Projekt Wiesenzeiten - Niedersächsischer Landesbetrieb für

Betriebsstelle Lüneburg
Geschäftsbereich IV
Projekt Wiesenzeiten
Art der Vergabe:
Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV (2016)
Schlusstermin für den
Eingang der Angebote:
23.01.2017; 14:00 Uhr
Bindefrist des Angebotes:
15.03.2017
Abgabeort:
NLWKN Betriebsstelle Lüneburg
Geschäftsbereich V - Poststelle,
Erdgeschoss, Raum 25
Adolph-Kolping-Straße 6
D - 21337 Lüneburg
Ausführungsbeginn:
15.03.2017
Ausführungsende:
31.08.2022
Datum / Seiten:
15.12.2016 / 4
Inhalt
I.
Vorbemerkung
II.
Leistungsbeschreibungen:
A)
Gebietscharakteristik mit Übersichtskarte des Teilgebietes
B)
Avifaunistische Erfassung von Brutvögeln des Grünlandes
(„ Wiesenbrüter“)
C)
Vegetationskundliche Erfassung auf Kontrollflächen
D)
Gemeinsame Geländebegehungen
E)
Zusammenfassende Auswertung und Erarbeitung grundsätzlicher
Handlungsempfehlungen für die zukünftige Zusammenarbeit
Betriebsstelle Lüneburg
Geschäftsbereich IV
I.
Vorbemerkung (für die Lose 1 bis 5)
1.
Einleitung, Ausgangslage
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
(NLWKN), Betriebsstelle Lüneburg, Geschäftsbereich IV (regionaler Naturschutz), sucht in
seiner Eigenschaft als Grundeigentümer und Fachbehörde für Naturschutz mit der
vorliegenden Auftragsbekanntmachung fachkundige Gutachterbüros für avifaunistische
Brutvogel- und vegetationskundliche Erfassungen und Dokumentationen auf GrünlandNaturschutzflächen in insgesamt fünf Teilgebieten (Lose 1 – 5).
In einem Teilgebiet sollen zudem Maßnahmen des Gelegeschutzes von Wiesenvögeln
durchgeführt und dokumentiert werden.
In den folgenden Natura 2000 – und Naturschutzgebieten hat das Land Niedersachsen in
der Vergangenheit zielgerichtet Grünlandflächen zum Erhalt und zur Entwicklung von
artenreichen Wiesen- und Weide-Lebensgemeinschaften erworben:

Los 1:
Teilgebiet (TG) Naturschutzgebiet (NSG) Allerdreckwiesen im Landkreis
Celle,

Los 2:
TG Allerniederung – sechs Gebietsteile im FFH-Gebiet Nr. 090 „Aller (mit
Barnbruch), untere Leine, untere Oker (BfN-Code 3021-331) in den
Landkreisen Celle, Heidekreis und Verden,

Los 3:
TG Harriersand - Teilebiet des Vogelschutzgebietes V27 Unterweser (BfNCode 2617-401) im Landkreis Osterholz,

