Ferienbroschüre - Vereinigung Cerebral Schweiz

Ferienangebote 2017
Allgemeines
Auf zu neuen Ufern
Maja Cuk Greiner & Susanne Schmucki
Das Sprichwort stammt aus der Seefahrt:
Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass
man etwas Neues oder Unbekanntes beginnt, entdeckt und wagt. Unsere Ferien
ermöglichen Ihnen neue Ufer zu entdecken,
seien dies Meeresküsten oder Poolstrände.
Unser Ferienangebot richtet sich in erster
Linie an Erwachsene mit cerebralen Bewegungsbehinderungen. Da die Vereinigung
Cerebral Schweiz die Kosten für das Assistenzteam übernimmt, können wir den Mitgliedern unserer 20 regionalen Vereinigungen Ferien zu einem relativ günstigen Preis
anbieten. Wir heissen neue Mitglieder herzlich willkommen, bitte melden Sie sich dazu
bei der regionalen Vereinigung Cerebral in
Ihrer Nähe.
In dieser Broschüre präsentieren wir Ihnen
unsere Bade-, Aktiv- und Wellnessferien sowie die wichtigsten Informationen dazu.
Neu organisieren wir eine Reise nach Slowenien, an welcher auch Menschen mit
höherem Unterstützungsbedarf teilnehmen können.
Wir führen am Samstag, 4. Februar 2017, in
Oensingen erstmals einen Ferien-Info-Event
durch. Nutzen Sie diesen geselligen Anlass,
um sich vor Ort über die interessanten Fe­
rienangebote zu informieren!
Mehr Infos zum Event und zu unseren Fe­
rienangeboten mit Anmeldeformular(en)
sind auf unserer Website unter www.vereinigung-cerebral.ch > «Ferienangebote»zu
finden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
Erstmals in unserem Angebot: Das Hotel Wellness
Park in Lasko (Slowenien)
Vereinigung Cerebral Schweiz
Zuchwilerstrasse 43 | Postfach 810 | 4501 Solothurn
T +41 32 622 22 21 | [email protected]
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Unsere Leistung
Bade-, Wellness- und Aktivferien
Bei allen Ferienangeboten
n wohnen wir im Doppelzimmer (mit Dusche und WC) mit Halbpension (wo
nicht anders vermerkt).
n steht zum Frühstück und zum Abendessen in der Regel ein Buffet bereit
(Getränke nicht inbegriffen).
verfügen
n
die Hotels über einige für RollstuhlfahrerInnen angepasste Spezialzimmer. Bitte beachten Sie, dass die Hotels im
Ausland nicht vollständig dem Schweizer
Standard entsprechen, zum Beispiel punkto Rollstuhlgängigkeit (die Zimmer sind
weniger geräumig). Für Gruppen sind zudem oft nicht genügend angepasste Zimmer vorhanden. Dies erfordert sowohl von
den Gästen als auch von den AssistentInnen die Bereitschaft sich anzupassen und
Einschränkungen in Kauf zu nehmen.
n können
wir pro Gruppe höchstens 15 Feriengäste berücksichtigen, wovon höchstens 10 im Rollstuhl. Bei den Ferien im
Südtirol und in Slowenien gilt diese Beschränkung der Anzahl RollstuhlfahrerInnen nicht.
n werden die 15 Feriengäste von 15 Assistent­
Innen sowie einer Reiseleitung begleitet.
n kann eine anspruchsvolle Pflege nicht im-
mer gewährleistet werden, dies hängt
vom Fachwissen der freiwillig mitarbeitenden Assistenzpersonen ab. In den Wellnessferien in Slowenien kann fachliche
Pflege (auf eigene Kosten) zusätzlich bestellt werden.
n gehört Nachtdienst nicht zu den Pflichten
der Assistenzpersonen. Diese Leistung
kann nur in den Wellnessferien in Slowenien in Anspruch genommen werden
(nicht im Preis inbegriffen).
n handelt
es sich um Badeferien und teilweise um Aktivferien. In der Gruppe oder
in Kleingruppen werden 1 bis 2 Ausflüge
von der Reiseleitung organisiert. Weitere
Ausflüge können nach Absprache in Gruppen selbstständig organisiert und unternommen werden (Kosten nicht im Preis
inbegriffen). Bitte beachten Sie, dass Ausflüge im Ausland mit Risiken verbunden
sind. Es liegt in der Verantwortung des
Teilnehmenden, ob er/sie an solchen Ausflügen teilnimmt.
n bleiben Preis- und Flugdatenänderungen vorbehalten.
