Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren für den

Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren
für den
berufsbegleitenden onlinebasierten Bachelor-Studiengang
Soziale Arbeit („BASA-online“)
Alice Salomon Hochschule Berlin
Alice-Salomon-Platz 5, 12627 Berlin
StudierendenCenter
Telefon: 030/ 99 245-0 Telefax: 030/ 99 245-245
E-Mail: [email protected]
[email protected]
URL: //www.ash-berlin.eu
-2-
Inhalt der Informationsbroschüre
Inhalt
Seite
Allgemeine Informationen zum Studiengang
3
Vorwort zur Online-Bewerbung
4
Richtigkeit der persönlichen Angaben
4
Zugangsvoraussetzungen
5
Bewerbungsfristen/ Bewerbungsform
6
Hilfestellung zum Onlinebewerbungsbogen
7
Information und Beratung
11
Die Krankenversicherung
14
Anlage 1
Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen gemäß
der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen
Auswahlverfahrens der ASH
15
Anlage 2
Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes
bezogen auf den Durchschnittswert der
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen
Auswahlverfahrens der ASH“
16
Anlage 3
Checkliste der einzureichenden Unterlagen
17
Formular:
Bescheinigung über eine bestehende Berufstätigkeit im Bereich der
sozialen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen
Vollarbeitszeit und der fachlichen Anleitung gem. § 9 Abs. 2
Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG)
18
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Allgemeine Informationen zum Studiengang
Ziel des Studiums
Der berufsbegleitende onlinebasierte Bachelorstudiengang Soziale Arbeit („BASA-online“) vermittelt die
für die Berufspraxis und für den Übergang zu Masterstudiengängen erforderlichen Fachkenntnisse und
Kompetenzen.
Das Ziel des Studiums ist es, die Studierenden zur Anwendung wissenschaftlicher Methoden und
Erkenntnisse zu befähigen und ihnen professionelle Handlungskompetenzen in den Berufsfeldern der
Sozialen Arbeit zu vermitteln. Darüber hinaus fördert das Studium die Medienkompetenz der
Studierenden.
Studieninhalte
Der Bachelorstudiengang beinhaltet:
eine breite Grundlagenausbildung
- in der Fachwissenschaft Soziale Arbeit
- in rechtlichen und sozialpolitischen Grundlagen der Sozialen Arbeit
- in geistes-, human- und gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit
eine vertiefende Ausbildung in der Sozialen Arbeit
a) mit Kindern und Jugendlichen
b) mit Erwachsenen/ Rehabilitation
c) mit alten Menschen oder
d) im Bereich Bildung
e) im Bereich Delinquenz
f) im Bereich Diversity
eine Theorie-Praxis-Verknüpfung
durch integrierte Berufspraxis sowie Theorie- und Praxisprojekte
Regelstudienzeit, Umfang und Aufbau des Studiums
Der berufsbegleitende onlinebasierte Bachelorstudiengang Soziale Arbeit („BASA-online“) ist als
Teilzeitstudium angelegt. Die Studienzeit, in der das grundständige berufsbegleitende Studium in der
Regel abgeschlossen und die Bachelorprüfung abgelegt werden kann (Regelstudienzeit), beträgt acht
Semester.
Drei Viertel der Regelstudienzeit entfallen auf das online angeleitete Fernstudium unterstützt durch
Online-Studienmaterialien, ein Viertel der Regelstudienzeit entfällt auf Präsenzveranstaltungen sowie
das dazugehörige Selbststudium.
Der Studiengang ist modularisiert und umfasst insgesamt 210 Credits (entsprechend dem European
Credit Transfer and Accumulation System - ECTS).
Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiums verleiht die ASH den akademischen Grad:
- Bachelor of Arts (B.A.) -.
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Vorwort zur Online-Bewerbung
Die Bewerbung für das 1. Fachsemester des Bachelorstudienganges BASA-online ist für Bewerber/innen
mit einer Hochschulzugangsberechtigung nur mittels Onlinebewerbung möglich. Alle anderen
Bewerbungsformen werden vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen.
