Ferienangebote 2017 Allgemeines Auf zu neuen Ufern Maja Cuk Greiner & Susanne Schmucki Das Sprichwort stammt aus der Seefahrt: Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass man etwas Neues oder Unbekanntes beginnt, entdeckt und wagt. Unsere Ferien ermöglichen Ihnen neue Ufer zu entdecken, seien dies Meeresküsten oder Poolstrände. Unser Ferienangebot richtet sich in erster Linie an Erwachsene mit cerebralen Bewegungsbehinderungen. Da die Vereinigung Cerebral Schweiz die Kosten für das Assistenzteam übernimmt, können wir den Mitgliedern unserer 20 regionalen Vereinigungen Ferien zu einem relativ günstigen Preis anbieten. Wir heissen neue Mitglieder herzlich willkommen, bitte melden Sie sich dazu bei der regionalen Vereinigung Cerebral in Ihrer Nähe. In dieser Broschüre präsentieren wir Ihnen unsere Bade-, Aktiv- und Wellnessferien sowie die wichtigsten Informationen dazu. Neu organisieren wir eine Reise nach Slowenien, an welcher auch Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf teilnehmen können. Wir führen am Samstag, 4. Februar 2017, in Oensingen erstmals einen Ferien-Info-Event durch. Nutzen Sie diesen geselligen Anlass, um sich vor Ort über die interessanten Fe rienangebote zu informieren! Mehr Infos zum Event und zu unseren Fe rienangeboten mit Anmeldeformular(en) sind auf unserer Website unter www.vereinigung-cerebral.ch > «Ferienangebote»zu finden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Erstmals in unserem Angebot: Das Hotel Wellness Park in Lasko (Slowenien) Vereinigung Cerebral Schweiz Zuchwilerstrasse 43 | Postfach 810 | 4501 Solothurn T +41 32 622 22 21 | [email protected] Facebook “f ” Logo CMYK / .eps Facebook “f ” Logo CMYK / .eps Folgen Sie uns auf schon auf facebook? www.facebook.com/associationcerebral.ch Unsere Leistung Bade-, Wellness- und Aktivferien Bei allen Ferienangeboten n wohnen wir im Doppelzimmer (mit Dusche und WC) mit Halbpension (wo nicht anders vermerkt). n steht zum Frühstück und zum Abendessen in der Regel ein Buffet bereit (Getränke nicht inbegriffen). verfügen n die Hotels über einige für RollstuhlfahrerInnen angepasste Spezialzimmer. Bitte beachten Sie, dass die Hotels im Ausland nicht vollständig dem Schweizer Standard entsprechen, zum Beispiel punkto Rollstuhlgängigkeit (die Zimmer sind weniger geräumig). Für Gruppen sind zudem oft nicht genügend angepasste Zimmer vorhanden. Dies erfordert sowohl von den Gästen als auch von den AssistentInnen die Bereitschaft sich anzupassen und Einschränkungen in Kauf zu nehmen. n können wir pro Gruppe höchstens 15 Feriengäste berücksichtigen, wovon höchstens 10 im Rollstuhl. Bei den Ferien im Südtirol und in Slowenien gilt diese Beschränkung der Anzahl RollstuhlfahrerInnen nicht. n werden die 15 Feriengäste von 15 Assistent Innen sowie einer Reiseleitung begleitet. n kann eine anspruchsvolle Pflege nicht im- mer gewährleistet werden, dies hängt vom Fachwissen der freiwillig mitarbeitenden Assistenzpersonen ab. In den Wellnessferien in Slowenien kann fachliche Pflege (auf eigene Kosten) zusätzlich bestellt werden. n gehört Nachtdienst nicht zu den Pflichten der Assistenzpersonen. Diese Leistung kann nur in den Wellnessferien in Slowenien in Anspruch genommen werden (nicht im Preis inbegriffen). n handelt es sich um Badeferien und teilweise um Aktivferien. In der Gruppe oder in Kleingruppen werden 1 bis 2 Ausflüge von der Reiseleitung organisiert. Weitere Ausflüge können nach Absprache in Gruppen selbstständig organisiert und unternommen werden (Kosten nicht im Preis inbegriffen). Bitte beachten Sie, dass Ausflüge im Ausland mit Risiken verbunden sind. