Europäische Kommission - Pressemitteilung Kartellrecht: Kommission begrüßt Maßnahme von Amazon/Audible und Apple zur Verbesserung des Wettbewerbs im Hörbuchvertrieb Brüssel, 19. Januar 2017 Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen der Amazon-Tochter Audible und Apple geschlossene Vereinbarung, alle Ausschließlichkeitsverpflichtungen im Bereich der Lieferung und des Vertriebs von Hörbüchern zu beenden. Diese Maßnahme dürfte den Wettbewerb im Bereich des Vertriebs herunterladbarer Hörbücher in Europa verbessern. Dank der infolge von Kontakten mit der Kommission und dem Bundeskartellamt getroffenen Vereinbarung zwischen Amazon/Audible und Apple, diese Ausschließlichkeitsverpflichtungen abzuschaffen, kann Audible seine herunterladbaren Hörbücher auf Plattformen Dritter anbieten, Apple kann Hörbücher von anderen Lieferanten beziehen und Verleger und Zusammensteller von Inhalten werden direkt mit Apple Vertriebsvereinbarungen schließen können. Audible und Apples iTunes-Store zählen zu den weltweit größten Unternehmen, die Verbraucher mit herunterladbaren Hörbüchern versorgen. Audible, seit 2008 eine Tochtergesellschaft von Amazon, ist der weltweit größte Anbieter und Produzent von herunterladbaren Hörbüchern und anderen gesprochenen Inhalten. Mit Hilfe der in Apple-Geräten integrierten App iTunes-Store können die Kunden Inhalte, u. a. auch Hörbücher, erwerben und herunterladen. Am 5. Januar 2017 haben Audible und Apple vereinbart, alle Ausschließlichkeitsverpflichtungen, die die Lieferung und den Vertrieb von Hörbüchern betreffen, aufzuheben. Aufgrund dieser Ausschließlichkeitsverpflichtungen, die schon vor der Übernahme von Audible durch Amazon im Jahr 2008 bestanden, musste Apple seine Hörbücher ausschließlich von Audible beziehen, und Audible durfte neben dem iTunes-Store von Apple keine anderen Plattformen für den digitalen Musikvertrieb beliefern. Die Aufhebung dieser Ausschließlichkeitsverpflichtungen wird den Wettbewerb auf dem rasch wachsenden und innovativen Markt steigern und den Zugang der europäischen Verbraucher zu herunterladbaren Hörbüchern verbessern. Die Europäische Kommission hatte diese Ausschließlichkeitsvereinbarung aufgrund einer Beschwerde des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels geprüft, der Einwände gegen mehrere Praktiken von Audible erhebt, u. a. gegen die Alleinbelieferung des iTunes-Stores von Apple mit Hörbüchern. Eine vergleichbare Beschwerde hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels beim Bundeskartellamt eingereicht, das am 16. November 2015 ein einschlägiges Verfahren gegen Audible und Apple einleitete. Die Kommission hat in dieser Sache eng mit dem Bundeskartellamt zusammengearbeitet, das die Vereinbarung zwischen Amazon und Apple heute ebenfalls begrüßt hat (Pressemitteilung). IP/17/97 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Maria TSONI (+32 2 299 05 26) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2024 ExpyDoc