Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. Im Steuerrecht liegt der entscheidende Hebel für mehr Innovation. Eine systematische Förderung von F&E ist internationaler Standard und in Deutschland längst überfällig. Benachteiligungen der Unternehmen im internationalen Wettbewerb müssen abgebaut werden. Entscheidende Bausteine dafür sind: 1.Die Einführung einer breit angelegten und technologieoffenen steuerlichen F&E-Förderung (volumenbasierte Steuergutschrift) Die bestehende Projektförderung ist selektiv und insbesondere mit Blick auf kürzer werdende Innovationszyklen als alleiniges Mittel längst nicht mehr zielführend. 2.Der Abbau kleinteiliger Regelungen, die Forschung, Entwicklung und somit mittelbar Innovation behindern. Daher müssen: –– die Kosten für F&E ohne Einschränkungen steuerlich geltend gemacht werden können (Sofortabzug), –– die Nutzung von Forschungsergebnissen im Ausland ungehindert ermöglicht werden (Funktionsverlagerungen), –– Verlustvorträge aus F&E-Projekten auch für neue Anteilseigner uneingeschränkt nutzbar sein (Innovationsklausel), –– die Beschränkungen der Verlustverrechnung durch die Mindestbesteuerung entschärft werden, –– die Regelungen zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Lizenzaufwendungen die Zinsrealität widerspiegeln, –– die Bildung eines EBITDA-Vortrags bei positivem Zinssaldo ermöglicht werden (Zinsschranke) und –– eine Ausweitung investitionsfeindlicher Abzugsverbote (Lizenzschranke) unterbleiben. 360-Grad-Check der steuerlichen Rahmenbedingungen für mehr Forschung und Entwicklung in Deutschland Organisationen und Ansprechpartner Impressum BDI-Drucksache Herausgeber Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Abteilung Steuern und Finanzpolitik Breite Straße 29 10178 Berlin www.bdi.eu ZVEI - Zentralverband Elektrotechnikund Elektronikindustrie e. V. Referat Steuern und Finanzpolitik Charlottenstr. 35–36 10117 Berlin www.zvei.org Redaktion Cedric von der Hellen Tel.: +49 30 2028-1602 E-Mail: [email protected]; [email protected] Verlag Industrie-Förderung Gesellschaft mbH Stand Januar 2017 Unter Mitwirkung von 360-Grad-Check Steuerliche Rahmen bedingungen für Forschung & Entwicklung verbessern Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. Der „digitale Strukturwandel“ bedingt gemeinschaftliche Investitionsanstrengungen. Die Analyse von über 60 empirischen Studien zeigt, die steuerliche Förderung von Forschung & Entwicklung (F&E) ist der Schlüssel zur Finanzierung des digitalen Strukturwandels. Um in Zukunftsfeldern wie bspw. Cloud Computing, In-Memory-Plattformen und vernetzte Anwendungen, Mobilität oder Health and Life Science erfolgreich zu sein, sind gemeinschaftliche private wie auch öffentliche – F&E-Investitionen notwendig. Eine steuerliche F&E-Förderung in Form einer Steuergutschrift –– könnte dazu beitragen, die F&E-Investitionsziele von EU und Bundesregierung endlich zu erreichen. –– wird sowohl von der EU-Kommission, als auch von der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) explizit empfohlen und findet Unterstützung seitens des BMWi. –– ist darüber hinaus mit den bestehenden EU-Beihilfebestimmungen vereinbar. 