Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren für den berufsbegleitenden onlinebasierten Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit („BASA-online“) Alice Salomon Hochschule Berlin Alice-Salomon-Platz 5, 12627 Berlin StudierendenCenter Telefon: 030/ 99 245-0 Telefax: 030/ 99 245-245 E-Mail: [email protected] [email protected] URL: //www.ash-berlin.eu -2- Inhalt der Informationsbroschüre Inhalt Seite Allgemeine Informationen zum Studiengang 3 Vorwort zur Online-Bewerbung 4 Richtigkeit der persönlichen Angaben 4 Zugangsvoraussetzungen 5 Bewerbungsfristen/ Bewerbungsform 6 Hilfestellung zum Onlinebewerbungsbogen 7 Information und Beratung 11 Die Krankenversicherung 14 Anlage 1 Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH 15 Anlage 2 Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH“ 16 Anlage 3 Checkliste der einzureichenden Unterlagen 17 Formular: Bescheinigung über eine bestehende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit und der fachlichen Anleitung gem. § 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) 18 -3- Allgemeine Informationen zum Studiengang Ziel des Studiums Der berufsbegleitende onlinebasierte Bachelorstudiengang Soziale Arbeit („BASA-online“) vermittelt die für die Berufspraxis und für den Übergang zu Masterstudiengängen erforderlichen Fachkenntnisse und Kompetenzen. Das Ziel des Studiums ist es, die Studierenden zur Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse zu befähigen und ihnen professionelle Handlungskompetenzen in den Berufsfeldern der Sozialen Arbeit zu vermitteln. Darüber hinaus fördert das Studium die Medienkompetenz der Studierenden. Studieninhalte Der Bachelorstudiengang beinhaltet: eine breite Grundlagenausbildung - in der Fachwissenschaft Soziale Arbeit - in rechtlichen und sozialpolitischen Grundlagen der Sozialen Arbeit - in geistes-, human- und gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit eine vertiefende Ausbildung in der Sozialen Arbeit a) mit Kindern und Jugendlichen b) mit Erwachsenen/ Rehabilitation c) mit alten Menschen oder d) im Bereich Bildung e) im Bereich Delinquenz f) im Bereich Diversity eine Theorie-Praxis-Verknüpfung durch integrierte Berufspraxis sowie Theorie- und Praxisprojekte Regelstudienzeit, Umfang und Aufbau des Studiums Der berufsbegleitende onlinebasierte Bachelorstudiengang Soziale Arbeit („BASA-online“) ist als Teilzeitstudium angelegt. Die Studienzeit, in der das grundständige berufsbegleitende Studium in der Regel abgeschlossen und die Bachelorprüfung abgelegt werden kann (Regelstudienzeit), beträgt acht Semester. Drei Viertel der Regelstudienzeit entfallen auf das online angeleitete Fernstudium unterstützt durch Online-Studienmaterialien, ein Viertel der Regelstudienzeit entfällt auf Präsenzveranstaltungen sowie das dazugehörige Selbststudium. Der Studiengang ist modularisiert und umfasst insgesamt 210 Credits (entsprechend dem European Credit Transfer and Accumulation System - ECTS). Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiums verleiht die ASH den akademischen Grad: - Bachelor of Arts (B.A.) -. -4- Vorwort zur Online-Bewerbung Die Bewerbung für das 1. Fachsemester des Bachelorstudienganges BASA-online ist für Bewerber/innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung nur mittels Onlinebewerbung möglich. Alle anderen Bewerbungsformen werden vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Sollten Sie eine der nachstehend genannten Sonderquoten – Bewerbung nach § 11 Berliner Hochschulgesetz, Zweitstudium, Bildungsausländer/innen, Härtefallantragsteller/innen – erfüllen, bewerben Sie sich bitte mit dem von der Alice Salomon Hochschule Berlin bereitgestellten Zulassungsantrag sowie der Informationsbroschüre für Bewerber/innen einer der v.g. Sonderquoten, andernfalls werden Sie vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Den v.g. Zulassungsantrag finden Sie als Downloaddokument auf unserer Homepage: http://www.ash-berlin.eu/studienangebot/bachelorstudiengaenge/ba-basa-online-berufsbegleitendesfernstudium/bewerbung/ Gemeinsam mit dem unterschriebenen Anmeldeformular und der Kontrollansicht senden Sie alle in dieser Informationsbroschüre genannten