Erholung im Südtirol (11 Tage)
Kaltern an der Weinstrasse, Italien
7. – 17. Juni 2017
Preis
Fr. 1400.– pro Person im DZ
(Halbpension, Reise, Assistenz)
Anmelde- 24. Februar 2017
schluss
Reise
Mit dem Handicap-Komfortcar ab 4 Sammelorten
Leitung
Verena Strasser
Unterkunft
Hotel Masatsch
BesonderesBerücksichtigt werden 15 Gäste
mit cerebralen Bewegungsbehinderungen. Es besteht keine
Beschränkung der Anzahl RollstuhlfahrerInnen. Elektrorollstühle können mitgenommen
werden, was wir unbedingt
empfehlen.
Das Hotel
Die wunderbare Hotelanlage befindet sich in
Oberplanitzing beim Weindorf Kaltern, eingebettet in Weinberge und mit Blick auf den
Kalterersee. Im rollstuhlgerechten Hotel Masatsch begegnen sich Menschen mit und
ohne Beeinträchtigung. Gäste mit besonderen Bedürfnissen erleben hier unvergessliche
Ferientage im Südtirol.
Die Region
Die Umgebung bietet schöne barrierefreie
Ausflugsmöglichkeiten mit unserem Minibus und angepassten Fahrrädern.
Das Hotel Masatsch bietet:
n Barrierefreie Zimmer und Bäder
n Massagen und Klangtherapie
n Barrierefreies Hallenschwimmbad
Links
http://www.masatsch.it
http://www.kalterersee.com
Badeferien auf Mallorca (15 Tage)
Colonia Sant Jordi, Mallorca, Spanien
10. – 24. Juni 2017
PreisFr. 2000.– pro Person im DZ
(Halbpension, Flug, Bustransfer, Assistenz)
Anmelde- 24. Februar 2017
schluss
Reise
Flug Zürich – Palma ca. 2 Std.
Bustransfer Flughafen – Hotel ca. 1 Std.
Leitung
Peter Berger/Monika Studer
Unterkunft
Blau Colonia Sant Jordi
Resort & Spa
Das Hotel
Das Hotel «Blau Colonia Sant Jordi» liegt
am gleichnamigen Ort an der Südküste
Mallorcas. Der Ort ist beliebt für seine
schönen Badestrände. Die Anlage verfügt
über 395 Zimmer in zwei- bis dreistöckigen
Gebäuden, Empfangshalle mit Reception,
Salon, WLAN im gesamten Hotel, Restaurant, Pizzeria, Snackbar und Bar. Im Garten
befindet sich eine mit dem Hallenbad verbundene, beheizte Poollandschaft sowie
eine Sonnenterrasse. Liegen und Sonnenschirme sind inklusive.
Die Region
Colonia de Sant Jordi liegt 45 Kilometer von
Palma entfernt und ist ein ehemaliger
Fischerort in der südöstlichen Ecke Mallorcas. Direkt an der Hafenpromenade von Colonia de Sant Jordi laden zahlreiche Restaurants und Cafés zum Verweilen ein.
Links
http://www.blauhotels.com/santjordi
http://www.coloniasantjordi.es/
Wellness- ODER Aktivferien in Slowenien (13 Tage)
Lasko, Slowenien
22. August – 3. September 2017
PreisFr. 1400.– pro Person im DZ
(Halbpension, Reise,
Assistenz)
Anmelde- 31. März 2017
schluss
Reise
Flug
Zürich – Ljubljana ca. 1 Std.
Bustransfer Flughafen – Lasko ca. 2 Std.
Leitung
Verena Strasser/Maja Cuk
Unterkunft W
ellnessferien:
Hotel Zdravilisce Lasko
Aktivferien:
Hotel Wellness Park Lasko
Achtung
ie buchen entweder das
S
Paket Wellnessferien ODER
Aktivferien.
