sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Volljuristin

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD)
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Volljuristin/ einen Volljuristen
für die Umsetzung der europäischen Datenschutzreform
im Bereich des Datenschutzes in der Wirtschaft im Referat 5
Die LfD ist eine von der Landesregierung unabhängige oberste Landesbehörde mit derzeit 42
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ihre Aufgabe ist es, über die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Vorschriften in Niedersachsen zu wachen.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit des neu zu besetzenden Dienstpostens liegt in der Umsetzung
der EU-Datenschutzgrundverordnung im Bereich des Datenschutzes in der Wirtschaft. Die
Verordnung bringt zahlreiche neue Aufgaben für die Landebeauftragte für den Datenschutz
Niedersachsen mit
sich und verpflichtet
sie insbesondere
zu einer
intensiveren
Zusammenarbeit mit anderen europäischen Datenschutzbehörden.
Der Aufgabenbereich im Referat 5 umfasst insbesondere die:

Entwicklung von Ablauf- und Prüfkonzepten zur Umsetzung der Anforderungen aus
der EU-Datenschutzgrundverordnung im Bereich des Datenschutzes in der Wirtschaft

Entwicklung von branchenbezogenen Datenschutzkonzepten nach Maßgabe der EUDatenschutzgrundverordnung

Beteiligung an Abstimmungen und Auslegungen der neuen Regelungen auf nationaler
Ebene

Beratung der verantwortlichen Stellen und betroffenen Personen

Bearbeitung von Eingaben und Klageverfahren

Mitwirkung bei der Durchführung von fachbezogenen Abstimmungsverfahren mit den
Aufsichtsbehörden anderer EU-Mitgliedsstaaten
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Mitwirkung bei und Durchführung von Vortrags- und Fortbildungsveranstaltungen sowie
Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit
Eine Änderung des Aufgabenbereichs bleibt vorbehalten.
Neben den vorgenannten interessanten und anspruchsvollen Tätigkeiten bieten wir Ihnen ein
hohes Maß an Eigenständigkeit und regelmäßige Fortbildungen.
Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 14 bewertet. Es handelt sich um eine
Vollzeitstelle, die teilzeitgeeignet ist.
Voraussetzung für den Dienstposten ist das mindestens mit der Note "Befriedigend",
vorzugsweise mit der Note "Vollbefriedigend" erfolgreich abgeschlossene Erste und Zweite
Juristische Staatsexamen. Erwartet werden zudem umfassende Kenntnisse im allgemeinen
Verwaltungsrecht und Erfahrungen in der praktischen Rechtsanwendung sowie gute
Englischkenntnisse.
Bereits vorhandene Kenntnisse im Datenschutzrecht sind von Vorteil. Erfahrungen aus
vorhergehenden Tätigkeiten mit internationalem Bezug bzw. in Zusammenhang mit
europäischen Institutionen sind ebenfalls vorteilhaft.
Wir suchen eine verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die
selbstsicheres Auftreten und eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit zu ihren Stärken
zählt. Es wird eine selbstständige Arbeitsweise mit Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft
sowie Teamfähigkeit erwartet.
Sofern Ihrerseits Interesse besteht und Sie die Voraussetzungen erfüllen, dann richten Sie Ihre
aussagekräftige Bewerbung und eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre
Personalakten unter dem Stichwort „LfD Europa 5“ bis zum 15. Februar 2017 an die LfD
Niedersachsen, Z 2, z. Hd. Herrn Becker, Prinzenstraße 5 in 30159 Hannover.
Die LfD Niedersachsen ist bestrebt, den Frauenanteil in dieser Besoldungsgruppe zu erhöhen.
Die Bewerbungen von Frauen werden aus diesem Grund besonders begrüßt und werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbungen anerkannter schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung und
Befähigung ebenfalls bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir, uns
bereits in Ihrem Bewerbungsschreiben einen Hinweis auf Ihre Schwerbehinderung zu geben.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Referatsleitung, Frau Weichsel (Referatsleiterin 5,
Tel.: 0511 120-4606), sowie aus der Personalstelle Herr Becker (Tel.: 0511 120-4519), gerne
zur Verfügung.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach
Abschluss
des
Bewerbungsverfahrens
werden
die
Unterlagen
nicht
berücksichtigter
Bewerberinnen und Bewerber vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten
wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.
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