Nachweise zur Onlinebewerbung in der jeweiligen Form (siehe Checkliste Seite 17) sowie bedarfsweise in deutscher Übersetzung an die: Alice Salomon Hochschule Berlin StudierendenCenter/ Immatrikulationsamt Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind Behörden (z.B. Bürgerämter), nicht aber Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Vereine und Pfarrämter. Beglaubigungen sind auch in notarieller Form möglich. Ein Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer in Berlin erhalten Sie über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. Landesverband Berlin e.V. (BDÜ): http://www.bdue-berlin.de/ Die ASH Berlin beglaubigt Ihre Bewerbungsunterlagen nicht. Richtigkeit der persönlichen Angaben Bitte beachten Sie, dass unrichtige Angaben, die zu einem Zulassungsbescheid führten, zu einer Aufhebung der Zulassung oder – wenn sie erst später bekannt werden – auch zu einer Aufhebung der Immatrikulation führen. Sie versichern auf dem Anmeldeformular (aus dem Onlinebewerbungsverfahren) mit Ihrer Unterschrift, dass Sie alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig gemacht haben. Ihnen ist bekannt, dass fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben ordnungswidrig sind und zum Ausschluss vom Zulassungsverfahren oder – bei späterer Feststellung – zum Widerruf der Zulassung/ Einschreibung führen. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigen Sie, dass Sie die v.g. Zulassungsinformationen zur Kenntnis genommen haben. -5- Zugangsvoraussetzungen Für die Zulassung zum Studium Bachelor of Arts: Soziale Arbeit „BASA-online“ ist zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung (HZB) eine eineinhalbjährige Berufserfahrung und eine bestehende studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit notwendig. Folgende Unterlagen müssen in Form von amtlich beglaubigten Kopien eingereicht werden: → allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife oder von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung für diesen Bachelorstudiengang. Hinweis für Bewerber/innen mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife: für eine erfolgreiche Bewerbung ist die Vorlage einer Endbescheinigung des jeweils zuständigen Kultusministeriums (über den schulischen Teil und den praktischen Teil der Fachhochschulreife) zwingend notwendig. Alle Bewerber/innen - auch die der neuen Bundesländer - müssen zusätzlich zu ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) eine Bescheinigung über die Durchschnittsnote beifügen (sofern sie nicht auf dem Zeugnis steht); diese Bescheinigung erhalten sie in der Regel von der Schule, die Ihr Zeugnis ausgestellt hat. Alle Bewerber/innen, die die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife haben, das aber nicht durch das Zeugnis der EOS, einer Fachoberschule oder eines Gymnasiums belegen können, müssen sich die Anerkennung über die fachliche oder regionale Geltung einer HZB nicht bei der Alice Salomon Hochschule Berlin, sondern bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Straße 6, D-10178 Berlin-Mitte, Telefon: 030/ 90227 5050 ausstellen lassen. Deutsche, die ihre HZB im Ausland erworben haben, müssen sich vorher eine Bescheinigung über die Anerkennung des Zeugnisses bei der vorgenannten Senatsverwaltung holen. → Nachweis über eine mindestens 1,5-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit (bei Teilzeit entsprechend länger). Als Nachweis gelten ausschließlich Arbeitszeugnisse vom Arbeitgeber (Arbeitsverträge werden nicht anerkannt). → Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit - mit fachlicher Anleitung gem. § 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit über den Verlauf des gesamten Studiums – ist jedes Semester neu einzureichen. Als Nachweis gelten ausschließlich Arbeitszeugnisse vom Arbeitgeber und zusätzlich das Formular auf Seite 18 dieser Broschüre (Arbeitsverträge werden nicht anerkannt). Eine weitere Voraussetzung zur Aufnahme oder zur Fortsetzung des Studiums Bachelor of Arts: Soziale Arbeit „BASA-online“ ist: → Computer mit Internetzugang sowie die Fähigkeit zur internetgestützten Kommunikation -6- ⇒ NC - Werte der letzten 4 Semester SoSe 2015 WiSe 2015/16 SoSe 2016 WiSe 2016/17 Grenzrang nach Leistung Grenzrang nach Wartezeit ∅ = 1,7 (16 Wartesemester) ∅ = 1,9 (16 Wartesemester) ∅ = 2,2 (08 Wartesemester) ∅ = 1,8 (15 Wartesemester) 16 Wartesemester (∅ = 2,5) 16 Wartesemester (∅ = 2,7) 16 Wartesemester (∅ = 3,0) 16 Wartesemester (∅ = 2,5) hochschuleigenes Auswahlverfahren 16 Punkte 14 Punkte 13 Punkte 15 Punkte Bewerbungsfristen/ Bewerbungsform Ihre Onlinebewerbung muss spätestens zu folgender Frist: für das Wintersemester bis 15.07. für das Sommersemester bis 15.01. 