Endgültige Bedingungen vom 18. März 2016 zum Basisprospekt vom 26. Februar 2016 Endgültige Bedingungen vom 18. März 2016 für Duo-Rendite-Aktien-Anleihen Pro zum Basisprospekt vom 26. Februar 2016 (die „Zweiten Endgültigen Bedingungen“), die dazu dienen, das Angebot der nachfolgend genannten WKN die unter den Endgültigen Bedingungen, deren Datum jeweils der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist, (die „Ersten Endgültigen Bedingungen“) zum Basisprospekt vom 20. März 2015 (der „Erste Basisprospekt“), emittiert wurden, nach Ablauf der Gültigkeit des Ersten Basisprospekts fortzusetzen. Bayerische Landesbank Endgültige Bedingungen Duo-Rendite-Aktien-Anleihen Pro Prozentnotierte Schuldverschreibungen ohne Kapitalschutz WKN der Schuldverschreibungen ISIN der Schuldverschreibungen BLB3D5 DE000BLB3D50 BLB3D6 DE000BLB3D68 BLB3D7 DE000BLB3D76 BLB3P2 DE000BLB3P23 BLB3P8 DE000BLB3P80 BLB3P9 DE000BLB3P98 BLB3QA DE000BLB3QA1 BLB3Q4 DE000BLB3Q48 Gesamtnennbetrag EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 1 Emissionstag Datum der Ersten Endgültigen Bedingungen 29.07.2015 25.06.2015 29.07.2015 25.06.2015 29.07.2015 25.06.2015 02.09.2015 29.07.2015 19.08.2015 21.07.2015 19.08.2015 21.07.2015 19.08.2015 21.07.2015 09.09.2015 12.08.2015 BLB3Q5 DE000BLB3Q55 BLB3Q6 DE000BLB3Q63 BLB3RR DE000BLB3RR3 BLB3RS DE000BLB3RS1 BLB3SN DE000BLB3SN0 BLB3TE DE000BLB3TE7 BLB3UC DE000BLB3UC9 BLB3VC DE000BLB3VC7 BLB3VD DE000BLB3VD5 BLB2WA DE000BLB2WA9 BLB3WB DE000BLB3WB7 BLB3W5 DE000BLB3W57 BLB3W6 DE000BLB3W65 BLB3V3 DE000BLB3V33 BLB3X6 DE000BLB3X64 BLB3X7 DE000BLB3X72 BLB3YQ DE000BLB3YQ1 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 1 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 EUR 50.000.000,00 1 09.09.2015 12.08.2015 09.09.2015 12.08.2015 23.09.2015 25.08.2015 05.10.2015 25.08.2015 21.10.2015 23.09.2015 11.11.2015 09.10.2015 02.12.2015 04.11.2015 23.12.2015 25.11.2015 23.12.2015 25.11.2015 20.01.2016 16.12.2015 20.01.2016 16.12.2015 17.02.2016 13.01.2016 17.02.2016 13.01.2016 24.02.2016 18.01.2016 / 27.01.2016 09.03.2016 08.02.2016 09.03.2016 08.02.2016 30.03.2016 17.02.2016 Die Emission lautete ursprünglich auf den Gesamtnennbetrag von EUR 600.000,00 (Erste Endgültige Bedingungen vom 18.01.2016) und wurde aufgestockt um EUR 49.400.000,00 (Erste Endgültige Bedingungen vom 27.01.2016) auf den hier angegebenen Gesamtnennbetrag von EUR 50.000.000,00 2 Gegenstand dieser Endgültigen Bedingungen sind Schuldverschreibungen (die „Schuldverschreibungen“ oder in der Gesamtheit die „Anleihe“), die von der Bayerischen Landesbank unter dem Basisprospekt für „Prozentnotierte Schuldverschreibungen ohne Kapitalschutz“ vom 26. Februar 2016 begeben werden. Bei den vorliegenden Schuldverschreibungen handelt es sich um Schuldverschreibungen ohne vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit und mit Verzinsung, die erstmalig unter dem Basisprospekt vom 20. März 2015 emittiert worden sind. Diese Endgültigen Bedingungen werden für den in Artikel 5 Abs. 4 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (in der aktuellen Fassung, einschließlich Richtlinie 2010/73/EU) (die „Prospektrichtlinie“) genannten Zweck bereitgestellt und sind in Verbindung mit dem Basisprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge) zu lesen. Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen sind nur möglich, wenn die Endgültigen Bedingungen zusammen mit dem Basisprospekt vom 26. Februar 2016 (inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge), einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente gelesen werden. Die von der Emittentin im Basisprospekt erteilte Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts erstreckt sich auf folgende Angebotsländer: Deutschland. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 WpPG erfolgen. Der Basisprospekt wird auf Verlangen in gedruckter Form von der Emittentin kostenlos dem Publikum zur Verfügung gestellt. Zudem ist er in elektronischer Form auf der Website der Emittentin veröffentlicht (www.bayernlb.de; dort unter „Investor Relations“). Eine emissionsspezifische Zusammenfassung beigefügt. 3 ist diesen Endgültigen Bedingungen Teil 1 – Angaben zu den Anleihebedingungen – Emissionsbezogene Bedingungen 1. Emissionsbezogene Bedingungen Teil A. Produktbezogene Bedingungen Ergänzende Angaben zu den Schuldverschreibungen befinden sich in Tabelle 1 bzw. Tabelle 2 des Annexes zu den Anleihebedingungen (nachstehend, die „Tabelle 1“ bzw. die „Tabelle 2“); der Annex zu den Anleihebedingungen sowie die darin enthaltene Tabelle 1 und Tabelle 2 sind Bestandteil der Anleihebedingungen. §1 (Nennbetrag; Stückelung) Die Bayerische Landesbank (nachstehend die „Emittentin“ genannt) begibt die in Tabelle 1 angegebene Serie von Schuldverschreibungen (nachfolgend die „Schuldverschreibungen“, in der Gesamtheit auch die „Anleihe“ genannt), die jeweils auf den Inhaber lauten und untereinander gleichberechtigt sind. Der Gesamtnennbetrag der Anleihe sowie die Anzahl und die Stückelung (nachfolgend auch der „Nennbetrag“) der Schuldverschreibungen ist in Tabelle 1 dargestellt. §2 (Anleiherecht) (1) Jede Schuldverschreibung gewährt ihrem Inhaber das in § 5 der Emissionsbezogenen Bedingungen festgelegte Recht, von der Emittentin am Teilrückzahlungstag die Rückzahlung zum Teilrückzahlungsbetrag und am Rückzahlungstag die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum Rückzahlungsbetrag oder die Lieferung des Basiswerts zu verlangen sowie einen Anspruch auf Zahlung eines Zinsbetrags gemäß § 4 der Emissionsbezogenen Bedingungen an dem jeweiligen Zinstermin (das „Anleiherecht“). (2) Die Schuldverschreibungen sind für die Anleihegläubiger und die Emittentin, vorbehaltlich einer außerordentlichen Kündigung der Emittentin nach § 10 der Emissionsbezogenen Bedingungen, unkündbar. (3) Bei Käufen und Verkäufen von Schuldverschreibungen während der Laufzeit werden Stückzinsen berechnet oder bezahlt. (4) Sofern es die Emittentin, gleich aus welchem Grund, unterlässt, die Rückzahlung bzw. die Lieferung des Basiswerts am Teilrückzahlungstag bzw. am Rückzahlungstag oder die Verzinsung am jeweiligen Zinstermin in voller Höhe an die CBF zu erbringen, wird der Teilrückzahlungsbetrag bzw. der Rückzahlungsbetrag oder der Gegenwert des zu liefernden Basiswerts oder der Zinsbetrag ab Fälligkeit zum gesetzlichen Zinssatz so lange verzinst, bis die Teilrückzahlung bzw. die Rückzahlung oder Lieferung oder die Zahlung des Zinsbetrags an die CBF erfolgt ist, soweit gesetzlich oder in den Anleihebedingungen nichts anderes vorgesehen ist. §3 (Definitionen) Es gelten für die Schuldverschreibungen die nachfolgenden allgemeinen Definitionen: „Bankgeschäftstag“ ist jeder Tag, an dem das Abwicklungssystem TARGET2 oder ein Nachfolgesystem dazu betriebsbereit ist. „Barriere“ entspricht der in Tabelle 1 angegebenen Barriere. „Basiswert“ ist der Referenzwert wie nachfolgend definiert. „Emissionstag“ ist der in Tabelle 1 angegebene Emissionstag. „Feststellungstag“ ist, vorbehaltlich einer Verschiebung im Fall einer Marktstörung gemäß § 9 Emissionsbezogenen Bedingungen, der in Tabelle 1 angegebene Feststellungstag. Falls Feststellungstag kein Berechnungstag gemäß § 7 der Emissionsbezogenen Bedingungen verschiebt sich der Feststellungstag auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag, der Berechnungstag ist. „Reduzierter Nennbetrag“ ist der in Tabelle 1 angegebene Reduzierte Nennbetrag. 4 der der ist, ein „Referenzwert“ bezeichnet, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 8 der Emissionsbezogenen Bedingungen, den in Tabelle 2 angegebenen Referenzwert (nachfolgend auch die „Aktie“ gemäß § 7 der Emissionsbezogenen Bedingungen genannt). „Rückzahlungstag“ ist, vorbehaltlich einer Verschiebung im Fall einer Marktstörung gemäß § 9 der Emissionsbezogenen Bedingungen, der in Tabelle 1 angegebene Rückzahlungstag. „Starttag“ ist, vorbehaltlich einer Verschiebung im Fall einer Marktstörung gemäß § 9 der Emissionsbezogenen Bedingungen, der in Tabelle 1 angegebene Starttag. Falls der Starttag kein Berechnungstag gemäß § 7 der Emissionsbezogenen Bedingungen ist, verschiebt sich der Starttag auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag, der ein Berechnungstag ist. „Teilrückzahlungsfaktor“ ist der in Tabelle 1 angegebene Teilrückzahlungsfaktor. „Teilrückzahlungstag“ ist, vorbehaltlich einer Verschiebung im Fall einer Marktstörung gemäß § 9 der Emissionsbezogenen Bedingungen, der in Tabelle 1 angegebene Teilrückzahlungstag. „Zinssatz“ ist der in Tabelle 1 angegebene Zinssatz. „Zinstagequotient“ bezeichnet den in Tabelle 1 angegebene Zinstagequotienten. „Zinstermin“ ist, vorbehaltlich einer Verschiebung im Fall einer Marktstörung gemäß § 9 der Emissionsbezogenen Bedingungen, jeweils der in Tabelle 1 angegebene Zinstermin. Basiswertspezifische Definitionen finden sich in § 7 der Emissionsbezogenen Bedingungen. §4 (Verzinsung) (1) Die Schuldverschreibungen werden vom Emissionstag (einschließlich) bis zum Teilrückzahlungstag (ausschließlich) auf Grundlage ihres Nennbetrags und ab dem Teilrückzahlungstag (einschließlich) bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich) auf Grundlage des Reduzierten Nennbetrags mit dem Zinssatz (Absatz (2)) verzinst. Der Zinsbetrag wird am jeweiligen Zinstermin gezahlt. (2) Der Zinssatz entspricht dem in Tabelle 1 angegebenen Zinssatz. (3) Der Zinsbetrag (der „Zinsbetrag“) wird errechnet, indem der Zinssatz unter Berücksichtigung von Absatz (4) auf den Nennbetrag (sofern der Zinstermin vor dem Teilrückzahlungstag liegt) bzw. den Reduzierten Nennbetrag (sofern der Zinstermin auf oder nach dem Teilrückzahlungstag liegt) der Schuldverschreibung bezogen wird. Der Zinsbetrag wird auf den nächsten Eurocent auf- bzw. abgerundet, wobei 0,5 Eurocent aufgerundet werden. (4) Die Berechnung des zahlbaren Zinsbetrags erfolgt auf taggenauer Basis („act/act ICMA“). (5) Im Fall der Berechnung von Stückzinsen wird diese Berechnung auf der Basis des Zinstagequotienten vorgenommen. §5 (Teilrückzahlung, Rückzahlung, Physische Lieferung) (1) Die Schuldverschreibungen werden am Teilrückzahlungstag durch Zahlung des Nennbetrags multipliziert mit dem Teilrückzahlungsfaktor zurückgezahlt (der „Teilrückzahlungsbetrag“). Darüber hinaus erhält der Anleihegläubiger am Rückzahlungstag den Rückzahlungsbetrag, der gemäß Absatz (2) ermittelt wird, (der „Rückzahlungsbetrag“). (2) Der Rückzahlungsbetrag wird wie folgt ermittelt: (a) Liegt der Feststellungskurs auf oder über der Barriere, so erfolgt die Rückzahlung der Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag zum Reduzierten Nennbetrag. (b) Ist dies nicht der Fall, so erfolgt die Tilgung der Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag nicht durch Zahlung eines Rückzahlungsbetrags, sondern durch Lieferung des Basiswerts. Die Anzahl der zu liefernden Aktien je Schuldverschreibung wird errechnet, indem der Reduzierte Nennbetrag durch den Basispreis dividiert wird. Bruchteile von Aktien werden nicht geliefert, sondern auftretende Spitzenbeträge werden in Geld ausgeglichen. Der Ausgleichsbetrag wird auf Basis des Feststellungskurses am letzten Feststellungstag berechnet. Die Berechnung des Ausgleichsbetrags erfolgt bezogen auf eine Schuldverschreibung. Hält ein Anleihegläubiger mehrere Schuldverschreibungen, erfolgt 5 keine Zusammenlegung von Ausgleichsbeträgen in der Art und Weise, dass dafür eine höhere Anzahl an Aktien geliefert wird. (3) Der Rückzahlungsbetrag wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. (4) Wenn der Rückzahlungstag bzw. der jeweilige Zinstermin bzw. der Teilrückzahlungstag kein Bankgeschäftstag ist, erfolgt die Zahlung bzw. Lieferung am darauffolgenden Bankgeschäftstag, ohne dass aufgrund dieser Verschiebung ein Anspruch auf zusätzliche Zinsen und sonstige Zahlungen besteht. §6 (Zahlungen, Lieferungen) (1) Die Emittentin verpflichtet sich, alle Zahlungen auf die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit in Euro zu leisten. (2) Sämtliche gemäß diesen Anleihebedingungen zahlbaren Beträge sind von der Emittentin in ihrer Funktion als Zahlstelle an CBF zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Anleihegläubiger zu zahlen. (3) Zahlungen oder Lieferungen an die CBF befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlung bzw. Lieferung von ihren Verbindlichkeiten gegenüber den Anleihegläubigern. (4) Alle im Zusammenhang mit einer Zahlung anfallenden Steuern, Gebühren oder anderen Abgaben sind von dem Anleihegläubiger zu tragen und zu zahlen. Die Emittentin bzw. die Zahlstelle ist berechtigt, von dem geschuldeten Betrag etwaige Steuern, Gebühren oder Abgaben einzubehalten, die von dem Anleihegläubiger gemäß dem vorstehenden Satz zu zahlen sind. (5) Ist die Lieferung des Basiswerts für die Emittentin tatsächlich oder rechtlich unmöglich, ist die Emittentin berechtigt, anstelle der Lieferung des Basiswerts einen Ausgleichsbetrag je Schuldverschreibung zu zahlen, der dem Feststellungskurs des Basiswerts multipliziert mit dem Nennbetrag und