Die Information: Bericht und Meinung AUS ALLER WELT ÖSTERREICH Autosteuer und Selbstbeteiligung Trotz der Sommerferien kommt die Diskussion über die Defizite der Krankenhäuser in Österreich jetzt auf volle Touren. Das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT berichtete über „Kreisky in der DefizitKlemme" in Heft 31/1977 auf Seite 1946 — und Bundeskanzler Kreisky nahm nun einen Anlauf, um aus dieser Klemme herauszukommen: Er schlug vor, eine Sondersteuer von zehn Prozent auf den Preis aller neu gekauften Autos einzuführen, mit deren Ertrag die Krankenhäuser saniert werden sollen. Da Österreich keine Autos produziert, wäre die Erhebung einer solchen Steuer einfach: Sie könnte von den Importeuren kassiert werden, Kreisky begründete. diesen Vorschlag damit, daß die Autofahrer dadurch, daß sie Unfälle bauen, zur Spitalsmisere beitrügen — deshalb sollten sie nun auch das Defizit decken. Dieser Vorschlag stieß bei den Genossen in Kreiskys sozialistischer Partei auf ärgerliche Verblüffung, bei der Volkspartei hingegen auf hämisches Grinsen. Denn vor Jahren hatte die Volkspartei, als sie selbst noch an der Regierung war, einen ähnlichen Vorschlag gemacht und durchgesetzt — und dies war seinerzeit der Hauptgrund dafür gewesen, daß sie die nächsten Wahlen verlor und in die Opposition wanderte. Daß der jetzige Regierungschef bereit ist, denselben Fehler zu machen, konnte natürlich nur vorgezogene Schadenfreude verursachen. Die Autofahrer sind übrigens durch die Einführung eines Bonus-Malus-Systems nach deutschem Muster bei der Haftpflichtversicherung gerade gebeutelt worden. Zahlreiche Sozialisten äußerten dann auch Kritik, und der Bundeskanzler beeilte sich, zu versichern, daß dies nur eine private Idee sei, die die Partei nicht binde. Wenige Tage später allerdings hatte er seinen Fi- nanzminister Androsch in gleicher Weise zu rügen und für die Partei eine Distanzierung auszusprechen: Androsch nämlich ventilierte den Vorschlag, von den Krankenhauspatienten eine Kostenbeteiligung zu fordern. Er nannte diese Beteiligung „Haushaltsbeitrag", weil die Spitalspatienten ja die heimische Verpflegung einsparen, und er nannte den Betrag von 50 bis 100 Schilling pro Tag — etwa 7,15 bis 14,30 DM. Nur für Langzeitpatienten und bestimmte andere sozial definierte Fälle sollte eine Befreiung ausgesprochen werden — je nach dem Ausmaß dieser Befreiungen könnten damit 800 Millionen bis 1,2 Milliarden Schilling eingenommen werden (das Gesamtdefizit der österreichischen Krankenhäuser liegt allerdings bei rund 5,5 Milliarden Schilling). Zwei Verbündete hat Androsch bisher für diesen Vorschlag. Der eine ist Gesundheitsreferent Gallob in der Kärntner Landesregierung, auch ein Sozialist — er hatte vor einiger Zeit bereits eine Beteiligung von 40 Schilling pro Tag vorgeschlagen. Der Gesundheitssprecher der Freiheitlichen Partei, Chefarzt Dr. Scrinzi, fand das Prinzip eines Selbstbehaltes ebenfalls für richtig, forderte aber, daß gleichermaßen nach Einsparungsmöglichkeiten im Krankenhauswesen gesucht werden müsse. Die Volkspartei hingegen hält sich zurück — sie will die „Roten" im eigenen Saft schmoren lassen, was um so erfolgversprechender ist, als Androsch gefordert hat, eine solche Selbstbeteiligung könne nur eingeführt werden, wenn sie von allen Parteien getragen werde. Sozialminister Weissenberger, Sozialist, zog sich auf den Gewerkschaftsstandpunkt zurück, daß jede Selbstbeteiligung abzulehnen sei, und der Gesundheitssprecher der Volkspartei brachte das Verwirrspiel auf die Spitze, indem ausgerechnet er behauptete, es sei nachweislich falsch, daß ein Patient bei einem Spitalsaufenthalt etwas spare. Mit Spannung wartet man nun auf den Herbst, in dem all die bisher aufgelassenen Versuchsballons eingesammelt werden müssen ... p DEUTSCHES ÄRZTEBLATT ITALIEN Zigarettenautomaten verboten Von einem Tag auf den anderen ist in Italien der Zigarettenverkauf aus Automaten verboten worden. Veranlaßt hat dies Francesco Lalla, Prätor der Provinz Genua, der die Klage eines Rechtsanwaltes, Nino Musio Sale, für berechtigt fand: Der Avvocato Sale („Salz") hatte behauptet, daß der Verkauf von Zigaretten aus Automaten gegen einen Artikel des Strafgesetzbuches verstoße, der den Verkauf von Zigaretten an Minderjährige unter 14 Jahren verbietet. Es ist eine Eigenart des italienischen Rechts, daß eine solche Rechtserkenntnis eines Prätors in einer Provinz automatisch für das ganze Land gilt, solange dies nicht auf dem Rechtswege angegriffen wird. Ein paar andere Prätoren haben denn inzwischen auch die Automaten in ihren Provinzen wieder in Gang setzen lassen. Der Beschluß des Genueser Prätors wird allerdings keine allzugroßen Auswirkungen auf die Rauchgewohnheiten der Italiener haben. Zigarettenwerbung ist ohnehin nicht erlaubt, und der Zigarettenverkauf ist durch das Staatsmonopol beschränkt auf etwa 60 000 Tabakgeschäfte und 18 000 Cafös mit einer Verkaufslizenz für Tabakwaren. 1958 war diesen lizenzierten Verkäufern durch ein Gesetz zugestanden worden, auch Zigarettenautomaten zu betreiben, wobei jeder einzelne Automat vom Staatsmonopol genehmigt werden mußte — infolgedessen gibt es in ganz Italien nur etwa 7000 Automaten im Vergleich zu rund 800 000 in Deutschland. Niemand weiß, wie hoch der Umsatz dieser Automaten war — er ist noch behindert zum einen dadurch, daß ein Teil von ihnen ohnehin nicht funktioniert und daß außerdem die erforderlichen 100-Lire-Stücke außerordentlich knapp sind. Immerhin: die Tabakhändler wollen das Verbot anfechten, da sie immerhin einiges Geld in die Aufstellung der Automaten investiert haben. CS Heft 33 vom 18. August 1977 2021
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