Die Privat-Haftpflichtversicherung Eine Versicherung für die ganze Familie Wann sind Ihre Kinder mitversichert? Schule Wartezeit bis 12 Monate Freiw. Wehrdienst Bundesfreiwilligendienst Ausbildung Studium / Schule Arbeitslosigkeit bis 12 Monate Noch über die Eltern versichert. 2. Freiwilligendienst Schule Beruf / Arbeitslosigkeit Nicht mehr über die Eltern versichert. Eigene Privat-Haftpflichtversicherung erforderlich. Hinweis: Schul-, berufs- und studienbedingte Praktika sind mitversichert! Welche Familienangehörigen sind mitversichert? Wie lange besteht der Versicherungsschutz für mitversicherte Personen? Wann braucht der bisher mitversicherte Familienangehörige eine eigene PrivatHaftpflichtversicherung? Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes Ehegatte / eingetragener Lebenspartner ·· solange die Ehe bzw. die Gemeinschaft besteht Ehegatte / eingetragener Lebenspartner ·· nach der Scheidung (die Kinder bleiben weiterhin mitversichert in der bestehenden Privat-Haftpflichtversicherung) ·· nach Tod des Versicherungsnehmers (bis zur nächsten Beitragsfälligkeit ändert sich für den Mitversicherten am Versicherungsschutz nichts; zahlt der mitversicherte Überlebende den Beitrag, so wird er selbst Versicherungsnehmer) Der Lebenspartner in einer häuslichen, eheähnlichen Gemeinschaft Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ·· solange die Gemeinschaft besteht Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ·· nach der Trennung ·· nach Tod des Versicherungsnehmers (bis zur nächsten Beitragsfälligkeit ändert sich für den Mitversicherten am Versicherungsschutz nichts; zahlt der mitversicherte Überlebende den Beitrag, so wird er selbst Versicherungsnehmer) Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) Bei unverheirateten Kindern, solange sie ·· minderjährig sind ·· oder volljährig sind und sich in einer Schul- oder sich anschließenden Berufsausbildung befinden (siehe auch vorstehende Übersicht) 271-M-10.15 2. Studium / 2. Ausbildung
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