Bayerische Landesbank Endgültige Bedingungen Duo

Endgültige Bedingungen vom 18. März 2016
zum Basisprospekt vom 26. Februar 2016
Endgültige Bedingungen vom 18. März 2016 für Duo-Rendite-Aktien-Anleihen Pro zum
Basisprospekt vom 26. Februar 2016 (die „Zweiten Endgültigen Bedingungen“), die dazu
dienen, das Angebot der nachfolgend genannten WKN die unter den Endgültigen Bedingungen,
deren Datum jeweils der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist, (die „Ersten Endgültigen
Bedingungen“) zum Basisprospekt vom 20. März 2015 (der „Erste Basisprospekt“), emittiert
wurden, nach Ablauf der Gültigkeit des Ersten Basisprospekts fortzusetzen.
Bayerische Landesbank
Endgültige Bedingungen
Duo-Rendite-Aktien-Anleihen Pro
Prozentnotierte Schuldverschreibungen
ohne Kapitalschutz
WKN der
Schuldverschreibungen
ISIN der
Schuldverschreibungen
BLB3D5
DE000BLB3D50
BLB3D6
DE000BLB3D68
BLB3D7
DE000BLB3D76
BLB3P2
DE000BLB3P23
BLB3P8
DE000BLB3P80
BLB3P9
DE000BLB3P98
BLB3QA
DE000BLB3QA1
BLB3Q4
DE000BLB3Q48
Gesamtnennbetrag
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
1
Emissionstag
Datum der
Ersten
Endgültigen
Bedingungen
29.07.2015
25.06.2015
29.07.2015
25.06.2015
29.07.2015
25.06.2015
02.09.2015
29.07.2015
19.08.2015
21.07.2015
19.08.2015
21.07.2015
19.08.2015
21.07.2015
09.09.2015
12.08.2015
BLB3Q5
DE000BLB3Q55
BLB3Q6
DE000BLB3Q63
BLB3RR
DE000BLB3RR3
BLB3RS
DE000BLB3RS1
BLB3SN
DE000BLB3SN0
BLB3TE
DE000BLB3TE7
BLB3UC
DE000BLB3UC9
BLB3VC
DE000BLB3VC7
BLB3VD
DE000BLB3VD5
BLB2WA
DE000BLB2WA9
BLB3WB
DE000BLB3WB7
BLB3W5
DE000BLB3W57
BLB3W6
DE000BLB3W65
BLB3V3
DE000BLB3V33
BLB3X6
DE000BLB3X64
BLB3X7
DE000BLB3X72
BLB3YQ
DE000BLB3YQ1
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
1
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
EUR
50.000.000,00
1
09.09.2015
12.08.2015
09.09.2015
12.08.2015
23.09.2015
25.08.2015
05.10.2015
25.08.2015
21.10.2015
23.09.2015
11.11.2015
09.10.2015
02.12.2015
04.11.2015
23.12.2015
25.11.2015
23.12.2015
25.11.2015
20.01.2016
16.12.2015
20.01.2016
16.12.2015
17.02.2016
13.01.2016
17.02.2016
13.01.2016
24.02.2016
18.01.2016 /
27.01.2016
09.03.2016
08.02.2016
09.03.2016
08.02.2016
30.03.2016
17.02.2016
Die Emission lautete ursprünglich auf den Gesamtnennbetrag von EUR 600.000,00 (Erste Endgültige Bedingungen vom
18.01.2016) und wurde aufgestockt um EUR 49.400.000,00 (Erste Endgültige Bedingungen vom 27.01.2016) auf den hier
angegebenen Gesamtnennbetrag von EUR 50.000.000,00
2
Gegenstand
dieser
Endgültigen
Bedingungen
sind
Schuldverschreibungen
(die
„Schuldverschreibungen“ oder in der Gesamtheit die „Anleihe“), die von der Bayerischen
Landesbank unter dem Basisprospekt für „Prozentnotierte Schuldverschreibungen ohne
Kapitalschutz“ vom 26. Februar 2016 begeben werden. Bei den vorliegenden
Schuldverschreibungen handelt es sich um Schuldverschreibungen ohne vorzeitige
Rückzahlungsmöglichkeit und mit Verzinsung, die erstmalig unter dem Basisprospekt vom
20. März 2015 emittiert worden sind.
Diese Endgültigen Bedingungen werden für den in Artikel 5 Abs. 4 der Richtlinie 2003/71/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (in der aktuellen
Fassung, einschließlich Richtlinie 2010/73/EU) (die „Prospektrichtlinie“) genannten Zweck
bereitgestellt und sind in Verbindung mit dem Basisprospekt (einschließlich etwaiger
Nachträge) zu lesen. Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der
Schuldverschreibungen sind nur möglich, wenn die Endgültigen Bedingungen zusammen
mit dem Basisprospekt vom 26. Februar 2016 (inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge),
einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente gelesen werden.
Die von der Emittentin im Basisprospekt erteilte Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts
erstreckt sich auf folgende Angebotsländer: Deutschland. Die spätere Weiterveräußerung und
endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Gültigkeit des
Basisprospekts gemäß § 9 WpPG erfolgen.
Der Basisprospekt wird auf Verlangen in gedruckter Form von der Emittentin kostenlos dem
Publikum zur Verfügung gestellt. Zudem ist er in elektronischer Form auf der Website der
Emittentin veröffentlicht (www.bayernlb.de; dort unter „Investor Relations“).
Eine emissionsspezifische Zusammenfassung
beigefügt.
3
ist diesen
Endgültigen
Bedingungen
Teil 1 – Angaben zu den Anleihebedingungen – Emissionsbezogene Bedingungen
1. Emissionsbezogene Bedingungen
Teil A. Produktbezogene Bedingungen
Ergänzende Angaben zu den Schuldverschreibungen befinden sich in Tabelle 1 bzw. Tabelle 2 des
Annexes zu den Anleihebedingungen (nachstehend, die „Tabelle 1“ bzw. die „Tabelle 2“); der Annex zu
den Anleihebedingungen sowie die darin enthaltene Tabelle 1 und Tabelle 2 sind Bestandteil der
Anleihebedingungen.
§1
(Nennbetrag; Stückelung)
Die Bayerische Landesbank (nachstehend die „Emittentin“ genannt) begibt die in Tabelle 1 angegebene
Serie von Schuldverschreibungen (nachfolgend die „Schuldverschreibungen“, in der Gesamtheit auch
die „Anleihe“ genannt), die jeweils auf den Inhaber lauten und untereinander gleichberechtigt sind. Der
Gesamtnennbetrag der Anleihe sowie die Anzahl und die Stückelung (nachfolgend auch der
„Nennbetrag“) der Schuldverschreibungen ist in Tabelle 1 dargestellt.
§2
(Anleiherecht)
(1)
Jede Schuldverschreibung gewährt ihrem Inhaber das in § 5 der Emissionsbezogenen
Bedingungen festgelegte Recht, von der Emittentin am Teilrückzahlungstag die Rückzahlung zum
Teilrückzahlungsbetrag und am Rückzahlungstag die Rückzahlung der Schuldverschreibungen
zum Rückzahlungsbetrag oder die Lieferung des Basiswerts zu verlangen sowie einen Anspruch
auf Zahlung eines Zinsbetrags gemäß § 4 der Emissionsbezogenen Bedingungen an dem
jeweiligen Zinstermin (das „Anleiherecht“).
(2)
Die Schuldverschreibungen sind für die Anleihegläubiger und die Emittentin, vorbehaltlich einer
außerordentlichen Kündigung der Emittentin nach § 10 der Emissionsbezogenen Bedingungen,
unkündbar.
(3)
Bei Käufen und Verkäufen von Schuldverschreibungen während der Laufzeit werden Stückzinsen
berechnet oder bezahlt.
(4)
Sofern es die Emittentin, gleich aus welchem Grund, unterlässt, die Rückzahlung bzw. die
Lieferung des Basiswerts am Teilrückzahlungstag bzw. am Rückzahlungstag oder die Verzinsung
am jeweiligen Zinstermin in voller Höhe an die CBF zu erbringen, wird der Teilrückzahlungsbetrag
bzw. der Rückzahlungsbetrag oder der Gegenwert des zu liefernden Basiswerts oder der
Zinsbetrag ab Fälligkeit zum gesetzlichen Zinssatz so lange verzinst, bis die Teilrückzahlung bzw.
die Rückzahlung oder Lieferung oder die Zahlung des Zinsbetrags an die CBF erfolgt ist, soweit
gesetzlich oder in den Anleihebedingungen nichts anderes vorgesehen ist.
§3
(Definitionen)
Es gelten für die Schuldverschreibungen die nachfolgenden allgemeinen Definitionen:
„Bankgeschäftstag“ ist jeder Tag, an dem das Abwicklungssystem TARGET2 oder ein
Nachfolgesystem dazu betriebsbereit ist.
„Barriere“ entspricht der in Tabelle 1 angegebenen Barriere.
„Basiswert“ ist der Referenzwert wie nachfolgend definiert.
„Emissionstag“ ist der in Tabelle 1 angegebene Emissionstag.
„Feststellungstag“ ist, vorbehaltlich einer Verschiebung im Fall einer Marktstörung gemäß § 9
Emissionsbezogenen Bedingungen, der in Tabelle 1 angegebene Feststellungstag. Falls
Feststellungstag kein Berechnungstag gemäß § 7 der Emissionsbezogenen Bedingungen
verschiebt sich der Feststellungstag auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag, der
Berechnungstag ist.
„Reduzierter Nennbetrag“ ist der in Tabelle 1 angegebene Reduzierte Nennbetrag.
4
der
der
ist,
ein
„Referenzwert“ bezeichnet, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 8 der Emissionsbezogenen
Bedingungen, den in Tabelle 2 angegebenen Referenzwert (nachfolgend auch die „Aktie“ gemäß
§ 7 der Emissionsbezogenen Bedingungen genannt).
„Rückzahlungstag“ ist, vorbehaltlich einer Verschiebung im Fall einer Marktstörung gemäß § 9 der
Emissionsbezogenen Bedingungen, der in Tabelle 1 angegebene Rückzahlungstag.
„Starttag“ ist, vorbehaltlich einer Verschiebung im Fall einer Marktstörung gemäß § 9 der
Emissionsbezogenen Bedingungen, der in Tabelle 1 angegebene Starttag. Falls der Starttag kein
Berechnungstag gemäß § 7 der Emissionsbezogenen Bedingungen ist, verschiebt sich der
Starttag auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag, der ein Berechnungstag ist.
„Teilrückzahlungsfaktor“ ist der in Tabelle 1 angegebene Teilrückzahlungsfaktor.
„Teilrückzahlungstag“ ist, vorbehaltlich einer Verschiebung im Fall einer Marktstörung gemäß § 9
der Emissionsbezogenen Bedingungen, der in Tabelle 1 angegebene Teilrückzahlungstag.
„Zinssatz“ ist der in Tabelle 1 angegebene Zinssatz.
„Zinstagequotient“ bezeichnet den in Tabelle 1 angegebene Zinstagequotienten.
„Zinstermin“ ist, vorbehaltlich einer Verschiebung im Fall einer Marktstörung gemäß § 9 der
Emissionsbezogenen Bedingungen, jeweils der in Tabelle 1 angegebene Zinstermin.
Basiswertspezifische Definitionen finden sich in § 7 der Emissionsbezogenen Bedingungen.
§4
(Verzinsung)
(1)
Die Schuldverschreibungen werden vom Emissionstag (einschließlich) bis zum
Teilrückzahlungstag (ausschließlich) auf Grundlage ihres Nennbetrags und ab dem
Teilrückzahlungstag (einschließlich) bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich) auf Grundlage des
Reduzierten Nennbetrags mit dem Zinssatz (Absatz (2)) verzinst. Der Zinsbetrag wird am
jeweiligen Zinstermin gezahlt.
(2)
Der Zinssatz entspricht dem in Tabelle 1 angegebenen Zinssatz.
(3)
Der Zinsbetrag (der „Zinsbetrag“) wird errechnet, indem der Zinssatz unter Berücksichtigung von
Absatz (4) auf den Nennbetrag (sofern der Zinstermin vor dem Teilrückzahlungstag liegt) bzw.
den Reduzierten Nennbetrag (sofern der Zinstermin auf oder nach dem Teilrückzahlungstag liegt)
der Schuldverschreibung bezogen wird. Der Zinsbetrag wird auf den nächsten Eurocent auf- bzw.
abgerundet, wobei 0,5 Eurocent aufgerundet werden.
(4)
Die Berechnung des zahlbaren Zinsbetrags erfolgt auf taggenauer Basis („act/act ICMA“).
(5)
Im Fall der Berechnung von Stückzinsen wird diese Berechnung auf der Basis des
Zinstagequotienten vorgenommen.
§5
(Teilrückzahlung, Rückzahlung, Physische Lieferung)
(1)
Die Schuldverschreibungen werden am Teilrückzahlungstag durch Zahlung des Nennbetrags
multipliziert mit dem Teilrückzahlungsfaktor zurückgezahlt (der „Teilrückzahlungsbetrag“). Darüber
hinaus erhält der Anleihegläubiger am Rückzahlungstag den Rückzahlungsbetrag, der gemäß
Absatz (2) ermittelt wird, (der „Rückzahlungsbetrag“).
(2)
Der Rückzahlungsbetrag wird wie folgt ermittelt:
(a)
Liegt der Feststellungskurs auf oder über der Barriere, so erfolgt die Rückzahlung der
Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag zum Reduzierten Nennbetrag.
(b)
Ist dies nicht der Fall, so erfolgt die Tilgung der Schuldverschreibungen am
Rückzahlungstag nicht durch Zahlung eines Rückzahlungsbetrags, sondern durch Lieferung
des Basiswerts. Die Anzahl der zu liefernden Aktien je Schuldverschreibung wird errechnet,
indem der Reduzierte Nennbetrag durch den Basispreis dividiert wird. Bruchteile von Aktien
werden nicht geliefert, sondern auftretende Spitzenbeträge werden in Geld ausgeglichen.
Der Ausgleichsbetrag wird auf Basis des Feststellungskurses am letzten Feststellungstag
berechnet. Die Berechnung des Ausgleichsbetrags erfolgt bezogen auf eine
Schuldverschreibung. Hält ein Anleihegläubiger mehrere Schuldverschreibungen, erfolgt
5
keine Zusammenlegung von Ausgleichsbeträgen in der Art und Weise, dass dafür eine
höhere Anzahl an Aktien geliefert wird.
(3)
Der Rückzahlungsbetrag wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
(4)
Wenn der Rückzahlungstag bzw. der jeweilige Zinstermin bzw. der Teilrückzahlungstag kein
Bankgeschäftstag ist, erfolgt die Zahlung bzw. Lieferung am darauffolgenden Bankgeschäftstag,
ohne dass aufgrund dieser Verschiebung ein Anspruch auf zusätzliche Zinsen und sonstige
Zahlungen besteht.
§6
(Zahlungen, Lieferungen)
(1)
Die Emittentin verpflichtet sich, alle Zahlungen auf die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit in
Euro zu leisten.
(2)
Sämtliche gemäß diesen Anleihebedingungen zahlbaren Beträge sind von der Emittentin in ihrer
Funktion als Zahlstelle an CBF zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur
Weiterleitung an die Anleihegläubiger zu zahlen.
(3)
Zahlungen oder Lieferungen an die CBF befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlung
bzw. Lieferung von ihren Verbindlichkeiten gegenüber den Anleihegläubigern.
(4)
Alle im Zusammenhang mit einer Zahlung anfallenden Steuern, Gebühren oder anderen Abgaben
sind von dem Anleihegläubiger zu tragen und zu zahlen. Die Emittentin bzw. die Zahlstelle ist
berechtigt, von dem geschuldeten Betrag etwaige Steuern, Gebühren oder Abgaben
einzubehalten, die von dem Anleihegläubiger gemäß dem vorstehenden Satz zu zahlen sind.
(5)
Ist die Lieferung des Basiswerts für die Emittentin tatsächlich oder rechtlich unmöglich, ist die
Emittentin berechtigt, anstelle der Lieferung des Basiswerts einen Ausgleichsbetrag je
Schuldverschreibung zu zahlen, der dem Feststellungskurs des Basiswerts multipliziert mit dem
Nennbetrag und dividiert durch den Basispreis entspricht. Der Ausgleichsbetrag wird auf zwei
Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
(6)
Sofern die Schuldverschreibungen durch Lieferung von Aktien getilgt werden und nach dem
Feststellungstag eine Dividendenzahlung bezüglich der zu liefernden Aktien erfolgt, steht die
Dividende dem Anleihegläubiger zu. Sofern ein Bezugsrecht gewährt wird und der erste
Handelstag dieses Rechts auf einen Tag nach dem Feststellungstag fällt, steht es dem
Anleihegläubiger zu.