Besonderes Keine Beschränkung der
Anzahl RollstuhlfahrerInnen.
Die Hotels
Wellnessferien: Sie wohnen im zertifizierten «behindertenfreundlichen» Hotel Zdravilisce Lasko (im Foto rechts) mit barrierefreien Bade- und Saunaanlagen. Die Zimmer
sind bei Bedarf mit Pflegebetten und Hilfsmitteln ausgestattet. In diesem Hotel können zusätzliche professionelle Pflegeleistungen, Nachtdienst, Wellness- und
Therapieangebote organisiert werden.
Nach einer Bedarfsanalyse machen wir Ihnen gerne eine Offerte.
Das Hotel Wellness Park Lasko mit der Glaskuppel
(links) und das Hotel Zdravilisce Lasko (rechts)
Aktivferien: Sie wohnen im benachbarten
Hotel Wellness Park Lasko (links im Foto),
welches über mehrere moderne barrierefreie Zimmer verfügt. Unter der Glaskuppel
ist das Badeerlebnis einmalig, jedoch nicht
überall behindertengerecht.
Sie haben uneingeschränkten Zugang zu
den Badelandschaften beider Hotels. Es gibt
die Möglichkeit Einheimische mit cerebralen Bewegungsbehinderungen kennen zu
lernen.
Die Region
Die kleine Stadt Lasko liegt an der Bahnlinie
zwischen Maribor, Ljubljana, Postojna mit
der grössten Grotte Europas und der Küste
mit ihren idyllischen Städten.
Links
http://www.thermana.si/de
http://www.slovenia.info
Badeferien auf Teneriffa (13 Tage)
Los Cristianos auf Teneriffa, Spanien
28. August – 9. September 2017
PreisFr. 2000.– pro Person im DZ
(Halbpension, Flug, Bustransfer, Assistenz)
Anmelde- 31. März 2017
schluss
Reise
Flug Zürich – Teneriffa ca. 3,5 Std.
Bustransfer Flughafen – Hotel ca. 30 Min.
Leitung
Christoph Iselin/Ruth
Zumbühl
Unterkunft
Hotel Mar y Sol
Das Hotel
Das Hotel Mar y Sol liegt auf einer leichten
Anhöhe. Es bietet barrierefreie Zimmer und
ist spezialisiert für Gäste mit unterschiedlichen Behinderungen. Im grossen Innenhof
mit vielen Palmen und Blumen befindet sich
eine Poollandschaft. Ein Pool ist ganzjährig
auf 32 Grad geheizt und verfügt über einen
Poollift. Zur Hotelanlage gehört ebenfalls
das Gesundheitszentrum Teralava mit diversen Wellnessangeboten.
Die Region
Der Ferienort Los Cristianos befindet sich an
der Südwestspitze der Insel Teneriffa. Los
Cristianos ist ein ehemaliges Fischerdorf
und heute ein beliebter Ort für Feriengäste.
Los Cristianos zeichnet sich insbesondere
auch durch eine gute Infrastruktur für Gäste im Rollstuhl aus, unter anderem mit einer
8 km langen Strandpromenade. Unser Hotel ist etwa 400 Meter vom Meer entfernt.
Der Strand Playa de las Vistas bietet einen
hindernisfreien Zugang zum Meer und ist
rund 1,5 km vom Hotel entfernt (Shuttle-Bus
vorhanden).
Links
http://www.marysol.org
http://www.teneriffa.com
Gut zu Wissen
Informationen für Gäste
und Assistentinnen/Assistenten
Wahl des Angebots
Gerne geben wir Ihnen zusätzliche Informationen zu unseren Angeboten am Telefon.
Wir bitten die Angehörigen und Bezugspersonen im Bedarfsfall bei der Wahl des Angebotes beratend zur Seite zu stehen. Einige Teilnehmende brauchen Unterstützung,
um das Angebot zu wählen, das ihnen wirklich zusagt.
Anmeldung der Feriengäste
Senden Sie uns Ihre Anmeldung mit dem
Anmeldeformular zu. Bitte beachten Sie die
Termine für den Anmeldeschluss. Wir empfehlen Ihnen auch eine Ersatzwahl anzugeben für den Fall, dass die gewünschten Ferien ausgebucht sein sollten.
