Mitteilungsblatt Januar 2017

Pettstadt
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Diese Ausgabe Ihres Mitteilungsblattes
beschließt das Jahr 2016.
Wir wünschen Ihnen,
liebe Leserinnen
und Leser, eine gesegnete
Advents- und Weihnachtszeit.
Ihre LINUS WITTICH
Medien KG
Redaktionsschluss
18. Januar 2017
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint
am 27. Januar 2017.
Gemeinderatssitzung
vom 8. Dezember 2016
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes
Hopfengärten, Gemeinde Pettstadt;
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
b) Satzungsbeschluss
Nach Abstimmung mit den betroffenen Behörden, Städtebauplanern und Fachleuten legte die Gemeindeverwaltung dem
Gemeinderat einen 36-Seiten umfassenden Abwägungsbericht
zu allen während der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen vor. In diesem Bericht
wurden die wesentlichen Belange, die von den Fachstellen und
Bürgern vorgetragen wurden, ermittelt, bewertet und abgewogen.
So stellte die Fachabteilung „Immissionsschutz“ des Landratsamtes Bamberg in diesem Verfahrensschritt fest, dass bei
der Nutzung der im Außenbereich des Bürgerhauses geplanten
Parkplätze in den Nachtstunden geringfügige Überschreitungen (2-3 dB(A)) der immissionsschutzrechtlichen Richtwerte
durch das Spitzenkriterium „Türenschlagen PKW“ vorkommen
könnten. Nach vorhergehender Abstimmung mit dem zuständigen Geschäftsbereichsleiter (Planen, Bauen, Umwelt) im
Landratsamt Bamberg beschloss der Gemeinderat, dass diese
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geringfügige Überschreitung im Hinblick auf die städtebaulich
erwünschte Innenentwicklung, die aufgrund der innerörtlichen
Entwicklungsachs für die Gemeinde Pettstadt höchste städtebauliche und planerische Priorität besitzt, untergeordnet und
zumutbar ist. Ferner wurde in Absprache mit dem Landratsamt
aus Immissionsschutzgründen eine zeitliche Nutzungseinschränkung der geplanten nördlichen zwei Stellplätze im östlichen Außenbereich des Bürgerhauses festgelegt. Zudem verwies der Gemeinderat in seiner Entscheidung auf den bereits
im vorhergehenden Verfahrensschritt gefassten Beschluss zur
Nutzung des geplanten Bürgerhauses: Damit die immissionsschutzrechtliche Sonderregelung zu den „seltenen Ereignissen“
Anwendung findet, wurde festgelegt, dass im Bürgerhaus nicht
mehr als 10 nächtliche Veranstaltungen – das sind Veranstaltungen, die länger als 22 Uhr dauern – durchgeführt werden.
Eine private Nutzung des Bürgerhauses wurde gleichzeitig ausgeschlossen.
Die von einem Bürger gemachten Einwände wurden anschließend behandelt. Einem Vorwurf, es stünden nicht genügend
Stellplätze für die Seniorenwohnanlage zur Verfügung, erwiderte der Gemeinderat, dass für jede Wohnung ein Stellplatz
entsprechend der geltenden gemeindlichen Stellplatzsatzung,
welche eine deutlich höhere Anzahl an Stellplätzen fordert als
es durch die geltende Bayerische Verordnung vorgegeben
wird, in der geplanten Tiefgarage berücksichtigt wurde. Gemäß
dem Bebauungsplan werden in der Tiefgarage und im Umgriff
der geplanten Seniorenwohnanlage und des Bürgerhauses 21
weitere öffentliche Stellplätze geschaffen. Zusammen mit den
vorhandenen 13 Stellplätzen am Kindergarten stehen damit in
diesem Bebauungsplangebiet 34 öffentliche Stellplätze zur Verfügung, die wegen der unterschiedlichen zeitlichen Nutzung bei
Bedarf auch von Besuchern dieser Einrichtung genutzt werden
können.
Der Gemeinderat fasste abschließend auf der Grundlage des
vom Büro für Städtebau, Wittmann, Valier und Partner GbR
gefertigen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Hopfengärten“
in der Fassung vom 13. Juli 2016 den Satzungsbeschluss.
Der Bebauungsplan trifft verbindliche Festsetzungen zur Art
und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur Stellung der baulichen Anlagen, zu den Verkehrsflächen und zu den
Grünflächen im Bebauungsplangebiet und schafft damit bindendes Baurecht. Ferner weist der Plan die vorhandenen innerörtlichen Wegeverbindungen (sog. Gässchen) als Fußwege
aus. Grundlage des Bebauungsplans war der Siegerentwurf des
vorangegangenen „Planungswettbewerbs“ mehrerer beteiligter
Architekturbüros, der durch die Mehrheit der Bürger im Bürgerentscheid am 14. Februar 2016 bestätigt wurde.
Impressum
Mitteilungsblatt
Gemeinde Pettstadt
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Pettstadt erscheint monatlich jeweils am letzten Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
– Herausgeber, Druck und Verlag:
LINUS WITTICH Medien KG,
Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0
– Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Pettstadt, Jochen Hack,
Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt
für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG.
– Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl.
Versandkostenanteil.
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der
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Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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Informationen im Internet unter
www.pettstadt.de/mitteilungsblatt
Öffnungszeiten Rathaus
BSW Bahn-Sozialwerk
Veranstaltungstermine 01/2017
für (ehem.) Bundesbahnmitarbeiter
Wirtschaftsregion Bamberg - Forchheim GmbH
Seminarreihe für engagierte Gastgeber im Januar 2017
Sollten Sie keinen Internet-Zugang haben, dann kommen Sie
zu uns ins Rathaus - wir drucken Ihnen die Informationen gerne
aus!
Neue Fundsachen
Wann?Was?
11.12.16 Bärenschal Kinder (Ocker)
10.12.16 schwarze Fleecehandschuhe
28.11.16 Damenbrille, Metallgestell
24.11.16 Ohrring mit Perlenanhänger
24.09.16 Windjacke rot (Soft shell)
Fundort
Kirchplatz
BNL Glühweinstand
Bachgasse
Kirchplatz vor Kirche
an der Fähre
(SPD-Tisch)
Weitere Fundsachen finden Sie unter www.pettstadt.de/fundamt
Die Energieberatungstermine 2017
finden Sie unter www.pettstadt.de in der Rubrik
„Versorgung + Entsorgung“ im Unterpunkt „Regenerative Energien“ zum Download.
Geltungsdauer der Grundsteuerbescheide
der Gemeinde Pettstadt für 2017
Gemeinderatsund Bauausschusssitzungen
Montag, 16. Januar 2017 um 19:00 Uhr
Gemeinderatssitzung im Rathaus
Die Tagesordnung wird ab dem 10. Januar in den Aushangkästen und im Internet bekannt gegeben. Etwaige Änderungen
können Sie der Tagespresse sowie dem Internet unter (www.
pettstadt.de/sitzungen) entnehmen. Eine Sitzung des Bau- und
Verkehrsausschusses findet nur bei Bedarf statt.
Wir bitten auf die Bekanntmachungen in den Aushangkästen zu
achten.
Müllabfuhrtermine im Januar 2017
Samstag, 07.01.2017Biotonne
Freitag, 13.01.2017Restmülltonne
Montag,
16.01.2017
Gelber Sack + Papiertonne
Freitag, 20.01.2017Biotonne
Freitag, 27.01.2017Restmülltonne
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Stegaurach OT Kaifeck
Winterzeit:
Mittwoch: 14:00 - 17:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr
Für diejenigen Steuerschuldner, für die sich im Laufe des Kalenderjahres 2016 keine steuerrelevanten Änderungen ergeben
haben, wird die Gültigkeitsdauer des vorliegenden Grundsteuerbescheides gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz für ein weiteres Jahr
festgesetzt. Der Bescheid über die Grundsteuer gilt somit auch
für das Kalenderjahr 2017 weiter.
Wir bitten alle Steuerpflichtigen, die bisher keine Einzugsermächtigung erteilt haben, die Steuer pünktlich zum Fälligkeitstermin auf das Konto der Gemeinde Pettstadt einzuzahlen.
BürgerNet: Glasfaserkabel für die
Verkabelung im Haus wird kostenfrei
zur Verfügung gestellt
Im Gegensatz zu der bisherigen Kupferverkabelung im Gemeindegebiet, erreichen wir mit unserem flächendeckenden Glasfaserausbau eine gleichbleibend hohe Datenübertragungsrate
bis in Ihr Gebäude hinein. Im Gebäude schließt man dann im
Regelfall am Hausanschlussübergabepunkt (meist im Keller)
ohne weiteren Installationsaufwand auf die bestehende Telekommunikationsleitung an, um das Internetsignal bis zum Router in die entsprechende Wohnung zu leiten.
Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann sich das ca.
5 mm dicke Glasfaserkabel in der Gemeindeverwaltung abholen
und eine Glasfaserverbindung von diesem Hausanschlussübergabepunkt bis in das jeweilige Zimmer, in dem der Router steht,
herstellen. Unser Telekommunikationspartner, die Stadtnetz
Bamberg GmbH, stellt dieses mit vier Fasern versehene gelbe
Glasfaserkabel den BürgerNet-Anschlussnehmern in haushaltsüblicher Menge kostenfrei zur Verfügung.
Pettstadt
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Dadurch kann die volle Datenübertragungsrate der Glasfasertechnologie ohne den geringsten Bandbreitenverlust genutzt
werden. Diese Kabelverlegearbeiten sind vorallem bei vorhandenen Leerrohren oder bei ohnehin anstehenden Renovierungsarbeiten im Haus sinnvoll.
Ihr BürgerNet-Vertrag Informationen zur Änderung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Aufgrund umfangreicher gesetzlicher Änderungen
wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) der Stadtnetz Bamberg Gesellschaft für
Telekommunikation mbH zum 01.10.2016 angepasst.
An den BürgerNet-Verträgen ändert sich dadurch nichts.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen BürgerNet-Vertrag abgeschlossen haben, werden auch noch einmal schriftlich über die
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert.
Die aktuellen AGB der Stadtnetz Bamberg Gesellschaft für
Telekommunikation mbH finden Sie wie gewohnt auf www.bürgernet.de unter Technologie/Downloads.
Haben Sie noch Fragen? Das BürgerNet-Team ist gerne persönlich für Sie da.
Telefonisch unter 0951 77-4949 oder im Servicezentrum am
Bamberger ZOB, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr.
Friedhofs- und Bestattungssatzung
der Gemeinde Pettstadt
vom 14.12.2016
Die Gemeinde Pettstadt erlässt aufgrund der Art. 23 und 24
Abs. 1 und 2 GO folgende Satzung:
I. Allgemeine Vorschriften
§1
Bestattungseinrichtungen
Zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung
betreibt die Gemeinde Pettstadt als öffentliche Einrichtung den
Friedhof Pettstadt, Bahnstraße 40, sowie ein dazugehöriges
Leichenhaus.
§2
Bestattungsrecht
(1) Auf dem Friedhof werden Verstorbene bestattet,
1. die bei Eintritt des Todes den Wohnsitz oder Aufenthalt
im Bereich der Gemeinde Pettstadt hatten
oder
2. für die ein Benutzungsrecht an einer belegungsfähigen
Grabstätte nachgewiesen wird.
(2) Eine Bestattung anderer Verstorbener als der in Abs. 1
und 2 Genannten bedarf der besonderen Erlaubnis der
Gemeinde Pettstadt.
(3) Für Tot- und Fehlgeburten gilt Art. 6 des Bestattungsgesetzes.
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II. Bestattungsvorschriften
§3
Anzeigepflicht
Sollen auf dem Friedhof Bestattungen vorgenommen werden,
sind die Bestattungsfälle unverzüglich nach Eintritt des Todes
bei der Gemeinde Pettstadt anzuzeigen; die erforderlichen
Unterlagen sind vorzulegen.
§4
Zuweisung von Gräbern
(1) Die Zuweisung der Gräber erfolgt durch die Verwaltung der
Gemeinde Pettstadt. Soll die Beisetzung in einer Grabstätte
erfolgen, an der ein Benutzungsrecht besteht, so ist dieses
Recht nachzuweisen.
(2)Den Zeitpunkt der Bestattung setzt die Verwaltung im
Benehmen mit den nach § 1 Bestattungsverordnung (BestV)
Verpflichteten, evtl. im Einvernehmen mit dem jeweiligen
Pfarramt, fest.
§5
Ruhezeiten
Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstätte beträgt
grundsätzlich 25 Jahre.
Die Ruhefrist für Urnengräber, gleich in Gräbern oder der
Urnengrabanlage, und in Kindergräbern beträgt 15 Jahre.
§6
Umbettung auf Antrag
(1)Die Umbettung von Leichen bedarf, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Erlaubnis der
Gemeinde Pettstadt. Sie darf nur erteilt werden, wenn ein
wichtiger Grund die Störung der Totenruhe und die Unterbrechung der Verwesung rechtfertigt. Das Gesundheitsamt
ist vorher zu hören.
(2) Die Erlaubnis kann grundsätzlich nur von den in § 1 Abs. 1
Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 BestV genannten Angehörigen beantragt werden. Außerdem ist zur Umbettung die Zustimmung
des Grabstätteninhabers und des Landratsamtes notwendig.
(3) Die Gemeinde Pettstadt bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. Umbettungen werden grundsätzlich nur in der Zeit
vom Oktober bis März und zwar außerhalb der Besuchszeiten vorgenommen. Angehörige und Zuschauer dürfen
der Ausgrabung bzw. Umbettung nicht beiwohnen.
(4) Leichen von Personen, die an einer übertragbaren Krankheit verstorben sind, dürfen nur umgebettet werden, wenn
das Gesundheitsamt zugestimmt hat.
(5) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz des Schadens,
der gegebenenfalls an den benachbarten Grabstätten durch
die Ausgrabung entstehen kann, hat der Antragsteller zu
tragen.
(6)Die Vorschriften über Ausgrabungen und Umbettung von
Amts wegen bleiben unberührt.
III. Grabstätten und Grabmäler
§7
Allgemeines
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Gemeinde Pettstadt.
An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben
werden.
(2) Die Anlage der Grabstätten richtet sich nach dem Friedhofsbelegungsplan, der bei der Verwaltung der Gemeinde Pettstadt (Friedhofsamt) während der allgemeinen Dienstzeiten
eingesehen werden kann. ln ihm sind die einzelnen Grabstätten fortlaufend nummeriert.
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(3)Das Benutzungsrecht an Grabplätzen für Mehrfachgräber
wird an einzelne natürliche Personen nach Entrichtung der
Grabgebühr verliehen, worüber dem Benutzungsberechtigten eine Urkunde ausgestellt wird.
(4) Nach Beendigung des Nutzungsrechts kann über das Grab
anderweitig verfügt werden. Hiervon werden der Berechtigte, die Erben oder der Pfleger des Grabes rechtzeitig
benachrichtigt.
(4) Das Grabnutzungsrecht (Abs. 3) wird gegen erneute Zahlung der Grabgebühr verlängert, wenn der Benutzungsberechtigte vor Ablauf des Rechts die Verlängerung beantragt
und der Platzbedarf des Friedhofs dies zulässt.
(5)Das Nutzungsrecht kann vorrangig von den Berechtigten
wieder erworben werden.
§8
Arten der Grabstätten
(1) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten
zur Verfügung gestellt:
a) Einzelgräber
b) Doppelgräber
c) Dreifachgräber
(2) Ein Anspruch auf Überlassung eines Grabplatzes in einer
bestimmten Lage besteht nicht.
(3) Es werden besondere
a) Urnengräber im Boden oder in Bauwerken (Urnenstelen,
Urnenwände) und
b) Kindergräber (für Kinder bis fünf Jahre)
zur Verfügung gestellt; sie werden wie Einzelgräber behandelt.
