REGULATORISCHE ENTWICKLUNGEN IN 2017 Neues Jahr, bekannte Herausforderungen? Christian Everts Dr. Waldemar Grudzien 19. Januar 2017 COREtechmonitor | Blogpost Copyright © CORE GmbH http://www.coretechmonitor.com Key Facts BaFin-Präsident nennt neue regulatorische Anforderungen in 2017. FinTech-Regulierung und Sicherheitsaspekte rücken neben Zahlungsverkehrlösungen in den Mittelpunkt der Aufsichtsbehörden. Veröffentlichung des Basel IV-Regulierungspakets im ersten Quartal erwartet. Regulatorische Agenda erfordert weitere Digitalisierung der Prozesslandschaft. Hoher Grad rechtlicher und regulatorischer Unsicherheit zwingt Institute zu flexibler und kurzfristiger Umsetzung regulatorischer Anforderungen. Vorschläge wird in der ersten Jahreshälfte Report erwartet. Der Neujahrsempfang der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 10. Januar ist Wegweiser der regulatorischen Agenda für das Jahr 2017. Im Rahmen der Veranstaltung sprach BaFin-Präsident Felix Hufeld von einem Jahr „voller Aufgaben, Anspruch und Zumutung“. Ein Ausblick auf die regulatorischen Herausforderungen verdeutlicht diese Worte. Geldwäsche Mit Ablauf der Umsetzungsfrist für die vierte Geldwäscherichtlinie (EU 2015/849) zum 26. Juni 2017 ist eine deutliche Verschärfung der Geldwäscheanforderungen an die Finanzmarktteilnehmer verknüpft. Neben einer Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie – unter anderem auf Handelsplattformen der Kryptowährung Bitcoin – wird der Aufbau eines FinTech-Regulierung elektronischen Transparenzregisters durch 2017 wird von besonderer Bedeutung für die Zukunft des deutschen FinTech-Öko- die Verpflichteten der Richtlinie mandatorisch. systems sein. Die 2016 durch die europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EZB, ESMA und FCA veröffentlichten Diskussionspapiere werden eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema befördern. Die BaFin kündigte an, sich einhergehend mit der Regulierung von FinTechs, RegTechs und der Distributed Ledger-Technologie (Blockchain-Technologien1) – in diesem Zusammenhang insbesondere auch Kryptowährungen – auseinanderzusetzen. Auf europäischer Ebene plant die von der EU-Kommission eingesetzte „Task Force on Financial Technology“ (TFFT), Grundsatzempfehlungen zu FinTechs auszusprechen. Die Publikation der Zur weiteren Reduktion der Gefahr von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist eine Erhöhung der Sorgfaltspflichten zur Kontrolle der Finanzströme aus Drittstaaten geplant. Darüber hinaus erfolgt mit Umsetzung der Geldtransferverordnung (EU 2015/847) eine deutliche Verschärfung der Anforderungen an Zahlungsdienstleister, um die Umsetzung internationaler Standards sicherzustellen und den Strafverfolgungsbehörden adäquaten Informationszugang zu ermöglichen. Mit dem zum ersten Quartal 2017 erwarteten neuen Rundschreiben zur Videoidentifizierung will die BaFin den Anwenderkreis sowie die 2 http://www.coretechmonitor.com Copyright © CORE 2017 Abbildung 1: Auszug der Regulatorische Agenda für 2017 (Quelle:COREinstitute) Anforderungen an das Videoidentifizie- ein Referentenwurf veröffentlicht. Es ist da- rungsverfahren präzisieren. von auszugehen, dass die EBA die verblei- IT-Sicherheit benden Monate bis Mitte 2017 nutzen wird, um die ausstehenden Guidelines und Regu- Mit der Umsetzung der NIS-Richtlinie (EU latory Technical Standards (RTS) zu veröf- 2016/1148) zum 9. Mai 2018 erfolgt die fentlichen. Im