Zur Anfrage - DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig

Anfrage Nr. VI-F-03612
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
18.01.2017
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Neue Regelung für Bildungsempfehlungen
Sachverhalt:
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts muss die Bildungsempfehlung für die
weiterführenden Schulen gesetzlich geregelt werden. Es ist davon auszugehen, dass mit dem neuen
Schulgesetz eine entsprechende Regelung erfolgt. Allerdings lässt die Beschlussfassung des
Gesetzes auf sich warten.
In diesem Zusammenhang fragen wir nach:
1. Was bedeutet das für die Eltern? Werden sie am 3.3.2017 eine Bildungsempfehlung
erhalten, obwohl zu diesem Zeitpunkt vermutlich die gesetzliche Grundlage fehlt?
Werden sie ihre Kinder unabhängig von einer Bildungsempfehlung (Durchschnitt 2,0) auf das
Gymnasium schicken können?
2. Es ist davon auszugehen, dass sich der Prozentsatz der Eltern, die ihre Kinder in ein
Gymnasium schicken wollen, erhöhen wird. Wie ist die Stadtverwaltung darauf eingestellt?
Werden die Kapazitäten in den Gymnasien reichen, um dem vermutlich höheren Andrang
gerecht zu werden?
3. In einer Broschüre des Dezernates für Jugend, Soziales, Familie und Bildung wird auf freie
Plätze an bestimmten weiterführenden Schulen in Leipzig 2017/18 verwiesen. Wie kommen
Sie zu der Einschätzung, dass an einzelnen Schulen, die in der Broschüre gesondert
vorgestellt sind, freie Kapazitäten zur Verfügung stehen, obwohl die Eltern ihre Kinder erst
bis zum 10.3.2017 an der Schule ihrer Wahl anzumelden haben?
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