Die Information: Bericht und Meinung AUS DEN BUNDESLÄNDERN HESSEN Facharztsuche im Ausland gerechtfertigt Der erhebliche Mangel an Fachärzten für Anästhesie in den hessischen Krankenhäusern lasse es nicht als einen ungewöhnlichen Vorgang erscheinen, wenn ein Krankenhausträger auch in ausländischen medizinischen Fachzeitschriften Stellenangebote aufgibt; angesichts der Freizügigkeit für Ärzte aus den EWGStaaten würde dies noch an Selbstverständlichkeit gewinnen. Mit diesen Ausführungen hat der hessische Sozialminister Armin Clauss auf eine Anfrage der CDULandtagsabgeordneten Ruth Beckmann zu einem Vorgang geantwortet, der auch im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT glossiert worden war (Heft 17/1977, Seite 1172): ein Krankenhaus in Hessen hatte mit Anzeigen in deutscher Sprache in einer britischen Fachzeitschrift nach Anästhesisten gesucht. Der Minister führt in seiner Antwort weiter aus, daß auch die Zahlung von übertariflichen Leistungen mit dem Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung von Krankenhäusern vereinbar sein könne, wenn ein unabweisbarer Personalbedarf anders nicht gedeckt werden kann. Solche übertariflichen Leistungen dürften jedoch nur dann in die Selbstkosten, die bei der Berechnung des Pflegesatzes zugrunde gelegt werden, einbezogen werden, wenn sonst der Personalbedarf nicht gedeckt werden kann, wenn sie zwischen dem Krankenhausträger und den Kostenträgern verhandelt worden sind und wenn der Sozialminister seine Zustimmung erteilt hat. Den Mangel an Anästhesisten führt der Sozialminister darauf zurück, daß Ärzte dieser Fachrichtung weder im stationären noch im ambulanten Bereich „die gleichen Einkommensmöglichkeiten haben" wie andere Ärzte. Die Situation in den hessischen Krankenhäusern habe sich jedoch in den letzten Jahren deutlich gebessert. 1970 waren nur 97 Fachärzte für Anästhesie, davon 15 Ausländer, tätig; 1975 waren es bereits 185, davon 43 Ausländer. Im übrigen habe das betreffende Krankenhaus auf seine Stellenanzeige hin bisher nur Nachfragen von Ärzten erhalten, die keinem der EWG-Staaten angehören. gb — BLÜTENLESE Gerecht? Es gibt Gerechte und Ungerechte. Die Einteilung vollziehen die Durrak Gerechten. NORDRHEIN Koch und Hoppe in ihren Ämtern bestätigt An der Spitze der Ärztekammer Nordrhein gibt es keine personelle Veränderung: in der konstituierenden Sitzung der neugewählten Kammerversammlung am 30. Juli 1977 wurde Dr. med. Friedrich-Wilhelm Koch erneut zum Präsidenten und Dr. med. Jörg Dietrich Hoppe wiederum zum Vizepräsidenten der Kammer gewählt. Die Wahlen zum Vorstand sind im übrigen noch nicht ganz abgeschlossen, einige Vorstandsmitglieder werden voraussichtlich erst am 8. Oktober gewählt. Dr. Koch, der bereits seit acht Jahren Präsident der Ärztekammer Nordrhein ist, ist in Essen als Chirurg niedergelassen. Dr. Hoppe, seit zwei Jahren „Vize" der Kammer (damals wurde durch Ausscheiden von Dr. Erwin Odenbach, der in die Geschäftsführung der Bundesärztekammer eintrat, eine Neuwahl außerhalb des normalen Turnus fällig) ist Pathologe und als Oberarzt an den städtischen Krankenanstalten in Wiedergewählt wurden Dr. FriedrichWilhelm Koch (oben) und Dr. Jörg Dietrich Hoppe (Bild unten). Die Fotos zeigen sie beim 80. Deutschen Ärztetag 1977. Hoppe war dort Referent zum Tagesordnungspunkt „Ärztliche Ausbildung". Koch äußerte sich in einem vorbereiteten Diskussionsbeitrag zur Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und Praxis, einem Thema, dem er sich bereits auf mehreren Ärztetagen angenommen hat Fotos: Neusch Solingen tätig. Sowohl Koch wie Hoppe sind Mitglieder des Vorstandes der Bundesärztekammer: Koch als Kammerpräsident, Hoppe als einer der beiden Vertreter der angestellten Ärzte, die vom Deutschen Ärztetag direkt gewählt werden. DÄ DEUTSCHES AR,ZTEBL ATT Heft 33 vom 18. August 1977 2019
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