Reglements-Genehmigung: Camping

EINWOHNERGEMEINDE GRINDELWALD
Reglements-Genehmigung
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16.12.1998 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung vom
02. Dezember 2016 genehmigte Abänderung/Anpassung folgender Reglemente

Camping-Reglement;

Reglement Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland;
nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist in Rechtskraft erwachsen sind.
Die obengenannten Reglemente treten per 01. Januar 2017 in Kraft.
Die neuen Reglemente können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen
werden oder sind online unter folgendem Link verfügbar:
http://www.gemeinde-grindelwald.ch/verwaltung/reglemente/
Grindelwald, 16. Januar 2017
Der Gemeinderat
Publikation
 Anzeiger Interlaken vom 19. Januar 2017
 Echo von Grindelwald vom 20. Januar 2017
 Website Gemeinde Grindelwald