Los 4:
TG NSG Schweimker Moor und Lüderbruch im Landkreis Uelzen,

Los 5:
TG NSG Schnook im Landkreis Cuxhaven.
,
Zum Zwecke einer extensiven Pflege und Bewirtschaftung werden Landesnaturschutzflächen in diesen Gebieten an örtliche Landwirte unter fest definierten, naturschutzkonformen
Bewirtschaftungsauflagen verpachtet. Die Pachtverträge beinhalten neben
standortbezogenen Aspekten (i.d.R. keine Düngung, keine Veränderung des
Wasserhaushaltes etc.) und Grundschutzauflagen (keine Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln, keine Grünlanderneuerung etc.) auch Vorgaben für Mahd-,
Viehauftriebs- und Abtriebstermine sowie Beweidungsdichten.
Insbesondere zur Vermeidung möglicher Gefährdungen von Wiesenbrütern sind in den
Pachtverträgen feste Mahdtermine vereinbart, die in der Regel in der zweiten Junihälfte oder
Anfang Juli liegen. Diese späten Mahdtermine gewährleisten zwar grundsätzlich für die
meisten Brutvogelarten (Ausnahme: Wachtelkönig) den gewünschten Gelege- und
Kükenschutz, können aber gegebenenfalls zu naturschutzfachlich unerwünschten
„Nebenwirkungen“ führen, z.B.:
verzögerte Aushagerung durch reduzierte Nährstoffgehalte in späten Aufwüchsen,
Dominanz von hochwüchsigen Gräsern gegenüber niedrigwüchsigen,
konkurrenzschwachen Pflanzenarten; Schwächung der Population dieser Arten,
ggf. auch Schwächung der Populationen von Tierarten (z.B. Insekten), die auf diese
konkurrenzschwachen kleinwüchsigen Arten oder allgemein auf artenreiche, lückige
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Grünlandnarben angewiesen sind, entweder als Entwicklungshabitat oder als
Nahrungslebensraum.
Auch die fest vereinbarten Viehauftriebs- und Abtriebstermine sowie Beweidungsdichten
stehen in der Regel in besonderem inhaltlichem Bezug zum Wiesenbrüterschutz.
2.
Projektziele
Im Rahmen des auf 6 Jahre angelegten Projektes „Wiesenzeiten“ soll die kooperative
Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz in den oben genannten fünf
Teilgebieten verbessert und auf eine grundlegend neue Basis gestellt werden. Das Projekt
soll zur Erhaltung und Entwicklung von artenreichem Grünland als schutzwürdigem
Bestandteil der niedersächsischen Kulturlandschaft beitragen.
Eine weitere Aufwertung von öffentlichen Naturschutzflächen und ausgewählter privateigener
Flächen soll hierbei vor allem hinsichtlich folgender Aspekte erfolgen:
Durch jährliche avifaunistische Bestandserfassungen über einen Zeitraum von fünf Jahren
soll die jeweils aktuelle Besiedlung von (höchst-) prioritären sowie wertbestimmenden
Brutvogelarten des Grünlandes („Wiesenvögel“) parzellenscharf abgebildet werden.
Durch vegetationskundliche Untersuchungen auf Probeflächen im ersten und letzten Jahr
der Projektlaufzeit von 6 Jahren soll die qualitative, quantitative und strukturelle Entwicklung
der Vegetation und Pflanzenarten untersucht und dokumentiert werden.
Die hieraus gewonnenen Daten sollen für die gebietsbezogenen Ansprechpartner des
NLWKN eine Entscheidungsgrundlage für die Zulassung von Abweichungen von den
Vorgaben aus den Pachtverträgen bzw. einer Naturschutzgebietsverordnung sein. Die
flexible Steuerung der Grünlandbewirtschaftung erfolgt auf dieser Basis bedarfsgerecht und
erfolgsorientiert im Sinne einer fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und
Landwirtschaft.
3.
Beschreibung der Maßnahmen
Zur Umsetzung des Projektes sind in den jeweiligen unter Ziffer 1 aufgeführten Teilgebieten
folgende Maßnahmengruppen vorgesehen:
 Avifaunistische Erfassung von Brutvögeln des Grünlandes („ Wiesenbrüter“)
Lokale Brutbestände spezialisierter Wiesenvogelarten sollen durch wiederholte Begehungen
im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Juli gemäß einschlägiger Methodenstandards (Südbeck
et al. 2005) erfasst werden.
Im (Ausnahme-)Fall einer möglichen Besiedlung der Pachtflächen durch Wachtelkönige
können zwei spezielle zusätzliche Begehungstermine erforderlich werden. Dies ist durch die
Kartierer im Zeitraum von Ende Mai bis Mitte Juni festzustellen.
Auf den domänenfiskalischen Pachtflächen des Harriersandes (siehe Los 3) sollen in
Abhängigkeit von Brutverdachtsfällen spezielle Absprachen zum Schutz von Gelegen und
Jungvögeln getroffen werden. Sachkosten für ggf. erforderliche spezielle
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Gelegeschutzmaßnahmen werden als optionale Leistungspositionen in den Werkverträgen
mit den Gutachterbüros berücksichtigt.
 Vegetationskundliche Erfassung auf Kontrollflächen
Auf ausgewählten repräsentativen Parzellen sollen vegetationskundliche Kontrollflächen für
Grünlandtypen unterschiedlicher Ausprägung und Nutzungsintensität (z.B. intensiv wie
extensiv) eingerichtet werden. Diese Flächen sollen im ersten und im letzten Projektjahr
erfasst werden.
 Gemeinsame Geländebegehungen
Im Rahmen des Projektes sollen zusätzlich Geländebegehungen mit allen beteiligten
Akteuren durchgeführt werden. Hierbei sind neben den Bewirtschaftern und den
Eigentümern der Naturschutzflächen je nach Teilgebiet auch das Domänenamt Stade als
grundbesitzverwaltende Stelle der Landesnaturschutzflächen, die jeweiligen unteren
Naturschutzbehörden, die Gutachterbüros sowie bei Bedarf/Interesse auch andere Personen
mit einzubeziehen. Abhängig u.a. von der Anzahl der teilnehmenden Bewirtschafter in den
Teilgebieten sollen die Geländebegehungen jährlich oder zweijährig stattfinden.
Übergreifend über die einzelnen Teilgebiete ist außerdem folgende Leistung Bestandteil des
Projektes:

Zusammenfassende Auswertung und Erarbeitung grundsätzlicher
Handlungsempfehlungen für die zukünftige Zusammenarbeit
Zum Abschluss des Projektes sollen die Ergebnisse in den einzelnen Teilgebieten
zusammenfassend ausgewertet, bewertet und synoptisch dargestellt werden. Auf dieser
Basis sollen für die zukünftige Zusammenarbeit Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.
Mit der Erstellung dieses inhaltlichen Abschlussberichtes soll eines der in den einzelnen
Teilgebieten tätigen Gutachterbüros beauftragt werden. Die Vergabe soll im 2. – 3.
Projektjahr erfolgen und ist daher nicht Bestandteil der vorliegenden Angebotsabfrage.
4.
Naturschutzbestimmungen und Genehmigungen
Bei den Erfassungen sind alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere das Niedersächsische
Naturschutzgesetz und die jeweils geltende Schutzgebietsverordnung einzuhalten. Für das
Befahren gesperrter Wege wird durch den gebietsbezogenen Ansprechpartner des NLWKN
eine Genehmigung beim zuständigen Straßenverkehrsamt (Landkreis) beantragt.