§9
Größe der Gräber
(1) Die einzelnen Gräber haben folgende Ausmaße (in m):
Arten der Länge Breite Abstand Abstand
Gräber zum nächsten zur nächsten
Grab Reihe
Einzelgräber Doppelgräber Dreifachgräber Kindergräber 2,00 2,00 2,00 1,00 0,90 1,80 2,70 0,60 0,30 0,30 0,30 0,30 0,90
0,90
0,90
0,90
Urnengräber 0,80 0,60 0,30 0,90
(2)Die Mindesttiefe muss von der Oberfläche des gewachsenen Bodens an für die Gräber von Erwachsenen und Kinder ab fünf Jahren wenigstens 1,80 m, für die von Kindern
unter fünf Jahren wenigstens 1,20 m, betragen.
(3) Sofern Urnen in Gräbern beigesetzt werden, müssen diese
in einer Tiefe von 0,80 m, von der Erdoberfläche (ohne Erdhügel) bis zur Oberkante der Urne gerechnet, beigesetzt
werden.
§ 10
Einzelgräber
(1)Einzelgräber werden grundsätzlich nur für die Dauer der
Ruhezeit zur Verfügung gestellt.
(2)ln Einzelgräbern sind vier Belegungen möglich und zwar
maximal zwei Sarg- und zwei Urnenbestattungen. Die Friedhofsverwaltung kann weitere Urnenbestattungen im Einzelfall zulassen.
(3)ln Einzelgräbern wird der Reihe nach beigesetzt. Bereits
bei der erstmaligen Belegung des Grabes ist die Grabtiefe
so zu bemessen, dass bei einer Nachbelegung die Mindesttiefe (§ 9 Abs. 2) noch eingehalten werden kann. Eine
Umwandlung eines Reihengrabes in ein Doppelgrab ist
grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 11
Doppelgräber
(1)Die Gemeinde Pettstadt stellt im Bereich des Friedhofs
auch Doppelgräber zur Verfügung. Doppelgräber werden
grundsätzlich nur für die Dauer der Ruhezeit zur Verfügung
gestellt.
(2) ln Doppelgräbern sind acht Belegungen möglich und zwar
maximal vier Sarg- und vier Urnenbestattungen. Die Friedhofsverwaltung kann weitere Urnenbestattungen im Einzelfall zulassen.
(3) Nach Beendigung des Nutzungsrechts kann über das Grab
anderweitig verfügt werden. Hiervon werden der Berechtigte, die Erben oder der Pfleger des Grabes rechtzeitig
benachrichtigt.
(4)Das Nutzungsrecht kann vorrangig von den Berechtigten
wieder erworben werden.
§ 12
Beisetzung in Doppel- und Mehrfachgräbern
(1) Das Benutzungsrecht an Doppel- und Mehrfachgräbern gibt
das Recht, im Doppelgrab bzw. in Mehrfachgräbern bestattet zu werden und Mitglieder seiner Familie (Ehegatte, Kinder, Eltern und unverheiratete Geschwister) darin bestatten
zu lassen. Ausnahmsweise kann auch die Beisetzung anderer Personen zugelassen werden.
(2) Während der Nutzungsdauer kann eine weitere Beisetzung
erfolgen; das Ende der Benutzungsdauer wird bis zum Ende
der neuen Ruhefrist hinausgeschoben.
(3)Bereits bei der erstmaligen Belegung des Grabes ist die
Grabtiefe so zu bemessen, dass bei einer Nachbelegung
die Mindesttiefe (§ 9 Abs. 2) noch eingehalten werden kann.
(4)Soll eine Tieferlegung während der Dauer der Ruhefrist
durchgeführt werden, ist das Gesundheitsamt vorher zu
hören.
§ 13
Entzug des Benutzungsrechts
(1) Das Benutzungsrecht an Gräbern kann entzogen werden,
wenn eine Grabstätte an dem bestimmten Orte nach Lage
der Umstände, die im öffentlichen Interesse liegen müssen,
nicht mehr belassen werden kann.
(2) Den Benutzungsberechtigten muss in solchen Fällen eine
möglichst gleichwertige andere Grabstätte auf die Dauer
der restlichen Nutzungszeit zugewiesen werden. Die Kosten
hierfür gehen zu Lasten der Gemeinde Pettstadt.
§ 14
Verzicht auf Benutzungsrecht
(1)Auf das Benutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhezeit
verzichtet werden. Der Verzicht ist der Gemeinde Pettstadt
unter Vorlage der Graburkunde schriftlich zu erklären.
(2)Verzichtet der Nutzungsberechtigte auf das Benutzungsrecht, verfällt auch das Recht eines jeden weiteren Angehörigen, falls dieser nicht innerhalb von zwei Monaten nach
Verzicht des Benutzungsberechtigten einen Anspruch auf
die Grabstätte geltend macht.
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(3) Machen mehrere weitere Angehörige die Verlängerung des
Benutzungsrechts geltend, richtet sich die Reihenfolge der
Vergabe nach § 1 Nr. 1 BestV.
§ 15
Beisetzung von Urnen
(1)Urnen können in allen Gräbern beigesetzt werden. Sie
unterliegen den gleichen Bestimmungen, wie eine Sargbestattung.
(2) In den von der Gemeinde bereitgestellten Urnenfeldgräbern
im Urnengarten (Garten der Erinnerung) dürfen Urnen nur
aus leicht abbaubarem umweltfreundlichem Material bestehen.
(3) Die Beisetzung von Urnen ist der Gemeinde Pettstadt rechtzeitig anzumelden und dabei die Bescheinigung über die
Einäscherung vorzulegen.
§ 16
Errichtung von Grabmälern
(1) Die Errichtung und wesentliche Änderung von Grabmälern
bedarf der Erlaubnis der Gemeinde Pettstadt.
(2) Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind
die zur Prüfung des Antrages notwendigen Unterlagen beizufügen. Dazu gehören:
1. eine Zeichnung des Grabmalentwurfes einschließlich
Grund- und Seitenriss im Maßstab 1 :10;
2. die Angabe des Werkstoffes, seine Farbe und Bearbeitung;
3. eine Angabe über die Schriftverteilung.
Soweit es erforderlich ist, kann die Verwaltung der
Gemeinde Pettstadt im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
(3) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn das Grabmal den gesetzlichen Vorschriften (Art. 9 Abs. 1 Satz 1 BestG) und den
Bestimmungen dieser Satzung entspricht.
(4)Ohne Erlaubnis errichtete Grabmäler können auf Kosten
der Nutzungsberechtigten von der Gemeinde Pettstadt entfernt werden, soweit sie nicht den Vorschriften dieser Satzung entsprechen.
§ 17
Gestaltung der Grabmäler
(1)Jedes Grabmal muss der besonderen Zweckbestimmung
des Friedhofs und der Verstorbenen als würdige Ruhestätte
und der der Pflege ihres Andenkens Rechnung tragen und
sich in die Umgebung der Grabstätte einfügen.
(2)Das Grabmal ist so zu gestalten, dass es seiner Form,
Größe und Farbe und Bearbeitung sowie seinem Werkstoff
nach nicht verunstaltend wirkt. Bei den Ausmaßen dürfen in
der Höhe 1,30 m und in der Breite 0,80 m bei Einzelgräbern
und 1,60 m bei Doppelgräbern nicht überschritten werden.
(3) Inhalt und Gestaltung der Inschrift müssen mit der Zweckbestimmung des Friedhofs im Einklang stehen.
(4) Soweit es die Verwaltung der Gemeinde Pettstadt mit der
Zweckbestimmung des Friedhofs für vereinbar hält, kann
sie Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 mit 3
zulassen.
§ 18
Entfernung von Grabdenkmälern
(1)Grabmäler dürfen vor Ablauf des Nutzungsrechtes nicht
ohne Erlaubnis der Gemeinde Pettstadt entfernt werden.
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(2) Die Grabmäler sind innerhalb von drei Monaten nach Ablauf
des Nutzungsrechtes zu entfernen. Soweit eine Entfernung trotz Aufforderung bis dahin nicht erfolgt, kann die
Gemeinde Pettstadt über die Grabmäler anderweitig verfügen und sich die aufgewendeten Kosten erstatten lassen.
§ 19
Grabeinfassungen, Grababdeckplatten
(1) Grabeinfassungen sind zulässig.
(2) Die Anbringung von Grababdeckplatten ist erlaubt.
§ 20
Standsicherheit
(1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks (Richtlinien
des Bundesinnungsverbands des Deutschen Steinmetz-,
Stein und Holzbildhauerhandwerks für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern in der jeweils geltenden Fassung) zu fundamentieren und so zu befestigen,
dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen
benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken
können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.
(2)Die Mindeststärke, die Art der Fundamentierung und der
Befestigung, insbesondere die Größe und Stärke der Fundamente, bestimmt die Gemeinde Pettstadt gleichzeitig mit
der Zustimmung nach § 22. Sie kann überprüfen, ob die
vorgeschriebene Fundamentierung durchgeführt worden ist.
§ 21
Unterhalt
(1)Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind
dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten der Empfänger der Grabanweisung, bei
Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte.
(2) Ist die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen
Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe
zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Gemeinde
Pettstadt auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen)
treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde Pettstadt nicht innerhalb
einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Gemeinde Pettstadt berechtigt, dies auf Kosten
des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal, die sonstige bauliche Anlage oder die Teile davon zu entfernen;
die Gemeinde Pettstadt ist nicht verpflichtet, diese Sachen
aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder
nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche
Bekanntmachung und ein einmonatiger Hinweis auf der
Grabstätte, bei Reihengrabstätten auf dem Grabfeld. Die
Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch
Umfallen von Grabmalen oder sonstiger baulicher Anlagen
oder durch Abstürzen von Teilen davon verursacht wird.
§ 22
Entfernung
(1) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dürfen vor Ablauf
der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung der Gemeinde Pettstadt von der
Grabstätte entfernt werden.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die
Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Dazu bedarf es eines Erlaubnisscheines der Gemeinde
Pettstadt. Sind die Grabmale oder die sonstigen baulichen
Anlagen nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der
Ruhezeit oder des Nutzungsrechts entfernt, fallen sie entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Gemeinde
Pettstadt.
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Sofern Wahlgrabstätten von der Gemeinde Pettstadt abgeräumt werden, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die
Kosten zu tragen.
§ 23
Gestaltung und Pflege der Grabstätten
(1)Alle Grabstätten müssen in einer dem Friedhof würdigen
Weise gärtnerisch angelegt und unterhalten werden. Grabbeete sollen nicht höher als 15 cm sein. Das Anpflanzen
von Gewächsen, welche im Friedhof störend wirken, insbesondere sich nicht in das Orts- und Landschaftsbild einfügen und benachbarte Gräber beeinträchtigen können
sowie die Verwendung von Schmuck, Blumen, Kränzen aus
Plastik und ähnlich schwer verrottbaren Stoffen, ist nicht
zulässig.
(2) Alle Gräber sind bis spätesten sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten und bis zum Ablauf der Ruhefrist ordnungsgemäß instand zu halten. Kommt der Benutzungsberechtigte dieser Verpflichtung nicht nach, wird er
hierzu von der Verwaltung der Gemeinde Pettstadt nochmals aufgefordert. Ist der Aufenthaltsort des Benutzungsberechtigten unbekannt, so genügt statt der schriftlichen Aufforderung die öffentliche Zustellung nach Art. 15 VwZVG.
Kommt der Benutzungsberechtigte der Aufforderung nicht
nach, ist die Verwaltung der Gemeinde Pettstadt berechtigt,
das Grab einzuebnen und ein vorhandenes Grabmal zu entfernen. Der Grabplatz kann nach Ablauf der Ruhefrist von
der Gemeinde Pettstadt anderweitig vergeben werden.
(3) Die Benutzungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen,
dass die unmittelbare Umgebung des Grabes nicht beschädigt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt wird. Sie haben
gegebenenfalls auf eigene Kosten den ursprünglichen
Zustand wieder herzustellen.
(4) Das Aufstellen unwürdiger Gefäße zur Aufnahme von Blumen und Weihwasser, wie Konservendosen usw. ist nicht
gestattet.
IV. Leichenhaus
§ 24
Allgemeines
(1) Das Leichenhaus dient der Aufbewahrung von Leichen bis
zur Bestattung bzw. bis zu einer Überführung und zur Vornahme sonstiger damit zusammenhängender Tätigkeiten,
wie Obduktionen usw.
(2) Im Leichenhaus werden auch die Aschenreste feuerbestatteter Leichen bis zur Beisetzung im Friedhof aufbewahrt.
§ 25
Benutzungszwang
(1) Jede Leiche der im Gebiet der Gemeinde Pettstadt Verstorbenen ist nach Vornahme der ersten Leichenschau innerhalb von 8 Stunden nach dem Tod in das Leichenhaus zu
bringen. Die Nachtstunden von 18.00 - 6.00 Uhr zählen
dabei nicht mit.
(2) Die von einem Ort außerhalb des Gemeindegebietes überführten Leichen sind unverzüglich nach Ankunft in das Leichenhaus zu verbringen, falls nicht die Bestattung unmittelbar nach der Ankunft stattfindet.
(3) Vom Benutzungszwang sind ausgenommen, sofern
a) der Tod in einer Anstalt (Krankenhaus, Altenheim, u.a.)
eingetreten ist und dort ein geeigneter Raum für die Aufbewahrung der Leiche vorhanden ist,
b) die Leiche zum Zweck der Überführung an einen auswärtigen Bestattungsort zur früheren Einsargung freigegeben und innerhalb einer Frist von 8 Stunden überführt
wird,
Nr. 1/17
c) ein Verstorbener von auswärts in eine private Feuerbestattungsanlage überführt wird,
d) die Aufbahrung von Verstorbenen im behördlich zugelassenen Leichenraum eines privaten Bestattungsunternehmens möglich ist.
§ 26
Aufbewahrung der Leichen
(1)Wenn die Leichen im Leichenhaus aufgebahrt werden,
haben die in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV genannten Angehörigen in der dort aufgeführten Reihenfolge zu entscheiden, ob die Aufbahrung im offenen oder geschlossenen
Sarg erfolgt. Wird darüber keine Bestimmung getroffen,
dann bleibt der Sarg verschlossen.
(2) Die Aufbahrung im offenen Sarg unterbleibt, wenn Gefahren
für die Gesundheit zu befürchten sind oder es der Würde
des Verstorbenen widersprechen würde.
(3) Während der Trauerfeier ist der Sarg stets geschlossen.
§ 27
Zutritt zum Leichenraum
Der Zutritt in den Leichenraum ist nur dem der Gemeinde Pettstadt hierzu Beauftragten und dem jeweils amtierenden Arzt
sowie Personen gestattet, die das Leichenhaus in amtlicher
Eigenschaft betreten. Auch den Angehörigen ist der Zutritt nicht
gestattet.
V. Ordnungsvorschriften
§ 28
Öffnungszeiten
(1) Der Friedhof ist tagsüber geöffnet und darf nach Einbruch
der Dunkelheit nicht betreten werden.
(2) Die Gemeinde Pettstadt kann das Betreten des Friedhofs
oder einzelner Teile aus besonderem Anlass untersagen.
§ 29
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Jeder Friedhofsbesucher hat sich ruhig und der Würde des
Ortes entsprechend zu verhalten.