6
Teil B. Basiswertbezogene Bedingungen
§7
(Basiswertspezifische Definitionen)
im Hinblick auf eine Aktie als Referenzwert:
Es gelten im Hinblick auf den Basiswert der Schuldverschreibungen die folgenden basiswertspezifischen
Definitionen:
„Aktie“ ist die unter „Referenzwert“ in Tabelle 2 aufgeführte Aktie.
„Aktiengesellschaft“ bezeichnet die Aktiengesellschaft, deren Aktie Referenzwert ist.
„Basispreis“ ist der in Tabelle 2 angegebene Basispreis.
„Berechnungstag“ ist jeder Tag, an dem für die Aktie an der Maßgeblichen Börse und der Maßgeblichen
Terminbörse ein Börsenhandel stattfindet.
„Feststellungskurs“ bezeichnet, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 8 der Emissionsbezogenen
Bedingungen oder der Ermittlung eines Ersatzpreises gemäß § 9 Absatz (2) der Emissionsbezogenen
Bedingungen, den in Tabelle 2 angegebenen Feststellungskurs, der am
Feststellungstag im
Maßgeblichen Handelssystem an der Maßgeblichen Börse festgestellt wird.
„Maßgebliche Börse“ ist, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 8 der Emissionsbezogenen
Bedingungen, die in Tabelle 2 angegebene Maßgebliche Börse.
„Maßgebliches Handelssystem“ ist das in Tabelle 2 angegebene Maßgebliche Handelssystem. Sofern
dieses nicht angegeben ist, kommt es alleine auf die Maßgebliche Börse an.
„Maßgebliche Terminbörse“ ist die in Tabelle 2 angegebene Maßgebliche Terminbörse.
„Startkurs“ bezeichnet, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 8 der Emissionsbezogenen
Bedingungen oder der Ermittlung eines Ersatzpreises gemäß § 9 Absatz (2) der Emissionsbezogenen
Bedingungen, den in Tabelle 2 angegebenen Startkurs, der am Starttag im Maßgeblichen
Handelssystem an der Maßgeblichen Börse festgestellt wird. Der Startkurs wird nach seiner Feststellung
nach § 3 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht.
§8
(Anpassungen)
im Hinblick auf eine Aktie als Referenzwert:
(1)
Gibt die Aktiengesellschaft einen Potenziellen Anpassungsgrund bekannt, prüft die Emittentin
nach billigem Ermessen, ob der Potenzielle Anpassungsgrund einen verwässernden oder
werterhöhenden Einfluss auf den theoretischen Wert der Aktie hat. Kommt die Emittentin zu dem
Ergebnis, dass ein solcher Einfluss vorliegt, ist sie berechtigt, Anpassungen vorzunehmen, die ihr
nach billigem Ermessen angemessen erscheinen, um diesen Einfluss zu berücksichtigen. Hierbei
ist die Emittentin berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Vorgehensweise einer Terminbörse, an
der Optionen oder Terminkontrakte bezogen auf die Aktie gehandelt werden, für die Anpassung
als Richtlinie zu verwenden. Folgende Umstände sind dabei als „Potenzieller Anpassungsgrund“
zu qualifizieren:
(a)
eine Unterteilung, Zusammenlegung oder Gattungsänderung der betreffenden Aktien
(sofern dies nicht zu einem Fusionsereignis führt) sowie die unentgeltliche Ausschüttung
oder Zuteilung von Aktien an bestehende Aktionäre mittels Bonusaktien, Gratisaktien oder
ähnlicher Maßnahmen;
(b)
eine Zuteilung oder Dividende an die Aktionäre der Aktiengesellschaft der Aktie in Form
von (A) Aktien oder (B) sonstigen Aktien oder Wertpapieren, die dem Berechtigten in
gleichem Umfang oder anteilsmäßig wie einem Aktionär ein Recht auf Zahlung einer
Dividende und/oder des Liquidationserlöses gewähren, oder (C) Aktien oder sonstigen
Wertpapieren eines anderen Unternehmens, die von der Gesellschaft aufgrund einer
Abspaltung, Ausgliederung oder einer ähnlichen Transaktion unmittelbar oder mittelbar
erworben wurden oder gehalten werden, oder (D) sonstigen Wertpapieren, Rechten,
Optionsscheinen oder Vermögenswerten, für die jeweils eine unter dem (nach billigem
Ermessen der Emittentin festgestellten) aktuellen Marktpreis liegende Gegenleistung (Geld
oder Sonstiges) erbracht wird;
(c)
eine außerordentliche Dividende;
7
(2)
(d)
eine Einzahlungsaufforderung für nicht voll einbezahlte Aktien;
(e)
andere Fälle, die einen verwässernden oder werterhöhenden Einfluss auf den
theoretischen Wert der Aktie haben können.
Sollte
(a)
bezüglich der Aktie nach billigem Ermessen der Emittentin die Liquidität an der
Maßgeblichen Börse deutlich abnehmen;
(b)
alle Aktien oder alle wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft verstaatlicht oder
enteignet werden oder in sonstiger Weise auf eine Regierungsstelle, Behörde oder
sonstige staatliche Stelle übertragen werden müssen,
(c)
aus irgendeinem Grund (außer im Fall eines Zusammenschlusses, für den dann die
Regelungen in Absatz (3) gelten) die Notierung oder der Handel der Aktie an der
Maßgeblichen Börse eingestellt werden oder die Einstellung von der Maßgeblichen Börse
angekündigt werden;
ist die Emittentin berechtigt, das Anleiherecht nach billigem Ermessen anzupassen bzw. die
Schuldverschreibungen gemäß § 10 der Emissionsbezogenen Bedingungen zu kündigen.
(3)
Falls die Notierung oder sonstige Einbeziehung der Aktie an der Maßgeblichen Börse eingestellt
wird, eine Notierung oder Einbeziehung jedoch an einer anderen Börse besteht oder
aufgenommen wird, ist die Emittentin ferner berechtigt, eine andere Börse oder ein anderes
Handelssystem für die Aktie als neue Maßgebliche Börse (die „Ersatzbörse“) zu bestimmen und
dadurch ihr gegebenenfalls notwendig erscheinende Anpassungen nach billigem Ermessen
vorzunehmen. Im Fall einer solchen Ersetzung gilt jede in diesen Anleihebedingungen enthaltene
Bezugnahme auf die Maßgebliche Börse fortan als Bezugnahme auf die Ersatzbörse.
Sollte die Maßgebliche Terminbörse
(a)
bei den auf die Aktie gehandelten Options- oder Terminkontrakten eine Anpassung
ankündigen oder vornehmen; oder
(b)
den Handel von Options- oder Terminkontrakten bezogen auf die Aktie einstellen oder
beschränken; oder
(c)
die vorzeitige Abrechnung auf gehandelte Options- oder Terminkontrakte bezogen auf die
Aktie ankündigen oder vornehmen; oder
(d)
eine andere Anpassung ankündigen oder vornehmen, die nach billigem Ermessen der
Emittentin wesentlich ist,
ist die Emittentin berechtigt, eine neue Maßgebliche Terminbörse (die „Ersatzterminbörse“) zu
bestimmen und ihr dadurch gegebenenfalls notwendig erscheinende Anpassungen nach billigem
Ermessen vorzunehmen oder die zur Bestimmung der zahlbaren Beträge notwendigen
Parameter nach billigem Ermessen anzupassen. Im Fall einer Ersetzung gilt jede in diesen
Bedingungen enthaltene Bezugnahme auf die Maßgebliche Terminbörse fortan als Bezugnahme
auf die Ersatzterminbörse.
(4)
Im Fall
(a)
einer Konsolidierung, Verschmelzung, eines Zusammenschlusses oder eines
verbindlichen Aktientauschs der Aktiengesellschaft der Aktie mit einer anderen Person
oder Gesellschaft,
(b)
einer Übertragung der Aktie oder einer Verpflichtung zu einer solchen Übertragung an eine
andere Gesellschaft oder Person oder
(c)
einer Übernahme der Aktie insgesamt oder zum Teil durch eine andere Gesellschaft oder
Person bzw. wenn eine andere Gesellschaft oder Person das Recht hat, die Aktie
insgesamt oder zum Teil zu erhalten (der „Zusammenschluss“),
nimmt die Emittentin etwaige Anpassungen nach billigem Ermessen vor. Hierbei ist die Emittentin
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Vorgehensweise einer Terminbörse, an der Optionen
oder Terminkontrakte bezogen auf die Aktie gehandelt werden, für die Anpassung als Richtlinie
zu verwenden.
(5)
Bei anderen als den in den Absätzen (1) bis (4) bezeichneten Ereignissen, die nach billigem
Ermessen der Emittentin eine Anpassung als angemessen erscheinen lassen, wird die Emittentin
eine Anpassung nach billigem Ermessen vornehmen.
8
(6)
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einer Aktiengesellschaft stellt kein Anpassungsereignis
dar.
(7)
Anpassungen und Festlegungen nach den vorstehenden Absätzen werden durch die Emittentin
nach § 315 BGB im billigen Ermessen vorgenommen und sind, sofern nicht ein offensichtlicher
Fehler vorliegt, für alle Beteiligten bindend. Die Emittentin haftet dafür, dass sie im
Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen Festlegungen und Anpassungen vornimmt,
nicht vornimmt oder sonstige Maßnahmen trifft oder unterlässt, nur, wenn und soweit sie die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verletzt hat. Die Emittentin wird die Anpassungen sowie
den Zeitpunkt ihrer erstmaligen Anwendung gemäß § 3 der Allgemeinen Bedingungen
veröffentlichen.
§9
(Marktstörung)
(1)
Wenn am Starttag bzw. am Feststellungstag an dem für die Feststellung des Startkurses bzw. des
Feststellungskurses relevanten Zeitpunkt bzw. innerhalb einer Stunde davor eine Marktstörung
gemäß Absatz (3) eintritt oder vorliegt oder aus anderen Gründen keine Kursfeststellung oder
Kursveröffentlichung für die Aktie stattfindet, so gilt im Hinblick auf die Aktie als Starttag bzw. als
Feststellungstag der nächstfolgende Berechnungstag, an dem keine Marktstörung mehr vorliegt.
Bei einer Verschiebung des Feststellungstags verschiebt sich gegebenenfalls der Zinstermin und
gegebenenfalls der Rückzahlungstag entsprechend, ohne dass aufgrund dieser Verschiebung
Zinsen oder sonstige Zahlungen zu leisten sind.
(2)
Wenn der Starttag bzw. der Feststellungstag aufgrund der Bestimmungen von Absatz (1) um acht
Berechnungstage verschoben worden ist und auch an diesem Tag die Marktstörung fortbesteht,
wird die Emittentin einen „Ersatzpreis“ für die Aktie ermitteln.
„Ersatzpreis“ ist der von der Emittentin nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB, unter
Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten – ggf. unter
Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen – bestimmte Preis der Aktie.
(3)
Eine „Marktstörung“ bedeutet
Einschränkung des Handels
die
vorübergehende
Suspendierung
oder
wesentliche
(i)
an der Maßgeblichen Börse allgemein oder
(ii)
einer Aktie an der Maßgeblichen Börse oder
(iii)
in einem Termin- oder Optionskontrakt in Bezug auf die Aktie an der Maßgeblichen
Terminbörse,
sofern dieser Umstand nach billigem Ermessen der Emittentin für die Bewertung der
Schuldverschreibungen
bzw.
für
die
Erfüllung
der
Verpflichtungen
aus
den
Schuldverschreibungen durch die Emittentin wesentlich ist. Eine Beschränkung der Stunden oder
Anzahl der Tage, an denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die
Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung beruht.
§ 10
(Außerordentliche Kündigung der Schuldverschreibungen durch die Emittentin)
(1)
Wenn nach Ansicht der Emittentin eine Anpassung gemäß § 8 der Emissionsbezogenen
Bedingungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich ist oder wenn die Emittentin
gemäß § 8 der Emissionsbezogenen Bedingungen zur Kündigung berechtigt ist, so hat die
Emittentin das Recht, die Schuldverschreibungen vorzeitig durch Bekanntmachung gemäß § 3
der Allgemeinen Bedingungen unter Angabe des nachstehend definierten Kündigungsbetrags zu
kündigen. Die Kündigung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gemäß § 3 der
Allgemeinen Bedingungen (der „Kündigungstag“).
Ist die Handelbarkeit der Aktie bzw. die Handelbarkeit oder Liquidität von Termin- oder
Optionskontrakten auf die Aktie an der Börse bzw. der Maßgeblichen Terminbörse dauerhaft
eingeschränkt und liegen die Voraussetzungen für Anpassungsmaßnahmen nach § 8 der
Emissionsbezogenen Bedingungen nicht vor, so hat die Emittentin das Recht, die
Schuldverschreibungen mit einer Frist von acht Bankgeschäftstagen vorzeitig durch
9
Bekanntmachung gemäß § 3 der Allgemeinen Bedingungen unter Angabe des nachstehend
definierten Kündigungsbetrags zu kündigen.
(2)
Im Falle einer Kündigung zahlt die Emittentin an jeden Anleihegläubiger innerhalb von
achtBankgeschäftstagen nach dem Kündigungstag einen Betrag je Schuldverschreibung (der
„Kündigungsbetrag“), der von der Emittentin nach billigem Ermessen - ggf. unter Heranziehung
eines unabhängigen Sachverständigen - gemäß § 315 BGB als angemessener Marktpreis einer
Schuldverschreibung ermittelt wird. Die Rechte aus diesen Schuldverschreibungen erlöschen mit
Zahlung des Kündigungsbetrags.
