Die Privat-Haftpflichtversicherung

Die Privat-Haftpflichtversicherung
Eine Versicherung für die ganze Familie
Wann sind Ihre Kinder
mitversichert?
Schule
Wartezeit bis 12 Monate
Freiw. Wehrdienst
Bundesfreiwilligendienst
Ausbildung
Studium / Schule
Arbeitslosigkeit bis 12 Monate
Noch über die Eltern versichert.
2. Freiwilligendienst
Schule
Beruf / Arbeitslosigkeit
Nicht mehr über die Eltern versichert.
Eigene Privat-Haftpflichtversicherung
erforderlich.
Hinweis: Schul-, berufs- und studienbedingte
Praktika sind mitversichert!
Welche Familienangehörigen
sind mitversichert?
Wie lange besteht der Versicherungsschutz für mitversicherte Personen?
Wann braucht der bisher mitversicherte
Familienangehörige eine eigene PrivatHaftpflichtversicherung?
Ehegatte oder der eingetragene
Lebenspartner i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner
·· solange die Ehe bzw. die Gemeinschaft
besteht
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner
·· nach der Scheidung (die Kinder bleiben
weiterhin mitversichert in der bestehenden
Privat-Haftpflichtversicherung)
·· nach Tod des Versicherungsnehmers
(bis zur nächsten Beitragsfälligkeit ändert
sich für den Mitversicherten am Versicherungsschutz nichts; zahlt der mitversicherte
Überlebende den Beitrag, so wird er selbst
Versicherungsnehmer)
Der Lebenspartner in einer
häuslichen, eheähnlichen
Gemeinschaft
Partner einer eheähnlichen
Gemeinschaft
·· solange die Gemeinschaft besteht
Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft
·· nach der Trennung
·· nach Tod des Versicherungsnehmers (bis zur
nächsten Beitragsfälligkeit ändert sich für
den Mitversicherten am Versicherungsschutz
nichts; zahlt der mitversicherte Überlebende
den Beitrag, so wird er selbst Versicherungsnehmer)
Kinder
(auch Stief-, Adoptiv- und
Pflegekinder)
Bei unverheirateten Kindern, solange sie
·· minderjährig sind
·· oder volljährig sind und sich in einer
Schul- oder sich anschließenden
Berufsausbildung befinden
(siehe auch vorstehende Übersicht)
271-M-10.15
2. Studium / 2. Ausbildung