DFG-Vordruck 17.01 – 11/15 Seite 1 von 9 Merkblatt Programm Klinische Studien Deutsche Forschungsgemeinschaft Kennedyallee 40 ∙ 53175 Bonn ∙ Postanschrift: 53170 Bonn Telefon: + 49 228 885-1 ∙ Telefax: + 49 228 885-2777 ∙ [email protected] ∙ www.dfg.de DFG DFG-Vordruck 17.01 – 11/15 Seite 2 von 9 I Allgemeine Informationen 1 Ziel Das Programm Klinische Studien ermöglicht allen Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung themenunabhängig die jederzeitige Durchführung eines zeitlich begrenzten Vorhabens der patientennahen klinischen Forschung. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert Klinische Studien im Rahmen eines regelmäßigen Förderangebotes. Informationen zur Antragstellung können diesem Merkblatt entnommen werden. Weitere Informationen sind auf unserer Internetseite zusammengestellt. www.dfg.de/klinische_studien 2 Antragstellung 2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland, deren wissenschaftliche Ausbildung – in der Regel mit der Promotion – abgeschlossen ist. In der Regel nicht antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie in einer Einrichtung arbeiten, die nicht gemeinnützig ist, oder Ihnen die sofortige Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Institute und Mitgliedseinrichtungen der MaxPlanck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft oder der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, sowie Angehörige von mit diesen Organisationen assoziierten Forschungseinrichtungen, die aus öffentlichen Mitteln grundfinanziert werden, und Angehörige deutscher Standorte international getragener Forschungseinrichtungen beachten bitte die Regeln zur Kooperationspflicht. www.dfg.de/formulare/55_01 2.2 Form und Frist Es gilt ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst sind Antragsskizzen für eine Studieninitiative einzureichen. Antragstellende, deren Antragsskizzen positiv bewertet Deutsche Forschungsgemeinschaft Kennedyallee 40 ∙ 53175 Bonn ∙ Postanschrift: 53170 Bonn Telefon: + 49 228 885-1 ∙ Telefax: + 49 228 885-2777 ∙ [email protected] ∙ www.dfg.de DFG DFG-Vordruck 17.01 – 11/15 Seite 3 von 9 wurden, werden zur Vorlage von vollständigen Anträgen aufgefordert. Antragsskizzen können jederzeit eingereicht werden. Die Antragstellung richtet sich nach dem vorgegebenen Leitfaden. Antragsskizzen und Vollanträge, die bei der DFG eingereicht wurden, dürfen nicht gleichzeitig bei anderen Förderern eingereicht werden. 2.3 Begutachtung und Entscheidung Eingereichte Antragsskizzen werden von fachlich ausgewiesenen Gutachterinnen und Gutachtern begutachtet und anschließend in der Begutachtungsgruppe „Klinische Studien“, mehrheitlich bestehend aus Fachkollegiatinnen und Fachkollegiaten der DFG, vergleichend begutachtet. Bei positiver Bewertung kann ein Vollantrag vorgelegt werden, der ebenfalls von fachlich ausgewiesenen Gutachterinnen und Gutachtern evaluiert und in der oben genannten Prüfungsgruppe vergleichend bewertet wird. Die endgültige Entscheidung über die Förderung einer Klinischen Studie trifft der Hauptausschuss der DFG auf Grundlage des Vorschlages der Begutachtungsgruppe. 3 Dauer Die Förderdauer beträgt zunächst maximal drei Jahre. Im Anschluss kann ein Fortsetzungsantrag gestellt werden, so dass auch Studien, die über drei Jahre hinaus angelegt sind, gefördert werden können. 