Sollten Sie eine der nachstehend genannten Sonderquoten – Bewerbung nach § 11 Berliner
Hochschulgesetz, Zweitstudium, Bildungsausländer/innen, Härtefallantragsteller/innen – erfüllen,
bewerben Sie sich bitte mit dem von der Alice Salomon Hochschule Berlin bereitgestellten
Zulassungsantrag sowie der Informationsbroschüre für Bewerber/innen einer der v.g. Sonderquoten,
andernfalls werden Sie vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Den v.g. Zulassungsantrag finden Sie
als Downloaddokument auf unserer Homepage:
http://www.ash-berlin.eu/studienangebot/bachelorstudiengaenge/ba-basa-online-berufsbegleitendesfernstudium/bewerbung/
Gemeinsam mit dem unterschriebenen Anmeldeformular und der Kontrollansicht senden Sie alle in dieser
Informationsbroschüre genannten Nachweise zur Onlinebewerbung in der jeweiligen Form (siehe
Checkliste Seite 17) sowie bedarfsweise in deutscher Übersetzung an die:
Alice Salomon Hochschule Berlin
StudierendenCenter/ Immatrikulationsamt
Alice-Salomon-Platz 5
12627 Berlin.
Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind Behörden (z.B.
Bürgerämter), nicht aber Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Vereine und Pfarrämter. Beglaubigungen
sind auch in notarieller Form möglich.
Ein Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer in Berlin erhalten Sie über den Bundesverband der
Dolmetscher und Übersetzer e.V. Landesverband Berlin e.V. (BDÜ): http://www.bdue-berlin.de/
Die ASH Berlin beglaubigt Ihre Bewerbungsunterlagen nicht.
Richtigkeit der persönlichen Angaben
Bitte beachten Sie, dass unrichtige Angaben, die zu einem Zulassungsbescheid führten, zu einer
Aufhebung der Zulassung oder – wenn sie erst später bekannt werden – auch zu einer Aufhebung der
Immatrikulation führen.
Sie versichern auf dem Anmeldeformular (aus dem Onlinebewerbungsverfahren) mit Ihrer Unterschrift,
dass Sie alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig gemacht haben. Ihnen
ist bekannt, dass fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben ordnungswidrig sind und zum Ausschluss
vom Zulassungsverfahren oder – bei späterer Feststellung – zum Widerruf der Zulassung/
Einschreibung führen.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigen Sie, dass Sie die v.g.
Zulassungsinformationen zur Kenntnis genommen haben.
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Zugangsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Studium Bachelor of Arts: Soziale Arbeit „BASA-online“ ist zusätzlich zur
Hochschulzugangsberechtigung (HZB) eine eineinhalbjährige Berufserfahrung und eine
bestehende studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen
Arbeit notwendig.
Folgende Unterlagen müssen in Form von amtlich beglaubigten Kopien eingereicht werden:
→ allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife
oder von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport als gleichwertig anerkannte
Zugangsberechtigung für diesen Bachelorstudiengang.
Hinweis für Bewerber/innen mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife:
für eine erfolgreiche Bewerbung ist die Vorlage einer Endbescheinigung des jeweils zuständigen
Kultusministeriums (über den schulischen Teil und den praktischen Teil der Fachhochschulreife)
zwingend notwendig.
Alle Bewerber/innen - auch die der neuen Bundesländer - müssen zusätzlich zu ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) eine Bescheinigung über die Durchschnittsnote beifügen (sofern sie nicht
auf dem Zeugnis steht); diese Bescheinigung erhalten sie in der Regel von der Schule, die Ihr Zeugnis
ausgestellt hat.
Alle Bewerber/innen, die die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife haben, das aber nicht durch
das Zeugnis der EOS, einer Fachoberschule oder eines Gymnasiums belegen können, müssen sich die
Anerkennung über die fachliche oder regionale Geltung einer HZB nicht bei der Alice Salomon
Hochschule Berlin, sondern bei der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Straße 6, D-10178 Berlin-Mitte, Telefon: 030/ 90227 5050
ausstellen lassen.
Deutsche, die ihre HZB im Ausland erworben haben, müssen sich vorher eine Bescheinigung über die
Anerkennung des Zeugnisses bei der vorgenannten Senatsverwaltung holen.
→ Nachweis über eine mindestens 1,5-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit
im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit (bei Teilzeit entsprechend länger).
Als Nachweis gelten ausschließlich Arbeitszeugnisse vom Arbeitgeber (Arbeitsverträge werden nicht
anerkannt).
→ Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit
- mit fachlicher Anleitung gem. § 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen
Vollarbeitszeit über den Verlauf des gesamten Studiums – ist jedes Semester neu einzureichen.
Als Nachweis gelten ausschließlich Arbeitszeugnisse vom Arbeitgeber und zusätzlich das Formular
auf Seite 18 dieser Broschüre (Arbeitsverträge werden nicht anerkannt).