Bei Personen, die eine gesetzliche Vertretung haben, muss diese die Anmeldung
unterschreiben.
Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie
eine Zu- oder Absage. Zusammen mit unserer Zusage erhalten Sie ein Arztzeugnis. Dieses müssen Sie zwingend vom Hausarzt
ausfüllen lassen. Wenn wir das Arztzeugnis
zurückerhalten haben, schicken wir Ihnen
unsere Bestätigung. Unsere Zusage ist erst
dann definitiv. Sollten Sie nach Erhalt der
Bestätigung nicht mehr an einer Teilnahme
interessiert sein, bitten wir Sie um umgehenden Bescheid. Allfällige mit der Absage
verbundene Kosten müssen von der zurücktretenden Person übernommen werden.
Die Vereinigung Cerebral Schweiz behält
sich vor, bei den Feriengästen oder deren
Angehörigen/der Institution Auskünfte einzuholen, um eine optimale Betreuung zu
gewährleisten. Wir bitten Sie, uns wahrheitsgetreue und vollständige Angaben
über Ihren Gesundheitszustand und die
benötigte Assistenz zu geben. Diese Infos
werden vertraulich behandelt und nur der
zuständigen Reiseleitung sowie der Assistenzperson weitergegeben, die Sie begleiten wird.
Personen mit Schwerstbehinderung, deren
Kommunikation ebenfalls beeinträchtigt
ist, können für die Ferien nur berücksichtigt
werden, wenn die Assistenz durch eine ihnen vertraute Person gewährleistet ist.
Reiseleitung und
Assistenten/innen
Die Geschäftsstelle der Vereinigung Cerebral Schweiz ist für die Organisation und
Durchführung der Ferien verantwortlich. Unsere erfahrene Reiseleitung sorgt für das
gute Gelingen vor Ort.
Wir organisieren pro Gast eine Assistenzperson. Wenn Sie selbst jemanden kennen,
können Sie uns diese Person gerne angeben. Die Assistenz beginnt und endet am
Flughafen bzw. am Treffpunkt bei der Abfahrt im Car.
Nur in wenigen Fällen verfügen die Assistierenden über pflegerische oder medizinische
Kenntnisse. Auch Erfahrung im Umgang
mit Menschen mit einer Behinderung ist
nicht immer vorauszusetzen. Ein Besuch der
Assistenz vor den Ferien bei ihrem Feriengast ist nicht die Regel, kann bei Bedarf aber
individuell vereinbart werden. Wir empfehlen den Feriengästen oder deren Angehörigen/Bezugspersonen unbedingt eine Kontaktaufnahme. Wir bitten Sie, den
Assistierenden alle nötigen Informationen
zur Verfügung zu stellen. Diese sind an die
Schweigepflicht gebunden.
Notfälle – Bitte an die
Angehörigen/Bezugspersonen
Bitte bedenken Sie, dass während der Ferienzeit bei Rückfragen oder im Notfall eine Ansprechperson in der Schweiz erreichbar sein
muss. Bei einer schweren Erkrankung, einem
Unfall oder schwersten psychischen Schwierigkeiten kann ein frühzeitiger Abbruch der
Ferien unumgänglich werden. Es muss deshalb garantiert sein, dass eine Betreuung
zuhause möglich ist. Weiter können wir die
Betreuung bei einem allfälligen Krankenhausaufenthalt im Ausland, der über die Ferienzeit andauert, nicht gewährleisten.
Versicherungen
Für folgende Versicherungen sind
Sie verantwortlich:
Krankenversicherung im Ausland
Für einen Auslandaufenthalt empfehlen wir
Ihnen eine zusätzliche Krankenversicherung, denn es ist wichtig, dass Sie für Krankheit im Ausland ausreichend versichert sind.
Bei Notfallbehandlung im Ausland (Unfälle
und Erkrankung im Ausland, wo eine Rückkehr in die Schweiz aus medizinischen Gründen nicht möglich ist) werden die Kosten
von der obligatorischen Grundversicherung
bis maximal zum doppelten Betrag vergütet, den die gleiche Behandlung im Wohnkanton in der Schweiz gekostet hätte. Andere medizinische Leistungen im Ausland sind
grundsätzlich nicht durch die obligatorische
Krankenpflegeversicherung gedeckt. Bitte
klären Sie ab, ob diese Versicherungsleistungen Ihren Ansprüchen genügen.