24:00 Uhr (Ausschlussfrist) 24:00 Uhr (Ausschlussfrist) an der Alice Salomon Hochschule Berlin vorliegen. Bewerbungen, die nach den o. g. Ausschlussfristen an der ASH eingehen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Abweichende Bewerbungsfristen für so genannte “Altabiturient/innen” gibt es an der ASH nicht. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten und die Auswahl der Bewerber/innen, die einen Studienplatz erhalten, ist das Berliner Hochschulzulassungsgesetz sowie die dazugehörige Hochschulzulassungsverordnung. Falsche oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, ist von der Alice Salomon Hochschule Berlin zurückzunehmen. Die ASH Berlin erteilt keine schriftlichen oder mündlichen Auskünfte über den Eingang der Bewerbungsunterlagen sowie über den Stand und Ausgang des Auswahlverfahrens. Sollten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen wünschen, so ist eine postalische Zustellung per Einschreiben von Ihnen vorzunehmen. Falls sich nach der Absendung Ihrer Onlinebewerbung Ihre Anschrift ändert, teilen Sie dies der Alice Salomon Hochschule Berlin (Immatrikulationsamt) umgehend schriftlich mit. Sollten Sie die Einschreibung nicht selbst vornehmen können, ist eine Vollmacht für die von Ihnen beauftragte Person erforderlich. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie an: Alice Salomon Hochschule StudierendenCenter - Immatrikulationsamt Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Wenn Sie keinen Studienplatz erhalten haben, können wir Ihnen aus Kostengründen Ihre Bewerbungsunterlagen nur zurückschicken, wenn Sie uns einen mit Ihrer Adresse versehenen DIN A4 Umschlag, frankiert mit 1,45 Euro, beifügen. Bitte keine Klarsichthüllen, Bilder sowie Schnellhefter mit einreichen. Die ASH hebt keine Unterlagen für eine eventuelle spätere Bewerbung auf, d.h. eine Aufrechterhaltung der Bewerbung für das nächste Bewerbungsverfahren ist nicht möglich. -7- Hilfestellung zum Onlinebewerbungsbogen 1. Einleitung: Bitte lesen Sie den Einleitungstext gründlich. Wir empfehlen Ihnen vor dem Ausfüllen des Onlinebewerbungsbogens den Ausdruck dieser Informationsbroschüre. Nach Abschluss Ihrer Angaben im Onlinebewerbungsbogen drucken Sie das Anmeldeformular aus, das Sie unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen an die ASH Berlin bis zum 15.01.2017, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist) einsenden. Darüber hinaus ist die Kontrollansicht zweifach auszudrucken. Ein Exemplar behalten Sie für Ihre Unterlagen, ein Exemplar senden Sie zusammen mit den v. g. Unterlagen an die ASH. Alle von Ihnen im Onlinebewerbungsverfahren gemachten Angaben müssen Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen glaubhaft machen. 2. Angaben zur Person: In die Felder tragen Sie bitte Ihre personenbezogenen Daten ein. Bei den mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder, die zwingend ausgefüllt werden müssen. 3. Anschrift und Kommunikation: Bitte tragen Sie die Postanschrift ein, unter der Sie den weiteren Schriftverkehr mit der ASH empfangen möchten. Sollte sich Ihre Anschrift im Verlauf des Bewerbungsverfahrens ändern, teilen Sie dies bitte dem Immatrikulationsamt umgehend schriftlich per E-Mail oder per Post mit. Achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Anschrift und E-Mail-Adresse. 4. Hochschulzugangsberechtigung: Bitte geben Sie die Art Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ein. 5. Beruf und Praxis: Sollten Sie bereits über einen Berufsabschluss verfügen, klicken Sie den Button „Ja“ an. Die mindestens 3jährige einschlägige berufliche Erfahrung und die studienbegleitende Berufstätigkeit sind verpflichtende Zugangsvoraussetzungen für eine Teilnahme am Zulassungsverfahren. Sofern ein „Nein“ von Ihnen gewählt wurde, ist die Fortsetzung des Onlinebewerbungsbogens nicht möglich. 