10
Annex zu den Anleihebedingungen
Tabelle 1 – ergänzend zu Teil A. Produktbezogene Bedingungen
WKN der
Schuldverschreibungen
ISIN der Schuldverschreibungen
Gesamtnennbetrag der
Schuldverschreibungen /
Stückelung der
Schuldverschreibungen /
Anzahl der
Schuldverschreibungen
Reduzierter
Nennbetrag /
Teilrückzahlungsfaktor /
Teilrückzahlungstag(e)
Starttag /
Emissionstag /
Feststellungstag /
Rückzahlungstag /
Zinssatz p.a. /
Zinstagequotient
Zinsbetrag
Barriere (in
% des
Startkurses)
Zinstermine
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3D5
DE000BLB3D50
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3D6
DE000BLB3D68
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3D7
BLB3P2
DE000BLB3D76
DE000BLB3P23
EUR 50.000.000,00 /
EUR 500,00 /
0,50 /
29.07.2016
24.07.2015 /
29.07.2015 /
03.08.2018 /
10.08.2018 /
75,00
29.07.2016 /
31.07.2017 /
10.08.2018
24.07.2015 /
29.07.2015 /
03.08.2018 /
10.08.2018 /
3,00 % /
Act/Act
(ICMA)
3,10 % /
Act/Act
(ICMA)
0,50 /
29.07.2016
29.07.2016 /
31.07.2017 /
10.08.2018
24.07.2015 /
29.07.2015 /
03.08.2018
10.08.2018 /
2,80 % /
Act/Act
(ICMA)
EUR 500,00 /
29.07.2016 /
31.07.2017 /
10.08.2018
28.08.2015 /
EUR 500,00 /
0,50 /
29.07.2016
EUR 500,00 /
11
EUR 30,00
EUR 15,08
EUR 15,41
75,00
EUR 31,00
EUR 15,58
EUR 15,92
75,00
EUR 28,00
EUR 14,08
EUR 14,38
75,00
EUR 1.000,00 /
50.000
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3P8
DE000BLB3P98
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3QA
BLB3Q4
EUR 500,00 /
0,50 /
19.08.2016
02.09.2015 /
07.09.2018 /
14.09.2018 /
02.09.2016 /
04.09.2017 /
14.09.2018
14.08.2015 /
19.08.2015 /
24.08.2018 /
31.08.2018 /
3,00 % /
Act/Act
(ICMA)
19.08.2016 /
21.08.2017 /
31.08.2018
2,10 % /
Act/Act
(ICMA)
EUR 30,00
EUR 15,08
EUR 15,41
75,00
DE000BLB3P80
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3P9
0,50 /
02.09.2016
DE000BLB3QA1
DE000BLB3Q48
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
EUR 500,00 /
0,50 /
19.08.2016
EUR 500,00 /
0,50 /
19.08.2016
EUR 500,00 /
0,50 /
09.09.2016
12
EUR 21,00
EUR 10,56
EUR 10,79
14.08.2015 /
19.08.2015 /
24.08.2018 /
31.08.2018 /
75,00
19.08.2016 /
21.08.2017 /
31.08.2018
14.08.2015 /
19.08.2015 /
24.08.2018 /
31.08.2018 /
2,70 % /
Act/Act
(ICMA)
19.08.2016 /
21.08.2017 /
31.08.2018
04.09.2015 /
09.09.2015 /
14.09.2018 /
21.09.2018 /
2,50 % /
Act/Act
(ICMA)
EUR 27,00
EUR 13,57
EUR 13,87
75,00
EUR 25,00
EUR 12,57
EUR 12,84
75,00
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3Q5
DE000BLB3Q55
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3Q6
DE000BLB3Q63
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3RR
DE000BLB3RR3
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3RS
BLB3SN
DE000BLB3RS1
DE000BLB3SN0
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
EUR 500,00 /
0,50 /
09.09.2016
EUR 500,00 /
0,50 /
09.09.2016
EUR 500,00 /
0,50 /
23.09.2016
EUR 500,00 /
0,50 /
05.10.2016
EUR 500,00 /
0,50 /
13
09.09.2016 /
11.09.2017 /
21.09.2018
04.09.2015 /
09.09.2015 /
14.09.2018 /
21.09.2018 /
2,50 % /
Act/Act
(ICMA)
09.09.2016 /
11.09.2017 /
21.09.2018
04.09.2015 /
09.09.2015 /
14.09.2018 /
21.09.2018 /
2,60 % /
Act/Act
(ICMA)
09.09.2016 /
11.09.2017 /
21.09.2018
18.09.2015 /
23.09.2015 /
28.09.2018 /
05.10.2018 /
2,40 % /
Act/Act
(ICMA)
23.09.2016 /
25.09.2017 /
05.10.2018
30.09.2015 /
05.10.2015 /
05.10.2018 /
12.10.2018 /
3,10 % /
Act/Act
(ICMA)
05.10.2016 /
05.10.2017 /
12.10.2018
16.10.2015 /
21.10.2015 /
26.10.2018 /
2,60 % /
Act/Act
(ICMA)
EUR 25,00
EUR 12,57
EUR 12,84
75,00
EUR 26,00
EUR 13,07
EUR 13,36
75,00
EUR 24,00
EUR 12,07
EUR 12,33
75,00
EUR 31,00
EUR 15,58
EUR 15,92
75,00
EUR 26,00
EUR 13,00
EUR 13,25
75,00
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3TE
DE000BLB3TE7
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3UC
DE000BLB3UC9
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3VC
DE000BLB3VC7
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3VD
BLB2WA
DE000BLB3VD5
DE000BLB2WA9
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
21.10.2016
02.11.2018 /
3,10 % /
Act/Act (ICMA)
EUR 500,00 /
21.10.2016 /
23.10.2017 /
02.11.2018
06.11.2015 /
11.11.2015 /
16.11.2018 /
23.11.2018 /
11.11.2016 /
13.11.2017 /
23.11.2018
27.11.2015 /
02.12.2015 /
07.12.2018 /
14.12.2018 /
3,00 % /
Act/Act (ICMA)
02.12.2016 /
04.12.2017 /
14.12.2018
18.12.2015 /
23.12.2015 /
14.12.2018 /
21.12.2018 /
2,70 % /
Act/Act (ICMA)
23.12.2016 /
23.12.2017 /
21.12.2018
18.12.2015 /
23.12.2015 /
14.12.2018 /
21.12.2018 /
3,30 % /
Act/Act (ICMA)
23.12.2016 /
23.12.2017 /
21.12.2018
15.01.2016 /
20.01.2016 /
3,00 % /
Act/Act (ICMA)
0,50 /
11.11.2016
EUR 500,00 /
0,50 /
02.12.2016
EUR 500,00 /
0,50 /
23.12.2016
EUR 500,00 /
0,50 /
23.12.2016
EUR 500,00 /
14
EUR 31,00
EUR 15,58
EUR 15,92
70,00
EUR 30,00
EUR 15,08
EUR 15,41
70,00
EUR 27,00
EUR 13,57
EUR 13,87
70,00
EUR 33,00
EUR 16,50
EUR 16,41
75,00
EUR 30,00
EUR 15,00
EUR 14,92
70,00
50.000
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3WB
DE000BLB3WB7
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3W5
DE000BLB3W57
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3W6
DE000BLB3W65
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3V3
BLB3X6
DE000BLB3V33
DE000BLB3X64
EUR 50.000.000,00 /
0,50 /
20.01.2017
25.01.2019 /
01.02.2019 /
3,60 % /
Act/Act (ICMA)
EUR 500,00 /
20.01.2017
22.01.2018
01.02.2019
15.01.2016 /
20.01.2016 /
25.01.2019 /
01.02.2019 /
20.01.2017 /
22.01.2018 /
01.02.2019
12.02.2016 /
17.02.2016 /
22.02.2019 /
01.03.2019 /
3,20 % /
Act/Act (ICMA)
17.02.2017 /
19.02.2018 /
01.03.2019
12.02.2016 /
17.02.2016 /
22.02.2019 /
01.03.2019 /
4,00 % /
Act/Act (ICMA)
3,40 % /
Act/Act (ICMA)
0,50 /
24.02.2017
17.02.2017 /
19.02.2018 /
01.03.2019
19.02.2016 /
24.02.2016 /
01.03.2019 /
08.03.2019 /
2,75 % /
Act/Act (ICMA)
EUR 500,00 /
24.02.2017 /
26.02.2018 /
08.03.2019
04.03.2016 /
0,50 /
20.01.2017
EUR 500,00 /
0,50 /
17.02.2017
EUR 500,00 /
0,50 /
17.02.2017
EUR 500,00 /
15
EUR 36,00
EUR 18,10
EUR 18,49
75,00
EUR 32,00
EUR 16,09
EUR 16,44
70,00
EUR 40,00
EUR 20,11
EUR 20,55
70,00
EUR 34,00
EUR 17,09
EUR 17,47
68,00
EUR 27,50
EUR 13,83
EUR 14,13
65,00
EUR 1.000,00 /
50.000
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3X7
DE000BLB3X72
EUR 50.000.000,00 /
EUR 1.000,00 /
50.000
BLB3YQ
DE000BLB3YQ1
0,50 /
09.03.2017
EUR 500,00 /
0,50 /
09.03.2017
EUR 500,00 /
0,50 /
30.03.2017
16
09.03.2016 /
15.03.2019 /
22.03.2019 /
09.03.2017 /
09.03.2018 /
22.03.2019
04.03.2016 /
09.03.2016 /
15.03.2019 /
22.03.2019 /
4,00 % /
Act/Act (ICMA)
09.03.2017 /
09.03.2018 /
22.03.2019
24.03.2016 /
30.03.2016 /
05.04.2019 /
12.04.2019 /
3,00 % /
Act/Act (ICMA)
30.03.2017 /
03.04.2018 /
12.04.2019
2,75 % /
Act/Act (ICMA)
EUR 40,00
EUR 20,00
EUR 20,71
65,00
EUR 30,00
EUR 15,00
EUR 15,53
70,00
EUR 27,50
EUR 13,90
EUR 14,09
Tabelle 2 – ergänzend zu Teil B. Basiswertbezogene Bedingungen
im Hinblick auf eine Aktie als Referenzwert:
WKN der Schuldverschreibungen
BLB3D5
BLB3D6
BLB3D7
BLB3P2
BLB3P8
BLB3P9
ISIN der Schuldverschreibungen
DE000BLB3D50
DE000BLB3D68
DE000BLB3D76
DE000BLB3P23
DE000BLB3P80
DE000BLB3P98
BLB3QA
DE000BLB3QA1
BLB3Q4
DE000BLB3Q48
Referenzwert /
ISIN des
Referenzwerts
Startkurs
Feststellungskurs Maßgebliche Börse und
Maßgebliche Terminbörse /
Maßgebliches
Handelssystem
Basispreis (in % des
Startkurses)
BASF SE /
DE000BASF111
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
XETRA /
EUREX
100,00
Daimler AG /
DE0007100000
Siemens AG /
DE0007236101
Siemens AG /
DE0007236101
Allianz SE /
DE0008404005
BMW AG /
DE0005190003
Volkswagen AG Vz /
DE0007664039
BASF SE /
DE000BASF111
17
BLB3Q5
BLB3Q6
BLB3RR
BLB3RS
BLB3SN
BLB3TE
BLB3UC
DE000BLB3Q55
DE000BLB3Q63
DE000BLB3RR3
DE000BLB3RS1
DE000BLB3SN0
Daimler AG /
DE0007100000
Siemens AG /
DE0007236101
BMW AG /
DE0005190003
Siemens AG /
DE0007236101
BASF SE /
DE000BASF111
DE000BLB3TE7
Deutsche Telekom
AG /
DE0005557508
DE000BLB3UC9
Deutsche Telekom
AG /
DE0005557508
BLB3VC
DE000BLB3VC7
BLB3VD
DE000BLB3VD5
Daimler AG /
DE0007100000
Siemens AG /
DE0007236101
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
18
Feststellungstag
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
BLB2WA
BLB3WB
BLB3W5
BLB3W6
BLB3V3
BLB3X6
BLB3X7
BLB3YQ
DE000BLB2WA9
DE000BLB3WB7
DE000BLB3W57
DE000BLB3W65
DE000BLB3V33
DE000BLB3X64
DE000BLB3X72
DE000BLB3YQ1
Daimler AG /
DE0007100000
Siemens AG /
DE0007236101
Daimler AG /
DE0007100000
BASF SE /
DE000BASF111
BASF SE /
DE000BASF111
Daimler AG /
DE0007100000
Deutsche Telekom
AG /
DE0005557508
Siemens AG /
DE0007236101
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
Schlusskurs
des
Basiswerts
am Starttag
19
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Schlusskurs des
Basiswerts am
Feststellungstag
XETRA /
EUREX
100,00
Teil 2 – Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen
Die Angaben in diesem Teil 2 – Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen – sind zusammen
mit den Regelungen im Kapitel IV. „Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere“ des Basisprospekts
zu lesen. Die nachfolgenden Abschnittsangaben beziehen sich auf den entsprechenden Abschnitt
des Kapitels IV. „Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere“ in dem Basisprospekt.
1. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem
Angebot beteiligt sind, einschließlich Interessenkonflikten (Abschnitt IV.1)
Abgesehen von den Angaben in Kapitel II 2. „Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen“ im
Basisprospekt bestehen im Hinblick auf die Emission der Schuldverschreibungen gegenwärtig keine
Interessen bzw. Interessenkonflikte bei der Emittentin oder ihren Geschäftsführungsmitgliedern oder mit
der Emission befassten Angestellten, die für dieses Angebot von ausschlaggebender Bedeutung sind.
2. Gegenstand der Endgültigen Bedingungen (Abschnitt IV.2)
WKN
ISIN Code
BLB3D5
BLB3D6
BLB3D7
BLB3P2
BLB3P8
BLB3P9
BLB3QA
BLB3Q4
BLB3Q5
BLB3Q6
BLB3RR
BLB3RS
BLB3SN
BLB3TE
BLB3UC
BLB3VC
BLB3VD
BLB2WA
BLB3WB
BLB3W5
BLB3W6
BLB3V3
BLB3X6
BLB3X7
BLB3YQ
DE000BLB3D50
DE000BLB3D68
DE000BLB3D76
DE000BLB3P23
DE000BLB3P80
DE000BLB3P98
DE000BLB3QA1
DE000BLB3Q48
DE000BLB3Q55
DE000BLB3Q63
DE000BLB3RR3
DE000BLB3RS1
DE000BLB3SN0
DE000BLB3TE7
DE000BLB3UC9
DE000BLB3VC7
DE000BLB3VD5
DE000BLB2WA9
DE000BLB3WB7
DE000BLB3W57
DE000BLB3W65
DE000BLB3V33
DE000BLB3X64
DE000BLB3X72
DE000BLB3YQ1
3. Angaben über die anzubietenden Schuldverschreibungen (Abschnitt IV.3)
Ermächtigung
WKN der
Schuldverschreibungen
BLB3D5
Beschluss des Vorstands vom
17.12.2014 / 21.12.2015
ISIN der Schuldverschreibungen
Emissionstag
DE000BLB3D50
29.07.2015
20
BLB3D6
BLB3D7
BLB3P2
BLB3P8
BLB3P9
BLB3QA
BLB3Q4
BLB3Q5
BLB3Q6
BLB3RR
BLB3RS
BLB3SN
BLB3TE
BLB3UC
BLB3VC
BLB3VD
BLB2WA
BLB3WB
BLB3W5
BLB3W6
BLB3V3
BLB3X6
BLB3X7
BLB3YQ
DE000BLB3D68
DE000BLB3D76
DE000BLB3P23
DE000BLB3P80
DE000BLB3P98
DE000BLB3QA1
DE000BLB3Q48
DE000BLB3Q55
DE000BLB3Q63
DE000BLB3RR3
DE000BLB3RS1
DE000BLB3SN0
DE000BLB3TE7
DE000BLB3UC9
DE000BLB3VC7
DE000BLB3VD5
DE000BLB2WA9
DE000BLB3WB7
DE000BLB3W57
DE000BLB3W65
DE000BLB3V33
DE000BLB3X64
DE000BLB3X72
DE000BLB3YQ1
29.07.2015
29.07.2015
02.09.2015
19.08.2015
19.08.2015
19.08.2015
09.09.2015
09.09.2015
09.09.2015
23.09.2015
05.10.2015
21.10.2015
11.11.2015
02.12.2015
23.12.2015
23.12.2015
20.01.2016
20.01.2016
17.02.2016
17.02.2016
24.02.2016
09.03.2016
09.03.2016
30.03.2016
4. Angaben über den zu Grunde liegenden Basiswert (Abschnitt IV.4)
Der Referenzwert sowie nähere Angaben zu diesem sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
Informationen über die vergangene und künftige Wertentwicklung des Referenzwerts sowie die Volatilitäten
können unter der in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Internet-Adresse eingeholt werden. Diese
Internetseite ist unbeschränkt zugänglich. Die Emittentin übernimmt für die Vollständigkeit und Richtigkeit
und für die fortlaufende Aktualisierung der auf der Internetseite enthaltenen Inhalte keine Gewähr.
