Busfahrer-Streik Es gelten grundsätzlich die folgenden Regelungen: • Der reguläre Unterricht (einschließlich Hausaufgabenbetreuung, AGs…) findet planmäßig statt. Über Ausnahmen informiert der Vertretungsplan. • Wenn ein Schüler/ eine Schülerin aufgrund des Streiks verspätet oder gar nicht zur Schule kommen kann, ist dieses Fernbleiben entschuldigt. Eine schriftliche Entschuldigung ist vorzulegen. • Werden Buslinien nicht bedient, ist das Bringen bzw. Holen der Schüler/-innen ggf. durch die Eltern zu organisieren (Pkw-Transport, Fahrgemeinschaften…). • Für die Heimfahrt gilt außerdem: o Sollte zum regulären Schulschluss kein Bus fahren, so ist es den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu ermöglichen, telefonisch die Heimfahrt zu organisieren. o Besteht keine Möglichkeit, ohne Bus nach Hause zu kommen, so darf der Schüler/ die Schülerin den letzten erreichbaren Bus wahrnehmen, auch wenn er zur Teilnahme am Unterricht noch weiterhin verpflichtet wäre. Eine schriftliche Entschuldigung ist für die Fehlzeit vorzulegen. Linie 50 Linie 51 Linie 52 Linie 53 Linie 54 Möglichkeiten der Heimfahrt – Dienstag, 17.1.2017 • Bussteig 4: 13.10 Uhr (bis Giesel) • Bussteig 5: 12.25 Uhr/ 13.50 Uhr (bis Kerzell) • 13.05 Uhr, 13.50 Uhr (bis Heubach) • Bussteig 7: keine Fahrten • Bussteig 8: 12.15 Uhr (bis Oberkalbach/ Balzermühle) • Bussteig 1: keine Fahrten • Bussteig 2: nur 13.10 (bis Magdlos) • Bussteig 8: keine Fahrten • Bussteig 4: keine Fahrten • Bussteig 6: 13.10 Uhr (bis Buchenrod)
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