4 Anforderungen an das Projekt 4.1 Förderprogramm Gefördert werden prospektive, interventionelle und konfirmatorische Studien zu neuartigen Verfahren. Dazu zählen Therapiestudien, einschließlich pharmakologischer Studien („Therapeutic Confirmatory“)1 sowie Prognosestudien und Diagnosestudien der Phasen II-IV 2, 3 , die das Ziel haben, einen Wirksamkeitsnachweis eines neuen Verfahrens zu erbringen. Die Studien müssen multizentrisch angelegt sein. Eine hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie klinische Relevanz sind erforderlich. Nichtinterventionelle Studien, wie zum Beispiel Beobachtungsstudien, des Weiteren Studien mit explorativem Charakter (z.B. Pilotstudien, Proof-of-Concept Studien oder Machbarkeitsstudien) sowie experimentelle Untersuchungen an gesunden Menschen Deutsche Forschungsgemeinschaft Kennedyallee 40 ∙ 53175 Bonn ∙ Postanschrift: 53170 Bonn Telefon: + 49 228 885-1 ∙ Telefax: + 49 228 885-2777 ∙ [email protected] ∙ www.dfg.de DFG DFG-Vordruck 17.01 – 11/15 Seite 4 von 9 werden nicht im Programm Klinische Studien gefördert. Diese Studien können jedoch im Rahmen einer Sachbeihilfe beantragt werden. Informationen zu Sachbeihilfen finden Sie unter: www.dfg.de/sachbeihilfe Studien, bei denen ein unmittelbares gewerbliches Interesse oder ein Patentschutz in Bezug auf das zu testende Verfahren besteht, werden weder im Programm Klinische Studien, noch im Rahmen einer Sachbeihilfe gefördert. Ausnahmen sind Studien, die sich mit seltenen Krankheiten (orphan diseases) beschäftigen. Ebenfalls nicht gefördert werden systematische Reviews, Metanalysen oder Studien mit rein gesundheitsökonomischen Fragestellungen. 4.2 Checkliste Um die Projektanforderungen für das Programm Klinische Studien zunächst grundsätzlich zu erfüllen, müssen Sie alle unten genannten Fragen mit „Ja“ beantworten können. Handelt es sich um eine interventionelle Klinische Studie? Bei Diagnose- oder Prognosestudien: Soll ein definiertes, neuartiges Verfahren getestet werden? Basiert die Klinische Studie auf einem konfirmatorischen, hypothesentestenden Studiendesign? Erfolgt die Datenerhebung nach einem zuvor festgelegten Prüfplan, d.h. ist die Klinische Studie prospektiv? Ist die Klinische Studie multizentrisch* angelegt, d.h. werden Patienten in mehreren Kliniken oder Einrichtungen rekrutiert? Ist die Studie klinisch relevant bzw. sind die zu erhebenden Outcome-Parameter patientenbezogen? Um die Projektanforderungen für das Programm Klinische Studien zunächst grundsätzlich zu erfüllen, müssen Sie alle unten genannten Fragen mit „Nein“ beantworten können. Gibt es ein unmittelbares gewerbliches Interesse** eines Unternehmens? Besteht Patentschutz** bezüglich beispielsweise einer Therapie, eines Wirkstoffes oder einer Anwendung? Deutsche Forschungsgemeinschaft Kennedyallee 40 ∙ 53175 Bonn ∙ Postanschrift: 53170 Bonn Telefon: + 49 228 885-1 ∙ Telefax: + 49 228 885-2777 ∙ [email protected] ∙ www.dfg.de DFG DFG-Vordruck 17.01 – 11/15 Seite 5 von 9 *) Monozentrische Studien werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert. **) Studien mit einem unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse oder einem in Bezug auf das zu testende Verfahren bestehenden oder zu erwartenden Patentschutz werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert, z.B. wenn sie sich mit seltenen Krankheiten beschäftigen. II Beantragung 1 Antragsskizzen Die Antragsskizzen sind anhand der Formatvorlage (Template - Clinical Trial Outline Application) zu erstellen. Erklärungen zu den einzelnen Punkten/Anforderungen sind dem Leitfaden für Skizzen (Proposal Preparation Instructions - Clinical Trial Outline Application) zu entnehmen. www.dfg.de/formulare/53_13_elan