WKN der
Schuldverschreibungen
ISIN der
Schuldverschreibungen
BLB3D5
DE000BLB3D50
BLB3D6
DE000BLB3D68
BLB3D7
DE000BLB3D76
BLB3P2
DE000BLB3P23
BLB3P8
DE000BLB3P80
BLB3P9
DE000BLB3P98
BLB3QA
DE000BLB3QA1
BLB3Q4
DE000BLB3Q48
BLB3Q5
DE000BLB3Q55
BLB3Q6
DE000BLB3Q63
BLB3RR
DE000BLB3RR3
Referenzwert /
ISIN des Referenzwerts
Internet-Adresse
BASF SE /
DE000BASF111
Daimler AG /
DE0007100000
Siemens AG /
DE0007236101
Siemens AG /
DE0007236101
Allianz SE /
DE0008404005
BMW AG /
DE0005190003
Volkswagen AG Vz /
DE0007664039
BASF SE /
DE000BASF111
Daimler AG /
DE0007100000
Siemens AG /
DE0007236101
BMW AG /
www.onvista.de
21
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
DE0005190003
BLB3RS
DE000BLB3RS1
BLB3SN
DE000BLB3SN0
BLB3TE
DE000BLB3TE7
BLB3UC
DE000BLB3UC9
BLB3VC
DE000BLB3VC7
BLB3VD
DE000BLB3VD5
BLB2WA
DE000BLB2WA9
BLB3WB
DE000BLB3WB7
BLB3W5
DE000BLB3W57
BLB3W6
DE000BLB3W65
BLB3V3
DE000BLB3V33
BLB3X6
DE000BLB3X64
BLB3X7
DE000BLB3X72
BLB3YQ
DE000BLB3YQ1
Siemens AG /
DE0007236101
BASF SE /
DE000BASF111
Deutsche Telekom AG /
DE0005557508
Deutsche Telekom AG /
DE0005557508
Daimler AG /
DE0007100000
Siemens AG /
DE0007236101
Daimler AG /
DE0007100000
Siemens AG /
DE0007236101
Daimler AG /
DE0007100000
BASF SE /
DE000BASF111
BASF SE /
DE000BASF111
Daimler AG /
DE0007100000
Deutsche Telekom AG /
DE0005557508
Siemens AG /
DE0007236101
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
www.onvista.de
5. Bedingungen für das Angebot (Abschnitt IV.5)
Bedingungen
□
Zeichnungsfrist ohne späteren Abverkauf
Zeichnungsbeginn
Ende der Zeichnungsfrist
X
Zeichnungsfrist und gegebenenfalls späterer Abverkauf
WKN der
Schuldverschreibungen
BLB3D5
BLB3D6
BLB3D7
BLB3P2
BLB3P8
BLB3P9
BLB3QA
BLB3Q4
BLB3Q5
BLB3Q6
BLB3RR
BLB3RS
BLB3SN
BLB3TE
BLB3UC
ISIN der
Schuldverschreibungen
DE000BLB3D50
DE000BLB3D68
DE000BLB3D76
DE000BLB3P23
DE000BLB3P80
DE000BLB3P98
DE000BLB3QA1
DE000BLB3Q48
DE000BLB3Q55
DE000BLB3Q63
DE000BLB3RR3
DE000BLB3RS1
DE000BLB3SN0
DE000BLB3TE7
DE000BLB3UC9
Zeichnungsbeginn
Ende der
Zeichnungsfrist
Die Zeichnungsfrist für die
Schuldverschreibungen ist abgelaufen
22
BLB3VC
BLB3VD
BLB2WA
BLB3WB
BLB3W5
BLB3W6
BLB3V3
BLB3X6
BLB3X7
BLB3YQ
□
DE000BLB3VC7
DE000BLB3VD5
DE000BLB2WA9
DE000BLB3WB7
DE000BLB3W57
DE000BLB3W65
DE000BLB3V33
DE000BLB3X64
DE000BLB3X72
DE000BLB3YQ1
Die Zeichnungsfrist für die
Schuldverschreibungen ist abgelaufen
22.02.2016
24.03.2016
Abverkauf ohne Zeichnungsfrist
Verkaufsbeginn
Preisfestsetzung
WKN der
Schuldverschr
eibungen
BLB3D5
BLB3D6
BLB3D7
BLB3P2
BLB3P8
BLB3P9
BLB3QA
BLB3Q4
BLB3Q5
BLB3Q6
BLB3RR
BLB3RS
BLB3SN
BLB3TE
BLB3UC
BLB3VC
BLB3VD
BLB2WA
BLB3WB
BLB3W5
BLB3W6
BLB3V3
BLB3X6
BLB3X7
BLB3YQ
ISIN der
Schuldverschreibungen
DE000BLB3D50
DE000BLB3D68
DE000BLB3D76
DE000BLB3P23
DE000BLB3P80
DE000BLB3P98
DE000BLB3QA1
DE000BLB3Q48
DE000BLB3Q55
DE000BLB3Q63
DE000BLB3RR3
DE000BLB3RS1
DE000BLB3SN0
DE000BLB3TE7
DE000BLB3UC9
DE000BLB3VC7
DE000BLB3VD5
DE000BLB2WA9
DE000BLB3WB7
DE000BLB3W57
DE000BLB3W65
DE000BLB3V33
DE000BLB3X64
DE000BLB3X72
DE000BLB3YQ1
Ausgabepreis
während
Zeichnungsfrist in % des
Nennbetrags
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
Ausgabeaufschlag in %
des
Nennbetrags
Ausgabeabschlag in
% des Nennbetrags
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,50
0,00
0,00
0,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Platzierung
Platzierungsstelle
Sämtliche Banken und
Sparkassen
Zeichnungen über die Börse(n)
Stuttgart
23
Übernahme
nein
Übernehmer
Nicht anwendbar
Angaben zum Übernahmevertrag
Nicht anwendbar
Übernahmeprovision
Nicht anwendbar
Platzierungsprovision
Nicht anwendbar
Datum des Übernahmevertrags
Nicht anwendbar
6. Zulassung zum Handel (Abschnitt IV.6)
Einbeziehung in den Freiverkehr
Börse Stuttgart
Geplantes Einbeziehungsdatum
Am jeweiligen
Emissionstag
7. Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission
Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Anleihebedingungen genannten Fällen für
Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission.
24
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten „Punkten“.
Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A – E enthalten und nummeriert (A.1 – E.7).
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von
Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu
berücksichtigen sind, kann es zu Lücken in der Nummerierung kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund
der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden
muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punktes keine relevante Information zu geben ist. In diesem
Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung des Punkts
und den Hinweis „Nicht anwendbar“.
Punkt
A.1
Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise
Warnhinweise
Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Prospekt vom 26. Februar 2016
(inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge) der Bayerischen Landesbank (die
„BayernLB“, die „Bank“ oder die „Emittentin“, und zusammen mit ihren
konsolidierten Tochtergesellschaften die „BayernLB-Gruppe“) zu verstehen.
Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die Schuldverschreibungen
auf die Prüfung des gesamten Prospekts, einschließlich der durch Verweis
einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen
Bedingungen stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche
aufgrund der in einem Prospekt, durch Verweis einbezogenen Dokumenten,
etwaigen Nachträgen sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen
enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger
auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für eine Übersetzung
des Prospekts, der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger
Nachträge und der Endgültigen Bedingungen vor Prozessbeginn zu tragen
haben. Die Emittentin bzw. die Personen, von denen der Erlass ausgeht,
können für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich etwaiger
Übersetzungen davon, haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass
die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie
zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird oder sie, wenn
sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle
erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.
A.2
—
Zustimmung
des
Emittenten oder der für die
Erstellung des Prospekts
verantwortlichen Person zur
Verwendung des Prospekts
für
die
spätere
Weiterveräußerung
oder
endgültige Platzierung von
Wertpapieren
durch
Finanzintermediäre
Die Emittentin erteilt sämtlichen Finanzintermediären ihre allgemeine
Zustimmung
zur
Verwendung
des
Prospekts
für
die
spätere
Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen.
— Angabe der Angebotsfrist, innerhalb der die
spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von
Wertpapieren durch Finanzintermediäre erfolgen kann
und für die die Zustimmung
zur Verwendung des
Prospekts erteilt wird
Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der
Schuldverschreibungen durch die Finanzintermediäre kann in dem bzw. den
Angebotsstaat(en) und während der Angebotsfrist erfolgen, vorausgesetzt der
Prospekt ist weiterhin gemäß § 9 WpPG gültig.
— Alle sonstigen klaren und
objektiven Bedingungen, an
die die Zustimmung
gebunden ist und die für die
Verwendung des Prospekts
relevant sind
„Angebotsstaat“ ist: Deutschland
„Angebotsfrist“ bezeichnet den Zeitraum beginnend ab 23.03.2016
(einschließlich) bis zum Ablauf der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß
§ 9 WpPG (einschließlich).
Die vorstehende Einwilligung entbindet die berechtigten Finanzintermediäre
nicht von der Einhaltung der für die jeweilige Emission geltenden
Verkaufsbeschränkungen und aller jeweils anwendbaren gesetzlichen
Vorschriften. Jeder Finanzintermediär ist verpflichtet, den Prospekt potenziellen
Anlegern nur zusammen mit etwaigen Nachträgen zu diesen Dokumenten
auszuhändigen.
25
— Deutlich hervorgehobener Hinweis für die
Anleger, dass Informationen
über die Bedingungen des
Angebots eines Finanzintermediärs von diesem
zum Zeitpunkt der Vorlage
des Angebots zur
Verfügung zu stellen sind
Falls ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird dieser
Finanzintermediär Anlegern Informationen über die Bedingungen des
Angebots zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage zur Verfügung stellen.
Punkt
B.1
Abschnitt B – Emittentin
Juristische und kommerzielle Bezeichnung des
Emittenten.
Juristische Bezeichnung
Bayerische Landesbank
Kommerzielle Bezeichnung
BayernLB
B.2
Sitz und Rechtsform des
Emittenten, das für den
Emittenten geltende Recht
und Land der Gründung der
Gesellschaft.
Sitz
München; die Hauptgeschäftsadresse der BayernLB ist Brienner Straße 18,
80333 München, Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsordnung
Deutsches Recht
Ort der Registrierung
Die Bayerische Landesbank ist im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter HRA 76030 eingetragen.
B.4b
Alle bereits bekannten
Trends, die sich auf den
Emittenten und die
Branchen, in denen er tätig
ist, auswirken.
Bekannte Trends, die sich auf die Bayerische Landesbank und die Branche, in
der sie tätig ist, auswirken, sind insbesondere sinkende Margen aufgrund der
intensiven Wettbewerbssituation vor allem um Groß- und Mittelstandskunden
bei sinkender Kreditnachfrage (wobei zunehmend auch Nichtbanken
Marktanteile gewinnen und der Wettbewerb in den Kernsegmenten der
BayernLB auch als sich unmittelbar auf die BayernLB auswirkender
Preiswettbewerb ausgetragen wird) und das anhaltende, historisch niedrige
Zinsniveau einerseits, sowie starre Kostenstrukturen aufgrund komplexer
Organisations- und IT-Anforderungen und steigende Kosten aufgrund der
weiterhin zunehmenden und komplexer werdenden regulatorischen Vorgaben
und Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die qualitative und quantitative
Eigenkapitalaustattung und Liquiditätsbasis, andererseits. Diese Trends führen
zu sinkenden Renditen im Bankgeschäft in einem durch konjunkturelle
Unsicherheiten geprägten europäischen Marktumfeld.
B.5
Ist der Emittent Teil einer
Gruppe, Beschreibung der
Gruppe und Stellung des
Emittenten innerhalb dieser
Gruppe.
Die Bayerische Landesbank ist die Muttergesellschaft eines Konzerns, der
zum 30. Juni 2015 unter anderem 14 in den Konzernabschluss einbezogene
und 95 nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen
umfasste. Zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
gehört insbesondere die Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Berlin (DKB).
B.9
Liegen Gewinnprognosen
oder –schätzungen vor, ist
der entsprechende Wert
anzugeben.
Nicht anwendbar. Es liegen keine Gewinnprognosen oder Gewinnschätzungen
im Sinne von Ziffer 8 des Annex XI der Prospektverordnung vor.
B.10
Art etwaiger Beschränkungen im Bestätigungsvermerk
zu den historischen
Nicht anwendbar. Die jeweiligen Bestätigungsvermerke enthalten keine
Beschränkungen.
26
Finanzinformationen.
B.12
Ausgewählte wesentliche
historische Finanzinformationen über den
Emittenten, die für jedes
Geschäftsjahr des von den
historischen Finanzinformationen abgedeckten
Zeitraums und für jeden
nachfolgenden
Zwischenberichtszeitraum
vorgelegt werden, sowie
Vergleichsdaten für den
gleichen Zeitraum des
vorangegangenen
Geschäftsjahres, es sei
denn, diese Anforderung ist
durch die Vorlage der
Bilanzdaten zum Jahresende
erfüllt.
Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung für 2014 (im
Vergleich zu 2013)
(aus dem Konzernabschluss 2014 nach den International Financial Reporting
Standards („IFRS“), wie sie in der Europäischen Union gelten)
01.01.-31.12.2014
in Mio. Euro
(geprüft)
Zinsüberschuss
01.01.(*)
31.12.2013
in Mio. Euro
(geprüft)
1.671
1.679
–1.498
–320
Provisionsüberschuss
249
211
Ergebnis aus der
Fair Value Bewertung
–25
227
Ergebnis aus
Sicherungsgeschäften
(Hedge Accounting)
–70
–27
Ergebnis aus
Finanzanlagen
419
125
–
41
–1.171
–1.323
–4
–5
Sonstiges Ergebnis
114
196
Restrukturierungs-ergebnis
–33
–164
–348
639
99
–126
–249
512
Ergebnis aus
aufgegebenen
Geschäftsbereichen
–1.070
–381
Ergebnis nach Steuern
–1.320
131
–
–4
–1.320
127
Risikovorsorge im
Kreditgeschäft
Ergebnis aus at-Equity
bewerteten Unternehmen
Verwaltungsaufwand
Aufwand für
Bankenabgaben
Ergebnis vor Steuern
Ertragsteuern
Ergebnis aus
fortgeführten
Geschäftsbereichen
Ergebnisanteil
Konzernfremder
Konzernergebnis
(*)
Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2013 wurden im Konzernabschluss 2014
zur Wiedergabe von Reklassifizierungen nach IFRS 5 angepasst.
Ausgewählte Bilanzpositionen zum 31. Dezember 2014 (im Vergleich zum
31. Dezember 2013)
(aus dem Konzernabschluss 2014 nach IFRS)
31.12.2014
in Mio. Euro
(geprüft)
27
31.12.2013
in Mio. Euro
(geprüft)
Forderungen an
Kreditinstitute
37.091
Forderungen an Kunden
134.017
43.470
137.972
(*)
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
64.138
71.191
Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
81.635
86.183
Verbriefte Verbindlichkeiten
44.285
52.964
4.722
4.984
Eigenkapital
11.789
14.886
Bilanzsumme
232.124
255.483
Nachrangkapital
(*)
Anpassung gemäß International Accounting Standards (IAS) 8.22
Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das erste
Halbjahr 2015 (im Vergleich zum ersten Halbjahr 2014)
(aus dem "BayernLB Konzern-Zwischenbericht – 1. Halbjahr 2015", der
verkürzte konsolidierte Zwischenfinanzinformationen für den Zeitraum vom
1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015 enthält (IFRS))
Zinsüberschuss
01.01.-30.06.2014
in Mio. Euro
(ungeprüft)
(ungeprüft)
824
831
13
45
Provisionsüberschuss
110
116
Ergebnis aus der
Fair Value Bewertung
-52
140
Ergebnis aus
Sicherungsgeschäften
(Hedge Accounting)
-5
-13
207
-92
Verwaltungsaufwand
-560
-537
Aufwand aus
Bankenabgabe und
Einlagensicherung
-147
-2
Sonstiges Ergebnis
44
53
Restrukturierungsergeb
nis
-2
-12
433
527
-123
-64
310
463
Risikovorsorge im
Kreditgeschäft
Ergebnis aus
Finanzanlagen
Ergebnis vor Steuern
Ertragsteuern
Ergebnis aus
fortgeführten
Geschäftsbereichen
2
01.01.-30.06.2015
in Mio. Euro
Dieser Wert enthält nur den Aufwand aus Bankenabgabe
28
2
Ergebnis aus
aufgegebenen
Geschäftsbereichen
-
-311
Ergebnis nach
Steuern
310
153
Ergebnisanteil
Konzernfremder
-
2
310
155
Konzernergebnis
Ausgewählte Bilanzpositionen zum 30. Juni 2015 (im Vergleich zum 31.
Dezember 2014)
(aus dem "BayernLB Konzern-Zwischenbericht – 1. Halbjahr 2015", der
verkürzte konsolidierte Zwischenfinanzinformationen für den Zeitraum vom
1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015 enthält (IFRS))
30.06.2015
in Mio. Euro
31.12.2014
in Mio. Euro
(ungeprüft)
(geprüft)
Forderungen an
Kreditinstitute
33.536
37.091
Forderungen an
Kunden
134.267
134.017
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
63.158
64.138
Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
81.384
81.635
Verbriefte
Verbindlichkeiten
40.064
44.285
Nachrangkapital
4.724
4.722
12.082
11.789
224.526
232.124
Eigenkapital
Bilanzsumme
Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung zum
30. September 2015 (im Vergleich zum 30. September 2014)
(aus dem Konzern-Finanzbericht 30. September 2015)
(der Konzern-Finanzbericht 30. September 2015 wurde auf freiwilliger Basis
erstellt und enthält nicht alle nach den IFRS (IAS 34 –
Zwischenberichterstattung) erforderlichen Bestandteile und Angaben und
wurde nicht vollständig nach den Ausweis- und Bewertungsvorschriften der
IFRS ermittelt. Der Konzern-Finanzbericht – 30. September 2015 wurde vom
Abschlussprüfer der BayernLB weder geprüft noch wurde eine prüferische
Durchsicht vorgenommen)
01.01.-30.09.2015
in Mio. Euro
(ungeprüft)
Zinsüberschuss
Risikovorsorge im
Kreditgeschäft
29
01.01.-30.09.2014
in Mio. Euro
(ungeprüft)
1.223
1.251
– 32
– 84
Provisionsüberschuss
167
168
Ergebnis aus der
Fair Value Bewertung
– 65
186
Ergebnis aus
Sicherungsgeschäften
(Hedge Accounting)
– 19
– 51
Ergebnis aus
Finanzanlagen
242
– 140
Verwaltungsaufwand
– 842
– 825
Aufwand aus
Bankenabgabe und
Einlagensicherung
– 147
–2
Sonstiges Ergebnis
50
74
Restrukturierungserge
bnis
–3
– 16
Ergebnis vor Steuern
574
561
– 148
– 51
Ergebnis aus
fortgeführten
Geschäftsbereichen
426
509
Ergebnis aus
aufgegebenen
Geschäftsbereichen
0
– 1.071
426
– 561
0
0
426
– 561
Ertragsteuern
Ergebnis nach Steuern
Ergebnisanteil
Konzernfremder
Konzernergebnis
Ausgewählte Bilanzpositionen zum 30. September 2015 (im Vergleich
zum 31. Dezember 2014)
(aus dem Konzern-Finanzbericht 30. September 2015)
(der Konzern-Finanzbericht 30. September 2015 wurde auf freiwilliger Basis
erstellt und enthält nicht alle nach den IFRS (IAS 34 –
Zwischenberichterstattung) erforderlichen Bestandteile und Angaben und
wurde nicht vollständig nach den Ausweis- und Bewertungsvorschriften der
IFRS ermittelt. Der Konzern-Finanzbericht – 30. September 2015 wurde vom
Abschlussprüfer der BayernLB weder geprüft noch wurde eine prüferische
Durchsicht vorgenommen)
30.09.2015
in Mio. Euro
(ungeprüft)
31.12.2014
in Mio. Euro
(geprüft)
Forderungen an
Kreditinstitute
30.334
37.091
Forderungen an
Kunden
134.010
134.017
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
60.884
64.138
30
Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
83.318
81.635
Verbriefte
Verbindlichkeiten
39.223
44.285
Nachrangkapital
4.422
4.722
12.191
11.789
220.856
232.124
Eigenkapital
Bilanzsumme
Eine Erklärung, dass sich
die Aussichten des
Emittenten seit dem Datum
des letzten veröffentlichten
geprüften Abschlusses nicht
wesentlich verschlechtert
haben, oder beschreiben Sie
jede wesentliche
Verschlechterung.