Eine weitere Voraussetzung zur Aufnahme oder zur Fortsetzung des Studiums Bachelor of Arts: Soziale
Arbeit „BASA-online“ ist:
→ Computer mit Internetzugang sowie die Fähigkeit zur internetgestützten Kommunikation
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⇒ NC - Werte der letzten 4 Semester
SoSe 2015
WiSe 2015/16
SoSe 2016
WiSe 2016/17
Grenzrang nach Leistung
Grenzrang nach Wartezeit
∅ = 1,7 (16 Wartesemester)
∅ = 1,9 (16 Wartesemester)
∅ = 2,2 (08 Wartesemester)
∅ = 1,8 (15 Wartesemester)
16 Wartesemester (∅ = 2,5)
16 Wartesemester (∅ = 2,7)
16 Wartesemester (∅ = 3,0)
16 Wartesemester (∅ = 2,5)
hochschuleigenes
Auswahlverfahren
16 Punkte
14 Punkte
13 Punkte
15 Punkte
Bewerbungsfristen/ Bewerbungsform
Ihre Onlinebewerbung muss spätestens zu folgender Frist:
für das Wintersemester bis 15.07.
für das Sommersemester bis 15.01.
24:00 Uhr (Ausschlussfrist)
24:00 Uhr (Ausschlussfrist)
an der Alice Salomon Hochschule Berlin vorliegen. Bewerbungen, die nach den o. g.
Ausschlussfristen an der ASH eingehen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Abweichende Bewerbungsfristen für so genannte “Altabiturient/innen” gibt es an der ASH nicht.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten und die Auswahl der Bewerber/innen, die einen Studienplatz erhalten, ist das Berliner Hochschulzulassungsgesetz sowie die dazugehörige Hochschulzulassungsverordnung. Falsche oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, ist von der Alice Salomon
Hochschule Berlin zurückzunehmen.
Die ASH Berlin erteilt keine schriftlichen oder mündlichen Auskünfte über den Eingang der
Bewerbungsunterlagen sowie über den Stand und Ausgang des Auswahlverfahrens.
Sollten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen wünschen, so ist eine
postalische Zustellung per Einschreiben von Ihnen vorzunehmen.
Falls sich nach der Absendung Ihrer Onlinebewerbung Ihre Anschrift ändert, teilen Sie dies der Alice
Salomon Hochschule Berlin (Immatrikulationsamt) umgehend schriftlich mit.
Sollten Sie die Einschreibung nicht selbst vornehmen können, ist eine Vollmacht für die von Ihnen
beauftragte Person erforderlich.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie an:
Alice Salomon Hochschule
StudierendenCenter - Immatrikulationsamt
Alice-Salomon-Platz 5
12627 Berlin
Wenn Sie keinen Studienplatz erhalten haben, können wir Ihnen aus Kostengründen Ihre Bewerbungsunterlagen nur zurückschicken, wenn Sie uns einen mit Ihrer Adresse versehenen DIN A4 Umschlag,
frankiert mit 1,45 Euro, beifügen. Bitte keine Klarsichthüllen, Bilder sowie Schnellhefter mit einreichen.
Die ASH hebt keine Unterlagen für eine eventuelle spätere Bewerbung auf, d.h. eine Aufrechterhaltung
der Bewerbung für das nächste Bewerbungsverfahren ist nicht möglich.
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Hilfestellung zum Onlinebewerbungsbogen
1. Einleitung:
Bitte lesen Sie den Einleitungstext gründlich. Wir empfehlen Ihnen vor dem Ausfüllen des
Onlinebewerbungsbogens den Ausdruck dieser Informationsbroschüre.
Nach Abschluss Ihrer Angaben im Onlinebewerbungsbogen drucken Sie das Anmeldeformular aus, das
Sie unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen an die ASH Berlin bis zum 15.01.2017,
24.00 Uhr (Ausschlussfrist) einsenden. Darüber hinaus ist die Kontrollansicht zweifach auszudrucken.
Ein Exemplar behalten Sie für Ihre Unterlagen, ein Exemplar senden Sie zusammen mit den v. g. Unterlagen an die ASH. Alle von Ihnen im Onlinebewerbungsverfahren gemachten Angaben müssen Sie mit
Ihren Bewerbungsunterlagen glaubhaft machen.
2. Angaben zur Person:
In die Felder tragen Sie bitte Ihre personenbezogenen Daten ein. Bei den mit einem Sternchen (*)
gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder, die zwingend ausgefüllt werden müssen.