dividiert durch den Basispreis entspricht. Der Ausgleichsbetrag wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. (6) Sofern die Schuldverschreibungen durch Lieferung von Aktien getilgt werden und nach dem Feststellungstag eine Dividendenzahlung bezüglich der zu liefernden Aktien erfolgt, steht die Dividende dem Anleihegläubiger zu. Sofern ein Bezugsrecht gewährt wird und der erste Handelstag dieses Rechts auf einen Tag nach dem Feststellungstag fällt, steht es dem Anleihegläubiger zu. 6 Teil B. Basiswertbezogene Bedingungen §7 (Basiswertspezifische Definitionen) im Hinblick auf eine Aktie als Referenzwert: Es gelten im Hinblick auf den Basiswert der Schuldverschreibungen die folgenden basiswertspezifischen Definitionen: „Aktie“ ist die unter „Referenzwert“ in Tabelle 2 aufgeführte Aktie. „Aktiengesellschaft“ bezeichnet die Aktiengesellschaft, deren Aktie Referenzwert ist. „Basispreis“ ist der in Tabelle 2 angegebene Basispreis. „Berechnungstag“ ist jeder Tag, an dem für die Aktie an der Maßgeblichen Börse und der Maßgeblichen Terminbörse ein Börsenhandel stattfindet. „Feststellungskurs“ bezeichnet, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 8 der Emissionsbezogenen Bedingungen oder der Ermittlung eines Ersatzpreises gemäß § 9 Absatz (2) der Emissionsbezogenen Bedingungen, den in Tabelle 2 angegebenen Feststellungskurs, der am Feststellungstag im Maßgeblichen Handelssystem an der Maßgeblichen Börse festgestellt wird. „Maßgebliche Börse“ ist, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 8 der Emissionsbezogenen Bedingungen, die in Tabelle 2 angegebene Maßgebliche Börse. „Maßgebliches Handelssystem“ ist das in Tabelle 2 angegebene Maßgebliche Handelssystem. Sofern dieses nicht angegeben ist, kommt es alleine auf die Maßgebliche Börse an. „Maßgebliche Terminbörse“ ist die in Tabelle 2 angegebene Maßgebliche Terminbörse. „Startkurs“ bezeichnet, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 8 der Emissionsbezogenen Bedingungen oder der Ermittlung eines Ersatzpreises gemäß § 9 Absatz (2) der Emissionsbezogenen Bedingungen, den in Tabelle 2 angegebenen Startkurs, der am Starttag im Maßgeblichen Handelssystem an der Maßgeblichen Börse festgestellt wird. Der Startkurs wird nach seiner Feststellung nach § 3 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. §8 (Anpassungen) im Hinblick auf eine Aktie als Referenzwert: (1) Gibt die Aktiengesellschaft einen Potenziellen Anpassungsgrund bekannt, prüft die Emittentin nach billigem Ermessen, ob der Potenzielle Anpassungsgrund einen verwässernden oder werterhöhenden Einfluss auf den theoretischen Wert der Aktie hat. Kommt die Emittentin zu dem Ergebnis, dass ein solcher Einfluss vorliegt, ist sie berechtigt, Anpassungen vorzunehmen, die ihr nach billigem Ermessen angemessen erscheinen, um diesen Einfluss zu berücksichtigen. Hierbei ist die Emittentin berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Vorgehensweise einer Terminbörse, an der Optionen oder Terminkontrakte bezogen auf die Aktie gehandelt werden, für die Anpassung als Richtlinie zu verwenden. Folgende Umstände sind dabei als „Potenzieller Anpassungsgrund“ zu qualifizieren: (a) eine Unterteilung, Zusammenlegung oder Gattungsänderung der betreffenden Aktien (sofern dies nicht zu einem Fusionsereignis führt) sowie die unentgeltliche Ausschüttung oder Zuteilung von Aktien an bestehende Aktionäre mittels Bonusaktien, Gratisaktien oder ähnlicher Maßnahmen; (b) eine Zuteilung oder Dividende an die Aktionäre der Aktiengesellschaft der Aktie in Form von (A) Aktien oder (B) sonstigen Aktien oder Wertpapieren, die dem Berechtigten in gleichem Umfang oder anteilsmäßig wie einem Aktionär ein Recht auf Zahlung einer Dividende und/oder des Liquidationserlöses gewähren, oder (C) Aktien oder sonstigen Wertpapieren eines anderen Unternehmens, die von der Gesellschaft aufgrund einer Abspaltung, Ausgliederung oder einer ähnlichen Transaktion unmittelbar oder mittelbar erworben wurden oder gehalten werden, oder (D) sonstigen Wertpapieren, Rechten, Optionsscheinen oder Vermögenswerten, für die jeweils eine unter dem (nach billigem Ermessen der Emittentin festgestellten) aktuellen Marktpreis liegende Gegenleistung (Geld oder Sonstiges) erbracht wird; (c) eine außerordentliche Dividende; 7 (2) (d) eine Einzahlungsaufforderung für nicht voll einbezahlte Aktien; (e) andere Fälle, die einen verwässernden oder werterhöhenden Einfluss auf den theoretischen Wert der Aktie haben können. Sollte (a) bezüglich der Aktie nach billigem Ermessen der Emittentin die Liquidität an der Maßgeblichen Börse deutlich abnehmen; (b) alle Aktien oder alle wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft verstaatlicht oder enteignet werden oder in sonstiger Weise auf eine Regierungsstelle, Behörde oder sonstige staatliche Stelle übertragen werden müssen, (c) aus irgendeinem Grund (außer im Fall eines Zusammenschlusses, für den dann die Regelungen in Absatz (3) gelten) die Notierung oder der Handel der Aktie an der Maßgeblichen Börse eingestellt werden oder die Einstellung von der Maßgeblichen Börse angekündigt werden; ist die Emittentin berechtigt, das Anleiherecht nach billigem Ermessen anzupassen bzw. die Schuldverschreibungen gemäß § 10 der Emissionsbezogenen Bedingungen zu kündigen. (3) Falls die Notierung oder sonstige Einbeziehung der Aktie an der Maßgeblichen Börse eingestellt wird, eine Notierung oder Einbeziehung jedoch an einer anderen Börse besteht oder aufgenommen wird, ist die Emittentin ferner berechtigt, eine andere Börse oder ein anderes Handelssystem für die Aktie als neue Maßgebliche Börse (die „Ersatzbörse“) zu bestimmen und dadurch ihr gegebenenfalls notwendig erscheinende Anpassungen nach billigem Ermessen vorzunehmen. Im Fall einer solchen Ersetzung gilt jede in diesen Anleihebedingungen enthaltene Bezugnahme auf die Maßgebliche Börse fortan als Bezugnahme auf die Ersatzbörse. Sollte die Maßgebliche Terminbörse (a) bei den auf die Aktie gehandelten Options- oder Terminkontrakten eine Anpassung ankündigen oder vornehmen; oder (b) den Handel von Options- oder Terminkontrakten bezogen auf die Aktie einstellen oder beschränken; oder (c) die vorzeitige Abrechnung auf gehandelte Options- oder Terminkontrakte bezogen auf die Aktie ankündigen oder vornehmen; oder (d) eine andere Anpassung ankündigen oder vornehmen, die nach billigem Ermessen der Emittentin wesentlich ist, ist die Emittentin berechtigt, eine neue Maßgebliche Terminbörse (die „Ersatzterminbörse“) zu bestimmen und ihr dadurch gegebenenfalls notwendig erscheinende Anpassungen nach billigem Ermessen vorzunehmen oder die zur Bestimmung der zahlbaren Beträge notwendigen Parameter nach billigem Ermessen anzupassen. Im Fall einer Ersetzung gilt jede in diesen Bedingungen enthaltene Bezugnahme auf die Maßgebliche Terminbörse fortan als Bezugnahme auf die Ersatzterminbörse. (4) Im Fall (a) einer Konsolidierung, Verschmelzung, eines Zusammenschlusses oder eines verbindlichen Aktientauschs der Aktiengesellschaft der Aktie mit einer anderen Person oder Gesellschaft, (b) einer Übertragung der Aktie oder einer Verpflichtung zu einer solchen Übertragung an eine andere Gesellschaft oder Person oder (c) einer Übernahme der Aktie insgesamt oder zum Teil durch eine andere Gesellschaft oder Person bzw. wenn eine andere Gesellschaft oder Person das Recht hat, die Aktie insgesamt oder zum Teil zu erhalten (der „Zusammenschluss“), nimmt die Emittentin etwaige Anpassungen nach billigem Ermessen vor. Hierbei ist die Emittentin berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Vorgehensweise einer Terminbörse, an der Optionen oder Terminkontrakte bezogen auf die Aktie gehandelt werden, für die Anpassung als Richtlinie zu verwenden. (5) Bei anderen als den in den Absätzen (1) bis (4) bezeichneten Ereignissen, die nach billigem Ermessen der Emittentin eine Anpassung als angemessen erscheinen lassen, wird die Emittentin eine Anpassung nach billigem Ermessen vornehmen. 8 (6) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einer Aktiengesellschaft stellt kein Anpassungsereignis dar. (7) Anpassungen und Festlegungen nach den vorstehenden Absätzen werden durch die Emittentin nach § 315 BGB im billigen Ermessen vorgenommen und sind, sofern nicht ein offensichtlicher Fehler vorliegt, für alle Beteiligten bindend. Die Emittentin haftet dafür, dass sie im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen Festlegungen und Anpassungen vornimmt, nicht vornimmt oder sonstige Maßnahmen trifft oder unterlässt, nur, wenn und soweit sie die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verletzt hat. Die Emittentin wird die Anpassungen sowie den Zeitpunkt ihrer erstmaligen Anwendung gemäß § 3 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichen. §9 (Marktstörung) (1) Wenn am Starttag bzw. am Feststellungstag an dem für die Feststellung des Startkurses bzw. des Feststellungskurses relevanten Zeitpunkt bzw. innerhalb einer Stunde davor eine Marktstörung gemäß Absatz (3) eintritt oder vorliegt oder aus anderen Gründen keine Kursfeststellung oder Kursveröffentlichung für die Aktie stattfindet, so gilt im Hinblick auf die Aktie als Starttag bzw. als Feststellungstag der nächstfolgende Berechnungstag, an dem keine Marktstörung mehr vorliegt. Bei einer Verschiebung des Feststellungstags verschiebt sich gegebenenfalls der Zinstermin und gegebenenfalls der Rückzahlungstag entsprechend, ohne dass aufgrund dieser Verschiebung Zinsen oder sonstige Zahlungen zu leisten sind. (2) Wenn der Starttag bzw. der Feststellungstag aufgrund der Bestimmungen von Absatz (1) um acht Berechnungstage verschoben worden ist und auch an diesem Tag die Marktstörung fortbesteht, wird die Emittentin einen „Ersatzpreis“ für die Aktie ermitteln. „Ersatzpreis“ ist der von der Emittentin nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB, unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten – ggf. unter Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen – bestimmte Preis der Aktie. (3) Eine „Marktstörung“ bedeutet Einschränkung des Handels die vorübergehende Suspendierung oder wesentliche (i) an der Maßgeblichen Börse allgemein oder (ii) einer Aktie an der Maßgeblichen Börse oder (iii) in einem Termin- oder Optionskontrakt in Bezug auf die Aktie an der Maßgeblichen Terminbörse, sofern dieser Umstand nach billigem Ermessen der Emittentin für die Bewertung der Schuldverschreibungen bzw. für die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen durch die Emittentin wesentlich ist. Eine Beschränkung der Stunden oder Anzahl der Tage, an denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung beruht. § 10 (Außerordentliche Kündigung der Schuldverschreibungen durch die Emittentin) (1) Wenn nach Ansicht der Emittentin eine Anpassung gemäß § 8 der Emissionsbezogenen Bedingungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich ist oder wenn die Emittentin gemäß § 8 der Emissionsbezogenen Bedingungen zur Kündigung berechtigt ist, so hat die Emittentin das Recht, die Schuldverschreibungen vorzeitig durch Bekanntmachung gemäß § 3 der Allgemeinen Bedingungen unter Angabe des nachstehend definierten Kündigungsbetrags zu kündigen. Die Kündigung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gemäß § 3 der Allgemeinen Bedingungen (der „Kündigungstag“). Ist die Handelbarkeit der Aktie bzw. die Handelbarkeit oder Liquidität von Termin- oder Optionskontrakten auf die Aktie an der Börse bzw. der Maßgeblichen Terminbörse dauerhaft eingeschränkt und liegen die Voraussetzungen für Anpassungsmaßnahmen nach § 8 der Emissionsbezogenen Bedingungen nicht vor, so hat die Emittentin das Recht, die Schuldverschreibungen mit einer Frist von acht Bankgeschäftstagen vorzeitig durch 9 Bekanntmachung gemäß § 3 der Allgemeinen Bedingungen unter Angabe des nachstehend definierten Kündigungsbetrags zu kündigen. (2) Im Falle einer Kündigung zahlt die Emittentin an jeden Anleihegläubiger innerhalb von achtBankgeschäftstagen nach dem Kündigungstag einen Betrag je Schuldverschreibung (der „Kündigungsbetrag“), der von der Emittentin nach billigem Ermessen - ggf. unter Heranziehung eines unabhängigen Sachverständigen - gemäß § 315 BGB als angemessener Marktpreis einer Schuldverschreibung ermittelt wird. Die Rechte aus diesen Schuldverschreibungen erlöschen mit Zahlung des Kündigungsbetrags. 