November 2017 soll darüber erste EU-weite Regelung zum Thema Cy- hinaus das SEPA Credit Transfer Instant bersicherheit. Obwohl Deutschland mit Scheme (SCTInst) in Kraft treten. Die Vorga- dem IT-Sicherheitsgesetz bereits eine ei- ben basieren auf dem SCT-Regelwerk und gene gesetzliche Regelung geschaffen sollen als Instant Payments4 Geldüberwei- hat, bleibt abzuwarten, ob die Umsetzung sungen innerhalb von zehn Sekunden er- der NIS-Richtlinie zu einem nationalen An- möglichen. passungsbedarf führt. Weiterhin ist in 2017 in Form einer Änderungsverordnung zum Basel IV IT-Sicherheitsgesetz2 mit einer Klarstellung Die Absage der ursprünglich für den 8. Ja- hinsichtlich der Finanzmarktinfrastruktu- nuar terminierten Sitzung des Baseler Aus- ren, die zur kritischen Infrastruktur zäh- schusses verdeutlicht die unterschiedlichen len, zu rechnen. Vorstellungen der kommenden Bankenregu- PSD II/Payments lierung innerhalb des Gremiums. Zielsetzung der neuen Reform ist eine Komplexitätsre- Zur Umsetzung der Payment Service Direc- duktion der bankenintern verwendeten Risi- tive II (PSD II3) wurde vor Weihnachten 2016 komodelle. Damit soll insbesondere die Vergleichbarkeit der Institute erhöht werden. Als 3 http://www.coretechmonitor.com Copyright © CORE 2017 wesentlicher Streitpunkt erweist sich die sig- Die Umsetzung der EBA-Leitlinien für eine nifikante Erhöhung von Kapitalanforderun- solide gen an kontinentaleuropäische Institute. Ak- 2015/22), die als Ergänzung zur CRD IV- tuell wird mit einer Veröffentlichung eines fi- Richtlinie veröffentlicht wurden, sollte ur- nalisierten Basel IV-Regulierungspakets sprünglich zum Jahresbeginn verordnet sein. im März 2017 gerechnet. Aktuell plant die BaFin, die Änderungsanwei- 5. MaRisk-Novelle, BAIT und weitere BaFIN-Rundschreiben Die bereits zu Mitte 2016 erwartete 5. MaRIsk-Novelle soll im ersten Quartal veröffentlicht werden. Schwerpunkte der Novelle bilden die Umsetzung der Anforderungen aus BCBS 239, Erweiterungen und Konkretisierungen zu Anforderungen an Auslagerungen sowie die Anforderung zur Schaffung ei- Vergütungspolitik (EBA/GL/ sung im Februar 2017 im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Die Verordnung soll dann im kommenden März in Kraft treten. Mit Jahresbeginn besteht nun auch für „anderweitig systemrelevante Banken“ (sog. A-SRI) die Pflicht, zusätzliche Kapitalpuffer vorzuhalten. Die Höhe der zu bildenden Kapitalpuffer orientiert sich an Größe, wirtschaftlicher Bedeutung für den deutschen wie paneuropäischen Wirtschaftsraum, dem Umfang an Aktivitäten sowie der Vernetzung ner angemessenen Risikokultur. inner- und außerhalb des nationalen FinanzDes Weiteren ist im Februar mit der Veröffentlichung der Bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) durch die BaFin zu rechnen, welche die Anforderungen der MaRisk im Hinblick auf die technischen Vorstellungen der Aufsicht an IT-Organisation, IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit einer Bank präzisiert. systems. Den Herausforderungen die Stirn bieten Neben der voranschreitenden Digitalisierung wird 2017 von den Themen IT-Sicherheit und Regulierung von FinTechs bestimmt. Keineswegs sollen durch die Aufsicht Innovationen gebremst, auch nicht etablierten In- Abgerundet wird diese Liste durch die im zweiten Quartal angekündigten „Aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen“ (MaGo) , die Mindestanforderungen an das Risikomanagement zu