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmenden, ob er/sie an solchen Ausflügen teilnimmt. n bleiben Preis- und Flugdatenänderungen vorbehalten. Erholung im Südtirol (11 Tage) Kaltern an der Weinstrasse, Italien 7. – 17. Juni 2017 Preis Fr. 1400.– pro Person im DZ (Halbpension, Reise, Assistenz) Anmelde- 24. Februar 2017 schluss Reise Mit dem Handicap-Komfortcar ab 4 Sammelorten Leitung Verena Strasser Unterkunft Hotel Masatsch BesonderesBerücksichtigt werden 15 Gäste mit cerebralen Bewegungsbehinderungen. Es besteht keine Beschränkung der Anzahl RollstuhlfahrerInnen. Elektrorollstühle können mitgenommen werden, was wir unbedingt empfehlen. Das Hotel Die wunderbare Hotelanlage befindet sich in Oberplanitzing beim Weindorf Kaltern, eingebettet in Weinberge und mit Blick auf den Kalterersee. Im rollstuhlgerechten Hotel Masatsch begegnen sich Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. Gäste mit besonderen Bedürfnissen erleben hier unvergessliche Ferientage im Südtirol. Die Region Die Umgebung bietet schöne barrierefreie Ausflugsmöglichkeiten mit unserem Minibus und angepassten Fahrrädern. Das Hotel Masatsch bietet: n Barrierefreie Zimmer und Bäder n Massagen und Klangtherapie n Barrierefreies Hallenschwimmbad Links http://www.masatsch.it http://www.kalterersee.com Badeferien auf Mallorca (15 Tage) Colonia Sant Jordi, Mallorca, Spanien 10. – 24. Juni 2017 PreisFr. 2000.– pro Person im DZ (Halbpension, Flug, Bustransfer, Assistenz) Anmelde- 24. Februar 2017 schluss Reise Flug Zürich – Palma ca. 2 Std. Bustransfer Flughafen – Hotel ca. 1 Std. Leitung Peter Berger/Monika Studer Unterkunft Blau Colonia Sant Jordi Resort & Spa Das Hotel Das Hotel «Blau Colonia Sant Jordi» liegt am gleichnamigen Ort an der Südküste Mallorcas. Der Ort ist beliebt für seine schönen Badestrände. Die Anlage verfügt über 395 Zimmer in zwei- bis dreistöckigen Gebäuden, Empfangshalle mit Reception, Salon, WLAN im gesamten Hotel, Restaurant, Pizzeria, Snackbar und Bar. Im Garten befindet sich eine mit dem Hallenbad verbundene, beheizte Poollandschaft sowie eine Sonnenterrasse. Liegen und Sonnenschirme sind inklusive. Die Region Colonia de Sant Jordi liegt 45 Kilometer von Palma entfernt und ist ein ehemaliger Fischerort in der südöstlichen Ecke Mallorcas. Direkt an der Hafenpromenade von Colonia de Sant Jordi laden zahlreiche Restaurants und Cafés zum Verweilen ein. Links http://www.blauhotels.com/santjordi http://www.coloniasantjordi.es/ Wellness- ODER Aktivferien in Slowenien (13 Tage) Lasko, Slowenien 22. August – 3. September 2017 PreisFr. 1400.