Seit dem 31. Dezember 2014 haben sich keine wesentlichen negativen
Veränderungen in den Aussichten der Bayerischen Landesbank ergeben.
Eine Beschreibung wesentlicher Veränderungen bei
Finanzlage oder
Handelsposition des
Emittenten, die nach dem
von den historischen
Finanzinformationen
abgedeckten Zeitraum
eingetreten sind.
Nicht anwendbar. Seit dem 30. September 2015 (Datum der letzten
Zwischenfinanzinformation der Bayerischen Landesbank) haben sich keine
wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage der BayernLB-Gruppe
ergeben.
B.13
Beschreibung aller
Ereignisse aus der jüngsten
Zeit der Geschäftstätigkeit
des Emittenten, die für die
Bewertung seiner
Zahlungsfähigkeit in hohem
Maße relevant sind.
Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit der
Geschäftstätigkeit, die für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin
in hohem Maße relevant sind.
B.14
Ist der Emittent Teil einer
Gruppe, Beschreibung der
Gruppe und der Stellung des
Emittenten innerhalb dieser
Gruppe.
Ist der Emittent von anderen
Unternehmen der Gruppe
abhängig, ist dies klar
anzugeben.
Zur Organisationsstruktur siehe unter B.5
Beschreibung der
Haupttätigkeiten des
Emittenten.
In ihrem Kerngeschäft positioniert sich die Bayerische Landesbank seit 2009
als fokussierte Kundenbank mit einer universalbanknahen, breiten
Produktpalette und regionalem Schwerpunkt auf Bayern und Deutschland,
ergänzt durch selektives Geschäft außerhalb Deutschlands. Im Zentrum des
Geschäftsmodells stehen das Geschäft mit Privat-, Firmen- und
Immobilienkunden, insbesondere im Mittelstand, mit Asset-ManagementKunden, mit Sparkassen als Kunden und strategischen Vertriebs- und
Refinanzierungspartnern sowie mit der öffentlichen Hand. Das internationale
Geschäft konzentriert sich auf die Begleitung deutscher Kunden ins Ausland
sowie die Begleitung ausländischer Kunden oder Transaktionen mit
Deutschlandbezug. Das operative Kerngeschäft der BayernLB-Gruppe umfasst
die BayernLB-Geschäftsfelder „Corporates & Mittelstand“, „Immobilien &
Sparkassen/Verbund“ und „Financial Markets“ sowie die Deutsche Kreditbank
Aktiengesellschaft, Berlin. In Deutschland verfügt die Bank über eine
Hauptniederlassung in München, eine Zweigniederlassungen in Nürnberg und
Vertriebsbüros in Düsseldorf und Essen. Internationales Geschäft wird
insbesondere über Niederlassungen in London, Paris, Mailand und New York
B.15
Nicht anwendbar im Hinblick auf die Abhängigkeit von anderen Unternehmen
der Gruppe. Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe
abhängig.
31
sowie eine Repräsentanz in Moskau betrieben.
Weitere Aktivitäten der Bayerischen Landesbank bilden nicht mehr zum
Kerngeschäft
gehörende
Portfolios,
die
in
einer
internen
Restrukturierungseinheit abgebaut werden, sowie Beteiligungen und sonstiges
Nichtkerngeschäft, deren Aufgabe geplant ist.
B.16
Soweit dem Emittenten
bekannt, ob an ihm eine
unmittelbare oder mittelbare
Beteiligung oder
Beherrschungsverhältnisse
bestehen, wer diese
Beteiligung hält bzw. diese
Beherrschung ausübt und
welcher Art die
Beherrschung ist.
Punkt
C.1
Beschreibung von Art und
Gattung der angebotenen
und/oder zum Handel
zuzulassenden Wertpapiere,
einschließlich jeder
Wertpapierkennung.
Das Grundkapital der Bayerischen Landesbank beträgt EUR 2.800.000.000
und wird vollständig von der BayernLB Holding AG gehalten.
Das Grundkapital der BayernLB Holding AG wird zu rund 75 Prozent vom
Freistaat Bayern und zu rund 25 Prozent vom Sparkassenverband Bayern
gehalten, die damit jeweils einen entsprechenden indirekten Anteil an der
Bayerischen Landesbank halten.
Gemäß dem Gesetz über die Bayerische Landesbank und der Satzung der
Bayerischen Landesbank kontrollieren der Freistaat Bayern und der
Sparkassenverband Bayern die Bayerische Landesbank direkt über die
Generalversammlung und den Aufsichtsrat.
Abschnitt C – Wertpapiere
Die Schuldverschreibungen stellen Inhaberschuldverschreibungen dar, die in
einer Globalurkunde ohne Zinsschein verbrieft sind.
Die Schuldverschreibungen lauten auf einen festen Nennbetrag. Sie haben
keinen Kapitalschutz.
Es handelt sich vorliegend um Schuldverschreibungen ohne vorzeitige
Rückzahlungsmöglichkeit und mit Verzinsung. Die Höhe der Rückzahlung
sowie die Art der Tilgung sind von der Entwicklung des Basiswerts (auch
als „Referenzwert“ bezeichnet), wie in Punkt C.20 beschrieben, abhängig.
Weiterhin werden die Schuldverschreibungen verzinst. Die Verzinsung
erfolgt unabhängig von der Entwicklung des Basiswerts.
Wertpapierkennung
Die (jeweilige) internationale Wertpapier-Kennnummer (ISIN) und die
Wertpapier-Kennnummer (WKN) der (jeweiligen) Schuldverschreibungen
lauten:
ISIN
DE000BLB3D50
DE000BLB3D68
DE000BLB3D76
DE000BLB3P23
DE000BLB3P80
DE000BLB3P98
DE000BLB3QA1
DE000BLB3Q48
DE000BLB3Q55
DE000BLB3Q63
DE000BLB3RR3
DE000BLB3RS1
DE000BLB3SN0
DE000BLB3TE7
DE000BLB3UC9
DE000BLB3VC7
DE000BLB3VD5
DE000BLB2WA9
DE000BLB3WB7
DE000BLB3W57
DE000BLB3W65
DE000BLB3V33
DE000BLB3X64
32
WKN
BLB3D5
BLB3D6
BLB3D7
BLB3P2
BLB3P8
BLB3P9
BLB3QA
BLB3Q4
BLB3Q5
BLB3Q6
BLB3RR
BLB3RS
BLB3SN
BLB3TE
BLB3UC
BLB3VC
BLB3VD
BLB2WA
BLB3WB
BLB3W5
BLB3W6
BLB3V3
BLB3X6
DE000BLB3X72
DE000BLB3YQ1
BLB3X7
BLB3YQ
C.2
Währung der Wertpapieremission.
Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben.
C.5
Beschreibung etwaiger
Beschränkungen für die freie
Übertragbarkeit der
Wertpapiere.
Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei übertragbar.
C.8
Beschreibung der mit den
Wertpapieren verbundenen
Rechte einschließlich der
Rangordnung und Beschränkungen dieser Rechte.
Mit den Wertpapieren verbundene Rechte
Jede Schuldverschreibung gewährt ihrem Inhaber einen Anspruch auf
Verzinsung sowie auf Rückzahlung eines Rückzahlungsbetrags bzw. auf
Lieferung des Basiswerts am Rückzahlungstag. Eine vorzeitige
Rückzahlung der Schuldverschreibungen ist nicht vorgesehen.
Die Schuldverschreibungen sind für die Anleihegläubiger unkündbar.
Status der Wertpapiere
Die Schuldverschreibungen stellen unmittelbare, unbedingte, unbesicherte
und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin dar und haben den
gleichen Rang wie alle anderen unbesicherten, nicht nachrangigen
Verbindlichkeiten der Emittentin, unbeschadet etwaiger solcher Verbindlichkeiten, die aufgrund Gesetzes Vorrang genießen.
Beschränkung der Rechte
Die Emittentin ist unter den in den Anleihebedingungen festgelegten
Voraussetzungen zur Kündigung der Schuldverschreibungen und zu
Anpassungen der Anleihebedingungen berechtigt.
C.11
Es ist anzugeben, ob für die
angebotenen Wertpapiere ein
Antrag auf Zulassung zum
Handel gestellt wurde oder
werden soll, um sie an einem
geregelten Markt oder
anderen gleichwertigen
Märkten zu platzieren, wobei
die betreffenden Märkte zu
nennen sind.
Es ist vorgesehen,
Emissionstag
WKN der
Schuldverschreibungen
BLB3D5
BLB3D6
BLB3D7
BLB3P2
BLB3P8
BLB3P9
BLB3QA
BLB3Q4
BLB3Q5
BLB3Q6
BLB3RR
BLB3RS
BLB3SN
BLB3TE
BLB3UC
BLB3VC
BLB3VD
BLB2WA
BLB3WB
BLB3W5
33
die
Schuldverschreibungen
ISIN der
Schuldverschreibu
ngen
DE000BLB3D50
DE000BLB3D68
DE000BLB3D76
DE000BLB3P23
DE000BLB3P80
DE000BLB3P98
DE000BLB3QA1
DE000BLB3Q48
DE000BLB3Q55
DE000BLB3Q63
DE000BLB3RR3
DE000BLB3RS1
DE000BLB3SN0
DE000BLB3TE7
DE000BLB3UC9
DE000BLB3VC7
DE000BLB3VD5
DE000BLB2WA9
DE000BLB3WB7
DE000BLB3W57
ab
dem
jeweiligen
Emissionstag
29.07.2015
29.07.2015
29.07.2015
02.09.2015
19.08.2015
19.08.2015
19.08.2015
09.09.2015
09.09.2015
09.09.2015
23.09.2015
05.10.2015
21.10.2015
11.11.2015
02.12.2015
23.12.2015
23.12.2015
20.01.2016
20.01.2016
17.02.2016
BLB3W6
BLB3V3
BLB3X6
BLB3X7
BLB3YQ
DE000BLB3W65
DE000BLB3V33
DE000BLB3X64
DE000BLB3X72
DE000BLB3YQ1
17.02.2016
24.02.2016
09.03.2016
09.03.2016
30.03.2016
in den Freiverkehr der Börse(n) Stuttgart einbeziehen zu lassen. Eine
Zulassung der Schuldverschreibungen zum regulierten Markt ist nicht
beabsichtigt.
C.15
Beschreibung, wie der Wert
der Anlage durch den Wert
des Basisinstruments/der
Basisinstrumente beeinflusst
wird, es sei denn, die
Wertpapiere haben eine
Mindeststückelung von
100.000 EUR.
Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Schuldverschreibungen und dem
wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Die
vorliegenden Schuldverschreibungen sind so ausgestaltet, dass eine
Schuldverschreibung regelmäßig dann an Wert verliert, wenn der Kurs
des Basiswerts fällt.
Die Schuldverschreibungen werden am Teilrückzahlungstag durch
Zahlung des Teilrückzahlungsbetrags zurückgezahlt. Die Höhe der
Rückzahlung der Schuldverschreibungen bzw. die Art der Tilgung
(Barauszahlung oder physische Lieferung) am Rückzahlungstag hängen
von der Entwicklung des Basiswerts ab.
Rückzahlung der Schuldverschreibungen sowie gegebenenfalls
Tilgung durch physische Lieferung:
Der Rückzahlungsbetrag bzw. die Art der Tilgung wird wie folgt ermittelt:
(a)
Liegt der Feststellungskurs auf oder über der Barriere, so erfolgt die
Rückzahlung der Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag zum
Reduzierten Nennbetrag.
(b)
Ist dies nicht der Fall, so erfolgt die Tilgung der Schuldverschreibungen durch Lieferung des Basiswerts entsprechend der
Anzahl der zu liefernden Aktien. Bruchteile von Aktien werden nicht
geliefert, sondern auftretende Spitzenbeträge werden in Geld
ausgeglichen.
Anzahl der zu liefernden Aktien: je Schuldverschreibung in Höhe des
Reduzierten Nennbetrag werden eine dem Reduzierten Nennbetrag
dividiert durch den Basispreis entsprechende Anzahl von Aktien geliefert.
Basispreis (in % des Startkurses): 100,00
Startkurs. Schlusskurs des Basiswerts am Starttag
WKN
ISIN
Barriere
(in % des
Startkurses)
Starttag
BLB3D5
BLB3D6
BLB3D7
BLB3P2
BLB3P8
BLB3P9
BLB3QA
BLB3Q4
BLB3Q5
BLB3Q6
BLB3RR
BLB3RS
BLB3SN
BLB3TE
BLB3UC
DE000BLB3D50
DE000BLB3D68
DE000BLB3D76
DE000BLB3P23
DE000BLB3P80
DE000BLB3P98
DE000BLB3QA1
DE000BLB3Q48
DE000BLB3Q55
DE000BLB3Q63
DE000BLB3RR3
DE000BLB3RS1
DE000BLB3SN0
DE000BLB3TE7
DE000BLB3UC9
75,00
75,00
75,00
75,00
75,00
75,00
75,00
75,00
75,00
75,00
75,00
75,00
75,00
70,00
70,00
24.07.2015
24.07.2015
24.07.2015
28.08.2015
14.08.2015
14.08.2015
14.08.2015
04.09.2015
04.09.2015
04.09.2015
18.09.2015
30.09.2015
16.10.2015
06.11.2015
27.11.2015
34
BLB3VC
BLB3VD
BLB2WA
BLB3WB
BLB3W5
BLB3W6
BLB3V3
BLB3X6
BLB3X7
BLB3YQ
DE000BLB3VC7
DE000BLB3VD5
DE000BLB2WA9
DE000BLB3WB7
DE000BLB3W57
DE000BLB3W65
DE000BLB3V33
DE000BLB3X64
DE000BLB3X72
DE000BLB3YQ1
70,00
75,00
70,00
75,00
70,00
70,00
68,00
65,00
65,00
70,00
18.12.2015
18.12.2015
15.01.2016
15.01.2016
12.02.2016
12.02.2016
19.02.2016
04.03.2016
04.03.2016
24.03.2016
Verzinsung der Schuldverschreibungen:
Die Schuldverschreibungen werden vom Emissionstag (einschließlich) bis
zum Teilrückzahlungstag (ausschließlich) auf Grundlage ihres
Nennbetrags und ab dem Teilrückzahlungstag (einschließlich) bis zum
Rückzahlungstag (ausschließlich) auf Grundlage des Reduzierten
Nennbetrags mit dem Zinssatz verzinst.
ISIN
WKN
Reduzierter
Nennbetrag /
Teilrückzahlungsfaktor /
Teilrückzahlungstag(e)
Zinssatz
p.a.