Eine zusätzliche Versicherung, welche zum
Beispiel die Kosten eines Rücktransports
übernimmt, ist zu empfehlen. Bei Gruppenferien mit Menschen mit Behinderung
übernimmt die Rega einen Rücktransport in
die Schweiz, wenn dieser aus akut medizinischen Gründen notwendig ist. Assistierende müssen jedoch selbst eine Gönnerschaft abschliessen.
WICHTIG:
Die Vereinigung Cerebral Schweiz über-
nimmt im Krankheitsfall keine Kosten.
Reisegepäck- und
Diebstahlversicherung
Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen eine Reisegepäck- und Diebstahlversicherung.
WICHTIG:
Die Vereinigung Cerebral Schweiz übernimmt keine Haftung für Verluste, Diebstähle und Sachschäden, die Ihnen während
der Reise und dem Aufenthalt entstehen.
Folgende Versicherungen schliesst die
Vereinigung Cerebral Schweiz für Sie ab:
Annullationskostenversicherung
Von der Versicherung werden Krankheit/
Unfall (zu belegen mit Arztzeugnis) und Todesfall in der nahen Familie als Gründe akzeptiert. Werden die Gründe von der Versicherung nicht akzeptiert, so erfolgt keine
Rückerstattung. Die Bearbeitungsgebühr,
welche das Reisebüro bei einer Absage erhebt, muss vom Teilnehmenden übernommen werden. Ein kurzfristiger Rücktritt von
der Reise aus jeglichen anderen Gründen ist
mit Unkosten verbunden, welche vom Reisebüro nach Richtlinien festgelegt sind. Diese Kosten muss der/die Teilnehmende voll
übernehmen.
Unfallversicherung
Leistungen werden nur in Ergänzung zur
Krankenkasse (falls Unfall eingeschlossen)
oder zur privaten Unfallversicherung erbracht.
Haftpflichtversicherung
Diese deckt Schäden während der Ferien
gegenüber Personen/Gegenständen aus­
serhalb der Reisegruppe.
Hin- und Rückreise (zum Flughafen oder Sammelort Car)
Die Assistenz der Feriengäste erfolgt ab
Treffpunkt im Flughafen (Abflughalle) bzw.
den Sammelorten bei der Car-Reise ins Südtirol.
WICHTIG:
Die Teilnehmenden bzw. ihre Angehörigen/
Institutionen müssen für die Hin- und Rückreise zum Treffpunkt selbst besorgt sein.
Leider können Fluggesellschaften die Flugzeiten auch kurzfristig noch ändern. Im Falle eines frühen Abfluges und/oder einer
späten Landung bitten wir bereits jetzt um
Verständnis.
Für Rollstuhlfahrende
bei Flugreisen
Bei den Flugreisen nach Mallorca und Teneriffa nimmt SWISS nur handbetriebene, faltbare Rollstühle und keine Elektrorollstühle
mit. Die Anzahl der Teilnehmenden, die
ganz auf den Rollstuhl angewiesen sind,
beschränkt sich auf 10 Personen pro Gruppe.
Bei der gestaffelten Flugreise nach Slowe-
nien können bis zu 15 RollstuhlfahrerInnen
transportiert werden. Darunter dürfen
höchstens 6 Personen sein, die nicht selbstständig vom Eingang zum Sitzplatz gehen
können, resp. getragen werden müssen.
Rollstühle dürfen die Dimensionen 85 x 180
x 76 cm oder 104 x 70 x 76 cm (Breite x Länge x Höhe) und das Gewicht von 100 kg
(nach Absprache bis 160 kg) nicht übersteigen. Elektrorollstühle mit Trockenbatterie
sind zugelassen, die Batterie muss auslaufsicher und fest am Rollstuhl befestigt und
ausgeschaltet sein (Batteriepole isoliert).
