Bei der Stadt Meerbusch (rd. 56.000 Einwohner), dem besonderen Wohn- und Wirtschaftsstandort direkt am Rhein, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Fachbereich 4 –Stadtplanung und BauordnungBauordnung- die Stelle eines Abteilungsleiters (m/w) Bauaufsicht zu besetzen. Ihre Aufgaben Neben den Leitungstätigkeiten für ein Team von 9 Mitarbeitern/-innen gehören insbesondere folgende Tätigkeiten zu Ihren Aufgaben: • • • • • • • • Koordinierung und Steuerung der Aufgaben im Bereich der Bauaufsicht, Prüfung und Entscheidung besonders schwieriger Einzelfälle, Beratung, Abstimmung und Verhandlungen mit Bauherren, Architekten und Fachbehörden bei schwierigen bzw. komplexen Sachverhalten und Rechtsangelegenheiten, Bearbeitung und Entscheidung komplexer grundsätzlicher Baurechtsfälle, Klärung schwieriger bautechnischer, planungsrechtlicher und baurechtlicher Fragen im Einzelfall, Entscheidung über Abweichungen und Befreiungen, Entscheidung und Begründung von Ablehnungen und Klageerwiderungen im Einzelfall, Beobachtung der Rechtsprechung zum öffentlichen Baurecht und Aufgaben des Denkmalschutzes und der Baukultur. Unsere Anforderungen • • • • • • • • Hochschulabschluss an einer Technischen Universität oder Hochschule als Dipl.-Ing. oder Master o. Sc. der Fachrichtung Architektur bzw. ein vergleichbarer Abschluss mit besonderen Kenntnissen im Hochbau oder Städtebau, Umfassende, vertiefte Kenntnisse im Bau- und Planungsrecht, Ausgeprägte Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, sicheres städtebauliches, architektonisches Beurteilungsvermögen, Führungskompetenz, sicheres und bürgerfreundliches Auftreten, Verhandlungs- und Kommunikationsfähigkeit, Engagement, Eigeninitiative, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen sowie kommunalpolitisches Gespür. Wir bieten Für Ihre Tätigkeit bieten wir Ihnen ein modernes und dynamisches Arbeitsumfeld, das auf Kollegialität und Mitgestaltung ausgelegt ist. Sie haben bei uns gute Gestaltungsmöglichkeiten. Bei Erfüllung der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Besoldung nach Besoldungs Besoldungsgruppe oldungsgruppe A 13 13 LBesG möglich. Dies entspricht einer Vergütung nach Entgeltgruppe 13 13 TVöD, TVöD die nach einer 6-monatigen Bewährung gezahlt werden kann. Unter Hinweis auf die Regelungen des LGG und des SGB IX sind Bewerbungen insbesondere von Frauen und auch von Schwerbehinderten erwünscht. Eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen von Jobsharing ist u.U. möglich. Bei inhaltlichen Fragen steht Ihnen der Technische Beigeordnete Michael Assenmacher, 02150 / 916 323 zur Verfügung. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 08.03.2017 .2017 an 08.03 Stadt Meerbusch Die Bürgermeisterin Bürgermeisterin Zentrale Dienste Postfach 1664 40641 Meerbusch oder besser online unter jobs.meerbusch.de
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