Pettstadt - 2 - Diese Ausgabe Ihres Mitteilungsblattes beschließt das Jahr 2016. Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine gesegnete Advents- und Weihnachtszeit. Ihre LINUS WITTICH Medien KG Redaktionsschluss 18. Januar 2017 Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 27. Januar 2017. Gemeinderatssitzung vom 8. Dezember 2016 Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Hopfengärten, Gemeinde Pettstadt; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss Nach Abstimmung mit den betroffenen Behörden, Städtebauplanern und Fachleuten legte die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat einen 36-Seiten umfassenden Abwägungsbericht zu allen während der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen vor. In diesem Bericht wurden die wesentlichen Belange, die von den Fachstellen und Bürgern vorgetragen wurden, ermittelt, bewertet und abgewogen. So stellte die Fachabteilung „Immissionsschutz“ des Landratsamtes Bamberg in diesem Verfahrensschritt fest, dass bei der Nutzung der im Außenbereich des Bürgerhauses geplanten Parkplätze in den Nachtstunden geringfügige Überschreitungen (2-3 dB(A)) der immissionsschutzrechtlichen Richtwerte durch das Spitzenkriterium „Türenschlagen PKW“ vorkommen könnten. Nach vorhergehender Abstimmung mit dem zuständigen Geschäftsbereichsleiter (Planen, Bauen, Umwelt) im Landratsamt Bamberg beschloss der Gemeinderat, dass diese Nr. 1/17 geringfügige Überschreitung im Hinblick auf die städtebaulich erwünschte Innenentwicklung, die aufgrund der innerörtlichen Entwicklungsachs für die Gemeinde Pettstadt höchste städtebauliche und planerische Priorität besitzt, untergeordnet und zumutbar ist. Ferner wurde in Absprache mit dem Landratsamt aus Immissionsschutzgründen eine zeitliche Nutzungseinschränkung der geplanten nördlichen zwei Stellplätze im östlichen Außenbereich des Bürgerhauses festgelegt. Zudem verwies der Gemeinderat in seiner Entscheidung auf den bereits im vorhergehenden Verfahrensschritt gefassten Beschluss zur Nutzung des geplanten Bürgerhauses: Damit die immissionsschutzrechtliche Sonderregelung zu den „seltenen Ereignissen“ Anwendung findet, wurde festgelegt, dass im Bürgerhaus nicht mehr als 10 nächtliche Veranstaltungen – das sind Veranstaltungen, die länger als 22 Uhr dauern – durchgeführt werden. Eine private Nutzung des Bürgerhauses wurde gleichzeitig ausgeschlossen. Die von einem Bürger gemachten Einwände wurden anschließend behandelt. Einem Vorwurf, es stünden nicht genügend Stellplätze für die Seniorenwohnanlage zur Verfügung, erwiderte der Gemeinderat, dass für jede Wohnung ein Stellplatz entsprechend der geltenden gemeindlichen Stellplatzsatzung, welche eine deutlich höhere Anzahl an Stellplätzen fordert als es durch die geltende Bayerische Verordnung vorgegeben wird, in der geplanten Tiefgarage berücksichtigt wurde. Gemäß dem Bebauungsplan werden in der Tiefgarage und im Umgriff der geplanten Seniorenwohnanlage und des Bürgerhauses 21 weitere öffentliche Stellplätze geschaffen. Zusammen mit den vorhandenen 13 Stellplätzen am Kindergarten stehen damit in diesem Bebauungsplangebiet 34 öffentliche Stellplätze zur Verfügung, die wegen der unterschiedlichen zeitlichen Nutzung bei Bedarf auch von Besuchern dieser Einrichtung genutzt werden können. Der Gemeinderat fasste abschließend auf der Grundlage des vom Büro für Städtebau, Wittmann, Valier und Partner GbR gefertigen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Hopfengärten“ in der Fassung vom 13. Juli 2016 den Satzungsbeschluss. Der Bebauungsplan trifft verbindliche Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur Stellung der baulichen Anlagen, zu den Verkehrsflächen und zu den Grünflächen im Bebauungsplangebiet und schafft damit bindendes Baurecht. Ferner weist der Plan die vorhandenen innerörtlichen Wegeverbindungen (sog. Gässchen) als Fußwege aus. Grundlage des Bebauungsplans war der Siegerentwurf des vorangegangenen „Planungswettbewerbs“ mehrerer beteiligter Architekturbüros, der durch die Mehrheit der Bürger im Bürgerentscheid am 14. Februar 2016 bestätigt wurde. Impressum Mitteilungsblatt Gemeinde Pettstadt Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Pettstadt erscheint monatlich jeweils am letzten Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. – Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 – Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Pettstadt, Jochen Hack, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG. – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Pettstadt - 3 - Nr. 1/17 Informationen im Internet unter www.pettstadt.de/mitteilungsblatt Öffnungszeiten Rathaus BSW Bahn-Sozialwerk Veranstaltungstermine 01/2017 für (ehem.) Bundesbahnmitarbeiter Wirtschaftsregion Bamberg - Forchheim GmbH Seminarreihe für engagierte Gastgeber im Januar 2017 Sollten Sie keinen Internet-Zugang haben, dann kommen Sie zu uns ins Rathaus - wir drucken Ihnen die Informationen gerne aus! Neue Fundsachen Wann?Was? 11.12.16 Bärenschal Kinder (Ocker) 10.12.16 schwarze Fleecehandschuhe 28.11.16 Damenbrille, Metallgestell 24.11.16 Ohrring mit Perlenanhänger 24.09.16 Windjacke rot (Soft shell) Fundort Kirchplatz BNL Glühweinstand Bachgasse Kirchplatz vor Kirche an der Fähre (SPD-Tisch) Weitere Fundsachen finden Sie unter www.pettstadt.de/fundamt Die Energieberatungstermine 2017 finden Sie unter www.pettstadt.de in der Rubrik „Versorgung + Entsorgung“ im Unterpunkt „Regenerative Energien“ zum Download. Geltungsdauer der Grundsteuerbescheide der Gemeinde Pettstadt für 2017 Gemeinderatsund Bauausschusssitzungen Montag, 16. Januar 2017 um 19:00 Uhr Gemeinderatssitzung im Rathaus Die Tagesordnung wird ab dem 10. Januar in den Aushangkästen und im Internet bekannt gegeben. Etwaige Änderungen können Sie der Tagespresse sowie dem Internet unter (www. pettstadt.de/sitzungen) entnehmen. Eine Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses findet nur bei Bedarf statt. Wir bitten auf die Bekanntmachungen in den Aushangkästen zu achten. Müllabfuhrtermine im Januar 2017 Samstag, 07.01.2017Biotonne Freitag, 13.01.2017Restmülltonne Montag, 16.01.2017 Gelber Sack + Papiertonne Freitag, 20.01.2017Biotonne Freitag, 27.01.2017Restmülltonne Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Stegaurach OT Kaifeck Winterzeit: Mittwoch: 14:00 - 17:00 Uhr Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr Für diejenigen Steuerschuldner, für die sich im Laufe des Kalenderjahres 2016 keine steuerrelevanten Änderungen ergeben haben, wird die Gültigkeitsdauer des vorliegenden Grundsteuerbescheides gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz für ein weiteres Jahr festgesetzt. Der Bescheid über die Grundsteuer gilt somit auch für das Kalenderjahr 2017 weiter. Wir bitten alle Steuerpflichtigen, die bisher keine Einzugsermächtigung erteilt haben, die Steuer pünktlich zum Fälligkeitstermin auf das Konto der Gemeinde Pettstadt einzuzahlen. BürgerNet: Glasfaserkabel für die Verkabelung im Haus wird kostenfrei zur Verfügung gestellt Im Gegensatz zu der bisherigen Kupferverkabelung im Gemeindegebiet, erreichen wir mit unserem flächendeckenden Glasfaserausbau eine gleichbleibend hohe Datenübertragungsrate bis in Ihr Gebäude hinein. Im Gebäude schließt man dann im Regelfall am Hausanschlussübergabepunkt (meist im Keller) ohne weiteren Installationsaufwand auf die bestehende Telekommunikationsleitung an, um das Internetsignal bis zum Router in die entsprechende Wohnung zu leiten. Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann sich das ca. 5 mm dicke Glasfaserkabel in der Gemeindeverwaltung abholen und eine Glasfaserverbindung von diesem Hausanschlussübergabepunkt bis in das jeweilige Zimmer, in dem der Router steht, herstellen. Unser Telekommunikationspartner, die Stadtnetz Bamberg GmbH, stellt dieses mit vier Fasern versehene gelbe Glasfaserkabel den BürgerNet-Anschlussnehmern in haushaltsüblicher Menge kostenfrei zur Verfügung. Pettstadt - 4 - Dadurch kann die volle Datenübertragungsrate der Glasfasertechnologie ohne den geringsten Bandbreitenverlust genutzt werden. Diese Kabelverlegearbeiten sind vorallem bei vorhandenen Leerrohren oder bei ohnehin anstehenden Renovierungsarbeiten im Haus sinnvoll. Ihr BürgerNet-Vertrag Informationen zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Aufgrund umfangreicher gesetzlicher Änderungen wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadtnetz Bamberg Gesellschaft für Telekommunikation mbH zum 01.10.2016 angepasst. An den BürgerNet-Verträgen ändert sich dadurch nichts. Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen BürgerNet-Vertrag abgeschlossen haben, werden auch noch einmal schriftlich über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert. Die aktuellen AGB der Stadtnetz Bamberg Gesellschaft für Telekommunikation mbH finden Sie wie gewohnt auf www.bürgernet.de unter Technologie/Downloads. Haben Sie noch Fragen? Das BürgerNet-Team ist gerne persönlich für Sie da. Telefonisch unter 0951 77-4949 oder im Servicezentrum am Bamberger ZOB, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr. Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Pettstadt vom 14.12.2016 Die Gemeinde Pettstadt erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 und 2 GO folgende Satzung: I. Allgemeine Vorschriften §1 Bestattungseinrichtungen Zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung betreibt die Gemeinde Pettstadt als öffentliche Einrichtung den Friedhof Pettstadt, Bahnstraße 40, sowie ein dazugehöriges Leichenhaus. §2 Bestattungsrecht (1) Auf dem Friedhof werden Verstorbene bestattet, 1. die bei Eintritt des Todes den Wohnsitz oder Aufenthalt im Bereich der Gemeinde Pettstadt hatten oder 2. für die ein Benutzungsrecht an einer belegungsfähigen Grabstätte nachgewiesen wird. (2) Eine Bestattung anderer Verstorbener als der in Abs. 1 und 2 Genannten bedarf der besonderen Erlaubnis der Gemeinde Pettstadt. (3) Für Tot- und Fehlgeburten gilt Art. 6 des Bestattungsgesetzes. Nr. 1/17 II. Bestattungsvorschriften §3 Anzeigepflicht Sollen auf dem Friedhof Bestattungen vorgenommen werden, sind die Bestattungsfälle unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde Pettstadt anzuzeigen; die erforderlichen Unterlagen sind vorzulegen. §4 Zuweisung von Gräbern (1) Die Zuweisung der Gräber erfolgt durch die Verwaltung der Gemeinde Pettstadt. Soll die Beisetzung in einer Grabstätte erfolgen, an der ein Benutzungsrecht besteht, so ist dieses Recht nachzuweisen. (2)Den Zeitpunkt der Bestattung setzt die Verwaltung im Benehmen mit den nach § 1 Bestattungsverordnung (BestV) Verpflichteten, evtl. im Einvernehmen mit dem jeweiligen Pfarramt, fest. §5 Ruhezeiten Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstätte beträgt grundsätzlich 25 Jahre. Die Ruhefrist für Urnengräber, gleich in Gräbern oder der Urnengrabanlage, und in Kindergräbern beträgt 15 Jahre. §6 Umbettung auf Antrag (1)Die Umbettung von Leichen bedarf, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Erlaubnis der Gemeinde Pettstadt. Sie darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe und die Unterbrechung der Verwesung rechtfertigt. Das Gesundheitsamt ist vorher zu hören. (2) Die Erlaubnis kann grundsätzlich nur von den in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 BestV genannten Angehörigen beantragt werden. Außerdem ist zur Umbettung die Zustimmung des Grabstätteninhabers und des Landratsamtes notwendig. (3) Die Gemeinde Pettstadt bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. Umbettungen werden grundsätzlich nur in der Zeit vom Oktober bis März und zwar außerhalb der Besuchszeiten vorgenommen. Angehörige und Zuschauer dürfen der Ausgrabung bzw. Umbettung nicht beiwohnen. (4) Leichen von Personen, die an einer übertragbaren Krankheit verstorben sind, dürfen nur umgebettet werden, wenn das Gesundheitsamt zugestimmt hat. (5) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz des Schadens, der gegebenenfalls an den benachbarten Grabstätten durch die Ausgrabung entstehen kann, hat der Antragsteller zu tragen. (6)Die Vorschriften über Ausgrabungen und Umbettung von Amts wegen bleiben unberührt. III. Grabstätten und Grabmäler §7 Allgemeines (1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Gemeinde Pettstadt. