Urteil des Bundesgerichtshofs Zusatzkosten von Reiseversicherungen müssen deutlich ausgewiesen sein Die Betreiber des Reiseportals Opodo.de haben vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage eingesteckt. Laut Urteil der Richter macht das Portal beim Buchungsvorgang Verbrauchern nicht ausreichend klar, dass beim Abschluss einer Reiseversicherung Zusatzkosten anfallen. Hier kommen die Details. Was war geschehen? Bei der Buchung einer Reise auf dem Portal opodo.de erschien zunächst ein Fenster mit der Möglichkeit, eine Reiseversicherung abzuschließen oder nicht. Nach Anklicken der Auswahl „Ich verzichte ausdrücklich auf den angebotenen Versicherungsschutz und zahle im Notfall alle Kosten selbst“ erschien ein Fenster mit dem Titel „Sie haben entschieden, ohne Versicherungsschutz zu verreisen.“ Darin war ein grafisch und farblich hervorgehobenes Klick-Feld vorgesehen „Weiter – ich möchte abgesichert sein“. Dieses Feld war größer und fiel erheblich mehr ins Auge als der danebenstehende, nur unterstrichene Satz „Weiter ohne Versicherung“. Das Urteil Die Richter des Bundesgerichtshofs urteilten, dass diese Gestaltung des Buchungsvorgangs Verbraucher nicht transparent und klar über die möglichen Zusatzkosten einer Absicherung aufklärt (Aktenzeichen I ZR 160/15). Die Betreiber des Portals müssen nun also nachbessern. Dieser Artikel erschien am 20.01.2017 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/urteil-des-bundesgerichtshofs-zusatzkosten-von-reiseversicherungen-muessen-deutlich-ausgewiesen-sein-1484932286/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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