– pro Person im DZ (Halbpension, Reise, Assistenz) Anmelde- 31. März 2017 schluss Reise Flug Zürich – Ljubljana ca. 1 Std. Bustransfer Flughafen – Lasko ca. 2 Std. Leitung Verena Strasser/Maja Cuk Unterkunft W ellnessferien: Hotel Zdravilisce Lasko Aktivferien: Hotel Wellness Park Lasko Achtung ie buchen entweder das S Paket Wellnessferien ODER Aktivferien. Besonderes Keine Beschränkung der Anzahl RollstuhlfahrerInnen. Die Hotels Wellnessferien: Sie wohnen im zertifizierten «behindertenfreundlichen» Hotel Zdravilisce Lasko (im Foto rechts) mit barrierefreien Bade- und Saunaanlagen. Die Zimmer sind bei Bedarf mit Pflegebetten und Hilfsmitteln ausgestattet. In diesem Hotel können zusätzliche professionelle Pflegeleistungen, Nachtdienst, Wellness- und Therapieangebote organisiert werden. Nach einer Bedarfsanalyse machen wir Ihnen gerne eine Offerte. Das Hotel Wellness Park Lasko mit der Glaskuppel (links) und das Hotel Zdravilisce Lasko (rechts) Aktivferien: Sie wohnen im benachbarten Hotel Wellness Park Lasko (links im Foto), welches über mehrere moderne barrierefreie Zimmer verfügt. Unter der Glaskuppel ist das Badeerlebnis einmalig, jedoch nicht überall behindertengerecht. Sie haben uneingeschränkten Zugang zu den Badelandschaften beider Hotels. Es gibt die Möglichkeit Einheimische mit cerebralen Bewegungsbehinderungen kennen zu lernen. Die Region Die kleine Stadt Lasko liegt an der Bahnlinie zwischen Maribor, Ljubljana, Postojna mit der grössten Grotte Europas und der Küste mit ihren idyllischen Städten. Links http://www.thermana.si/de http://www.slovenia.info Badeferien auf Teneriffa (13 Tage) Los Cristianos auf Teneriffa, Spanien 28. August – 9. September 2017 PreisFr. 2000.– pro Person im DZ (Halbpension, Flug, Bustransfer, Assistenz) Anmelde- 31. März 2017 schluss Reise Flug Zürich – Teneriffa ca. 3,5 Std. Bustransfer Flughafen – Hotel ca. 30 Min. Leitung Christoph Iselin/Ruth Zumbühl Unterkunft Hotel Mar y Sol Das Hotel Das Hotel Mar y Sol liegt auf einer leichten Anhöhe. Es bietet barrierefreie Zimmer und ist spezialisiert für Gäste mit unterschiedlichen Behinderungen. Im grossen Innenhof mit vielen Palmen und Blumen befindet sich eine Poollandschaft. Ein Pool ist ganzjährig auf 32 Grad geheizt und verfügt über einen Poollift. Zur Hotelanlage gehört ebenfalls das Gesundheitszentrum Teralava mit diversen Wellnessangeboten. Die Region Der Ferienort Los Cristianos befindet sich an der Südwestspitze der Insel Teneriffa. Los Cristianos ist ein ehemaliges Fischerdorf und heute ein beliebter Ort für Feriengäste. Los Cristianos zeichnet sich insbesondere auch durch eine gute Infrastruktur für Gäste im Rollstuhl aus, unter anderem mit einer 8 km langen Strandpromenade. Unser Hotel ist etwa 400 Meter vom Meer entfernt. Der Strand Playa de las Vistas bietet einen hindernisfreien Zugang zum Meer und ist rund 1,5 km vom Hotel entfernt (Shuttle-Bus vorhanden). Links http://www.marysol.org http://www.teneriffa.com Gut zu Wissen Informationen für Gäste und Assistentinnen/Assistenten Wahl des Angebots Gerne geben wir Ihnen zusätzliche Informationen zu unseren Angeboten am Telefon. Wir bitten die Angehörigen und Bezugspersonen im Bedarfsfall bei der Wahl des Angebotes beratend zur Seite zu stehen. Einige Teilnehmende brauchen Unterstützung, um das Angebot zu wählen, das ihnen wirklich zusagt. Anmeldung der Feriengäste Senden Sie uns Ihre Anmeldung mit dem Anmeldeformular zu. Bitte beachten Sie die Termine für den Anmeldeschluss. Wir empfehlen Ihnen auch eine Ersatzwahl anzugeben für den Fall, dass die gewünschten Ferien ausgebucht sein sollten. Bei Personen, die eine gesetzliche Vertretung haben, muss diese die Anmeldung unterschreiben. Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie eine Zu- oder Absage. Zusammen mit unserer Zusage erhalten Sie ein Arztzeugnis. Dieses müssen Sie zwingend vom Hausarzt ausfüllen lassen. Wenn wir das Arztzeugnis zurückerhalten haben, schicken wir Ihnen unsere Bestätigung. Unsere Zusage ist erst dann definitiv. Sollten Sie nach Erhalt der Bestätigung nicht mehr an einer Teilnahme interessiert sein, bitten wir Sie um umgehenden Bescheid. Allfällige mit der Absage verbundene Kosten müssen von der zurücktretenden Person übernommen werden. Die Vereinigung Cerebral Schweiz behält sich vor, bei den Feriengästen oder deren Angehörigen/der Institution Auskünfte einzuholen, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Wir bitten Sie, uns wahrheitsgetreue und vollständige Angaben über Ihren Gesundheitszustand und die benötigte Assistenz zu geben. Diese Infos werden vertraulich behandelt und nur der zuständigen Reiseleitung sowie der Assistenzperson weitergegeben, die Sie begleiten wird. Personen mit Schwerstbehinderung, deren Kommunikation ebenfalls beeinträchtigt ist, können für die Ferien nur berücksichtigt werden, wenn die Assistenz durch eine ihnen vertraute Person gewährleistet ist. Reiseleitung und Assistenten/innen Die Geschäftsstelle der Vereinigung Cerebral Schweiz ist für die Organisation und Durchführung der Ferien verantwortlich. Unsere erfahrene Reiseleitung sorgt für das gute Gelingen vor Ort. Wir organisieren pro Gast eine Assistenzperson. Wenn Sie selbst jemanden kennen, können Sie uns diese Person gerne angeben. Die Assistenz beginnt und endet am Flughafen bzw. am Treffpunkt bei der Abfahrt im Car. Nur in wenigen Fällen verfügen die Assistierenden über pflegerische oder medizinische Kenntnisse. Auch Erfahrung im Umgang mit Menschen mit einer Behinderung ist nicht immer vorauszusetzen. Ein Besuch der Assistenz vor den Ferien bei ihrem Feriengast ist nicht die Regel, kann bei Bedarf aber individuell vereinbart werden. Wir empfehlen den Feriengästen oder deren Angehörigen/Bezugspersonen unbedingt eine Kontaktaufnahme. Wir bitten Sie, den Assistierenden alle nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese sind an die Schweigepflicht gebunden. Notfälle – Bitte an die Angehörigen/Bezugspersonen Bitte bedenken Sie, dass während der Ferienzeit bei Rückfragen oder im Notfall eine Ansprechperson in der Schweiz erreichbar sein muss. Bei einer schweren Erkrankung, einem Unfall oder schwersten psychischen Schwierigkeiten kann ein frühzeitiger Abbruch der Ferien unumgänglich werden. Es muss deshalb garantiert sein, dass eine Betreuung zuhause möglich ist. Weiter können wir die Betreuung bei einem allfälligen Krankenhausaufenthalt im Ausland, der über die Ferienzeit andauert, nicht gewährleisten. Versicherungen Für folgende Versicherungen sind Sie verantwortlich: Krankenversicherung im Ausland Für einen Auslandaufenthalt empfehlen wir Ihnen eine zusätzliche Krankenversicherung, denn es ist wichtig, dass Sie für Krankheit im Ausland ausreichend versichert sind. Bei Notfallbehandlung im Ausland (Unfälle und Erkrankung im Ausland, wo eine Rückkehr in die Schweiz aus medizinischen Gründen nicht möglich ist) werden die Kosten von der obligatorischen Grundversicherung bis maximal zum doppelten Betrag vergütet, den die gleiche Behandlung im Wohnkanton in der Schweiz gekostet hätte. Andere medizinische Leistungen