Transportschaden

Transportschaden
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Sie mit unserer Warenlieferung haben.
Nach §447 BGB erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe der Ware an den Transporteur. Gerne übernehmen wir für Sie die
Abwicklung des Transportschadens, weisen jedoch ausdrücklich auf den erfolgten Gefahrenübergang hin. Um einen Schaden
gegenüber des Transporteurs und/oder dessen Versicherung geltend zu machen, benötigen wir ausdrücklich folgende Informationen:
Dieses Formular bitte immer nur im Zusammenhang mit unserem Retourenbeleg ausfüllen.
Kunde
Unternehmen:* Kontaktperson:* Kundennummer:*
Telefonnummer:*
Auftrags- Lieferscheinnr:*
E-Mail:
Auftragsdatum:
Rechnungsnummer:
* Pflichtangaben
Transportschaden
War die Verpackung der Warenlieferung offensichtlich beschädigt und können Sie uns hiervon Bilder zusenden?
Ja
Nein
Haben Sie den Schaden dem Transporteur gemeldet?
Ja
Nein
(Wenn die Verpackung der Sendung offensichtlich beschädigt gewesen ist und Sie diesen Schaden nicht gegenüber dem
Transporteur gemeldet haben, können wir leider keinen Schaden geltend machen.)
Haben Sie die Annahme verweigert?
Ja
Nein
Wenn der Schaden von außen nicht ersichtlich gewesen ist, wann haben Sie den Schaden endeckt?
(Gesetzlich muss bei Paketlieferungen ein verdeckter Schaden innerhalb von 24 Stunden und ein Schaden bei Lieferung durch
Speditionen innerhalb von 7 Tagen geltend gemacht werden.)
Wenn ein verdeckter Schaden vorliegt, senden Sie uns bitte detaillierte Fotos des Schadens zu, damit wir diese weiterleiten
können. (Ohne Fotos können wir den Schaden nicht nachweisen und keinen Schaden einreichen.)
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bohle AG.
Unterschrift:
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