(2) Auf dem Friedhof ist nicht gestattet:
a) die Ruhe und Weihe durch lärmendes oder sonstiges
ungebührliches Benehmen oder den Friedhofsbetrieb
sonst wie zu stören;
b) Tiere mitzubringen;
c) Waren und gewerbliche Dienste anzubieten;
d) das Befahren der Wege, ausgenommen mit Kinderwagen, Krankenfahrstühlen und von der Gemeinde Pettstadt zugelassenen Fahrzeugen (Arbeitsfahrzeuge);
e) die Friedhofsanlagen einschließlich des Friedhofsgeländes, die Gedenkzeichen, Anpflanzungen usw. zu
beschädigen oder zu verunreinigen, insbesondere Grabmäler zu beschädigen und zu beschmutzen, die Rasen
und Blumenbeete sowie die Grabhügel zu betreten, Blumen und Zweige abzureißen, Papier, Kranzteile, Blumen
und Unkraut wegzuwerfen, sowie Grabschutt, verdorrte
Kränze und Blumen, Topfscherben usw. außerhalb der
hierfür vorgesehenen Plätze abzuladen;
f) die Verunreinigung von Brunnen, sowie jede missbräuchliche Benutzung der Wasserleitung;
g) Plakate, Reklameschilder oder dergleichen anzubringen;
h) während einer Bestattung oder Trauerfeier störende
Arbeiten in der Nähe zu verrichten;
i) einen Leichenzug zu unterbrechen oder zu hemmen.
§ 30
Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für ihre Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Erlaubnis der Friedhofsverwaltung. Die Erlaubnis ist
schriftlich zu beantragen.
Pettstadt
- 8 -
(2) Die Erlaubnis wird nur den Gewerbebetreibenden erteilt, die
in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Die Verwaltung der Gemeinde Pettstadt kann
hierzu als Nachweis die Mitteilung der Handwerkskammer
über den Eintrag in die Handwerksrolle verlangen. Der
Gewerbebetreibende erhält sodann einen entsprechenden
Erlaubnisschein ausgestellt.
(3)Wer unberechtigt gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof
ausführt, kann von der Verwaltung der Gemeinde Pettstadt
vom Friedhof verwiesen werden.
(4)Durch die Vornahme gewerblicher Tätigkeiten darf die
Würde des Friedhofs nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere ist die Vornahme gewerblicher Tätigkeiten während
der Bestattungszeiten in der Nähe des Bestattungsortes
untersagt. Bei Beendigung der jeweiligen Arbeiten sind
Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu
versetzen.
(5)Die Verwaltung der Gemeinde Pettstadt kann die Erlaubnis widerrufen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht
mehr erfüllt werden oder mehrfach gegen diese Satzung
verstoßen wurde.
VI. Schlussvorschriften
§ 31
Ordnungswidrigkeiten
Nach § 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer
1. der Anzeigepflicht nach § 3 nicht nachkommt,
2. ohne Genehmigung Grabmäler errichtet oder ändert (§ 16),
3. den Vorschriften über die Gestaltung der Grabstätten und
Grabmäler zuwiderhandelt (§ 17 und§ 21),
4. den Vorschriften über den Benutzungszwang für das Leichenhaus (§ 22) zuwiderhandelt,
5. den Vorschriften über das Verhalten auf dem Friedhof zuwiderhandelt (§ 29),
6. ohne Erlaubnis gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof verrichtet (§ 30)
§ 32
Haftung
(1) Die Gemeinde Pettstadt haftet nicht für Schäden, die durch
nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhofs- und
Bestattungsanlagen entstehen, sowie für Schäden, die
durch beauftragte dritter Personen verursacht werden.
(2) Die Gemeinde Pettstadt haftet für Schäden, die sich aus der
Benutzung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen ergeben,
nur dann, wenn einer Person, deren sich die Gemeinde
Pettstadt zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 33
Anordnungen für den Einzelfall: Zwangsmittel
(1) Die Verwaltung kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung
bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen.
(2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen
Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die
Vorschriften des Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.
§ 34
Gebühren im Bestattungswesen
Für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und für die
Amtshandlungen auf dem Gebiet des Bestattungswesens werden Gebühren nach der Gebührensatzung für das Bestattungswesen in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
Nr. 1/17
§ 35
lnkrafttreten
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 2. November 1992 außer Kraft.
Pettstadt, den 14. Dezember 2016
Jochen Hack
Erster Bürgermeister
Satzung über die Erhebung
von Gebühren
für die Benutzung des Friedhofes
und der Leichenhalle der Gemeinde Pettstadt
vom 14.12.2016
Die Gemeinde Pettstadt erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des
Kommunalabgabegesetzes folgende Gebührensatzung:
§1
Gebührentatbestand und Gebührenarten
(1)Die Gemeinde Pettstadt erhebt für die Inanspruchnahme
ihrer Friedhöfe bzw. ihrer Bestattungseinrichtungen Gebühren für den Friedhof Pettstadt sowie ein dazugehöriges Leichenhaus.
(2) Als Gebühren werden erhoben:
a) eine Grabgebühr (§ 3)
b) eine Leichenhausgebühr (§ 4)
c) sonstige Gebühren (§ 5).
Zu diesen Gebühren gehören insbesondere:
- das Herrichten (Ausheben und Verfüllen) eines
Grabes,
- das Versenken des Sarges und die Beisetzung von
Urnen,
- die Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs,
also die Überführung des Sarges von der Halle zum
Grab einschließlich der Stellung der Sargträger,
- Ausgrabungen und Umbettungen einschließlich notwendiger Umsargungen,
- Ausschmücken des Aufbahrungsraumes (Leichenhaus) sowie Grundausstattung mit Trauerschmuck.
- sonstige Benutzungen kommunaler Einrichtungen,
wie Kühltruhen, Benutzung des Versorgungsraumes
u.s.w.
§2
Gebührenschuldner
(1) Gebührenpflichtig ist
a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,
c) wer den Antrag auf Leistung erteilt hat,
d) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt.
(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
(3)Für Sonderleistungen, für die nach der Friedhofs- und
Bestattungssatzung keine Berechtigung oder Verpflichtung
besteht, kann die Gemeinde Pettstadt gesonderte Vereinbarungen über die Erstattung der Kosten treffen.
Pettstadt
- 9 -
Nr. 1/17
§3
Grabgebühren und Fälligkeit
(1)ln dem in § 1 genannten Friedhof sind nachstehend
genannte Grabstellen vorhanden:
a) Einzelgräber
b) Doppelgräber
c) Dreifachgräber
d) Kindergräber
e) Urnenerdgräber
f) Urnenfeldgräber im Urnengarten
(3)Die Kosten für eine Ausgrabung, eine Überführung oder
eine Umbettung einer Leiche werden nach tatsächlich entstehendem Aufwand mit dem Gebührenschuldner (§ 2)
abgerechnet.
(2) Die Grabgebühr beträgt für die Ruhefrist
a) mit c) = 25 Jahre und d) mit f) = 15 Jahre.
a) Einzelgräber 450,00 € (pro Jahr 18,00 Euro)
b) Doppelgräber 900,00 € (pro Jahr 36,00 Euro)
c) Dreifachgräber 1.350,00 € (pro Jahr 54,00 Euro)
d) Kindergräber 45,00 € (pro Jahr 3,00 Euro)
e) Urnenerdgräber 150,00 € (pro Jahr 10,00 Euro)
f) Urnenfeldgräber
im Urnengarten 270,00 € (pro Jahr 18,00 Euro)
Pettstadt, den 14. Dezember 2016
(3) Für die Verlängerung des Benutzungsrechts (in der Regel
fünf Jahre) wird die Gebühr nach dem Verhältnis berechnet,
um das das Benutzungsrecht verlängert wird.
(4) Die Grabgebühr entsteht:
a) im Falle des § 2 Abs. 1 Buchstabe a) mit der Inanspruchnahme der nach dieser Satzung gebührenpflichtigen Leistung,
b) im Falle des § 2 Abs. 1 Buchstabe b) mit der Bestätigung der Antragsteller durch die Gemeinde Pettstadt,
c) im Falle des § 2 Abs. 1 Buchstabe c) mit der Auftragserteilung,
d) im Falle des § 2 Abs. 1 Buchstabe d) mit der Zuteilung
des Nutzungsrechts.
(5) Die Gebühr wird einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.
(6) Die Grabgebühren sind für die Dauer der Ruhefrist bzw. des
Nutzungsrechtes zu entrichten. Im Falle einer vorzeitigen
Erneuerung des Nutzungsrechtes entsteht die Gebührenschuld neu. Die bereits tatsächlich geleistete Grabgebühr
wird für die noch nicht abgelaufenen Jahre der Ruhefrist auf
die neu zu entrichtende Grabgebühr angerechnet.
§6
lnkrafttreten
Die Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Abgabesatzung für gemeindliche Bestattungseinrichtungen vom
17. November 1992 außer Kraft.
Jochen Hack
Erster Bürgermeister
Bebauungsplan „Hopfengärten“
Gemeinde Pettstadt, Lkrs. Bamberg
Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des
Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat Pettstadt hat am 08.12.2016 für das Gebiet
„Hopfengärten“ einen Bebauungsplan in der Fassung vom
13.07.2016 als Satzung beschlossen. Die Begründung zum
Bebauungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung
der Umweltbelange wurden gebilligt.
Der Plan i. d. F. vom 13.07.2016 liegt samt Begründung nach §
10 Abs. 3 BauGB ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
bei der Gemeinde Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt,
Zimmer 01, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden
öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB
wird hingewiesen.
(2)Werden besondere Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung, z.B. hinsichtlich Ausschmückung des Aufbahrungsraumes gewünscht, werden diese Leistungen nach Aufwand abgerechnet.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
§5
Sonstige Gebühren
(1)Die Kosten von Grabmachertätigkeiten am Friedhof, die
eine von der Gemeinde Pettstadt beauftragte Fremdfirma
vertragsgemäß ausführt, werden nach tatsächlich entstandenem Aufwand mit dem Gebührenschuldner (§ 2) abgerechnet.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und
2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei
Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
(2)Für die Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs, also
die Überführung des Sarges/der Urne von der Halle zum
Grab, wird für jeden von der Gemeinde gestellten Träger
eine Gebühr von 20 Euro erhoben.
Pettstadt, 14. Dezember 2016
§4
Leichenhausgebühr
(1) Die Gebühr für die Verbringung und Aufbewahrung im Leichenhaus (Aussegnungshalle), gleich ob Sarg oder Urne,
beträgt je Fall 50,00 €.
Jochen Hack
Erster Bürgermeister
Pettstadt
- 10 -
Neues über Pettstadt für Pettstadter u. a.
Seit über 100 Jahren berichtet der Fränkische Tag Bamberg
über das Regionale und somit auch über Pettstadt. Weitere
lokale Neuigkeiten können Sie seit Jahren dem gemeindlichen
Mitteilungsblatt entnehmen. Doch seit geraumer Zeit gibt es
noch einen weitere Nachrichten-Kanal. das Internetportal der
Mediengruppe Oberfranken: infranken.de. Und da hat man sich
etwas Neues einfallen lassen, um die einzelnen Gemeinden des
Landkreises Bamberg besser zu präsentieren. Daher unser Vorschlag, gelegentlich mal diese Website anzusteuern:
http://www.infranken.de/gemeinde.=Pettstadt/ (Sie kommen
auf diese Seite auch über die graue Landkreiskarte, die auf der
Bamberg-Seite von infranken.de in der rechten Spalte zu finden
ist - Gemeinden aus dem Landkreis Bamberg).
Da finden Sie eine beeindruckende Sammlung von meist
kostenlosen Berichten über Pettstadt für Pettstadter und teilweise sogar von Pettstadtern. Interessant ist dabei auch das
häufig viel größere Angebot an Bildern zu den einzelnen Berichten. Häufig ist sogar die Kommentarfunktion freigeschaltet, so
dass jeder seine Meinung oder sein Besserwissen dazuschreiben kann.
Wichtig zu wissen ist, dass sich eigentlich jeder Bürger und vor
allem jeder Verein direkt Zugang zu dieser Website verschaffen
kann. Das Wie wird auf dem Portal erklärt. Viel Spaß daran und
viel Erfolg als Leserreporter!
Ihre Gemeindeverwaltung
Vollzug der Auszeichnungs- und
Ehrungssatzung der Gemeinde Pettstadt
Zur Ehrung besonders verdienter Sportler, Mannschaften und
Vereinsfunktionäre, sowie besonders verdienter oder kulturell
engagierter Personen für das Jahr 2016 werden die örtlichen
Vereine und Organisationen bzw. auch alle Bürger gebeten,
Vorschläge zu machen.
Diese sollen schriftlich mit dem entsprechenden Anmeldeformular (www.pettstadt.de/formulare unter SOZIALES
„Anmeldung zur Sportlerehrung“) ggf. mit entsprechenden
Nachweisen, bis zum 20.01.2017 im Rathaus Pettstadt eingereicht werden.
Bei Bedarf erhalten Sie dort auch nähere Informationen.
Öffnungszeiten
Sie finden uns in der Hauptstraße 24 in Pettstadt (gegenüber
vom Schmied und von der Sparkasse).
Wir haben für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet:
Dienstag : 9 Uhr bis 11 Uhr
Mittwoch: 16 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag: 17 Uhr bis 19 Uhr
In den Weihnachtsferien nur am Donnerstag geöffnet!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Buchreservierungen und -verlängerungen sind telefonisch während der Öffnungszeiten möglich Tel: 09502 / 490453, Verlängerungen auch über unsere
Internetseite: www.pettstadt.de/gemeindebuecherei
Büchervorstellung
Folgende Neuanschaffungen möchten wir Ihnen hier vorstellen:
Nr. 1/17
„Bamberg wimmelt“ von Jürgen Schanz und Ralf Dornis
Die allererste Wimmelwelt über Bamberg
und die Oberfranken als Buch.
In einem großen Pappbilderbuch präsentiert
sich Bamberg und Umgebung mit seinen
Bürgern in einer sympathischen Wimmelwelt. An 7 markanten Orten in Oberfranken
tummeln sich unzählige Wimmelfiguren
und erleben viele kleine Geschichten des
Alltags. Aber nicht nur bekannte Orte kann
man in dem Buch entdecken. Alle Wimmelfiguren basieren auf real existierenden Personen.
„Dschihad Online“, ein Jugendbuch von Morton Rhue.
… Er hat gute Noten, er geht auf Partys, er
flirtet mit dem hübschesten Mädchen der Schule – auf den ersten Blick wirkt Khalils Leben wie
das einer amerikanischen Mitschüler. Doch der
Schein trügt: Khalil und sein älterer Bruder Amir
leben in einem heruntergekommenen Loch und
halten sich nur notdürftig über Wasser. Amir
sieht sich im Internet immer häufiger gewalttätige Videos von islamistischen Hasspredigern
an. Außerdem twittert er über den Kampf gegen
den „heuchlerischen Westen“. Schon bald gerät
auch Khalil in die Fänge der Islamisten…
„The Chemist, die Spezialistin“, ein Krimi von Stephenie
Meyer.
Nach dem sensationellen Welterfolg ihrer
»Twilight«-Serie nun ihr neue Ausnahme-Pageturner – knallhart, kompromisslos und ultraspannend. Sie hat für eine geheime Spezialeinheit der US-Regierung als Verhörspezialistin
gearbeitet. Sie weiß Dinge. Zu viele Dinge.
