Boardroom Questions Einhaltung des Datenschutzes – früher «wünschenswert» nun «geboten» In der heutigen digitalen Geschäftswelt ist ein erfolgreicher Datenschutz inzwischen unerlässlich. Kunden und Aufsichtsbehörden verlangen zunehmend einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten. Strafen bei nicht datenschutzkonformen Verhaltensweisen werden beachtlich sein! Die vor kurzem fertiggestellte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird einen fundamentalen Wandel bewirken. Sie führt eine breitere geografische Reichweite ein. Dies bedeutet nun auch, dass Unternehmen ausserhalb der EU unter diese Regelung fallen. Darüber hinaus stehen Änderungen der Schweizer Datenschutzgesetze an. Die neuen Vorschriften sind weitgehend mit der DSGVO abgestimmt. Das straffere Regelwerk könnte erhebliche Änderungen innerhalb Ihrer Organisation erfordern. Warum sollten Sie dieses Thema verfolgen? • Fehlende Datenschutzkonformität kann zu Strafen von bis zu 4 Prozent des globalen Konzernumsatzes führen. • Die Einhaltung des Datenschutzes muss durch Ihre Organisation stets nachweisbar sein. Zeitachse Entwurf für ein revidiertes Datenschutzgesetz (DSG) Der Entwurf des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes wurde am 21. Dezember 2016 veröffentlicht. EU – Datenschutz-Grundverordnung CH – Datenschutzgesetz 2015 2016 Entscheid über eine DSG-Revision Der Schweizer Bundesrat entschied im Jahr 2015, das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) einer substantiellen Revision zu unterziehen. Dem DSG sind alle in der Schweiz tätigen Unternehmen unterworfen. Boardroom Questions Januar 2017 • Die Umsetzung erfordert erhebliche Anstrengungen und Vorbereitungen: –Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten müssen gemeldet werden. –Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen. –Datenschutzbeauftragte müssen eine unabhängige Stellung innerhalb der Organisation einnehmen. 2017 Formelle Übernahme der EU Datenschutz-Grundverordnung Der Text wurde im Dezember 2015 abschliessend festgelegt. Das europäische Parlament und der Europarat übernahmen ihn im April 2016. Revidiertes Datenschutzgesetz (DSG) Erwartetes Datum des Inkrafttretens 2018 2019 Inkrafttreten der EU Datenschutz-Grundverordnung Die DSGVO wird in der EU nach einer Übergangsphase von zwei Jahren, also im Mai 2018, in Kraft treten. Welche Fragen sollte sich der Verwaltungsrat selbst stellen? • Wie lauten die neuen Bestimmungen, wie betreffen sie unsere Organisation und welche Massnahmen haben wir bereits umgesetzt? • Wie hoch ist unser Risiko? • Was müssen wir unternehmen? • Wie könnte sich dies auf unsere sonstigen strategischen Ziele auswirken? • Wer sollte für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich sein? Fragen, die Sie Ihrem Management-Team stellen sollten • Wer ist innerhalb der Organisation für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich? • Wie stark ist der Datenschutz gegenwärtig gewährleistet? • Welche Massnahmen müssen noch umgesetzt werden, damit eine Einhaltung der Vorschriften sichergestellt werden kann? • Wie stark halten unsere Geschäftspartner die Vorschriften ein? Welche Compliance-Initiativen führen sie momentan durch? • Wie sieht die GDPR-Compliance-Planung aus? • Wie wirkt sich dies auf die gegenwärtige Strategie (Information Governance) und das Budget aus? Beurteilung Wo befinden sich die gegenwärtigen Compliance-Lücken der Organisation im Datenschutz? Berücksichtigung aktueller und künftiger Vorschriften zum Datenschutz. Entwurf Compliance-Plan für den Datenschutz, der festlegt, welche Prozesse, Systeme und Kontrollen zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften etabliert werden. Umsetzung Umsetzung der Massnahmen laut Planung. Überwachung Laufende Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften innerhalb der Organisation. Nutzung von Zertifizierungssystemen, um die Einhaltung von Datenschutzvorschriften durch die Organisation gegenüber wichtigen Interessengruppen nachzuweisen. Kontakt KPMG AG Badenerstrasse 172 Postfach CH-8036 Zürich kpmg.ch/aci Matthias Bossardt Partner Consulting Thomas Bolliger Partner Consulting +41 58 249 36 98 [email protected] +41 58 249 28 13 [email protected] Jeffrey Bholasing Senior Manager Leiter Datenschutz & Governance +41 58 249 42 88 [email protected] Die hierin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und beziehen sich daher nicht auf die Umstände einzelner Personen oder Rechtsträger. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, besteht keine Gewähr dafür, dass diese die Situation zum Zeitpunkt der Herausgabe oder eine künftige Situation akkurat widerspiegeln. Die genannten Informationen sollten nicht ohne eingehende Abklärungen und professionelle Beratung als Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage dienen. Bei Prüfkunden bestimmen regulatorische Vorgaben zur Unabhängigkeit des Prüfers den Umfang einer Zusammenarbeit. © 2017 KPMG AG ist eine Konzerngesellschaft der KPMG Holding AG und Mitglied des KPMG Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, der KPMG International Cooperative («KPMG International»), einer juristischen Person schweizerischen Rechts. Alle Rechte vorbehalten. Boardroom Questions Januar 2017
© Copyright 2025 ExpyDoc