Betriebsstelle Lüneburg Geschäftsbereich IV Projekt Wiesenzeiten Art der Vergabe: Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV (2016) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 23.01.2017; 14:00 Uhr Bindefrist des Angebotes: 15.03.2017 Abgabeort: NLWKN Betriebsstelle Lüneburg Geschäftsbereich V - Poststelle, Erdgeschoss, Raum 25 Adolph-Kolping-Straße 6 D - 21337 Lüneburg Ausführungsbeginn: 15.03.2017 Ausführungsende: 31.08.2022 Datum / Seiten: 15.12.2016 / 4 Inhalt I. Vorbemerkung II. Leistungsbeschreibungen: A) Gebietscharakteristik mit Übersichtskarte des Teilgebietes B) Avifaunistische Erfassung von Brutvögeln des Grünlandes („ Wiesenbrüter“) C) Vegetationskundliche Erfassung auf Kontrollflächen D) Gemeinsame Geländebegehungen E) Zusammenfassende Auswertung und Erarbeitung grundsätzlicher Handlungsempfehlungen für die zukünftige Zusammenarbeit Betriebsstelle Lüneburg Geschäftsbereich IV I. Vorbemerkung (für die Lose 1 bis 5) 1. Einleitung, Ausgangslage Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Lüneburg, Geschäftsbereich IV (regionaler Naturschutz), sucht in seiner Eigenschaft als Grundeigentümer und Fachbehörde für Naturschutz mit der vorliegenden Auftragsbekanntmachung fachkundige Gutachterbüros für avifaunistische Brutvogel- und vegetationskundliche Erfassungen und Dokumentationen auf GrünlandNaturschutzflächen in insgesamt fünf Teilgebieten (Lose 1 – 5). In einem Teilgebiet sollen zudem Maßnahmen des Gelegeschutzes von Wiesenvögeln durchgeführt und dokumentiert werden. In den folgenden Natura 2000 – und Naturschutzgebieten hat das Land Niedersachsen in der Vergangenheit zielgerichtet Grünlandflächen zum Erhalt und zur Entwicklung von artenreichen Wiesen- und Weide-Lebensgemeinschaften erworben: Los 1: Teilgebiet (TG) Naturschutzgebiet (NSG) Allerdreckwiesen im Landkreis Celle, Los 2: TG Allerniederung – sechs Gebietsteile im FFH-Gebiet Nr. 090 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker (BfN-Code 3021-331) in den Landkreisen Celle, Heidekreis und Verden, Los 3: TG Harriersand - Teilebiet des Vogelschutzgebietes V27 Unterweser (BfNCode 2617-401) im Landkreis Osterholz, Los 4: TG NSG Schweimker Moor und Lüderbruch im Landkreis Uelzen, Los 5: TG NSG Schnook im Landkreis Cuxhaven. , Zum Zwecke einer extensiven Pflege und Bewirtschaftung werden Landesnaturschutzflächen in diesen Gebieten an örtliche Landwirte unter fest definierten, naturschutzkonformen Bewirtschaftungsauflagen verpachtet. Die Pachtverträge beinhalten neben standortbezogenen Aspekten (i.d.R. keine Düngung, keine Veränderung des Wasserhaushaltes etc.) und Grundschutzauflagen (keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, keine Grünlanderneuerung etc.) auch Vorgaben für Mahd-, Viehauftriebs- und Abtriebstermine sowie Beweidungsdichten. Insbesondere zur Vermeidung möglicher Gefährdungen von Wiesenbrütern sind in den Pachtverträgen feste Mahdtermine vereinbart, die in der Regel in der zweiten Junihälfte oder Anfang Juli liegen. Diese späten Mahdtermine gewährleisten zwar grundsätzlich für die meisten Brutvogelarten (Ausnahme: Wachtelkönig) den gewünschten Gelege- und Kükenschutz, können aber gegebenenfalls zu naturschutzfachlich unerwünschten „Nebenwirkungen“ führen, z.B.: verzögerte Aushagerung durch reduzierte Nährstoffgehalte in späten Aufwüchsen, Dominanz von hochwüchsigen Gräsern gegenüber niedrigwüchsigen, konkurrenzschwachen Pflanzenarten; Schwächung der Population dieser Arten, ggf. auch Schwächung der Populationen von Tierarten (z.B. Insekten), die auf diese konkurrenzschwachen kleinwüchsigen Arten oder allgemein auf artenreiche, lückige Betriebsstelle Lüneburg Geschäftsbereich IV Grünlandnarben angewiesen sind, entweder als Entwicklungshabitat oder als Nahrungslebensraum. Auch die fest vereinbarten Viehauftriebs- und Abtriebstermine sowie Beweidungsdichten stehen in der Regel in besonderem inhaltlichem Bezug zum Wiesenbrüterschutz. 