im Ausland sind grundsätzlich nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gedeckt. Bitte klären Sie ab, ob diese Versicherungsleistungen Ihren Ansprüchen genügen. Eine zusätzliche Versicherung, welche zum Beispiel die Kosten eines Rücktransports übernimmt, ist zu empfehlen. Bei Gruppenferien mit Menschen mit Behinderung übernimmt die Rega einen Rücktransport in die Schweiz, wenn dieser aus akut medizinischen Gründen notwendig ist. Assistierende müssen jedoch selbst eine Gönnerschaft abschliessen. WICHTIG: Die Vereinigung Cerebral Schweiz über- nimmt im Krankheitsfall keine Kosten. Reisegepäck- und Diebstahlversicherung Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen eine Reisegepäck- und Diebstahlversicherung. WICHTIG: Die Vereinigung Cerebral Schweiz übernimmt keine Haftung für Verluste, Diebstähle und Sachschäden, die Ihnen während der Reise und dem Aufenthalt entstehen. Folgende Versicherungen schliesst die Vereinigung Cerebral Schweiz für Sie ab: Annullationskostenversicherung Von der Versicherung werden Krankheit/ Unfall (zu belegen mit Arztzeugnis) und Todesfall in der nahen Familie als Gründe akzeptiert. Werden die Gründe von der Versicherung nicht akzeptiert, so erfolgt keine Rückerstattung. Die Bearbeitungsgebühr, welche das Reisebüro bei einer Absage erhebt, muss vom Teilnehmenden übernommen werden. Ein kurzfristiger Rücktritt von der Reise aus jeglichen anderen Gründen ist mit Unkosten verbunden, welche vom Reisebüro nach Richtlinien festgelegt sind. Diese Kosten muss der/die Teilnehmende voll übernehmen. Unfallversicherung Leistungen werden nur in Ergänzung zur Krankenkasse (falls Unfall eingeschlossen) oder zur privaten Unfallversicherung erbracht. Haftpflichtversicherung Diese deckt Schäden während der Ferien gegenüber Personen/Gegenständen aus serhalb der Reisegruppe. Hin- und Rückreise (zum Flughafen oder Sammelort Car) Die Assistenz der Feriengäste erfolgt ab Treffpunkt im Flughafen (Abflughalle) bzw. den Sammelorten bei der Car-Reise ins Südtirol. WICHTIG: Die Teilnehmenden bzw. ihre Angehörigen/ Institutionen müssen für die Hin- und Rückreise zum Treffpunkt selbst besorgt sein. Leider können Fluggesellschaften die Flugzeiten auch kurzfristig noch ändern. Im Falle eines frühen Abfluges und/oder einer späten Landung bitten wir bereits jetzt um Verständnis. Für Rollstuhlfahrende bei Flugreisen Bei den Flugreisen nach Mallorca und Teneriffa nimmt SWISS nur handbetriebene, faltbare Rollstühle und keine Elektrorollstühle mit. Die Anzahl der Teilnehmenden, die ganz auf den Rollstuhl angewiesen sind, beschränkt sich auf 10 Personen pro Gruppe. Bei der gestaffelten Flugreise nach Slowe- nien können bis zu 15 RollstuhlfahrerInnen transportiert werden. Darunter dürfen höchstens 6 Personen sein, die nicht selbstständig vom Eingang zum Sitzplatz gehen können, resp. getragen werden müssen. Rollstühle dürfen die Dimensionen 85 x 180 x 76 cm oder 104 x 70 x 76 cm (Breite x Länge x Höhe) und das Gewicht von 100 kg (nach Absprache bis 160 kg) nicht übersteigen. Elektrorollstühle mit Trockenbatterie sind zugelassen, die Batterie muss auslaufsicher und fest am Rollstuhl befestigt und ausgeschaltet sein (Batteriepole isoliert). Falls Ihr Rollstuhl den Bestimmungen von Adria Airways nicht entspricht, nehmen Sie vor der Anmeldung mit uns