Deshalb wird sie jetzt selbst gejagt, bleibt nie
länger an einem Ort, wechselt ständig Name
und Aussehen. Drei Anschläge hat sie knapp
überlebt. Die einzige Person, der sie vertraut
hat, wurde umgebracht. Doch jetzt hat sie die
Chance, wieder ein normales Leben zu führen. Dafür soll sie einen letzten Auftrag ausführen. Was sie dabei herausfindet, bringt
sie jedoch in noch größere Gefahr, macht sie verwundbar. Denn
zum ersten Mal in ihrem Leben gibt es einen Mann an ihrer Seite,
der ihr wirklich etwas bedeutet. Und sie muss alles dafür tun,
damit sie beide am Leben bleiben – mit ihren ganz eigenen Mitteln
…
„Im Hause Longbourn“: ein Bestseller-Roman von Jo Baker
Ein Millionenpublikum liebt Jane Austens Stolz
und Vorurteil. Doch keiner weiß, was sich in Küche und Stall des Hauses Longbourn abspielt:
Hier müht sich die junge Sarah mit Wäsche und
Töpfen ab, immer noch hoffend, dass das Leben
mehr für sie bereithält. Ist die Ankunft des neuen
Butlers James ein Zeichen? Während Elizabeth
und Mr. Darcy von einem Missverständnis ins
nächste stolpern, nimmt in Longbourn noch ein
anderes Liebesdrama seinen Lauf – denn
James hütet ein großes Geheimnis. Jo Baker
erzählt Jane Austens bekanntesten Roman neu: aus Sicht der
Dienstboten. Und zeigt, dass deren Dramen jenen der Herrschaften in nichts nachstehen.
„Das Buch der Freude“ vom Dalai Lama und Desmond Tutu.
Sie sind zwei der bedeutendsten Leitfiguren unserer Zeit: Seine Heiligkeit der Dalai Lama und
Erzbischof Desmond Tutu. Obwohl ihr Leben
von vielen Widrigkeiten und Gefahren geprägt
war, strahlen sie eine Freude aus, die durch
nichts zu erschüttern ist. Im Buch der Freude
vereinen die „Brüder im Geiste“ ihre immense
Lebenserfahrung und die Weisheit ihrer Weltreligionen zu einer gemeinsamen zentralen
Pettstadt
- 11 -
Erkenntnis: Nur tief empfundene Freude kann sowohl das Leben
des Einzelnen als auch das globale Geschehen spürbar zum Positiven wandeln. Unabhängig von allen Herausforderungen und
Krisen, mit denen wir täglich konfrontiert werden, können wir diese
Energie in uns entfalten und weitergeben.
So wird die Freude zur Triebkraft, die unserem Dasein mehr
Liebe und Sinn verleiht – und zugleich Hoffnung und Frieden in
unsere unsichere Welt bringt.
In diesem Sinne wünschen wir allen unseren Leser und Leserinnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und ein gesundes Jahr
2017!
Landratsamt Bamberg
Allgemeinverfügung zur Geflügelpest
Auf Grund von §§ 13 und 65 der Geflügelpest-Verordnung
in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013
(BGBl. I S. 1212), zuletzt geändert durch Verordnung vom
29. Juni 2016 (BGBl. I S. 1564) i.V.m. §§ 38 Abs. 11 und 6
Abs. 1 Nr. 11a des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai
2013 (BGBl. I S. 1324)
erlässt das Landratsamt Bamberg folgende
Allgemeinverfügung
1. Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel
i.S. des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpestverordnung (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) im Gebiet des Landkreises
Bamberg halten, wird eine Aufstallung des Geflügels angeordnet
a. in geschlossenen Ställen oder
b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden,
nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln
gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
2. Für alle Geflügelhaltungen im Landkreis Bamberg gelten
folgende Verhaltensmaßregeln:
a. Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen
(Desinfektionswannen oder -matten).
b. Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten.
c. Die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels
dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten
werden. Die verwendete Schutz- oder Einwegkleidung
ist nach Verlassen des Stalles unverzüglich abzulegen,
zu reinigen und zu desinfizieren. Einwegkleidung ist
nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen.
d. Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene
Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie
Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen
Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach
jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren.
e. Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel
sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen
und zu desinfizieren und nach jeder Ausstallung sind
die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und
zu desinfizieren.
Nr. 1/17
f. Geflügelhalter haben, unabhängig von der Anzahl der
gehaltenen Tiere ein Bestandsregister zu führen, in das
unverzüglich folgende Eintragungen vorzunehmen sind:
• beim Zugang von Geflügels Name und Anschrift des
bisherigen Tierhalters, Datum des Zugangs, Art des
Geflügel und Anschrift des Transporteurs.
• beim Abgang von Geflügel Anschrift des Käufers,
Datum des Abgangs, Art des Geflügel und Anschrift
des Transporteurs.
• je Werktag die Anzahl der verendeten Tiere
• ab 10 Hühner je Werktag die Anzahl der gelegten Eier
g. Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht freigelassen werden.
3. Alle Geflügelhalter im Landkreis Bamberg, die ihrer Pflicht
zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht
nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel
unverzüglich beim Veterinäramt des Landratsamts Bamberg
anzuzeigen.
4. Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt
wird, sind im Landkreis Bamberg verboten. Im Einzelfall
können lokale Geflügel- oder Vogelausstellungen, die durch
ortsansässige Kleintierzuchtorganisationen in geschlossenen Räumen durchgeführt werden sollen, vom Landratsamt Bamberg genehmigt werden.
5. Jeder Seuchenverdacht ist dem Landratsamt Bamberg zu
melden.
6. Die sofortige Vollziehung der in den Nrn. 2 bis 5 des Tenors
getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
7. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Hinweise
Auf die Vorgaben gem. § 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflügelpestverordnung hinsichtlich der allgemein geltenden Vorgaben zur Fütterung und Tränkung sowie zur Früherkennung bei
gehäuften Verlusten wird hingewiesen. Die Begründung dieser
Allgemeinverfügung kann während der Dienstzeiten in dem
Dienstgebäude des Landratsamtes Bamberg, Zimmer S 009,
Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg oder Zimmer N 110, Ludwigstraße 25, 96052 Bamberg eingesehen werden. Ordnungswidrig im Sinne des § 64 Nr. 17 der Geflügelpest-Verordnung
handelt, wer sein Geflügel nicht aufstallt. Die Anfechtung einer
Anordnung von Maßnahmen nach Nr. 1 der Verfügung hat
bereits nach § 37 Satz 2 Nr. 1 des Tiergesundheitsgesetzes
keine aufschiebende Wirkung.
Johann Kalb
Landrat
Ergänzung der Allgemeinverfügung
des Landratsamtes Bamberg vom
21.11.2016
Az.: 34-565-TS-16-038-GP zur Geflügelpest
Das Landratsamt Bamberg erlässt aufgrund auf Grund von§ 38
Abs. 11 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Tiergesundheitsgesetz und § 4
Abs. 2 der Viehverkehrsverordnung i.V.m. § 7 Abs. 6 der Geflügelpestverordnung folgende
Ergänzung der Allgemeinverfügung
1. Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bamberg wird
unter Punkt 4 Satz 1 wie folgt geändert und ergänzt:
„Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer
Arten sind im Landkreis Bamberg verboten; das Verbot
erstreckt sich auch auf Tauben und reine Taubenausstellungen“.
Pettstadt
- 12 -
2. Die Ergänzung der Allgemeinverfügung gilt am Tag nach
ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Hinweis
Die Begründung dieser Ergänzung zur Allgemeinverfügung
kann während der Dienstzeiten in dem Dienstgebäude des
Landratsamtes Bamberg, Zimmer S 009, Ludwigstraße 23,
96052 Bamberg oder Zimmer N 110, Ludwigstraße 25, 96052
Bamberg eingesehen werden.
Bamberg, 24. November 2016
Nr. 1/17
Vor diesem Hintergrund zeichnete Landrat Johann Kalb verdiente Persönlichkeiten aus dem Landkreis Bamberg für ihr
langjähriges ehrenamtliches Engagement aus.
Dabei wurden 19 Personen für herausragende Funktionärstätigkeit und acht Personen für großartige Jugendarbeit geehrt.
Außerdem zeichnete Landrat Johann Kalb drei Vereine für ihr
außerordentliches Engagement in der Jugendarbeit aus:
Aus der Gemeinde Pettstadt wurde für den Bereich Gesellschaftspolitik/Jugendarbeit Sonja Hack ausgezeichnet.
Johann Kalb
Landrat
Silvester – so kommen Sie sicher ins neue
Jahr!
Damit der Start ins neue Jahr nicht durch Unfälle getrübt wird,
empfiehlt das Landratsamt Bamberg, im Umgang mit Feuerwerks- und Knallkörper einige Punkte zu beachten:
•
•
•
•
•
•
•
Gebrauchsanweisung, besonders bei Raketen, unbedingt
sorgfältig lesen
Nicht auf Menschen oder Tiere zielen
Großen Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Schuppen,
Scheunen, Ställen usw. halten
Nicht durch Fenster, Türen oder andere Öffnungen werfen
Nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge
werfen
Glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen
Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel (Feuerwerkskörper der Klasse 1) abbrennen lassen und dabei
ständig beaufsichtigen
Vor Billigprodukten ohne Zulassungszeichen, bei denen es
aufgrund einer wesentlich höheren Sprengkraft zu Verletzungen kommen kann, wird besonders gewarnt. Auf Balkonen
und Terrassen sollten in der Silvesternacht keine Möbel oder
Gegenstände stehen, die Feuer fangen können. So kann die
Brandgefahr erheblich verringert werden. Außerdem ist es
empfehlenswert, Fenster und Türen während des Feuerwerkes
geschlossen zu halten.
Wann?Was?
30.12.2016 FSV Feuerzangenbowle
02.01.2017 SVP Winter-Cup Hallenturnier
07.01.2017 FSV Königsball und Königsschießen
08.01.2017 SKV Jahreshauptversammlung
09.01.2017 Freies Wirtshaussingen
09.01.2017Seniorennachmittag
10.01.2017Gitarrenspielen
11.01.2017 Tanz Treff
13.01.2017 STS Stammtischtag
13.01.2017 FSV Schützenstammtisch
17.01.2017 SVP Sportlerstammtisch
18.01.2017 Tanz Treff
21.01.2017 FFW 1870 e.V.
Weihnachtsbaumverbrennen
25.01.2017 Tanz Treff
28.01.2017 STS Jahreshauptversammlung
28.01.2017 AVP Jahreshauptversammlung
29.01.2017 OGV Jahreshauptversammlung
29.01.2017 MGV Jahreshauptversammlung
Wo?
Schützenheim
Schulturnhalle
Schützenheim
Gast. Göller
Gast. Göller
Pfarrheim
Jugendräume
Sportlerheim
Stammlokal
NZ Vereinsheim
Sportlerheim
Sportlerheim
Distelberg Alm
Sportlerheim
Stammlokal
Vereinsheim
Sportlerheim
Göller/Bräu
stübla
Das Landratsamt Bamberg wünscht eine gelungene Silvesterfeier und ein unfallfreies neues Jahr 2017!
Landrat Kalb zeichnet verdiente
27 Ehrenamtler und drei Vereine
aus dem Landkreis aus
Termin für die Freunde
des Gitarrenspielens
Dienstag, 10.01.2017
Jeweils 19.30 Uhr im Jugendraum der Schule Pettstadt.
Kontakt: Stark Günter, Sandstraße 7a, Tel.09502/1666
Freies Wirtshaussingen
Das nächste Wirtshaussingen ist am Montag, den 09.01.2017
um 19.00 Uhr in der Gastwirtschaft Göller.
Kontakt : Günter Bauer Tel. 09502/501
Pilgerfahrt 2017 nach Kevelaer
Liebe Pilgerinnen, liebe Pilger,
zur nächsten Pilgerfahrt vom 04.09. - 06.09.2017 nach Kevelaer
möchte ich euch herzlichst einladen.
Das Ehrenamt ist eine tragende Säule unseres Gemeinwesens.
Ohne ehrenamtlich tätige Menschen würde ein Staat zwar vielleicht funktionieren, aber er könnte uns keine Heimat geben.
Anmeldung bitte ab 15.01.2017
Anmeldeschluss 28.02.2017
Wegen der Zimmerreservierung ist die frühe Anmeldung erforderlich.
Pettstadt
- 13 -
Nr. 1/17
Der Preis beträgt pro Person 250,00 EUR.
Bei der Anmeldung ist ein Betrag von 150,00 EUR zu bezahlen.
Anmeldung bei Martin Dittrich, Fabrikstr. 4, Tel. 681
Danke für eure Teilnahme!
Euer Pilgerführer Martin
2. Kartenausgabe für das Angeljahr 2017
Die zweite Ausgabe der Jahreserlaubnisscheine für 2017 findet
am Samstag, 7. Januar 2017 von 14.00 - 16.00 Uhr am neuen
Vereinsheim statt.
Wer sich danach noch einen neuen Jahreserlaubnisschein
holen möchte, kann das nur noch der Jahreshauptversammlung
tun, aber auch nur wenn die Fangliste 2016 und die Belegungsliste vorher beim Vorsitzenden Werner Baldauf abgegeben wurden.
Damit die Gewässerwarte zur Jahreshauptversammlung die
Fangergebnisse aus 2016 präsentieren können, sind alle Fanglisten aus 2016, auf wenn diese leer ist oder für 2017 kein Jahreserlaubnisschein bezogen wird, im Vorfeld beim Vorsitzenden
abzugeben!
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2017
Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Anglervereins
Rauhe Ebrach Pettstadt e.V. findet gemäß §7 der Vereinssatzung am:
Samstag, den 28.01.2017 um 19.00 Uhr im neuen Vereinsheim (am Ende der Ringstraße in Pettstadt) statt.
Folgende Tagesordnung steht zur Behandlung an:
1. Begrüßung und Gedenken verstorbener Mitglieder
2. Vorstellung neuaufgenommener Mitglieder
3. Ehrungen
4.Verlesen der Niederschrift der Jahreshauptversammlung
2016
5. Bericht der Vorstandschaft
6.Bericht der Kassenverwalter und Kassenprüfer; Entlastung
der Kassenverwalter durch die Mitglieder auf Antrag der
Kassenprüfer
7. Bericht der Gewässerwarte
8. Bericht der Jugendleitung
9. Neuwahlen
10. Wünsche, Anträge, Sonstiges
Jedes Mitglied ist berechtigt, Anträge zur Tagesordnung zu stellen. Diese müssen spätestens 5 Tage vor der Jahreshauptversammlung, schriftlich und begründet bei der Vorstandschaft eingegangen sein. Später eingegangene Anträge unterliegen der
Zustimmung der Jahreshauptversammlung.
Satzungsgemäß haben sich neuaufgenommene Mitglieder in
der Jahreshauptversammlung vorzustellen.
Die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung sollte für jedes
Mitglied Ehrensache sein.
Die Vorstandschaft
Schützenstammtisch
Der Freihand Schützenverein lädt alle Mitglieder und Schießsportinteressierte am
Freitag, den 13. Januar 2017,
ab 19:00 Uhr
zum Schützenstammtisch in das Nebenzimmer seines Vereinsheims ein.
Neben dem gemütlichen Beisammensein wartet auf alle Besucher der Austausch mit anderen Mitgliedern, sowie Informationen über die unterschiedlichen vom Verein angebotenen Disziplinen des Schießsports.
Selbstverständlich besteht hier auch die Möglichkeit unter fachlicher Anleitung einmal selbst Gewehr und Pistole auszuprobieren.
Wir freuen uns auf gesellige Stunden mit Ihnen!
Mit freundlichem Schützengruß
das Schützenmeisteramt
Feuerzangenbowle
Der Schützenverein Pettstadt möchte seine Mitglieder zu einem
gemütlichen Abend im Kreise der Schützenfamilie einladen. Am
Freitag, den 30.12.16, wird im Schützenhaus ab 19:00 Uhr eine
Feuerzangenbowle zubereitet. Alle Mitglieder und Gäste sind
herzlich willkommen.
Auch in diesem Jahr findet neben der Feuerzangenbowle wieder ein Christbaumkugelschießen mit verschiedenen Preisen
statt. Die Einlage hierfür beträgt 2,00€ für einen Schuss. Jeder
weitere Schuss kostet 0,50€.
Alle Interessierten sind gebeten, sich auf der Anmeldeliste im
Schützenhaus einzutragen, damit besser geplant werden kann.