10 Annex zu den Anleihebedingungen Tabelle 1 – ergänzend zu Teil A. Produktbezogene Bedingungen WKN der Schuldverschreibungen ISIN der Schuldverschreibungen Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen / Stückelung der Schuldverschreibungen / Anzahl der Schuldverschreibungen Reduzierter Nennbetrag / Teilrückzahlungsfaktor / Teilrückzahlungstag(e) Starttag / Emissionstag / Feststellungstag / Rückzahlungstag / Zinssatz p.a. / Zinstagequotient Zinsbetrag Barriere (in % des Startkurses) Zinstermine EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3D5 DE000BLB3D50 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3D6 DE000BLB3D68 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3D7 BLB3P2 DE000BLB3D76 DE000BLB3P23 EUR 50.000.000,00 / EUR 500,00 / 0,50 / 29.07.2016 24.07.2015 / 29.07.2015 / 03.08.2018 / 10.08.2018 / 75,00 29.07.2016 / 31.07.2017 / 10.08.2018 24.07.2015 / 29.07.2015 / 03.08.2018 / 10.08.2018 / 3,00 % / Act/Act (ICMA) 3,10 % / Act/Act (ICMA) 0,50 / 29.07.2016 29.07.2016 / 31.07.2017 / 10.08.2018 24.07.2015 / 29.07.2015 / 03.08.2018 10.08.2018 / 2,80 % / Act/Act (ICMA) EUR 500,00 / 29.07.2016 / 31.07.2017 / 10.08.2018 28.08.2015 / EUR 500,00 / 0,50 / 29.07.2016 EUR 500,00 / 11 EUR 30,00 EUR 15,08 EUR 15,41 75,00 EUR 31,00 EUR 15,58 EUR 15,92 75,00 EUR 28,00 EUR 14,08 EUR 14,38 75,00 EUR 1.000,00 / 50.000 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3P8 DE000BLB3P98 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3QA BLB3Q4 EUR 500,00 / 0,50 / 19.08.2016 02.09.2015 / 07.09.2018 / 14.09.2018 / 02.09.2016 / 04.09.2017 / 14.09.2018 14.08.2015 / 19.08.2015 / 24.08.2018 / 31.08.2018 / 3,00 % / Act/Act (ICMA) 19.08.2016 / 21.08.2017 / 31.08.2018 2,10 % / Act/Act (ICMA) EUR 30,00 EUR 15,08 EUR 15,41 75,00 DE000BLB3P80 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3P9 0,50 / 02.09.2016 DE000BLB3QA1 DE000BLB3Q48 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 EUR 500,00 / 0,50 / 19.08.2016 EUR 500,00 / 0,50 / 19.08.2016 EUR 500,00 / 0,50 / 09.09.2016 12 EUR 21,00 EUR 10,56 EUR 10,79 14.08.2015 / 19.08.2015 / 24.08.2018 / 31.08.2018 / 75,00 19.08.2016 / 21.08.2017 / 31.08.2018 14.08.2015 / 19.08.2015 / 24.08.2018 / 31.08.2018 / 2,70 % / Act/Act (ICMA) 19.08.2016 / 21.08.2017 / 31.08.2018 04.09.2015 / 09.09.2015 / 14.09.2018 / 21.09.2018 / 2,50 % / Act/Act (ICMA) EUR 27,00 EUR 13,57 EUR 13,87 75,00 EUR 25,00 EUR 12,57 EUR 12,84 75,00 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3Q5 DE000BLB3Q55 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3Q6 DE000BLB3Q63 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3RR DE000BLB3RR3 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3RS BLB3SN DE000BLB3RS1 DE000BLB3SN0 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 EUR 500,00 / 0,50 / 09.09.2016 EUR 500,00 / 0,50 / 09.09.2016 EUR 500,00 / 0,50 / 23.09.2016 EUR 500,00 / 0,50 / 05.10.2016 EUR 500,00 / 0,50 / 13 09.09.2016 / 11.09.2017 / 21.09.2018 04.09.2015 / 09.09.2015 / 14.09.2018 / 21.09.2018 / 2,50 % / Act/Act (ICMA) 09.09.2016 / 11.09.2017 / 21.09.2018 04.09.2015 / 09.09.2015 / 14.09.2018 / 21.09.2018 / 2,60 % / Act/Act (ICMA) 09.09.2016 / 11.09.2017 / 21.09.2018 18.09.2015 / 23.09.2015 / 28.09.2018 / 05.10.2018 / 2,40 % / Act/Act (ICMA) 23.09.2016 / 25.09.2017 / 05.10.2018 30.09.2015 / 05.10.2015 / 05.10.2018 / 12.10.2018 / 3,10 % / Act/Act (ICMA) 05.10.2016 / 05.10.2017 / 12.10.2018 16.10.2015 / 21.10.2015 / 26.10.2018 / 2,60 % / Act/Act (ICMA) EUR 25,00 EUR 12,57 EUR 12,84 75,00 EUR 26,00 EUR 13,07 EUR 13,36 75,00 EUR 24,00 EUR 12,07 EUR 12,33 75,00 EUR 31,00 EUR 15,58 EUR 15,92 75,00 EUR 26,00 EUR 13,00 EUR 13,25 75,00 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3TE DE000BLB3TE7 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3UC DE000BLB3UC9 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3VC DE000BLB3VC7 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3VD BLB2WA DE000BLB3VD5 DE000BLB2WA9 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 21.10.2016 02.11.2018 / 3,10 % / Act/Act (ICMA) EUR 500,00 / 21.10.2016 / 23.10.2017 / 02.11.2018 06.11.2015 / 11.11.2015 / 16.11.2018 / 23.11.2018 / 11.11.2016 / 13.11.2017 / 23.11.2018 27.11.2015 / 02.12.2015 / 07.12.2018 / 14.12.2018 / 3,00 % / Act/Act (ICMA) 02.12.2016 / 04.12.2017 / 14.12.2018 18.12.2015 / 23.12.2015 / 14.12.2018 / 21.12.2018 / 2,70 % / Act/Act (ICMA) 23.12.2016 / 23.12.2017 / 21.12.2018 18.12.2015 / 23.12.2015 / 14.12.2018 / 21.12.2018 / 3,30 % / Act/Act (ICMA) 23.12.2016 / 23.12.2017 / 21.12.2018 15.01.2016 / 20.01.2016 / 3,00 % / Act/Act (ICMA) 0,50 / 11.11.2016 EUR 500,00 / 0,50 / 02.12.2016 EUR 500,00 / 0,50 / 23.12.2016 EUR 500,00 / 0,50 / 23.12.2016 EUR 500,00 / 14 EUR 31,00 EUR 15,58 EUR 15,92 70,00 EUR 30,00 EUR 15,08 EUR 15,41 70,00 EUR 27,00 EUR 13,57 EUR 13,87 70,00 EUR 33,00 EUR 16,50 EUR 16,41 75,00 EUR 30,00 EUR 15,00 EUR 14,92 70,00 50.000 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3WB DE000BLB3WB7 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3W5 DE000BLB3W57 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3W6 DE000BLB3W65 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3V3 BLB3X6 DE000BLB3V33 DE000BLB3X64 EUR 50.000.000,00 / 0,50 / 20.01.2017 25.01.2019 / 01.02.2019 / 3,60 % / Act/Act (ICMA) EUR 500,00 / 20.01.2017 22.01.2018 01.02.2019 15.01.2016 / 20.01.2016 / 25.01.2019 / 01.02.2019 / 20.01.2017 / 22.01.2018 / 01.02.2019 12.02.2016 / 17.02.2016 / 22.02.2019 / 01.03.2019 / 3,20 % / Act/Act (ICMA) 17.02.2017 / 19.02.2018 / 01.03.2019 12.02.2016 / 17.02.2016 / 22.02.2019 / 01.03.2019 / 4,00 % / Act/Act (ICMA) 3,40 % / Act/Act (ICMA) 0,50 / 24.02.2017 17.02.2017 / 19.02.2018 / 01.03.2019 19.02.2016 / 24.02.2016 / 01.03.2019 / 08.03.2019 / 2,75 % / Act/Act (ICMA) EUR 500,00 / 24.02.2017 / 26.02.2018 / 08.03.2019 04.03.2016 / 0,50 / 20.01.2017 EUR 500,00 / 0,50 / 17.02.2017 EUR 500,00 / 0,50 / 17.02.2017 EUR 500,00 / 15 EUR 36,00 EUR 18,10 EUR 18,49 75,00 EUR 32,00 EUR 16,09 EUR 16,44 70,00 EUR 40,00 EUR 20,11 EUR 20,55 70,00 EUR 34,00 EUR 17,09 EUR 17,47 68,00 EUR 27,50 EUR 13,83 EUR 14,13 65,00 EUR 1.000,00 / 50.000 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3X7 DE000BLB3X72 EUR 50.000.000,00 / EUR 1.000,00 / 50.000 BLB3YQ DE000BLB3YQ1 0,50 / 09.03.2017 EUR 500,00 / 0,50 / 09.03.2017 EUR 500,00 / 0,50 / 30.03.2017 16 09.03.2016 / 15.03.2019 / 22.03.2019 / 09.03.2017 / 09.03.2018 / 22.03.2019 04.03.2016 / 09.03.2016 / 15.03.2019 / 22.03.2019 / 4,00 % / Act/Act (ICMA) 09.03.2017 / 09.03.2018 / 22.03.2019 24.03.2016 / 30.03.2016 / 05.04.2019 / 12.04.2019 / 3,00 % / Act/Act (ICMA) 30.03.2017 / 03.04.2018 / 12.04.2019 2,75 % / Act/Act (ICMA) EUR 40,00 EUR 20,00 EUR 20,71 65,00 EUR 30,00 EUR 15,00 EUR 15,53 70,00 EUR 27,50 EUR 13,90 EUR 14,09 Tabelle 2 – ergänzend zu Teil B. Basiswertbezogene Bedingungen im Hinblick auf eine Aktie als Referenzwert: WKN der Schuldverschreibungen BLB3D5 BLB3D6 BLB3D7 BLB3P2 BLB3P8 BLB3P9 ISIN der Schuldverschreibungen DE000BLB3D50 DE000BLB3D68 DE000BLB3D76 DE000BLB3P23 DE000BLB3P80 DE000BLB3P98 BLB3QA DE000BLB3QA1 BLB3Q4 DE000BLB3Q48 Referenzwert / ISIN des Referenzwerts Startkurs Feststellungskurs Maßgebliche Börse und Maßgebliche Terminbörse / Maßgebliches Handelssystem Basispreis (in % des Startkurses) BASF SE / DE000BASF111 Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am XETRA / EUREX 100,00 Daimler AG / DE0007100000 Siemens AG / DE0007236101 Siemens AG / DE0007236101 Allianz SE / DE0008404005 BMW AG / DE0005190003 Volkswagen AG Vz / DE0007664039 BASF SE / DE000BASF111 17 BLB3Q5 BLB3Q6 BLB3RR BLB3RS BLB3SN BLB3TE BLB3UC DE000BLB3Q55 DE000BLB3Q63 DE000BLB3RR3 DE000BLB3RS1 DE000BLB3SN0 Daimler AG / DE0007100000 Siemens AG / DE0007236101 BMW AG / DE0005190003 Siemens AG / DE0007236101 BASF SE / DE000BASF111 DE000BLB3TE7 Deutsche Telekom AG / DE0005557508 DE000BLB3UC9 Deutsche Telekom AG / DE0005557508 BLB3VC DE000BLB3VC7 BLB3VD DE000BLB3VD5 Daimler AG / DE0007100000 Siemens AG / DE0007236101 Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts 18 Feststellungstag Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 BLB2WA BLB3WB BLB3W5 BLB3W6 BLB3V3 BLB3X6 BLB3X7 BLB3YQ DE000BLB2WA9 DE000BLB3WB7 DE000BLB3W57 DE000BLB3W65 DE000BLB3V33 DE000BLB3X64 DE000BLB3X72 DE000BLB3YQ1 Daimler AG / DE0007100000 Siemens AG / DE0007236101 Daimler AG / DE0007100000 BASF SE / DE000BASF111 BASF SE / DE000BASF111 Daimler AG / DE0007100000 Deutsche Telekom AG / DE0005557508 Siemens AG / DE0007236101 am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Schlusskurs des Basiswerts am Starttag 19 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag XETRA / EUREX 100,00 Teil 2 – Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen Die Angaben in diesem Teil 2 – Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen – sind zusammen mit den Regelungen im Kapitel IV. „Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere“ des Basisprospekts zu lesen. Die nachfolgenden Abschnittsangaben beziehen sich auf den entsprechenden Abschnitt des Kapitels IV. „Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere“ in dem Basisprospekt. 1. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind, einschließlich Interessenkonflikten (Abschnitt IV.1) Abgesehen von den Angaben in Kapitel II 2. „Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen“ im Basisprospekt bestehen im Hinblick auf die Emission der Schuldverschreibungen gegenwärtig keine Interessen bzw. Interessenkonflikte bei der Emittentin oder ihren Geschäftsführungsmitgliedern oder mit der Emission befassten Angestellten, die für dieses Angebot von ausschlaggebender Bedeutung sind. 2. Gegenstand der Endgültigen Bedingungen (Abschnitt IV.2) WKN ISIN Code BLB3D5 BLB3D6 BLB3D7 BLB3P2 BLB3P8 BLB3P9 BLB3QA BLB3Q4 BLB3Q5 BLB3Q6 BLB3RR BLB3RS BLB3SN BLB3TE BLB3UC BLB3VC BLB3VD BLB2WA BLB3WB BLB3W5 BLB3W6 BLB3V3 BLB3X6 BLB3X7 BLB3YQ DE000BLB3D50 DE000BLB3D68 DE000BLB3D76 DE000BLB3P23 DE000BLB3P80 DE000BLB3P98 DE000BLB3QA1 DE000BLB3Q48 DE000BLB3Q55 DE000BLB3Q63 DE000BLB3RR3 DE000BLB3RS1 DE000BLB3SN0 DE000BLB3TE7 DE000BLB3UC9 DE000BLB3VC7 DE000BLB3VD5 DE000BLB2WA9 DE000BLB3WB7 DE000BLB3W57 DE000BLB3W65 DE000BLB3V33 DE000BLB3X64 DE000BLB3X72 DE000BLB3YQ1 3. Angaben über die anzubietenden Schuldverschreibungen (Abschnitt IV.3) Ermächtigung WKN der Schuldverschreibungen BLB3D5 Beschluss des Vorstands vom 17.12.2014 / 21.12.2015 ISIN der Schuldverschreibungen Emissionstag DE000BLB3D50 29.07.2015 20 BLB3D6 BLB3D7 BLB3P2 BLB3P8 BLB3P9 BLB3QA BLB3Q4 BLB3Q5 BLB3Q6 BLB3RR BLB3RS BLB3SN BLB3TE BLB3UC BLB3VC BLB3VD BLB2WA BLB3WB BLB3W5 BLB3W6 BLB3V3 BLB3X6 BLB3X7 BLB3YQ DE000BLB3D68 DE000BLB3D76 DE000BLB3P23 DE000BLB3P80 DE000BLB3P98 DE000BLB3QA1 DE000BLB3Q48 DE000BLB3Q55 DE000BLB3Q63 DE000BLB3RR3 DE000BLB3RS1 DE000BLB3SN0 DE000BLB3TE7 DE000BLB3UC9 DE000BLB3VC7 DE000BLB3VD5 DE000BLB2WA9 DE000BLB3WB7 DE000BLB3W57 DE000BLB3W65 DE000BLB3V33 DE000BLB3X64 DE000BLB3X72 DE000BLB3YQ1 29.07.2015 29.07.2015 02.09.2015 19.08.2015 19.08.2015 19.08.2015 09.09.2015 09.09.2015 09.09.2015 23.09.2015 05.10.2015 21.10.2015 11.11.2015 02.12.2015 23.12.2015 23.12.2015 20.01.2016 20.01.2016 17.02.2016 17.02.2016 24.02.2016 09.03.2016 09.03.2016 30.03.2016 4. Angaben über den zu Grunde liegenden Basiswert (Abschnitt IV.4) Der Referenzwert sowie nähere Angaben zu diesem sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Informationen über die vergangene und künftige Wertentwicklung des Referenzwerts sowie die Volatilitäten können unter der in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Internet-Adresse eingeholt werden. Diese Internetseite ist unbeschränkt zugänglich. Die Emittentin übernimmt für die Vollständigkeit und Richtigkeit und für die fortlaufende Aktualisierung der auf der Internetseite enthaltenen Inhalte keine Gewähr. WKN der Schuldverschreibungen ISIN der Schuldverschreibungen BLB3D5 DE000BLB3D50 BLB3D6 DE000BLB3D68 BLB3D7 DE000BLB3D76 BLB3P2 DE000BLB3P23 BLB3P8 DE000BLB3P80 BLB3P9 DE000BLB3P98 BLB3QA DE000BLB3QA1 BLB3Q4 DE000BLB3Q48 BLB3Q5 DE000BLB3Q55 BLB3Q6 DE000BLB3Q63 BLB3RR DE000BLB3RR3 Referenzwert / ISIN des Referenzwerts Internet-Adresse BASF SE / DE000BASF111 Daimler AG / DE0007100000 Siemens AG / DE0007236101 Siemens AG / DE0007236101 Allianz SE / DE0008404005 BMW AG / DE0005190003 Volkswagen AG Vz / DE0007664039 BASF SE / DE000BASF111 Daimler AG / DE0007100000 Siemens AG / DE0007236101 BMW AG / www.onvista.de 21 www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de DE0005190003 BLB3RS DE000BLB3RS1 BLB3SN DE000BLB3SN0 BLB3TE DE000BLB3TE7 BLB3UC DE000BLB3UC9 BLB3VC DE000BLB3VC7 BLB3VD DE000BLB3VD5 BLB2WA DE000BLB2WA9 BLB3WB DE000BLB3WB7 BLB3W5 DE000BLB3W57 BLB3W6 DE000BLB3W65 BLB3V3 DE000BLB3V33 BLB3X6 DE000BLB3X64 BLB3X7 DE000BLB3X72 BLB3YQ DE000BLB3YQ1 Siemens AG / DE0007236101 BASF SE / DE000BASF111 Deutsche Telekom AG / DE0005557508 Deutsche Telekom AG / DE0005557508 Daimler AG / DE0007100000 Siemens AG / DE0007236101 Daimler AG / DE0007100000 Siemens AG / DE0007236101 Daimler AG / DE0007100000 BASF SE / DE000BASF111 BASF SE / DE000BASF111 Daimler AG / DE0007100000 Deutsche Telekom AG / DE0005557508 Siemens AG / DE0007236101 www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de www.onvista.de 5. Bedingungen für das Angebot (Abschnitt IV.5) Bedingungen □ Zeichnungsfrist ohne späteren Abverkauf Zeichnungsbeginn Ende der Zeichnungsfrist X Zeichnungsfrist und gegebenenfalls späterer Abverkauf WKN der Schuldverschreibungen BLB3D5 BLB3D6 BLB3D7 BLB3P2 BLB3P8 BLB3P9 BLB3QA BLB3Q4 BLB3Q5 BLB3Q6 BLB3RR BLB3RS BLB3SN BLB3TE BLB3UC ISIN der Schuldverschreibungen DE000BLB3D50 DE000BLB3D68 DE000BLB3D76 DE000BLB3P23 DE000BLB3P80 DE000BLB3P98 DE000BLB3QA1 DE000BLB3Q48 DE000BLB3Q55 DE000BLB3Q63 DE000BLB3RR3 DE000BLB3RS1 DE000BLB3SN0 DE000BLB3TE7 DE000BLB3UC9 Zeichnungsbeginn Ende der Zeichnungsfrist Die Zeichnungsfrist für die Schuldverschreibungen ist abgelaufen 22 BLB3VC BLB3VD BLB2WA BLB3WB BLB3W5 BLB3W6 BLB3V3 BLB3X6 BLB3X7 BLB3YQ □ DE000BLB3VC7 DE000BLB3VD5 DE000BLB2WA9 DE000BLB3WB7 DE000BLB3W57 DE000BLB3W65 DE000BLB3V33 DE000BLB3X64 DE000BLB3X72 DE000BLB3YQ1 Die Zeichnungsfrist für die Schuldverschreibungen ist abgelaufen 22.02.2016 24.03.2016 Abverkauf ohne Zeichnungsfrist Verkaufsbeginn Preisfestsetzung WKN der Schuldverschr eibungen BLB3D5 BLB3D6 BLB3D7 BLB3P2 BLB3P8 BLB3P9 BLB3QA BLB3Q4 BLB3Q5 BLB3Q6 BLB3RR BLB3RS BLB3SN BLB3TE BLB3UC BLB3VC BLB3VD BLB2WA BLB3WB BLB3W5 BLB3W6 BLB3V3 BLB3X6 BLB3X7 BLB3YQ ISIN der Schuldverschreibungen DE000BLB3D50 DE000BLB3D68 DE000BLB3D76 DE000BLB3P23 DE000BLB3P80 DE000BLB3P98 DE000BLB3QA1 DE000BLB3Q48 DE000BLB3Q55 DE000BLB3Q63 DE000BLB3RR3 DE000BLB3RS1 DE000BLB3SN0 DE000BLB3TE7 DE000BLB3UC9 DE000BLB3VC7 DE000BLB3VD5 DE000BLB2WA9 DE000BLB3WB7 DE000BLB3W57 DE000BLB3W65 DE000BLB3V33 DE000BLB3X64 DE000BLB3X72 DE000BLB3YQ1 Ausgabepreis während Zeichnungsfrist in % des Nennbetrags 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Ausgabeaufschlag in % des Nennbetrags Ausgabeabschlag in % des Nennbetrags 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,50 0,00 0,00 0,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Platzierung Platzierungsstelle Sämtliche Banken und Sparkassen Zeichnungen über die Börse(n) Stuttgart 23 Übernahme nein Übernehmer Nicht anwendbar Angaben zum Übernahmevertrag Nicht anwendbar Übernahmeprovision Nicht anwendbar Platzierungsprovision Nicht anwendbar Datum des Übernahmevertrags Nicht anwendbar 6. Zulassung zum Handel (Abschnitt IV.6) Einbeziehung in den Freiverkehr Börse Stuttgart Geplantes Einbeziehungsdatum Am jeweiligen Emissionstag 7. Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Anleihebedingungen genannten Fällen für Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. 24 Emissionsspezifische Zusammenfassung Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten „Punkten“. Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A – E enthalten und nummeriert (A.1 – E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, kann es zu Lücken in der Nummerierung kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punktes keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung des Punkts und den Hinweis „Nicht anwendbar“. Punkt A.1 Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise Warnhinweise Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Prospekt vom 26. Februar 2016 (inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge) der Bayerischen Landesbank (die „BayernLB“, die „Bank“ oder die „Emittentin“, und zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften die „BayernLB-Gruppe“) zu verstehen. Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten Prospekts, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt, durch Verweis einbezogenen Dokumenten, etwaigen Nachträgen sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für eine Übersetzung des Prospekts, der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Emittentin bzw. die Personen, von denen der Erlass ausgeht, können für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich etwaiger Übersetzungen davon, haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. A.2 — Zustimmung des Emittenten oder der für die Erstellung des Prospekts verantwortlichen Person zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre Die Emittentin erteilt sämtlichen Finanzintermediären ihre allgemeine Zustimmung zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen. — Angabe der Angebotsfrist, innerhalb der die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre erfolgen kann und für die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erteilt wird Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch die Finanzintermediäre kann in dem bzw. den Angebotsstaat(en) und während der Angebotsfrist erfolgen, vorausgesetzt der Prospekt ist weiterhin gemäß § 9 WpPG gültig. — Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung gebunden ist und die für die Verwendung des Prospekts relevant sind „Angebotsstaat“ ist: Deutschland „Angebotsfrist“ bezeichnet den Zeitraum beginnend ab 23.03.2016 (einschließlich) bis zum Ablauf der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 WpPG (einschließlich). Die vorstehende Einwilligung entbindet die berechtigten Finanzintermediäre nicht von der Einhaltung der für die jeweilige Emission geltenden Verkaufsbeschränkungen und aller jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Jeder Finanzintermediär ist verpflichtet, den Prospekt potenziellen Anlegern nur zusammen mit etwaigen Nachträgen zu diesen Dokumenten auszuhändigen. 25 — Deutlich hervorgehobener Hinweis für die Anleger, dass Informationen über die Bedingungen des Angebots eines Finanzintermediärs von diesem zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung zu stellen sind Falls ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird dieser Finanzintermediär Anlegern Informationen über die Bedingungen des Angebots zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage zur Verfügung stellen. Punkt B.1 Abschnitt B – Emittentin Juristische und kommerzielle Bezeichnung des Emittenten. Juristische Bezeichnung Bayerische Landesbank Kommerzielle Bezeichnung BayernLB B.2 Sitz und Rechtsform des Emittenten, das für den Emittenten geltende Recht und Land der Gründung der Gesellschaft. Sitz München; die Hauptgeschäftsadresse der BayernLB ist Brienner Straße 18, 80333 München, Bundesrepublik Deutschland. Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts Rechtsordnung Deutsches Recht Ort der Registrierung Die Bayerische Landesbank ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 76030 eingetragen. B.4b Alle bereits bekannten Trends, die sich auf den Emittenten und die Branchen, in denen er tätig ist, auswirken. Bekannte Trends, die sich auf die Bayerische Landesbank und die Branche, in der sie tätig ist, auswirken, sind insbesondere sinkende Margen aufgrund der intensiven Wettbewerbssituation vor allem um Groß- und Mittelstandskunden bei sinkender Kreditnachfrage (wobei zunehmend auch Nichtbanken Marktanteile gewinnen und der Wettbewerb in den Kernsegmenten der BayernLB auch als sich unmittelbar auf die BayernLB auswirkender Preiswettbewerb ausgetragen wird) und das anhaltende, historisch niedrige Zinsniveau einerseits, sowie starre Kostenstrukturen aufgrund komplexer Organisations- und IT-Anforderungen und steigende Kosten aufgrund der weiterhin zunehmenden und komplexer werdenden regulatorischen Vorgaben und Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die qualitative und quantitative Eigenkapitalaustattung und Liquiditätsbasis, andererseits. Diese Trends führen zu sinkenden Renditen im Bankgeschäft in einem durch konjunkturelle Unsicherheiten geprägten europäischen Marktumfeld. B.5 Ist der Emittent Teil einer Gruppe, Beschreibung der Gruppe und Stellung des Emittenten innerhalb dieser Gruppe. Die Bayerische Landesbank ist die Muttergesellschaft eines Konzerns, der zum 30. Juni 2015 unter anderem 14 in den Konzernabschluss einbezogene und 95 nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen umfasste. Zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gehört insbesondere die Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Berlin (DKB). B.9 Liegen Gewinnprognosen oder –schätzungen vor, ist der entsprechende Wert anzugeben. Nicht anwendbar. Es liegen keine Gewinnprognosen oder Gewinnschätzungen im Sinne von Ziffer 8 des Annex XI der Prospektverordnung vor. B.10 Art etwaiger Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen Nicht anwendbar. Die jeweiligen Bestätigungsvermerke enthalten keine Beschränkungen. 26 Finanzinformationen. B.12 Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen über den Emittenten, die für jedes Geschäftsjahr des von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraums und für jeden nachfolgenden Zwischenberichtszeitraum vorgelegt werden, sowie Vergleichsdaten für den gleichen Zeitraum des vorangegangenen Geschäftsjahres, es sei denn, diese Anforderung ist durch die Vorlage der Bilanzdaten zum Jahresende erfüllt. Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung für 2014 (im Vergleich zu 2013) (aus dem Konzernabschluss 2014 nach den International Financial Reporting Standards („IFRS“), wie sie in der Europäischen Union gelten) 01.01.-31.12.2014 in Mio. Euro (geprüft) Zinsüberschuss 01.01.(*) 31.12.2013 in Mio. Euro (geprüft) 1.671 1.679 –1.498 –320 Provisionsüberschuss 249 211 Ergebnis aus der Fair Value Bewertung –25 227 Ergebnis aus Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting) –70 –27 Ergebnis aus Finanzanlagen 419 125 – 41 –1.171 –1.323 –4 –5 Sonstiges Ergebnis 114 196 Restrukturierungs-ergebnis –33 –164 –348 639 99 –126 –249 512 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen –1.070 –381 Ergebnis nach Steuern –1.320 131 – –4 –1.320 127 Risikovorsorge im Kreditgeschäft Ergebnis aus at-Equity bewerteten Unternehmen Verwaltungsaufwand Aufwand für Bankenabgaben Ergebnis vor Steuern Ertragsteuern Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen Ergebnisanteil Konzernfremder Konzernergebnis (*) Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2013 wurden im Konzernabschluss 2014 zur Wiedergabe von Reklassifizierungen nach IFRS 5 angepasst. Ausgewählte Bilanzpositionen zum 31. Dezember 2014 (im Vergleich zum 31. Dezember 2013) (aus dem Konzernabschluss 2014 nach IFRS) 31.12.2014 in Mio. Euro (geprüft) 27 31.12.2013 in Mio. Euro (geprüft) Forderungen an Kreditinstitute 37.091 Forderungen an Kunden 134.017 43.470 137.972 (*) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 64.138 71.191 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 81.635 86.183 Verbriefte Verbindlichkeiten 44.285 52.964 4.722 4.984 Eigenkapital 11.789 14.886 Bilanzsumme 232.124 255.483 Nachrangkapital (*) Anpassung gemäß International Accounting Standards (IAS) 8.22 Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das erste Halbjahr 2015 (im Vergleich zum ersten Halbjahr 2014) (aus dem "BayernLB Konzern-Zwischenbericht – 1. Halbjahr 2015", der verkürzte konsolidierte Zwischenfinanzinformationen für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015 enthält (IFRS)) Zinsüberschuss 01.01.-30.06.2014 in Mio. Euro (ungeprüft) (ungeprüft) 824 831 13 45 Provisionsüberschuss 110 116 Ergebnis aus der Fair Value Bewertung -52 140 Ergebnis aus Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting) -5 -13 207 -92 Verwaltungsaufwand -560 -537 Aufwand aus Bankenabgabe und Einlagensicherung -147 -2 Sonstiges Ergebnis 44 53 Restrukturierungsergeb nis -2 -12 433 527 -123 -64 310 463 Risikovorsorge im Kreditgeschäft Ergebnis aus Finanzanlagen Ergebnis vor Steuern Ertragsteuern Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen 2 01.01.-30.06.2015 in Mio. Euro Dieser Wert enthält nur den Aufwand aus Bankenabgabe 28 2 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen - -311 Ergebnis nach Steuern 310 153 Ergebnisanteil Konzernfremder - 2 310 155 Konzernergebnis Ausgewählte Bilanzpositionen zum 30. Juni 2015 (im Vergleich zum 31. Dezember 2014) (aus dem "BayernLB Konzern-Zwischenbericht – 1. Halbjahr 2015", der verkürzte konsolidierte Zwischenfinanzinformationen für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015 enthält (IFRS)) 30.06.2015 in Mio. Euro 31.12.2014 in Mio. Euro (ungeprüft) (geprüft) Forderungen an Kreditinstitute 33.536 37.091 Forderungen an Kunden 134.267 134.017 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 63.158 64.138 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 81.384 81.635 Verbriefte Verbindlichkeiten 40.064 44.285 Nachrangkapital 4.724 4.722 12.082 11.789 224.526 232.124 Eigenkapital Bilanzsumme Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. September 2015 (im Vergleich zum 30. September 2014) (aus dem Konzern-Finanzbericht 30. September 2015) (der Konzern-Finanzbericht 30. September 2015 wurde auf freiwilliger Basis erstellt und enthält nicht alle nach den IFRS (IAS 34 – Zwischenberichterstattung) erforderlichen Bestandteile und Angaben und wurde nicht vollständig nach den Ausweis- und Bewertungsvorschriften der IFRS ermittelt. Der Konzern-Finanzbericht – 30. September 2015 wurde vom Abschlussprüfer der BayernLB weder geprüft noch wurde eine prüferische Durchsicht vorgenommen) 01.01.-30.09.2015 in Mio. Euro (ungeprüft) Zinsüberschuss Risikovorsorge im Kreditgeschäft 29 01.01.