Kontakt auf. Bezahlung Die Rechnung wird mit unserer schriftlichen, definitiven Zusage zur Reiseteilnahme verschickt und ist fristgerecht zu begleichen. Bei nicht erfolgter Bezahlung behalten wir uns vor, dies als Rücktritt, resp. Annullation zu behandeln, die hierbei entstehenden Unkosten muss der/die Teilnehmende voll übernehmen. Reisedokumente Das Reiseprogramm (Abflugzeit, Teilnehmerliste usw.) erhalten Sie sobald wie mög- lich, spätestens jedoch 10 Tage vor Ferienbeginn. Als Schweizer/-in benötigen Sie eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass. Ausländer/-innen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen sich selbst nach den erforderlichen Formalitäten erkundigen und die notwendigen Dokumente besorgen (Visum frühzeitig besorgen, falls nötig). Ferien-Info-Event am 4. Februar An unserem Ferien-Info-Event vom Samstag, 4. Februar (13.30 - 17.30 Uhr, Bio-Restaurant der Genossenschaft VEBO an derStaadackerstrasse 15 in 4702 Oensingen) stellen wir alle Angebote vor. Es bleibt zudem Zeit zum Austausch zwischen (interessierten) Gästen, Assistenzpersonen und unseren Reiseleitenden. Eine Anmeldung (bis Freitag, 20. Januar) ist erforderlich. www.vereinigung-cerebral.ch > «Ferienangebote» Mithilfe Assistenzpersonen gesucht – Alter 18 – 70 Jahre Möchten Sie sich gerne als Assistenzperson für unsere Ferien zur Verfügung stellen? Dann melden Sie sich! Gerne bedienen wir Sie am Telefon mit allen nötigen Informationen. Das Anmeldeformular mit den wichtigsten Unterlagen finden Sie auf unserer Website: www.vereinigung-cerebral.ch >Tat > Mithelfen. Wir informieren Sie auch gerne über einen Zivildiensteinsatz. Denn Zivildienstleistende können Diensttage bei uns absolvieren. Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich, sich für eine Person mit häufig schwerer und/oder mehrfacher Behinderung voll einzusetzen und an den Aktivitäten der Gruppe teilzunehmen. Es gelten dieselben Bedingungen wie für die Feriengäste mit Behinderung (Rücktritt von der Reise, Reisedokumente, Versicherungen usw.). Die Vereinigung Cerebral Schweiz übernimmt die Kosten des Arrangements für Assistierende (Reise ab Flughafen, Unterkunft, Verpflegung Basis Halbpension). Zusätzlich erhalten diese Personen eine Entschädigung von Fr. 600.- (15 Tage), Fr. 525.- (13 Tage) oder Fr. 450.- (11 Tage) ausbezahlt. Dieser Betrag deckt die Unkosten (z.B. Mittagessen, Getränke, Anreise Flughafen bzw. Treffpunkt, Ausflüge sowie Reisespesen zum Vortreff des Assistenzteams oder für den vorgängigen Besuch zum Feriengast). Interessierten ohne Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung wird das zweitägige Einführungsseminar empfohlen, welches einmal im März und einmal im Mai durchgeführt wird. Es vermittelt die wesentlichsten Grundlagen für Begleitung und Pflege während der Ferien. Nähere Angaben finden Sie auf der nächsten Seite. Weiterbildung für Reise- und Sportcampbegleiter/innen 18./19. März 2017 oder 20./21. Mai 2017 in Siggenthal Station/AG KurskostenFr. 284.