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Die Anlage der Grabstätten richtet sich nach dem Friedhofsbelegungsplan, der bei der Verwaltung der Gemeinde Pettstadt (Friedhofsamt) während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden kann. ln ihm sind die einzelnen Grabstätten fortlaufend nummeriert. Pettstadt - 5 - Nr. 1/17 (3)Das Benutzungsrecht an Grabplätzen für Mehrfachgräber wird an einzelne natürliche Personen nach Entrichtung der Grabgebühr verliehen, worüber dem Benutzungsberechtigten eine Urkunde ausgestellt wird. (4) Nach Beendigung des Nutzungsrechts kann über das Grab anderweitig verfügt werden. Hiervon werden der Berechtigte, die Erben oder der Pfleger des Grabes rechtzeitig benachrichtigt. (4) Das Grabnutzungsrecht (Abs. 3) wird gegen erneute Zahlung der Grabgebühr verlängert, wenn der Benutzungsberechtigte vor Ablauf des Rechts die Verlängerung beantragt und der Platzbedarf des Friedhofs dies zulässt. (5)Das Nutzungsrecht kann vorrangig von den Berechtigten wieder erworben werden. §8 Arten der Grabstätten (1) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: a) Einzelgräber b) Doppelgräber c) Dreifachgräber (2) Ein Anspruch auf Überlassung eines Grabplatzes in einer bestimmten Lage besteht nicht. (3) Es werden besondere a) Urnengräber im Boden oder in Bauwerken (Urnenstelen, Urnenwände) und b) Kindergräber (für Kinder bis fünf Jahre) zur Verfügung gestellt; sie werden wie Einzelgräber behandelt. §9 Größe der Gräber (1) Die einzelnen Gräber haben folgende Ausmaße (in m): Arten der Länge Breite Abstand Abstand Gräber zum nächsten zur nächsten Grab Reihe Einzelgräber Doppelgräber Dreifachgräber Kindergräber 2,00 2,00 2,00 1,00 0,90 1,80 2,70 0,60 0,30 0,30 0,30 0,30 0,90 0,90 0,90 0,90 Urnengräber 0,80 0,60 0,30 0,90 (2)Die Mindesttiefe muss von der Oberfläche des gewachsenen Bodens an für die Gräber von Erwachsenen und Kinder ab fünf Jahren wenigstens 1,80 m, für die von Kindern unter fünf Jahren wenigstens 1,20 m, betragen. (3) Sofern Urnen in Gräbern beigesetzt werden, müssen diese in einer Tiefe von 0,80 m, von der Erdoberfläche (ohne Erdhügel) bis zur Oberkante der Urne gerechnet, beigesetzt werden. § 10 Einzelgräber (1)Einzelgräber werden grundsätzlich nur für die Dauer der Ruhezeit zur Verfügung gestellt. (2)ln Einzelgräbern sind vier Belegungen möglich und zwar maximal zwei Sarg- und zwei Urnenbestattungen. Die Friedhofsverwaltung kann weitere Urnenbestattungen im Einzelfall zulassen. (3)ln Einzelgräbern wird der Reihe nach beigesetzt. Bereits bei der erstmaligen Belegung des Grabes ist die Grabtiefe so zu bemessen, dass bei einer Nachbelegung die Mindesttiefe (§ 9 Abs. 2) noch eingehalten werden kann. Eine Umwandlung eines Reihengrabes in ein Doppelgrab ist grundsätzlich ausgeschlossen. § 11 Doppelgräber (1)Die Gemeinde Pettstadt stellt im Bereich des Friedhofs auch Doppelgräber zur Verfügung. Doppelgräber werden grundsätzlich nur für die Dauer der Ruhezeit zur Verfügung gestellt. (2) ln Doppelgräbern sind acht Belegungen möglich und zwar maximal vier Sarg- und vier Urnenbestattungen. Die Friedhofsverwaltung kann weitere Urnenbestattungen im Einzelfall zulassen. (3) Nach Beendigung des Nutzungsrechts kann über das Grab anderweitig verfügt werden. Hiervon werden der Berechtigte, die Erben oder der Pfleger des Grabes rechtzeitig benachrichtigt. (4)Das Nutzungsrecht kann vorrangig von den Berechtigten wieder erworben werden. § 12 Beisetzung in Doppel- und Mehrfachgräbern (1) Das Benutzungsrecht an Doppel- und Mehrfachgräbern gibt das Recht, im Doppelgrab bzw. in Mehrfachgräbern bestattet zu werden und Mitglieder seiner Familie (Ehegatte, Kinder, Eltern und unverheiratete Geschwister) darin bestatten zu lassen. Ausnahmsweise kann auch die Beisetzung anderer Personen zugelassen werden. (2) Während der Nutzungsdauer kann eine weitere Beisetzung erfolgen; das Ende der Benutzungsdauer wird bis zum Ende der neuen Ruhefrist hinausgeschoben. (3)Bereits bei der erstmaligen Belegung des Grabes ist die Grabtiefe so zu bemessen, dass bei einer Nachbelegung die Mindesttiefe (§ 9 Abs. 2) noch eingehalten werden kann. (4)Soll eine Tieferlegung während der Dauer der Ruhefrist durchgeführt werden, ist das Gesundheitsamt vorher zu hören. § 13 Entzug des Benutzungsrechts (1) Das Benutzungsrecht an Gräbern kann entzogen werden, wenn eine Grabstätte an dem bestimmten Orte nach Lage der Umstände, die im öffentlichen Interesse liegen müssen, nicht mehr belassen werden kann. (2) Den Benutzungsberechtigten muss in solchen Fällen eine möglichst gleichwertige andere Grabstätte auf die Dauer der restlichen Nutzungszeit zugewiesen werden. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten der Gemeinde Pettstadt. § 14 Verzicht auf Benutzungsrecht (1)Auf das Benutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhezeit verzichtet werden. Der Verzicht ist der Gemeinde Pettstadt unter Vorlage der Graburkunde schriftlich zu erklären. (2)Verzichtet der Nutzungsberechtigte auf das Benutzungsrecht, verfällt auch das Recht eines jeden weiteren Angehörigen, falls dieser nicht innerhalb von zwei Monaten nach Verzicht des Benutzungsberechtigten einen Anspruch auf die Grabstätte geltend macht. Pettstadt - 6 - (3) Machen mehrere weitere Angehörige die Verlängerung des Benutzungsrechts geltend, richtet sich die Reihenfolge der Vergabe nach § 1 Nr. 1 BestV. § 15 Beisetzung von Urnen (1)Urnen können in allen Gräbern beigesetzt werden. Sie unterliegen den gleichen Bestimmungen, wie eine Sargbestattung. (2) In den von der Gemeinde bereitgestellten Urnenfeldgräbern im Urnengarten (Garten der Erinnerung) dürfen Urnen nur aus leicht abbaubarem umweltfreundlichem Material bestehen. (3) Die Beisetzung von Urnen ist der Gemeinde Pettstadt rechtzeitig anzumelden und dabei die Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen. § 16 Errichtung von Grabmälern (1) Die Errichtung und wesentliche Änderung von Grabmälern bedarf der Erlaubnis der Gemeinde Pettstadt. (2) Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind die zur Prüfung des Antrages notwendigen Unterlagen beizufügen. Dazu gehören: 1. eine Zeichnung des Grabmalentwurfes einschließlich Grund- und Seitenriss im Maßstab 1 :10; 2. die Angabe des Werkstoffes, seine Farbe und Bearbeitung; 3. eine Angabe über die Schriftverteilung. Soweit es erforderlich ist, kann die Verwaltung der Gemeinde Pettstadt im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern. (3) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn das Grabmal den gesetzlichen Vorschriften (Art. 9 Abs. 1 Satz 1 BestG) und den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. (4)Ohne Erlaubnis errichtete Grabmäler können auf Kosten der Nutzungsberechtigten von der Gemeinde Pettstadt entfernt werden, soweit sie nicht den Vorschriften dieser Satzung entsprechen. § 17 Gestaltung der Grabmäler (1)Jedes Grabmal muss der besonderen Zweckbestimmung des Friedhofs und der Verstorbenen als würdige Ruhestätte und der der Pflege ihres Andenkens Rechnung tragen und sich in die Umgebung der Grabstätte einfügen. (2)Das Grabmal ist so zu gestalten, dass es seiner Form, Größe und Farbe und Bearbeitung sowie seinem Werkstoff nach nicht verunstaltend wirkt. Bei den Ausmaßen dürfen in der Höhe 1,30 m und in der Breite 0,80 m bei Einzelgräbern und 1,60 m bei Doppelgräbern nicht überschritten werden. (3) Inhalt und Gestaltung der Inschrift müssen mit der Zweckbestimmung des Friedhofs im Einklang stehen. (4) Soweit es die Verwaltung der Gemeinde Pettstadt mit der Zweckbestimmung des Friedhofs für vereinbar hält, kann sie Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 mit 3 zulassen. § 18 Entfernung von Grabdenkmälern (1)Grabmäler dürfen vor Ablauf des Nutzungsrechtes nicht ohne Erlaubnis der Gemeinde Pettstadt entfernt werden. Nr. 1/17 (2) Die Grabmäler sind innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechtes zu entfernen. Soweit eine Entfernung trotz Aufforderung bis dahin nicht erfolgt, kann die Gemeinde Pettstadt über die Grabmäler anderweitig verfügen und sich die aufgewendeten Kosten erstatten lassen. § 19 Grabeinfassungen, Grababdeckplatten (1) Grabeinfassungen sind zulässig. (2) Die Anbringung von Grababdeckplatten ist erlaubt. § 20 Standsicherheit (1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks (Richtlinien des Bundesinnungsverbands des Deutschen Steinmetz-, Stein und Holzbildhauerhandwerks für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern in der jeweils geltenden Fassung) zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. (2)Die Mindeststärke, die Art der Fundamentierung und der Befestigung, insbesondere die Größe und Stärke der Fundamente, bestimmt die Gemeinde Pettstadt gleichzeitig mit der Zustimmung nach § 22. Sie kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Fundamentierung durchgeführt worden ist. § 21 Unterhalt (1)Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten der Empfänger der Grabanweisung, bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. (2) Ist die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Gemeinde Pettstadt auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde Pettstadt nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Gemeinde Pettstadt berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal, die sonstige bauliche Anlage oder die Teile davon zu entfernen; die Gemeinde Pettstadt ist nicht verpflichtet, diese Sachen aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein einmonatiger Hinweis auf der Grabstätte, bei Reihengrabstätten auf dem Grabfeld. Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch Umfallen von Grabmalen oder sonstiger baulicher Anlagen oder durch Abstürzen von Teilen davon verursacht wird. § 22 Entfernung (1) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde Pettstadt von der Grabstätte entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Dazu bedarf es eines Erlaubnisscheines der Gemeinde Pettstadt. Sind die Grabmale oder die sonstigen baulichen Anlagen nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts entfernt, fallen sie entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Gemeinde Pettstadt. Pettstadt - 7 - Sofern Wahlgrabstätten von der Gemeinde Pettstadt abgeräumt werden, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen. § 23 Gestaltung und Pflege der Grabstätten (1)Alle Grabstätten müssen in einer dem Friedhof würdigen Weise gärtnerisch angelegt und unterhalten werden. Grabbeete sollen nicht höher als 15 cm sein. Das Anpflanzen von Gewächsen, welche im Friedhof störend wirken, insbesondere sich nicht in das Orts- und Landschaftsbild einfügen und benachbarte Gräber beeinträchtigen können sowie die Verwendung von Schmuck, Blumen, Kränzen aus Plastik und ähnlich schwer verrottbaren Stoffen, ist nicht zulässig. (2) Alle Gräber sind bis spätesten sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten und bis zum Ablauf der Ruhefrist ordnungsgemäß instand zu halten. Kommt der Benutzungsberechtigte dieser Verpflichtung nicht nach, wird er hierzu von der Verwaltung der Gemeinde Pettstadt nochmals aufgefordert. Ist der Aufenthaltsort des Benutzungsberechtigten unbekannt, so genügt statt der schriftlichen Aufforderung die öffentliche Zustellung nach Art. 15 VwZVG. Kommt der Benutzungsberechtigte der Aufforderung nicht nach, ist die Verwaltung der Gemeinde Pettstadt berechtigt, das Grab einzuebnen und ein vorhandenes Grabmal zu entfernen. Der Grabplatz kann nach Ablauf der Ruhefrist von der Gemeinde Pettstadt anderweitig vergeben werden. (3) Die Benutzungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die unmittelbare Umgebung des Grabes nicht beschädigt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt wird. Sie haben gegebenenfalls auf eigene Kosten den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. (4) Das Aufstellen unwürdiger Gefäße zur Aufnahme von Blumen und Weihwasser, wie Konservendosen usw. ist nicht gestattet. IV. Leichenhaus § 24 Allgemeines (1) Das Leichenhaus dient der Aufbewahrung von Leichen bis zur Bestattung bzw. bis zu einer Überführung und zur Vornahme sonstiger damit zusammenhängender Tätigkeiten, wie Obduktionen usw. (2) Im Leichenhaus werden auch die Aschenreste feuerbestatteter Leichen bis zur Beisetzung im Friedhof aufbewahrt. § 25 Benutzungszwang (1) Jede Leiche der im Gebiet der Gemeinde Pettstadt Verstorbenen ist nach Vornahme der ersten Leichenschau innerhalb von 8 Stunden nach dem Tod in das Leichenhaus zu bringen. Die Nachtstunden von 18.00 - 6.00 Uhr zählen dabei nicht mit. (2) Die von einem Ort außerhalb des Gemeindegebietes überführten Leichen sind unverzüglich nach Ankunft in das Leichenhaus zu verbringen, falls nicht die Bestattung unmittelbar nach der Ankunft stattfindet. (3) Vom Benutzungszwang sind ausgenommen, sofern a) der Tod in einer Anstalt (Krankenhaus, Altenheim, u.a.) eingetreten ist und dort ein geeigneter Raum für die Aufbewahrung der Leiche vorhanden ist, b) die Leiche zum Zweck der Überführung an einen auswärtigen Bestattungsort zur früheren Einsargung freigegeben und innerhalb einer Frist von 8 Stunden überführt wird, Nr. 1/17 c) ein Verstorbener von auswärts in eine private Feuerbestattungsanlage überführt wird, d) die Aufbahrung von Verstorbenen im behördlich zugelassenen Leichenraum eines privaten Bestattungsunternehmens möglich ist. § 26 Aufbewahrung der Leichen (1)Wenn die Leichen im Leichenhaus aufgebahrt werden, haben die in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV genannten Angehörigen in der dort aufgeführten Reihenfolge zu entscheiden, ob die Aufbahrung im offenen oder geschlossenen Sarg erfolgt. Wird darüber keine Bestimmung getroffen, dann bleibt der Sarg verschlossen. (2) Die Aufbahrung im offenen Sarg unterbleibt, wenn Gefahren für die Gesundheit zu befürchten sind oder es der Würde des Verstorbenen widersprechen würde. (3) Während der Trauerfeier ist der Sarg stets geschlossen. § 27 Zutritt zum Leichenraum Der Zutritt in den Leichenraum ist nur dem der Gemeinde Pettstadt hierzu Beauftragten und dem jeweils amtierenden Arzt sowie Personen gestattet, die das Leichenhaus in amtlicher Eigenschaft betreten. Auch den Angehörigen ist der Zutritt nicht gestattet. V. Ordnungsvorschriften § 28 Öffnungszeiten (1) Der Friedhof ist tagsüber geöffnet und darf nach Einbruch der Dunkelheit nicht betreten werden. (2) Die Gemeinde Pettstadt kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Teile aus besonderem Anlass untersagen. § 29 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder Friedhofsbesucher hat sich ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. (2) Auf dem Friedhof ist nicht gestattet: a) die Ruhe und Weihe durch lärmendes oder sonstiges ungebührliches Benehmen oder den Friedhofsbetrieb sonst wie zu stören; b) Tiere mitzubringen; c) Waren und gewerbliche Dienste anzubieten; d) das Befahren der Wege, ausgenommen mit Kinderwagen, Krankenfahrstühlen und von der Gemeinde Pettstadt zugelassenen Fahrzeugen (Arbeitsfahrzeuge); e) die Friedhofsanlagen einschließlich des Friedhofsgeländes, die Gedenkzeichen, Anpflanzungen usw. zu beschädigen oder zu verunreinigen, insbesondere Grabmäler zu beschädigen und zu beschmutzen, die Rasen und Blumenbeete sowie die Grabhügel zu betreten, Blumen und Zweige abzureißen, Papier, Kranzteile, Blumen und Unkraut wegzuwerfen, sowie Grabschutt, verdorrte Kränze und Blumen, Topfscherben usw. außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzuladen; f) die Verunreinigung von Brunnen, sowie jede missbräuchliche Benutzung der Wasserleitung; g) Plakate, Reklameschilder oder dergleichen anzubringen; h) während einer Bestattung oder Trauerfeier störende Arbeiten in der Nähe zu verrichten; i) einen Leichenzug zu unterbrechen oder zu hemmen. § 30 Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für ihre Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Erlaubnis der Friedhofsverwaltung. Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Pettstadt - 8 - (2) Die Erlaubnis wird nur den Gewerbebetreibenden erteilt, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Die Verwaltung der Gemeinde Pettstadt kann hierzu als Nachweis die Mitteilung der Handwerkskammer über den Eintrag in die Handwerksrolle verlangen. Der Gewerbebetreibende erhält sodann einen entsprechenden Erlaubnisschein ausgestellt. (3)Wer unberechtigt gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof ausführt, kann von der Verwaltung der Gemeinde Pettstadt vom Friedhof verwiesen werden. (4)Durch die Vornahme gewerblicher Tätigkeiten darf die Würde des Friedhofs nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere ist die Vornahme gewerblicher Tätigkeiten während der Bestattungszeiten in der Nähe des Bestattungsortes untersagt. Bei Beendigung der jeweiligen Arbeiten sind Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu versetzen. (5)Die Verwaltung der Gemeinde Pettstadt kann die Erlaubnis widerrufen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht mehr erfüllt werden oder mehrfach gegen diese Satzung verstoßen wurde. VI. Schlussvorschriften § 31 Ordnungswidrigkeiten Nach § 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer 1. der Anzeigepflicht nach § 3 nicht nachkommt, 2. ohne Genehmigung Grabmäler errichtet oder ändert (§ 16), 3. den Vorschriften über die Gestaltung der Grabstätten und Grabmäler zuwiderhandelt (§ 17 und§ 21), 4. den Vorschriften über den Benutzungszwang für das Leichenhaus (§ 22) zuwiderhandelt, 5. den Vorschriften über das Verhalten auf dem Friedhof zuwiderhandelt (§ 29), 6. ohne Erlaubnis gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof verrichtet (§ 30) § 32 Haftung (1) Die Gemeinde Pettstadt haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen entstehen, sowie für Schäden, die durch beauftragte dritter Personen verursacht werden. (2) Die Gemeinde Pettstadt haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich die Gemeinde Pettstadt zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. § 33 Anordnungen für den Einzelfall: Zwangsmittel (1) Die Verwaltung kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen. (2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften des Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes. § 34 Gebühren im Bestattungswesen Für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und für die Amtshandlungen auf dem Gebiet des Bestattungswesens werden Gebühren nach der Gebührensatzung für das Bestattungswesen in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Nr. 1/17 § 35 lnkrafttreten Die Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 2. November 1992 außer Kraft. Pettstadt, den 14. Dezember 2016 Jochen Hack Erster Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofes und der Leichenhalle der Gemeinde Pettstadt vom 14.12.2016 Die Gemeinde Pettstadt erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabegesetzes folgende Gebührensatzung: §1 Gebührentatbestand und Gebührenarten (1)Die Gemeinde Pettstadt erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Friedhöfe bzw. ihrer Bestattungseinrichtungen Gebühren für den Friedhof Pettstadt sowie ein dazugehöriges Leichenhaus. (2) Als Gebühren werden erhoben: a) eine Grabgebühr (§ 3) b) eine Leichenhausgebühr (§ 4) c) sonstige Gebühren (§ 5). Zu diesen Gebühren gehören insbesondere: - das Herrichten (Ausheben und Verfüllen) eines Grabes, - das Versenken des Sarges und die Beisetzung von Urnen, - die Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs, also die Überführung des Sarges von der Halle zum Grab einschließlich der Stellung der Sargträger, - Ausgrabungen und Umbettungen einschließlich notwendiger Umsargungen, - Ausschmücken des Aufbahrungsraumes (Leichenhaus) sowie Grundausstattung mit Trauerschmuck. - sonstige Benutzungen kommunaler Einrichtungen, wie Kühltruhen, Benutzung des Versorgungsraumes u.s.w. §2 Gebührenschuldner (1) Gebührenpflichtig ist a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist, b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat, c) wer den Antrag auf Leistung erteilt hat, d) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt. (2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. (3)Für Sonderleistungen, für die nach der Friedhofs- und Bestattungssatzung keine Berechtigung oder Verpflichtung besteht, kann die Gemeinde Pettstadt gesonderte Vereinbarungen über die Erstattung der Kosten treffen. Pettstadt - 9 - Nr. 1/17 §3 Grabgebühren und Fälligkeit (1)ln dem in § 1 genannten Friedhof sind nachstehend genannte Grabstellen vorhanden: a) Einzelgräber b) Doppelgräber c) Dreifachgräber d) Kindergräber e) Urnenerdgräber f) Urnenfeldgräber im Urnengarten (3)Die Kosten für eine Ausgrabung, eine Überführung oder eine Umbettung einer Leiche werden nach tatsächlich entstehendem Aufwand mit dem Gebührenschuldner (§ 2) abgerechnet. (2) Die Grabgebühr beträgt für die Ruhefrist a) mit c) = 25 Jahre und d) mit f) = 15 Jahre. a) Einzelgräber 450,00 € (pro Jahr 18,00 Euro) b) Doppelgräber 900,00 € (pro Jahr 36,00 Euro) c) Dreifachgräber 1.350,00 € (pro Jahr 54,00 Euro) d) Kindergräber 45,00 € (pro Jahr 3,00 Euro) e) Urnenerdgräber 150,00 € (pro Jahr 10,00 Euro) f) Urnenfeldgräber im Urnengarten 270,00 € (pro Jahr 18,00 Euro) Pettstadt, den 14. Dezember 2016 (3) Für die Verlängerung des Benutzungsrechts (in der Regel fünf Jahre) wird die Gebühr nach dem Verhältnis berechnet, um das das Benutzungsrecht verlängert wird. (4) Die Grabgebühr entsteht: a) im Falle des § 2 Abs. 1 Buchstabe a) mit der Inanspruchnahme der nach dieser Satzung gebührenpflichtigen Leistung, b) im Falle des § 2 Abs. 1 Buchstabe b) mit der Bestätigung der Antragsteller durch die Gemeinde Pettstadt, c) im Falle des § 2 Abs. 1 Buchstabe c) mit der Auftragserteilung, d) im Falle des § 2 Abs. 1 Buchstabe d) mit der Zuteilung des Nutzungsrechts. (5) Die Gebühr wird einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig. (6) Die Grabgebühren sind für die Dauer der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechtes zu entrichten. Im Falle einer vorzeitigen Erneuerung des Nutzungsrechtes entsteht die Gebührenschuld neu. Die bereits tatsächlich geleistete Grabgebühr wird für die noch nicht abgelaufenen Jahre der Ruhefrist auf die neu zu entrichtende Grabgebühr angerechnet. §6 lnkrafttreten Die Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abgabesatzung für gemeindliche Bestattungseinrichtungen vom 17. November 1992 außer Kraft. Jochen Hack Erster Bürgermeister Bebauungsplan „Hopfengärten“ Gemeinde Pettstadt, Lkrs. Bamberg Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 BauGB Der Gemeinderat Pettstadt hat am 08.12.2016 für das Gebiet „Hopfengärten“ einen Bebauungsplan in der Fassung vom 13.07.2016 als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden gebilligt. Der Plan i. d. F. vom 13.07.2016 liegt samt Begründung nach § 10 Abs. 3 BauGB ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt, Zimmer 01, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. (2)Werden besondere Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung, z.B. hinsichtlich Ausschmückung des Aufbahrungsraumes gewünscht, werden diese Leistungen nach Aufwand abgerechnet. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. §5 Sonstige Gebühren (1)Die Kosten von Grabmachertätigkeiten am Friedhof, die eine von der Gemeinde Pettstadt beauftragte Fremdfirma vertragsgemäß ausführt, werden nach tatsächlich entstandenem Aufwand mit dem Gebührenschuldner (§ 2) abgerechnet. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. (2)Für die Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs, also die Überführung des Sarges/der Urne von der Halle zum Grab, wird für jeden von der Gemeinde gestellten Träger eine Gebühr von 20 Euro erhoben. Pettstadt, 14. Dezember 2016 §4 Leichenhausgebühr (1) Die Gebühr für die Verbringung und Aufbewahrung im Leichenhaus (Aussegnungshalle), gleich ob Sarg oder Urne, beträgt je Fall 50,00 €. Jochen Hack Erster Bürgermeister Pettstadt - 10 - Neues über Pettstadt für Pettstadter u. a. Seit über 100 Jahren berichtet der Fränkische Tag Bamberg über das Regionale und somit auch über Pettstadt. Weitere lokale Neuigkeiten können Sie seit Jahren dem gemeindlichen Mitteilungsblatt entnehmen. Doch seit geraumer Zeit gibt es noch einen weitere Nachrichten-Kanal. das Internetportal der Mediengruppe Oberfranken: infranken.de. Und da hat man sich etwas Neues einfallen lassen, um die einzelnen Gemeinden des Landkreises Bamberg besser zu präsentieren. Daher unser Vorschlag, gelegentlich mal diese Website anzusteuern: http://www.infranken.de/gemeinde.=Pettstadt/ (Sie kommen auf diese Seite auch über die graue Landkreiskarte, die auf der Bamberg-Seite von infranken.de in der rechten Spalte zu finden ist - Gemeinden aus dem Landkreis Bamberg). Da finden Sie eine beeindruckende Sammlung von meist kostenlosen Berichten über Pettstadt für Pettstadter und teilweise sogar von Pettstadtern. Interessant ist dabei auch das häufig viel größere Angebot an Bildern zu den einzelnen Berichten. Häufig ist sogar die Kommentarfunktion freigeschaltet, so dass jeder seine Meinung oder sein Besserwissen dazuschreiben kann. Wichtig zu wissen ist, dass sich eigentlich jeder Bürger und vor allem jeder Verein direkt Zugang zu dieser Website verschaffen kann. Das Wie wird auf dem Portal erklärt. Viel Spaß daran und viel Erfolg als Leserreporter! Ihre Gemeindeverwaltung Vollzug der Auszeichnungs- und Ehrungssatzung der Gemeinde Pettstadt Zur Ehrung besonders verdienter Sportler, Mannschaften und Vereinsfunktionäre, sowie besonders verdienter oder kulturell engagierter Personen für das Jahr 2016 werden die örtlichen Vereine und Organisationen bzw. auch alle Bürger gebeten, Vorschläge zu machen. Diese sollen schriftlich mit dem entsprechenden Anmeldeformular (www.pettstadt.de/formulare unter SOZIALES „Anmeldung zur Sportlerehrung“) ggf. mit entsprechenden Nachweisen, bis zum 20.01.2017 im Rathaus Pettstadt eingereicht werden. Bei Bedarf erhalten Sie dort auch nähere Informationen. Öffnungszeiten Sie finden uns in der Hauptstraße 24 in Pettstadt (gegenüber vom Schmied und von der Sparkasse). Wir haben für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet: Dienstag : 9 Uhr bis 11 Uhr Mittwoch: 16 Uhr bis 18 Uhr Donnerstag: 17 Uhr bis 19 Uhr In den Weihnachtsferien nur am Donnerstag geöffnet! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Buchreservierungen und -verlängerungen sind telefonisch während der Öffnungszeiten möglich Tel: 09502 / 490453, Verlängerungen auch über unsere Internetseite: www.pettstadt.de/gemeindebuecherei Büchervorstellung Folgende Neuanschaffungen möchten wir Ihnen hier vorstellen: Nr. 1/17 „Bamberg wimmelt“ von Jürgen Schanz und Ralf Dornis Die allererste Wimmelwelt über Bamberg und die Oberfranken als Buch. In einem großen Pappbilderbuch präsentiert sich Bamberg und Umgebung mit seinen Bürgern in einer sympathischen Wimmelwelt. An 7 markanten Orten in Oberfranken tummeln sich unzählige Wimmelfiguren und erleben viele kleine Geschichten des Alltags. Aber nicht nur bekannte Orte kann man in dem Buch entdecken. Alle Wimmelfiguren basieren auf real existierenden Personen. „Dschihad Online“, ein Jugendbuch von Morton Rhue. … Er hat gute Noten, er geht auf Partys, er flirtet mit dem hübschesten Mädchen der Schule – auf den ersten Blick wirkt Khalils Leben wie das einer amerikanischen Mitschüler. Doch der Schein trügt: Khalil und sein älterer Bruder Amir leben in einem heruntergekommenen Loch und halten sich nur notdürftig über Wasser. Amir sieht sich im Internet immer häufiger gewalttätige Videos von islamistischen Hasspredigern an. Außerdem twittert er über den Kampf gegen den „heuchlerischen Westen“. Schon bald gerät auch Khalil in die Fänge der Islamisten… „The Chemist, die Spezialistin“, ein Krimi von Stephenie Meyer. Nach dem sensationellen Welterfolg ihrer »Twilight«-Serie nun ihr neue Ausnahme-Pageturner – knallhart, kompromisslos und ultraspannend. Sie hat für eine geheime Spezialeinheit der US-Regierung als Verhörspezialistin gearbeitet. Sie weiß Dinge. Zu viele Dinge. Deshalb wird sie jetzt selbst gejagt, bleibt nie länger an einem Ort, wechselt ständig Name und Aussehen. Drei Anschläge hat sie knapp überlebt. Die einzige Person, der sie vertraut hat, wurde umgebracht. Doch jetzt hat sie die Chance, wieder ein normales Leben zu führen. Dafür soll sie einen letzten Auftrag ausführen. Was sie dabei herausfindet, bringt sie jedoch in noch größere Gefahr, macht sie verwundbar. Denn zum ersten Mal in ihrem Leben gibt es einen Mann an ihrer Seite, der ihr wirklich etwas bedeutet. Und sie muss alles dafür tun, damit sie beide am Leben bleiben – mit ihren ganz eigenen Mitteln … „Im Hause Longbourn“: ein Bestseller-Roman von Jo Baker Ein Millionenpublikum liebt Jane Austens Stolz und Vorurteil. Doch keiner weiß, was sich in Küche und Stall des Hauses Longbourn abspielt: Hier müht sich die junge Sarah mit Wäsche und Töpfen ab, immer noch hoffend, dass das Leben mehr für sie bereithält. Ist die Ankunft des neuen Butlers James ein Zeichen? Während Elizabeth und Mr. Darcy von einem Missverständnis ins nächste stolpern, nimmt in Longbourn noch ein anderes Liebesdrama seinen Lauf – denn James hütet ein großes Geheimnis. Jo Baker erzählt Jane Austens bekanntesten Roman neu: aus Sicht der Dienstboten. Und zeigt, dass deren Dramen jenen der Herrschaften in nichts nachstehen. „Das Buch der Freude“ vom Dalai Lama und Desmond Tutu. Sie sind zwei der bedeutendsten Leitfiguren unserer Zeit: Seine Heiligkeit der Dalai Lama und Erzbischof Desmond Tutu. Obwohl ihr Leben von vielen Widrigkeiten und Gefahren geprägt war, strahlen sie eine Freude aus, die durch nichts zu erschüttern ist. Im Buch der Freude vereinen die „Brüder im Geiste“ ihre immense Lebenserfahrung und die Weisheit ihrer Weltreligionen zu einer gemeinsamen zentralen Pettstadt - 11 - Erkenntnis: Nur tief empfundene Freude kann sowohl das Leben des Einzelnen als auch das globale Geschehen spürbar zum Positiven wandeln. Unabhängig von allen Herausforderungen und Krisen, mit denen wir täglich konfrontiert werden, können wir diese Energie in uns entfalten und weitergeben. So wird die Freude zur Triebkraft, die unserem Dasein mehr Liebe und Sinn verleiht – und zugleich Hoffnung und Frieden in unsere unsichere Welt bringt. In diesem Sinne wünschen wir allen unseren Leser und Leserinnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und ein gesundes Jahr 2017! Landratsamt Bamberg Allgemeinverfügung zur Geflügelpest Auf Grund von §§ 13 und 65 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Juni 2016 (BGBl. I S. 1564) i.V.m. §§ 38 Abs. 11 und 6 Abs. 1 Nr. 11a des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) erlässt das Landratsamt Bamberg folgende Allgemeinverfügung 1. Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel i.S. des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpestverordnung (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) im Gebiet des Landkreises Bamberg halten, wird eine Aufstallung des Geflügels angeordnet a. in geschlossenen Ställen oder b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. 2. Für alle Geflügelhaltungen im Landkreis Bamberg gelten folgende Verhaltensmaßregeln: a. Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten). b. Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten. c. Die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden. Die verwendete Schutz- oder Einwegkleidung ist nach Verlassen des Stalles unverzüglich abzulegen, zu reinigen und zu desinfizieren. Einwegkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen. d. Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren. e. Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren und nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren. Nr. 1/17 f. Geflügelhalter haben, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere ein Bestandsregister zu führen, in das unverzüglich folgende Eintragungen vorzunehmen sind: • beim Zugang von Geflügels Name und Anschrift des bisherigen Tierhalters, Datum des Zugangs, Art des Geflügel und Anschrift des Transporteurs. • beim Abgang von Geflügel Anschrift des Käufers, Datum des Abgangs, Art des Geflügel und Anschrift des Transporteurs. • je Werktag die Anzahl der verendeten Tiere • ab 10 Hühner je Werktag die Anzahl der gelegten Eier g. Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht freigelassen werden. 3. Alle Geflügelhalter im Landkreis Bamberg, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt des Landratsamts Bamberg anzuzeigen. 4. Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind im Landkreis Bamberg verboten. Im Einzelfall können lokale Geflügel- oder Vogelausstellungen, die durch ortsansässige Kleintierzuchtorganisationen in geschlossenen Räumen durchgeführt werden sollen, vom Landratsamt Bamberg genehmigt werden. 5. Jeder Seuchenverdacht ist dem Landratsamt Bamberg zu melden. 6. Die sofortige Vollziehung der in den Nrn. 2 bis 5 des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. 7. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Hinweise Auf die Vorgaben gem. § 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflügelpestverordnung hinsichtlich der allgemein geltenden Vorgaben zur Fütterung und Tränkung sowie zur Früherkennung bei gehäuften Verlusten wird hingewiesen. Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann während der Dienstzeiten in dem Dienstgebäude des Landratsamtes Bamberg, Zimmer S 009, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg oder Zimmer N 110, Ludwigstraße 25, 96052 Bamberg eingesehen werden. Ordnungswidrig im Sinne des § 64 Nr. 17 der Geflügelpest-Verordnung handelt, wer sein Geflügel nicht aufstallt. Die Anfechtung einer Anordnung von Maßnahmen nach Nr. 1 der Verfügung hat bereits nach § 37 Satz 2 Nr. 1 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung. Johann Kalb Landrat Ergänzung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bamberg vom 21.11.2016 Az.: 34-565-TS-16-038-GP zur Geflügelpest Das Landratsamt Bamberg erlässt aufgrund auf Grund von§ 38 Abs. 11 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Tiergesundheitsgesetz und § 4 Abs. 2 der Viehverkehrsverordnung i.V.m. § 7 Abs. 6 der Geflügelpestverordnung folgende Ergänzung der Allgemeinverfügung 1. Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bamberg wird unter Punkt 4 Satz 1 wie folgt geändert und ergänzt: „Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten sind im Landkreis Bamberg verboten; das Verbot erstreckt sich auch auf Tauben und reine Taubenausstellungen“. Pettstadt - 12 - 2. Die Ergänzung der Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Hinweis Die Begründung dieser Ergänzung zur Allgemeinverfügung kann während der Dienstzeiten in dem Dienstgebäude des Landratsamtes Bamberg, Zimmer S 009, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg oder Zimmer N 110, Ludwigstraße 25, 96052 Bamberg eingesehen werden. Bamberg, 24. November 2016 Nr. 1/17 Vor diesem Hintergrund zeichnete Landrat Johann Kalb verdiente Persönlichkeiten aus dem Landkreis Bamberg für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement aus. Dabei wurden 19 Personen für herausragende Funktionärstätigkeit und acht Personen für großartige Jugendarbeit geehrt. Außerdem zeichnete Landrat Johann Kalb drei Vereine für ihr außerordentliches Engagement in der Jugendarbeit aus: Aus der Gemeinde Pettstadt wurde für den Bereich Gesellschaftspolitik/Jugendarbeit Sonja Hack ausgezeichnet. Johann Kalb Landrat Silvester – so kommen Sie sicher ins neue Jahr! Damit der Start ins neue Jahr nicht durch Unfälle getrübt wird, empfiehlt das Landratsamt Bamberg, im Umgang mit Feuerwerks- und Knallkörper einige Punkte zu beachten: • • • • • • • Gebrauchsanweisung, besonders bei Raketen, unbedingt sorgfältig lesen Nicht auf Menschen oder Tiere zielen Großen Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Schuppen, Scheunen, Ställen usw. halten Nicht durch Fenster, Türen oder andere Öffnungen werfen Nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge werfen Glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel (Feuerwerkskörper der Klasse 1) abbrennen lassen und dabei ständig beaufsichtigen Vor Billigprodukten ohne Zulassungszeichen, bei denen es aufgrund einer wesentlich höheren Sprengkraft zu Verletzungen kommen kann, wird besonders gewarnt. Auf Balkonen und Terrassen sollten in der Silvesternacht keine Möbel oder Gegenstände stehen, die Feuer fangen können. So kann die Brandgefahr erheblich verringert werden. Außerdem ist es empfehlenswert, Fenster und Türen während des Feuerwerkes geschlossen zu halten. Wann?Was? 30.12.2016 FSV Feuerzangenbowle 02.01.2017 SVP Winter-Cup Hallenturnier 07.01.2017 FSV Königsball und Königsschießen 08.01.2017 SKV Jahreshauptversammlung 09.01.2017 Freies Wirtshaussingen 09.01.2017Seniorennachmittag 10.01.2017Gitarrenspielen 11.01.2017 Tanz Treff 13.01.2017 STS Stammtischtag 13.01.2017 FSV Schützenstammtisch 17.01.2017 SVP Sportlerstammtisch 18.01.2017 Tanz Treff 21.01.2017 FFW 1870 e.V. Weihnachtsbaumverbrennen 25.01.2017 Tanz Treff 28.01.2017 STS Jahreshauptversammlung 28.01.2017 AVP Jahreshauptversammlung 29.01.2017 OGV Jahreshauptversammlung 29.01.2017 MGV Jahreshauptversammlung Wo? Schützenheim Schulturnhalle Schützenheim Gast. Göller Gast. Göller Pfarrheim Jugendräume Sportlerheim Stammlokal NZ Vereinsheim Sportlerheim Sportlerheim Distelberg Alm Sportlerheim Stammlokal Vereinsheim Sportlerheim Göller/Bräu stübla Das Landratsamt Bamberg wünscht eine gelungene Silvesterfeier und ein unfallfreies neues Jahr 2017! Landrat Kalb zeichnet verdiente 27 Ehrenamtler und drei Vereine aus dem Landkreis aus Termin für die Freunde des Gitarrenspielens Dienstag, 10.01.2017 Jeweils 19.30 Uhr im Jugendraum der Schule Pettstadt. Kontakt: Stark Günter, Sandstraße 7a, Tel.09502/1666 Freies Wirtshaussingen Das nächste Wirtshaussingen ist am Montag, den 09.01.2017 um 19.00 Uhr in der Gastwirtschaft Göller. Kontakt : Günter Bauer Tel. 09502/501 Pilgerfahrt 2017 nach Kevelaer Liebe Pilgerinnen, liebe Pilger, zur nächsten Pilgerfahrt vom 04.09. - 06.09.2017 nach Kevelaer möchte ich euch herzlichst einladen. Das Ehrenamt ist eine tragende Säule unseres Gemeinwesens. Ohne ehrenamtlich tätige Menschen würde ein Staat zwar vielleicht funktionieren, aber er könnte uns keine Heimat geben. Anmeldung bitte ab 15.01.2017 Anmeldeschluss 28.02.2017 Wegen der Zimmerreservierung ist die frühe Anmeldung erforderlich. Pettstadt - 13 - Nr. 1/17 Der Preis beträgt pro Person 250,00 EUR. Bei der Anmeldung ist ein Betrag von 150,00 EUR zu bezahlen. Anmeldung bei Martin Dittrich, Fabrikstr. 4, Tel. 681 Danke für eure Teilnahme! Euer Pilgerführer Martin 2. Kartenausgabe für das Angeljahr 2017 Die zweite Ausgabe der Jahreserlaubnisscheine für 2017 findet am Samstag, 7. Januar 2017 von 14.00 - 16.00 Uhr am neuen Vereinsheim statt. Wer sich danach noch einen neuen Jahreserlaubnisschein holen möchte, kann das nur noch der Jahreshauptversammlung tun, aber auch nur wenn die Fangliste 2016 und die Belegungsliste vorher beim Vorsitzenden Werner Baldauf abgegeben wurden. Damit die Gewässerwarte zur Jahreshauptversammlung die Fangergebnisse aus 2016 präsentieren können, sind alle Fanglisten aus 2016, auf wenn diese leer ist oder für 2017 kein Jahreserlaubnisschein bezogen wird, im Vorfeld beim Vorsitzenden abzugeben! Einladung zur Jahreshauptversammlung 2017 Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Anglervereins Rauhe Ebrach Pettstadt e.V. findet gemäß §7 der Vereinssatzung am: Samstag, den 28.01.2017 um 19.00 Uhr im neuen Vereinsheim (am Ende der Ringstraße in Pettstadt) statt. Folgende Tagesordnung steht zur Behandlung an: 1. Begrüßung und Gedenken verstorbener Mitglieder 2. Vorstellung neuaufgenommener Mitglieder 3. Ehrungen 4.Verlesen der Niederschrift der Jahreshauptversammlung 2016 5. Bericht der Vorstandschaft 6.Bericht der Kassenverwalter und Kassenprüfer; Entlastung der Kassenverwalter durch die Mitglieder auf Antrag der Kassenprüfer 7. Bericht der Gewässerwarte 8. Bericht der Jugendleitung 9. Neuwahlen 10. Wünsche, Anträge, Sonstiges Jedes Mitglied ist berechtigt, Anträge zur Tagesordnung zu stellen. Diese müssen spätestens 5 Tage vor der Jahreshauptversammlung, schriftlich und begründet bei der Vorstandschaft eingegangen sein. Später eingegangene Anträge unterliegen der Zustimmung der Jahreshauptversammlung. Satzungsgemäß haben sich neuaufgenommene Mitglieder in der Jahreshauptversammlung vorzustellen. Die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung sollte für jedes Mitglied Ehrensache sein. Die Vorstandschaft Schützenstammtisch Der Freihand Schützenverein lädt alle Mitglieder und Schießsportinteressierte am Freitag, den 13. Januar 2017, ab 19:00 Uhr zum Schützenstammtisch in das Nebenzimmer seines Vereinsheims ein. Neben dem gemütlichen Beisammensein wartet auf alle Besucher der Austausch mit anderen Mitgliedern, sowie Informationen über die unterschiedlichen vom Verein angebotenen Disziplinen des Schießsports. Selbstverständlich besteht hier auch die Möglichkeit unter fachlicher Anleitung einmal selbst Gewehr und Pistole auszuprobieren. Wir freuen uns auf gesellige Stunden mit Ihnen! Mit freundlichem Schützengruß das Schützenmeisteramt Feuerzangenbowle Der Schützenverein Pettstadt möchte seine Mitglieder zu einem gemütlichen Abend im Kreise der Schützenfamilie einladen. Am Freitag, den 30.12.16, wird im Schützenhaus ab 19:00 Uhr eine Feuerzangenbowle zubereitet. Alle Mitglieder und Gäste sind herzlich willkommen. Auch in diesem Jahr findet neben der Feuerzangenbowle wieder ein Christbaumkugelschießen mit verschiedenen Preisen statt. Die Einlage hierfür beträgt 2,00€ für einen Schuss. Jeder weitere Schuss kostet 0,50€. Alle Interessierten sind gebeten, sich auf der Anmeldeliste im Schützenhaus einzutragen, damit