-30.09.2014 in Mio. Euro (ungeprüft) 1.223 1.251 – 32 – 84 Provisionsüberschuss 167 168 Ergebnis aus der Fair Value Bewertung – 65 186 Ergebnis aus Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting) – 19 – 51 Ergebnis aus Finanzanlagen 242 – 140 Verwaltungsaufwand – 842 – 825 Aufwand aus Bankenabgabe und Einlagensicherung – 147 –2 Sonstiges Ergebnis 50 74 Restrukturierungserge bnis –3 – 16 Ergebnis vor Steuern 574 561 – 148 – 51 Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen 426 509 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 – 1.071 426 – 561 0 0 426 – 561 Ertragsteuern Ergebnis nach Steuern Ergebnisanteil Konzernfremder Konzernergebnis Ausgewählte Bilanzpositionen zum 30. September 2015 (im Vergleich zum 31. Dezember 2014) (aus dem Konzern-Finanzbericht 30. September 2015) (der Konzern-Finanzbericht 30. September 2015 wurde auf freiwilliger Basis erstellt und enthält nicht alle nach den IFRS (IAS 34 – Zwischenberichterstattung) erforderlichen Bestandteile und Angaben und wurde nicht vollständig nach den Ausweis- und Bewertungsvorschriften der IFRS ermittelt. Der Konzern-Finanzbericht – 30. September 2015 wurde vom Abschlussprüfer der BayernLB weder geprüft noch wurde eine prüferische Durchsicht vorgenommen) 30.09.2015 in Mio. Euro (ungeprüft) 31.12.2014 in Mio. Euro (geprüft) Forderungen an Kreditinstitute 30.334 37.091 Forderungen an Kunden 134.010 134.017 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 60.884 64.138 30 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 83.318 81.635 Verbriefte Verbindlichkeiten 39.223 44.285 Nachrangkapital 4.422 4.722 12.191 11.789 220.856 232.124 Eigenkapital Bilanzsumme Eine Erklärung, dass sich die Aussichten des Emittenten seit dem Datum des letzten veröffentlichten geprüften Abschlusses nicht wesentlich verschlechtert haben, oder beschreiben Sie jede wesentliche Verschlechterung. Seit dem 31. Dezember 2014 haben sich keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten der Bayerischen Landesbank ergeben. Eine Beschreibung wesentlicher Veränderungen bei Finanzlage oder Handelsposition des Emittenten, die nach dem von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum eingetreten sind. Nicht anwendbar. Seit dem 30. September 2015 (Datum der letzten Zwischenfinanzinformation der Bayerischen Landesbank) haben sich keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage der BayernLB-Gruppe ergeben. B.13 Beschreibung aller Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit des Emittenten, die für die Bewertung seiner Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind. Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit, die für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin in hohem Maße relevant sind. B.14 Ist der Emittent Teil einer Gruppe, Beschreibung der Gruppe und der Stellung des Emittenten innerhalb dieser Gruppe. Ist der Emittent von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig, ist dies klar anzugeben. Zur Organisationsstruktur siehe unter B.5 Beschreibung der Haupttätigkeiten des Emittenten. In ihrem Kerngeschäft positioniert sich die Bayerische Landesbank seit 2009 als fokussierte Kundenbank mit einer universalbanknahen, breiten Produktpalette und regionalem Schwerpunkt auf Bayern und Deutschland, ergänzt durch selektives Geschäft außerhalb Deutschlands. Im Zentrum des Geschäftsmodells stehen das Geschäft mit Privat-, Firmen- und Immobilienkunden, insbesondere im Mittelstand, mit Asset-ManagementKunden, mit Sparkassen als Kunden und strategischen Vertriebs- und Refinanzierungspartnern sowie mit der öffentlichen Hand. Das internationale Geschäft konzentriert sich auf die Begleitung deutscher Kunden ins Ausland sowie die Begleitung ausländischer Kunden oder Transaktionen mit Deutschlandbezug. Das operative Kerngeschäft der BayernLB-Gruppe umfasst die BayernLB-Geschäftsfelder „Corporates & Mittelstand“, „Immobilien & Sparkassen/Verbund“ und „Financial Markets“ sowie die Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Berlin. In Deutschland verfügt die Bank über eine Hauptniederlassung in München, eine Zweigniederlassungen in Nürnberg und Vertriebsbüros in Düsseldorf und Essen. Internationales Geschäft wird insbesondere über Niederlassungen in London, Paris, Mailand und New York B.15 Nicht anwendbar im Hinblick auf die Abhängigkeit von anderen Unternehmen der Gruppe. Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig. 31 sowie eine Repräsentanz in Moskau betrieben. Weitere Aktivitäten der Bayerischen Landesbank bilden nicht mehr zum Kerngeschäft gehörende Portfolios, die in einer internen Restrukturierungseinheit abgebaut werden, sowie Beteiligungen und sonstiges Nichtkerngeschäft, deren Aufgabe geplant ist. B.16 Soweit dem Emittenten bekannt, ob an ihm eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung oder Beherrschungsverhältnisse bestehen, wer diese Beteiligung hält bzw. diese Beherrschung ausübt und welcher Art die Beherrschung ist. Punkt C.1 Beschreibung von Art und Gattung der angebotenen und/oder zum Handel zuzulassenden Wertpapiere, einschließlich jeder Wertpapierkennung. Das Grundkapital der Bayerischen Landesbank beträgt EUR 2.800.000.000 und wird vollständig von der BayernLB Holding AG gehalten. Das Grundkapital der BayernLB Holding AG wird zu rund 75 Prozent vom Freistaat Bayern und zu rund 25 Prozent vom Sparkassenverband Bayern gehalten, die damit jeweils einen entsprechenden indirekten Anteil an der Bayerischen Landesbank halten. Gemäß dem Gesetz über die Bayerische Landesbank und der Satzung der Bayerischen Landesbank kontrollieren der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband Bayern die Bayerische Landesbank direkt über die Generalversammlung und den Aufsichtsrat. Abschnitt C – Wertpapiere Die Schuldverschreibungen stellen Inhaberschuldverschreibungen dar, die in einer Globalurkunde ohne Zinsschein verbrieft sind. Die Schuldverschreibungen lauten auf einen festen Nennbetrag. Sie haben keinen Kapitalschutz. Es handelt sich vorliegend um Schuldverschreibungen ohne vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit und mit Verzinsung. Die Höhe der Rückzahlung sowie die Art der Tilgung sind von der Entwicklung des Basiswerts (auch als „Referenzwert“ bezeichnet), wie in Punkt C.20 beschrieben, abhängig. Weiterhin werden die Schuldverschreibungen verzinst. Die Verzinsung erfolgt unabhängig von der Entwicklung des Basiswerts. Wertpapierkennung Die (jeweilige) internationale Wertpapier-Kennnummer (ISIN) und die Wertpapier-Kennnummer (WKN) der (jeweiligen) Schuldverschreibungen lauten: ISIN DE000BLB3D50 DE000BLB3D68 DE000BLB3D76 DE000BLB3P23 DE000BLB3P80 DE000BLB3P98 DE000BLB3QA1 DE000BLB3Q48 DE000BLB3Q55 DE000BLB3Q63 DE000BLB3RR3 DE000BLB3RS1 DE000BLB3SN0 DE000BLB3TE7 DE000BLB3UC9 DE000BLB3VC7 DE000BLB3VD5 DE000BLB2WA9 DE000BLB3WB7 DE000BLB3W57 DE000BLB3W65 DE000BLB3V33 DE000BLB3X64 32 WKN BLB3D5 BLB3D6 BLB3D7 BLB3P2 BLB3P8 BLB3P9 BLB3QA BLB3Q4 BLB3Q5 BLB3Q6 BLB3RR BLB3RS BLB3SN BLB3TE BLB3UC BLB3VC BLB3VD BLB2WA BLB3WB BLB3W5 BLB3W6 BLB3V3 BLB3X6 DE000BLB3X72 DE000BLB3YQ1 BLB3X7 BLB3YQ C.2 Währung der Wertpapieremission. Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben. C.5 Beschreibung etwaiger Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit der Wertpapiere. Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei übertragbar. C.8 Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte einschließlich der Rangordnung und Beschränkungen dieser Rechte. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Jede Schuldverschreibung gewährt ihrem Inhaber einen Anspruch auf Verzinsung sowie auf Rückzahlung eines Rückzahlungsbetrags bzw. auf Lieferung des Basiswerts am Rückzahlungstag. Eine vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen ist nicht vorgesehen. Die Schuldverschreibungen sind für die Anleihegläubiger unkündbar. Status der Wertpapiere Die Schuldverschreibungen stellen unmittelbare, unbedingte, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin dar und haben den gleichen Rang wie alle anderen unbesicherten, nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin, unbeschadet etwaiger solcher Verbindlichkeiten, die aufgrund Gesetzes Vorrang genießen. Beschränkung der Rechte Die Emittentin ist unter den in den Anleihebedingungen festgelegten Voraussetzungen zur Kündigung der Schuldverschreibungen und zu Anpassungen der Anleihebedingungen berechtigt. C.11 Es ist anzugeben, ob für die angebotenen Wertpapiere ein Antrag auf Zulassung zum Handel gestellt wurde oder werden soll, um sie an einem geregelten Markt oder anderen gleichwertigen Märkten zu platzieren, wobei die betreffenden Märkte zu nennen sind. Es ist vorgesehen, Emissionstag WKN der Schuldverschreibungen BLB3D5 BLB3D6 BLB3D7 BLB3P2 BLB3P8 BLB3P9 BLB3QA BLB3Q4 BLB3Q5 BLB3Q6 BLB3RR BLB3RS BLB3SN BLB3TE BLB3UC BLB3VC BLB3VD BLB2WA BLB3WB BLB3W5 33 die Schuldverschreibungen ISIN der Schuldverschreibu ngen DE000BLB3D50 DE000BLB3D68 DE000BLB3D76 DE000BLB3P23 DE000BLB3P80 DE000BLB3P98 DE000BLB3QA1 DE000BLB3Q48 DE000BLB3Q55 DE000BLB3Q63 DE000BLB3RR3 DE000BLB3RS1 DE000BLB3SN0 DE000BLB3TE7 DE000BLB3UC9 DE000BLB3VC7 DE000BLB3VD5 DE000BLB2WA9 DE000BLB3WB7 DE000BLB3W57 ab dem jeweiligen Emissionstag 29.07.2015 29.07.2015 29.07.2015 02.09.2015 19.08.2015 19.08.2015 19.08.2015 09.09.2015 09.09.2015 09.09.2015 23.09.2015 05.10.2015 21.10.2015 11.11.2015 02.12.2015 23.12.2015 23.12.2015 20.01.2016 20.01.2016 17.02.2016 BLB3W6 BLB3V3 BLB3X6 BLB3X7 BLB3YQ DE000BLB3W65 DE000BLB3V33 DE000BLB3X64 DE000BLB3X72 DE000BLB3YQ1 17.02.2016 24.02.2016 09.03.2016 09.03.2016 30.03.2016 in den Freiverkehr der Börse(n) Stuttgart einbeziehen zu lassen. Eine Zulassung der Schuldverschreibungen zum regulierten Markt ist nicht beabsichtigt. C.15 Beschreibung, wie der Wert der Anlage durch den Wert des Basisinstruments/der Basisinstrumente beeinflusst wird, es sei denn, die Wertpapiere haben eine Mindeststückelung von 100.000 EUR. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Schuldverschreibungen und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Die vorliegenden Schuldverschreibungen sind so ausgestaltet, dass eine Schuldverschreibung regelmäßig dann an Wert verliert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Schuldverschreibungen werden am Teilrückzahlungstag durch Zahlung des Teilrückzahlungsbetrags zurückgezahlt. Die Höhe der Rückzahlung der Schuldverschreibungen bzw. die Art der Tilgung (Barauszahlung oder physische Lieferung) am Rückzahlungstag hängen von der Entwicklung des Basiswerts ab. Rückzahlung der Schuldverschreibungen sowie gegebenenfalls Tilgung durch physische Lieferung: Der Rückzahlungsbetrag bzw. die Art der Tilgung wird wie folgt ermittelt: (a) Liegt der Feststellungskurs auf oder über der Barriere, so erfolgt die Rückzahlung der Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag zum Reduzierten Nennbetrag. (b) Ist dies nicht der Fall, so erfolgt die Tilgung der Schuldverschreibungen durch Lieferung des Basiswerts entsprechend der Anzahl der zu liefernden Aktien. Bruchteile von Aktien werden nicht geliefert, sondern auftretende Spitzenbeträge werden in Geld ausgeglichen. Anzahl der zu liefernden Aktien: je Schuldverschreibung in Höhe des Reduzierten Nennbetrag werden eine dem Reduzierten Nennbetrag dividiert durch den Basispreis entsprechende Anzahl von Aktien geliefert. Basispreis (in % des Startkurses): 100,00 Startkurs. Schlusskurs des Basiswerts am Starttag WKN ISIN Barriere (in % des Startkurses) Starttag BLB3D5 BLB3D6 BLB3D7 BLB3P2 BLB3P8 BLB3P9 BLB3QA BLB3Q4 BLB3Q5 BLB3Q6 BLB3RR BLB3RS BLB3SN BLB3TE BLB3UC DE000BLB3D50 DE000BLB3D68 DE000BLB3D76 DE000BLB3P23 DE000BLB3P80 DE000BLB3P98 DE000BLB3QA1 DE000BLB3Q48 DE000BLB3Q55 DE000BLB3Q63 DE000BLB3RR3 DE000BLB3RS1 DE000BLB3SN0 DE000BLB3TE7 DE000BLB3UC9 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 70,00 70,00 24.07.2015 24.07.2015 24.07.2015 28.08.2015 14.08.2015 14.08.2015 14.08.2015 04.09.2015 04.09.2015 04.09.2015 18.09.2015 30.09.2015 16.10.2015 06.11.2015 27.11.2015 34 BLB3VC BLB3VD BLB2WA BLB3WB BLB3W5 BLB3W6 BLB3V3 BLB3X6 BLB3X7 BLB3YQ DE000BLB3VC7 DE000BLB3VD5 DE000BLB2WA9 DE000BLB3WB7 DE000BLB3W57 DE000BLB3W65 DE000BLB3V33 DE000BLB3X64 DE000BLB3X72 DE000BLB3YQ1 70,00 75,00 70,00 75,00 70,00 70,00 68,00 65,00 65,00 70,00 18.12.2015 18.12.2015 15.01.2016 15.01.2016 12.02.2016 12.02.2016 19.02.2016 04.03.2016 04.03.2016 24.03.2016 Verzinsung der Schuldverschreibungen: Die Schuldverschreibungen werden vom Emissionstag (einschließlich) bis zum Teilrückzahlungstag (ausschließlich) auf Grundlage ihres Nennbetrags und ab dem Teilrückzahlungstag (einschließlich) bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich) auf Grundlage des Reduzierten Nennbetrags mit dem Zinssatz verzinst. ISIN WKN Reduzierter Nennbetrag / Teilrückzahlungsfaktor / Teilrückzahlungstag(e) Zinssatz p.a. EUR 500,00 / BLB3D5 DE000BLB3D50 0,50 / 29.07.2016 3,00 % EUR 500,00 / BLB3D6 DE000BLB3D68 0,50 / 29.07.2016 3,10 EUR 500,00 / BLB3D7 DE000BLB3D76 0,50 / 29.07.2016 2,80 % EUR 500,00 / BLB3P2 DE000BLB3P23 0,50 / 02.09.2016 3,00 % EUR 500,00 / BLB3P8 DE000BLB3P80 0,50 / 19.08.2016 2,10 % EUR 500,00 / BLB3P9 DE000BLB3P98 BLB3QA DE000BLB3QA1 35 0,50 / 19.08.2016 2,70 % EUR 500,00 / 2,50 % 0,50 / 19.08.2016 EUR 500,00 / BLB3Q4 DE000BLB3Q48 0,50 / 09.09.2016 2,50 % EUR 500,00 / BLB3Q5 DE000BLB3Q55 0,50 / 09.09.2016 2,60 % EUR 500,00 / BLB3Q6 DE000BLB3Q63 0,50 / 09.09.2016 