Anfrage Nr. VI-F-03612 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 18.01.2017 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Neue Regelung für Bildungsempfehlungen Sachverhalt: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts muss die Bildungsempfehlung für die weiterführenden Schulen gesetzlich geregelt werden. Es ist davon auszugehen, dass mit dem neuen Schulgesetz eine entsprechende Regelung erfolgt. Allerdings lässt die Beschlussfassung des Gesetzes auf sich warten. In diesem Zusammenhang fragen wir nach: 1. Was bedeutet das für die Eltern? Werden sie am 3.3.2017 eine Bildungsempfehlung erhalten, obwohl zu diesem Zeitpunkt vermutlich die gesetzliche Grundlage fehlt? Werden sie ihre Kinder unabhängig von einer Bildungsempfehlung (Durchschnitt 2,0) auf das Gymnasium schicken können? 2. Es ist davon auszugehen, dass sich der Prozentsatz der Eltern, die ihre Kinder in ein Gymnasium schicken wollen, erhöhen wird. Wie ist die Stadtverwaltung darauf eingestellt? Werden die Kapazitäten in den Gymnasien reichen, um dem vermutlich höheren Andrang gerecht zu werden? 3. In einer Broschüre des Dezernates für Jugend, Soziales, Familie und Bildung wird auf freie Plätze an bestimmten weiterführenden Schulen in Leipzig 2017/18 verwiesen. Wie kommen Sie zu der Einschätzung, dass an einzelnen Schulen, die in der Broschüre gesondert vorgestellt sind, freie Kapazitäten zur Verfügung stehen, obwohl die Eltern ihre Kinder erst bis zum 10.3.2017 an der Schule ihrer Wahl anzumelden haben? Seite 1
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