Öffentliche Bekanntmachung des Staatl. Gewerbeaufsichtsamtes

Öffentliche Bekanntmachung
des Staatl. Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig vom 07.12.2016, Az.: BS 16-108
Die Firma AURO Pflanzenchemie AG, Alte Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig, hat
mit Antrag vom 12.10.2016 die Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 4 und 10 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013
(BGBl. I S. 1274), in der derzeit geltenden Fassung, für eine Anlage zur Herstellung von
Bindemitteln auf der Basis von biogenen Rohstoffen beantragt.
Für die Anlage wurde eine auf drei Jahre bis April 2017 befristete Versuchsgenehmigung für
einen Probebetrieb erteilt. Die Versuchsgenehmigung wurde im vereinfachten Verfahren
ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt, für das beantragte Vorhaben einer unbefristeten
Genehmigung ist ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben.
Die Anlage besteht aus einem Vormischbehälter (Betriebseinheit (BE) 1, einem
Reaktionskessel (BE 2), einem Dampferzeuger (BE 3), einem Kaltwasserersatz (BE 4),
einem Catch-Tank (BE 5) und einem Aktivkohlefilter (BE 6). Emissionsmessungen an der
Versuchsanlage haben ergeben, dass der Emissionswert der für die Anlage relevanten
Emissionen an Gesamtkohlenstoff (50 mg/m³) durch einen entsprechend dimensionierten
Aktivkohlefilter deutlich unterschritten wird.
Das Vorhaben ist als „Anlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch
chemische, biochemische oder biologische Umwandlung in industriellem Umfang zur
Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten sowie von Ausgangsstoffen für Farben und
Anstrichmittel“ gemäß Nr. 4.1.10 EG des Anhanges der Vierten Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über
genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973),
genehmigungsbedürftig.
Genehmigungsbehörde ist das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig.
Gemäß § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010
(BGBl. I S. 94) in der derzeit geltenden Fassung i. V. m. Nr. 4.2 der Anlage 1 zum UVPG ist
im Genehmigungsverfahren eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Die Anlage soll im April 2017 vom Versuchs- in den Dauerbetrieb übergehen.
Der Antrag einschließlich der dazu eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Erläuterungen,
usw.) kann
vom 18.01.2017 bis zum 17.02.2017
in den folgenden Stellen zu den dort angegebenen Zeiten eingesehen werden:
Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Ludwig-Winter-Straße 2
38120 Braunschweig
Einsichtsmöglichkeit:
montags bis donnerstags
freitags und an Tagen
vor Feiertagen
und
von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
von 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr
Stadt Braunschweig
Abteilung Umweltschutz
Raum 126
Richard-Wagner-Straße 1
38106 Braunschweig
Einsichtsmöglichkeit:
montags bis donnerstags
freitags
von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Diese Bekanntmachung und die Antragsunterlagen sind auch im Internet unter
http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Bekanntmachungen
> Braunschweig - Göttingen“ einsehbar.
Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG bis zwei Wochen
nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis zum 03.03.2017) schriftlich bei den genannten
Auslegungsstellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle
Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) vom 29.05.1992
(BGBl. I S. 1001), in der derzeit geltenden Fassung, sind die Einwendungen dem
Antragsteller und, soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der
9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf
Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich
gemacht werden sollen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des
Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass gleichförmige Einwendungen unberücksichtigt
bleiben können, wenn die Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder nicht
leserlich angegeben haben.
Der Erörterungstermin wird bestimmt auf:
Dienstag, den 04. April 2017, 10.00 Uhr
Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Raum Harz
Ludwig-Winter-Straße 2
38120 Braunschweig
Die Durchführung des Erörterungstermins liegt im Ermessen der Genehmigungsbehörde.
Bei Bedarf wird die Erörterung jeweils am darauf folgenden Werktag (ohne Samstag) zur
gleichen Zeit an gleicher Stelle fortgesetzt.
Formgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder
von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Gemäß § 10 Abs. 4 Ziffer 4 BImSchG kann die Zustellung der Entscheidung über die
Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.