2,40 % EUR 500,00 / BLB3RR DE000BLB3RR3 0,50 / 23.09.2016 3,10 % EUR 500,00 / BLB3RS DE000BLB3RS1 0,50 / 05.10.2016 2,60 % EUR 500,00 / BLB3SN DE000BLB3SN0 0,50 / 21.10.2016 3,10 % EUR 500,00 / BLB3TE DE000BLB3TE7 0,50 / 11.11.2016 3,00 % EUR 500,00 / BLB3UC DE000BLB3UC9 0,50 / 02.12.2016 2,70 % EUR 500,00 / BLB3VC DE000BLB3VC7 0,50 / 23.12.2016 3,30 % EUR 500,00 / BLB3VD DE000BLB3VD5 0,50 / 23.12.2016 3,00 % EUR 500,00 / BLB2WA DE000BLB2WA9 36 0,50 / 20.01.2017 3,60 % EUR 500,00 / BLB3WB DE000BLB3WB7 0,50 / 20.01.2017 3,20 % EUR 500,00 / BLB3W5 DE000BLB3W57 0,50 / 17.02.2017 4,00 % EUR 500,00 / BLB3W6 DE000BLB3W65 0,50 / 17.02.2017 3,40 % EUR 500,00 / BLB3V3 DE000BLB3V33 0,50 / 24.02.2017 2,75 % EUR 500,00 / BLB3X6 DE000BLB3X64 0,50 / 09.03.2017 4,00 % EUR 500,00 / BLB3X7 DE000BLB3X72 0,50 / 09.03.2017 3,00 % EUR 500,00 / BLB3YQ C.16 Verfallstag oder Fälligkeitstermin der derivativen Wertpapiere – Ausübungstermin oder letzter Referenztermin. DE000BLB3YQ1 0,50 / 30.03.2017 WKN ISIN BLB3D5 DE000BLB3D50 BLB3D6 DE000BLB3D68 BLB3D7 DE000BLB3D76 BLB3P2 DE000BLB3P23 37 2,75 % Feststellungstag / Rückzahlungstag / Zinstermine 03.08.2018 / 10.08.2018 / 29.07.2016 / 31.07.2017 / 10.08.2018 03.08.2018 / 10.08.2018 / 29.07.2016 / 31.07.2017 / 10.08.2018 03.08.2018 / 10.08.2018 / 29.07.2016 / 31.07.2017 / 10.08.2018 07.09.2018 / 14.09.2018 / 02.09.2016 / 04.09.2017 / 14.09.2018 24.08.2018 / 31.08.2018 / BLB3P8 DE000BLB3P80 BLB3P9 DE000BLB3P98 BLB3QA DE000BLB3QA1 BLB3Q4 DE000BLB3Q48 BLB3Q5 DE000BLB3Q55 BLB3Q6 DE000BLB3Q63 BLB3RR DE000BLB3RR3 BLB3RS DE000BLB3RS1 BLB3SN DE000BLB3SN0 BLB3TE DE000BLB3TE7 38 19.08.2016 / 21.08.2017 / 31.08.2018 24.08.2018 / 31.08.2018 / 19.08.2016 / 21.08.2017 / 31.08.2018 24.08.2018 / 31.08.2018 / 19.08.2016 / 21.08.2017 / 31.08.2018 14.09.2018 / 21.09.2018 / 09.09.2016 / 11.09.2017 / 21.09.2018 14.09.2018 / 21.09.2018 / 09.09.2016 / 11.09.2017 / 21.09.2018 14.09.2018 / 21.09.2018 / 09.09.2016 / 11.09.2017 / 21.09.2018 28.09.2018 / 05.10.2018 / 23.09.2016 / 25.09.2017 / 05.10.2018 05.10.2018 / 12.10.2018 / 05.10.2016 / 05.10.2017 / 12.10.2018 26.10.2018 / 02.11.2018 / 21.10.2016 / 23.10.2017 / 02.11.2018 16.11.2018 / 23.11.2018 / 11.11.2016 / 13.11.2017 / 23.11.2018 07.12.2018 / 14.12.2018 / BLB3UC DE000BLB3UC9 BLB3VC DE000BLB3VC7 BLB3VD DE000BLB3VD5 BLB2WA DE000BLB2WA9 BLB3WB DE000BLB3WB7 BLB3W5 DE000BLB3W57 BLB3W6 DE000BLB3W65 BLB3V3 DE000BLB3V33 BLB3X6 DE000BLB3X64 BLB3X7 DE000BLB3X72 39 02.12.2016 / 04.12.2017 / 14.12.2018 14.12.2018 / 21.12.2018 / 23.12.2016 / 23.12.2017 / 21.12.2018 14.12.2018 / 21.12.2018 / 23.12.2016 / 23.12.2017 / 21.12.2018 25.01.2019 / 01.02.2019 / 20.01.2017 / 22.01.2018 / 01.02.2019 25.01.2019 / 01.02.2019 / 20.01.2017 / 22.01.2018 7 01.02.2019 22.02.2019 / 01.03.2019 / 17.02.2017 / 19.02.2018 / 01.03.2019 22.02.2019 / 01.03.2019 / 17.02.2017 / 19.02.2018 / 01.03.2019 01.03.2019 / 08.03.2019 / 24.02.2017 / 26.02.2018 / 08.03.2019 15.03.2019 / 22.03.2019 / 09.03.2017 / 09.03.2018 / 22.03.2019 15.03.2019 / 22.03.2019 / 09.03.2017 / 09.03.2018 / 22.03.2019 05.04.2019 / 12.04.2019 / BLB3YQ DE000BLB3YQ1 30.03.2017 / 03.04.2018 / 12.04.2019 C.17 Beschreibung des Abrechnungsverfahrens für die derivativen Wertpapiere. Die gemäß den Anleihebedingungen zahlbaren Beträge oder Lieferungen erfolgen von der Emittentin an Clearstream Banking AG in ihrer Funktion als Zahlstelle zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Anleihegläubiger. C.18 Beschreibung der Rückgabemodalitäten bei derivativen Wertpapieren. Die Schuldverschreibungen erlöschen am Rückzahlungstag mit der Zahlung der unter den Schuldverschreibungen geschuldeten Beträge bzw. Übertragung der geschuldeten Lieferung. C.19 Ausübungspreis oder endgültiger Referenzpreis des Basiswerts. Feststellungskurs: Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag C.20 Beschreibung der Art des Basiswerts und Angabe des Ortes, an dem Informationen über den Basiswert erhältlich sind. Typ: Aktie Basiswert: Referenzwert WKN der Schuldverschreibungen ISIN der Schuldverschreibungen BLB3D5 DE000BLB3D50 BLB3D6 DE000BLB3D68 BLB3D7 DE000BLB3D76 BLB3P2 DE000BLB3P23 BLB3P8 DE000BLB3P80 BLB3P9 DE000BLB3P98 BLB3QA DE000BLB3QA1 BLB3Q4 DE000BLB3Q48 BLB3Q5 DE000BLB3Q55 BLB3Q6 DE000BLB3Q63 BLB3RR DE000BLB3RR3 BLB3RS DE000BLB3RS1 BLB3SN DE000BLB3SN0 BLB3TE DE000BLB3TE7 BLB3UC DE000BLB3UC9 40 Referenzwert (Emittent des Referenzwerts) / ISIN des Referenzwerts BASF SE / DE000BASF111 Daimler AG / DE0007100000 Siemens AG / DE0007236101 Siemens AG / DE0007236101 Allianz SE / DE0008404005 BMW AG / DE0005190003 Volkswagen AG Vz / DE0007664039 BASF SE / DE000BASF111 Daimler AG / DE0007100000 Siemens AG / DE0007236101 BMW AG / DE0005190003 Siemens AG / DE0007236101 BASF SE / DE000BASF111 Deutsche Telekom AG / DE0005557508 Deutsche Telekom AG / DE0005557508 Punkt D.2 BLB3VC DE000BLB3VC7 BLB3VD DE000BLB3VD5 BLB2WA DE000BLB2WA9 BLB3WB DE000BLB3WB7 BLB3W5 DE000BLB3W57 BLB3W6 DE000BLB3W65 BLB3V3 DE000BLB3V33 BLB3X6 DE000BLB3X64 BLB3X7 DE000BLB3X72 BLB3YQ DE000BLB3YQ1 Daimler AG / DE0007100000 Siemens AG / DE0007236101 Daimler AG / DE0007100000 Siemens AG / DE0007236101 Daimler AG / DE0007100000 BASF SE / DE000BASF111 BASF SE / DE000BASF111 Daimler AG / DE0007100000 Deutsche Telekom AG / DE0005557508 Siemens AG / DE0007236101 Abschnitt D – Risiken Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind. Die Bayerische Landesbank und ihre Tochtergesellschaften sind im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, deren Realisierung im schlimmsten Fall dazu führen könnte, dass die BayernLB nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen überhaupt oder fristgerecht zu erfüllen, und dass der Anleger sein Investment ganz oder teilweise verliert. Die wichtigsten Risiken, denen die BayernLB und ihre Tochtergesellschaften ausgesetzt sind, sind: Risiken aufgrund der BayernLB-Beihilfeentscheidung Im Zusammenhang mit der in Bezug auf die Bayerische Landesbank ergangenen Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission vom 25. Juli 2012 in der Fassung vom 5. Februar 2013 besteht das Risiko, dass die Bank die darin vorgesehenen Beihilferückzahlungsverpflichtungen in Höhe von ursprünglich EUR 4,96 Mrd. oder die darin gemachten Restrukturierungszusagen nicht erfüllen könnte, was eine weitere Umstrukturierung der Bank und die Aufgabe profitabler Geschäftsaktivitäten sowie im äußersten Fall die Abwicklung der Bank nach sich ziehen könnte. Die Beihilferückzahlungsverpflichtungen umfassen die Verpflichtung zur Rückzahlung einer stillen Einlage des Freistaats Bayern (die „Beihilferückzahlung“). Jede (Teil-)Zahlung der Beihilferückzahlung reduziert das Eigenkapital der Bank und kann sich nachteilig auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelquoten der Bank auswirken oder ausgewirkt haben. Risiko aus einer Rechtsstreitigkeit mit der HETA ASSET RESOLUTION AG Die BayernLB ist Risiken aus einer Rechtsstreitigkeit (dem so genannten „EKEG-Prozess“) mit der HETA ASSET RESOLUTION AG (die „HETA“) ausgesetzt. Bei der HETA handelt es sich um die umfirmierte, im Jahr 2009 von der Republik Österreich notverstaatlichte und in Abwicklung befindliche frühere HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG (die „HBInt“). Im Verlauf des Jahres 2015 trat eine massive Überschuldung der HETA zutage, die unter anderem zur Einstellung jeglicher weiteren finanziellen Unterstützung der HETA durch die Republik Österreich, zur Einleitung eines Abwicklungsverfahrens nach dem österreichischen Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken in Bezug auf die HETA und zur Verhängung eines Moratoriums für die HETA und die betroffenen Gläubiger bis Ende Mai 2016 durch die österreichische Finanzmarktaufsicht führte. Im EKEG-Prozess nimmt die BayernLB die HETA gerichtlich auf Rückzahlung 41 von offenen Darlehens- und Wertpapierforderungen nebst Zinsen in Höhe von rund EUR 2,78 Mrd. (Stand der Forderungen einschließlich Zinsen zum 31. Dezember 2015) in Anspruch (die „BayernLB-Forderungen“). Die Rückzahlung der BayernLB-Forderungen wird von der HETA unter Berufung auf das österreichische Eigenkapitalersatz-Gesetz (das „EKEG“) verweigert. Gegenstand des EKEG-Prozesses ist ferner eine Widerklage der HETA, mit der diese, wiederum unter Berufung auf das EKEG, Tilgungs- und Zinsleistungen in Höhe von rund EUR 3,67 Mrd. (Stand 31. Dezember 2015) zuzüglich Nutzungsentgelte zurückfordert, welche die HBInt bereits auf von der BayernLB an sie ausgereichte Darlehen geleistet hat (die „HETA-Gegenforderungen“). Mit Urteil vom 8. Mai 2015 hat das Landgericht München I erstinstanzlich der Klage der BayernLB weitgehend stattgegeben und die Widerklage der HETA vollständig abgewiesen. Die HETA hat gegen das Urteil des Landgerichts München I Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt. Selbiges hat auch die BayernLB wegen der vom Landgericht München I abgelehnten Zuständigkeit bezüglich einer Wertpapierforderung getan. Am 11. November 2015 haben der Freistaat Bayern und die Republik Österreich eine Vereinbarung zur Umsetzung einer Generalbereinigung der rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der HETA (die „MoU-Umsetzungsvereinbarung“) abgeschlossen, auf deren Grundlage unter anderem die im Zusammenhang mit der HETA entstandenen Rechtsstreitigkeiten zwischen der Republik Österreich, der HETA und der BayernLB beendet wurden. Hiervon ausgenommen ist der EKEG-Prozess, der bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung fortgeführt werden soll. Darüber hinaus hat sich die BayernLB entsprechend der MoUUmsetzungsvereinbarung unter anderem verpflichtet, im Falle des rechtskräftigen Obsiegens im EKEG-Prozess wegen der BayernLBForderungen höchstens mit einem Betrag von EUR 2,4 Mrd. zuzüglich Zinsen seit dem 1. März 2015 an der Abwicklung der HETA teilzunehmen. Aufgrund der MoU-Umsetzungsvereinbarung hat die Republik Österreich einen Betrag von EUR 1,23 Mrd. an den Freistaat Bayern gezahlt, der von diesem an die Republik Österreich zurückzuzahlen ist, soweit die BayernLB Zahlungen aus der Abwicklung der HETA erhalten hat. Bei der BayernLB verbleibt das – von ihr und ihren Rechtsberatern als gering eingestufte – Risiko, entgegen dem erstinstanzlichen Urteil im EKEG-Prozess rechtskräftig zur Begleichung der HETA-Gegenforderungen verurteilt zu werden. Ein solches Szenario hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage sowie die Eigenmittelausstattung der BayernLB. Risiken im Zusammenhang mit Eigenmittelanforderungen Die BayernLB ist dem Risiko ausgesetzt, dass sie die kraft Gesetzes oder aufsichtsbehördlicher Anordnung erforderlichen Eigenmittel nicht, nicht rechtzeitig oder nur zu erhöhten Kosten beschaffen kann. Eine Verletzung oder drohende Verletzung anwendbarer Eigenmittelanforderungen kann aufgrund freiwilliger oder behördlich angeordneter Anpassungen der Geschäftsaktivitäten oder der Umsetzung eines Sanierungsplans nachteilige Auswirkungen auf die geschäftlichen Aussichten sowie die Ertrags-, Vermögens-, Finanz- und Liquiditätslage der BayernLB haben. Sie kann ferner zur Einleitung bankspezifischer Sanierungs-, Reorganisations- oder Abwicklungsverfahren führen, welche unter anderem (ohne Begrenzung hierauf) eine Beteiligung der Gläubiger nicht nachrangiger Schuldverschreibungen an der Verlustabsorption (Bail-in) oder eine Herabschreibung oder Umwandlung in Eigenkapital von nachrangigen Schuldverschreibungen implizieren können. Darüber hinaus können sie zum Entzug der Bankerlaubnis oder zur Auflösung und Abwicklung der Bank führen und in eine Insolvenz der Bank münden. Die Verletzung oder drohende Verletzung anwendbarer Eigenmittelanforderungen hat typischerweise nachteilige Auswirkungen auf den Marktwert der Schuldverschreibungen und kann letzten Endes dazu führen, dass der Gläubiger sein Investment in die Schuldverschreibungen ganz oder teilweise verliert. Risiko eines möglichen Kontrollwechsels Sollte der Freistaat Bayern entscheiden, seine (indirekte) Mehrheitsbeteiligung an der BayernLB aufzugeben, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf das 42 Rating, die Refinanzierung und damit die Liquiditäts- und Ertragslage der BayernLB haben. Risiken im Zusammenhang mit der europäischen Staatsschuldenkrise Die regulatorischen und politischen Maßnahmen der europäischen Regierungen in Reaktion auf die europäische Staatsschuldenkrise könnten sich als unzureichend erweisen, um eine Fortsetzung oder Ausweitung der Krise zu verhindern, was negative Auswirkungen auf die europäischen Volkswirtschaften haben könnte und sich damit negativ auf die Geschäftstätigkeit der BayernLB auswirken könnte. Kreditrisiken Die Bayerische Landesbank ist dem Risiko ausgesetzt, dass ihre Kreditnehmer, Wertpapieremittenten oder sonstigen Kontrahenten ihre Schulden bei der Bank nicht begleichen, was einen entsprechend negativen Effekt auf die Ertrags-, Liquiditäts- und Finanzlage sowie die Eigenmittelausstattung der BayernLBGruppe haben würde. Beteiligungsrisiken Die BayernLB ist Verlust- und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit