Deutsches Ärzteblatt 1977: A-2019

Die Information:
Bericht und Meinung
AUS DEN BUNDESLÄNDERN
HESSEN
Facharztsuche im
Ausland gerechtfertigt
Der erhebliche Mangel an Fachärzten für Anästhesie in den hessischen
Krankenhäusern lasse es nicht als
einen ungewöhnlichen Vorgang erscheinen, wenn ein Krankenhausträger auch in ausländischen medizinischen Fachzeitschriften Stellenangebote aufgibt; angesichts der Freizügigkeit für Ärzte aus den EWGStaaten würde dies noch an Selbstverständlichkeit gewinnen.
Mit diesen Ausführungen hat der
hessische Sozialminister Armin
Clauss auf eine Anfrage der CDULandtagsabgeordneten Ruth Beckmann zu einem Vorgang geantwortet, der auch im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT glossiert worden war (Heft
17/1977, Seite 1172): ein Krankenhaus in Hessen hatte mit Anzeigen in
deutscher Sprache in einer britischen Fachzeitschrift nach Anästhesisten gesucht.
Der Minister führt in seiner Antwort
weiter aus, daß auch die Zahlung
von übertariflichen Leistungen mit
dem Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung von Krankenhäusern
vereinbar sein könne, wenn ein unabweisbarer Personalbedarf anders
nicht gedeckt werden kann.
Solche übertariflichen Leistungen
dürften jedoch nur dann in die
Selbstkosten, die bei der Berechnung des Pflegesatzes zugrunde gelegt werden, einbezogen werden,
wenn sonst der Personalbedarf
nicht gedeckt werden kann, wenn
sie zwischen dem Krankenhausträger und den Kostenträgern verhandelt worden sind und wenn der Sozialminister seine Zustimmung erteilt hat.
Den Mangel an Anästhesisten führt
der Sozialminister darauf zurück,
daß Ärzte dieser Fachrichtung weder im stationären noch im ambulanten Bereich „die gleichen Einkommensmöglichkeiten haben" wie
andere Ärzte.
Die Situation in den hessischen
Krankenhäusern habe sich jedoch in
den letzten Jahren deutlich gebessert. 1970 waren nur 97 Fachärzte
für Anästhesie, davon 15 Ausländer,
tätig; 1975 waren es bereits 185, davon 43 Ausländer. Im übrigen habe
das betreffende Krankenhaus auf
seine Stellenanzeige hin bisher nur
Nachfragen von Ärzten erhalten, die
keinem der EWG-Staaten angehören.
gb
—
BLÜTENLESE
Gerecht?
Es gibt Gerechte und Ungerechte.
Die Einteilung vollziehen die
Durrak
Gerechten.
NORDRHEIN
Koch und Hoppe in
ihren Ämtern bestätigt
An der Spitze der Ärztekammer
Nordrhein gibt es keine personelle
Veränderung: in der konstituierenden Sitzung der neugewählten Kammerversammlung am 30. Juli 1977
wurde Dr. med. Friedrich-Wilhelm
Koch erneut zum Präsidenten und
Dr. med. Jörg Dietrich Hoppe wiederum zum Vizepräsidenten der
Kammer gewählt. Die Wahlen zum
Vorstand sind im übrigen noch nicht
ganz abgeschlossen, einige Vorstandsmitglieder werden voraussichtlich erst am 8. Oktober gewählt.
Dr. Koch, der bereits seit acht Jahren Präsident der Ärztekammer
Nordrhein ist, ist in Essen als Chirurg niedergelassen. Dr. Hoppe, seit
zwei Jahren „Vize" der Kammer (damals wurde durch Ausscheiden von
Dr. Erwin Odenbach, der in die Geschäftsführung der Bundesärztekammer eintrat, eine Neuwahl außerhalb des normalen Turnus fällig)
ist Pathologe und als Oberarzt an
den städtischen Krankenanstalten in
Wiedergewählt wurden Dr. FriedrichWilhelm Koch (oben) und Dr. Jörg Dietrich Hoppe (Bild unten). Die Fotos zeigen sie beim 80. Deutschen Ärztetag
1977. Hoppe war dort Referent zum Tagesordnungspunkt „Ärztliche Ausbildung". Koch äußerte sich in einem vorbereiteten Diskussionsbeitrag zur Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus
und Praxis, einem Thema, dem er sich
bereits auf mehreren Ärztetagen angenommen hat Fotos: Neusch
Solingen tätig. Sowohl Koch wie
Hoppe sind Mitglieder des Vorstandes der Bundesärztekammer: Koch
als Kammerpräsident, Hoppe als einer der beiden Vertreter der angestellten Ärzte, die vom Deutschen
Ärztetag direkt gewählt werden. DÄ
DEUTSCHES AR,ZTEBL ATT Heft 33 vom 18. August 1977 2019