6. Angaben zu den örtlichen NC-Verfahren: Abgeleistete Dienste: Diese Fragen betreffen ausschließlich Bewerber/innen, die den Dienst bereits beendet haben. Es genügt nicht, Absichtserklärungen einzureichen, z.B. „Das freiwillige soziale Jahr wird abgeleistet von … bis … .“ Aus dem Nachweis muss klar erkennbar sein, dass der Dienst vollständig abgeleistet wurde. ⇒ Als Dienst gilt: • ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von 3 Jahren • ein Bundesfreiwilligendienst, • ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gem. § 14b ZDG (gilt nur für EU- und Bildungsinländer/innen) • ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr • ein Freiwilliges Kulturelles Jahr • ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer/ Entwicklungshelferin • ein Freiwilliger Friedensdienst (nicht im Rahmen des § 14b ZDG) • eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren (durch ärztliche Atteste nachzuweisen) - siehe Seite 8 dieser Informationsbroschüre -8- ⇒ Außerdem gelten folgende Dienste, die in der ehemaligen DDR (bis zur Dauer von 3 Jahren) abgeleistet und vor dem 3.10.1990 beendet wurden: • Wehrdienst • Zivildienst • Dienst in der Zivilverteidigung • Dienst in den kasernierten Einheiten des Ministeriums des Inneren • Dienst in den Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung Wenn Sie einen der vorstehend genannten Dienste in der ehemaligen DDR begonnen, aber nach dem 02.10.1990 beendet haben, gilt Ihre gesamte Dienstzeit als in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet. Bei Bildungsinländer/innen und EU-Ausländer/innen, die eine Studienberechtigung im Gebiet der alten Bundesländer oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, wird auch ein in ihrem Heimatland bzw. in Deutschland geleisteter Dienst berücksichtigt. EU-Ausländer/innen werden wie Deutsche berücksichtigt; ein von ihnen im Ausland geleisteter Dienst wird berücksichtigt, sofern er mit einem deutschen Dienst vergleichbar ist. Haben Sie mehrere Dienste geleistet, etwa Wehrdienst und danach Freiwilliges Soziales Jahr, tragen Sie es ebenfalls ein. Pflege eines Kindes oder eines Angehörigen: Die Betreuung/ Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen kann nur dann als Dienst anerkannt werden, wenn sie in ihrem Umfang und ihrer Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist. Wer ein pflegebedürftiges Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren (mindestens jedoch 15 Monate) betreut bzw. gepflegt hat, muss dies mit einer schriftlichen Versicherung nachweisen, aus der hervorgeht, dass diese viel Zeit beanspruchende Tätigkeit von ihm ausgeübt wurde und keine andere Person zur Verfügung stand. Darüber hinaus sind im Falle der Betreuung/ Pflege eines Kindes alle Belege beizufügen, die Aufschluss über die Betreuungsbedürftigkeit geben (z.B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest). Im Falle der Betreuung/ Pflege eines sonstigen Angehörigen ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, die über Grund und Umfang der Pflegebedürftigkeit Aufschluss geben muss sowie eine Meldebescheinigung der pflegebedürftigen Person. Aus den Unterlagen muss die Betreuung/ Pflege glaubhaft nachvollziehbar sein. Antrag auf bevorzugte Zulassung: Erhalten Sie bei Beginn oder während des Dienstes einen Studienplatz, haben Sie Anspruch, bei Dienstende bevorzugt ausgewählt zu werden. Die bevorzugte Auswahl soll Sie vor einer evtl. Verschärfung der Auswahlgrenze schützen und verhindern, dass nach Ende des Dienstes Nachteile für Sie erwachsen. Um den Anspruch auf bevorzugte Auswahl zu verwirklichen, müssen Sie sich nach Dienstende umgehend mit dem früheren Zulassungsbescheid der ASH Berlin erneut bewerben. Bitte reichen Sie gemeinsam mit dem Anmeldeformular den bereits erteilten früheren Zulassungsbescheid ein. -9- 7. Angestrebter Studienabschluss: Der angestrebte Abschluss Bachelor of Arts berufsbegleitend ist voreingestellt. 8. Studienfach für Hauptfach: Das Studienfach „Soziale Arbeit“ ist voreingestellt. Dasselbe gilt für die Voreinstellung Fachsemester „1“. 