den von ihr und ihren Tochtergesellschaften eingegangenen Beteiligungen ausgesetzt. Marktpreisrisiken Die BayernLB und ihre Tochtergesellschaften sind dem Risiko von Verlusten aufgrund von Schwankungen von Marktpreisen von Finanzprodukten, an denen sie eine Position halten, ausgesetzt. Liquiditätsrisiko Es besteht das Risiko, dass die Bank fällige Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder nicht zeitgerecht erfüllen oder – im Falle einer Liquiditätskrise – Refinanzierungsmittel nicht in erforderlichem Umfang oder nur zu erhöhten Marktsätzen beschaffen oder Aktiva nur mit Abschlägen auf die Marktpreise veräußern kann. Operationelle Risiken Die BayernLB ausgesetzt. ist operationellen Risiken einschließlich Rechtsrisiken Risiko eines Versagens der Risikomanagementsysteme Es besteht das Risiko, dass sich die Risikomanagementsysteme der BayernLB als unzureichend erweisen könnten. Risiko einer Ratingherabstufung Die BayernLB ist dem Risiko ausgesetzt, dass die Bonitätseinstufungen (Ratings), die ihr von Ratingagenturen verliehen werden, heruntergesetzt werden können, was negative Effekte auf die Refinanzierungskosten und möglichkeiten der Bank haben kann. Risiko bankspezifischer Sanierungs-, Reorganisationsund Abwicklungsverfahren, einschließlich des Bail-in Risikos und gesetzlicher Rangregelungen in der Insolvenz Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind dem Risiko ausgesetzt, aufgrund von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einem der diversen bankspezifischen Sanierungs-, Reorganisations- oder Abwicklungsverfahren ergriffen werden, welche im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Finanzlage der Emittentin eingeleitet werden können, ihre Kapitalanlage in die Schuldverschreibungen einschließlich aufgelaufener Zinsen ganz oder teilweise zu verlieren oder eine Verringerung des Marktwerts ihrer Schuldverschreibungen zu erleiden. Insbesondere können die zuständigen Abwicklungsbehörden im Rahmen einer Abwicklung nach dem Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen („SAG“) oder der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates 43 vom 15. Juli 2014 (die „SRM-Verordnung“) nicht nachrangige Schuldverschreibungen ganz oder teilweise herabschreiben oder in Anteile oder andere Eigentumstitel umwandeln („Bail-in“), wenn die Emittentin ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt. Darüber hinaus können nachrangige Schuldverschreibungen nach dem SAG und der SRM-Verordnung ganz oder teilweise in Kombination mit oder, wenn die Emittentin andernfalls nicht mehr existenzfähig wäre, unabhängig von einer Abwicklungsmaßnahme herabgeschrieben oder in Anteile oder andere Eigentumstitel umgewandelt werden, und sie werden zum Ausgleich von Verlusten herangezogen, bevor nicht nachrangige Schuldverschreibungen zur Verlustabsorption genutzt werden. Zum 6. November 2015 bzw. 1. Januar 2016 sind die Mehrzahl der Bestimmungen des Abwicklungsmechanismusgesetzes („AbwMechG“) in Kraft getreten, wodurch verschiedene Bestimmungen des deutschen Rechts insbesondere an den durch die SRM-Verordnung geschaffenen einheitlichen Abwicklungsmechanismus angepasst wurden. Infolge der Änderungen durch das AbwMechG werden unter anderem die Ansprüche aus nicht nachrangigen Schuldverschreibungen (mit Ausnahme von bestimmten strukturierten Schuldverschreibungen, bei denen die Rückzahlung oder Zinszahlung beziehungsweise die Höhe des jeweils zahlbaren Betrags von einem bei Begebung der Schuldverschreibung noch unsicheren Ereignis abhängig ist) in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin kraft Gesetzes nachrangig hinter anderen nicht nachrangigen und nicht besicherten Verbindlichkeiten bedient, womit sie im Rahmen einer Abwicklung nach dem SAG oder der SRM-Verordnung vor anderen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin einem Bail-in unterliegen würden. Die bloße Möglichkeit bankspezifischer Sanierungs-, Reorganisationsoder Abwicklungsverfahren kann sich bereits vor der Feststellung, dass die Emittentin ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt, beziehungsweise vor der tatsächlichen Durchführung von Abwicklungsmaßnahmen nachteilig auf den Marktwert der Schuldverschreibungen auswirken. Risiko regulatorischer Änderungen und Durchsetzungsverfahren Änderungen des regulatorischen Umfelds sowie Untersuchungen und Durchsetzungsverfahren von Regulierungsbehörden können nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der BayernLB haben. Diese Risiken können auch kumulativ auftreten und sich dadurch gegenseitig verstärken. D.6 Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Ein Anleger in die Schuldverschreibungen sollte beachten, dass er sein Investment ganz oder teilweise verlieren kann. Allgemeine Risikofaktoren Allgemeine Marktpreisrisiken Unabhängig von den nachfolgend dargestellten Risiken, die sich aus der basiswertabhängigen Struktur der Schuldverschreibungen ergeben, wirken den Kurs der sich verschiedenste Einflussfaktoren auf Schuldverschreibungen aus. Diese Faktoren können dazu führen, dass der Kurs der Schuldverschreibungen während der Laufzeit unter den Nennbetrag bzw. den gegebenenfalls vorgesehenen Mindestrückzahlungsbetrag fällt und der Anleihegläubiger im Fall einer Veräußerung vor Fälligkeit einen Verlust erleidet. Liquiditätsrisiko Es gibt keine Gewissheit, dass sich ein liquider Sekundärmarkt für die Schuldverschreibungen entwickeln wird oder dass ein solcher Markt, sofern er entsteht, bis zum Ende der Laufzeit der Schuldverschreibungen fortbestehen wird. Bei ungünstiger Entwicklung des Basiswerts, oder falls andere negative Faktoren zum Tragen kommen, kann mangels Nachfrage die Handelbarkeit der Schuldverschreibungen eingeschränkt sein. In einem illiquiden Markt kann ein Anleihegläubiger seine Schuldverschreibungen nicht jederzeit zu einem angemessenen Marktpreis verkaufen. 44 Allgemeine Investitionsrisiken Transaktionskosten Transaktionskosten und Provisionen, die beim Kauf oder Verkauf der Schuldverschreibungen anfallen, verringern das Gewinnpotenzial der Schuldverschreibungen. Angebotsvolumen Der in den Endgültigen Bedingungen angegebene Gesamtnennbetrag entspricht dem Maximalbetrag der angebotenen Schuldverschreibungen, lässt aber keinen Rückschluss auf das Volumen der jeweilig effektiv emittierten Schuldverschreibungen zu. Auf Grundlage des angegebenen Gesamtnennbetrags sind keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Schuldverschreibungen im Sekundärmarkt möglich. Risikoausschließende oder risikoeinschränkende Geschäfte des Anlegers Der potenzielle Käufer der Schuldverschreibungen muss damit rechnen, während der Laufzeit der Schuldverschreibungen risikoausschließende oder risikoeinschränkende Geschäfte nicht oder nur unter Hinnahme eines Verlusts abschließen zu können. Währungsrisiko Sofern der Basiswert bzw. ein Referenzwert auf eine andere Währung als Euro lautet oder in einer anderen Währung als Euro gehandelt wird, können mit einem Erwerb der Schuldverschreibungen Risiken aufgrund schwankender Wechselkurse verbunden sein. In solchen Fällen kann eine ungünstige Wechselkursentwicklung die aus den Schuldverschreibungen gegebenenfalls zu erwartenden Zinsbeträge (sofern relevant) und/oder Rückzahlungsbeträge vermindern, was wiederum den Marktwert der Schuldverschreibungen mindert. Risiko bei kreditfinanziertem Erwerb der Schuldverschreibungen Wird der Erwerb der Schuldverschreibungen mit Kredit finanziert und decken eine etwaige Verzinsung und die Rückzahlung bzw. der Verkaufserlös aus den Schuldverschreibungen nicht die unter dem Kredit zu leistenden Zins- und Tilgungszahlungen, so muss der Anleihegläubiger nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit bedienen. Risiken im Hinblick auf Änderungen im Steuerrecht Änderungen im Steuerrecht können sich negativ auf den Wert bzw. den Marktpreis der Schuldverschreibungen auswirken oder dazu führen, dass sich die steuerliche Beurteilung der betreffenden Schuldverschreibungen ändert. Produktbezogene Risikofaktoren Allgemeines Renditerisiko aufgrund der Abhängigkeit von der Entwicklung eines Basiswerts Die Höhe der Rückzahlung sowie die Art der Tilgung sind von der Entwicklung eines Basiswerts abhängig. Daher lässt sich die Rendite der Schuldverschreibungen erst am Ende der Laufzeit bestimmen, wenn die Höhe sämtlicher Zahlungen auf die Schuldverschreibungen und die Art der Tilgung (Tilgung durch Barausgleich oder physische Lieferung des Basiswerts) bekannt ist. 45 Auch wenn der Anleihegläubiger die Schuldverschreibungen bis zur Rückzahlung bzw. Tilgung durch die Emittentin behält, besteht das Risiko, dass seine Renditeerwartungen nicht erfüllt werden bzw. dass die Rendite einer Kapitalmarktanlage mit vergleichbarer Laufzeit und marktüblicher Verzinsung nicht erreicht wird. Verlustrisiken und Ertragsausfallrisiken im Hinblick auf Schuldverschreibungen ohne vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit und mit Verzinsung Die Höhe der Rückzahlung sowie die Art der Tilgung bestimmen sich in Abhängigkeit von der Entwicklung des Basiswerts. Dabei ist die Höhe der Rückzahlung bzw. die Art der Tilgung (Tilgung durch Barausgleich oder physische Lieferung des Basiswerts) von bestimmten Bedingungen abhängig, oder die Höhe der Rückzahlung bestimmt sich anhand der in den Produktbezogenen Bedingungen dargestellten Berechnungsweise/Formel unmittelbar aus dem Kurs/Stand des Basiswerts bzw. einzelner Referenzwerte. Sofern die Schuldverschreibungen eine Teilrückzahlung während der Laufzeit vorsehen, ist zu beachten, dass der Anleihegläubiger im Hinblick auf den bereits gezahlten Teilrückzahlungsbetrag nicht mehr von einer eventuellen positiven Wertentwicklung des Basiswerts profitiert, d.h. für die Teilrückzahlungen erzielt der Anleihegläubiger keine Rendite mehr, da für die Berechnung einer etwaigen Verzinsung bzw. für die Höhe der Rückzahlung am Laufzeitende lediglich der Reduzierte Nennbetrag maßgeblich ist. Ein Kapitalschutz für die Schuldverschreibungen besteht nicht. Bei einer für den Anleihegläubiger ungünstigen Entwicklung des Basiswerts kann es sein, dass der Anleihegläubiger – sofern für die Schuldverschreibungen kein Mindestrückzahlungsbetrag (der geringer als der Nennbetrag ist) vorgesehen ist – einen Verlust bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals (einschließlich Transaktionsgebühren) erleidet. Auch feste Zinszahlungen können einen erheblichen Kapitalverlust nur partiell kompensieren. Risiko im Hinblick physischer Lieferung auf Schuldverschreibungen mit etwaiger Die Entscheidung, ob die Schuldverschreibungen durch Zahlung des Rückzahlungsbetrags oder durch Lieferung von Aktien getilgt werden, erfolgt am Feststellungstag. Es ist zu berücksichtigen, dass die Aktien frühestens am Rückzahlungstag (nach Einbuchung in das Depot des Anleihegläubigers) verkauft werden können. Bis zur Übertragung in das Depot des Anleihegläubigers bestehen keine Ansprüche aus den Aktien. In der Zeitspanne zwischen dem Feststellungstag und dem Rückzahlungstag kann sich der Kurs der zu liefernden Aktien negativ entwickeln. Die gelieferten Aktien können einen sehr niedrigen oder auch gar keinen Wert mehr aufweisen. In diesem Falle unterliegt der Anleihegläubiger dem Risiko des Totalverlusts des für den Erwerb der Schuldverschreibungen aufgewendeten Kapitals (einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten). Die Emittentin hat das Recht, anstatt der Lieferung des Basiswerts einen Ausgleichsbetrag zu zahlen, wenn die Lieferung des Basiswerts, aus welchen Gründen auch immer, wirtschaftlich oder tatsächlich erschwert oder unmöglich sein sollte. Marktpreisrisiken infolge der basiswertabhängigen Struktur Da die Rückzahlung der Schuldverschreibungen basiswertabhängig erfolgt, 46 ist auch die Kursentwicklung der Anleihe während der Laufzeit in hohem Maße abhängig von der erwarteten und tatsächlichen Entwicklung des Basiswerts. Wenn aufgrund der Entwicklung des Basiswerts negative Auswirkungen auf die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu erwarten sind, wird sich dies negativ auf den Marktpreis der Schuldverschreibungen auswirken. Sollte sich ein erheblicher Verlust oder sogar ein Totalverlust aus der Rückzahlung bzw. Tilgung der Schuldverschreibungen abzeichnen, wird auch der Marktpreis entsprechend sinken und beim Verkauf ein entsprechend hoher Verlust entstehen. Risiko aus Anpassungsmaßnahmen Während der Laufzeit der Schuldverschreibungen können Ereignisse in Bezug auf den Basiswert oder gegebenenfalls Bestandteile des Basiswerts eintreten, die die Emittentin berechtigen, Anpassungsmaßnahmen gemäß den Anleihebedingungen vorzunehmen. Die Emittentin wird die Anpassungen im billigen Ermessen unter Wahrung der Interessen der Anleihegläubiger vornehmen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich die einer Anpassungsmaßnahme zugrunde liegenden Einschätzungen im Nachhinein als unzutreffend erweisen und sich die Anpassungsmaßnahme später als für den Anleihegläubiger