Förderprogramm 2017 Gefördert wird für unsere EWV GAS

Förderprogramm 2017
Wer die Umwelt schont, soll belohnt werden.
Das ist die Philosophie, die hinter dem EWV-Förderprogramm 2017 steckt.
Gefördert wird für unsere EWV GAS-Kunden
Umstellung der Heizungsanlage auf EWV GAS: 150 Euro
Entsorgung des Öltanks durch eine Fachfirma: 100 Euro
Erneuerung der vorhandenen Erdgasheizung (Kesseltausch): 100 Euro
Installation einer Erdgasheizung in Verbindung mit einer Solaranlage im Neubau: 100 Euro
Bezuschussung der Heizungswartung: 200 Euro
Gefördert wird für unsere EWV STROM-Kunden
Einbau einer Wärmepumpe: 100 Euro
Kauf eines neuen Elektrorollers oder Elektrofahrrads: 50 Euro
Umrüstung auf LED-Beleuchtung: 200 Euro
Sie sind interessiert?
Weitere Informationen, die Fördervoraussetzungen
sowie das Formular für Ihre Föderanfrage erhalten Sie
per E-Mail bei [email protected] oder Tel. 02402 101-1596
Unter www.ewv.de sind wir 7 Tage die Woche,
24 Stunden am Tag für Sie da.
Oder rufen Sie die regiohotline an:
0800 3981000, jetzt auch samstags von 8 – 13 Uhr!
Förderprogramm 2017
Voraussetzungen
Kunde der EWV zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Tarif)
Gilt für Endverbraucher / Geschäftskunden im Versorgungsgebiet der EWV (nicht für vermietete Objekte)
Inbetriebnahmedatum / Rechnungsdatum ab 1. Januar 2017
Am besten eine Fachfirma vor Ort
Die fertiggestellten Anlagen sind von einer möglichst örtlich ansässigen Fachinstallationsfirma
in Betrieb zu nehmen. Eine Liste unserer Vertragsinstallationsunternehmen finden Sie im Internet
unter www.r-eg.de.
Der Förderbetrag
Für die Gutschrift des Förderbetrages brauchen wir von Ihnen:
Das bei uns erhältliche Formular für Ihre Förderanfrage, innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme / Rechnungsdatum ausgefüllt zurück
Eine Rechnung
Für das Förderprogramm steht ein begrenztes Budget bereit. Sollten diese Mittel vorzeitig erschöpft sein,
endet damit auch das Förderprogramm.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht. Die EWV behält sich das Recht vor,
eine Förderung auszuschließen und das Förderprogramm jederzeit zu ändern oder einzustellen.
Die Kundenbindung beginnt mit dem Bearbeitungsdatum der Förderanfrage unsererseits immer
zum Monatsende.
Innerhalb einer Vertragsbindung kann der gleiche Zuschuss nur einmal gewährt werden.
Ein Förderzuschuss kann nicht mit produktbezogenen Bonusprogrammen kombiniert werden.
Unter www.ewv.de sind wir 7 Tage die Woche,
24 Stunden am Tag für Sie da.
Oder rufen Sie die regiohotline an:
0800 3981000, jetzt auch samstags von 8 – 13 Uhr!
Förderanfrage 2017
Kundenanschrift
Name, Vorname für Objekt
Straße, Haus-Nr.
Telefon
Postleitzahl, Ort
Mobil
EWV-Kundennummer (siehe Strom- / Gasrechnung)
E-Mail
Ich wünsche folgende Förderung
 Umstellung der Heizungsanlage auf EWV GAS: 150 Euro
 Entsorgung des Öltanks durch eine Fachfirma: 100 Euro
 Erneuerung der vorhandenen Erdgasheizung (Kesseltausch): 100 Euro
 Installation einer Erdgasheizung in Verbindung mit einer Solaranlage im Neubau: 100 Euro
NEU  Bezuschussung der Heizungswartung: 200 Euro
 Einbau einer Wärmepumpe: 100 Euro
 Kauf eines neuen Elektrorollers oder Elektrofahrrads: 50 Euro
NEU  Umrüstung auf LED-Beleuchtung: 200 Euro
Mit der Gutschrift des Förderzuschusses erkenne ich folgende Bedingung an
1. Ich bleibe weitere zwei Jahre Energiekunde der EWV (unabhängig vom Tarif).
2. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung zahle ich den Förderbetrag vollständig zurück.
X
Ort, Datum
Unterschrift des Kunden
Der Förderbetrag wird auf Ihrer nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben.
Anlagen unbedingt erforderlich
Rechnungen (auch als Kopie)
Hinweis zum Datenschutz
EWV wird die aus dieser Förderanfrage oder im Zusammenhang damit erhaltenen
Daten über die Person, die die Anfrage stellt, gleich ob diese von ihr selbst oder von
Dritten stammen, nur im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeiten.
Stand: Januar 2017
www.ewv.de