9. Hochschuleigenes Auswahlverfahren Wenn Sie sich in diesem Teil des Onlinebewerbungsbogens befinden, sollten Sie den Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH zur Hand haben (Anlage 1 dieser Informationsbroschüre). ► „HZB-Note“ - bitte wählen Sie die entsprechende Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung aus. ► „Studienrelevantes Praktikum ab 6 Monaten“ – es werden nur studienrelevante Praktika und ehrenamtliche Tätigkeiten gewertet (20 Stunden Arbeitszeit die Woche nicht unterschreitend; bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). Es werden vier Punkte vergeben. oder ► „Abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung“ – der berufliche Abschluss muss für die gewählte Studienrichtung einschlägig sein. Liegen mehrere abgeschlossene Berufsausbildungen vor, wählen Sie die studiengangspezifisch einschlägigere aus. Es werden sechs Punkte vergeben. oder ► „Studienrelevante Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf“ – dieses Feld ist nur auszuwählen, wenn Ihre Berufstätigkeit 2 Jahre oder länger gedauert hat unter der Maßgabe, dass 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschritten wurden. Es werden acht Punkte vergeben. Hinweis: Es erfolgt nur die Bepunktung jeweils einer o.g. nachgewiesenen Alternative. Bei der Bewerbung wird um Schwerpunktenscheidung gebeten bzw. bei Vorliegen der Nachweise die jeweils höchst bepunktete Alternative gewertet. ► „Erfolgreich abgeschlossene Vorbildungen eines besonderen studienvorbereitenden Kurses einer Schule oder Hochschule“, insbesondere studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen – es werden nur studienrelevante Weiterbildungen/Lehrgänge mit einem Umfang ab 150 Stunden gewertet (ausgehend von Unterrichtsstunden á 45 Minuten). Es werden vier Punkte vergeben. ► „Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens (mindestens C 1) nachgewiesen“ – gewertet werden Sprachkenntnisse außer Deutsch / Siehe dazu Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen – mögliche Zertifikate auf C1 Niveau Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Europäischer_Referenzrahmen Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung Es werden vier Punkte vergeben. - 10 - 10. Früheres Studium: Verfügen Sie bereits über Vorstudienzeiten in der Bundesrepublik Deutschland, wählen Sie im Feld „Ersthochschule“ die entsprechende Fachhochschule/ Universität aus und tragen anschließend im Feld „Semester der Ersteinschreibung“ den entsprechenden Zeitraum ein. Falls Sie noch nicht eingeschrieben waren, tragen Sie das kommende Semester (SoSe 2017) ein. Im Feld „Semesterzähler“ tragen Sie alle bereits studierten Semester an Fachhochschulen/ Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland ein. Im Feld Urlaubssemester werden nur die Semester eingetragen, in denen Sie von Ihrer damaligen Hochschule offiziell vom regulären Studium beurlaubt waren (persönliche Freisemester oder sonstige „Auszeiten“ gelten nicht als Urlaubssemester). Sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert, ist es nicht erforderlich, dass Sie sich schon jetzt exmatrikulieren. Die Exmatrikulation an Ihrer Hochschule muss erst dann erfolgen, wenn Sie von der ASH Berlin einen Studienplatz erhalten haben und sich immatrikulieren wollen. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer anderen Hochschule bereits exmatrikuliert sind, reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung (unbedingt mit Angabe des Grundes und den in der BRD erbrachten Hochschul- und Urlaubssemestern) zu Ihrer Bewerbung mit ein. Sollten Sie bereits den Diplom- bzw. Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit“ in der Bundesrepublik Deutschland studiert haben, ist mit der Bewerbung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Herkunftshochschule einzureichen. 11. Abschließende Bemerkungen: Vor dem Beenden des Onlinebewerbungsbogens empfehlen wir Ihnen die Überprüfung Ihrer Daten in der Kontrollansicht. Die Kontrollansicht ist zweifach auszudrucken. Ein Exemplar ist zusammen mit dem unterschriebenen Anmeldeformular und den Bewerbungsunterlagen an die Alice Salomon Hochschule zu senden. Ein Exemplar der Kontrollansicht behalten Sie für Ihre Unterlagen. 