INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN BEIRAT INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN Stipendienausschreibung für internationale Studierende/Promovierende der Ludwig-Maximilians-Universität München Studienstipendien Stipendien der Ludwig-Maximilians-Universität München aus Mitteln des Bayerischen Staates Sommersemester 2017 und Wintersemester 2017/2018 Die Förderung beträgt max. 550,-€ monatlich für die Dauer von bis zu 10 Monaten. Bewerbungsberechtigt sind: Zum Zeitpunkt der Bewerbung immatrikulierte Studierende/Promovierende, jedoch nicht Studienkollegiaten, die a. mindestens vier Semester (Staatsexamen, Lehramt, Magister oder Bachelor) oder zwei Semester (Master) an der LMU mit überdurchschnittlichem Erfolg studieren; b. im Sommersemester 2017 an der Ludwig-Maximilians-Universität mindestens im fünften (Bachelor) bzw. dritten Fachsemester (Master) immatrikuliert sind und die Zwischenprüfung bzw. das Vordiplom bestanden haben oder vergleichbare Leistungen im Bachelorstudiengang /Masterstudiengang vorweisen können; c. Ihr Diplom/Magister/Staatsexamen nicht in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben; d. zum Zeitpunkt der Bewerbung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; e. keinen Anspruch auf gesetzliche oder sonstige finanzielle Förderungen haben, z. B. BAföG; f. nachweisen können, dass sie finanziell bedürftig sind (Grundlage der Bemessung ist der BAföG-Höchstsatz von derzeit 735,- €. In Einzelfällen kann die Bemessungsgrundlage überschritten werden.); g. noch keine 30 Monate gefördert wurden bzw. drei Jahresstipendien (gleich welcher Organisation) erhalten haben. Bewerbungsunterlagen: 1. 2. 3. 4. Lebenslauf mit Foto; Motivationsschreiben; Ein vollständig ausgefüllter Sozialerhebungsbogen (Erklärung zur finanziellen Bedürftigkeit); Zwei Gutachten (jeweils 2-fach) neuesten Datums von zwei Dozenten (Hauptund Nebenfach) über die wissenschaftliche Befähigung und die Studienleistungen des Bewerbers, die im Sommersemester 2016 oder Wintersemester 2016/2017 erbracht wurden; Beide Gutachten müssen von Dozenten der LMU ausgestellt bzw. gegengezeichnet werden. Die ausgefüllten Gutachterformulare sollen die 1 Gutachter direkt per Post an Frau Busurmanova vom Referat III.3/ Internationale Angelegenheiten senden. 5. Sämtliche Leistungsnachweise (z. B. LSF-Kontoauszug und/oder Kursscheine), Kopien von Zwischenprüfungszeugnis, Vordiplom und ähnlichen Nachweisen; 6. 7. 8. 9. 10. Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Semester; Kopien von Pass und Aufenthaltsgenehmigung; Heiratsurkunde, falls verheiratet; Geburtsurkunde(n), falls Kind(er) vorhanden; Gegebenenfalls Meldebescheinigung für Ehegatten und Kind(er), falls Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland; Gegebenenfalls Immatrikulationsbescheinigung des Ehegatten für das laufende Semester. 11. Bewerbungstermin: 16.01.2017 - 28.02.2017 Wichtige Hinweise: Bewerberinnen und Bewerber können ihre Bewerbungsunterlagen elektronisch einreichen. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Unterlagen fristgerecht und vollständig ausgefüllt werden. Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet bzw. abgelehnt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Bewerbung liegt allein beim Bewerber. Das elektronische Bewerbungsformular kann ab dem 16.01.2016 unter folgender Internetadresse aufgerufen werden: http://www.unimuenchen.de/studium/kontakt/international/ausschreibungen/programme_fu er_incomings/stipendien-fuer-incomings/index.html Über den Stipendienantrag entscheidet der Beirat Internationale Angelegenheiten in seiner jährlich stattfindenden Sitzung; die Entscheidungsgründe werden nicht mitgeteilt. Auskünfte über den Erfolg oder Misserfolg Ihrer Stipendienbewerbung werden bis voraussichtlich Mitte Mai per E-Mail an Ihre Campus-E-Mail-Adresse verschickt. Die Stipendiengewährung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mittel; ein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht nicht. Eine doppelte Förderung, gleich welcher Organisation, ist auf keinen Fall zulässig! Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Monique Esnouf ([email protected]) und Frau Gulsara Busurmanova ([email protected]). 2
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