Wintertipps - Richterswil

Wintertipps
1. Kanton und Gemeinde sind für die Schneeräumung von Strassen, Trottoiren und Plätzen
im öffentlichen Raum zuständig, nicht aber für solche auf privaten Grundstücken.
Die Räumung von Parkplätzen, Garageneinfahrten und Wegen auf Privatgrund ist Sache der
Grundeigentümer resp. der Verwaltungen.
2. Besorgen Sie sich das richtige Werkzeug für die Schneeräumung sowie Streusalz oder
Split und halten Sie dieses rechtzeitig bereit. Und denken Sie daran: Schneefräsen und andere
Maschinen müssen von zeit zu Zeit gewartet werden.
3. Für die durch den Schneepflug auf privatem Grund entstehenden Schneemaden, können
Kanton und Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.
4. Der auf privatem Grund geräumte Schnee bleibt auf dem eigenen Grundstück und gehört
nicht in den öffentlichen Raum oder auf die Strasse. Achten Sie auch darauf, dass Hydranten,
Stromkästen und Container für die Abfallentsorgung zugänglich bleiben und von Schnee
befreit sein müssen.
5. Für Unfälle Dritter auf Privatgrund, die nachweislich auf mangelnde Schneeräumung zurück
zu führen sind, können Sie als Grundeigentümer haftbar gemacht werden.
6. Fahren Sie auf den Strassen den Witterungsverhältnissen angepasst und halten Sie
genügend Abstand. Bei schneebedeckten oder vereisten Fahrbahnen ist der Bremsweg
erheblich länger.
7. Gegenseitiger Respekt und Verständnis nützen allen Beteiligten und sparen Ärger.
Steuern zahlen schliesslich alle, und wir geben auch im Winter nur unser Bestes. Für Notfälle
hilft Ihnen unser Winterdienst unter Tel. 044 784 88 76 gerne weiter.
Gemeinde Richterswil
Werke
Glarnerstrasse 33
8805 Richterswil
[email protected]
Notfall-Pikett Winterdienst:
Tel. 044 784 88 76