Öffentliche Bekanntmachung des Staatl. Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig vom 07.12.2016, Az.: BS 16-108 Die Firma AURO Pflanzenchemie AG, Alte Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig, hat mit Antrag vom 12.10.2016 die Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 4 und 10 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), in der derzeit geltenden Fassung, für eine Anlage zur Herstellung von Bindemitteln auf der Basis von biogenen Rohstoffen beantragt. Für die Anlage wurde eine auf drei Jahre bis April 2017 befristete Versuchsgenehmigung für einen Probebetrieb erteilt. Die Versuchsgenehmigung wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt, für das beantragte Vorhaben einer unbefristeten Genehmigung ist ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Die Anlage besteht aus einem Vormischbehälter (Betriebseinheit (BE) 1, einem Reaktionskessel (BE 2), einem Dampferzeuger (BE 3), einem Kaltwasserersatz (BE 4), einem Catch-Tank (BE 5) und einem Aktivkohlefilter (BE 6). Emissionsmessungen an der Versuchsanlage haben ergeben, dass der Emissionswert der für die Anlage relevanten Emissionen an Gesamtkohlenstoff (50 mg/m³) durch einen entsprechend dimensionierten Aktivkohlefilter deutlich unterschritten wird. Das Vorhaben ist als „Anlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische, biochemische oder biologische Umwandlung in industriellem Umfang zur Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten sowie von Ausgangsstoffen für Farben und Anstrichmittel“ gemäß Nr. 4.1.10 EG des Anhanges der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973), genehmigungsbedürftig. Genehmigungsbehörde ist das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig. Gemäß § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) in der derzeit geltenden Fassung i. V. m. Nr. 4.2 der Anlage 1 zum UVPG ist im Genehmigungsverfahren eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Anlage soll im April 2017 vom Versuchs- in den Dauerbetrieb übergehen. Der Antrag einschließlich der dazu eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Erläuterungen, usw.) kann vom 18.01.2017 bis zum 17.02.2017 in den folgenden Stellen zu den dort angegebenen Zeiten eingesehen werden: Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Ludwig-Winter-Straße 2 38120 Braunschweig Einsichtsmöglichkeit: montags bis donnerstags freitags und an Tagen vor Feiertagen und von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr von 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr Stadt Braunschweig Abteilung Umweltschutz Raum 126 Richard-Wagner-Straße 1 38106 Braunschweig Einsichtsmöglichkeit: montags bis donnerstags freitags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Diese Bekanntmachung und die Antragsunterlagen sind auch im Internet unter http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Bekanntmachungen > Braunschweig - Göttingen“ einsehbar. Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis zum 03.03.2017) schriftlich bei den genannten Auslegungsstellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der derzeit geltenden Fassung, sind die Einwendungen dem Antragsteller und, soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden sollen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass gleichförmige Einwendungen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder nicht leserlich angegeben haben. Der Erörterungstermin wird bestimmt auf: Dienstag, den 04. April 2017, 10.00 Uhr Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Raum Harz Ludwig-Winter-Straße 2 38120 Braunschweig Die Durchführung des Erörterungstermins liegt im Ermessen der Genehmigungsbehörde. Bei Bedarf wird die Erörterung jeweils am darauf folgenden Werktag (ohne Samstag) zur gleichen Zeit an gleicher Stelle fortgesetzt. Formgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Gemäß § 10 Abs. 4 Ziffer 4 BImSchG kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
© Copyright 2024 ExpyDoc