www.dfg.de/formulare/17_03 Bitte reichen Sie Ihre Antragsskizze über das Elan-Portal ein: https://elan.dfg.de In Papierform benötigen wir zusätzlich noch das Quittungsdokument, das automatisch bei der Einreichung über das Elan-Portal generiert wird. Das Quittungsdokument muss zwingend von dem bzw. der federführenden Antragstellenden und von dem zuständigen Biometriker bzw. von der zuständigen Biometrikerin handschriftlich unterzeichnet sein. Antragsskizzen, die den Vorgaben dieses Leitfadens nicht entsprechen, werden nicht in die Begutachtung gegeben. Das gilt auch bei Überschreitung der vorgegebenen Seitenzahl oder fehlenden Unterschriften. 2 Vollanträge Antragstellende, deren Skizzen positiv bewertet wurden, werden zur Vorlage von vollständigen Anträgen aufgefordert. Die Vollanträge sind anhand der Formatvorlage Deutsche Forschungsgemeinschaft Kennedyallee 40 ∙ 53175 Bonn ∙ Postanschrift: 53170 Bonn Telefon: + 49 228 885-1 ∙ Telefax: + 49 228 885-2777 ∙ [email protected] ∙ www.dfg.de DFG DFG-Vordruck 17.01 – 11/15 Seite 6 von 9 (Template - Clinical Trial Full Application and Appendix) zu erstellen. Erklärungen zu den einzelnen Punkten und Anforderungen sind dem Leitfaden für Vollanträge (Proposal Preparation Instructions - Clinical Trial Full Application and Appendix) zu entnehmen. www.dfg.de/formulare/17_021 www.dfg.de/formulare/17_02 Einzureichen sind der Vollantrag und der Anhang in Papierform (zweifach) sowie jeweils als PDF auf einer CD-ROM. Des Weiteren sind die Finanzübersichten, d.h. „Budget Summary“, „Budget Request“ und „Monitoring Details“ einzeln als Excel-Dateien auf der CD-ROM abzuspeichern. Anträge, die den Vorgaben des Leitfadens nicht entsprechen, können nicht in die Begutachtung gegeben werden. Informationen zu den beantragbaren Modulen, Verpflichtungen und Veröffentlichungen von Antragsteller- und Projektdaten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Programm Sachbeihilfen (DFG-Vordruck 50.01). www.dfg.de/formulare/50_01 III Glossar Sinn und Zweck dieses Glossars ist es nicht, allgemeingültige Definitionen zu erstellen, sondern die Projektanforderungen zu erläutern. Dies soll helfen, Missverständnisse bereits im Vorfeld auszuräumen und somit die Beantragung, aber auch den Evaluierungs- und Entscheidungsprozess effizienter zu gestalten. 1 Interventionelle Studien Zu interventionellen Medizinproduktestudien Studien oder gehören Studien, in neben denen Arzneimittelstudien beispielsweise auch chirurgische, physikalische, psychotherapeutische Verfahren oder Heilmittelanwendungen anhand eines vorab festgelegten Prüfplanes getestet werden. Auch Diagnose- und Prognosestudien sind zu dieser Kategorie zu zählen, sofern ein vorab definierter Faktor oder ein vorab definiertes Untersuchungsverfahren Gegenstand der Studie sind. Deutsche Forschungsgemeinschaft Kennedyallee 40 ∙ 53175 Bonn ∙ Postanschrift: 53170 Bonn Telefon: + 49 228 885-1 ∙ Telefax: + 49 228 885-2777 ∙ [email protected] ∙ www.dfg.de DFG DFG-Vordruck 17.01 – 11/15 Interventionelle Seite 7 von 9 Studien beinhalten immer eine Kontrollgruppe bzw. ein Referenzverfahren. Sie sollten randomisiert und, soweit möglich, verblindet sein. Je nach Untersuchungsgegenstand unterliegen interventionelle klinische Studien vielfältigen gesetzlichen und ethischen Anforderungen 4, 5. 2 Nichtinterventionelle Studien / Beobachtungsstudien Bei einer nichtinterventionellen Studie erfolgt die Behandlung einschließlich der Diagnose und Überwachung nicht einem vorab festgelegten Prüfplan, sondern ausschließlich nach der ärztlichen Praxis 4, 5. 