EUR 500,00 /
BLB3D5
DE000BLB3D50
0,50 /
29.07.2016
3,00 %
EUR 500,00 /
BLB3D6
DE000BLB3D68
0,50 /
29.07.2016
3,10
EUR 500,00 /
BLB3D7
DE000BLB3D76
0,50 /
29.07.2016
2,80 %
EUR 500,00 /
BLB3P2
DE000BLB3P23
0,50 /
02.09.2016
3,00 %
EUR 500,00 /
BLB3P8
DE000BLB3P80
0,50 /
19.08.2016
2,10 %
EUR 500,00 /
BLB3P9
DE000BLB3P98
BLB3QA
DE000BLB3QA1
35
0,50 /
19.08.2016
2,70 %
EUR 500,00 /
2,50 %
0,50 /
19.08.2016
EUR 500,00 /
BLB3Q4
DE000BLB3Q48
0,50 /
09.09.2016
2,50 %
EUR 500,00 /
BLB3Q5
DE000BLB3Q55
0,50 /
09.09.2016
2,60 %
EUR 500,00 /
BLB3Q6
DE000BLB3Q63
0,50 /
09.09.2016
2,40 %
EUR 500,00 /
BLB3RR
DE000BLB3RR3
0,50 /
23.09.2016
3,10 %
EUR 500,00 /
BLB3RS
DE000BLB3RS1
0,50 /
05.10.2016
2,60 %
EUR 500,00 /
BLB3SN
DE000BLB3SN0
0,50 /
21.10.2016
3,10 %
EUR 500,00 /
BLB3TE
DE000BLB3TE7
0,50 /
11.11.2016
3,00 %
EUR 500,00 /
BLB3UC
DE000BLB3UC9
0,50 /
02.12.2016
2,70 %
EUR 500,00 /
BLB3VC
DE000BLB3VC7
0,50 /
23.12.2016
3,30 %
EUR 500,00 /
BLB3VD
DE000BLB3VD5
0,50 /
23.12.2016
3,00 %
EUR 500,00 /
BLB2WA
DE000BLB2WA9
36
0,50 /
20.01.2017
3,60 %
EUR 500,00 /
BLB3WB
DE000BLB3WB7
0,50 /
20.01.2017
3,20 %
EUR 500,00 /
BLB3W5
DE000BLB3W57
0,50 /
17.02.2017
4,00 %
EUR 500,00 /
BLB3W6
DE000BLB3W65
0,50 /
17.02.2017
3,40 %
EUR 500,00 /
BLB3V3
DE000BLB3V33
0,50 /
24.02.2017
2,75 %
EUR 500,00 /
BLB3X6
DE000BLB3X64
0,50 /
09.03.2017
4,00 %
EUR 500,00 /
BLB3X7
DE000BLB3X72
0,50 /
09.03.2017
3,00 %
EUR 500,00 /
BLB3YQ
C.16
Verfallstag oder Fälligkeitstermin
der
derivativen
Wertpapiere
–
Ausübungstermin
oder
letzter Referenztermin.
DE000BLB3YQ1
0,50 /
30.03.2017
WKN
ISIN
BLB3D5
DE000BLB3D50
BLB3D6
DE000BLB3D68
BLB3D7
DE000BLB3D76
BLB3P2
DE000BLB3P23
37
2,75 %
Feststellungstag /
Rückzahlungstag /
Zinstermine
03.08.2018 /
10.08.2018 /
29.07.2016 /
31.07.2017 /
10.08.2018
03.08.2018 /
10.08.2018 /
29.07.2016 /
31.07.2017 /
10.08.2018
03.08.2018 /
10.08.2018 /
29.07.2016 /
31.07.2017 /
10.08.2018
07.09.2018 /
14.09.2018 /
02.09.2016 /
04.09.2017 /
14.09.2018
24.08.2018 /
31.08.2018 /
BLB3P8
DE000BLB3P80
BLB3P9
DE000BLB3P98
BLB3QA
DE000BLB3QA1
BLB3Q4
DE000BLB3Q48
BLB3Q5
DE000BLB3Q55
BLB3Q6
DE000BLB3Q63
BLB3RR
DE000BLB3RR3
BLB3RS
DE000BLB3RS1
BLB3SN
DE000BLB3SN0
BLB3TE
DE000BLB3TE7
38
19.08.2016 /
21.08.2017 /
31.08.2018
24.08.2018 /
31.08.2018 /
19.08.2016 /
21.08.2017 /
31.08.2018
24.08.2018 /
31.08.2018 /
19.08.2016 /
21.08.2017 /
31.08.2018
14.09.2018 /
21.09.2018 /
09.09.2016 /
11.09.2017 /
21.09.2018
14.09.2018 /
21.09.2018 /
09.09.2016 /
11.09.2017 /
21.09.2018
14.09.2018 /
21.09.2018 /
09.09.2016 /
11.09.2017 /
21.09.2018
28.09.2018 /
05.10.2018 /
23.09.2016 /
25.09.2017 /
05.10.2018
05.10.2018 /
12.10.2018 /
05.10.2016 /
05.10.2017 /
12.10.2018
26.10.2018 /
02.11.2018 /
21.10.2016 /
23.10.2017 /
02.11.2018
16.11.2018 /
23.11.2018 /
11.11.2016 /
13.11.2017 /
23.11.2018
07.12.2018 /
14.12.2018 /
BLB3UC
DE000BLB3UC9
BLB3VC
DE000BLB3VC7
BLB3VD
DE000BLB3VD5
BLB2WA
DE000BLB2WA9
BLB3WB
DE000BLB3WB7
BLB3W5
DE000BLB3W57
BLB3W6
DE000BLB3W65
BLB3V3
DE000BLB3V33
BLB3X6
DE000BLB3X64
BLB3X7
DE000BLB3X72
39
02.12.2016 /
04.12.2017 /
14.12.2018
14.12.2018 /
21.12.2018 /
23.12.2016 /
23.12.2017 /
21.12.2018
14.12.2018 /
21.12.2018 /
23.12.2016 /
23.12.2017 /
21.12.2018
25.01.2019 /
01.02.2019 /
20.01.2017 /
22.01.2018 /
01.02.2019
25.01.2019 /
01.02.2019 /
20.01.2017 /
22.01.2018 7
01.02.2019
22.02.2019 /
01.03.2019 /
17.02.2017 /
19.02.2018 /
01.03.2019
22.02.2019 /
01.03.2019 /
17.02.2017 /
19.02.2018 /
01.03.2019
01.03.2019 /
08.03.2019 /
24.02.2017 /
26.02.2018 /
08.03.2019
15.03.2019 /
22.03.2019 /
09.03.2017 /
09.03.2018 /
22.03.2019
15.03.2019 /
22.03.2019 /
09.03.2017 /
09.03.2018 /
22.03.2019
05.04.2019 /
12.04.2019 /
BLB3YQ
DE000BLB3YQ1
30.03.2017 /
03.04.2018 /
12.04.2019
C.17
Beschreibung des
Abrechnungsverfahrens für
die derivativen Wertpapiere.
Die gemäß den Anleihebedingungen zahlbaren Beträge oder Lieferungen
erfolgen von der Emittentin an Clearstream Banking AG in ihrer Funktion als
Zahlstelle zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur
Weiterleitung an die Anleihegläubiger.
C.18
Beschreibung der Rückgabemodalitäten bei derivativen
Wertpapieren.
Die Schuldverschreibungen erlöschen am Rückzahlungstag mit der Zahlung
der unter den Schuldverschreibungen geschuldeten Beträge bzw. Übertragung
der geschuldeten Lieferung.
C.19
Ausübungspreis oder
endgültiger Referenzpreis
des Basiswerts.
Feststellungskurs: Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag
C.20
Beschreibung der Art des
Basiswerts und Angabe des
Ortes, an dem Informationen
über den Basiswert erhältlich
sind.
Typ: Aktie
Basiswert: Referenzwert
WKN der
Schuldverschreibungen
ISIN der
Schuldverschreibungen
BLB3D5
DE000BLB3D50
BLB3D6
DE000BLB3D68
BLB3D7
DE000BLB3D76
BLB3P2
DE000BLB3P23
BLB3P8
DE000BLB3P80
BLB3P9
DE000BLB3P98
BLB3QA
DE000BLB3QA1
BLB3Q4
DE000BLB3Q48
BLB3Q5
DE000BLB3Q55
BLB3Q6
DE000BLB3Q63
BLB3RR
DE000BLB3RR3
BLB3RS
DE000BLB3RS1
BLB3SN
DE000BLB3SN0
BLB3TE
DE000BLB3TE7
BLB3UC
DE000BLB3UC9
40
Referenzwert (Emittent
des Referenzwerts) /
ISIN des Referenzwerts
BASF SE /
DE000BASF111
Daimler AG /
DE0007100000
Siemens AG /
DE0007236101
Siemens AG /
DE0007236101
Allianz SE /
DE0008404005
BMW AG /
DE0005190003
Volkswagen AG Vz /
DE0007664039
BASF SE /
DE000BASF111
Daimler AG /
DE0007100000
Siemens AG /
DE0007236101
BMW AG /
DE0005190003
Siemens AG /
DE0007236101
BASF SE /
DE000BASF111
Deutsche Telekom AG /
DE0005557508
Deutsche Telekom AG /
DE0005557508
Punkt
D.2
BLB3VC
DE000BLB3VC7
BLB3VD
DE000BLB3VD5
BLB2WA
DE000BLB2WA9
BLB3WB
DE000BLB3WB7
BLB3W5
DE000BLB3W57
BLB3W6
DE000BLB3W65
BLB3V3
DE000BLB3V33
BLB3X6
DE000BLB3X64
BLB3X7
DE000BLB3X72
BLB3YQ
DE000BLB3YQ1
Daimler AG /
DE0007100000
Siemens AG /
DE0007236101
Daimler AG /
DE0007100000
Siemens AG /
DE0007236101
Daimler AG /
DE0007100000
BASF SE /
DE000BASF111
BASF SE /
DE000BASF111
Daimler AG /
DE0007100000
Deutsche Telekom AG /
DE0005557508
Siemens AG /
DE0007236101
Abschnitt D – Risiken
Zentrale Angaben zu den
zentralen Risiken, die dem
Emittenten eigen sind.
Die Bayerische Landesbank und ihre Tochtergesellschaften sind im
Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, deren
Realisierung im schlimmsten Fall dazu führen könnte, dass die BayernLB
nicht
in
der
Lage
ist,
ihre
Verpflichtungen
aus
den
Schuldverschreibungen überhaupt oder fristgerecht zu erfüllen, und dass
der Anleger sein Investment ganz oder teilweise verliert.
Die wichtigsten Risiken, denen die BayernLB und ihre Tochtergesellschaften
ausgesetzt sind, sind:
Risiken aufgrund der BayernLB-Beihilfeentscheidung
Im Zusammenhang mit der in Bezug auf die Bayerische Landesbank
ergangenen Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission vom 25. Juli
2012 in der Fassung vom 5. Februar 2013 besteht das Risiko, dass die Bank
die darin vorgesehenen Beihilferückzahlungsverpflichtungen in Höhe von
ursprünglich
EUR
4,96
Mrd.
oder
die
darin
gemachten
Restrukturierungszusagen nicht erfüllen könnte, was eine weitere
Umstrukturierung der Bank und die Aufgabe profitabler Geschäftsaktivitäten
sowie im äußersten Fall die Abwicklung der Bank nach sich ziehen könnte. Die
Beihilferückzahlungsverpflichtungen
umfassen
die
Verpflichtung
zur
Rückzahlung
einer
stillen
Einlage
des
Freistaats
Bayern
(die
„Beihilferückzahlung“). Jede (Teil-)Zahlung der Beihilferückzahlung reduziert
das Eigenkapital der Bank und kann sich nachteilig auf die aufsichtsrechtlichen
Eigenmittelquoten der Bank auswirken oder ausgewirkt haben.
Risiko aus einer Rechtsstreitigkeit mit der HETA ASSET RESOLUTION AG
Die BayernLB ist Risiken aus einer Rechtsstreitigkeit (dem so genannten
„EKEG-Prozess“) mit der HETA ASSET RESOLUTION AG (die „HETA“)
ausgesetzt.
Bei der HETA handelt es sich um die umfirmierte, im Jahr 2009 von der
Republik Österreich notverstaatlichte und in Abwicklung befindliche frühere
HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG (die „HBInt“). Im Verlauf des
Jahres 2015 trat eine massive Überschuldung der HETA zutage, die unter
anderem zur Einstellung jeglicher weiteren finanziellen Unterstützung der HETA
durch die Republik Österreich, zur Einleitung eines Abwicklungsverfahrens
nach dem österreichischen Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung
von Banken in Bezug auf die HETA und zur Verhängung eines Moratoriums für
die HETA und die betroffenen Gläubiger bis Ende Mai 2016 durch die
österreichische Finanzmarktaufsicht führte.
Im EKEG-Prozess nimmt die BayernLB die HETA gerichtlich auf Rückzahlung
41
von offenen Darlehens- und Wertpapierforderungen nebst Zinsen in Höhe von
rund EUR 2,78 Mrd. (Stand der Forderungen einschließlich Zinsen zum 31.
Dezember 2015) in Anspruch (die „BayernLB-Forderungen“). Die
Rückzahlung der BayernLB-Forderungen wird von der HETA unter Berufung
auf das österreichische Eigenkapitalersatz-Gesetz (das „EKEG“) verweigert.
Gegenstand des EKEG-Prozesses ist ferner eine Widerklage der HETA, mit der
diese, wiederum unter Berufung auf das EKEG, Tilgungs- und Zinsleistungen in
Höhe von rund EUR 3,67 Mrd. (Stand 31. Dezember 2015) zuzüglich
Nutzungsentgelte zurückfordert, welche die HBInt bereits auf von der BayernLB
an sie ausgereichte Darlehen geleistet hat (die „HETA-Gegenforderungen“).
Mit Urteil vom 8. Mai 2015 hat das Landgericht München I erstinstanzlich der
Klage der BayernLB weitgehend stattgegeben und die Widerklage der HETA
vollständig abgewiesen. Die HETA hat gegen das Urteil des Landgerichts
München I Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt. Selbiges hat
auch die BayernLB wegen der vom Landgericht München I abgelehnten
Zuständigkeit bezüglich einer Wertpapierforderung getan.
Am 11. November 2015 haben der Freistaat Bayern und die Republik
Österreich eine Vereinbarung zur Umsetzung einer Generalbereinigung der
rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der
HETA (die „MoU-Umsetzungsvereinbarung“) abgeschlossen, auf deren
Grundlage unter anderem die im Zusammenhang mit der HETA entstandenen
Rechtsstreitigkeiten zwischen der Republik Österreich, der HETA und der
BayernLB beendet wurden. Hiervon ausgenommen ist der EKEG-Prozess, der
bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung fortgeführt werden soll.
Darüber hinaus hat sich die BayernLB entsprechend der MoUUmsetzungsvereinbarung unter anderem verpflichtet, im Falle des
rechtskräftigen Obsiegens im EKEG-Prozess wegen der BayernLBForderungen höchstens mit einem Betrag von EUR 2,4 Mrd. zuzüglich Zinsen
seit dem 1. März 2015 an der Abwicklung der HETA teilzunehmen. Aufgrund
der MoU-Umsetzungsvereinbarung hat die Republik Österreich einen Betrag
von EUR 1,23 Mrd. an den Freistaat Bayern gezahlt, der von diesem an die
Republik Österreich zurückzuzahlen ist, soweit die BayernLB Zahlungen aus
der Abwicklung der HETA erhalten hat.
Bei der BayernLB verbleibt das – von ihr und ihren Rechtsberatern als gering
eingestufte – Risiko, entgegen dem erstinstanzlichen Urteil im EKEG-Prozess
rechtskräftig zur Begleichung der HETA-Gegenforderungen verurteilt zu
werden. Ein solches Szenario hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf
die Vermögens- und Finanzlage sowie die Eigenmittelausstattung der
BayernLB.
Risiken im Zusammenhang mit Eigenmittelanforderungen
Die BayernLB ist dem Risiko ausgesetzt, dass sie die kraft Gesetzes oder
aufsichtsbehördlicher Anordnung erforderlichen Eigenmittel nicht, nicht
rechtzeitig oder nur zu erhöhten Kosten beschaffen kann. Eine Verletzung oder
drohende Verletzung anwendbarer Eigenmittelanforderungen kann aufgrund
freiwilliger oder behördlich angeordneter Anpassungen der Geschäftsaktivitäten
oder der Umsetzung eines Sanierungsplans nachteilige Auswirkungen auf die
geschäftlichen Aussichten sowie die Ertrags-, Vermögens-, Finanz- und
Liquiditätslage der BayernLB haben. Sie kann ferner zur Einleitung
bankspezifischer Sanierungs-, Reorganisations- oder Abwicklungsverfahren
führen, welche unter anderem (ohne Begrenzung hierauf) eine Beteiligung der
Gläubiger nicht nachrangiger Schuldverschreibungen an der Verlustabsorption
(Bail-in) oder eine Herabschreibung oder Umwandlung in Eigenkapital von
nachrangigen Schuldverschreibungen implizieren können. Darüber hinaus
können sie zum Entzug der Bankerlaubnis oder zur Auflösung und Abwicklung
der Bank führen und in eine Insolvenz der Bank münden. Die Verletzung oder
drohende
Verletzung
anwendbarer
Eigenmittelanforderungen
hat
typischerweise nachteilige Auswirkungen auf den Marktwert der
Schuldverschreibungen und kann letzten Endes dazu führen, dass der
Gläubiger sein Investment in die Schuldverschreibungen ganz oder teilweise
verliert.
