Fachbereich: Kultur und Soziales Gemeinderatsvorlage Nr. Ortschaftsratsvorlage WM Nr. Ortschaftsratsvorlage TB Nr. Vorlage an Sitzung am Vorberatung GR ja 26.01.2017 nein VA AUT VA AUT 13/2017 / / OR-WM OR-WM OR-TB öffentlich nichtöffentlich OR-TB öffentlich nichtöffentlich Sitzung am Sperrvermerk für Presse Verfasser: Chr. Rümenapp ja nein Beteiligte FB: 1, Aktenzeichen 464.30 Stichwort Jugendbeteiligung in Schramberg Beteiligung des Umweltschutzbeauftragten ja nein Folgekostenberechnung ja nein Beteiligung von Jugendlichen und Kindern gem. § 41a Gemeindeordnung BadenWürttemberg 1. Bericht Im Zuge der Änderung der Gemeindeordnung (GemO) wurde die bisherige „Kannregelung“ über die Beteiligung von Jugendlichen in eine verbindliche Pflichtbeteiligung umgewandelt. Jugendliche sind bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise zu beteiligen. Kinder sollen beteiligt werden. Nach der gesetzlichen Definition im Kinder- und Jugendhilferecht sind Kinder noch nicht 14 Jahre und Jugendliche mindestens 14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt. Auf die Vorlage Nr. 41/2016 – Verwaltungsausschuss vom 14.04.2016 – und die Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.12.2016 wird Bezug genommen. Die Beteiligung von Jugendlichen sowie eine aktive und kreative Jugendpolitik waren und sind in Schramberg schon seit vielen Jahren fester Bestandteil der Kommunalpolitik. Beispielhaft sind hier die Initiativen des JUKS³ und anderer Fachbereiche und Abteilungen in der Verwaltung zu nennen. Mit der neuen Konzeption muss der sich ändernden Lebenswelt der Jugendlichen Rechnung getragen werden. Nach dem Wortlaut des neuen Gesetzes ist das für die Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Es bleibt somit der Eigenverantwortlichkeit der Gemeinde überlassen, in welcher Form und Ausgestaltung die Jugendbeteiligung erfolgen soll. Somit können auch die örtlichen Verhältnisse und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Eine Verpflichtung, eine direkte Jugendvertretung (z. Bsp. Jugendgemeinderat) einzurichten besteht nicht. In mehreren Gesprächsrunden und Workshops in unterschiedlicher Besetzung wurde zwischenzeitlich ein vielversprechender Ansatz des „Schramberger Wegs“ für eine bedarfsorientierte, legitimierte und vor allem nachhaltige Beteiligungsform gefunden. Die Einrichtung einer ständigen Jugendvertretung wurde aus den o. g. Gründen ausgeschlossen. Voraussetzung für eine gelingende und nachhaltige Beteiligungsform ist die aktive Beteiligung verschiedener Akteure. Hierzu haben im Herbst des vergangenen Jahres unter anderem auch Gespräche mit den Leitungen der Schramberger Schulen, mit Ausnahme der Grundschulen, stattgefunden. Ergebnis dieser Gespräche war auch die Erstellung einer online einsehbaren Vorhaben- bzw. Projektliste der Stadtverwaltung, auf der mit Blick auf den jeweiligen Haushaltsplan, die wichtigsten und jugend- bzw. kinderrelevanten Maßnahmen darstellt werden. Der bisherige sehr erfolgreiche offene Dialog mit den Jugendlichen im Rahmen von „Jugendhearings“ wird beibehalten. Im weiteren Prozessverlauf sind folgende Maßnahmen vorgesehen: a) Bildung eines Interessenpools / Vermittler/Kümmerer zwischen Kommunalpolitik/Verwaltung und den Jugendlichen/Schülerinnen und Schülern. Jede Schule benennt eine Person des Lehrkörpers, die sich explizit der Jugendbeteiligung in dieser Schule annimmt (Kümmerer) und die Themen/Informationen/ Projekte in geeigneter Weise in den Unterricht einbindet. Die Schulsozialarbeiter/innen unterstützen die Transformation von (kommunalen) Themen in den Schulalltag/Lehrplan. Die Koordination übernimmt das JUKS³. Die Ergebnisse aus diesen Prozessen fließen dann als Steuerungshilfen/Anregungen etc. für den Gemeinderat und die Verwaltung in den Entscheidungsprozess ein. Das Muster einer Projektliste/Vorhabenliste ist als Anlage beigefügt. b) Einrichtung einer digitalen „Informationsplattform“ für Jugendliche, Kinder und evtl. weiterer Interessierter auf der städtischen Homepage – Input von Seiten der Verwaltung/des Gemeinderats für die Kümmerer in den Schulen und in der Schulsozialarbeit (Bringschuld). Die Ergebnisse der Jugendbeteiligung in den Schulen werden zurückgespiegelt und ggfls. in den Planungsprozess/Verwaltungsprozess bzw. in die Kommunalpolitik aufgenommen – Kanalisierter Beteiligungsprozess (Bringschuld Verwaltung/Politik). c) In einer weiteren Rubrik der digitalen „Informationsplattform“ ([email protected]) sollen die Jugendlichen auch über die Aktivitäten in den Schulen hinaus Meinungen und Stellungnahmen an die Verwaltung, respektive Kommunalpolitik weitergeben können. - Offener Beteiligungsprozess (Bringschuld) 2. Beschlussvorschlag Dem vorgeschlagenen „Schramberger Weg“ der Jugendbeteiligung (Buchstaben a-c) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Erfahrungen dieser Beteiligungsform binnen 12 Monaten nach Einführung wieder zu berichten und ggfls. Vorschläge für eine Anpassung bzw. Nachjustierung zu unterbreiten. 2 Schramberg, den 13.01.2017 Christoph Rümenapp JUKS³ Uwe Weisser FB 1 3. Aufnahme auf die Tagesordnung des Berthold Kammerer FB 3 OR-WM am OR-TB am Ortsvorsteher/in 4. Aufnahme auf die Tagesordnung des VA am AUT am GR am Thomas Herzog Oberbürgermeister 3 26.01.2017 Vorhabenliste - Große Kreisstadt Schramberg Vorhaben/Projekt Thema Stadtteil Datum Az/DMS Fachbereich Abteilung Bearbeitende E-Mail Telefon o o o o o o Stadtplanung/Stadtentwicklung Soziales/Kinder/Jugend/Familie/Senioren Bildung/Schulen Umwelt/Energie Mobilität/Verkehr Wirtschaft/Arbeit Kurze inhaltliche Beschreibung Politischer Beschluss zum Vorhaben Aktueller Bearbeitungsstand Kosten soweit bezifferbar Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung Weitere Informationen/Dokumente
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