3. Anschrift und Kommunikation:
Bitte tragen Sie die Postanschrift ein, unter der Sie den weiteren Schriftverkehr mit der ASH empfangen
möchten. Sollte sich Ihre Anschrift im Verlauf des Bewerbungsverfahrens ändern, teilen Sie dies bitte
dem Immatrikulationsamt umgehend schriftlich per E-Mail oder per Post mit. Achten Sie auf die korrekte
Schreibweise von Anschrift und E-Mail-Adresse.
4. Hochschulzugangsberechtigung:
Bitte geben Sie die Art Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ein.
5. Beruf und Praxis:
Sollten Sie bereits über einen Berufsabschluss verfügen, klicken Sie den Button „Ja“ an. Die mindestens
3jährige einschlägige berufliche Erfahrung und die studienbegleitende Berufstätigkeit sind verpflichtende
Zugangsvoraussetzungen für eine Teilnahme am Zulassungsverfahren. Sofern ein „Nein“ von Ihnen
gewählt wurde, ist die Fortsetzung des Onlinebewerbungsbogens nicht möglich.
6. Angaben zu den örtlichen NC-Verfahren:
Abgeleistete Dienste:
Diese Fragen betreffen ausschließlich Bewerber/innen, die den Dienst bereits beendet haben.
Es genügt nicht, Absichtserklärungen einzureichen, z.B. „Das freiwillige soziale Jahr wird abgeleistet
von … bis … .“ Aus dem Nachweis muss klar erkennbar sein, dass der Dienst vollständig abgeleistet
wurde.
⇒ Als Dienst gilt:
• ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von 3 Jahren
• ein Bundesfreiwilligendienst,
• ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gem. § 14b ZDG (gilt nur für EU- und
Bildungsinländer/innen)
• ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr
• ein Freiwilliges Kulturelles Jahr
• ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer/ Entwicklungshelferin
• ein Freiwilliger Friedensdienst (nicht im Rahmen des § 14b ZDG)
• eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines
pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren (durch ärztliche Atteste
nachzuweisen) - siehe Seite 8 dieser Informationsbroschüre
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⇒ Außerdem gelten folgende Dienste, die in der ehemaligen DDR (bis zur Dauer von 3 Jahren) abgeleistet
und vor dem 3.10.1990 beendet wurden:
• Wehrdienst
• Zivildienst
• Dienst in der Zivilverteidigung
• Dienst in den kasernierten Einheiten des Ministeriums des Inneren
• Dienst in den Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung
Wenn Sie einen der vorstehend genannten Dienste in der ehemaligen DDR begonnen, aber nach dem
02.10.1990 beendet haben, gilt Ihre gesamte Dienstzeit als in der Bundesrepublik Deutschland
abgeleistet.
Bei Bildungsinländer/innen und EU-Ausländer/innen, die eine Studienberechtigung im Gebiet der alten
Bundesländer oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, wird auch ein in ihrem
Heimatland bzw. in Deutschland geleisteter Dienst berücksichtigt. EU-Ausländer/innen werden wie
Deutsche berücksichtigt; ein von ihnen im Ausland geleisteter Dienst wird berücksichtigt, sofern er mit
einem deutschen Dienst vergleichbar ist. Haben Sie mehrere Dienste geleistet, etwa Wehrdienst und
danach Freiwilliges Soziales Jahr, tragen Sie es ebenfalls ein.
Pflege eines Kindes oder eines Angehörigen:
Die Betreuung/ Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen kann nur dann als Dienst anerkannt
werden, wenn sie in ihrem Umfang und ihrer Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist.
Wer ein pflegebedürftiges Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
bis zur Dauer von drei Jahren (mindestens jedoch 15 Monate) betreut bzw. gepflegt hat, muss dies mit
einer schriftlichen Versicherung nachweisen, aus der hervorgeht, dass diese viel Zeit beanspruchende
Tätigkeit von ihm ausgeübt wurde und keine andere Person zur Verfügung stand. Darüber hinaus sind
im Falle der Betreuung/ Pflege eines Kindes alle Belege beizufügen, die Aufschluss über die
Betreuungsbedürftigkeit geben (z.B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest). Im
Falle der Betreuung/ Pflege eines sonstigen Angehörigen ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen,
die über Grund und Umfang der Pflegebedürftigkeit Aufschluss geben muss sowie eine Meldebescheinigung der pflegebedürftigen Person. Aus den Unterlagen muss die Betreuung/ Pflege glaubhaft
nachvollziehbar sein.