Risiko eines möglichen Kontrollwechsels
Sollte der Freistaat Bayern entscheiden, seine (indirekte) Mehrheitsbeteiligung
an der BayernLB aufzugeben, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf das
42
Rating, die Refinanzierung und damit die Liquiditäts- und Ertragslage der
BayernLB haben.
Risiken im Zusammenhang mit der europäischen Staatsschuldenkrise
Die regulatorischen und politischen Maßnahmen der europäischen
Regierungen in Reaktion auf die europäische Staatsschuldenkrise könnten sich
als unzureichend erweisen, um eine Fortsetzung oder Ausweitung der Krise zu
verhindern, was negative Auswirkungen auf die europäischen Volkswirtschaften
haben könnte und sich damit negativ auf die Geschäftstätigkeit der BayernLB
auswirken könnte.
Kreditrisiken
Die Bayerische Landesbank ist dem Risiko ausgesetzt, dass ihre Kreditnehmer,
Wertpapieremittenten oder sonstigen Kontrahenten ihre Schulden bei der Bank
nicht begleichen, was einen entsprechend negativen Effekt auf die Ertrags-,
Liquiditäts- und Finanzlage sowie die Eigenmittelausstattung der BayernLBGruppe haben würde.
Beteiligungsrisiken
Die BayernLB ist Verlust- und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit den von
ihr und ihren Tochtergesellschaften eingegangenen Beteiligungen ausgesetzt.
Marktpreisrisiken
Die BayernLB und ihre Tochtergesellschaften sind dem Risiko von Verlusten
aufgrund von Schwankungen von Marktpreisen von Finanzprodukten, an denen
sie eine Position halten, ausgesetzt.
Liquiditätsrisiko
Es besteht das Risiko, dass die Bank fällige Zahlungsverpflichtungen nicht
vollständig oder nicht zeitgerecht erfüllen oder – im Falle einer Liquiditätskrise –
Refinanzierungsmittel nicht in erforderlichem Umfang oder nur zu erhöhten
Marktsätzen beschaffen oder Aktiva nur mit Abschlägen auf die Marktpreise
veräußern kann.
Operationelle Risiken
Die BayernLB
ausgesetzt.
ist
operationellen
Risiken
einschließlich
Rechtsrisiken
Risiko eines Versagens der Risikomanagementsysteme
Es besteht das Risiko, dass sich die Risikomanagementsysteme der BayernLB
als unzureichend erweisen könnten.
Risiko einer Ratingherabstufung
Die BayernLB ist dem Risiko ausgesetzt, dass die Bonitätseinstufungen
(Ratings), die ihr von Ratingagenturen verliehen werden, heruntergesetzt
werden können, was negative Effekte auf die Refinanzierungskosten und möglichkeiten der Bank haben kann.
Risiko
bankspezifischer
Sanierungs-,
Reorganisationsund
Abwicklungsverfahren, einschließlich des Bail-in Risikos und gesetzlicher
Rangregelungen in der Insolvenz
Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind dem Risiko ausgesetzt, aufgrund
von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einem der diversen
bankspezifischen Sanierungs-, Reorganisations- oder Abwicklungsverfahren
ergriffen werden, welche im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der
Finanzlage der Emittentin eingeleitet werden können, ihre Kapitalanlage in die
Schuldverschreibungen einschließlich aufgelaufener Zinsen ganz oder teilweise
zu
verlieren
oder
eine
Verringerung
des
Marktwerts
ihrer
Schuldverschreibungen zu erleiden. Insbesondere können die zuständigen
Abwicklungsbehörden im Rahmen einer Abwicklung nach dem Gesetz zur
Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen („SAG“) oder der
Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
43
vom 15. Juli 2014 (die „SRM-Verordnung“) nicht nachrangige
Schuldverschreibungen ganz oder teilweise herabschreiben oder in Anteile
oder andere Eigentumstitel umwandeln („Bail-in“), wenn die Emittentin ausfällt
oder wahrscheinlich ausfällt. Darüber hinaus können nachrangige
Schuldverschreibungen nach dem SAG und der SRM-Verordnung ganz oder
teilweise in Kombination mit oder, wenn die Emittentin andernfalls nicht mehr
existenzfähig wäre, unabhängig von einer Abwicklungsmaßnahme
herabgeschrieben oder in Anteile oder andere Eigentumstitel umgewandelt
werden, und sie werden zum Ausgleich von Verlusten herangezogen, bevor
nicht nachrangige Schuldverschreibungen zur Verlustabsorption genutzt
werden. Zum 6. November 2015 bzw. 1. Januar 2016 sind die Mehrzahl der
Bestimmungen des Abwicklungsmechanismusgesetzes („AbwMechG“) in Kraft
getreten, wodurch verschiedene Bestimmungen des deutschen Rechts
insbesondere an den durch die SRM-Verordnung geschaffenen einheitlichen
Abwicklungsmechanismus angepasst wurden. Infolge der Änderungen durch
das AbwMechG werden unter anderem die Ansprüche aus nicht nachrangigen
Schuldverschreibungen (mit Ausnahme von bestimmten strukturierten
Schuldverschreibungen, bei denen die Rückzahlung oder Zinszahlung
beziehungsweise die Höhe des jeweils zahlbaren Betrags von einem bei
Begebung der Schuldverschreibung noch unsicheren Ereignis abhängig ist) in
einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin kraft Gesetzes
nachrangig hinter anderen nicht nachrangigen und nicht besicherten
Verbindlichkeiten bedient, womit sie im Rahmen einer Abwicklung nach dem
SAG oder der SRM-Verordnung vor anderen nicht nachrangigen
Verbindlichkeiten der Emittentin einem Bail-in unterliegen würden. Die bloße
Möglichkeit
bankspezifischer
Sanierungs-,
Reorganisationsoder
Abwicklungsverfahren kann sich bereits vor der Feststellung, dass die
Emittentin ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt, beziehungsweise vor der
tatsächlichen Durchführung von Abwicklungsmaßnahmen nachteilig auf den
Marktwert der Schuldverschreibungen auswirken.
Risiko regulatorischer Änderungen und Durchsetzungsverfahren
Änderungen des regulatorischen Umfelds sowie Untersuchungen und
Durchsetzungsverfahren von Regulierungsbehörden können nachteilige
Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der BayernLB haben.
Diese Risiken können auch kumulativ auftreten und sich dadurch
gegenseitig verstärken.
D.6
Zentrale Angaben zu den
zentralen Risiken, die den
Wertpapieren eigen sind.
Ein Anleger in die Schuldverschreibungen sollte beachten, dass er
sein Investment ganz oder teilweise verlieren kann.
Allgemeine Risikofaktoren
Allgemeine Marktpreisrisiken
Unabhängig von den nachfolgend dargestellten Risiken, die sich aus der
basiswertabhängigen Struktur der Schuldverschreibungen ergeben, wirken
den
Kurs
der
sich
verschiedenste
Einflussfaktoren
auf
Schuldverschreibungen aus. Diese Faktoren können dazu führen, dass der
Kurs der Schuldverschreibungen während der Laufzeit unter den
Nennbetrag bzw. den gegebenenfalls vorgesehenen Mindestrückzahlungsbetrag fällt und der Anleihegläubiger im Fall einer Veräußerung vor
Fälligkeit einen Verlust erleidet.
Liquiditätsrisiko
Es gibt keine Gewissheit, dass sich ein liquider Sekundärmarkt für die
Schuldverschreibungen entwickeln wird oder dass ein solcher Markt, sofern
er entsteht, bis zum Ende der Laufzeit der Schuldverschreibungen
fortbestehen wird. Bei ungünstiger Entwicklung des Basiswerts, oder falls
andere negative Faktoren zum Tragen kommen, kann mangels Nachfrage
die Handelbarkeit der Schuldverschreibungen eingeschränkt sein. In einem
illiquiden Markt kann ein Anleihegläubiger seine Schuldverschreibungen
nicht jederzeit zu einem angemessenen Marktpreis verkaufen.
44
Allgemeine Investitionsrisiken
Transaktionskosten
Transaktionskosten und Provisionen, die beim Kauf oder Verkauf der
Schuldverschreibungen anfallen, verringern das Gewinnpotenzial der
Schuldverschreibungen.
Angebotsvolumen
Der in den Endgültigen Bedingungen angegebene Gesamtnennbetrag
entspricht dem Maximalbetrag der angebotenen Schuldverschreibungen,
lässt aber keinen Rückschluss auf das Volumen der jeweilig effektiv
emittierten Schuldverschreibungen zu. Auf Grundlage des angegebenen
Gesamtnennbetrags sind keine Rückschlüsse auf die Liquidität der
Schuldverschreibungen im Sekundärmarkt möglich.
Risikoausschließende oder risikoeinschränkende Geschäfte des Anlegers
Der potenzielle Käufer der Schuldverschreibungen muss damit rechnen,
während der Laufzeit der Schuldverschreibungen risikoausschließende
oder risikoeinschränkende Geschäfte nicht oder nur unter Hinnahme eines
Verlusts abschließen zu können.
Währungsrisiko
Sofern der Basiswert bzw. ein Referenzwert auf eine andere Währung als
Euro lautet oder in einer anderen Währung als Euro gehandelt wird,
können mit einem Erwerb der Schuldverschreibungen Risiken aufgrund
schwankender Wechselkurse verbunden sein. In solchen Fällen kann eine
ungünstige Wechselkursentwicklung die aus den Schuldverschreibungen
gegebenenfalls zu erwartenden Zinsbeträge (sofern relevant) und/oder
Rückzahlungsbeträge vermindern, was wiederum den Marktwert der
Schuldverschreibungen mindert.
Risiko bei kreditfinanziertem Erwerb der Schuldverschreibungen
Wird der Erwerb der Schuldverschreibungen mit Kredit finanziert und
decken eine etwaige Verzinsung und die Rückzahlung bzw. der
Verkaufserlös aus den Schuldverschreibungen nicht die unter dem Kredit
zu leistenden Zins- und Tilgungszahlungen, so muss der Anleihegläubiger
nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit
bedienen.
Risiken im Hinblick auf Änderungen im Steuerrecht
Änderungen im Steuerrecht können sich negativ auf den Wert bzw. den
Marktpreis der Schuldverschreibungen auswirken oder dazu führen, dass
sich die steuerliche Beurteilung der betreffenden Schuldverschreibungen
ändert.
Produktbezogene Risikofaktoren
Allgemeines Renditerisiko aufgrund der Abhängigkeit von der
Entwicklung eines Basiswerts
Die Höhe der Rückzahlung sowie die Art der Tilgung sind von der
Entwicklung eines Basiswerts abhängig. Daher lässt sich die Rendite der
Schuldverschreibungen erst am Ende der Laufzeit bestimmen, wenn die
Höhe sämtlicher Zahlungen auf die Schuldverschreibungen und die Art der
Tilgung (Tilgung durch Barausgleich oder physische Lieferung des
Basiswerts) bekannt ist.
45
Auch wenn der Anleihegläubiger die Schuldverschreibungen bis zur
Rückzahlung bzw. Tilgung durch die Emittentin behält, besteht das Risiko,
dass seine Renditeerwartungen nicht erfüllt werden bzw. dass die Rendite
einer Kapitalmarktanlage mit vergleichbarer Laufzeit und marktüblicher
Verzinsung nicht erreicht wird.
Verlustrisiken
und
Ertragsausfallrisiken
im
Hinblick
auf
Schuldverschreibungen ohne vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit
und mit Verzinsung
Die Höhe der Rückzahlung sowie die Art der Tilgung bestimmen sich in
Abhängigkeit von der Entwicklung des Basiswerts. Dabei ist die Höhe der
Rückzahlung bzw. die Art der Tilgung (Tilgung durch Barausgleich oder
physische Lieferung des Basiswerts) von bestimmten Bedingungen
abhängig, oder die Höhe der Rückzahlung bestimmt sich anhand der in den
Produktbezogenen Bedingungen dargestellten Berechnungsweise/Formel
unmittelbar aus dem Kurs/Stand des Basiswerts bzw. einzelner
Referenzwerte.
Sofern die Schuldverschreibungen eine Teilrückzahlung während der
Laufzeit vorsehen, ist zu beachten, dass der Anleihegläubiger im Hinblick
auf den bereits gezahlten Teilrückzahlungsbetrag nicht mehr von einer
eventuellen positiven Wertentwicklung des Basiswerts profitiert, d.h. für die
Teilrückzahlungen erzielt der Anleihegläubiger keine Rendite mehr, da für
die Berechnung einer etwaigen Verzinsung bzw. für die Höhe der
Rückzahlung am Laufzeitende lediglich der Reduzierte Nennbetrag
maßgeblich ist.
Ein Kapitalschutz für die Schuldverschreibungen besteht nicht. Bei einer für
den Anleihegläubiger ungünstigen Entwicklung des Basiswerts kann es
sein, dass der Anleihegläubiger – sofern für die Schuldverschreibungen
kein Mindestrückzahlungsbetrag (der geringer als der Nennbetrag ist)
vorgesehen ist – einen Verlust bis hin zum Totalverlust des eingesetzten
Kapitals (einschließlich Transaktionsgebühren) erleidet. Auch feste
Zinszahlungen können einen erheblichen Kapitalverlust nur partiell
kompensieren.
Risiko im Hinblick
physischer Lieferung
auf
Schuldverschreibungen
mit
etwaiger
Die Entscheidung, ob die Schuldverschreibungen durch Zahlung des
Rückzahlungsbetrags oder durch Lieferung von Aktien getilgt werden,
erfolgt am Feststellungstag. Es ist zu berücksichtigen, dass die Aktien
frühestens am Rückzahlungstag (nach Einbuchung in das Depot des
Anleihegläubigers) verkauft werden können. Bis zur Übertragung in das
Depot des Anleihegläubigers bestehen keine Ansprüche aus den Aktien. In
der Zeitspanne zwischen dem Feststellungstag und dem Rückzahlungstag
kann sich der Kurs der zu liefernden Aktien negativ entwickeln. Die
gelieferten Aktien können einen sehr niedrigen oder auch gar keinen Wert
mehr aufweisen. In diesem Falle unterliegt der Anleihegläubiger dem Risiko
des Totalverlusts des für den Erwerb der Schuldverschreibungen
aufgewendeten
Kapitals
(einschließlich
der
aufgewendeten
Transaktionskosten).
Die Emittentin hat das Recht, anstatt der Lieferung des Basiswerts einen
Ausgleichsbetrag zu zahlen, wenn die Lieferung des Basiswerts, aus
welchen Gründen auch immer, wirtschaftlich oder tatsächlich erschwert
oder unmöglich sein sollte.
Marktpreisrisiken infolge der basiswertabhängigen Struktur
Da die Rückzahlung der Schuldverschreibungen basiswertabhängig erfolgt,
46
ist auch die Kursentwicklung der Anleihe während der Laufzeit in hohem
Maße abhängig von der erwarteten und tatsächlichen Entwicklung des
Basiswerts. Wenn aufgrund der Entwicklung des Basiswerts negative
Auswirkungen auf die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu
erwarten sind, wird sich dies negativ auf den Marktpreis der
Schuldverschreibungen auswirken. Sollte sich ein erheblicher Verlust oder
sogar ein Totalverlust aus der Rückzahlung bzw. Tilgung der
Schuldverschreibungen
abzeichnen,
wird
auch
der
Marktpreis
entsprechend sinken und beim Verkauf ein entsprechend hoher Verlust
entstehen.
Risiko aus Anpassungsmaßnahmen
Während der Laufzeit der Schuldverschreibungen können Ereignisse in
Bezug auf den Basiswert oder gegebenenfalls Bestandteile des Basiswerts
eintreten, die die Emittentin berechtigen, Anpassungsmaßnahmen gemäß
den Anleihebedingungen vorzunehmen. Die Emittentin wird die
Anpassungen im billigen Ermessen unter Wahrung der Interessen der
Anleihegläubiger vornehmen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich
die einer Anpassungsmaßnahme zugrunde liegenden Einschätzungen im
Nachhinein als unzutreffend erweisen und sich die Anpassungsmaßnahme
später als für den Anleihegläubiger unvorteilhaft herausstellt.