Falls Ihr Rollstuhl den Bestimmungen von
Adria Airways nicht entspricht, nehmen Sie
vor der Anmeldung mit uns Kontakt auf.
Bezahlung
Die Rechnung wird mit unserer schriftlichen, definitiven Zusage zur Reiseteilnahme verschickt und ist fristgerecht zu begleichen. Bei nicht erfolgter Bezahlung
behalten wir uns vor, dies als Rücktritt,
resp. Annullation zu behandeln, die hierbei
entstehenden Unkosten muss der/die Teilnehmende voll übernehmen.
Reisedokumente
Das Reiseprogramm (Abflugzeit, Teilnehmerliste usw.) erhalten Sie sobald wie mög-
lich, spätestens jedoch 10 Tage vor Ferienbeginn. Als Schweizer/-in benötigen Sie eine
gültige Identitätskarte oder einen gültigen
Pass. Ausländer/-innen mit Wohnsitz in der
Schweiz müssen sich selbst nach den erforderlichen Formalitäten erkundigen und die
notwendigen Dokumente besorgen (Visum
frühzeitig besorgen, falls nötig).
Ferien-Info-Event am 4. Februar
An unserem Ferien-Info-Event vom Samstag, 4. Februar (13.30 - 17.30 Uhr, Bio-Restaurant der Genossenschaft VEBO an derStaadackerstrasse 15 in 4702 Oensingen)
stellen wir alle Angebote vor. Es bleibt zudem Zeit zum Austausch zwischen (interessierten) Gästen, Assistenzpersonen und
unseren Reiseleitenden. Eine Anmeldung
(bis Freitag, 20. Januar) ist erforderlich.
www.vereinigung-cerebral.ch > «Ferienangebote»
Mithilfe
Assistenzpersonen gesucht –
Alter 18 – 70 Jahre
Möchten Sie sich gerne als Assistenzperson für unsere Ferien zur Verfügung
stellen? Dann melden Sie sich!
Gerne bedienen wir Sie am Telefon mit allen
nötigen Informationen. Das Anmeldeformular mit den wichtigsten Unterlagen finden
Sie auf unserer Website: www.vereinigung-cerebral.ch
>Tat
>
Mithelfen.
Wir informieren Sie auch gerne über einen
Zivildiensteinsatz. Denn Zivildienstleistende
können Diensttage bei uns absolvieren.
Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich,
sich für eine Person mit häufig schwerer
und/oder mehrfacher Behinderung voll einzusetzen und an den Aktivitäten der Gruppe teilzunehmen. Es gelten dieselben Bedingungen wie für die Feriengäste mit Behinderung (Rücktritt von der Reise,
Reisedokumente, Versicherungen usw.).
Die Vereinigung Cerebral Schweiz übernimmt die Kosten des Arrangements für
Assistierende (Reise ab Flughafen, Unterkunft, Verpflegung Basis Halbpension). Zusätzlich erhalten diese Personen eine Entschädigung von Fr. 600.- (15 Tage), Fr.
525.- (13 Tage) oder Fr. 450.- (11 Tage) ausbezahlt. Dieser Betrag deckt die Unkosten
(z.B. Mittagessen, Getränke, Anreise Flughafen bzw. Treffpunkt, Ausflüge sowie Reisespesen zum Vortreff des Assistenzteams
oder für den vorgängigen Besuch zum Feriengast).
Interessierten ohne Erfahrung im Umgang
mit Menschen mit Behinderung wird das
zweitägige Einführungsseminar empfohlen, welches einmal im März und einmal im
Mai durchgeführt wird. Es vermittelt die
wesentlichsten Grundlagen für Begleitung
und Pflege während der Ferien. Nähere
Angaben finden Sie auf der nächsten Seite.
Weiterbildung für Reise- und Sportcampbegleiter/innen
18./19. März 2017 oder 20./21. Mai 2017
in Siggenthal Station/AG
KurskostenFr. 284.– inkl. Vollpension*
Anmelde- 18. Januar 2017 (Kurs März)
schluss
bzw. 20. März 2017 (Kurs Mai)
PluSport, Procap, insieme Schweiz und die
Vereinigung Cerebral Schweiz führen zweimal im Jahr ein Seminar für Reise- und
Sportcampsbegleitpersonen durch.