Antrag auf bevorzugte Zulassung:
Erhalten Sie bei Beginn oder während des Dienstes einen Studienplatz, haben Sie Anspruch, bei
Dienstende bevorzugt ausgewählt zu werden. Die bevorzugte Auswahl soll Sie vor einer evtl. Verschärfung der Auswahlgrenze schützen und verhindern, dass nach Ende des Dienstes Nachteile für
Sie erwachsen. Um den Anspruch auf bevorzugte Auswahl zu verwirklichen, müssen Sie sich nach
Dienstende umgehend mit dem früheren Zulassungsbescheid der ASH Berlin erneut bewerben. Bitte
reichen Sie gemeinsam mit dem Anmeldeformular den bereits erteilten früheren Zulassungsbescheid
ein.
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7. Angestrebter Studienabschluss:
Der angestrebte Abschluss Bachelor of Arts berufsbegleitend ist voreingestellt.
8. Studienfach für Hauptfach:
Das Studienfach „Soziale Arbeit“ ist voreingestellt.
Dasselbe gilt für die Voreinstellung Fachsemester „1“.
9. Hochschuleigenes Auswahlverfahren
Wenn Sie sich in diesem Teil des Onlinebewerbungsbogens befinden, sollten Sie den Punktekatalog zur
Feststellung studienrelevanter Kompetenzen gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH zur Hand haben (Anlage 1 dieser Informationsbroschüre).
► „HZB-Note“ - bitte wählen Sie die entsprechende Durchschnittsnote Ihrer
Hochschulzugangsberechtigung aus.
► „Studienrelevantes Praktikum ab 6 Monaten“ – es werden nur studienrelevante Praktika und
ehrenamtliche Tätigkeiten gewertet (20 Stunden Arbeitszeit die Woche nicht unterschreitend; bei
einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet
werden). Es werden vier Punkte vergeben.
oder
► „Abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung“ – der berufliche Abschluss muss für die
gewählte Studienrichtung einschlägig sein. Liegen mehrere abgeschlossene Berufsausbildungen vor,
wählen Sie die studiengangspezifisch einschlägigere aus. Es werden sechs Punkte vergeben.
oder
► „Studienrelevante Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf“ – dieses Feld ist
nur auszuwählen, wenn Ihre Berufstätigkeit 2 Jahre oder länger gedauert hat unter der Maßgabe, dass
20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschritten wurden. Es werden acht Punkte vergeben.
Hinweis:
Es erfolgt nur die Bepunktung jeweils einer o.g. nachgewiesenen
Alternative.
Bei der Bewerbung wird um Schwerpunktenscheidung gebeten bzw. bei
Vorliegen der Nachweise die jeweils höchst bepunktete Alternative gewertet.
► „Erfolgreich abgeschlossene Vorbildungen eines besonderen studienvorbereitenden Kurses
einer Schule oder Hochschule“, insbesondere studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen – es
werden nur studienrelevante Weiterbildungen/Lehrgänge mit einem Umfang ab 150 Stunden gewertet
(ausgehend von Unterrichtsstunden á 45 Minuten). Es werden vier Punkte vergeben.
► „Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens
(mindestens C 1) nachgewiesen“ – gewertet werden Sprachkenntnisse außer Deutsch / Siehe dazu
Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen – mögliche Zertifikate auf C1 Niveau
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Europäischer_Referenzrahmen
Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung
des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es werden vier Punkte vergeben.
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10. Früheres Studium:
Verfügen Sie bereits über Vorstudienzeiten in der Bundesrepublik Deutschland, wählen Sie im Feld
„Ersthochschule“ die entsprechende Fachhochschule/ Universität aus und tragen anschließend im Feld
„Semester der Ersteinschreibung“ den entsprechenden Zeitraum ein. Falls Sie noch nicht
eingeschrieben waren, tragen Sie das kommende Semester (SoSe 2017) ein.
Im Feld „Semesterzähler“ tragen Sie alle bereits studierten Semester an Fachhochschulen/ Universitäten
in der Bundesrepublik Deutschland ein. Im Feld Urlaubssemester werden nur die Semester eingetragen,
in denen Sie von Ihrer damaligen Hochschule offiziell vom regulären Studium beurlaubt waren
(persönliche Freisemester oder sonstige „Auszeiten“ gelten nicht als Urlaubssemester).
Sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert, ist es nicht erforderlich, dass Sie sich schon
jetzt exmatrikulieren. Die Exmatrikulation an Ihrer Hochschule muss erst dann erfolgen, wenn Sie von
der ASH Berlin einen Studienplatz erhalten haben und sich immatrikulieren wollen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer anderen Hochschule bereits exmatrikuliert sind,
reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung (unbedingt mit Angabe des Grundes und den in der
BRD erbrachten Hochschul- und Urlaubssemestern) zu Ihrer Bewerbung mit ein. Sollten
Sie bereits den Diplom- bzw. Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit“ in der Bundesrepublik Deutschland
studiert haben, ist mit der Bewerbung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Herkunftshochschule
einzureichen.