unvorteilhaft herausstellt. Verlust-, Rendite- und Wiederanlagerisiko bei außerordentlichem Kündigungsrecht Die Emittentin hat in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle der Ausübung des Kündigungsrechts wird die Emittentin die Schuldverschreibungen zu einem nach billigem Ermessen bestimmten angemessenen Marktpreis, der erheblich unter dem Nennbetrag bzw. dem Mindestrückzahlungsbetrag und dem gezahlten Kaufpreis (inklusive Transaktionskosten) liegen kann, zurückzahlen. Der Anleihegläubiger erleidet einen Verlust, wenn der Marktpreis unter dem vom Anleihegläubiger für den Erwerb der Schuldverschreibungen gezahlten Kaufpreis (inklusive Transaktionskosten) liegt. Sofern der von der Emittentin nach billigem Ermessen bestimmte angemessene Marktpreis null (0) beträgt, erleidet der Anleihegläubiger (abgesehen von etwaigen Zinszahlungen, sofern die Schuldverschreibungen eine Verzinsung vorsehen) einen Totalverlust. Der Anleihegläubiger trägt weiterhin das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Schuldverschreibungen aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können. Zudem trägt er das Risiko, dass er eine Folgeinvestition der gegebenenfalls zurückerhaltenen Mittel nur zu verschlechterten Konditionen tätigen kann. Basiswertbezogene Risikofaktoren Besondere Risiken im Hinblick auf Aktien als Basiswert bzw. Referenzwert Bei Aktien als Basiswert bzw. Referenzwert ist zu beachten, dass sich die Kursentwicklung der Aktie nicht vorhersagen lässt und bestimmt ist durch gesamtwirtschaftliche Faktoren und unternehmensspezifischen Faktoren des Emittenten der Aktien. Während der Laufzeit können zudem weitere Faktoren, wie Kurserwartungen und die Volatilität der Aktie den Marktwert der Schuldverschreibungen beinflussen. Im Gegensatz zu Anlegern, die unmittelbare Aktieninvestitionen tätigen, erhalten Anleihegläubiger in die Schuldverschreibungen keine Dividenden oder sonstige Ausschüttungen. Risikofaktoren in Bezug auf Interessenkonflikte Ausgabepreis und Gebühren bzw. sonstige Kosten 47 Im Ausgabepreis für die Schuldverschreibungen kann, gegebenenfalls zusätzlich zu festgesetzten Ausgabeaufschlägen oder anderen Entgelten, ein für den Anleihegläubiger nicht erkennbarer Aufschlag auf den ursprünglichen rechnerischen Wert der Schuldverschreibungen enthalten sein. Diese Vertriebsmarge wird von der Emittentin nach ihrem freien Ermessen festgesetzt und kann sich von den Aufschlägen unterscheiden, die andere Emittenten für vergleichbare Wertpapiere erheben. Die Vertriebsmarge enthält gegebenenfalls Vertriebsbonifikationen, die die Emittentin erhebt und die an Vertriebspartner weitergegeben werden und die dort gegebenenfalls zu Interessenkonflikten bei der Auswahl der dem Kunden angebotenen Produkte führen können. Handeln als Market-Maker für die Schuldverschreibungen Falls die Emittentin oder eine von ihr beauftragte Stelle für die Schuldverschreibungen als Market-Maker auftritt, wird hierdurch der Kurs der Schuldverschreibungen maßgeblich bestimmt. Zu berücksichtigen ist, dass die von dem Market-Maker gestellten Kurse normalerweise nicht den Kursen entsprechen, die sich ohne solches Market-Making und in einem liquiden Markt gebildet hätten. Absicherungsgeschäfte Die Emittentin kann zur Absicherung ihrer Positionen aus der Emission von Schuldverschreibungen Absicherungsgeschäfte (so genannte „HedgeGeschäfte“) vornehmen. Derartige Geschäfte können den Kurs der Schuldverschreibungen für den Anleihegläubiger nachteilig beeinflussen. In diesem Fall ist es denkbar, dass Interessenkonflikte in der Zukunft auftreten. Geschäfte mit Aktien Die Emittentin und/oder mit ihr verbundene Unternehmen können gegebenenfalls an Geschäften im Hinblick auf die Aktie bzw. die Aktien, die Bestandteile des Basiswerts sind, sowohl für eigene Rechnung als auch für Rechnung von durch sie verwalteten Vermögen beteiligt sein. Diese Geschäfte können Auswirkungen auf den Kurs des Basiswerts und den Kurs der Schuldverschreibungen selbst haben. Emission weiterer derivativer Instrumente Die Ausgabe weiterer derivativer Instrumente auf den Basiswert oder Bestandteile des Basiswerts durch die Emittentin und/oder mit ihr verbundene Unternehmen kann Auswirkungen auf den Kurs des Basiswerts und den Kurs der Schuldverschreibungen selbst haben. Emittentin als Konsortialmitglied für Emittenten von Aktien Die Emittentin und/oder mit ihr verbundene Unternehmen können in Verbindung mit künftigen Angeboten des Basiswerts bzw. von Aktien, die Bestandteile des Basiswerts sind, auch als Konsortialmitglieder oder als Finanzberater des Emittenten solcher Aktien oder als Geschäftsbank für den Emittenten solcher Aktien fungieren. Diese Tätigkeiten können zu Interessenkonflikten führen und sich auf den Kurs der Schuldverschreibungen auswirken. Erhalt von nicht-öffentlichen Informationen Falls die Emittentin und/oder mit ihr verbundene Unternehmen nichtöffentliche Informationen über den Basiswert oder Bestandteile des Basiswerts erhalten, zu deren Offenlegung gegenüber den 48 Anleihegläubigern die Emittentin oder mit ihr verbundene Unternehmen nicht berechtigt oder verpflichtet sind, oder Analysen zum Basiswert oder zu Bestandteilen des Basiswerts veröffentlichen, können daraus Interessenkonflikte resultieren. Punkt Abschnitt E – Angebot E.2b Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt. Nicht anwendbar. Das Angebot dient ausschließlich der Gewinnerzielung. E.3 Beschreibung der Angebotskonditionen. Gesamtnennbetrag (je Serie): EUR 50.000.000,00 Nennbetrag bzw. Stückelung: EUR 1.000,00 Die Schuldverschreibungen werden während der Angebotsfrist (wie unter Punkt A.2 definiert) fortgesetzt öffentlich angeboten (das erstmalige öffentliche Angebot erfolgte auf Basis der nachfolgend genannten Endgültigen Bedingungen: WKN der Schuldverschreibungen BLB3D5 BLB3D6 BLB3D7 BLB3P2 BLB3P8 BLB3P9 BLB3QA BLB3Q4 BLB3Q5 BLB3Q6 BLB3RR BLB3RS BLB3SN BLB3TE BLB3UC BLB3VC BLB3VD BLB2WA BLB3WB BLB3W5 BLB3W6 ISIN der Schuldverschreibungen DE000BLB3D50 DE000BLB3D68 DE000BLB3D76 DE000BLB3P23 DE000BLB3P80 DE000BLB3P98 DE000BLB3QA1 DE000BLB3Q48 DE000BLB3Q55 DE000BLB3Q63 DE000BLB3RR3 DE000BLB3RS1 DE000BLB3SN0 DE000BLB3TE7 DE000BLB3UC9 DE000BLB3VC7 DE000BLB3VD5 DE000BLB2WA9 DE000BLB3WB7 DE000BLB3W57 DE000BLB3W65 BLB3V3 DE000BLB3V33 BLB3X6 BLB3X7 BLB3YQ DE000BLB3X64 DE000BLB3X72 DE000BLB3YQ1 3 3 Endgültige Bedingungen vom 25.06.2015 25.06.2015 25.06.2015 29.07.2015 21.07.2015 21.07.2015 21.07.2015 12.08.2015 12.08.2015 12.08.2015 25.08.2015 25.08.2015 23.09.2015 09.10.2015 04.11.2015 25.11.2015 25.11.2015 16.12.2015 16.12.2015 13.01.2016 13.01.2016 18.01.2016 / 27.01.2016 08.02.2016 08.02.2016 17.02.2016 Die Emission lautete ursprünglich auf den Gesamtnennbetrag von EUR 600.000,00 (Endgültige Bedingungen vom 18.01.2016) und wurde aufgestockt um EUR 49.400.000,00 (Endgültige Bedingungen vom 27.01.2016) auf den Gesamtnennbetrag von EUR 50.000.000,00 49 WKN der Schuldverschreibungen BLB3D5 BLB3D6 BLB3D7 BLB3P2 BLB3P8 BLB3P9 BLB3QA BLB3Q4 BLB3Q5 BLB3Q6 BLB3RR BLB3RS BLB3SN BLB3TE BLB3UC BLB3VC BLB3VD BLB2WA BLB3WB BLB3W5 BLB3W6 BLB3V3 BLB3X6 BLB3X7 BLB3YQ ISIN der Schuldverschreibungen DE000BLB3D50 DE000BLB3D68 DE000BLB3D76 DE000BLB3P23 DE000BLB3P80 DE000BLB3P98 DE000BLB3QA1 DE000BLB3Q48 DE000BLB3Q55 DE000BLB3Q63 DE000BLB3RR3 DE000BLB3RS1 DE000BLB3SN0 DE000BLB3TE7 DE000BLB3UC9 DE000BLB3VC7 DE000BLB3VD5 DE000BLB2WA9 DE000BLB3WB7 DE000BLB3W57 DE000BLB3W65 DE000BLB3V33 DE000BLB3X64 DE000BLB3X72 DE000BLB3YQ1 Ausgabepreis am Ausgabetag: in % des Nennbetrags 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,50 100,00 100,00 100,50 (Der Ausgabepreis ist lediglich ein historischer Preis, der von der Emittentin zum Zeitpunkt des Beginns des erstmaligen öffentlichen Angebots bestimmt wurde.) Die Zeichnungsfrist für alle Schuldverschreibungen, bis auf die im Folgenden genannten, ist abgelaufen. WKN der Schuldverschreibungen ISIN der Schuldverschreibungen Zeichnungsfristt von bis BLB3YQ DE000BLB3YQ1 22.02.2016 bis 24.03.2016 Soweit das Volumen des Zeichnungsangebots während der Zeichnungsfrist nicht ausgeschöpft wurde, werden die Schuldverschreibungen nach dem jeweiligen Emissionstag weiter angeboten. WKN der Schuldverschreibungen BLB3D5 BLB3D6 BLB3D7 BLB3P2 BLB3P8 BLB3P9 BLB3QA BLB3Q4 BLB3Q5 BLB3Q6 BLB3RR BLB3RS BLB3SN BLB3TE BLB3UC ISIN der Schuldverschreibungen DE000BLB3D50 DE000BLB3D68 DE000BLB3D76 DE000BLB3P23 DE000BLB3P80 DE000BLB3P98 DE000BLB3QA1 DE000BLB3Q48 DE000BLB3Q55 DE000BLB3Q63 DE000BLB3RR3 DE000BLB3RS1 DE000BLB3SN0 DE000BLB3TE7 DE000BLB3UC9 50 Emission-tag 29.07.2015 29.07.2015 29.07.2015 02.09.2015 19.08.2015 19.08.2015 19.08.2015 09.09.2015 09.09.2015 09.09.2015 23.09.2015 05.10.2015 21.10.2015 11.11.2015 02.12.2015 BLB3VC BLB3VD BLB2WA BLB3WB BLB3W5 BLB3W6 BLB3V3 BLB3X6 BLB3X7 BLB3YQ DE000BLB3VC7 DE000BLB3VD5 DE000BLB2WA9 DE000BLB3WB7 DE000BLB3W57 DE000BLB3W65 DE000BLB3V33 DE000BLB3X64 DE000BLB3X72 DE000BLB3YQ1 23.12.2015 23.12.2015 20.01.2016 20.01.2016 17.02.2016 17.02.2016 24.02.2016 09.03.2016 09.03.2016 30.03.2016 Die Emittentin ist nicht verpflichtet, gezeichnete Schuldverschreibungen zu emittieren. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist wird der Verkaufspreis laufend an die Marktgegebenheiten angepasst. E.4 Beschreibung aller für die Emission/das Angebot wesentlichen Interessen, einschließlich Interessenkonflikte. Die Emittentin oder eine von ihr beauftragte Stelle kann für die Schuldverschreibungen als Market-Maker auftreten. Durch das Market-Making wird die Emittentin oder die beauftragte Stelle den Kurs der Schuldverschreibungen maßgeblich selbst bestimmen und damit den Wert der Schuldverschreibungen beeinflussen. Dabei werden die von dem Market-Maker gestellten Kurse normalerweise nicht den Kursen entsprechen, die sich ohne ein solches Market-Making in einem liquiden Markt gebildet hätten. Da die Tätigkeit als Market-Maker die Liquidität oder den Wert der Schuldverschreibungen beeinflusst, kann sie den Interessen der Anleihegläubiger zuwiderlaufen und einen Interessenkonflikt bei der Emittentin hervorrufen. Im Ausgabepreis für die Schuldverschreibungen kann ein für den Anleihegläubiger nicht erkennbarer Aufschlag auf den ursprünglichen rechnerischen Wert der Schuldverschreibungen enthalten sein. Diese Vertriebsmarge wird von der Emittentin nach ihrem freien Ermessen festgesetzt und kann sich von den Aufschlägen unterscheiden, die andere Emittenten für vergleichbare Wertpapiere erheben. Die Vertriebsmarge enthält gegebenenfalls Vertriebsbonifikationen, die die Emittentin erhebt und die an Vertriebspartner weitergegeben werden und die dort gegebenenfalls zu Interessenkonflikten bei der Auswahl der dem Kunden angebotenen Produkte führen können. Die Emittentin kann zur Absicherung ihrer Positionen aus der Emission von Schuldverschreibungen Absicherungsgeschäfte vornehmen, die den Kurs der Schuldverschreibungen für den Anleihegläubiger nachteilig beeinflussen können, so dass insoweit zukünftig Interessenkonflikte auftreten können. Die Emittentin und/oder mit ihr verbundene Unternehmen können gegebenenfalls an Geschäften über die Aktie bzw. Aktien, die Bestandteile des Basiswerts sind, sowohl für eigene Rechnung als auch für Rechnung von durch sie verwalteten Vermögen beteiligt sein. Diese Geschäfte können Auswirkungen auf den Kurs des Basiswerts und den Kurs der Schuldverschreibungen selbst haben. Die Ausgabe weiterer derivativer Instrumente auf den Basiswert oder Bestandteile des Basiswerts durch die Emittentin und/oder mit ihr verbundene Unternehmen kann Auswirkungen auf den Kurs des Basiswerts und den Kurs der Schuldverschreibungen selbst haben. Die Emittentin und/oder mit ihr verbundene Unternehmen können in Verbindung mit künftigen Angeboten des Basiswerts bzw. von Aktien, die Bestandteile des Basiswerts sind, auch als Konsortialmitglieder oder als Finanzberater des Emittenten solcher Aktien oder als Geschäftsbank für den Emittenten solcher Aktien fungieren. Diese Tätigkeiten können zu Interessenkonflikten führen und sich auf den Kurs der Schuldverschreibungen auswirken. Falls die Emittentin und/oder mit ihr verbundene Unternehmen nicht-öffentliche Informationen über den Basiswert oder Bestandteile des Basiswerts erhalten, zu deren Offenlegung gegenüber den Anleihegläubigern die Emittentin oder mit ihr 51 E.7 Schätzung der Ausgaben, die dem Anleger vom Emittenten oder Anbieter in Rechnung gestellt werden. verbundene Unternehmen nicht verpflichtet sind, oder Research zum Basiswert oder zu Bestandteilen des Basiswerts veröffentlichen, können daraus Interessenkonflikte resultieren. Von der Emittentin werden dem Anleger über den Ausgabepreis bzw. den Verkaufspreis (in Bezug auf WKN BLB3V3 und WKN BLB3YQ zuzüglich eines Ausgabeaufschlags in Höhe von jeweils 0,50 % des Nennbetrags) hinaus keine weiteren Beträge in Rechnung gestellt. Ausgaben neben dem Ausgabe- bzw. Verkaufspreis sind bei dem jeweiligen Vertriebspartner zu erfragen. 52 München, 18. März 2016 Bayerische Landesbank 53
© Copyright 2025 ExpyDoc