Kapitalverwaltungsgesellschaften“ (KAMaRisk) sowie einer Auslegungshilfe für das Risikoabschirmgesetz. stituten die junge Konkurrenz vom Hals gehalten werden. Vielmehr will sich der Regulator als Innovationstreiber5 technischer Transformationsprozesse des Finanzökosystems positionieren. Der Markt muss das Ineinanderwirken seiner regulatorischen Vorgaben verstehen: Mit Blick auf die kommenden Veränderungen wird die teilweise sehr kurze Umset- Weitere Regelungen zungsfrist - wie bspw. bei der Geldwäscherichtlinie zu erwarten – die Finanzmarktteil- Die 2014 getroffenen Vereinbarungen zur Erhöhung der internationalen Steuertransparenz führen in 2017 erstmalig zu einem automatischen Informationsaustausch melde- nehmer vor große Herausforderungen stellen, zumal absehbar ist, dass einige Vorgaben erneut nicht hinreichend granular oder final definiert sein werden. Dies darf in den pflichtiger steuerrelevanter Erträge. 4 http://www.coretechmonitor.com Copyright © CORE 2017 Institutionen nicht dazu führen, dass sie sich zurücklehnen. Den Kopf in den Sand stecken wäre trügerisch, denn eines haben alle beschlossenen und intendierten Anforderungen gemein: Sie erfordern eine (R)Evolution der ITProzesslandschaft, um die anspruchsvollen Änderungen effizient zu gestalten6. Die regulatorischen Herausforderungen in 2017 beweisen erneut: Banken können frist- und budgetgerechte regulatorische Konformität zunehmend nur noch durch die Kombination eines agilen Projektmanagements, flexibler IT-Strukturen und einer fortlaufenden proaktiven Weiterentwicklung ihrer IT-Security begegnen. 5 http://www.coretechmonitor.com Copyright © CORE 2017 Quellen INTERNET: 1http://www.coretechmonitor.com/de/blockchain-als-mittel-zur-ermoeglichung-des-dezentra- lisierten-internet-of-things/ 2http://www.coretechmonitor.com/de/it-sicherheitsgesetz-neue-anforderungen-an-kritische- betreiber/ 3http://www.coretechmonitor.com/de/meldepflichten-im-bargeldlosen-zahlungsverkehr-ent- wurf-neuer-empfehlungen-der-eba-im-kontext-psd-ii/ 4http://www.coretechmonitor.com/de/instant-payments-sekundengeld-und-seine-herausfor- derung-fuer-banken/ 5 http://www.coretechmonitor.com/de/regulatorik-als-initiator-fuer-innovation/ 6 http://www.coretechmonitor.com/de/folgen-der-digitalen-transformation-fuer-organisationen- und-it/ 6 http://www.coretechmonitor.com Copyright © CORE 2017 Christian Everts ist Transformation Manager bei CORE und bringt insbesondere seine Erfahrungen im Bereich Regulatorik bei CORE ein. Vor seiner Tätigkeit bei CORE war Christian bei verschiedenen Banken als Compliance Manager tätig, wo er vorrangig regulatorische Anforderungen in deutschen und internationalen Investment- & Universalbanken implementierte. Mail: [email protected] Dr. Waldemar Grudzien setzt sich als Transformation Engineer mit den aktuellen regulatorischen Anforderungen und deren technischer Realisierung auseinander. Als promovierter Elektrotechniker war er als Leiter in einem nationalen Bankenverband für die Bereiche Retailbanking und Banktechnologien zuständig. Mail: [email protected] COREinstitute Am Sandwerder 21-23 14109 Berlin | Germany COREtransform GmbH Am Sandwerder 21-23 14109 Berlin | Germany www.coreinstitute.org www.coretransform.de Phone: +49 30 26344 020 Phone: +49 30 26344 020 [email protected] [email protected] COREtransform GmbH Limmatquai 1 8001 Zürich | Helvetia COREtransform Ltd. 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