11. Abschließende Bemerkungen:
Vor dem Beenden des Onlinebewerbungsbogens empfehlen wir Ihnen die Überprüfung Ihrer Daten in
der Kontrollansicht. Die Kontrollansicht ist zweifach auszudrucken. Ein Exemplar ist zusammen mit dem
unterschriebenen Anmeldeformular und den Bewerbungsunterlagen an die Alice Salomon Hochschule
zu senden. Ein Exemplar der Kontrollansicht behalten Sie für Ihre Unterlagen.
12. Bewerbung abschließen:
Nach erfolgter Dateneingabe wird Ihnen Ihre Bewerbernummer zugeteilt sowie der Anmeldebogen als
PDF-Datei generiert.
Folgende Unterlagen sind bis zum 15.01.2017, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist) einzusenden:
1. der unterschriebene Anmeldebogen,
2. ein Exemplar der Kontrollansicht und
3. alle Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse/ Nachweise) in entsprechender Form und bedarfsweise in
deutscher Übersetzung.
Erhalten wir v. g. Schreiben von Ihnen nicht, werden Sie automatisch vom Zulassungsverfahren
ausgeschlossen. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass Mehrfachbewerbungen unzulässig sind
und zum Ausschluss vom Zulassungsverfahren führen.
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Information und Beratung
FACHSTUDIENBERATUNG
Es wird dringend empfohlen, vor der Bewerbung / Aufnahme des Studiums die
Fachstudienberatung der Studiengangskoordination aufzusuchen und sich hinsichtlich
einer individuellen Studienplanung (Studieninhalte, Studienaufbau und
Studienanforderungen usw.) beraten zu lassen.
⇒ Studiengangskoordination BASA-online
Frau Dorothea Warnow
Tel.: 030/ 99245 -349
Raum 326, 3. Etage
E-Mail: [email protected]
Beratungszeiten:
Dienstag
von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
von 10.00 bis 12.00 Uhr
(kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage)
Die Studiengangskoordination für Soziale Arbeit „BASA-online“ bietet Fachberatung an zu den Themen
wie: Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen. Sie leistet Orientierungshilfe bei Fragen
der Studienwahl.
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⇒ Allgemeine Studienberatung
Frau Anna Kuhlage M.A.
Tel.: 99245-125
Raum 329, 3. Etage
E-Mail: [email protected]
Beratungszeiten:
Dienstag
von 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
von 10.00 bis 12.00 Uhr
(kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage)
http://www.ash-berlin.eu/studienangebot/studierendencenter-verwaltung/beratung/ ).
Telefonische Beratung:
Donnerstag
von 13.00 bis 14.00 Uhr
Die Allgemeine Studienberatung des StudierendenCenters der ASH berät Sie zu folgenden Themen der
grundständigen Bachelor- und Masterstudiengänge: Studienangebot,
Studiengangswahl/Entscheidungsberatung, Bewerbung und Zulassungsbedingungen,
Studienorganisation, Soziale Beratung, Studienfinanzierung, Studium und Familie/ Job/ chronische
Erkrankung/ Behinderung.
⇒ Studiengangsleitung
Prof. Dr. Hedwig Rosa Griesehop
Tel.: 030 / 99245-406
E-Mail: [email protected]
⇒ StudierendenCenter - Immatrikulationsamt
Raum 336/337, 3. Etage
Tel.: 030 / 99245-325
Sprechzeiten:
Dienstag
Donnerstag
E-Mail: [email protected]
von 14.00 bis 16.00 Uhr
von 10.00 bis 12.00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten:
Mo., Do.
von 13.00 bis 14.00 Uhr
(kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage)
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⇒ Informationen für Studienbewerber/innen mit Behinderung und chronischer Krankheit
Barrierefrei studieren an der ASH
http://www.ash-berlin.eu/profil/barrierefrei-studieren/
E-Mail: [email protected]
⇒ Studentenwerk Berlin
Das Studentenwerk Berlin ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung.
