FB 4 AbtL Bauaufsicht 2017 lang

Bei der Stadt Meerbusch (rd. 56.000 Einwohner), dem besonderen
Wohn- und Wirtschaftsstandort direkt am Rhein, ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt beim Fachbereich 4 –Stadtplanung und
BauordnungBauordnung- die Stelle eines
Abteilungsleiters (m/w)
Bauaufsicht
zu besetzen.
Ihre Aufgaben
Neben den Leitungstätigkeiten für ein Team von 9 Mitarbeitern/-innen
gehören insbesondere folgende Tätigkeiten zu Ihren Aufgaben:
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Koordinierung und Steuerung der Aufgaben im Bereich der
Bauaufsicht,
Prüfung und Entscheidung besonders schwieriger Einzelfälle,
Beratung, Abstimmung und Verhandlungen mit Bauherren,
Architekten und Fachbehörden bei schwierigen bzw. komplexen
Sachverhalten und Rechtsangelegenheiten,
Bearbeitung und Entscheidung komplexer grundsätzlicher
Baurechtsfälle, Klärung schwieriger bautechnischer,
planungsrechtlicher und baurechtlicher Fragen im Einzelfall,
Entscheidung über Abweichungen und Befreiungen,
Entscheidung und Begründung von Ablehnungen und
Klageerwiderungen im Einzelfall,
Beobachtung der Rechtsprechung zum öffentlichen Baurecht und
Aufgaben des Denkmalschutzes und der Baukultur.
Unsere Anforderungen
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Hochschulabschluss an einer Technischen Universität oder
Hochschule als Dipl.-Ing. oder Master o. Sc. der Fachrichtung
Architektur bzw. ein vergleichbarer Abschluss mit besonderen
Kenntnissen im Hochbau oder Städtebau,
Umfassende, vertiefte Kenntnisse im Bau- und Planungsrecht,
Ausgeprägte Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein,
sicheres städtebauliches, architektonisches Beurteilungsvermögen,
Führungskompetenz,
sicheres und bürgerfreundliches Auftreten, Verhandlungs- und
Kommunikationsfähigkeit,
Engagement, Eigeninitiative, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen sowie
kommunalpolitisches Gespür.
Wir bieten
Für Ihre Tätigkeit bieten wir Ihnen ein modernes und dynamisches
Arbeitsumfeld, das auf Kollegialität und Mitgestaltung ausgelegt ist. Sie
haben bei uns gute Gestaltungsmöglichkeiten. Bei Erfüllung der
persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine
Besoldung nach Besoldungs
Besoldungsgruppe
oldungsgruppe A 13
13 LBesG möglich. Dies
entspricht einer Vergütung nach Entgeltgruppe 13
13 TVöD,
TVöD die nach
einer 6-monatigen Bewährung gezahlt werden kann.
Unter Hinweis auf die Regelungen des LGG und des SGB IX sind
Bewerbungen
insbesondere
von
Frauen
und
auch
von
Schwerbehinderten erwünscht. Eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen
von Jobsharing ist u.U. möglich.
Bei inhaltlichen Fragen steht Ihnen der Technische Beigeordnete
Michael Assenmacher,
02150 / 916 323 zur Verfügung.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum
08.03.2017
.2017 an
08.03
Stadt Meerbusch Die Bürgermeisterin
Bürgermeisterin
Zentrale Dienste Postfach 1664 40641 Meerbusch
oder besser online unter
jobs.meerbusch.de