Der Schützenverein freut sich auf euer kommen.
Königsball und Königsschießen
Der Ball mit Königproklamation findet am Samstag, den
07.01.2017, im Saal des Schützenhauses statt. Einlass zur Veranstaltung ist ab 19:00 Uhr. Das offizielle Programm startet um
20:00 Uhr.
Für die musikalische Umrahmung des Abends wird der Alleinunterhalter Michael Pechmann sorgen. Wie gewohnt wartet auch
diesmal wieder unsere Schützenbar auf Sie.
Die Abgabe des Königsschusses für alle Mitglieder sowie das
offene Schießen auf die diversen Preis- und Pokalwertungen
und dem Bürgerkönig sind an folgenden Tagen in der Zeit von
19:00 Uhr bis 21:30 Uhr möglich:
Mittwoch, den 21.12.2016
Dienstag, den 27.12.2016
Mittwoch, den 28.12.2016
Alle Schießbegeisterten sind dazu herzlich eingeladen!
Um die Attraktivität des Preisschießens zu erhöhen, wird der
Preisbasar in diesem Jahr bereits zum ersten Schießtag,
13.12., aufgebaut sein.
Pettstadt
- 14 -
Auch in diesem Jahr werden neben den Königswürden für
Vereinsmitglieder auch ein Bürgerkönig und die beste Mannschaft in einem offenen Bürgerschießen ausgeschossen.
Zur Teilnahme am Bürgerschießen sind die Mitglieder aller
Ortsvereine, aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger
herzlich eingeladen. Des Weiteren ist hierbei auch die Schussabgabe auf die Preis- und Pokalwertung des Vereins möglich
Der Verein/die Gruppierung mit den meisten Teilnehmern erhält
einen Überraschungspreis.
Zu guter Letzt wird auch die Mannschaft belohnt, die mit den
meisten Mitgliedern den Königsball besucht. Der Preis hierfür
sind Gutscheine für die beliebte Schützenbar.
Nr. 1/17
Beginn der Veranstaltung ist um 18:00 Uhr. Für das leibliche
Wohl wird in bekannter Weise gesorgt.
Achtung:
Leider ist es uns dieses Mal nicht möglich, eure Weihnachtsbäume direkt bei Euch einzusammeln. Ab 06. Januar wird im
Bereich des Feuerwehrhauses eine extra Fläche als Sammelplatz zur Verfügung gestellt an der jeder seinen Baum abstellen
kann. Wir hoffen auf rege Beteiligung.
Für Rückfragen steht die Vorstandschaft gerne zur Verfügung.
Wir wünschen unseren Mitgliedern ein besinnliches Weihnachtsfest 2016 und einen „guten“ Rutsch ins neue Jahr.
Der Freihand Schützenverein freut sich schon jetzt auf Ihr Kommen und die zahlreiche Teilnahme am diesjährigen Königsschießen!
Mit freundlichem Schützengruß
Mario Werner
Schriftführer
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
„Weihnachten – die schönste Zeit,
wo im Schimmer vieler Kerzen
wir vergessen sollen Stress und Streit dann zieht Friede ein in unsre Herzen!“
Der Freihand Schützenverein Pettstadt 1910 e.V. wünscht Ihnen
allen ein gesegnetes und fröhliches Weihnachtsfest im Kreise
Ihrer Lieben und zum Jahreswechsel von Herzen Gesundheit,
Glück und viel Erfolg im neuen Jahr 2017.
Alexander Hummel, 1. Vorsitzender
Mario Werner, Schriftführer
Freiwillige Feuerwehr
Pettstadt
Adventlicher Nachmittag
Alljährlich lädt die kath. Arbeitnehmerbewegung am 1. Adventsonntag zu einem besinnlichen Nachmittag ein. Viele sind dieser Einladung gefolgt. Wir konnten unseren 1.Bürgermeister,
Herrn Jochen Hack, Herrn Diakon, Georg Bauer, und unseren
Präsens, Pfr. Wolfgang Schmidt, willkommen heißen. Unser
Vorstand, Franz Kohlmann, sprach einige besinnliche Worte.
Unsere 1. Vorsitzende, Friedegunde Wicht, machte sich über
das Leben des Hl. Josefs Gedanken.
Mit sinnlichen Beiträgen und Liedern wurde die Feierstunde
zu einem schönen Erlebnis. Pfr. Wolfgang Schmidt ging mit
seinen Worten auf die Gedanken ein. Die Feier wurde wieder
von unserer Organistin, Kerstin Jacobsen, umrahmt. Erstmalig
wurde sie von Franziska Först auf ihrer Querflöte begleitet. Die
Mitglieder, Senioren und Gäste wurden mit Kaffee, Glühwein
und weihnachtlichem Gebäck verwöhnt.
Viele fleißige Hände sorgten für die Bewirtung. Danke an die
Pfarrgemeinde für die Benutzung des Pfarrheimes. Die KAB
wünscht allen eine gesegnete Weihnachtszeit und viel Glück
und Gesundheit im kommenden Jahr.
gez. Friedegunde Wicht – 1.Vorsitzende
Termine Gesamtfeuerwehr
Thema: Monatliche Übung - aktive Mannschaft
am Montag, 09.01.2017 von 19.00 - 21.45 Uhr
Referent: Hertel/Naszkowski
Den aktuellen Ausbildungsplan findet Ihr auch auf unserer Website www.fw-pettstadt.de.
R. Werner, 1.Kommandant Tino Hertel, 2. Kommandant
Frauenfeuerwehr
Kalender „Pettstadt 2017“
Dieses Mal können Sie Fotos aus den 50er und frühen 60er
Jahren aus Pettstadt bestaunen und manche Modeerscheinung
der damaligen Zeit bewundern. Sicher erkennen Sie den einen
oder anderen Mitbürger. Sie können den Kalender für 8 Euro
bei der Sparkasse oder bei der Gärtnerei Reichert kaufen.
Thema: Monatliche Übung
am Freitag, 20.01.2017 von 19:00 - 21:00 Uhr
Referent: Hertel
Vorankündigung Jahreshauptversammlung:
19. Februar 2017 ab 17 Uhr im Sportlerheim
Infos zu unseren Veranstaltungen finden Sie auch auf unserer
Homepage www.diekultschmiede.de
Freiwillige Feuerwehr
Pettstadt 1870 e.V.
Weihnachtsbaumverbrennen 2017
Auch im kommenden Jahr lädt der Freiwillige Feuerwehr Pettstadt 1870 e.V. seine Mitglieder, Freunde und Gönner zum
Weihnachtsbaumverbrennen am Samstag, den 21. Januar
2017, auf die Alm am Distelberg recht herzlich ein.
Wir wünschen unseren Mitgliedern und allen Freunden und
Gönnern der PETTSTADTer KULT.schmiede ein gesegnetes
Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!
Norbert Eger, 1. Vorsitzender, im Namen der gesamten Vorstandschaft
Pettstadt
- 15 -
Nr. 1/17
Der MGV-Pettstadt bedankt sich bei allen fleißigen Helfern
und Musikern auf dem Weihnachtsmarkt und dem Adventskonzert!
Mitgliederversammlung
Die Vorstandschaft lädt ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Sonntag, 29.01.2017 um 19:00 Uhr ins Bräustübla der
Gastwirtschaft Göller.
Tagesordnung:
1. Begüßung
2. Totengedenken
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Verlesen des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
und Genehmigung
5. Bericht des 1. Vorsitzenden
6. Bericht der Abteilungen
7. Bericht der Kassiere
8. Bericht der Kassenprüfer
9. Entlastung der Vorstandschaft
10. Ehrungen
11. Festsetzung des Mitgliedsbeitrags ab 2017
12. Einsatz der Vereinsfahne
13. Bildung einer Kondolenzgruppe
13. Anträge
14. Wünsche und Anregungen
Anträge, die in der ordentlichen Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, sind spätestens am 25.01.2017 schriftlich an
den 1. Vorsitzenden, Jürgen Wenzel, einzureichen
Chöre
Frauenchor
Haben Sie Spaß am gemeinsamen Singen in netter Runde?
Dann kommen Sie doch einfach mal unverbindlich zu unserer
Chorprobe!
Derzeit immer am Freitag 20 Uhr im Pfarrheim.
Kontakt und weitere Informationen gerne über Uschi Stolze
unter der Telefonnummer 09502/1749.
Oder Rebecca und Ute Bauer.
Männerchor
Der Männerchor unter der Leitung von Uwe Bartl probt jeden
Mittwoch von 19 Uhr bis 20:30 Uhr im Feuerwehrhaus.
Ansprechpartner: Peter Beierwaltes 09502/1894
Der Kinderchor trifft sich jeden Donnerstag um 17:00 Uhr im
Pfarrheim bei Frau Bauer.
Jugendchor
Unser Jugendchor für Jugendliche und junge Erwachsene im
Alter von 12 bis 27 Jahren sucht Euch.
Neben dem Spaß am Chorgesang bieten wir eine solide Stimmbildung und musikalische Weiterbildung.
Chorproben finden in der Regel im Abstand von 2 Wochen am
Dienstag um 18:00 Uhr statt.
Die genauen Termine können Sie unter [email protected]
erfragen.
Leitung Elisabeth Pagan
Inzwischen fanden bereits die ersten Auftritte statt.
Am 04.12. sang der Chor im Klinikum am Michelsberg und im
Klinikum Bamberg jeweils zum Gottesdienst.
Orchester
Vororchester und Projekt-Ensemble
Leitung: Karin Wagner und Melissa Habermann
- Montag 09.01. Probe um 17:45 - 18:45 Uhr
- Montag 16.01. Probe um 17:45 - 18:45 Uhr
- Montag 23.01. Probe um 17:45 - 18:45 Uhr
- Montag 30.01. Probe um 17:45 - 18:45 Uhr
11.02.2017 Mitwirken beim Frühjahrskonzert
Bitte gebt uns Bescheid, falls ihr nicht teilnehmen könnt!
[email protected] 0152-22580261
[email protected] 0157-54308218
Blasorchester
Leitung: Michael Saffer
Wir gratulieren unserer Spielerin Amélie Drescher zu ihrem ausgezeichneten Erfolg beim Solo-/Duowettbewerb 2017 Bezirksentscheid Oberfranken und drücken die Daumen für die nächste Runde!
Donnerstag, 05.01.2017 Montag, 16.01.2017 Samstag, 21.01.2017 Sonntag, 22.01.2017 Sonntag, 29.01.2017 Samstag, 04.02.2017 Samstag, 11.02.2017 19:00 bis 21:30 Probe
19:15 bis 21:30 Probe
ca. 17.30 Uhr Jahresfeier
16:30 bis 19:00 Probe
17:00 bis 19:30 Probe
09:30 bis max. 17:30 Probentag
Aufbau Konzert ab 8 Uhr
11:30 Generalprobe Frühjahrskonzert
Samstag, 11.02.2017 Einspielen 18:30 im Klassenzimmer
19:00 Konzert Pettstadt
Bitte immer die Mails abrufen um sich über kurzfristige Änderungen und genaue Zeitangaben zu informieren.
Instrumentalausbildung:
Wer sich für ein Instrument interessiert, eines ausprobieren und
sich informieren möchte, kann sich jederzeit an Daniela Kroack
(923148) wenden. Besonders gesucht werden Spieler für Oboe
und Fagott.
Pettstadt
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Nr. 1/17
Einladung zur 11. Jahreshauptversammlung
Hiermit ergeht herzliche Einladung an die Mitglieder des Obstund Gartenbauvereins Pettstadt.
Die Versammlung findet statt am
Sonntag, 29. Januar 2017, um 14:00 Uhr im Sportlerheim
des SV 1928 Pettstadt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Totengedenken
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Bericht des Vorstandes
5. Bericht des Schriftführers (auf Wunsch)
6. Bericht des Kassiers
7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
8. Vorschau für das Jahr 2017
9. Wünsche und Anträge.
Wünsche und Anträge sind bitte bis spätestens 20. Januar 2017
zwecks Vorbereitung bei mir einzureichen.
Walter Schönhofer, Erster Vorsitzender
Gut 60 Seniorinnen und Senioren folgten am 4. Dezember der
Einladung des Pfarrgemeinderats zur diesjährigen Adventsfeier
im Schützenheim. Das abwechslungsreiche Rahmenprogramm
bot auch genügend Zeit zum Plaudern.
Gleich zu Beginn kamen die Kleinen ganz groß raus, denn Brigitte Kunwald hatte wieder mit 16 Kindern der Nachmittagsbetreuung der Kita ein Weihnachtsstück einstudiert - mit Engeln,
dem Christkind und dem Weihnachtsmann.
Seniorenadventsfeier der Pfarrei
Die eindeutige Botschaft der Geschichte, bei der es um das
Thema Ausgrenzung ging, war: Niemand kann alles, jeder kann
etwas! Die himmlische Darbietung wurde mit viel Beifall belohnt.
Auch an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an Brigitte,
ihre Tochter Felicia (an der Harfe) und an die Kinder!
In seiner Ansprache betonte Bürgermeister Jochen Hack, dass
Mitmenschlichkeit und gegenseitige Unterstützung wichtiger als
jedes noch so schöne Geschenk sind. In diesem Zusammenhang dankte er den Seniorinnen und Senioren für alles bisher
Geleistete. Gleichzeitig erläuterte er, dass die Gemeinde (unter
Federführung von Silvia Kauffer) daran arbeitet, einen Helferkreis fest zu installieren, bei dem sich auch Senioren aktiv mit
ihren Fähigkeiten einbringen können.
Pettstadt
- 17 -
Pfr. Wolfgang Schmidt trug anlässlich des Festes der Hl. Barbara besinnliche Texte und Gedichte zum Brauch des Barbarazweigs vor und deutete das Blühen für den Menschen als das
Glück der Zufriedenheit und Dankbarkeit.
Nr. 1/17
Nach den Feiertagen freuen wir uns auf unsere gemeinsamen
Treffen. Es sind wieder alle recht herzlich eingeladen. Wir würden uns auf viele neue Teilnehmer freuen. Schaut doch mal rein.
Euer Senioren Team
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Gemäß § 8 der Vereinsatzung lade ich alle Vereinsmitglieder
zur Jahreshauptversammlung
am Sonntag, den 08. Januar 2017, um 10.00 Uhr in unsere
Vereinsgaststätte Göller recht herzlich ein. Der Gottesdienst um
9 Uhr ist für unsere verstorbenen Mitglieder.
Anhand der Geschichte „Herr Wohllieb wartet auf ein Zeichen“
warf Fr. Pfarrerin Steinbauer schließlich die Frage auf: Was
mache ich mit dem Rest meines Lebens?
Den Schlusspunkt unseres besinnlichen Nachmittags bildete
eine Fotopräsentation von Klaus Henneberg, der das Kirchenjahr mit wichtigen Ereignissen optisch Revue passieren ließ und
auch Bilder von seiner Reise zu Bischof Severine zeigte.
So bleibt uns an dieser Stelle nur noch recht herzlichen Dank zu
sagen, vor allem dem „Freihand Schützenverein Pettstadt“ für
die Bereitstellung des Saales und die großzügige Übernahme
der Heizkosten; ebenso der Gemeinde Pettstadt für die finanzielle Bezuschussung, aber auch allen Akteuren auf der Bühne
und im Verborgenen, die zum Gelingen der diesjährigen Seniorenadventsfeier beigetragen haben, und last but not least Hr.
Kiridis von der Taverne Artemis für eine Spende von 150 Euro.
Tagesordnung:
01. Eröffnung und Verlesen der Tagesordnung
02. Begrüßung und Totenehrung
03. Bericht der Vereinsführung
04. Bericht der Schriftführerin
05. Bericht des Kassier
06. Bericht der Kassenprüfung und Entlastung
der Vorstandschaft
07. Wünsche und Anträge
08. Schlusswort
Anträge sind bis spätesten 05.01.2017 beim 1 Vorstand
schriftlich einzureichen.