12. Bewerbung abschließen: Nach erfolgter Dateneingabe wird Ihnen Ihre Bewerbernummer zugeteilt sowie der Anmeldebogen als PDF-Datei generiert. Folgende Unterlagen sind bis zum 15.01.2017, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist) einzusenden: 1. der unterschriebene Anmeldebogen, 2. ein Exemplar der Kontrollansicht und 3. alle Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse/ Nachweise) in entsprechender Form und bedarfsweise in deutscher Übersetzung. Erhalten wir v. g. Schreiben von Ihnen nicht, werden Sie automatisch vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass Mehrfachbewerbungen unzulässig sind und zum Ausschluss vom Zulassungsverfahren führen. - 11 - Information und Beratung FACHSTUDIENBERATUNG Es wird dringend empfohlen, vor der Bewerbung / Aufnahme des Studiums die Fachstudienberatung der Studiengangskoordination aufzusuchen und sich hinsichtlich einer individuellen Studienplanung (Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen usw.) beraten zu lassen. ⇒ Studiengangskoordination BASA-online Frau Dorothea Warnow Tel.: 030/ 99245 -349 Raum 326, 3. Etage E-Mail: [email protected] Beratungszeiten: Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage) Die Studiengangskoordination für Soziale Arbeit „BASA-online“ bietet Fachberatung an zu den Themen wie: Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen. Sie leistet Orientierungshilfe bei Fragen der Studienwahl. - 12 - ⇒ Allgemeine Studienberatung Frau Anna Kuhlage M.A. Tel.: 99245-125 Raum 329, 3. Etage E-Mail: [email protected] Beratungszeiten: Dienstag von 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage) http://www.ash-berlin.eu/studienangebot/studierendencenter-verwaltung/beratung/ ). Telefonische Beratung: Donnerstag von 13.00 bis 14.00 Uhr Die Allgemeine Studienberatung des StudierendenCenters der ASH berät Sie zu folgenden Themen der grundständigen Bachelor- und Masterstudiengänge: Studienangebot, Studiengangswahl/Entscheidungsberatung, Bewerbung und Zulassungsbedingungen, Studienorganisation, Soziale Beratung, Studienfinanzierung, Studium und Familie/ Job/ chronische Erkrankung/ Behinderung. ⇒ Studiengangsleitung Prof. Dr. Hedwig Rosa Griesehop Tel.: 030 / 99245-406 E-Mail: [email protected] ⇒ StudierendenCenter - Immatrikulationsamt Raum 336/337, 3. Etage Tel.: 030 / 99245-325 Sprechzeiten: Dienstag Donnerstag E-Mail: [email protected] von 14.00 bis 16.00 Uhr von 10.00 bis 12.00 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Mo., Do. von 13.00 bis 14.00 Uhr (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage) - 13 - ⇒ Informationen für Studienbewerber/innen mit Behinderung und chronischer Krankheit Barrierefrei studieren an der ASH http://www.ash-berlin.eu/profil/barrierefrei-studieren/ E-Mail: [email protected] ⇒ Studentenwerk Berlin Das Studentenwerk Berlin ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Seine Aufgaben bestehen in der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Betreuung und Förderung der Studenten an den Berliner Hochschulen. Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in den vier Hauptbereichen; Verpflegung (Mensen), studentisches Wohnen sowie Sozial- und Gesundheitsdienst, Ausbildungsförderung (BAföG). http://www.studentenwerk-berlin.de/ ⇒ Wohnraum http://www.studentenwerk-berlin.de/wohnen/ Des Weiteren hat das Studentenwerk Berlin seit November 1980 ein Beratungs- und Hilfsangebot für behinderte Studienbewerber/innen. Behinderte Bewerber/innen können sich zu folgenden Themen beraten lassen: http://www.studentenwerk-berlin.de/bub/behinderte/index.html • • • • • • • zum Hochschulzugang Finanzierung des Studiums BAföG-Verlängerung notwendige und geeignete Hilfsmittel Wohnungssuche Fahrt zur Hochschule Suche und Anleitung von Helfer/innen Studentenwerk Berlin Franz-Mehring-Platz 2 10243 Berlin (Friedrichshain) Tel.: (030) 939 39 - 8442 Mail: [email protected] Sprechzeiten: Donnerstag von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung. - 14 - Die Krankenversicherung Die Krankenversicherung ist erst bei der Zulassung erforderlich. Alle