2. Projektziele Im Rahmen des auf 6 Jahre angelegten Projektes „Wiesenzeiten“ soll die kooperative Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz in den oben genannten fünf Teilgebieten verbessert und auf eine grundlegend neue Basis gestellt werden. Das Projekt soll zur Erhaltung und Entwicklung von artenreichem Grünland als schutzwürdigem Bestandteil der niedersächsischen Kulturlandschaft beitragen. Eine weitere Aufwertung von öffentlichen Naturschutzflächen und ausgewählter privateigener Flächen soll hierbei vor allem hinsichtlich folgender Aspekte erfolgen: Durch jährliche avifaunistische Bestandserfassungen über einen Zeitraum von fünf Jahren soll die jeweils aktuelle Besiedlung von (höchst-) prioritären sowie wertbestimmenden Brutvogelarten des Grünlandes („Wiesenvögel“) parzellenscharf abgebildet werden. Durch vegetationskundliche Untersuchungen auf Probeflächen im ersten und letzten Jahr der Projektlaufzeit von 6 Jahren soll die qualitative, quantitative und strukturelle Entwicklung der Vegetation und Pflanzenarten untersucht und dokumentiert werden. Die hieraus gewonnenen Daten sollen für die gebietsbezogenen Ansprechpartner des NLWKN eine Entscheidungsgrundlage für die Zulassung von Abweichungen von den Vorgaben aus den Pachtverträgen bzw. einer Naturschutzgebietsverordnung sein. Die flexible Steuerung der Grünlandbewirtschaftung erfolgt auf dieser Basis bedarfsgerecht und erfolgsorientiert im Sinne einer fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft. 3. Beschreibung der Maßnahmen Zur Umsetzung des Projektes sind in den jeweiligen unter Ziffer 1 aufgeführten Teilgebieten folgende Maßnahmengruppen vorgesehen: Avifaunistische Erfassung von Brutvögeln des Grünlandes („ Wiesenbrüter“) Lokale Brutbestände spezialisierter Wiesenvogelarten sollen durch wiederholte Begehungen im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Juli gemäß einschlägiger Methodenstandards (Südbeck et al. 2005) erfasst werden. Im (Ausnahme-)Fall einer möglichen Besiedlung der Pachtflächen durch Wachtelkönige können zwei spezielle zusätzliche Begehungstermine erforderlich werden. Dies ist durch die Kartierer im Zeitraum von Ende Mai bis Mitte Juni festzustellen. Auf den domänenfiskalischen Pachtflächen des Harriersandes (siehe Los 3) sollen in Abhängigkeit von Brutverdachtsfällen spezielle Absprachen zum Schutz von Gelegen und Jungvögeln getroffen werden. Sachkosten für ggf. erforderliche spezielle Betriebsstelle Lüneburg Geschäftsbereich IV Gelegeschutzmaßnahmen werden als optionale Leistungspositionen in den Werkverträgen mit den Gutachterbüros berücksichtigt. Vegetationskundliche Erfassung auf Kontrollflächen Auf ausgewählten repräsentativen Parzellen sollen vegetationskundliche Kontrollflächen für Grünlandtypen unterschiedlicher Ausprägung und Nutzungsintensität (z.B. intensiv wie extensiv) eingerichtet werden. Diese Flächen sollen im ersten und im letzten Projektjahr erfasst werden. Gemeinsame Geländebegehungen Im Rahmen des Projektes sollen zusätzlich Geländebegehungen mit allen beteiligten Akteuren durchgeführt werden. Hierbei sind neben den Bewirtschaftern und den Eigentümern der Naturschutzflächen je nach Teilgebiet auch das Domänenamt Stade als grundbesitzverwaltende Stelle der Landesnaturschutzflächen, die jeweiligen unteren Naturschutzbehörden, die Gutachterbüros sowie bei Bedarf/Interesse auch andere Personen mit einzubeziehen. Abhängig u.a. von der Anzahl der teilnehmenden Bewirtschafter in den Teilgebieten sollen die Geländebegehungen jährlich oder zweijährig stattfinden. Übergreifend über die einzelnen Teilgebiete ist außerdem folgende Leistung Bestandteil des Projektes: Zusammenfassende Auswertung und Erarbeitung grundsätzlicher Handlungsempfehlungen für die zukünftige Zusammenarbeit Zum Abschluss des Projektes sollen die Ergebnisse in den einzelnen Teilgebieten zusammenfassend ausgewertet, bewertet und synoptisch dargestellt werden. Auf dieser Basis sollen für die zukünftige Zusammenarbeit Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Mit der Erstellung dieses inhaltlichen Abschlussberichtes soll eines der in den einzelnen Teilgebieten tätigen Gutachterbüros beauftragt werden. Die Vergabe soll im 2. – 3. Projektjahr erfolgen und ist daher nicht Bestandteil der vorliegenden Angebotsabfrage. 4. Naturschutzbestimmungen und Genehmigungen Bei den Erfassungen sind alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere das Niedersächsische Naturschutzgesetz und die jeweils geltende Schutzgebietsverordnung einzuhalten. Für das Befahren gesperrter Wege wird durch den gebietsbezogenen Ansprechpartner des NLWKN eine Genehmigung beim zuständigen Straßenverkehrsamt (Landkreis) beantragt.
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