Manfred Dippacher
1. Vorstand
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Seniorennachmittag
Wir hoffen, Sie hatten eine besinnliche und fröhliche Weihnachtszeit?
Wir wünschen Ihnen fürs neue Jahr
Zuversicht, das ist doch klar.
Keine Nachbarn, die Sie plagen,
Glück und Mut an allen Tagen.
Harmonie nicht zu vergessen,
keine Sorgen, die Dich stressen.
Frieden, Weitsicht und auch Geld,
dass Dein Glaube recht behält.
Stärke auch in schlechten Zeiten,
Freunde, die Dich stets begleiten.
Liebe ist das A und 0
die Gesundheit sowieso.
Tausend Gründe, um zu lachen,
Einsicht, um auch aufzuwachen.
Wärme und Geborgenheit,
Diskussionen ohne Streit.
Schaffenslust und Übersicht,
dass Dein Wille niemals bricht.
Lebenslust statt Frustration
-so, ich glaub, das war es schon.
Zum Seniorennachmittag am Montag, 9. Januar 2017 um 14.30
Uhr sind wieder alle Senioren herzlich ins Pfarrheim eingeladen.
Im Jahr 2017 wollen wir weiterhin unsere Seniorennachmittage
genießen.
Thomas Flügel
Vorsitzender des
SPD-Ortsvereins Pettstadt
Wir wünschen Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und
ein gesundes und glückliches Jahr 2017.
Ihr Pfarrgemeinderat
Pettstadt
- 18 -
Nr. 1/17
TanzTreff
Tanzen - wie es uns gefällt, und jeder wie er kann - bei freiem
Eintritt (auch für Nichtmitglieder) - immer mittwochs, 19.30 Uhr.
Die Vorstandschaft wünscht allen Mitgliedern und deren Angehörigen eine gesegnete Weihnachtszeit und ein friedvolles,
erfolgreiches 2017.
Freitag, 13. Januar 2017
Stammtischtag im Stammlokal
Beginn: ca. 18.00 Uhr
Wir hoffen wieder auf zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder
und Freunde.
Samstag, 28. Januar 2017
Jahreshauptversammlung 2017
Hiermit ergeht herzliche Einladung an die Mitglieder des
Stammtisch Schrauderos e.V.
Die Versammlung findet statt am:
Samstag, den 28. Januar 2017, pünktlich um 19.00 Uhr im
Stammlokal.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Beschlussfassung über die Tagesordnung
4. Bericht der Vorstandschaft
- Bericht des Vorstandes
- Bericht des Schriftführers
- Bericht des Kassiers
5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
6. Ehrungen
7. Jahresprogramm 2017
8. Behandlung der eingegangenen Wünsche und Anträge
Anträge müssen zehn Tage vor der Generalversammlung
schriftlich beim 1. Vorstand eingereicht werden.
Voranzeige:
03. Februar 2017: Stammtischtag
Der Sportverein Pettstadt bedankt sich bei den vielen freiwilligen Helfern, die in den Weihnachtsbuden des SVP Dienste
verrirchtet haben bzw. ihren Beitrag zum Gelingen des Weihnachtsmarktes beigetragen haben. Ferner möchten wir allen
Mitgliedern, Helfern, Sponsoren und Gönnern, allen Übungsleitern und Spielleitern für ein wieder mal gelungenes und erfolgreiches Sportjahr 2016 Danke sagen. Wir wünschen allen Mitgliedern und deren Angehörigen und allen Freunden unseres
Vereines eine besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten
Rutsch ins neue Jahr.
Sportverein Pettstadt
Die Vorstandschaft
Sportlerstammtisch
Liebe Vereinsmitglieder,
unser Sportlerstammtisch für alle „Junggebliebenen“ findet
regelmäßig an jedem dritten Dienstag im Monat um 18.30 Uhr
im Sportlerheim statt.
Das nächste Treffen ist somit am 17. Januar 2017.
Roland Hack, stv. Vorsitzender
Termine im Januar: 11./18. und am 25. Januar 2017
Kurzfristige Änderungen während des laufenden Monats finden
Sie auf der Website der Gemeinde unter ‚Veranstaltungen‘.
Im Namen aller TanzTreff‘ler bedanke ich mich bei der Vorstandschaft des Sportvereines für die Möglichkeit im Sportlerheim unserem Hobby nachgehen zu können, und bei Kerstin
und Ralf für die super Bewirtung sowie für all ihre Vorbereitungen an unseren TT-Abenden.
Allen ein friedvolles Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück
und Zufriedenheit für 2017
wünscht
Heidi Schmitt
Pettstadt
- 19 -
Nr. 1/17
Wer hat Baby- und Kleinkindspielsachen übrig und würde sie
der Krabbelgruppe spenden?
Fragen und Vorschläge bitte an Sibylle Balzer
(Tel. 09502/2520138)
Liebe Mitglieder der Tennisabteilung,
liebe Eltern der Tenniskinder,
Die Saison 2017 ist bereits in Planung. Es wurden folgende
Mannschaften beim BTV gemeldet::
Bambini 12 (gemischte Mannschaft), Mädchen 14, Juniorinnen
18, Damen, Herren und Herren 30 (2 Mannschaften).
Wer noch Lust hat, in einer der oben genannten Mannschaft
mitzuspielen, meldet sich bitte bis 31.01.2017 beim Sportwart
Michael Barthelmes (Tel. 09543/4439369) oder Abteilungsleiter
Norbert Seemüller (Tel. 09502/8702).
Allen Mitgliedern und Ihren Familien eine schöne Adventszeit,
ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr
2017.
Mit sportlichen Grüßen
Abteilungsleitung – Tennis
i.A. Norbert Seemüller
Termine: keine
Theatersaison 2017 „Risiken und Nebenwirkungen“
Hallo, liebe Theaterfreunde,
wir wollen Sie auch im kommenden Jahr wieder mit einem
Theaterstück unterhalten. Zur Aufführung gelangt das
Bühnenstück„Risiken und Nebenwirkungen“.
Dieser Drei-Akter wird Ihnen sicherlich viel Freude und einige
schöne Stunden bereiten. Unsere Aufführungen finden in der
Zeit vom 03. März bis 09. April 2017 statt. Über die genauen
Termine werden wir Sie im nächsten Mitteilungsblatt näher
informieren, damit Sie rechtzeitig Ihre Karten besorgen können.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.
Ihre Theatergruppe des SV Pettstadt
Wiederaufbau der „Mäusegruppe“
Welche Mütter und ihre Babys (von 5 – 15 Monaten) möchten
bei einer Krabbelgruppe mitmachen? Mitzubringen wären: Isomatte oder Decke, Spielsachen sowie gute Ideen für Spiel und
Spaß. Wir treffen uns ab 4. Januar jeden Mittwochnachmittag
zwischen 15.30 und 17.00h im 1. Stock der Schulturnhalle in
Pettstadt (VHS Raum 1).
Die Aktion Bweni bringt Segen
Seit 2013 sammeln die katholischen Gemeinden im Pfarreienverbund Frensdorf, somit auch Mariä Geburt Pettstadt, für
eine Mädchenschule in der Diözese Ngara-Rulenge/Tansania.
Bischof Severine, der seit über 20 Jahren in den Sommerferien bei uns zu Gast ist, hat in Biharamulo im Nordosten des
afrikanischen Staates eine Sekundarschule ausschließlich für
Mädchen aufgebaut und um Unterstützung gebeten. Daraufhin
wurde unter Leitung von Werner Baier, Pettstadt, eine Hilfsaktion gestartet, die viel Beachtung und Unterstützung fand.
Das ursprüngliche Ziel, ein weiteres Wohngebäude - in der Landessprache „Bweni“ - für das Internat zu bauen, musste inzwischen aufgegeben werden. Weil vier Jahre nach dem Start
der Aktion „erst“ 46000 Euro gespendet worden waren, wurde
die Zweckbestimmung mit Beschluss der Pfarrgremien und
im Einvernehmen mit Bischof Severine geändert. Es hätte ja
noch viele Jahre gedauert, bis die erforderlichen 85000 Euro
zur Verfügung gestanden hätten - wenn überhaupt je so viel
zusammengekommen wäre. Und die ganze Zeit über wäre
das Geld als totes Kapital auf einem hiesigen Bankkonto praktisch unverzinst gelegen. Nun hat man sich darauf verständigt,
das relativ große Terrain der Schule St. Clare mit einem Zaun
gegen Diebe, die das für die Küche gekaufte Brennholz stehlen, gegen wilde Ziegen, die die Gemüsebeete der Schulküche
abweiden und gegen vorwitzige Burschen, die sich allzu keck
für die pubertierenden Schülerinnen interessieren, zu sichern.
Pettstadt
- 20 -
Nr. 1/17
Auf ein Neues, kleine blaue Lok!
Weihnachtsmärchen von Herrn Werner Baier anlässlich des Adventsfensters
der PETTSTADTer KULT.schmiede am 03.12.2016
Ach, das hätte ich ja nun wirklich nicht
gedacht, dass ich mal - in gleißendes
Scheinwerferlicht getaucht - im Mittelpunkt
einer illustren Menschenansammlung stehen würde. Ich, die kleine blaue Lok, die
ihre besten Zeiten auf dem Frankfurter
Bahnhof damit verbrachte, frisch gereinigte Personenzüge zu den Bahnsteigen
zu schieben, damit sie Reisende aus aller
Welt in halb Europa ans Ziel bringen konnten. Wie stolz war ich, als ich anfangs noch
den kolossalen Dampflokomotiven die
lästige Kleinarbeit abnehmen durfte. Oder
als ich den E-Lokomotiven, die ja in der
Nachkriegszeit noch nicht jedes Nebengleis befahren konnten, behilflich war, die
richtigen Waggons angehängt zu bekommen.
Ja, da bin ich mit meinen munteren 128
Pferdestärken, die mein schnurrender Dieselmotor leistet, wie ein eilfertiger Diener
mit Tempo 30 hin und her gewetzt und
viele Leute winkten mir zu. Kinder waren
ganz begeistert: „Schaut hin,“ riefen sie
aufgeregt Oma und Opa zu, „da fährt die
Emma aus dem Lummerland, und am
Steuer stehen Lukas und Jim Knopf!“ Hat
ja auch fast gestimmt, denn der Herr Oberrangiermeister auf dem Trittbrett war vor
lauter Ruß aus den Dampfloks schon mal
ziemlich dunkelhäutig.
Und für andere Kinder war ich die kleine
blaue Lok Thomas, die en miniature durch
die Spielzeug- und Fantasiewelt, durch
Bücher und Filme tuckert.
Ich aber hatte - 16 Tonnen schwer - wichtige Aufgaben in der Welt der echten
Eisenbahnen zu erfüllen und war happy.
Manchmal auch k. o. Eines Tages aber
kam für mich ein richtiger Tiefschlag: Ich
wurde verkauft an den Bamberger Hafen
und hatte da alle Räder voll zu tun, um den
auf Eisenbahn-Presswaggons angelieferten Müll aus Erlangen und wer weiß woher
zur Müllverbrennungsanlage zu rücken.
Nur ein kleiner Trost blieb mir dabei: Ich
leistete - völlig unbeachtet vom Fränkischen Tag und seinen Reportern- einen
wichtigen Beitrag zur umweltgerechten
Müllentsorgung - aus Abfall wird Strom
und Heizenergie. Und ich, die kleine blaue
Lok, war dabei der große Schieber.
Doch es kam noch schlimmer. Ein schnöder Unimog rollte daher und verdrängte
mich. Ich galt nur noch als altes Eisen. Und
dabei hatte ich gar nicht so viel Rost angesetzt, noch immer strahlte ich in Königsblau. Doch langsam, langsam deckte mich
eine Staubschicht zu und ich hatte schon
mit meinem Dasein abgeschlossen. Ganz
überraschend tauchte eines Tages Herr
Bastian Königsmann auf und strahlte
übers ganze Gesicht.
Ein junger Prinz - so ahnte ich gleich und
schloss ihn in mein dieselpochendes Herz
- erlöste mich für ein paar tausend Euro
aus meinem kümmerlichen Dasein in der
Schmuddelecke der Traumstadt der Deutschen, wie Bamberg gerne genannt werden will. Pardon: Mir hat sie gestunken.
Doch bald ließ mich der Herr Königsmann
auf einem Tieflader abholen.
Ich war gespannt, was nun passieren
sollte. Und was soll ich Euch sagen? Im
Juli, bei schönstem Sommerwetter, wurde
ich gewissermaßen auf einen Präsentierteller gestellt (böse Zungen würden vielleicht sagen: Die Schrottlaube landete auf
dem Abstellgleis). Aber siehe da: Kaum
stand ich still und stumm und ratlos auf
dem ehemaligen Rangiergleis in Pettstadt,
hörte ich schon ein frohes Kreischen. Ich
blickte um mich und sah, dass ich direkt
am Zaun des Kindergartens St. Anna
geparkt worden war.
Sogleich kamen auch schon die Kleinen
gerannt: „Schaut mal, wer da gekommen
ist!“ „ Emma!“ riefen die einen und die
anderen protestierten: „Das ist doch Thomas, die kleine blaue Lok!“ Mir war’s egal,
wie sie mich nannten, Hauptsache, es
störte sich niemand an mir. Da hat es mir
auch nichts ausgemacht, dass bald wieder
Dornen und Disteln rund um mich herum
wuchsen. Die Sonne brannte mir auf die
dicke Eisenschwarte, dass man darauf
Eier hätte braten können, der Regen
wusch mich ab, blitzblank. Bald spazierten
liebe Opas mit ihren allerliebsten Enkeln
vorbei und turnten auf mir herum.
Fotos wurden gemacht und per WhattsApp in alle Welt versandt. Wie beglückend:
Ich - der Fotostar. Zumindest gab ich die
Traumkulisse von klein Manuel und Opa
Werner und vielen vielen anderen.
Ja und dann kam ein eiskalter Adventsabend. Ein rundlicher Herr Norbert Eger
mit Stoppelbart- er nennt sich Pettstadter
Kultschmied - stellte Scheinwerfer auf.
Auf Tischen wurde duftender Glühwein
erwärmt, Frauen kamen mit Keksen - hier
sagt man Plätzchen - und Lebkuchen herbei. Was wird das? Eine Party? Immer
mehr Volks trat hinzu und staunte über die
kleine blaue Lok im vorweihnachtlichen
Lichterglanz. Tatsächlich: Man hat mir
einen geschmückten Weihnachtsbaum zur
Seite gestellt.
Und dann hörte ich etwas Wunderbares
- meine vorgezogene Bescherung sozusagen. Mein Märchenprinz, Herr Königsmann, sagte einem rasenden Reporter
vom Fränkischen Tag, Herrn Werner Baier,
dass meine Tage mitnichten gezählt seien.
Vielmehr sollen im nächsten Jahr junge
Menschen, die noch nicht so recht
Anschluss an die Arbeitswelt gefunden
haben, an mir herum schrubben, schrauben, entrosten, streichen, ölen und fetten.
Kurz: Sie sollen mich auf Hochglanz bringen. Und das sei eine Arbeitsmarktmaßnahme des Nürnberger „persoValue e. V.“
im Auftrag des Jobcenters. Was für ein
Glück: Ich, die 60 Jahre alte, kleine blaue
Lok der Baureihe KÖF II (mehr dazu bei
Wiki), bin auserwählt, jungen Menschen
Erfolgserlebnisse zu verschaffen. Sie dazu
anleiten, etwas Sinnvolles zu tun, ihren
vielleicht doch vorhandenen EisenbahnerSpieltrieb in positive Energie zu verwandeln. Ich, der Anschieber vom Dienst! Na
sowas! Ich hätte platzen können vor Stolz
und Freude und stieß auch gleich einen
kräftigen „Puuu-UUU-uupssss!“ in die gar
nicht mehr so stille Nacht.