– inkl. Vollpension* Anmelde- 18. Januar 2017 (Kurs März) schluss bzw. 20. März 2017 (Kurs Mai) PluSport, Procap, insieme Schweiz und die Vereinigung Cerebral Schweiz führen zweimal im Jahr ein Seminar für Reise- und Sportcampsbegleitpersonen durch. Mit diesem Kurs wird einem zunehmenden Bedürfnis nach Sicherheit in der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung entsprochen. Der Kurs vermittelt die wesentlichsten Grundlagen für die Funktion als Assistenzperson in Kursen und für die Ferienbegleitung von Menschen mit Behinderung. Konkrete Hilfestellungen sowie der fachgerechte Umgang mit Hilfsmitteln stehen im Zentrum des Kurses. Darüber hinaus vermitteln Fachleute Wissenswertes zu medizinischen und psychosozialen Aspekten der Behinderungen. Der Kurs bietet ebenfalls Gelegenheit, die persönlichen Beweggründe zu diskutieren und eine bewusste Haltung gegenüber Menschen mit Behinderung zu entwickeln. Der Kurs richtet sich an Begleitpersonen und Interessierte, welche in der Regel über keine soziale oder pflegerische Ausbildung verfügen. Voraussetzungen für den Kurs sind: Vollendetes 18. Altersjahr im Kalenderjahr, in dem der Kurs besucht wird. Offenheit, kommunikative Fähigkeiten, aktive Teilnahme während des ganzen Kurses. * Wichtig: Wer den Kurs erfolgreich abschliesst, erhält bei einem anschliessenden Einsatz für die Vereinigung Cerebral Schweiz das Kursgeld zurück erstattet. Informationen und Anmeldungen PluSport Behindertensport Schweiz Abt. Ausbildung Chriesbaumstrasse 6 8604 Volketswil Tel. 044 908 45 00, Fax 044 908 45 01 [email protected], www.plusport.ch Kurse unter www.plusport.ch > Ausbildung > Kursprogramm > Reise- und Sportcamps (Bereich Begleitung) oder dem Direktlink https://edu.pluspor t .ch/de/courses/ camps/ Andere Angebote Hinweise auf weitere Ferienangebote Regionale Vereinigungen der Vereinigung Cerebral Schweiz Die regionalen Vereinigungen der Vereinigung Cerebral Schweiz organisieren, zumeist während der Schulferien, verschiedene Ferienkurse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit cerebralen Bewegungsbehinderungen. Eine Übersicht finden Sie ab Februar 2017 auf unserer Website unter www. vereinigung-cerebral.ch > Tat > Ferienangebote > Ferienangebote regionale Vereinigungen. Auskunft erteilen die Sekretariate der regionalen Vereinigungen. Deren Homepages (und Adressen) sind auf unserer Homepage zu finden unter: www. vereinigung-cerebral.ch > In Ihrer Region. Schweizerische Stiftung für das cerebral gelähmte Kind Für Familien in einzelnen Hotels in der Schweiz nStiftung Cerebral, Erlachstrasse 14, Postfach 8262, 3001 Bern www.cerebral.ch > Hilfsangebote > Erholung & Freizeit Betreute Ferien in einzelnen Hotels in der Schweiz mit Spitex oder anderen Fachpersonen Für Camper nStiftung Cerebral (Adresse siehe oben) www.cerebral.ch > Hilfsangebote > Erholung & Freizeit > Camping/ Mobilhomes Vermietung rollstuhlgängiger Camper und Bungalows Weitere Anbieter und nützliche Links finden Sie auf unserer Website unter www.vereinigung-cerebral.ch > Rat > n Freizeit, Ferien & Sport Wir danken ganz herzlich n der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind und n der Stiftung «Denk an mich» für die finanzielle Unterstützung unserer Ferien. Wir danken n procap reisen & sport n swiss n Rega n Adria Airways n Eurobus für die angenehme Partnerschaft. Vereinigung Cerebral Schweiz | Association Cerebral Suisse | Associazione Cerebral Svizzera Zuchwilerstrasse 43 | Postfach 810 | 4501 Solothurn | T +41 32 622 22 21 | [email protected] | www.vereinigung-cerebral.ch | Postkonto 45–2955–3
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