360-Grad-Check der steuerlichen Rahmenbedingungen für mehr Forschung und Entwicklung in Deutschland Der deutsche Innovationsstandort gerät ins Hintertreffen, Wachstum findet zunehmend woanders statt Der ökonomische Rückenwind ist enorm. Trotzdem bleibt das Wachstum niedrig. Umso mehr bedarf es erhöhter F&E-Aktivitäten für mehr Wachstum in der Zukunft. Dauerhafte Niedrigzinsen (Zinsersparnis der öffentlichen Haushalte seit 2008: 193 Milliarden Euro), niedriger Ölpreis, geringe Inflation und ein niedriger Eurokurs beeinflussen die Konjunktur gegenwärtig positiv. Deutschlands Wirtschaft könnte schneller wachsen. telbaren Aufwendungen stellt eine kostenintensive Barri- –– das jährliche BIP-Wachstum verharrt seit 2014 durchschnitt- mende Rechtsunsicherheit und begründen Doppelbesteu- lich auf niedrigem Niveau (~1,5 Prozent), –– die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland sinkt, –– der europäische & deutsche Wagniskapitalmarkt ist ohne –– die USA und Industriestaaten in Asien weiten ihre öffent- Die meisten Industrienationen setzen so optimale Anreize für lichen Investitionsvolumina in F&E aus. China hat zu EU-28 verstärkt in Richtung Asien ab, EU-28 aufgeschlossen, –– in Deutschland sinkt der staatliche Finanzierungsanteil an privaten F&E-Aktivitäten seit 1982 stetig, die Unternehmen stehen mit der Finanzierung ihrer F&E-Aktivitäten zunehmend allein da, Bemessungsgrundlage Steuergutschrift Steuersatz Kombinationen –– Eingeschränkter steuerlicher Abzug von Entwicklungsaufwendungen: Die Versagung des Sofortabzugs der mit- –– Besteuerung von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen: Unpräzise Rechtsbegriffe erzeugen zuneh- –– ausländische Direktinvestitionen wandern zu Lasten der Steuerliche F&E-Förderung über: Im deutschen Steuerrecht gibt es keine systematische Förderung von F&E. Vielmehr beinhaltet es eine Reihe von Regelungen, die die F&E-Aktivitäten der Unternehmen be- oder gar verhindern: Der 360-Grad-Check zeigt: die vermeintlich positive wirtschaftliche Ausgangslage ist sehr fragil. Denn: Der 360-Grad-Check zeigt, eine steuerliche F&E-Förderung ist längst internationaler Standard. haben forschende Unternehmen hingegen Standortnachteile. Das deutsche Steuerrecht erweist sich als Innovationshindernis ere für F&E-Aktivitäten dar. Dynamik, Innovation, Beschäftigung und Wachstum. In Deutschland www.bdi.eu erungskonflikte. Zudem besteuert der Fiskus einen Ertrag, der in Deutschland gar nicht zu erzielen gewesen wäre. Notwendige strukturelle Anpassungen werden behindert. –– Untergehende Verluste: Die bestehenden Regelungen zur Behandlung von Verlusten verteuern Investitionen in F&E. Zudem konterkarieren sie die – auch seitens der Politik oftmals vorgetragenen – Forderungen nach mehr Gründungsaktivitäten. –– Gewerbesteuerliche Hemmnisse für F&E: Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen verteuern die Nutzung von Immaterialgütern und wirken sich damit schädlich auf den Erwartungswert von F&E-Aktivitäten aus. –– Eine Lizenzschranke stünde im Widerspruch zum bisherigen Bekenntnis Deutschlands zu einer international abge- –– EU-Kommission und Bundesregierung verfehlen ihre selbst stimmten Besteuerung von Lizenzzahlungen innerhalb gesteckten F&E-Investitionsziele, das Zugpferd Deutsch- der OECD. Solche Abzugsverbote führen auch zu einer land zieht nicht genug. definitiven Belastung auf Ebene des zahlenden Unterneh- –– Deutschland ist nach wie vor ein Hochsteuerland, mens, was sich negativ auf die Investitionsbedingungen –– die F&E-Personalkosten sind in Deutschland sehr hoch, am jeweiligen Standort auswirken kann. –– das deutsche Steuerrecht hemmt Forschung, Entwicklung und damit mittelbar Innovation.
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