Studenten/innen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind bzw. werden, unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie gilt auch für die Studenten/innen, die ihren Wohnsitz oder gewählten Aufenthalt im Ausland haben, wenn nicht aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts ein Anspruch auf Sachleistung besteht. Aufgrund des zum 1. Januar 1989 in Kraft getretenen Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG -) vom 20.12.1988 (BGBL. I Seite 2477), veröffentlicht im GVBL für Berlin vom 31.12.1988, Seite 2449, besteht die Versicherungspflicht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Ausnahmsweise bleibt die Versicherungspflicht bestehen, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre oder persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen. Ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung können sich Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die der Versicherungspflicht unterliegen, nicht zurückmelden bzw. einschreiben. Von einer Versicherungspflicht ist immer auszugehen, wenn ein/e Student/in oder Studienbewerber/in weder das 14. Fachsemester noch das 30. Lebensjahr überschritten hat und auch keine Bescheinigung der Krankenkasse über eine Befreiung von der Versicherungspflicht gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch vorlegen kann. Bei Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr überschritten haben, wird unterstellt, dass sie nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen; sie können sich ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung rückmelden bzw. einschreiben. Dies gilt auch für den Fall, dass sich ein/e Student/in oder Studienbewerber/in gegenüber der Krankenkasse auf einem Ausnahmetatbestand (s.o.) beruft. Über das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes entscheidet die zuständige Krankenkasse. Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studenten/Studentinnen erteilen die Krankenkassen bzw erfahren Sie auf unserer Homepage, Link: http://www.ash-berlin.eu/studienangebot/studierendencenter-verwaltung/immatrikulation/download/ - 15 - Anlage 1 Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen der Bereiche Soziales, Gesundheit und Erziehung/Bildung gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der „Alice Salomon“ – Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ASH Berlin) Studienrelevante* Kompetenzen Punkte Studienrelevantes Praktikum ab 6 Monaten1 Summe 4 oder Abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung2 6 oder Studienrelevante Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf 3 8 (mind. 2 Jahre) max. 8 Es erfolgt nur die Bepunktung jeweils einer nachgewiesenen Alternative. Bei der Bewerbung wird um Schwerpunktentscheidung gebeten bzw. bei Vorliegen der Nachweise die jeweils höchst bepunktete Alternative gewertet. Erfolgreich abgeschlossene Vorbildungen eines besonderen studienvorbereitenden Kursus einer Schule oder Hochschule4 4 Insbesondere studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens (mindestens C 1) nachgewiesen5 4 max. 4 max. 4 Maximale Summe 16 Punkte * Die Studiengangsleitungen geben Richtlinien für die „Studienrelevanz“ vor, soweit sie sich nicht aus Spezialgesetzen, den Ordnungen der ASH bzw. aus dem Sachzusammenhang ergibt. 1 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend – Nachweis durch einfaches Zeugnis/Beurteilung 2 Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis 3 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend – Nachweis durch Arbeitszeugnisse - Arbeitsverträge werden nicht anerkannt 4 studienrelevante Lehrgänge ab 150 Stunden – Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis 5 Sprachkenntnisse außer Deutsch / Siehe dazu Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen – mögliche Zertifikate auf C1 Niveau Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Europäischer_Referenzrahmen Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung - 16 - Anlage 2 Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der „Alice Salomon“ – Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ASH Berlin) Punktwert der HZB gleichwertiger Punktwert ab 1,0 24 1,1 23 1,2 22 1,3 21 1,4 20 