Newsletter 2017

Druckversion KW 02/17
1. Gesetzesänderungen 2017: So nutzen Selbständige die neuen Regelungen
2. Aufruf: Vertreter für Widerspruchsausschusses gesucht
3. Neu 2017: Mindestlohn steigt
4. Ratgeber Rürup/Basis-Rent - Maximalbetrag der Rürup-Rente steigt 2017
5. Termin GV Sayda - Neujahrsempfang 04.02.2017
6. Geldwerte Vorteile: Aktuelle Sonderkonditionen bei Renault für Modelle Kadjar und Captur
1. Gesetzesänderungen 2017: So nutzen Selbständige die neuen Regelungen
Mit Beginn des neuen Jahres treten verschiedene Gesetzesänderungen in Kraft zum Beispiel bei den
Spendenbescheinigungen und E-Autos. Welche das sind und wie Sie diese nutzen, sehen Sie hier im Überblick.
2. Aufruf: Vertreter für Widerspruchsausschusses gesucht
Die vierjährige Amtszeit des Widerspruchsausschusses des Integrationsamtes des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen
gem. § 119 SGB IX läuft noch bis zum 04.06.2019. Da in diesem Ausschuss noch zwei Stellvertreter zu benennen sind, sind
wir vom Integrationsamt dringend darum gebeten worden, zwei Vertreter zu benennen. Der Zeitaufwand für diese
ehrenamtliche Tätigkeit umfasst ca. 6 Sitzungen (a 1/2 Tag) im Jahr. Hier finden Sie Hinweise und Voraussetzungen.
3. Neu 2017: Mindestlohn steigt
Wichtig im neuen Jahr: Der Mindestlohn steigt seit seiner Einführung erstmals. Er steigt nun von 8,50 auf 8,84 Euro brutto.
Die nächste Erhöhung ist 2019 geplant. Ausnahmen vom Mindestlohn gelten nur noch dieses Jahr und werden zum 1.1.2018
abgeschafft.
4. Ratgeber: Rürup/Basis-Rent - Maximalbetrag der Rürup-Rente steigt 2017
Sollten Sie bereits mit der Rürup-Rente für das Alter vorsorgen, können Sie 2017 noch mehr Steuervorteile beim Finanzamt
geltend machen. 2017 gilt bei der Rürup-Rente ein steuerlich absetzbarer Teil von 84 Prozent. Bei der Rürup-Rente wird
2017 zusätzlich der steuerlich anrechenbare Höchstbetrag auf 23.362 Euro ansteigen. Ehepaare haben die Möglichkeit,
Rürup-Beiträge von bis zu 46.724 Euro beim Finanzamt anzumelden. Berücksichtigt man den gestiegenen Prozentsatz von
84 Prozent, können Alleinstehende so voraussichtlich 19.624 Euro und Ehepaare 39.248 Euro maximal beim Finanzamt
anrechnen. Wichtig, dafür müssen die daraus resultierenden Renten im Alter in der Regel voll versteuert werden. Wichtig
auch, wer im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Nebenjobs Rentenbeiträge zahlt, muss die Beiträge von
Arbeitgeber und -nehmer abziehen, da diese ebenfalls steuerbegünstigt sind und den Betrag reduzieren, der steuerbegünstigt
in Anspruch genommen werden kann.
5. Termin GV Sayda - Neujahrsempfang 04.02.2017
Der Gewerbeverband Sayda veranstaltet gemeinsam mit der Stadt Sayda am 04.02.2017 im Waldhotel Kreuztanne den
Neujahrsempfang 2017.
6. Geldwerte Vorteile: Aktuelle Sonderkonditionen bei Renault für Modelle Kadjar und Captur
Im Rahmen unseres Abkommens mit Renault können wir Ihnen aktuell Sonderkonditionen für die Modelle Kadjar und
Captur anbieten. Diese gelten vorerst bis 31.03.2017.
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