Mit diesem Kurs wird einem zunehmenden
Bedürfnis nach Sicherheit in der Betreuung
und Begleitung von Menschen mit Behinderung entsprochen. Der Kurs vermittelt die
wesentlichsten Grundlagen für die Funktion als Assistenzperson in Kursen und für die
Ferienbegleitung von Menschen mit Behinderung. Konkrete Hilfestellungen sowie der
fachgerechte Umgang mit Hilfsmitteln stehen im Zentrum des Kurses. Darüber hinaus
vermitteln Fachleute Wissenswertes zu
medizinischen und psychosozialen Aspekten der Behinderungen. Der Kurs bietet
ebenfalls Gelegenheit, die persönlichen Beweggründe zu diskutieren und eine bewusste Haltung gegenüber Menschen mit
Behinderung zu entwickeln.
Der Kurs richtet sich an Begleitpersonen
und Interessierte, welche in der Regel über
keine soziale oder pflegerische Ausbildung
verfügen. Voraussetzungen für den Kurs
sind: Vollendetes 18. Altersjahr im Kalenderjahr, in dem der Kurs besucht wird. Offenheit, kommunikative Fähigkeiten, aktive
Teilnahme während des ganzen Kurses.
* Wichtig: Wer den Kurs erfolgreich abschliesst, erhält bei einem anschliessenden
Einsatz für die Vereinigung Cerebral
Schweiz das Kursgeld zurück erstattet.
Informationen und Anmeldungen
PluSport
Behindertensport Schweiz
Abt. Ausbildung
Chriesbaumstrasse 6
8604 Volketswil
Tel. 044 908 45 00, Fax 044 908 45 01
[email protected],
www.plusport.ch
Kurse unter www.plusport.ch > Ausbildung > Kursprogramm > Reise- und Sportcamps (Bereich Begleitung) oder dem Direktlink
https://edu.pluspor t .ch/de/courses/
camps/
Andere Angebote
Hinweise auf weitere Ferienangebote
Regionale Vereinigungen der
Vereinigung Cerebral Schweiz
Die regionalen Vereinigungen der Vereinigung Cerebral Schweiz organisieren, zumeist während der Schulferien, verschiedene Ferienkurse für Kinder, Jugendliche und
Erwachsene mit cerebralen Bewegungsbehinderungen.
Eine Übersicht finden Sie ab Februar 2017
auf unserer Website unter www.
vereinigung-cerebral.ch > Tat > Ferienangebote > Ferienangebote regionale Vereinigungen.
Auskunft erteilen die Sekretariate der regionalen Vereinigungen. Deren Homepages
(und Adressen) sind auf unserer Homepage
zu
finden
unter:
www.
vereinigung-cerebral.ch > In Ihrer Region.
Schweizerische
Stiftung für das cerebral gelähmte Kind
Für Familien in einzelnen Hotels
in der Schweiz
nStiftung Cerebral, Erlachstrasse 14,
Postfach 8262, 3001 Bern
www.cerebral.ch > Hilfsangebote >
Erholung & Freizeit
Betreute Ferien in einzelnen Hotels in der
Schweiz mit Spitex oder anderen Fachpersonen
Für Camper
nStiftung Cerebral (Adresse siehe oben)
www.cerebral.ch > Hilfsangebote >
Erholung & Freizeit > Camping/
Mobilhomes Vermietung rollstuhlgängiger Camper
und Bungalows
Weitere Anbieter und nützliche Links
finden Sie auf unserer Website unter
www.vereinigung-cerebral.ch > Rat >
n
Freizeit, Ferien & Sport
Wir danken ganz herzlich
n der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind und
n der Stiftung «Denk an mich»
für die finanzielle Unterstützung unserer Ferien.
Wir danken
n procap reisen & sport
n swiss
n Rega
n Adria Airways
n Eurobus
für die angenehme Partnerschaft.
Vereinigung Cerebral Schweiz | Association Cerebral Suisse | Associazione Cerebral Svizzera
Zuchwilerstrasse 43 | Postfach 810 | 4501 Solothurn | T +41 32 622 22 21 |
[email protected] | www.vereinigung-cerebral.ch | Postkonto 45–2955–3