Pettstadt
Jubel, Trubel, Heiterkeit. Bei mir, aber
auch bei den vielen Gästen reihum. Norbert Eger und seine zierliche Frau Elke
spielten Gitarre und sangen lustige,
besinnliche Lieder. In einer Lesung war
die Rede vom kleinen Mädchen, das sich
am Schaufenster eines Spielwarenladens
in eine rote Lok verliebt hatte. Doch als
es sah, dass diese auch von einem viel
ärmeren Mädchen begehrt wurde, schrieb
es auf seinen Wunschzettel: Es darf auch
eine blaue Lokomotive sein. Ob das auch
die Kinder von St. Anna vom Christkind
bestellen, wenn es - wie besungen - als
holder Knab im lockigen Haar die Heilige
Nacht mit seinem Glanz erfüllt? Ich glaube
schon, denn dann hatte ich ein einmaliges
- 21 -
Erlebnis: Mein Märchenprinz, Herr Königsmann, warf den Diesel an und lud die
Gäste der Kultschmiede ein, auf meinem
Führerstand ein paar Meter hin- und herzufahren. Vom Prellbock bis zur Weiche
und zurück. Die Kleinen konnten gar nicht
genug davon bekommen und ich war am
Ziel meiner Träume, im Eisenbahnhimmel:
Mit lieben Menschen durch Pettstadt flitzen! Oder geht’s noch weiter? Immerhin
war da ja auch ein Mann von der Interessengemeinschaft Oberfränkische Steigerwaldbahn. Und diese Eisenbahnfreunde
- die kennen mich übrigens aus dem FF möchten sehr gerne einen Nostalgie-Bahnbetrieb auf der ehemaligen Nebenstrecke
Strullendorf - Schlüsselfeld aufziehen. An
Nr. 1/17
Wochenenden oder Feiertagen durch die
Täler der Rauhen und der Reichen Ebrach
auf dem Bummelzug dahin zuckeln und
wie Gott in Franken schwelgen: Karpfen
schmausen, Brotzeit machen, Bier ohne
Reue tanken. Ach wie schön kann das für
uns alle werden! Ich, die kleine blaue Lok
vorm Pettstadter Kindergarten lasse mich
gerne küssen und knuddeln. Denn ich bin
nicht gestorben und möchte noch lange
leben. Bis bald, kleine und große Kinder,
träumt was Schönes - gerne von mir! Übrigens: Bei so vielen netten Pettstadtern dürft
ihr mich ab sofort „blaue Petty“ nennen.
I love you! Puuu-UUU-uupssss!“
Bäume pflanzen fürs Leben
So wie die unvergessene Alexandra einst
„Mein Freund, der Baum ...“ gesungen hat,
so haben nun auch die 22 Buben und Mädchen des Pettstadter Waldkindergartens
ganz persönliche Freunde im Wald: Auf
dem Mainberg, in der Abteilung Eichenschlag, durften sie dieser Tage mithilfe
ihrer Väter, Mütter oder Großeltern Bäume
fürs Leben pflanzen. In knapp 70 Jahren,
wenn die Kindergartenbesucher von heute
Jungrentner geworden sein werden, haben
die dann an die 30 Meter hohen Bäume
ihre sogenannte Hiebreife erlangt. Was
nach der alle paar Jahre anstehenden
Durchforstung noch übrig ist, mag als Bauoder Leimholz oder zu dekorativem Furnier
verarbeitet noch eine lange Zukunft haben.
Bleibt die Hoffnung, dass auch dieser Wald
in all den Jahrzehnten von Bränden oder
Stürmen verschont wird. Was für Waldarbeiter und Waldbesitzer ein alltäglicher
Vorgang ist, wurde für die Kleinen ein
bewegendes Ereignis. In Gummistiefeln
und matschtauglichem Outfit lauschten die
Kinder, was der Vorstand der Pettstadter
Rechtlergemeinschaft, Zweiter Bürgermeister Friedrich Linz, und der zuständige
Revierleiter Stefan Müller zu sagen hatten.
Linz dankte der Darmstädter Baumschule
für die Spende von 75 Douglasien, Hainbuchen und Wildkirschen. Auch würdigte
der Zweite Bürgermeister die Unterstützung des Waldkindergartens durch die
Rechtlergemeinschaft. Die Kinder durften
anschließend Jungpflanzen in Abständen
von zwei Metern in teils schon vorberei-
tete Pflanzlöcher setzen. Dann wurden
noch Namensschilder der kleinen Pflanzer
angehängt. Da besonders die Triebe der
Wildkirsche von Rehen als Leckerbissen
betrachtet und abgefressen werden, muss
die kleine Lichtung noch eingezäunt werden.
Auszug aus dem Pressetext des Fränkischen Tages von Werner Baier
Pettstadt
- 22 -
Dafür wurden an die Diözesankasse von Ngara-Rulenge 25000
Euro überwiesen. Ein symbolischer Scheck in dieser Höhe
wurde Bischof Severine schon bei seinem letzten Aufenthalt
in Frensdorf im August dieses Jahres übergeben. Der Bischof
hat am 7. Dezember die Nachricht übermittelt, dass das Geld
inzwischen zur Verfügung stehe und bereits mit dem Bau des
Zaunes begonnen worden sei. Ende Januar soll er stehen und
seinen Zweck erfüllen. Severine bedankt sich sehr und wünscht
uns allen einen besinnlichen Advent sowie eine gnadenreiche
Weihnacht.
Die Spendenaktion soll nun weitergeführt werden, bis noch einmal 25000 Euro überwiesen werden können, um die SanitärAnlage der Schule zu verbessern. Werner Baier, hat noch die
kühne Idee, Partner und Spender für einen Hühner- sowie einen
Ziegenstall zu gewinnen (vielleicht aus den Reihen der Hauptund Nebenerwerbslandwirte sowie weiterer Erzeuger von Speis
und Trank in unserer Region). Die Schülerinnen machen auf
Bildern zwar einen gut ernährten Eindruck, aber es war zu
erfahren, dass ihre Eiweißversorgung zu wünschen übrig lässt.
Immer wieder mal ein paar Hühner schlachten und das Fleisch
unter den Reis mischen, Ziegen melken und die Jungböcke
schlachten, um aus dem Fleisch Gulasch zu kochen, wäre auch
ein Segen für die Schülerinnen. Wer helfen will, ist höflich gebeten, sich unter [email protected] oder Tel. 923232 zu
melden. Allen Spendern, Unterstützern und Helfern bei den verschiedenen Benefiz-Aktionen sagen Bischof Severine, Pfarrer
Wolfgang Schmidt und Werner Baier herzlich: Vergelt‘s Gott!
Nr. 1/17
Öffnungszeiten
Di und Fr 10 bis 12 Uhr
Do 14 bis 17 Uhr
Pfr. Wolfgang Schmidt 09502/921080
Handy 0170 / 167 2390
Pfr. Hermann Komnick 09502/923505
Pfr. P. Wolfram Schüßler 09502/202 (Pfarramt Schlüsselau)
Pfv. P.Stephan Panzer 09502/1204 (Pfarramt Sambach –
nur Anrufbeantworter)
Diakon Georg Bauer, Pettstadt
Tel: 09502/214
Handy: 0170 / 7180693
Email: [email protected]
TERMINE – INFORMATIONEN – ANGEBOTE
Frensdorfer Mesnerin und Pfarrheimverwaltung:
Renate Schonert
Tel. 09502 / 8351 oder Handy 0152 / 342 762 08
Haus St. Gertrud (Oase):
Niederbronner Schwestern Tel. 09502 / 383
Bibelkreise:
Do 12.01. Mo 16.01. 9.00 – 10.30 Uhr
19.30 – 21.00 Uhr
Einladung zur Gruppenstunde in der Oase für Kinder ab der
4.Klasse:
Freitag, 20.01. 15.30 – 17.00
25000 Euro aus dem Spendenaufkommen für Bweni wurden als
erste Rate Bischof Severine für seine Mädchenschule in Biharamulo/Tansania zur Verfügung gestellt. Bei der Übergabe des
symbolischen Schecks Pfarrer Wolfang Schmidt, der Frensdorfer Kirchenverwalter Herbert Dotterweich, Bischof Severine,
sowie die Pettstadter Aktiven Ute Bauer und Werner Baier.
Foto: Klaus Henneberg
Und Danke auch für weitere Spenden unter dem Stichwort
„Bweni“ auf Konto IBAN DE 54 7706 2014 0102 0143 94 bei
Raiba Burgebrach-Stegaurach!
Gottesdienstanzeiger für die Pfarreien
Frensdorf, Herrnsdorf, Pettstadt und
Reundorf und für die Kuratie Vorra
Ausgabe 01/2017
PFARRBÜRO/PFARRER FRENSDORF
Tel: 09502/921080
Fax: 09502/921082
“mailto:[email protected]”de
Homepage der Pfarrei Frensdorf: www.pfarrei-frensdorf.de
Pettstadt
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Nr. 1/17
Informationsabend an den
Berufsfachschulen Mariahilf
Am Donnerstag, den 26.01.2017 um 18.30 Uhr stellen die
Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege
und Sozialpflege Mariahilf der Erzdiözese Bamberg, Heinrichsdamm 32a, 96047 Bamberg, allen interessierten Eltern und
Schülern die zukunftssicheren Ausbildungsbereiche zur/zum
- staatlich geprüften Assistenten/Assistentin für Ernährung und Versorgung
- staatlich geprüften Kinderpfleger/-in (auch in Teilzeitform möglich)
-
staatlich
geprüften
Sozialbetreuer/-in
und
Pflegefachhelfer/-in
vor.
Angesprochen werden Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte, Erwerb des Mittleren Schulabschlusses sowie Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.
Schulleitung, Theorie- und Praxislehrkräfte stehen für Fragen
zur Verfügung.
Unsere Ausbildungen sind seit dem Schuljahr 2016/17
schulgeldfrei.
Sie finden uns derzeit in unserem Interimsgebäude Heinrichsdamm 32a (Eingang Sodenstraße), 96047 Bamberg.
Parkmöglichkeiten sind direkt gegenüber im Parkhaus P+R
Heinrichsdamm vorhanden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage:
www.bfs-mariahilf.de
Pettstadt
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Nr. 1/17
DEB-Berufsfachschulen informieren
über Ausbildungsgänge
Wer sich für einen Beruf im Gesundheits- und Sozialbereich
interessiert, dem bieten die Berufsfachschulen das Deutsche
Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) in Bamberg am 2. Februar
2017 die Möglichkeit, sich über verschiedene Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. Die Veranstaltung findet von 18:00 bis
19:00 Uhr in der Dürrwächterstraße 29 statt.
Ausbildungsinteressierte und ggf. deren Eltern erhalten Antworten auf ihre Fragen zu Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalten und beruflichen Einsatzmöglichkeiten bezüglich
der Ausbildungen zum Ergotherapeuten (m/w), Masseur (m/w),
Pharmazeutisch-technischen Assistenten (m/w) und Physiotherapeuten (m/w). Für individuelle Beratungsgespräche ist Gelegenheit.
In der Gesundheits- und Sozialbranche herrscht seit Jahren
hoher Personalbedarf. Mit einer Ausbildung in diesem Bereich
haben Bewerber gute Jobchancen.
Weitere Informationen unter: www.deb.de
Ho Ho Ho – Hi Hi Hi
Was ist passiert? Der Weihnachtsmann hat sein Gedächtnis
verloren und weiß nicht mehr, wer er ist. Auch mit Bildkarten
kann er sich nicht erinnern, ob er ein Feuerwehrmann oder ein
Bäcker sein könnte. Eine Katastrophe, denn die Rentiere sind
auch noch lila gefärbt, der Bart des Weihnachtsmannes ist ab
und überhaupt liegen alle Geschenke noch im Himmel!!!!
Wie aber doch noch alles gut wurde und was der Osterhase
damit zu tun hatte, konnten alle, die am 7. Dezember Zeit hatten, in der Turnhalle der Grund- und Mittelschule FrensdorfPettstadt erleben. Dort zeigten die Schüler*innen aus der fünften Klasse unter der Regie von Frau Kramer ein wunderbares
Theaterstück. Aber nicht nur mit Theater spielen unterhielten die
Kinder die zahlreichen Gäste. Sie musizierten und sangen; sie
tanzten und erzählten.
Im Rahmen des diesjährigen Schulfestes zeigten alle einmal
mehr, was Schule so besonders macht. Die Bläserklassen präsentierten ihre Weihnachtslieder in einem flotten Potpourri. Herr
Gentil übernahm die Leitung und weil es so schön war, sangen die zuhörenden Kinder gleich mit. Aber auch als der frisch
gegründete Chor seine Stücke sang, stimmten alle mit ein. Pfarrer Wolfgang Schmidt erklärte uns, welche Bewandtnis es mit
dem Heiligen Michael auf sich hat. Alle hörten gebannt zu und
vernahmen die wichtige Botschaft: Nehmt euch Zeit!!!
An diesem Tag nahmen wir uns Zeit. Denn der anschließende
Weihnachtsmarkt, eröffnet mit dem Prolog unseres Engels Lily,
dauerte bis spät nach 20 Uhr. Hier konnte gegessen und getrunken werden. Viele schöne selbsthergestellte Geschenkideen für
Weihnachten fanden reißenden Absatz.
„Das machen wir nächstes Jahr aber wieder! Das war sooo
schön!“, lautete die Zusammenfassung einer Schülerin. Mal
sehen, ob auch im nächsten Jahr wieder so viele Helfer und
Organisatoren zusammenkommen. Schön war es in jedem Fall,
dass der Frensdorfer Veranstaltungsverein uns seine Buden zur
Verfügung stellte, damit wir ein so vorweihnachtliches Gefühl
für unsere Schüler und Gäste zaubern konnten. Für dieses Jahr
sagen wir herzlichen Dank an alle, die mit uns gefeiert haben.
Ungefähr 800 Gäste fanden den Weg zu uns. Unser besonderer
Dank gilt all den fleißigen Helfern und Unterstützern.
An dieser Stelle wünschen wir allen eine gesegnete Weihnacht
Eure/Ihre Grund- und Mittelschule Frensdorf-Pettstadt
Mit der VHS Bamberg-Land zu Calderon
„Der Diener zweier Herren“
von Carlo Goldoni
Die 1745 verfasste Komödie „Der Diener zweier Herren“ gilt als
Höhepunkt der „Commedia dell’arte“ und gehört zu den beliebtesten und erfolgreichsten Stücken Goldonis. Unter dem freien
Himmel der Calderón-Spiele entfaltet die turbulente Geschichte
ihren ganzen venezianischen Charme.
Die Vorstellung der Volkshochschule Bamberg-Land findet statt
am
Dienstag, 11. Juli 2017
Beginn ist 20:30 Uhr
in der Alten Hofhaltung Bamberg
Bei ausreichender Teilnehmerzahl setzt die VHS Bamberg-Land
Busse ein, die in möglichst vielen Gemeinden und Ortschaften
die Calderonbesucher abholen und nach der Vorstellung wieder
zurückbringen.
Nähere Auskünfte sowie die Ausschreibungsunterlagen/Anmeldungen gibt es unter
Telefon 0951 / 85761, im Internet: www.vhs-bamberg-land.de
oder persönlich in der Geschäftsstelle der VHS Bamberg-Land,
Herr Kreckel, Kaimsgasse 31 (Zugang über Parkplatz Landratsamt Ludwigstraße 23), 96052 Bamberg.
