Vorlage Nr. 13/2017

Fachbereich: Kultur und Soziales
Gemeinderatsvorlage Nr.
Ortschaftsratsvorlage WM Nr.
Ortschaftsratsvorlage TB Nr.
Vorlage an
Sitzung am
Vorberatung
GR
ja
26.01.2017
nein
VA
AUT
VA
AUT
13/2017
/
/
OR-WM
OR-WM
OR-TB
öffentlich
nichtöffentlich
OR-TB
öffentlich
nichtöffentlich
Sitzung am
Sperrvermerk
für Presse
Verfasser: Chr. Rümenapp
ja
nein
Beteiligte FB: 1,
Aktenzeichen
464.30
Stichwort
Jugendbeteiligung in Schramberg
Beteiligung des
Umweltschutzbeauftragten
ja
nein
Folgekostenberechnung
ja
nein
Beteiligung von Jugendlichen und Kindern gem. § 41a Gemeindeordnung BadenWürttemberg
1. Bericht
Im Zuge der Änderung der Gemeindeordnung (GemO) wurde die bisherige „Kannregelung“ über die Beteiligung von Jugendlichen in eine verbindliche Pflichtbeteiligung umgewandelt. Jugendliche sind bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in
angemessener Weise zu beteiligen. Kinder sollen beteiligt werden.
Nach der gesetzlichen Definition im Kinder- und Jugendhilferecht sind Kinder noch nicht
14 Jahre und Jugendliche mindestens 14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt.
Auf die Vorlage Nr. 41/2016 – Verwaltungsausschuss vom 14.04.2016 – und die Anfrage
der CDU-Fraktion vom 05.12.2016 wird Bezug genommen.
Die Beteiligung von Jugendlichen sowie eine aktive und kreative Jugendpolitik waren und
sind in Schramberg schon seit vielen Jahren fester Bestandteil der Kommunalpolitik. Beispielhaft sind hier die Initiativen des JUKS³ und anderer Fachbereiche und Abteilungen in
der Verwaltung zu nennen. Mit der neuen Konzeption muss der sich ändernden Lebenswelt der Jugendlichen Rechnung getragen werden.
Nach dem Wortlaut des neuen Gesetzes ist das für die Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Es bleibt somit der Eigenverantwortlichkeit der Gemeinde überlassen, in welcher Form und Ausgestaltung die Jugendbeteiligung erfolgen soll. Somit
können auch die örtlichen Verhältnisse und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Eine Verpflichtung, eine direkte Jugendvertretung (z. Bsp. Jugendgemeinderat) einzurichten besteht nicht.
In mehreren Gesprächsrunden und Workshops in unterschiedlicher Besetzung wurde zwischenzeitlich ein vielversprechender Ansatz des „Schramberger Wegs“ für eine bedarfsorientierte, legitimierte und vor allem nachhaltige Beteiligungsform gefunden. Die Einrichtung einer ständigen Jugendvertretung wurde aus den o. g. Gründen ausgeschlossen.
Voraussetzung für eine gelingende und nachhaltige Beteiligungsform ist die aktive Beteiligung verschiedener Akteure. Hierzu haben im Herbst des vergangenen Jahres unter anderem auch Gespräche mit den Leitungen der Schramberger Schulen, mit Ausnahme der
Grundschulen, stattgefunden. Ergebnis dieser Gespräche war auch die Erstellung einer
online einsehbaren Vorhaben- bzw. Projektliste der Stadtverwaltung, auf der mit Blick auf
den jeweiligen Haushaltsplan, die wichtigsten und jugend- bzw. kinderrelevanten Maßnahmen darstellt werden.
Der bisherige sehr erfolgreiche offene Dialog mit den Jugendlichen im Rahmen von „Jugendhearings“ wird beibehalten. Im weiteren Prozessverlauf sind folgende Maßnahmen
vorgesehen:
a) Bildung eines Interessenpools / Vermittler/Kümmerer zwischen Kommunalpolitik/Verwaltung und den Jugendlichen/Schülerinnen und Schülern.
Jede Schule benennt eine Person des Lehrkörpers, die sich explizit der Jugendbeteiligung in dieser Schule annimmt (Kümmerer) und die Themen/Informationen/
Projekte in geeigneter Weise in den Unterricht einbindet.
Die Schulsozialarbeiter/innen unterstützen die Transformation von (kommunalen)
Themen in den Schulalltag/Lehrplan. Die Koordination übernimmt das JUKS³.
Die Ergebnisse aus diesen Prozessen fließen dann als Steuerungshilfen/Anregungen etc. für den Gemeinderat und die Verwaltung in den Entscheidungsprozess ein. Das Muster einer Projektliste/Vorhabenliste ist als Anlage beigefügt.
b) Einrichtung einer digitalen „Informationsplattform“ für Jugendliche, Kinder und evtl.
weiterer Interessierter auf der städtischen Homepage – Input von Seiten der Verwaltung/des Gemeinderats für die Kümmerer in den Schulen und in der Schulsozialarbeit (Bringschuld).
Die Ergebnisse der Jugendbeteiligung in den Schulen werden zurückgespiegelt und
ggfls. in den Planungsprozess/Verwaltungsprozess bzw. in die Kommunalpolitik
aufgenommen – Kanalisierter Beteiligungsprozess (Bringschuld Verwaltung/Politik).
c) In
einer
weiteren
Rubrik
der
digitalen
„Informationsplattform“
([email protected]) sollen die Jugendlichen auch über die Aktivitäten in
den Schulen hinaus Meinungen und Stellungnahmen an die Verwaltung, respektive
Kommunalpolitik weitergeben können. - Offener Beteiligungsprozess (Bringschuld)
2. Beschlussvorschlag
Dem vorgeschlagenen „Schramberger Weg“ der Jugendbeteiligung (Buchstaben a-c)
wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Erfahrungen dieser
Beteiligungsform binnen 12 Monaten nach Einführung wieder zu berichten und ggfls.
Vorschläge für eine Anpassung bzw. Nachjustierung zu unterbreiten.
2
Schramberg, den 13.01.2017
Christoph Rümenapp
JUKS³
Uwe Weisser
FB 1
3. Aufnahme auf die Tagesordnung des
Berthold Kammerer
FB 3
OR-WM am
OR-TB am
Ortsvorsteher/in
4. Aufnahme auf die Tagesordnung des
VA am
AUT am
GR am
Thomas Herzog
Oberbürgermeister
3
26.01.2017
Vorhabenliste - Große Kreisstadt Schramberg
Vorhaben/Projekt
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Az/DMS
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Stadtplanung/Stadtentwicklung
Soziales/Kinder/Jugend/Familie/Senioren
Bildung/Schulen
Umwelt/Energie
Mobilität/Verkehr
Wirtschaft/Arbeit
Kurze inhaltliche Beschreibung
Politischer Beschluss zum Vorhaben
Aktueller Bearbeitungsstand
Kosten soweit bezifferbar
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung
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