 Euro Gefördert wird für unsere EWV STROM-Kunden Einbau einer Wärmepumpe: 100 Euro Kauf eines neuen Elektrorollers oder Elektrofahrrads: 50 Euro Umrüstung auf LED-Beleuchtung: 200 Euro Sie sind interessiert? Weitere Informationen, die Fördervoraussetzungen sowie das Formular für Ihre Föderanfrage erhalten Sie per E-Mail bei [email protected] oder Tel. 02402 101-1596 Unter www.ewv.de sind wir 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag für Sie da. Oder rufen Sie die regiohotline an: 0800 3981000, jetzt auch samstags von 8 – 13 Uhr! Förderprogramm 2017 Voraussetzungen Kunde der EWV zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Tarif) Gilt für Endverbraucher / Geschäftskunden im Versorgungsgebiet der EWV (nicht für vermietete Objekte) Inbetriebnahmedatum / Rechnungsdatum ab 1. Januar 2017 Am besten eine Fachfirma vor Ort Die fertiggestellten Anlagen sind von einer möglichst örtlich ansässigen Fachinstallationsfirma in Betrieb zu nehmen. Eine Liste unserer Vertragsinstallationsunternehmen finden Sie im Internet unter www.r-eg.de. Der Förderbetrag Für die Gutschrift des Förderbetrages brauchen wir von Ihnen: Das bei uns erhältliche Formular für Ihre Förderanfrage, innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme / Rechnungsdatum ausgefüllt zurück Eine Rechnung Für das Förderprogramm steht ein begrenztes Budget bereit. Sollten diese Mittel vorzeitig erschöpft sein, endet damit auch das Förderprogramm. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht. Die EWV behält sich das Recht vor, eine Förderung auszuschließen und das Förderprogramm jederzeit zu ändern oder einzustellen. Die Kundenbindung beginnt mit dem Bearbeitungsdatum der Förderanfrage unsererseits immer zum Monatsende. Innerhalb einer Vertragsbindung kann der gleiche Zuschuss nur einmal gewährt werden. Ein Förderzuschuss kann nicht mit produktbezogenen Bonusprogrammen kombiniert werden. Unter www.ewv.de sind wir 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag für Sie da. Oder rufen Sie die regiohotline an: 0800 3981000, jetzt auch samstags von 8 – 13 Uhr! Förderanfrage 2017 Kundenanschrift Name, Vorname für Objekt Straße, Haus-Nr. Telefon Postleitzahl, Ort Mobil EWV-Kundennummer (siehe Strom- / Gasrechnung) E-Mail Ich wünsche folgende Förderung Umstellung der Heizungsanlage auf EWV GAS: 150 Euro Entsorgung des Öltanks durch eine Fachfirma: 100 Euro Erneuerung der vorhandenen Erdgasheizung (Kesseltausch): 100 Euro Installation einer Erdgasheizung in Verbindung mit einer Solaranlage im Neubau: 100 Euro NEU Bezuschussung der Heizungswartung: 200 Euro Einbau einer Wärmepumpe: 100 Euro Kauf eines neuen Elektrorollers oder Elektrofahrrads: 50 Euro NEU Umrüstung auf LED-Beleuchtung: 200 Euro Mit der Gutschrift des Förderzuschusses erkenne ich folgende Bedingung an 1. Ich bleibe weitere zwei Jahre Energiekunde der EWV (unabhängig vom Tarif). 2. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung zahle ich den Förderbetrag vollständig zurück. X Ort, Datum Unterschrift des Kunden Der Förderbetrag wird auf Ihrer nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben. Anlagen unbedingt erforderlich Rechnungen (auch als Kopie) Hinweis zum Datenschutz EWV wird die aus dieser Förderanfrage oder im Zusammenhang damit erhaltenen Daten über die Person, die die Anfrage stellt, gleich ob diese von ihr selbst oder von Dritten stammen, nur im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeiten. Stand: Januar 2017 www.ewv.de
© Copyright 2024 ExpyDoc