besser geplant werden kann. Der Schützenverein freut sich auf euer kommen. Königsball und Königsschießen Der Ball mit Königproklamation findet am Samstag, den 07.01.2017, im Saal des Schützenhauses statt. Einlass zur Veranstaltung ist ab 19:00 Uhr. Das offizielle Programm startet um 20:00 Uhr. Für die musikalische Umrahmung des Abends wird der Alleinunterhalter Michael Pechmann sorgen. Wie gewohnt wartet auch diesmal wieder unsere Schützenbar auf Sie. Die Abgabe des Königsschusses für alle Mitglieder sowie das offene Schießen auf die diversen Preis- und Pokalwertungen und dem Bürgerkönig sind an folgenden Tagen in der Zeit von 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr möglich: Mittwoch, den 21.12.2016 Dienstag, den 27.12.2016 Mittwoch, den 28.12.2016 Alle Schießbegeisterten sind dazu herzlich eingeladen! Um die Attraktivität des Preisschießens zu erhöhen, wird der Preisbasar in diesem Jahr bereits zum ersten Schießtag, 13.12., aufgebaut sein. Pettstadt - 14 - Auch in diesem Jahr werden neben den Königswürden für Vereinsmitglieder auch ein Bürgerkönig und die beste Mannschaft in einem offenen Bürgerschießen ausgeschossen. Zur Teilnahme am Bürgerschießen sind die Mitglieder aller Ortsvereine, aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Des Weiteren ist hierbei auch die Schussabgabe auf die Preis- und Pokalwertung des Vereins möglich Der Verein/die Gruppierung mit den meisten Teilnehmern erhält einen Überraschungspreis. Zu guter Letzt wird auch die Mannschaft belohnt, die mit den meisten Mitgliedern den Königsball besucht. Der Preis hierfür sind Gutscheine für die beliebte Schützenbar. Nr. 1/17 Beginn der Veranstaltung ist um 18:00 Uhr. Für das leibliche Wohl wird in bekannter Weise gesorgt. Achtung: Leider ist es uns dieses Mal nicht möglich, eure Weihnachtsbäume direkt bei Euch einzusammeln. Ab 06. Januar wird im Bereich des Feuerwehrhauses eine extra Fläche als Sammelplatz zur Verfügung gestellt an der jeder seinen Baum abstellen kann. Wir hoffen auf rege Beteiligung. Für Rückfragen steht die Vorstandschaft gerne zur Verfügung. Wir wünschen unseren Mitgliedern ein besinnliches Weihnachtsfest 2016 und einen „guten“ Rutsch ins neue Jahr. Der Freihand Schützenverein freut sich schon jetzt auf Ihr Kommen und die zahlreiche Teilnahme am diesjährigen Königsschießen! Mit freundlichem Schützengruß Mario Werner Schriftführer Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger „Weihnachten – die schönste Zeit, wo im Schimmer vieler Kerzen wir vergessen sollen Stress und Streit dann zieht Friede ein in unsre Herzen!“ Der Freihand Schützenverein Pettstadt 1910 e.V. wünscht Ihnen allen ein gesegnetes und fröhliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Lieben und zum Jahreswechsel von Herzen Gesundheit, Glück und viel Erfolg im neuen Jahr 2017. Alexander Hummel, 1. Vorsitzender Mario Werner, Schriftführer Freiwillige Feuerwehr Pettstadt Adventlicher Nachmittag Alljährlich lädt die kath. Arbeitnehmerbewegung am 1. Adventsonntag zu einem besinnlichen Nachmittag ein. Viele sind dieser Einladung gefolgt. Wir konnten unseren 1.Bürgermeister, Herrn Jochen Hack, Herrn Diakon, Georg Bauer, und unseren Präsens, Pfr. Wolfgang Schmidt, willkommen heißen. Unser Vorstand, Franz Kohlmann, sprach einige besinnliche Worte. Unsere 1. Vorsitzende, Friedegunde Wicht, machte sich über das Leben des Hl. Josefs Gedanken. Mit sinnlichen Beiträgen und Liedern wurde die Feierstunde zu einem schönen Erlebnis. Pfr. Wolfgang Schmidt ging mit seinen Worten auf die Gedanken ein. Die Feier wurde wieder von unserer Organistin, Kerstin Jacobsen, umrahmt. Erstmalig wurde sie von Franziska Först auf ihrer Querflöte begleitet. Die Mitglieder, Senioren und Gäste wurden mit Kaffee, Glühwein und weihnachtlichem Gebäck verwöhnt. Viele fleißige Hände sorgten für die Bewirtung. Danke an die Pfarrgemeinde für die Benutzung des Pfarrheimes. Die KAB wünscht allen eine gesegnete Weihnachtszeit und viel Glück und Gesundheit im kommenden Jahr. gez. Friedegunde Wicht – 1.Vorsitzende Termine Gesamtfeuerwehr Thema: Monatliche Übung - aktive Mannschaft am Montag, 09.01.2017 von 19.00 - 21.45 Uhr Referent: Hertel/Naszkowski Den aktuellen Ausbildungsplan findet Ihr auch auf unserer Website www.fw-pettstadt.de. R. Werner, 1.Kommandant Tino Hertel, 2. Kommandant Frauenfeuerwehr Kalender „Pettstadt 2017“ Dieses Mal können Sie Fotos aus den 50er und frühen 60er Jahren aus Pettstadt bestaunen und manche Modeerscheinung der damaligen Zeit bewundern. Sicher erkennen Sie den einen oder anderen Mitbürger. Sie können den Kalender für 8 Euro bei der Sparkasse oder bei der Gärtnerei Reichert kaufen. Thema: Monatliche Übung am Freitag, 20.01.2017 von 19:00 - 21:00 Uhr Referent: Hertel Vorankündigung Jahreshauptversammlung: 19. Februar 2017 ab 17 Uhr im Sportlerheim Infos zu unseren Veranstaltungen finden Sie auch auf unserer Homepage www.diekultschmiede.de Freiwillige Feuerwehr Pettstadt 1870 e.V. Weihnachtsbaumverbrennen 2017 Auch im kommenden Jahr lädt der Freiwillige Feuerwehr Pettstadt 1870 e.V. seine Mitglieder, Freunde und Gönner zum Weihnachtsbaumverbrennen am Samstag, den 21. Januar 2017, auf die Alm am Distelberg recht herzlich ein. Wir wünschen unseren Mitgliedern und allen Freunden und Gönnern der PETTSTADTer KULT.schmiede ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr! Norbert Eger, 1. Vorsitzender, im Namen der gesamten Vorstandschaft Pettstadt - 15 - Nr. 1/17 Der MGV-Pettstadt bedankt sich bei allen fleißigen Helfern und Musikern auf dem Weihnachtsmarkt und dem Adventskonzert! Mitgliederversammlung Die Vorstandschaft lädt ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Sonntag, 29.01.2017 um 19:00 Uhr ins Bräustübla der Gastwirtschaft Göller. Tagesordnung: 1. Begüßung 2. Totengedenken 3. Genehmigung der Tagesordnung 4. Verlesen des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung und Genehmigung 5. Bericht des 1. Vorsitzenden 6. Bericht der Abteilungen 7. Bericht der Kassiere 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Ehrungen 11. Festsetzung des Mitgliedsbeitrags ab 2017 12. Einsatz der Vereinsfahne 13. Bildung einer Kondolenzgruppe 13. Anträge 14. Wünsche und Anregungen Anträge, die in der ordentlichen Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, sind spätestens am 25.01.2017 schriftlich an den 1. Vorsitzenden, Jürgen Wenzel, einzureichen Chöre Frauenchor Haben Sie Spaß am gemeinsamen Singen in netter Runde? Dann kommen Sie doch einfach mal unverbindlich zu unserer Chorprobe! Derzeit immer am Freitag 20 Uhr im Pfarrheim. Kontakt und weitere Informationen gerne über Uschi Stolze unter der Telefonnummer 09502/1749. Oder Rebecca und Ute Bauer. Männerchor Der Männerchor unter der Leitung von Uwe Bartl probt jeden Mittwoch von 19 Uhr bis 20:30 Uhr im Feuerwehrhaus. Ansprechpartner: Peter Beierwaltes 09502/1894 Der Kinderchor trifft sich jeden Donnerstag um 17:00 Uhr im Pfarrheim bei Frau Bauer. Jugendchor Unser Jugendchor für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 27 Jahren sucht Euch. Neben dem Spaß am Chorgesang bieten wir eine solide Stimmbildung und musikalische Weiterbildung. Chorproben finden in der Regel im Abstand von 2 Wochen am Dienstag um 18:00 Uhr statt. Die genauen Termine können Sie unter [email protected] erfragen. Leitung Elisabeth Pagan Inzwischen fanden bereits die ersten Auftritte statt. Am 04.12. sang der Chor im Klinikum am Michelsberg und im Klinikum Bamberg jeweils zum Gottesdienst. Orchester Vororchester und Projekt-Ensemble Leitung: Karin Wagner und Melissa Habermann - Montag 09.01. Probe um 17:45 - 18:45 Uhr - Montag 16.01. Probe um 17:45 - 18:45 Uhr - Montag 23.01. Probe um 17:45 - 18:45 Uhr - Montag 30.01. Probe um 17:45 - 18:45 Uhr 11.02.2017 Mitwirken beim Frühjahrskonzert Bitte gebt uns Bescheid, falls ihr nicht teilnehmen könnt! [email protected] 0152-22580261 [email protected] 0157-54308218 Blasorchester Leitung: Michael Saffer Wir gratulieren unserer Spielerin Amélie Drescher zu ihrem ausgezeichneten Erfolg beim Solo-/Duowettbewerb 2017 Bezirksentscheid Oberfranken und drücken die Daumen für die nächste Runde! Donnerstag, 05.01.2017 Montag, 16.01.2017 Samstag, 21.01.2017 Sonntag, 22.01.2017 Sonntag, 29.01.2017 Samstag, 04.02.2017 Samstag, 11.02.2017 19:00 bis 21:30 Probe 19:15 bis 21:30 Probe ca. 17.30 Uhr Jahresfeier 16:30 bis 19:00 Probe 17:00 bis 19:30 Probe 09:30 bis max. 17:30 Probentag Aufbau Konzert ab 8 Uhr 11:30 Generalprobe Frühjahrskonzert Samstag, 11.02.2017 Einspielen 18:30 im Klassenzimmer 19:00 Konzert Pettstadt Bitte immer die Mails abrufen um sich über kurzfristige Änderungen und genaue Zeitangaben zu informieren. Instrumentalausbildung: Wer sich für ein Instrument interessiert, eines ausprobieren und sich informieren möchte, kann sich jederzeit an Daniela Kroack (923148) wenden. Besonders gesucht werden Spieler für Oboe und Fagott. Pettstadt - 16 - Nr. 1/17 Einladung zur 11. Jahreshauptversammlung Hiermit ergeht herzliche Einladung an die Mitglieder des Obstund Gartenbauvereins Pettstadt. Die Versammlung findet statt am Sonntag, 29. Januar 2017, um 14:00 Uhr im Sportlerheim des SV 1928 Pettstadt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totengedenken 3. Genehmigung der Tagesordnung 4. Bericht des Vorstandes 5. Bericht des Schriftführers (auf Wunsch) 6. Bericht des Kassiers 7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft 8. Vorschau für das Jahr 2017 9. Wünsche und Anträge. Wünsche und Anträge sind bitte bis spätestens 20. Januar 2017 zwecks Vorbereitung bei mir einzureichen. Walter Schönhofer, Erster Vorsitzender Gut 60 Seniorinnen und Senioren folgten am 4. Dezember der Einladung des Pfarrgemeinderats zur diesjährigen Adventsfeier im Schützenheim. Das abwechslungsreiche Rahmenprogramm bot auch genügend Zeit zum Plaudern. Gleich zu Beginn kamen die Kleinen ganz groß raus, denn Brigitte Kunwald hatte wieder mit 16 Kindern der Nachmittagsbetreuung der Kita ein Weihnachtsstück einstudiert - mit Engeln, dem Christkind und dem Weihnachtsmann. Seniorenadventsfeier der Pfarrei Die eindeutige Botschaft der Geschichte, bei der es um das Thema Ausgrenzung ging, war: Niemand kann alles, jeder kann etwas! Die himmlische Darbietung wurde mit viel Beifall belohnt. Auch an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an Brigitte, ihre Tochter Felicia (an der Harfe) und an die Kinder! In seiner Ansprache betonte Bürgermeister Jochen Hack, dass Mitmenschlichkeit und gegenseitige Unterstützung wichtiger als jedes noch so schöne Geschenk sind. In diesem Zusammenhang dankte er den Seniorinnen und Senioren für alles bisher Geleistete. Gleichzeitig erläuterte er, dass die Gemeinde (unter Federführung von Silvia Kauffer) daran arbeitet, einen Helferkreis fest zu installieren, bei dem sich auch Senioren aktiv mit ihren Fähigkeiten einbringen können. Pettstadt - 17 - Pfr. Wolfgang Schmidt trug anlässlich des Festes der Hl. Barbara besinnliche Texte und Gedichte zum Brauch des Barbarazweigs vor und deutete das Blühen für den Menschen als das Glück der Zufriedenheit und Dankbarkeit. Nr. 1/17 Nach den Feiertagen freuen wir uns auf unsere gemeinsamen Treffen. Es sind wieder alle recht herzlich eingeladen. Wir würden uns auf viele neue Teilnehmer freuen. Schaut doch mal rein. Euer Senioren Team Einladung zur Jahreshauptversammlung Gemäß § 8 der Vereinsatzung lade ich alle Vereinsmitglieder zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, den 08. Januar 2017, um 10.00 Uhr in unsere Vereinsgaststätte Göller recht herzlich ein. Der Gottesdienst um 9 Uhr ist für unsere verstorbenen Mitglieder. Anhand der Geschichte „Herr Wohllieb wartet auf ein Zeichen“ warf Fr. Pfarrerin Steinbauer schließlich die Frage auf: Was mache ich mit dem Rest meines Lebens? Den Schlusspunkt unseres besinnlichen Nachmittags bildete eine Fotopräsentation von Klaus Henneberg, der das Kirchenjahr mit wichtigen Ereignissen optisch Revue passieren ließ und auch Bilder von seiner Reise zu Bischof Severine zeigte. So bleibt uns an dieser Stelle nur noch recht herzlichen Dank zu sagen, vor allem dem „Freihand Schützenverein Pettstadt“ für die Bereitstellung des Saales und die großzügige Übernahme der Heizkosten; ebenso der Gemeinde Pettstadt für die finanzielle Bezuschussung, aber auch allen Akteuren auf der Bühne und im Verborgenen, die zum Gelingen der diesjährigen Seniorenadventsfeier beigetragen haben, und last but not least Hr. Kiridis von der Taverne Artemis für eine Spende von 150 Euro. Tagesordnung: 01. Eröffnung und Verlesen der Tagesordnung 02. Begrüßung und Totenehrung 03. Bericht der Vereinsführung 04. Bericht der Schriftführerin 05. Bericht des Kassier 06. Bericht der Kassenprüfung und Entlastung der Vorstandschaft 07. Wünsche und Anträge 08. Schlusswort Anträge sind bis spätesten 05.01.2017 beim 1 Vorstand schriftlich einzureichen. Manfred Dippacher 1. Vorstand Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Seniorennachmittag Wir hoffen, Sie hatten eine besinnliche und fröhliche Weihnachtszeit? Wir wünschen Ihnen fürs neue Jahr Zuversicht, das ist doch klar. Keine Nachbarn, die Sie plagen, Glück und Mut an allen Tagen. Harmonie nicht zu vergessen, keine Sorgen, die Dich stressen. Frieden, Weitsicht und auch Geld, dass Dein Glaube recht behält. Stärke auch in schlechten Zeiten, Freunde, die Dich stets begleiten. Liebe ist das A und 0 die Gesundheit sowieso. Tausend Gründe, um zu lachen, Einsicht, um auch aufzuwachen. Wärme und Geborgenheit, Diskussionen ohne Streit. Schaffenslust und Übersicht, dass Dein Wille niemals bricht. Lebenslust statt Frustration -so, ich glaub, das war es schon. Zum Seniorennachmittag am Montag, 9. Januar 2017 um 14.30 Uhr sind wieder alle Senioren herzlich ins Pfarrheim eingeladen. Im Jahr 2017 wollen wir weiterhin unsere Seniorennachmittage genießen. Thomas Flügel Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Pettstadt Wir wünschen Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes und glückliches Jahr 2017. Ihr Pfarrgemeinderat Pettstadt - 18 - Nr. 1/17 TanzTreff Tanzen - wie es uns gefällt, und jeder wie er kann - bei freiem Eintritt (auch für Nichtmitglieder) - immer mittwochs, 19.30 Uhr. Die Vorstandschaft wünscht allen Mitgliedern und deren Angehörigen eine gesegnete Weihnachtszeit und ein friedvolles, erfolgreiches 2017. Freitag, 13. Januar 2017 Stammtischtag im Stammlokal Beginn: ca. 18.00 Uhr Wir hoffen wieder auf zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder und Freunde. Samstag, 28. Januar 2017 Jahreshauptversammlung 2017 Hiermit ergeht herzliche Einladung an die Mitglieder des Stammtisch Schrauderos e.V. Die Versammlung findet statt am: Samstag, den 28. Januar 2017, pünktlich um 19.00 Uhr im Stammlokal. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Beschlussfassung über die Tagesordnung 4. Bericht der Vorstandschaft - Bericht des Vorstandes - Bericht des Schriftführers - Bericht des Kassiers 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft 6. Ehrungen 7. Jahresprogramm 2017 8. Behandlung der eingegangenen Wünsche und Anträge Anträge müssen zehn Tage vor der Generalversammlung schriftlich beim 1. Vorstand eingereicht werden. Voranzeige: 03. Februar 2017: Stammtischtag Der Sportverein Pettstadt bedankt sich bei den vielen freiwilligen Helfern, die in den Weihnachtsbuden des SVP Dienste verrirchtet haben bzw. ihren Beitrag zum Gelingen des Weihnachtsmarktes beigetragen haben. Ferner möchten wir allen Mitgliedern, Helfern, Sponsoren und Gönnern, allen Übungsleitern und Spielleitern für ein wieder mal gelungenes und erfolgreiches Sportjahr 2016 Danke sagen. Wir wünschen allen Mitgliedern und deren Angehörigen und allen Freunden unseres Vereines eine besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr. Sportverein Pettstadt Die Vorstandschaft Sportlerstammtisch Liebe Vereinsmitglieder, unser Sportlerstammtisch für alle „Junggebliebenen“ findet regelmäßig an jedem dritten Dienstag im Monat um 18.30 Uhr im Sportlerheim statt. Das nächste Treffen ist somit am 17. Januar 2017. Roland Hack, stv. Vorsitzender Termine im Januar: 11./18. und am 25. Januar 2017 Kurzfristige Änderungen während des laufenden Monats finden Sie auf der Website der Gemeinde unter ‚Veranstaltungen‘. Im Namen aller TanzTreff‘ler bedanke ich mich bei der Vorstandschaft des Sportvereines für die Möglichkeit im Sportlerheim unserem Hobby nachgehen zu können, und bei Kerstin und Ralf für die super Bewirtung sowie für all ihre Vorbereitungen an unseren TT-Abenden. Allen ein friedvolles Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück und Zufriedenheit für 2017 wünscht Heidi Schmitt Pettstadt - 19 - Nr. 1/17 Wer hat Baby- und Kleinkindspielsachen übrig und würde sie der Krabbelgruppe spenden? Fragen und Vorschläge bitte an Sibylle Balzer (Tel. 09502/2520138) Liebe Mitglieder der Tennisabteilung, liebe Eltern der Tenniskinder, Die Saison 2017 ist bereits in Planung. Es wurden folgende Mannschaften beim BTV gemeldet:: Bambini 12 (gemischte Mannschaft), Mädchen 14, Juniorinnen 18, Damen, Herren und Herren 30 (2 Mannschaften). Wer noch Lust hat, in einer der oben genannten Mannschaft mitzuspielen, meldet sich bitte bis 31.01.2017 beim Sportwart Michael Barthelmes (Tel. 09543/4439369) oder Abteilungsleiter Norbert Seemüller (Tel. 09502/8702). Allen Mitgliedern und Ihren Familien eine schöne Adventszeit, ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2017. Mit sportlichen Grüßen Abteilungsleitung – Tennis i.A. Norbert Seemüller Termine: keine Theatersaison 2017 „Risiken und Nebenwirkungen“ Hallo, liebe Theaterfreunde, wir wollen Sie auch im kommenden Jahr wieder mit einem Theaterstück unterhalten. Zur Aufführung gelangt das Bühnenstück„Risiken und Nebenwirkungen“. Dieser Drei-Akter wird Ihnen sicherlich viel Freude und einige schöne Stunden bereiten. Unsere Aufführungen finden in der Zeit vom 03. März bis 09. April 2017 statt. Über die genauen Termine werden wir Sie im nächsten Mitteilungsblatt näher informieren, damit Sie rechtzeitig Ihre Karten besorgen können. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest. Ihre Theatergruppe des SV Pettstadt Wiederaufbau der „Mäusegruppe“ Welche Mütter und ihre Babys (von 5 – 15 Monaten) möchten bei einer Krabbelgruppe mitmachen? Mitzubringen wären: Isomatte oder Decke, Spielsachen sowie gute Ideen für Spiel und Spaß. Wir treffen uns ab 4. Januar jeden Mittwochnachmittag zwischen 15.30 und 17.00h im 1. Stock der Schulturnhalle in Pettstadt (VHS Raum 1). Die Aktion Bweni bringt Segen Seit 2013 sammeln die katholischen Gemeinden im Pfarreienverbund Frensdorf, somit auch Mariä Geburt Pettstadt, für eine Mädchenschule in der Diözese Ngara-Rulenge/Tansania. Bischof Severine, der seit über 20 Jahren in den Sommerferien bei uns zu Gast ist, hat in Biharamulo im Nordosten des afrikanischen Staates eine Sekundarschule ausschließlich für Mädchen aufgebaut und um Unterstützung gebeten. Daraufhin wurde unter Leitung von Werner Baier, Pettstadt, eine Hilfsaktion gestartet, die viel Beachtung und Unterstützung fand. Das ursprüngliche Ziel, ein weiteres Wohngebäude - in der Landessprache „Bweni“ - für das Internat zu bauen, musste inzwischen aufgegeben werden. Weil vier Jahre nach dem Start der Aktion „erst“ 46000 Euro gespendet worden waren, wurde die Zweckbestimmung mit Beschluss der Pfarrgremien und im Einvernehmen mit Bischof Severine geändert. Es hätte ja noch viele Jahre gedauert, bis die erforderlichen 85000 Euro zur Verfügung gestanden hätten - wenn überhaupt je so viel zusammengekommen wäre. Und die ganze Zeit über wäre das Geld als totes Kapital auf einem hiesigen Bankkonto praktisch unverzinst gelegen. Nun hat man sich darauf verständigt, das relativ große Terrain der Schule St. Clare mit einem Zaun gegen Diebe, die das für die Küche gekaufte Brennholz stehlen, gegen wilde Ziegen, die die Gemüsebeete der Schulküche abweiden und gegen vorwitzige Burschen, die sich allzu keck für die pubertierenden Schülerinnen interessieren, zu sichern. Pettstadt - 20 - Nr. 1/17 Auf ein Neues, kleine blaue Lok! Weihnachtsmärchen von Herrn Werner Baier anlässlich des Adventsfensters der PETTSTADTer KULT.schmiede am 03.12.2016 Ach, das hätte ich ja nun wirklich nicht gedacht, dass ich mal - in gleißendes Scheinwerferlicht getaucht - im Mittelpunkt einer illustren Menschenansammlung stehen würde. Ich, die kleine blaue Lok, die ihre besten Zeiten auf dem Frankfurter Bahnhof damit verbrachte, frisch gereinigte Personenzüge zu den Bahnsteigen zu schieben, damit sie Reisende aus aller Welt in halb Europa ans Ziel bringen konnten. Wie stolz war ich, als ich anfangs noch den kolossalen Dampflokomotiven die lästige Kleinarbeit abnehmen durfte. Oder als ich den E-Lokomotiven, die ja in der Nachkriegszeit noch nicht jedes Nebengleis befahren konnten, behilflich war, die richtigen Waggons angehängt zu bekommen. Ja, da bin ich mit meinen munteren 128 Pferdestärken, die mein schnurrender Dieselmotor leistet, wie ein eilfertiger Diener mit Tempo 30 hin und her gewetzt und viele Leute winkten mir zu. Kinder waren ganz begeistert: „Schaut hin,“ riefen sie aufgeregt Oma und Opa zu, „da fährt die Emma aus dem Lummerland, und am Steuer stehen Lukas und Jim Knopf!“ Hat ja auch fast gestimmt, denn der Herr Oberrangiermeister auf dem Trittbrett war vor lauter Ruß aus den Dampfloks schon mal ziemlich dunkelhäutig. Und für andere Kinder war ich die kleine blaue Lok Thomas, die en miniature durch die Spielzeug- und Fantasiewelt, durch Bücher und Filme tuckert. Ich aber hatte - 16 Tonnen schwer - wichtige Aufgaben in der Welt der echten Eisenbahnen zu erfüllen und war happy. Manchmal auch k. o. Eines Tages aber kam für mich ein richtiger Tiefschlag: Ich wurde verkauft an den Bamberger Hafen und hatte da alle Räder voll zu tun, um den auf Eisenbahn-Presswaggons angelieferten Müll aus Erlangen und wer weiß woher zur Müllverbrennungsanlage zu rücken. Nur ein kleiner Trost blieb mir dabei: Ich leistete - völlig unbeachtet vom Fränkischen Tag und seinen Reportern- einen wichtigen Beitrag zur umweltgerechten Müllentsorgung - aus Abfall wird Strom und Heizenergie. Und ich, die kleine blaue Lok, war dabei der große Schieber. Doch es kam noch schlimmer. Ein schnöder Unimog rollte daher und verdrängte mich. Ich galt nur noch als altes Eisen. Und dabei hatte ich gar nicht so viel Rost angesetzt, noch immer strahlte ich in Königsblau. Doch langsam, langsam deckte mich eine Staubschicht zu und ich hatte schon mit meinem Dasein abgeschlossen. Ganz überraschend tauchte eines Tages Herr Bastian Königsmann auf und strahlte übers ganze Gesicht. Ein junger Prinz - so ahnte ich gleich und schloss ihn in mein dieselpochendes Herz - erlöste mich für ein paar tausend Euro aus meinem kümmerlichen Dasein in der Schmuddelecke der Traumstadt der Deutschen, wie Bamberg gerne genannt werden will. Pardon: Mir hat sie gestunken. Doch bald ließ mich der Herr Königsmann auf einem Tieflader abholen. Ich war gespannt, was nun passieren sollte. Und was soll ich Euch sagen? Im Juli, bei schönstem Sommerwetter, wurde ich gewissermaßen auf einen Präsentierteller gestellt (böse Zungen würden vielleicht sagen: Die Schrottlaube landete auf dem Abstellgleis). Aber siehe da: Kaum stand ich still und stumm und ratlos auf dem ehemaligen Rangiergleis in Pettstadt, hörte ich schon ein frohes Kreischen. Ich blickte um mich und sah, dass ich direkt am Zaun des Kindergartens St. Anna geparkt worden war. Sogleich kamen auch schon die Kleinen gerannt: „Schaut mal, wer da gekommen ist!“ „ Emma!“ riefen die einen und die anderen protestierten: „Das ist doch Thomas, die kleine blaue Lok!“ Mir war’s egal, wie sie mich nannten, Hauptsache, es störte sich niemand an mir. Da hat es mir auch nichts ausgemacht, dass bald wieder Dornen und Disteln rund um mich herum wuchsen. Die Sonne brannte mir auf die dicke Eisenschwarte, dass man darauf Eier hätte braten können, der Regen wusch mich ab, blitzblank. Bald spazierten liebe Opas mit ihren allerliebsten Enkeln vorbei und turnten auf mir herum. Fotos wurden gemacht und per WhattsApp in alle Welt versandt. Wie beglückend: Ich - der Fotostar. Zumindest gab ich die Traumkulisse von klein Manuel und Opa Werner und vielen vielen anderen. Ja und dann kam ein eiskalter Adventsabend. Ein rundlicher Herr Norbert Eger mit Stoppelbart- er nennt sich Pettstadter Kultschmied - stellte Scheinwerfer auf. Auf Tischen wurde duftender Glühwein erwärmt, Frauen kamen mit Keksen - hier sagt man Plätzchen - und Lebkuchen herbei. Was wird das? Eine Party? Immer mehr Volks trat hinzu und staunte über die kleine blaue Lok im vorweihnachtlichen Lichterglanz. Tatsächlich: Man hat mir einen geschmückten Weihnachtsbaum zur Seite gestellt. Und dann hörte ich etwas Wunderbares - meine vorgezogene Bescherung sozusagen. Mein Märchenprinz, Herr Königsmann, sagte einem rasenden Reporter vom Fränkischen Tag, Herrn Werner Baier, dass meine Tage mitnichten gezählt seien. Vielmehr sollen im nächsten Jahr junge Menschen, die noch nicht so recht Anschluss an die Arbeitswelt gefunden haben, an mir herum schrubben, schrauben, entrosten, streichen, ölen und fetten. Kurz: Sie sollen mich auf Hochglanz bringen. Und das sei eine Arbeitsmarktmaßnahme des Nürnberger „persoValue e. V.“ im Auftrag des Jobcenters. Was für ein Glück: Ich, die 60 Jahre alte, kleine blaue Lok der Baureihe KÖF II (mehr dazu bei Wiki), bin auserwählt, jungen Menschen Erfolgserlebnisse zu verschaffen. Sie dazu anleiten, etwas Sinnvolles zu tun, ihren vielleicht doch vorhandenen EisenbahnerSpieltrieb in positive Energie zu verwandeln. Ich, der Anschieber vom Dienst! Na sowas! Ich hätte platzen können vor Stolz und Freude und stieß auch gleich einen kräftigen „Puuu-UUU-uupssss!“ in die gar nicht mehr so stille Nacht. Pettstadt Jubel, Trubel, Heiterkeit. Bei mir, aber auch bei den vielen Gästen reihum. Norbert Eger und seine zierliche Frau Elke spielten Gitarre und sangen lustige, besinnliche Lieder. In einer Lesung war die Rede vom kleinen Mädchen, das sich am Schaufenster eines Spielwarenladens in eine rote Lok verliebt hatte. Doch als es sah, dass diese auch von einem viel ärmeren Mädchen begehrt wurde, schrieb es auf seinen Wunschzettel: Es darf auch eine blaue Lokomotive sein. Ob das auch die Kinder von St. Anna vom Christkind bestellen, wenn es - wie besungen - als holder Knab im lockigen Haar die Heilige Nacht mit seinem Glanz erfüllt? Ich glaube schon, denn dann hatte ich ein einmaliges - 21 - Erlebnis: Mein Märchenprinz, Herr Königsmann, warf den Diesel an und lud die Gäste der Kultschmiede ein, auf meinem Führerstand ein paar Meter hin- und herzufahren. Vom Prellbock bis zur Weiche und zurück. Die Kleinen konnten gar nicht genug davon bekommen und ich war am Ziel meiner Träume, im Eisenbahnhimmel: Mit lieben Menschen durch Pettstadt flitzen! Oder geht’s noch weiter? Immerhin war da ja auch ein Mann von der Interessengemeinschaft Oberfränkische Steigerwaldbahn. Und diese Eisenbahnfreunde - die kennen mich übrigens aus dem FF möchten sehr gerne einen Nostalgie-Bahnbetrieb auf der ehemaligen Nebenstrecke Strullendorf - Schlüsselfeld aufziehen. An Nr. 1/17 Wochenenden oder Feiertagen durch die Täler der Rauhen und der Reichen Ebrach auf dem Bummelzug dahin zuckeln und wie Gott in Franken schwelgen: Karpfen schmausen, Brotzeit machen, Bier ohne Reue tanken. Ach wie schön kann das für uns alle werden! Ich, die kleine blaue Lok vorm Pettstadter Kindergarten lasse mich gerne küssen und knuddeln. Denn ich bin nicht gestorben und möchte noch lange leben. Bis bald, kleine und große Kinder, träumt was Schönes - gerne von mir! Übrigens: Bei so vielen netten Pettstadtern dürft ihr mich ab sofort „blaue Petty“ nennen. I love you! Puuu-UUU-uupssss!