Anmeldungen werden in der Geschäftsstelle der VHS BambergLand ab 13. Februar 2017 entgegengenommen. Sie können
sich auch gerne über die örtlichen Außenstellen und Theatergruppenbetreuer anmelden. In diesem Fall bitten wir Sie, Ihre
Anmeldung möglichst frühzeitig dort abzugeben.
Pettstadt
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Nr. 1/17
Pettstadt
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Nr. 1/17
Pettstadt
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Waldbesitzervereinigung Bamberg lädt
ein:Ich habe Wald geerbt –was nun?
Ob durch Erbe oder berufliche Veränderung – häufig stehen
Waldbesitzer vor der Herausforderung, wie sie grundsätzlich
mit ihrem Waldbesitz umgehen und ihre Wälder auch in Zukunft
sachgerecht bewirtschaften können.
Welche neutralen und kompetenten Ansprechpartner stehen in
der Region zur Verfügung und welche rechtlichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden?
Für alle Fragen „rund um den Wald“ und den Umgang mit vorhandenem oder kommenden Waldbesitz stehen Ihnen die
Waldbesitzervereinigung Bamberg und das zuständige Amt für
Ernährung Landwirtschaft und Forsten Bamberg am 12.01.2017
im Gasthaus Stark in Zeegendorf und am 19.01.2017 im Gasthaus Lieb in Scheßlitz ab 19:00 Uhr zur Verfügung. Wir bitten
Sie um Ihre Anmeldung unter Tel.: 09542-772100 oder per Mail
unter [email protected]
Zeit zum Zuhören? Neuer Ausbildungskurs der TelefonSeelsorge 2017
Viele Menschen in unserer Gesellschaft sind verzweifelt oder in
Not. Sie suchen Wege aus der Isolierung und Einsamkeit, Hilfe
und Orientierung bei Problemen in der Familie, im Beruf, im täglichen Leben.
Zuhören, ermutigen, begleiten, da sein – das ist oft sehr hilfreich
für Menschen in Krisen. Im Ausbildungskurs der TelefonSeelsorge können Sie lernen, ein Gespräch sinnvoll zu strukturieren,
sich sensibel und aufrichtig auszudrücken und verborgene Botschaften der Anrufenden zu erkennen. Der nächste Kurs startet
im März 2017. Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit und dem
Ausbildungskurs haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem
Büro auf. Wir informieren Sie gerne!
Ökumenische TelefonSeelsorge Bamberg
Postfach 2747, 96018 Bamberg
Tel: 0951-28210 oder 0951-2086364
(Bürozeiten: Mo –Fr, 08.00–12.30 Uhr)
Email: [email protected]
Vorbereitungslehrgang desFZO für die
staatlichen Fischerprüfung
Das Fischereizentrum Oberfranken (FZO), größter Anbieter von
Vorbereitungslehrgängen zur staatl. Fischerprüfung in Oberfranken, bietet im Februar 2017 die Möglichkeit, die Vorbereitung
zur staatl. Fischerprüfung an nur drei Wochenenden zu absolvieren und damit den staatl. Fischereischein zu erlangen.
Stattfinden wird der vom Fischereizentrum Oberfranken (FZO)
als
Wochenendkurs konzipierte Lehrgang ab Sa. 04.02.2017
im Vereinsheim der Sportfischer Zapfendorf
96199 Zapfendorf, Klangweg 10
Dabei wird es an drei aufeinander folgenden WE jeweils Sa./So.
ganztägig Unterricht geben. Ende des Lehrgangs ist somit So.
19.02.2017. Der erfolgreich absolvierte Lehrgang berechtigt zur
Teilnahme an jeder beliebigen Onlineprüfung in Bayern.
Das FZO führt damit in Zusammenarbeit mit dem Fischereiverein Zapfendorf die jahrelange überaus erfolgreiche Ausbildungsarbeit des Vereins fort.
Nr. 1/17
Damit stellt das FZO sicher, daß es auch weiterhin eine bedarfsgerechte Ausbildung angehender Petrijünger für Zapfendorf und
den angrenzenden Regionen geben wird.
Die Anmeldung zu diesem Vorbereitungslehrgang zur staatl.
Fischerprüfung in der Region BA / LIF / CO / FO / ERH / HAS
erfolgt über die Webseite des FZO unter
www.fischereizentrum-oberfranken.de
Impressum
Mitteilungsblatt
Gemeinde Pettstadt
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Pettstadt erscheint monatlich jeweils am letzten Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
– Herausgeber, Druck und Verlag:
LINUS WITTICH Medien KG,
Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0
– Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Pettstadt, Jochen Hack,
Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt
für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG.
– Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl.
Versandkostenanteil.
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der
Redaktion wieder.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte
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für besinnliche Gedanken.
Doch muss man auch einmal
innehalten und sich erinnern,
was einem wichtig ist.
Wichtig ist uns der Dank,
den wir Ihnen für das
entgegengebrachte Vertrauen
und Ihre Treue an dieser Stelle
aussprechen möchten.
Foto: Smileus - Fotolia
Ihnen und Ihren Familien
wünschen wir besinnliche
und friedvolle Weihnachten,
verbunden mit den besten
Wünschen für das neue Jahr.
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Pettstadt
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Nr. 1/17 KW 51
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Bamberger Tag des Sports begeistert erneut viele Besucher
Rund 2500 Besucher fanden am vergangenen Samstag
den Weg in die BROSE ARENA und probierten sich an über
25 Vereinsständen aus. Dabei schnupperten viele Familien
bei der Mitmachveranstaltung in die unterschiedlichsten
Sportarten hinein.
Der 7. Bamberger Tag des Sports, veranstaltet durch den Brose Bamberg e.V., iSo e.V. und den Kreisjugendring BambergLand, lockte Jung und Alt mit dem Motto „Finde Deinen Sport“
in die BROSE ARENA. Auf der Suche nach der perfekten Sportart boten 25 Vereine mit ihren Ständen eine breite Auswahl an
Möglichkeiten und Varianten, wie etwa Tischkicker, Fußball,
Base- oder Football. Aber auch Kistenklettern, Capoeira oder
Basketball standen auf dem Programm. Für jedes Sportlerherz
bot die Familien- und Vereinsmesse etwas und begeisterte.
Besonderer Beliebtheit erfreute sich wieder einmal der Olympiadenpass, bei dem man erstmalig in verschiedenen Zonen
der Arena Stempel sammeln konnte. Ebenfalls neu beim Pass
war die Möglichkeit, als Familie zu sammeln und so an der
Tombola teilzunehmen. Der Tag des Sports war ein Erlebnis
für die ganze Familie und machte Lust auf Sport und Spaß an
der Bewegung.
Rund drei Stunden standen die Türen der BROSE ARENA für
alle bewegungshungrigen Besucher offen und bot neben den
Ständen auch reichlich gesunde Verpflegung und ein attraktives Rahmenprogramm, das seine Zuschauer in den Bann zog.
Neben Tanzauftritten präsentierten die Vereine verschiedene
Übungen und luden zum Mitmachen am Vereinsstand ein. Das
aktive Mitmachangebot nutzten so viele Besucher wie nie zuvor
und erlebten gemeinsam mit den Vereinen einen Sportschnuppertag der besonderen Art. Egal ob beim Schach, Turnen oder
Radballfahren – im Foyer und Arena-Innenraum konnte munteres Treiben und Ausprobieren beobachtet werden.
Sebastian Böhnlein, Jugendkoordinator von Brose Bamberg
und einer der Organisatoren: „Wieder einmal hat der Bamberger Tag des Sports großen Spaß gemacht und viele Menschen begeistert. Die BROSE ARENA bot erneut genug Platz
für alle Sportbegeisterten und wir hoffen, dass die zahlreichen
Besucher eine neue Sportart getreu unseres Mottos für sich
entdeckt haben. Das Thema Vereinsvernetzung ist uns ein Anliegen und wir bieten den vielen Vereinen in unserer Region
auch gerne im nächsten Jahr wieder die Chance, sich zu präsentieren. Bedanken möchte ich mich bei allen Organisatoren,
Vereinen und Sponsoren, ohne die dieser Tag nicht möglich
gewesen wäre.“
Übrigens: Die glücklichen Gewinner der Tombola werden am
12. Dezember 2016 ausgelost.
Die Organisatoren sagen Danke an: AOK, Radio Bamberg,
WOBLA, VR Bank Bamberg eG, REWE, RhönSprudel, Mohren-Haus Garten, Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg, HaLT in
Bayern, Stadtwerke Bamberg, Kirea.
Mit freundlicher
Unterstützung von:
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die bedarfsgerechte Betreuung
und Pflege der Senioren als auch
die Erledigung sämtlicher im
Haushalt anfallender Aufgaben
übernehmen. „Auf diese Weise
ermöglichen wir hilfsbedürftigen
Menschen ein selbstbestimmtes
Leben in ihrem gewohnten Umfeld“, freut sich Rolf Apfeld, Inhaber der 24h-Hilfen.de Region
Frankendreieck.
24h-Hilfen.de – Region Frankendreieck
Rolf Apfeld – Marktplatz 4 – 96148 Baunach
Tel. 09544 9837 792 – [email protected]
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Hochklassige Cocktails einfach selber mixen
(djd-p/rae). Eine besonders originelle Geschenkidee: Ein „Baukasten“ für Cocktailliebhaber, der
die Premium-Bar nach Hause
bringt. Die klassische Barkultur,
in der mit höchst komplexen
Geschmacksnoten gespielt wird,
kann man auf diese Weise mit
genussvollen Kreationen auch in
den eigenen vier Wänden zelebrieren. In Zusammenarbeit mit
regionalen Spirituosenherstellern und bekannten Barkeepern
der besten Bars der Welt haben
Erik Pfauth und Jens Hoffmann
vom Berliner Drink-Syndikat
ihre Passion zum Beruf gemacht.
Sie bringen die hohe Schule der
wiederentdeckten
Bar-Kunst
nach Hause. Die liebevoll zusammengestellte Box macht es
möglich, auf kulinarische Entdeckungstouren zu gehen. Jeden
Monat neu gibt es ein Set mit
Zutaten und zwei oder drei Rezepten für jeweils sechs Drinks
und Cocktails, wie man sie sonst
nur in Szene-Bars erhält. Erhältlich unter www.drink-syndikat.
de als Geschenk in der Einzelbox für je 39,90 Euro inklusive
Versand.
Wenn die Blase Kummer macht
(djd-p/su). Wenn sich mitten bei
der Arbeit plötzlich starker, nicht
zu unterdrückender Harndrang
meldet oder es sogar unfreiwillig
tröpfelt, ist das mindestens unangenehm, wenn nicht sogar extrem
peinlich. Für Menschen, die unter einer überaktiven Blase - auch
Reizblase genannt - leiden, kann
die Ausübung des Jobs schwierig
werden. Doch mit ihrem Problem
sind Betroffene nicht allein, auch
wenn die Erkrankung mit einem
starken Tabu belegt ist. Dem Berufsverband der Deutschen Urologen zufolge leiden etwa 16 Prozent der Erwachsenen unter einer
überaktiven Blase, Frauen deutlich
häufiger als Männer. Wer glaubt,
betroffen zu sein, kann beispielsweise unter www.blase-ok.de einen Selbsttest machen. Generell
nimmt die Häufigkeit mit dem
Alter zu, doch eine Reizblase plagt
oft auch jüngere Menschen, die
noch mitten im Arbeitsleben stehen. Die überaktive Blase kann
zum Beispiel mit Medikamenten
wie den sogenannten Anticholinergika, dazu zählt etwa „Vesikur“,
behandelt werden. Sie beruhigen
die überreizte Blasenmuskulatur
und können so das ständige, drängende „Müssen“ verringern. Auch
kann die Vorwarnzeit zwischen
dem Auftreten des Harndrangs
und dem ungewollten Urinverlust
günstig beeinflusst werden.
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Samstage, Hl. Abend, Silvester von 08.00 - 13.00 Uhr
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siehe Nachtschalter, Tageszeitung FT und www.neue-apotheke-stegaurach.de
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fällt eine einmalige Gebühr von
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FALLS GEWÜNSCHT BITTE ANKREUZEN
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LINUS WITTICH Medien KG
Kleinanzeigen - Postfach 223, 91292 Forchheim
Die Anzeige wird jeweils in der nächstmöglichen Ausgabe veröffentlicht. Mit eventuell geringfügigen Kürzungen des Textes bin ich einverstanden. Terminwünsche sind nicht möglich.
SEPA-Lastschrift-Mandat Gläubiger-ID: DE1302600000116620
Ich/Wir ermächtige/n die LINUS WITTICH Medien KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigem Auftrag
resultierenden Gesamtbetrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich
mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von LINUS WITTICH Medien KG auf mein/unser Konto gezogene
Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstiut vereinbarten Bedingungen.
Name / Vorname
Straße / Hausnummer
PLZ / Ort
Kreditinstitut
BLZ
Kto.-Nr.
oder alternativ:
DE
IBAN
Rechnung auf Wunsch per E-Mail:
(Bankeinzug erforderlich)
Datum
Unterschrift
Pettstadt
- 34 -
Meinen werten Kunden, Geschäftspartnern sowie
allen Freunden und Bekannten
frohe Weihnachten
und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!
Nr. 1/17 KW 51
Kaminöfen on Stage
Zimmerei - holzbau
Andreas Amon
Mühlwiesenweg 20 • 96129 Strullendorf-Zeegendorf
Telefon 09505 1390 • Telefax 09505 8897
Wir danken unseren Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen, wünschen frohe Weihnachten
und alles Gute für 2017.
Radsport-Baier
www.radsport-baier.de
Kirchplatz
Mistendorf
Inh. Michael Baier
Kirchplatz 5
96129 Mistendorf
09505 804790
09505 804791
Urlaub
vom 31.12.2016 bis 07.01.2017
Frohe Weihnachten, Gesundheit
und Glück im neuen Jahr
wünscht Ihnen
Rechtsanwältin
Monika Kalb
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt
Ludger Graf von Plettenberg
Fachanwalt für Familienrecht
Bamberger Straße 2, 96114 Hirschaid, Tel. 09543/8401-0, Fax 09543/8401-10
E-Mail: [email protected]
Pettstadt
- 35 -
Nr. 1/17 KW 51
Wir wünschen unseren
Kunden und Geschäftsfreunden
ein frohes Weihnachtsfest
und ein gesegnetes neues Jahr!
Fußböden Fleischmann GmbH
Meisterbetrieb
Parkett- und Fußbodentechnik
RAdspoRt
Siemensstraße 14 · 96129 Strullendorf
Tel. 0 95 43 / 34 77 · Fax 38 27
www.fussboden-fleischmann.de
ZIMMERMANN
Stockweg 10 • 96129 Strullendorf • Tel.: 09543/7041
IHR FACHMANN für Elektroräder · www.radsport-zimmermann.com
Wir sind für Sie da:
Di. - Fr. 10 - 18 Uhr, Sa. 9 - 13 Uhr, montags geschlossen.
Vom 27.12.2016 bis einschließlich 09.01.2017 ist
unser Geschäft geschlossen!
Eine Vielzahl neuer Fahrradmodelle ist bereits eingetroffen
und kann besichtigt werden.
Wir danken all unseren Kunden und Freuden für ihr Vertrauen und wünschen allen
ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr!
Gutschein für eine Pflegeberatung.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei gegen Vorlage dieses Gutscheines.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Pflegedienstleiterin Frau Neff freut sich auf Ihren Anruf.
Tel.: 0951 917 7591
Ambulanter Pflegedienst
Mobile Dienste des Landkreises Bamberg gGmbH - Lerchenweg 57 - 96135 Stegaurach - E-Mail: [email protected]
Fröhliche Weihnachten!
Für Ihr Vertrauen im alten Jahr
sagen wir herzlichen Dank!
Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen
Gesundheit, Glück und Erfolg.