3 Prospektive Studien Bei einer prospektiven klinischen Studie wird eine zuvor festgelegte Hypothese in Bezug auf die Wirksamkeit einer Behandlungsmethode oder eines diagnostischen bzw. prognostischen Verfahrens im Vergleich mit einer Kontrollgruppe bzw. einem Referenzverfahren überprüft. Die Daten werden der Hypothese entsprechend gemäß einem vorab definierten Prüfplan erhoben. 4 Retrospektive Studien Im Gegensatz zur prospektiven Studie wird bei einer retrospektiven Studie bereits vorhandenes Datenmaterial ausgewertet. 5 Konfirmatorische Studien Bei konfirmatorischen Studien wird von einer Hypothese (oder mehreren Hypothesen) zum Nachweis der Wirksamkeit ausgegangen, die im Rahmen eines kontrollierten Studiendesigns überprüft werden soll. 6 Therapiestudien Therapiestudien sind Studien, die die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Therapien untersuchen. Deutsche Forschungsgemeinschaft Kennedyallee 40 ∙ 53175 Bonn ∙ Postanschrift: 53170 Bonn Telefon: + 49 228 885-1 ∙ Telefax: + 49 228 885-2777 ∙ [email protected] ∙ www.dfg.de DFG DFG-Vordruck 17.01 – 11/15 7 Seite 8 von 9 Prognosestudien Prognosestudien sind Studien, die den prognostischen Wert eines konkreten Verfahrens in Bezug auf den Krankheitsverlauf bzw. die Heilungschancen einer definierten Patientengruppe untersuchen. 8 Diagnosestudien Diagnosestudien sind Studien, die der Untersuchung, Evaluierung und Bewertung diagnostischer Verfahren in der Medizin dienen. 9 Wirksamkeitsnachweis Das Vermögen einer (therapeutischen) Maßnahme, den Verlauf einer Krankheit günstig zu beeinflussen. 10 Pilotstudien / Machbarkeitsstudien / Proof-of-concept (PoC) Studien Ziel dieser explorativen Studien ist es beispielsweise, neue Wirkmechanismen zu untersuchen. Auch die Machbarkeit, und/oder Umsetzbarkeit von Methoden und Abläufen sowie mögliche Effektgrößen werden im Rahmen solcher Studien untersucht. Studien dieser Kategorie werden mit wenigen Patientinnen und/oder Patienten durchgeführt und münden ggf. in spätere, größere Folgestudien. 11 Systematische Reviews und Metanalysen Ein Systematischer Review ist ein schriftlicher Bericht über das Ergebnis einer Sekundärforschung, bei der zu einer klar formulierten Frage alle verfügbaren Primärstudien systematisch zusammengefasst wurden. Eine Meta-Analyse ist ein statistisches Verfahren, um die Ergebnisse mehrerer Studien, die die gleiche Frage bearbeiten, quantitativ zu einem Gesamtergebnis zusammenzufassen und dadurch die Aussagekraft (Genauigkeit der Effektschätzer) gegenüber Einzelstudien zu erhöhen 6, 7. 12 Multizentrische Studien Mehrere Kliniken oder Einrichtungen sind an der Patientenrekrutierung beteiligt. 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Dtsch Arztebl Int. 2009 Apr;106(15):262-8. doi: 10.3238/arztebl.2009.0262. 6 Leitlinien-Informations- und Recherchedienst des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin – ÄZQ (Gemeinsames Institut von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung). www.leitlinien.de/ 7 Systematic literature reviews and meta-analyses: part 6 of a series on evaluation of scientific publications. Ressing M, Blettner M, Klug SJ. Dtsch Arztebl Int. 2009 Jul;106(27):456-63. doi: 10.3238/arztebl.2009.0456. Epub 2009 Jul 3. Review. Deutsche Forschungsgemeinschaft Kennedyallee 40 ∙ 53175 Bonn ∙ Postanschrift: 53170 Bonn Telefon: + 49 228 885-1 ∙ Telefax: + 49 228 885-2777 ∙ [email protected] ∙ www.dfg.de DFG
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