Seine Aufgaben bestehen in der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Betreuung und Förderung
der Studenten an den Berliner Hochschulen. Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in den vier
Hauptbereichen; Verpflegung (Mensen), studentisches Wohnen sowie Sozial- und Gesundheitsdienst,
Ausbildungsförderung (BAföG).
http://www.studentenwerk-berlin.de/
⇒ Wohnraum
http://www.studentenwerk-berlin.de/wohnen/
Des Weiteren hat das Studentenwerk Berlin seit November 1980 ein Beratungs- und Hilfsangebot für
behinderte Studienbewerber/innen. Behinderte Bewerber/innen können sich zu folgenden Themen
beraten lassen:
http://www.studentenwerk-berlin.de/bub/behinderte/index.html
•
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zum Hochschulzugang
Finanzierung des Studiums
BAföG-Verlängerung
notwendige und geeignete Hilfsmittel
Wohnungssuche
Fahrt zur Hochschule
Suche und Anleitung von Helfer/innen
Studentenwerk Berlin
Franz-Mehring-Platz 2
10243 Berlin (Friedrichshain)
Tel.: (030) 939 39 - 8442
Mail: [email protected]
Sprechzeiten: Donnerstag von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung.
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Die Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist erst bei der Zulassung erforderlich.
Alle Studenten/innen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind
bzw. werden, unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie gilt auch für die
Studenten/innen, die ihren Wohnsitz oder gewählten Aufenthalt im Ausland haben, wenn nicht aufgrund
über- oder zwischenstaatlichen Rechts ein Anspruch auf Sachleistung besteht.
Aufgrund des zum 1. Januar 1989 in Kraft getretenen Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG -) vom 20.12.1988 (BGBL. I Seite 2477),
veröffentlicht im GVBL für Berlin vom 31.12.1988, Seite 2449, besteht die Versicherungspflicht bis
zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Ausnahmsweise bleibt die Versicherungspflicht bestehen, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre
oder persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer
Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere
Fachstudienzeit rechtfertigen.
Ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung können sich Studenten/innen oder
Studienbewerber/innen, die der Versicherungspflicht unterliegen, nicht zurückmelden bzw. einschreiben.
Von einer Versicherungspflicht ist immer auszugehen, wenn ein/e Student/in oder Studienbewerber/in
weder das 14. Fachsemester noch das 30. Lebensjahr überschritten hat und auch keine Bescheinigung
der Krankenkasse über eine Befreiung von der Versicherungspflicht gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5
Sozialgesetzbuch vorlegen kann.
Bei Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr
überschritten haben, wird unterstellt, dass sie nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen; sie
können sich ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung rückmelden bzw.
einschreiben. Dies gilt auch für den Fall, dass sich ein/e Student/in oder Studienbewerber/in gegenüber
der Krankenkasse auf einem Ausnahmetatbestand (s.o.) beruft. Über das Vorliegen eines
Ausnahmetatbestandes entscheidet die zuständige Krankenkasse.
Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studenten/Studentinnen erteilen die
Krankenkassen bzw erfahren Sie auf unserer Homepage, Link:
http://www.ash-berlin.eu/studienangebot/studierendencenter-verwaltung/immatrikulation/download/
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Anlage 1
Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen der Bereiche Soziales,
Gesundheit und Erziehung/Bildung gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des
hochschuleigenen Auswahlverfahrens der „Alice Salomon“ – Hochschule für Sozialarbeit
und Sozialpädagogik (ASH Berlin)
Studienrelevante* Kompetenzen
Punkte
Studienrelevantes Praktikum ab 6 Monaten1
Summe
4
oder
Abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung2
6
oder
Studienrelevante Berufstätigkeit in einem einschlägigen
Ausbildungsberuf 3
8
(mind. 2 Jahre)
max.
8
Es erfolgt nur die Bepunktung jeweils einer nachgewiesenen Alternative.
Bei der Bewerbung wird um Schwerpunktentscheidung gebeten bzw. bei
Vorliegen der Nachweise die jeweils höchst bepunktete Alternative
gewertet.
Erfolgreich abgeschlossene Vorbildungen eines besonderen
studienvorbereitenden Kursus einer Schule oder Hochschule4
4
Insbesondere studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen
Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen
Referenzrahmens (mindestens C 1) nachgewiesen5
4
max.
4
max.
4
Maximale Summe 16 Punkte
* Die Studiengangsleitungen geben Richtlinien für die „Studienrelevanz“ vor, soweit sie sich nicht aus
Spezialgesetzen, den Ordnungen der ASH bzw. aus dem Sachzusammenhang ergibt.