1,5 19 1,6 18 1,7 17 1,8 16 1,9 15 2,0 14 2,1 13 2,2 12 2,3 11 2,4 10 2,5 9 2,6 8 2,7 7 2,8 6 2,9 5 3,0 4 3,1 3 3,2 2 3,3 1 3,4 0 - 17 - Anlage 3 Checkliste der einzureichenden Unterlagen Zwingend einzureichen sind -Zugangsvoraussetzungen (Im Anschluss an Ihre Onlinebewerbung reichen Sie bitte neben dem unterschriebenen Anmeldeformular und der Kontrollansicht folgende Unterlagen bedarfsweise in deutscher Übersetzung ein): (…) Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Form (…) Nachweis über eine mindestens 1,5-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit – bei Teilzeit entsprechend länger (Arbeitszeugniskopie in amtlich beglaubigter Form) (…) Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit (aktuelles Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Form) (…) Formular „Fachliche Anleitung gem. § 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG)“ im Original oder in amtlich beglaubigter Form (Siehe Seite 18) (…) Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten vorliegen (…) unterschriebenes Anmeldeformular für das Sommersemester 2017 und Kontrollansicht Darüber hinaus sind folgende Arbeitszeugnisse/ Nachweise in Bezug auf die studienrelevanten Kompetenzen (gemäß Anlage 1) einzureichen (in einfacher Kopie), sofern Sie dazu Angaben im Onlineverfahren gemacht haben: (…) Nachweis studienrelevantes Praktikum durch einfaches Zeugnis/Beurteilung (Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ab 6 Monaten, welche 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschreiten - bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). (…) Nachweis der studienrelevanten Berufsausbildung (Abschlusszeugnis und Urkunde) (…) Nachweis einer mindestens 2jährigen Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Arbeitszeugnis – keine Verträge) (…) Nachweis über studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen (qualifiziertes Zeugnis) studienrelevante Kurse ab 150 Stunden (…) Nachweis der bilingualen Sprachkompetenz: Zertifikate auf Niveau mindestens C 1 Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Europäischer_Referenzrahmen Bewerber/innen, welche das 55. Lebensjahr vollendet haben § 3 (3) der BerlHZVO „Wer bei der Bewerbung auf Zulassung zum 1. Fachsemester für das Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15. Juli das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird am Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Bewerbers oder der Bewerberin schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen.“ Dies muss durch entsprechende Nachweise glaubhaft gemacht werden. - 18 - Bescheinigung über eine bestehende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit und der fachlichen Anleitung gem. § 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) -------------------------------------- Bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen! -------------------------------------- Name und Anschrift des Arbeitgebers _________________________________________________ Hiermit wird bescheinigt, dass Frau/ Herr __________________________________________________________________________ geboren am _______________________________in________________________________________ wohnhaft ___________________________________________________________________________ seit _______________________ mit einer wöchentlichen Stundenzahl von ______________________ als ________________________________________________________________________________ bei uns beschäftigt ist. Die fachliche Anleitung gem. § 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) während der berufspraktischen Tätigkeit wird gewährleistet durch: __________________________________________________________________________________ Name, Vorname und berufliche Qualifikation der fachlichen Anleiterin / des fachlichen Anleiters ______________________________ Datum/ Unterschrift / Dienststelle _________________ Stempel/ Dienstsiegel Diese Bescheinigung ist im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen und ist ohne Stempel oder Dienstsiegel ungültig!!! Die zusätzliche Einreichung eines aktuellen Arbeitszeugnisses ist unabdingbar!
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