Verlust-, Rendite- und Wiederanlagerisiko bei außerordentlichem
Kündigungsrecht
Die Emittentin hat in bestimmten Fällen ein außerordentliches
Kündigungsrecht. Im Falle der Ausübung des Kündigungsrechts wird die
Emittentin die Schuldverschreibungen zu einem nach billigem Ermessen
bestimmten angemessenen Marktpreis, der erheblich unter dem
Nennbetrag bzw. dem Mindestrückzahlungsbetrag und dem gezahlten
Kaufpreis (inklusive Transaktionskosten) liegen kann, zurückzahlen. Der
Anleihegläubiger erleidet einen Verlust, wenn der Marktpreis unter dem
vom Anleihegläubiger für den Erwerb der Schuldverschreibungen
gezahlten Kaufpreis (inklusive Transaktionskosten) liegt. Sofern der von
der Emittentin nach billigem Ermessen bestimmte angemessene
Marktpreis null (0) beträgt, erleidet der Anleihegläubiger (abgesehen
von etwaigen Zinszahlungen, sofern die Schuldverschreibungen eine
Verzinsung vorsehen) einen Totalverlust. Der Anleihegläubiger trägt
weiterhin das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der
Schuldverschreibungen aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht
mehr erfüllt werden können. Zudem trägt er das Risiko, dass er eine
Folgeinvestition der gegebenenfalls zurückerhaltenen Mittel nur zu
verschlechterten Konditionen tätigen kann.
Basiswertbezogene Risikofaktoren
Besondere Risiken im Hinblick auf Aktien als Basiswert bzw.
Referenzwert
Bei Aktien als Basiswert bzw. Referenzwert ist zu beachten, dass sich die
Kursentwicklung der Aktie nicht vorhersagen lässt und bestimmt ist durch
gesamtwirtschaftliche Faktoren und unternehmensspezifischen Faktoren
des Emittenten der Aktien. Während der Laufzeit können zudem weitere
Faktoren, wie Kurserwartungen und die Volatilität der Aktie den Marktwert
der Schuldverschreibungen beinflussen. Im Gegensatz zu Anlegern, die
unmittelbare Aktieninvestitionen tätigen, erhalten Anleihegläubiger in die
Schuldverschreibungen keine Dividenden oder sonstige Ausschüttungen.
Risikofaktoren in Bezug auf Interessenkonflikte
Ausgabepreis und Gebühren bzw. sonstige Kosten
47
Im Ausgabepreis für die Schuldverschreibungen kann, gegebenenfalls
zusätzlich zu festgesetzten Ausgabeaufschlägen oder anderen Entgelten,
ein für den Anleihegläubiger nicht erkennbarer Aufschlag auf den
ursprünglichen rechnerischen Wert der Schuldverschreibungen enthalten
sein. Diese Vertriebsmarge wird von der Emittentin nach ihrem freien
Ermessen festgesetzt und kann sich von den Aufschlägen unterscheiden,
die andere Emittenten für vergleichbare Wertpapiere erheben.
Die Vertriebsmarge enthält gegebenenfalls Vertriebsbonifikationen, die die
Emittentin erhebt und die an Vertriebspartner weitergegeben werden und
die dort gegebenenfalls zu Interessenkonflikten bei der Auswahl der dem
Kunden angebotenen Produkte führen können.
Handeln als Market-Maker für die Schuldverschreibungen
Falls die Emittentin oder eine von ihr beauftragte Stelle für die
Schuldverschreibungen als Market-Maker auftritt, wird hierdurch der Kurs
der Schuldverschreibungen maßgeblich bestimmt. Zu berücksichtigen ist,
dass die von dem Market-Maker gestellten Kurse normalerweise nicht den
Kursen entsprechen, die sich ohne solches Market-Making und in einem
liquiden Markt gebildet hätten.
Absicherungsgeschäfte
Die Emittentin kann zur Absicherung ihrer Positionen aus der Emission von
Schuldverschreibungen Absicherungsgeschäfte (so genannte „HedgeGeschäfte“) vornehmen. Derartige Geschäfte können den Kurs der
Schuldverschreibungen für den Anleihegläubiger nachteilig beeinflussen. In
diesem Fall ist es denkbar, dass Interessenkonflikte in der Zukunft
auftreten.
Geschäfte mit Aktien
Die Emittentin und/oder mit ihr verbundene Unternehmen können
gegebenenfalls an Geschäften im Hinblick auf die Aktie bzw. die Aktien, die
Bestandteile des Basiswerts sind, sowohl für eigene Rechnung als auch für
Rechnung von durch sie verwalteten Vermögen beteiligt sein. Diese
Geschäfte können Auswirkungen auf den Kurs des Basiswerts und den
Kurs der Schuldverschreibungen selbst haben.
Emission weiterer derivativer Instrumente
Die Ausgabe weiterer derivativer Instrumente auf den Basiswert oder
Bestandteile des Basiswerts durch die Emittentin und/oder mit ihr
verbundene Unternehmen kann Auswirkungen auf den Kurs des
Basiswerts und den Kurs der Schuldverschreibungen selbst haben.
Emittentin als Konsortialmitglied für Emittenten von Aktien
Die Emittentin und/oder mit ihr verbundene Unternehmen können in
Verbindung mit künftigen Angeboten des Basiswerts bzw. von Aktien, die
Bestandteile des Basiswerts sind, auch als Konsortialmitglieder oder als
Finanzberater des Emittenten solcher Aktien oder als Geschäftsbank für
den Emittenten solcher Aktien fungieren. Diese Tätigkeiten können zu
Interessenkonflikten
führen
und
sich
auf
den
Kurs
der
Schuldverschreibungen auswirken.
Erhalt von nicht-öffentlichen Informationen
Falls die Emittentin und/oder mit ihr verbundene Unternehmen nichtöffentliche Informationen über den Basiswert oder Bestandteile des
Basiswerts
erhalten,
zu
deren
Offenlegung
gegenüber
den
48
Anleihegläubigern die Emittentin oder mit ihr verbundene Unternehmen
nicht berechtigt oder verpflichtet sind, oder Analysen zum Basiswert oder
zu Bestandteilen des Basiswerts veröffentlichen, können daraus
Interessenkonflikte resultieren.
Punkt
Abschnitt E – Angebot
E.2b
Gründe für das Angebot
und Zweckbestimmung der
Erlöse, sofern diese nicht
in der Gewinnerzielung
und/oder der Absicherung
bestimmter Risiken liegt.
Nicht anwendbar. Das Angebot dient ausschließlich der Gewinnerzielung.
E.3
Beschreibung der
Angebotskonditionen.
Gesamtnennbetrag (je Serie): EUR 50.000.000,00
Nennbetrag bzw. Stückelung: EUR 1.000,00
Die Schuldverschreibungen werden während der Angebotsfrist (wie unter Punkt
A.2 definiert) fortgesetzt öffentlich angeboten (das erstmalige öffentliche
Angebot erfolgte auf Basis der nachfolgend genannten Endgültigen
Bedingungen:
WKN der
Schuldverschreibungen
BLB3D5
BLB3D6
BLB3D7
BLB3P2
BLB3P8
BLB3P9
BLB3QA
BLB3Q4
BLB3Q5
BLB3Q6
BLB3RR
BLB3RS
BLB3SN
BLB3TE
BLB3UC
BLB3VC
BLB3VD
BLB2WA
BLB3WB
BLB3W5
BLB3W6
ISIN der
Schuldverschreibungen
DE000BLB3D50
DE000BLB3D68
DE000BLB3D76
DE000BLB3P23
DE000BLB3P80
DE000BLB3P98
DE000BLB3QA1
DE000BLB3Q48
DE000BLB3Q55
DE000BLB3Q63
DE000BLB3RR3
DE000BLB3RS1
DE000BLB3SN0
DE000BLB3TE7
DE000BLB3UC9
DE000BLB3VC7
DE000BLB3VD5
DE000BLB2WA9
DE000BLB3WB7
DE000BLB3W57
DE000BLB3W65
BLB3V3
DE000BLB3V33
BLB3X6
BLB3X7
BLB3YQ
DE000BLB3X64
DE000BLB3X72
DE000BLB3YQ1
3
3
Endgültige
Bedingungen vom
25.06.2015
25.06.2015
25.06.2015
29.07.2015
21.07.2015
21.07.2015
21.07.2015
12.08.2015
12.08.2015
12.08.2015
25.08.2015
25.08.2015
23.09.2015
09.10.2015
04.11.2015
25.11.2015
25.11.2015
16.12.2015
16.12.2015
13.01.2016
13.01.2016
18.01.2016 /
27.01.2016
08.02.2016
08.02.2016
17.02.2016
Die Emission lautete ursprünglich auf den Gesamtnennbetrag von EUR 600.000,00 (Endgültige Bedingungen vom
18.01.2016) und wurde aufgestockt um EUR 49.400.000,00 (Endgültige Bedingungen vom 27.01.2016) auf den
Gesamtnennbetrag von EUR 50.000.000,00
49
WKN der
Schuldverschreibungen
BLB3D5
BLB3D6
BLB3D7
BLB3P2
BLB3P8
BLB3P9
BLB3QA
BLB3Q4
BLB3Q5
BLB3Q6
BLB3RR
BLB3RS
BLB3SN
BLB3TE
BLB3UC
BLB3VC
BLB3VD
BLB2WA
BLB3WB
BLB3W5
BLB3W6
BLB3V3
BLB3X6
BLB3X7
BLB3YQ
ISIN der
Schuldverschreibungen
DE000BLB3D50
DE000BLB3D68
DE000BLB3D76
DE000BLB3P23
DE000BLB3P80
DE000BLB3P98
DE000BLB3QA1
DE000BLB3Q48
DE000BLB3Q55
DE000BLB3Q63
DE000BLB3RR3
DE000BLB3RS1
DE000BLB3SN0
DE000BLB3TE7
DE000BLB3UC9
DE000BLB3VC7
DE000BLB3VD5
DE000BLB2WA9
DE000BLB3WB7
DE000BLB3W57
DE000BLB3W65
DE000BLB3V33
DE000BLB3X64
DE000BLB3X72
DE000BLB3YQ1
Ausgabepreis am
Ausgabetag: in % des
Nennbetrags
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,50
100,00
100,00
100,50
(Der Ausgabepreis ist lediglich ein historischer Preis, der von der Emittentin zum
Zeitpunkt des Beginns des erstmaligen öffentlichen Angebots bestimmt wurde.)
Die Zeichnungsfrist für alle Schuldverschreibungen, bis auf die im
Folgenden genannten, ist abgelaufen.
WKN der
Schuldverschreibungen
ISIN der
Schuldverschreibungen
Zeichnungsfristt von
bis
BLB3YQ
DE000BLB3YQ1
22.02.2016 bis
24.03.2016
Soweit das Volumen des Zeichnungsangebots während der Zeichnungsfrist
nicht ausgeschöpft wurde, werden die Schuldverschreibungen nach dem
jeweiligen Emissionstag weiter angeboten.
WKN der
Schuldverschreibungen
BLB3D5
BLB3D6
BLB3D7
BLB3P2
BLB3P8
BLB3P9
BLB3QA
BLB3Q4
BLB3Q5
BLB3Q6
BLB3RR
BLB3RS
BLB3SN
BLB3TE
BLB3UC
ISIN der
Schuldverschreibungen
DE000BLB3D50
DE000BLB3D68
DE000BLB3D76
DE000BLB3P23
DE000BLB3P80
DE000BLB3P98
DE000BLB3QA1
DE000BLB3Q48
DE000BLB3Q55
DE000BLB3Q63
DE000BLB3RR3
DE000BLB3RS1
DE000BLB3SN0
DE000BLB3TE7
DE000BLB3UC9
50
Emission-tag
29.07.2015
29.07.2015
29.07.2015
02.09.2015
19.08.2015
19.08.2015
19.08.2015
09.09.2015
09.09.2015
09.09.2015
23.09.2015
05.10.2015
21.10.2015
11.11.2015
02.12.2015
BLB3VC
BLB3VD
BLB2WA
BLB3WB
BLB3W5
BLB3W6
BLB3V3
BLB3X6
BLB3X7
BLB3YQ
DE000BLB3VC7
DE000BLB3VD5
DE000BLB2WA9
DE000BLB3WB7
DE000BLB3W57
DE000BLB3W65
DE000BLB3V33
DE000BLB3X64
DE000BLB3X72
DE000BLB3YQ1
23.12.2015
23.12.2015
20.01.2016
20.01.2016
17.02.2016
17.02.2016
24.02.2016
09.03.2016
09.03.2016
30.03.2016
Die Emittentin ist nicht verpflichtet, gezeichnete Schuldverschreibungen zu
emittieren.
Nach Ablauf der Zeichnungsfrist wird der Verkaufspreis laufend an die
Marktgegebenheiten angepasst.
E.4
Beschreibung aller für die
Emission/das Angebot
wesentlichen Interessen,
einschließlich
Interessenkonflikte.
Die Emittentin oder eine von ihr beauftragte Stelle kann für die
Schuldverschreibungen als Market-Maker auftreten. Durch das Market-Making
wird die Emittentin oder die beauftragte Stelle den Kurs der
Schuldverschreibungen maßgeblich selbst bestimmen und damit den Wert der
Schuldverschreibungen beeinflussen. Dabei werden die von dem Market-Maker
gestellten Kurse normalerweise nicht den Kursen entsprechen, die sich ohne ein
solches Market-Making in einem liquiden Markt gebildet hätten. Da die Tätigkeit
als Market-Maker die Liquidität oder den Wert der Schuldverschreibungen
beeinflusst, kann sie den Interessen der Anleihegläubiger zuwiderlaufen und
einen Interessenkonflikt bei der Emittentin hervorrufen.
Im Ausgabepreis für die Schuldverschreibungen kann ein für den
Anleihegläubiger nicht erkennbarer Aufschlag auf den ursprünglichen
rechnerischen Wert der Schuldverschreibungen enthalten sein. Diese
Vertriebsmarge wird von der Emittentin nach ihrem freien Ermessen festgesetzt
und kann sich von den Aufschlägen unterscheiden, die andere Emittenten für
vergleichbare Wertpapiere erheben. Die Vertriebsmarge enthält gegebenenfalls
Vertriebsbonifikationen, die die Emittentin erhebt und die an Vertriebspartner
weitergegeben werden und die dort gegebenenfalls zu Interessenkonflikten bei
der Auswahl der dem Kunden angebotenen Produkte führen können.
Die Emittentin kann zur Absicherung ihrer Positionen aus der Emission von
Schuldverschreibungen Absicherungsgeschäfte vornehmen, die den Kurs der
Schuldverschreibungen für den Anleihegläubiger nachteilig beeinflussen können,
so dass insoweit zukünftig Interessenkonflikte auftreten können.
Die Emittentin und/oder mit ihr verbundene Unternehmen können
gegebenenfalls an Geschäften über die Aktie bzw. Aktien, die Bestandteile des
Basiswerts sind, sowohl für eigene Rechnung als auch für Rechnung von durch
sie verwalteten Vermögen beteiligt sein. Diese Geschäfte können Auswirkungen
auf den Kurs des Basiswerts und den Kurs der Schuldverschreibungen selbst
haben.
Die Ausgabe weiterer derivativer Instrumente auf den Basiswert oder
Bestandteile des Basiswerts durch die Emittentin und/oder mit ihr verbundene
Unternehmen kann Auswirkungen auf den Kurs des Basiswerts und den Kurs
der Schuldverschreibungen selbst haben.
Die Emittentin und/oder mit ihr verbundene Unternehmen können in Verbindung
mit künftigen Angeboten des Basiswerts bzw. von Aktien, die Bestandteile des
Basiswerts sind, auch als Konsortialmitglieder oder als Finanzberater des
Emittenten solcher Aktien oder als Geschäftsbank für den Emittenten solcher
Aktien fungieren. Diese Tätigkeiten können zu Interessenkonflikten führen und
sich auf den Kurs der Schuldverschreibungen auswirken.
Falls die Emittentin und/oder mit ihr verbundene Unternehmen nicht-öffentliche
Informationen über den Basiswert oder Bestandteile des Basiswerts erhalten, zu
deren Offenlegung gegenüber den Anleihegläubigern die Emittentin oder mit ihr
51
E.7
Schätzung der Ausgaben,
die dem Anleger vom
Emittenten oder Anbieter
in
Rechnung
gestellt
werden.
verbundene Unternehmen nicht verpflichtet sind, oder Research zum Basiswert
oder zu Bestandteilen des Basiswerts veröffentlichen, können daraus
Interessenkonflikte resultieren.
Von der Emittentin werden dem Anleger über den Ausgabepreis bzw. den
Verkaufspreis (in Bezug auf WKN BLB3V3 und WKN BLB3YQ zuzüglich eines
Ausgabeaufschlags in Höhe von jeweils 0,50 % des Nennbetrags) hinaus keine
weiteren Beträge in Rechnung gestellt.
Ausgaben neben dem Ausgabe- bzw. Verkaufspreis sind bei dem jeweiligen
Vertriebspartner zu erfragen.
52
München, 18. März 2016
Bayerische Landesbank
53