1 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend –
Nachweis durch einfaches Zeugnis/Beurteilung
2 Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis
3 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend –
Nachweis durch Arbeitszeugnisse - Arbeitsverträge werden nicht anerkannt
4 studienrelevante Lehrgänge ab 150 Stunden – Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis
5 Sprachkenntnisse außer Deutsch / Siehe dazu Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen – mögliche
Zertifikate auf C1 Niveau
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Europäischer_Referenzrahmen
Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung
des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
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Anlage 2
Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den
Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der „Alice
Salomon“ – Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ASH Berlin)
Punktwert der HZB
gleichwertiger Punktwert
ab
1,0
24
1,1
23
1,2
22
1,3
21
1,4
20
1,5
19
1,6
18
1,7
17
1,8
16
1,9
15
2,0
14
2,1
13
2,2
12
2,3
11
2,4
10
2,5
9
2,6
8
2,7
7
2,8
6
2,9
5
3,0
4
3,1
3
3,2
2
3,3
1
3,4
0
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Anlage 3
Checkliste der einzureichenden Unterlagen
Zwingend einzureichen sind -Zugangsvoraussetzungen (Im Anschluss an Ihre Onlinebewerbung reichen Sie bitte neben dem unterschriebenen Anmeldeformular und der Kontrollansicht folgende Unterlagen bedarfsweise in deutscher Übersetzung ein):
(…) Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Form
(…) Nachweis über eine mindestens 1,5-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit im Bereich der
sozialen/sozialpädagogischen Arbeit – bei Teilzeit entsprechend länger
(Arbeitszeugniskopie in amtlich beglaubigter Form)
(…) Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit (aktuelles
Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Form)
(…) Formular „Fachliche Anleitung gem. § 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG)“
im Original oder in amtlich beglaubigter Form (Siehe Seite 18)
(…) Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten vorliegen
(…) unterschriebenes Anmeldeformular für das Sommersemester 2017 und Kontrollansicht
Darüber hinaus sind folgende Arbeitszeugnisse/ Nachweise in Bezug auf die studienrelevanten
Kompetenzen (gemäß Anlage 1) einzureichen (in einfacher Kopie), sofern Sie dazu Angaben im
Onlineverfahren gemacht haben:
(…) Nachweis studienrelevantes Praktikum durch einfaches Zeugnis/Beurteilung
(Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ab 6 Monaten, welche 20 Stunden Arbeitszeit pro
Woche nicht unterschreiten - bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang
der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden).
(…) Nachweis der studienrelevanten Berufsausbildung (Abschlusszeugnis und Urkunde)
(…) Nachweis einer mindestens 2jährigen Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf
(Arbeitszeugnis – keine Verträge)
(…) Nachweis über studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen (qualifiziertes Zeugnis)
studienrelevante Kurse ab 150 Stunden
(…) Nachweis der bilingualen Sprachkompetenz: Zertifikate auf Niveau mindestens C 1
Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung
des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Europäischer_Referenzrahmen
Bewerber/innen, welche das 55. Lebensjahr vollendet haben
§ 3 (3) der BerlHZVO
„Wer bei der Bewerbung auf Zulassung zum 1. Fachsemester für das Sommersemester bis zum
15. Januar, bei der Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15. Juli das 55. Lebensjahr vollendet
hat, wird am Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter
Berücksichtigung der persönlichen Situation des Bewerbers oder der Bewerberin schwerwiegende
wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen.“
Dies muss durch entsprechende Nachweise glaubhaft gemacht werden.
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Bescheinigung über eine bestehende Berufstätigkeit im Bereich der
sozialen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen
Vollarbeitszeit und der fachlichen Anleitung gem. § 9 Abs. 2
Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG)
-------------------------------------- Bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen! --------------------------------------
Name und Anschrift des Arbeitgebers _________________________________________________
Hiermit wird bescheinigt, dass
Frau/ Herr __________________________________________________________________________
geboren am _______________________________in________________________________________
wohnhaft ___________________________________________________________________________
seit _______________________ mit einer wöchentlichen Stundenzahl von
______________________
als ________________________________________________________________________________
bei uns beschäftigt ist.
Die fachliche Anleitung gem. § 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) während der
berufspraktischen Tätigkeit wird gewährleistet durch:
__________________________________________________________________________________
Name, Vorname und berufliche Qualifikation der fachlichen Anleiterin / des fachlichen Anleiters
______________________________
Datum/ Unterschrift / Dienststelle
_________________
Stempel/ Dienstsiegel
Diese Bescheinigung ist im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen
und ist ohne Stempel oder Dienstsiegel ungültig!!!
Die zusätzliche Einreichung eines aktuellen Arbeitszeugnisses ist unabdingbar!