Kartellrecht: Kommission begrüßt Maßnahme von Amazon

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kartellrecht: Kommission begrüßt Maßnahme von Amazon/Audible und
Apple zur Verbesserung des Wettbewerbs im Hörbuchvertrieb
Brüssel, 19. Januar 2017
Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen der Amazon-Tochter Audible und Apple
geschlossene Vereinbarung, alle Ausschließlichkeitsverpflichtungen im Bereich der
Lieferung und des Vertriebs von Hörbüchern zu beenden. Diese Maßnahme dürfte den
Wettbewerb im Bereich des Vertriebs herunterladbarer Hörbücher in Europa verbessern.
Dank der infolge von Kontakten mit der Kommission und dem Bundeskartellamt getroffenen
Vereinbarung zwischen Amazon/Audible und Apple, diese Ausschließlichkeitsverpflichtungen
abzuschaffen, kann Audible seine herunterladbaren Hörbücher auf Plattformen Dritter anbieten, Apple
kann Hörbücher von anderen Lieferanten beziehen und Verleger und Zusammensteller von Inhalten
werden direkt mit Apple Vertriebsvereinbarungen schließen können.
Audible und Apples iTunes-Store zählen zu den weltweit größten Unternehmen, die Verbraucher mit
herunterladbaren Hörbüchern versorgen. Audible, seit 2008 eine Tochtergesellschaft von Amazon, ist
der weltweit größte Anbieter und Produzent von herunterladbaren Hörbüchern und anderen
gesprochenen Inhalten. Mit Hilfe der in Apple-Geräten integrierten App iTunes-Store können die
Kunden Inhalte, u. a. auch Hörbücher, erwerben und herunterladen.
Am 5. Januar 2017 haben Audible und Apple vereinbart, alle Ausschließlichkeitsverpflichtungen, die die
Lieferung und den Vertrieb von Hörbüchern betreffen, aufzuheben. Aufgrund dieser
Ausschließlichkeitsverpflichtungen, die schon vor der Übernahme von Audible durch Amazon im
Jahr 2008 bestanden, musste Apple seine Hörbücher ausschließlich von Audible beziehen, und Audible
durfte neben dem iTunes-Store von Apple keine anderen Plattformen für den digitalen Musikvertrieb
beliefern. Die Aufhebung dieser Ausschließlichkeitsverpflichtungen wird den Wettbewerb auf dem rasch
wachsenden und innovativen Markt steigern und den Zugang der europäischen Verbraucher zu
herunterladbaren Hörbüchern verbessern.
Die Europäische Kommission hatte diese Ausschließlichkeitsvereinbarung aufgrund einer Beschwerde
des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels geprüft, der Einwände gegen mehrere Praktiken von
Audible erhebt, u. a. gegen die Alleinbelieferung des iTunes-Stores von Apple mit Hörbüchern. Eine
vergleichbare Beschwerde hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels beim Bundeskartellamt
eingereicht, das am 16. November 2015 ein einschlägiges Verfahren gegen Audible und Apple
einleitete.
Die Kommission hat in dieser Sache eng mit dem Bundeskartellamt zusammengearbeitet, das die
Vereinbarung zwischen Amazon und Apple heute ebenfalls begrüßt hat (Pressemitteilung).
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