“ Bäume pflanzen fürs Leben So wie die unvergessene Alexandra einst „Mein Freund, der Baum ...“ gesungen hat, so haben nun auch die 22 Buben und Mädchen des Pettstadter Waldkindergartens ganz persönliche Freunde im Wald: Auf dem Mainberg, in der Abteilung Eichenschlag, durften sie dieser Tage mithilfe ihrer Väter, Mütter oder Großeltern Bäume fürs Leben pflanzen. In knapp 70 Jahren, wenn die Kindergartenbesucher von heute Jungrentner geworden sein werden, haben die dann an die 30 Meter hohen Bäume ihre sogenannte Hiebreife erlangt. Was nach der alle paar Jahre anstehenden Durchforstung noch übrig ist, mag als Bauoder Leimholz oder zu dekorativem Furnier verarbeitet noch eine lange Zukunft haben. Bleibt die Hoffnung, dass auch dieser Wald in all den Jahrzehnten von Bränden oder Stürmen verschont wird. Was für Waldarbeiter und Waldbesitzer ein alltäglicher Vorgang ist, wurde für die Kleinen ein bewegendes Ereignis. In Gummistiefeln und matschtauglichem Outfit lauschten die Kinder, was der Vorstand der Pettstadter Rechtlergemeinschaft, Zweiter Bürgermeister Friedrich Linz, und der zuständige Revierleiter Stefan Müller zu sagen hatten. Linz dankte der Darmstädter Baumschule für die Spende von 75 Douglasien, Hainbuchen und Wildkirschen. Auch würdigte der Zweite Bürgermeister die Unterstützung des Waldkindergartens durch die Rechtlergemeinschaft. Die Kinder durften anschließend Jungpflanzen in Abständen von zwei Metern in teils schon vorberei- tete Pflanzlöcher setzen. Dann wurden noch Namensschilder der kleinen Pflanzer angehängt. Da besonders die Triebe der Wildkirsche von Rehen als Leckerbissen betrachtet und abgefressen werden, muss die kleine Lichtung noch eingezäunt werden. Auszug aus dem Pressetext des Fränkischen Tages von Werner Baier Pettstadt - 22 - Dafür wurden an die Diözesankasse von Ngara-Rulenge 25000 Euro überwiesen. Ein symbolischer Scheck in dieser Höhe wurde Bischof Severine schon bei seinem letzten Aufenthalt in Frensdorf im August dieses Jahres übergeben. Der Bischof hat am 7. Dezember die Nachricht übermittelt, dass das Geld inzwischen zur Verfügung stehe und bereits mit dem Bau des Zaunes begonnen worden sei. Ende Januar soll er stehen und seinen Zweck erfüllen. Severine bedankt sich sehr und wünscht uns allen einen besinnlichen Advent sowie eine gnadenreiche Weihnacht. Die Spendenaktion soll nun weitergeführt werden, bis noch einmal 25000 Euro überwiesen werden können, um die SanitärAnlage der Schule zu verbessern. Werner Baier, hat noch die kühne Idee, Partner und Spender für einen Hühner- sowie einen Ziegenstall zu gewinnen (vielleicht aus den Reihen der Hauptund Nebenerwerbslandwirte sowie weiterer Erzeuger von Speis und Trank in unserer Region). Die Schülerinnen machen auf Bildern zwar einen gut ernährten Eindruck, aber es war zu erfahren, dass ihre Eiweißversorgung zu wünschen übrig lässt. Immer wieder mal ein paar Hühner schlachten und das Fleisch unter den Reis mischen, Ziegen melken und die Jungböcke schlachten, um aus dem Fleisch Gulasch zu kochen, wäre auch ein Segen für die Schülerinnen. Wer helfen will, ist höflich gebeten, sich unter [email protected] oder Tel. 923232 zu melden. Allen Spendern, Unterstützern und Helfern bei den verschiedenen Benefiz-Aktionen sagen Bischof Severine, Pfarrer Wolfgang Schmidt und Werner Baier herzlich: Vergelt‘s Gott! Nr. 1/17 Öffnungszeiten Di und Fr 10 bis 12 Uhr Do 14 bis 17 Uhr Pfr. Wolfgang Schmidt 09502/921080 Handy 0170 / 167 2390 Pfr. Hermann Komnick 09502/923505 Pfr. P. Wolfram Schüßler 09502/202 (Pfarramt Schlüsselau) Pfv. P.Stephan Panzer 09502/1204 (Pfarramt Sambach – nur Anrufbeantworter) Diakon Georg Bauer, Pettstadt Tel: 09502/214 Handy: 0170 / 7180693 Email: [email protected] TERMINE – INFORMATIONEN – ANGEBOTE Frensdorfer Mesnerin und Pfarrheimverwaltung: Renate Schonert Tel. 09502 / 8351 oder Handy 0152 / 342 762 08 Haus St. Gertrud (Oase): Niederbronner Schwestern Tel. 09502 / 383 Bibelkreise: Do 12.01. Mo 16.01. 9.00 – 10.30 Uhr 19.30 – 21.00 Uhr Einladung zur Gruppenstunde in der Oase für Kinder ab der 4.Klasse: Freitag, 20.01. 15.30 – 17.00 25000 Euro aus dem Spendenaufkommen für Bweni wurden als erste Rate Bischof Severine für seine Mädchenschule in Biharamulo/Tansania zur Verfügung gestellt. Bei der Übergabe des symbolischen Schecks Pfarrer Wolfang Schmidt, der Frensdorfer Kirchenverwalter Herbert Dotterweich, Bischof Severine, sowie die Pettstadter Aktiven Ute Bauer und Werner Baier. Foto: Klaus Henneberg Und Danke auch für weitere Spenden unter dem Stichwort „Bweni“ auf Konto IBAN DE 54 7706 2014 0102 0143 94 bei Raiba Burgebrach-Stegaurach! Gottesdienstanzeiger für die Pfarreien Frensdorf, Herrnsdorf, Pettstadt und Reundorf und für die Kuratie Vorra Ausgabe 01/2017 PFARRBÜRO/PFARRER FRENSDORF Tel: 09502/921080 Fax: 09502/921082 “mailto:[email protected]”de Homepage der Pfarrei Frensdorf: www.pfarrei-frensdorf.de Pettstadt - 23 - Nr. 1/17 Informationsabend an den Berufsfachschulen Mariahilf Am Donnerstag, den 26.01.2017 um 18.30 Uhr stellen die Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege Mariahilf der Erzdiözese Bamberg, Heinrichsdamm 32a, 96047 Bamberg, allen interessierten Eltern und Schülern die zukunftssicheren Ausbildungsbereiche zur/zum - staatlich geprüften Assistenten/Assistentin für Ernährung und Versorgung - staatlich geprüften Kinderpfleger/-in (auch in Teilzeitform möglich) - staatlich geprüften Sozialbetreuer/-in und Pflegefachhelfer/-in vor. Angesprochen werden Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte, Erwerb des Mittleren Schulabschlusses sowie Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Schulleitung, Theorie- und Praxislehrkräfte stehen für Fragen zur Verfügung. Unsere Ausbildungen sind seit dem Schuljahr 2016/17 schulgeldfrei. Sie finden uns derzeit in unserem Interimsgebäude Heinrichsdamm 32a (Eingang Sodenstraße), 96047 Bamberg. Parkmöglichkeiten sind direkt gegenüber im Parkhaus P+R Heinrichsdamm vorhanden. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage: www.bfs-mariahilf.de Pettstadt - 24 - Nr. 1/17 DEB-Berufsfachschulen informieren über Ausbildungsgänge Wer sich für einen Beruf im Gesundheits- und Sozialbereich interessiert, dem bieten die Berufsfachschulen das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) in Bamberg am 2. Februar 2017 die Möglichkeit, sich über verschiedene Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. Die Veranstaltung findet von 18:00 bis 19:00 Uhr in der Dürrwächterstraße 29 statt. Ausbildungsinteressierte und ggf. deren Eltern erhalten Antworten auf ihre Fragen zu Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalten und beruflichen Einsatzmöglichkeiten bezüglich der Ausbildungen zum Ergotherapeuten (m/w), Masseur (m/w), Pharmazeutisch-technischen Assistenten (m/w) und Physiotherapeuten (m/w). Für individuelle Beratungsgespräche ist Gelegenheit. In der Gesundheits- und Sozialbranche herrscht seit Jahren hoher Personalbedarf. Mit einer Ausbildung in diesem Bereich haben Bewerber gute Jobchancen. Weitere Informationen unter: www.deb.de Ho Ho Ho – Hi Hi Hi Was ist passiert? Der Weihnachtsmann hat sein Gedächtnis verloren und weiß nicht mehr, wer er ist. Auch mit Bildkarten kann er sich nicht erinnern, ob er ein Feuerwehrmann oder ein Bäcker sein könnte. Eine Katastrophe, denn die Rentiere sind auch noch lila gefärbt, der Bart des Weihnachtsmannes ist ab und überhaupt liegen alle Geschenke noch im Himmel!!!! Wie aber doch noch alles gut wurde und was der Osterhase damit zu tun hatte, konnten alle, die am 7. Dezember Zeit hatten, in der Turnhalle der Grund- und Mittelschule FrensdorfPettstadt erleben. Dort zeigten die Schüler*innen aus der fünften Klasse unter der Regie von Frau Kramer ein wunderbares Theaterstück. Aber nicht nur mit Theater spielen unterhielten die Kinder die zahlreichen Gäste. Sie musizierten und sangen; sie tanzten und erzählten. Im Rahmen des diesjährigen Schulfestes zeigten alle einmal mehr, was Schule so besonders macht. Die Bläserklassen präsentierten ihre Weihnachtslieder in einem flotten Potpourri. Herr Gentil übernahm die Leitung und weil es so schön war, sangen die zuhörenden Kinder gleich mit. Aber auch als der frisch gegründete Chor seine Stücke sang, stimmten alle mit ein. Pfarrer Wolfgang Schmidt erklärte uns, welche Bewandtnis es mit dem Heiligen Michael auf sich hat. Alle hörten gebannt zu und vernahmen die wichtige Botschaft: Nehmt euch Zeit!!! An diesem Tag nahmen wir uns Zeit. Denn der anschließende Weihnachtsmarkt, eröffnet mit dem Prolog unseres Engels Lily, dauerte bis spät nach 20 Uhr. Hier konnte gegessen und getrunken werden. Viele schöne selbsthergestellte Geschenkideen für Weihnachten fanden reißenden Absatz. „Das machen wir nächstes Jahr aber wieder! Das war sooo schön!“, lautete die Zusammenfassung einer Schülerin. Mal sehen, ob auch im nächsten Jahr wieder so viele Helfer und Organisatoren zusammenkommen. Schön war es in jedem Fall, dass der Frensdorfer Veranstaltungsverein uns seine Buden zur Verfügung stellte, damit wir ein so vorweihnachtliches Gefühl für unsere Schüler und Gäste zaubern konnten. Für dieses Jahr sagen wir herzlichen Dank an alle, die mit uns gefeiert haben. Ungefähr 800 Gäste fanden den Weg zu uns. Unser besonderer Dank gilt all den fleißigen Helfern und Unterstützern. An dieser Stelle wünschen wir allen eine gesegnete Weihnacht Eure/Ihre Grund- und Mittelschule Frensdorf-Pettstadt Mit der VHS Bamberg-Land zu Calderon „Der Diener zweier Herren“ von Carlo Goldoni Die 1745 verfasste Komödie „Der Diener zweier Herren“ gilt als Höhepunkt der „Commedia dell’arte“ und gehört zu den beliebtesten und erfolgreichsten Stücken Goldonis. Unter dem freien Himmel der Calderón-Spiele entfaltet die turbulente Geschichte ihren ganzen venezianischen Charme. Die Vorstellung der Volkshochschule Bamberg-Land findet statt am Dienstag, 11. Juli 2017 Beginn ist 20:30 Uhr in der Alten Hofhaltung Bamberg Bei ausreichender Teilnehmerzahl setzt die VHS Bamberg-Land Busse ein, die in möglichst vielen Gemeinden und Ortschaften die Calderonbesucher abholen und nach der Vorstellung wieder zurückbringen. Nähere Auskünfte sowie die Ausschreibungsunterlagen/Anmeldungen gibt es unter Telefon 0951 / 85761, im Internet: www.vhs-bamberg-land.de oder persönlich in der Geschäftsstelle der VHS Bamberg-Land, Herr Kreckel, Kaimsgasse 31 (Zugang über Parkplatz Landratsamt Ludwigstraße 23), 96052 Bamberg. Anmeldungen werden in der Geschäftsstelle der VHS BambergLand ab 13. Februar 2017 entgegengenommen. Sie können sich auch gerne über die örtlichen Außenstellen und Theatergruppenbetreuer anmelden. In diesem Fall bitten wir Sie, Ihre Anmeldung möglichst frühzeitig dort abzugeben. Pettstadt - 25 - Nr. 1/17 Pettstadt - 26 - Nr. 1/17 Pettstadt - 27 - Waldbesitzervereinigung Bamberg lädt ein:Ich habe Wald geerbt –was nun? Ob durch Erbe oder berufliche Veränderung – häufig stehen Waldbesitzer vor der Herausforderung, wie sie grundsätzlich mit ihrem Waldbesitz umgehen und ihre Wälder auch in Zukunft sachgerecht bewirtschaften können. Welche neutralen und kompetenten Ansprechpartner stehen in der Region zur Verfügung und welche rechtlichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden? Für alle Fragen „rund um den Wald“ und den Umgang mit vorhandenem oder kommenden Waldbesitz stehen Ihnen die Waldbesitzervereinigung Bamberg und das zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Bamberg am 12.01.2017 im Gasthaus Stark in Zeegendorf und am 19.01.2017 im Gasthaus Lieb in Scheßlitz ab 19:00 Uhr zur Verfügung. Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung unter Tel.: 09542-772100 oder per Mail unter [email protected] Zeit zum Zuhören? Neuer Ausbildungskurs der TelefonSeelsorge 2017 Viele Menschen in unserer Gesellschaft sind verzweifelt oder in Not. Sie suchen Wege aus der Isolierung und Einsamkeit, Hilfe und Orientierung bei Problemen in der Familie, im Beruf, im täglichen Leben. Zuhören, ermutigen, begleiten, da sein – das ist oft sehr hilfreich für Menschen in Krisen. Im Ausbildungskurs der TelefonSeelsorge können Sie lernen, ein Gespräch sinnvoll zu strukturieren, sich sensibel und aufrichtig auszudrücken und verborgene Botschaften der Anrufenden zu erkennen. Der nächste Kurs startet im März 2017. Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit und dem Ausbildungskurs haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Büro auf. Wir informieren Sie gerne! Ökumenische TelefonSeelsorge Bamberg Postfach 2747, 96018 Bamberg Tel: 0951-28210 oder 0951-2086364 (Bürozeiten: Mo –Fr, 08.00–12.30 Uhr) Email: [email protected] Vorbereitungslehrgang desFZO für die staatlichen Fischerprüfung Das Fischereizentrum Oberfranken (FZO), größter Anbieter von Vorbereitungslehrgängen zur staatl. Fischerprüfung in Oberfranken, bietet im Februar 2017 die Möglichkeit, die Vorbereitung zur staatl. Fischerprüfung an nur drei Wochenenden zu absolvieren und damit den staatl. Fischereischein zu erlangen. Stattfinden wird der vom Fischereizentrum Oberfranken (FZO) als Wochenendkurs konzipierte Lehrgang ab Sa. 04.02.2017 im Vereinsheim der Sportfischer Zapfendorf 96199 Zapfendorf, Klangweg 10 Dabei wird es an drei aufeinander folgenden WE jeweils Sa./So. ganztägig Unterricht geben. Ende des Lehrgangs ist somit So. 19.02.2017. Der erfolgreich absolvierte Lehrgang berechtigt zur Teilnahme an jeder beliebigen Onlineprüfung in Bayern. Das FZO führt damit in Zusammenarbeit mit dem Fischereiverein Zapfendorf die jahrelange überaus erfolgreiche Ausbildungsarbeit des Vereins fort. Nr. 1/17 Damit stellt das FZO sicher, daß es auch weiterhin eine bedarfsgerechte Ausbildung angehender Petrijünger für Zapfendorf und den angrenzenden Regionen geben wird. Die Anmeldung zu diesem Vorbereitungslehrgang zur staatl. Fischerprüfung in der Region BA / LIF / CO / FO / ERH / HAS erfolgt über die Webseite des FZO unter www.fischereizentrum-oberfranken.de Impressum Mitteilungsblatt Gemeinde Pettstadt Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Pettstadt erscheint monatlich jeweils am letzten Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. – Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 – Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Pettstadt, Jochen Hack, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG. – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr wünscht allen Kunden, Freunden und Bekannten Kehl Bahnhofstraße 14 96129 Strullendorf Tel./Fax: 09543 4888 www.rad-haus-kehl.de Wir sind für Sie da: Di. - Fr.: 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Sa.: 09.00 - 13.00 Uhr Montags geschlossen Vorjahresmodelle jetzt besonders günstig! Pettstadt - 28 - Ich danke für Ihr Vertrauen und wünsche Ihnen frohe und besinnliche Nr. 1/17 KW 51 LW-flyerdruck.de Ihre Online-Druckerei mit den fairen Preisen. 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Foto: Smileus - Fotolia Ihnen und Ihren Familien wünschen wir besinnliche und friedvolle Weihnachten, verbunden mit den besten Wünschen für das neue Jahr. Nr. 1/17 KW 51 Pettstadt - 30 - Nr. 1/17 KW 51 ANZEIGE Bamberger Tag des Sports begeistert erneut viele Besucher Rund 2500 Besucher fanden am vergangenen Samstag den Weg in die BROSE ARENA und probierten sich an über 25 Vereinsständen aus. Dabei schnupperten viele Familien bei der Mitmachveranstaltung in die unterschiedlichsten Sportarten hinein. Der 7. Bamberger Tag des Sports, veranstaltet durch den Brose Bamberg e.V., iSo e.V. und den Kreisjugendring BambergLand, lockte Jung und Alt mit dem Motto „Finde Deinen Sport“ in die BROSE ARENA. Auf der Suche nach der perfekten Sportart boten 25 Vereine mit ihren Ständen eine breite Auswahl an Möglichkeiten und Varianten, wie etwa Tischkicker, Fußball, Base- oder Football. Aber auch Kistenklettern, Capoeira oder Basketball standen auf dem Programm. Für jedes Sportlerherz bot die Familien- und Vereinsmesse etwas und begeisterte. Besonderer Beliebtheit erfreute sich wieder einmal der Olympiadenpass, bei dem man erstmalig in verschiedenen Zonen der Arena Stempel sammeln konnte. Ebenfalls neu beim Pass war die Möglichkeit, als Familie zu sammeln und so an der Tombola teilzunehmen. Der Tag des Sports war ein Erlebnis für die ganze Familie und machte Lust auf Sport und Spaß an der Bewegung. Rund drei Stunden standen die Türen der BROSE ARENA für alle bewegungshungrigen Besucher offen und bot neben den Ständen auch reichlich gesunde Verpflegung und ein attraktives Rahmenprogramm, das seine Zuschauer in den Bann zog. Neben Tanzauftritten präsentierten die Vereine verschiedene Übungen und luden zum Mitmachen am Vereinsstand ein. Das aktive Mitmachangebot nutzten so viele Besucher wie nie zuvor und erlebten gemeinsam mit den Vereinen einen Sportschnuppertag der besonderen Art. Egal ob beim Schach, Turnen oder Radballfahren – im Foyer und Arena-Innenraum konnte munteres Treiben und Ausprobieren beobachtet werden. Sebastian Böhnlein, Jugendkoordinator von Brose Bamberg und einer der Organisatoren: „Wieder einmal hat der Bamberger Tag des Sports großen Spaß gemacht und viele Menschen begeistert. Die BROSE ARENA bot erneut genug Platz für alle Sportbegeisterten und wir hoffen, dass die zahlreichen Besucher eine neue Sportart getreu unseres Mottos für sich entdeckt haben. Das Thema Vereinsvernetzung ist uns ein Anliegen und wir bieten den vielen Vereinen in unserer Region auch gerne im nächsten Jahr wieder die Chance, sich zu präsentieren. Bedanken möchte ich mich bei allen Organisatoren, Vereinen und Sponsoren, ohne die dieser Tag nicht möglich gewesen wäre.“ Übrigens: Die glücklichen Gewinner der Tombola werden am 12. Dezember 2016 ausgelost. Die Organisatoren sagen Danke an: AOK, Radio Bamberg, WOBLA, VR Bank Bamberg eG, REWE, RhönSprudel, Mohren-Haus Garten, Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg, HaLT in Bayern, Stadtwerke Bamberg, Kirea. Mit freundlicher Unterstützung von: Pettstadt - 31 - Nr. 1/17 KW 51 Große Ausstellung re t n Wi tion Ak Fenster Tel.:09502 921140 Mob.:0171 9901806 Markisen Fliegengitter und ein gutes neues Jahr Bauelemente Ritzkowski 96175 Pettstadt Ohmstr. 13 wir wünschen frohe Weihnachten Qualität und Zuverlässigkeit sind unsere Stärke www.ritzkowski-bauelemente.de Baumpflege Lorenz Baumpflege - Seilklettertechnik Problembaumfällungen Häckseln - Holzeinschlag Wurzelstockentfernung Wir bedanken uns bei allen Kunden und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest sowie alles Gute fürs neue Jahr! Matthias Lorenz - Höhenstraße 18 - 96158 Reundorf 0177 - 57 57 54 0 [email protected] Ich bleibe Zuhause! 24h-Hilfen.de vermitteln professionelle und kompetente Pflegeund Haushaltshilfen, die sowohl die bedarfsgerechte Betreuung und Pflege der Senioren als auch die Erledigung sämtlicher im Haushalt anfallender Aufgaben übernehmen. „Auf diese Weise ermöglichen wir hilfsbedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihrem gewohnten Umfeld“, freut sich Rolf Apfeld, Inhaber der 24h-Hilfen.de Region Frankendreieck. 24h-Hilfen.de – Region Frankendreieck Rolf Apfeld – Marktplatz 4 – 96148 Baunach Tel. 09544 9837 792 – [email protected] Pettstadt - 32 - Nr. 1/17 KW 51 Hochklassige Cocktails einfach selber mixen (djd-p/rae). Eine besonders originelle Geschenkidee: Ein „Baukasten“ für Cocktailliebhaber, der die Premium-Bar nach Hause bringt. Die klassische Barkultur, in der mit höchst komplexen Geschmacksnoten gespielt wird, kann man auf diese Weise mit genussvollen Kreationen auch in den eigenen vier Wänden zelebrieren. In Zusammenarbeit mit regionalen Spirituosenherstellern und bekannten Barkeepern der besten Bars der Welt haben Erik Pfauth und Jens Hoffmann vom Berliner Drink-Syndikat ihre Passion zum Beruf gemacht. Sie bringen die hohe Schule der wiederentdeckten Bar-Kunst nach Hause. Die liebevoll zusammengestellte Box macht es möglich, auf kulinarische Entdeckungstouren zu gehen. Jeden Monat neu gibt es ein Set mit Zutaten und zwei oder drei Rezepten für jeweils sechs Drinks und Cocktails, wie man sie sonst nur in Szene-Bars erhält. Erhältlich unter www.drink-syndikat. de als Geschenk in der Einzelbox für je 39,90 Euro inklusive Versand. Wenn die Blase Kummer macht (djd-p/su). Wenn sich mitten bei der Arbeit plötzlich starker, nicht zu unterdrückender Harndrang meldet oder es sogar unfreiwillig tröpfelt, ist das mindestens unangenehm, wenn nicht sogar extrem peinlich. Für Menschen, die unter einer überaktiven Blase - auch Reizblase genannt - leiden, kann die Ausübung des Jobs schwierig werden. Doch mit ihrem Problem sind Betroffene nicht allein, auch wenn die Erkrankung mit einem starken Tabu belegt ist. Dem Berufsverband der Deutschen Urologen zufolge leiden etwa 16 Prozent der Erwachsenen unter einer überaktiven Blase, Frauen deutlich häufiger als Männer. Wer glaubt, betroffen zu sein, kann beispielsweise unter www.blase-ok.de einen Selbsttest machen. Generell nimmt die Häufigkeit mit dem Alter zu, doch eine Reizblase plagt oft auch jüngere Menschen, die noch mitten im Arbeitsleben stehen. Die überaktive Blase kann zum Beispiel mit Medikamenten wie den sogenannten Anticholinergika, dazu zählt etwa „Vesikur“, behandelt werden. Sie beruhigen die überreizte Blasenmuskulatur und können so das ständige, drängende „Müssen“ verringern. Auch kann die Vorwarnzeit zwischen dem Auftreten des Harndrangs und dem ungewollten Urinverlust günstig beeinflusst werden. Pettstadt - 33 - Nr. 1/17 KW 51 Ihre private Kleinanzeige Einfach, schnell & bequem! AZweb ONLINE BUCHEN... schon ab unter www.wittich.de/Objekt oder füllen Sie das folgende Feld aus. Achtung - kein Größenmuster! Gilt nur für private Kleinanzeigen, nicht für Geschäftsanzeigen/Familienanzeigen (z. B. Danksagungen, Grüße usw.) 5€ 2197 Wichtiger Hinweis! Bitte beachten Sie beim Ausfüllen dieses Bestellscheins unbedingt, dass hinter jedem Wort , jeder Zahl sowie jedem Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei bleibt! Bis hierher kostet die Anzeige 5,- Euro. Inh. Gudrun Gliß Hauptstraße 40 Telefon 09502 / 1501 96175 Pettstadt Telefax 09502 / 490215 E-Mail: [email protected] MAINBERG-APOTHEKE Hl. Abend, 24. Dezember 2016 bis einschließlich Freitag, 06. Januar 2017 wegen Betriebsurlaub geschlossen. Am Samstag, 07. Januar 2017 ganztags notdienstbereit! Bitte beachten: Vertretungsbereit während des Betriebsurlaubes ist die neue Apotheke, Bettina Thiel, Bamberger Str. 24, 96135 Stegaurach, Tel. 0951 / 2971795 Öffnungszeiten Neue Apotheke: Montag – Freitag 8.00 - 19.00 Uhr durchgehend geöffnet Samstage, Hl. Abend, Silvester von 08.00 - 13.00 Uhr Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten: siehe Nachtschalter, Tageszeitung FT und www.neue-apotheke-stegaurach.de Lieferservice für Patienten und Kunden ohne Fahrgelegenheit: Tel. 0951 / 2971795 Bis hierher kostet die Anzeige 10,- Euro. Achtung! Für die Zusendung der Zuschriften fällt eine einmalige Gebühr von 6,50 Euro an. Chiffre FALLS GEWÜNSCHT BITTE ANKREUZEN Belegexemplar Achtung! Die Zusendung eines Belegexemplars kostet 2,- Euro zusätzlich. FALLS GEWÜNSCHT BITTE ANKREUZEN Bitte geben Sie unten Ihre genaue Anschrift an. Wünschen Sie Bankeinzug, geben Sie Ihre Bankverbindung an oder legen Sie Ihrer Bestellung Bargeld bei. Bitte senden Sie alles an folgende Adresse: BANKEINZUG BARGELD LIEGT BEI LINUS WITTICH Medien KG Kleinanzeigen - Postfach 223, 91292 Forchheim Die Anzeige wird jeweils in der nächstmöglichen Ausgabe veröffentlicht. Mit eventuell geringfügigen Kürzungen des Textes bin ich einverstanden. Terminwünsche sind nicht möglich. SEPA-Lastschrift-Mandat Gläubiger-ID: DE1302600000116620 Ich/Wir ermächtige/n die LINUS WITTICH Medien KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigem Auftrag resultierenden Gesamtbetrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von LINUS WITTICH Medien KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstiut vereinbarten Bedingungen. Name / Vorname Straße / Hausnummer PLZ / Ort Kreditinstitut BLZ Kto.-Nr. oder alternativ: DE IBAN Rechnung auf Wunsch per E-Mail: (Bankeinzug erforderlich) Datum Unterschrift Pettstadt - 34 - Meinen werten Kunden, Geschäftspartnern sowie allen Freunden und Bekannten frohe Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr! Nr. 1/17 KW 51 Kaminöfen on Stage Zimmerei - holzbau Andreas Amon Mühlwiesenweg 20 • 96129 Strullendorf-Zeegendorf Telefon 09505 1390 • Telefax 09505 8897 Wir danken unseren Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen, wünschen frohe Weihnachten und alles Gute für 2017. Radsport-Baier www.radsport-baier.de Kirchplatz Mistendorf Inh. Michael Baier Kirchplatz 5 96129 Mistendorf 09505 804790 09505 804791 Urlaub vom 31.12.2016 bis 07.01.2017 Frohe Weihnachten, Gesundheit und Glück im neuen Jahr wünscht Ihnen Rechtsanwältin Monika Kalb Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Rechtsanwalt Ludger Graf von Plettenberg Fachanwalt für Familienrecht Bamberger Straße 2, 96114 Hirschaid, Tel. 09543/8401-0, Fax 09543/8401-10 E-Mail: [email protected] Pettstadt - 35 - Nr. 1/17 KW 51 Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftsfreunden ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes neues Jahr! Fußböden Fleischmann GmbH Meisterbetrieb Parkett- und Fußbodentechnik RAdspoRt Siemensstraße 14 · 96129 Strullendorf Tel. 0 95 43 / 34 77 · Fax 38 27 www.fussboden-fleischmann.de ZIMMERMANN Stockweg 10 • 96129 Strullendorf • Tel.: 09543/7041 IHR FACHMANN für Elektroräder · www.radsport-zimmermann.com Wir sind für Sie da: Di. - Fr. 10 - 18 Uhr, Sa. 9 - 13 Uhr, montags geschlossen. Vom 27.12.2016 bis einschließlich 09.01.2017 ist unser Geschäft geschlossen! Eine Vielzahl neuer Fahrradmodelle ist bereits eingetroffen und kann besichtigt werden. Wir danken all unseren Kunden und Freuden für ihr Vertrauen und wünschen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr! Gutschein für eine Pflegeberatung. Gerne beraten wir Sie kostenfrei gegen Vorlage dieses Gutscheines. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Pflegedienstleiterin Frau Neff freut sich auf Ihren Anruf. Tel.: 0951 917 7591 Ambulanter Pflegedienst Mobile Dienste des Landkreises Bamberg gGmbH - Lerchenweg 57 - 96135 Stegaurach - E-Mail: [email protected] Fröhliche Weihnachten! Für Ihr Vertrauen im alten Jahr sagen wir herzlichen Dank! Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen Gesundheit, Glück und Erfolg.
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