Kundeninformation vom Januar 2017

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EINFÜHRUNG NICHTKÜNDIGUNGS­
KOMMISSION VON 2%
t ig e I
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m a t io
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Kennen Sie die Verfügbarkeit der Guthaben
auf Ihren Bankkonten? Bei vielen Kontoarten
kann nicht jederzeit auf das gesamte Ver­­mögen zugegriffen werden. Jedes Konto ver-­
fügt über entsprechende Rückzugslimiten,
die auf den Verwendungszweck der einzel­nen
Kontoarten abgestimmt sind.
•Neu mit Kostenfolge:
Sie haben das Auto gefunden und möchten es morgen
kaufen. Wenn Sie nun Ihr Geld vom Sparkonto beziehen,
verletzen Sie die Rückzugs­bedingungen des Kontos.
Somit wird eine Nichtkündigungskommission von 2% für
CHF 25‘000 (CHF 20‘000 sind pro Monat frei verfügbar)
fällig. Diese Flexibilität kostet Sie CHF 500.
Die Nichtkündigungskommission besteht seit einigen Jahren.
Die SZKB belastete diese Gebühr jedoch aus Kulanzgründen
nicht in jedem Fall ihren Kunden. Als Reaktion auf die Finanzkrise müssen die Schweizer Banken auf Anweisung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA erhöhte Liquiditätsanforderungen erfüllen. Somit sind die Banken an­gehalten,
die Rückzugsbestimmungen für Kundengelder auf bestimmten Kontoarten konsequent umzusetzen – selbst wenn das
Geld beispielsweise für die Investition in Wertschriften bei
der SZKB verwendet wird. Die Einführung der Nichtkündigungskommission von 2% und deren Durchsetzung erfolgt ab
1. April 2017.
•Neu ohne Kostenfolge:
Sie haben den Betrag von CHF 45‘000 von Ihrem Spar-­
konto bei Ihrem Kundenbe­rater vorsorglich vor drei
Monaten gekündigt. Dadurch können Sie das Geld für
Ihr neues Auto nach Ablauf der Kündigungsfrist ohne
Belastung der Nichtkündigungskommis­sion beziehen.
Sofern Sie das Auto nicht zum geplanten Zeitpunkt
kaufen, besteht die Möglichkeit den gekündigten Betrag
auf Ihr Privatkonto zu übertragen und dort bereit zu
stellen. Das Privatkonto verfügt über grosszügigere
Rückzugs­bedingungen.
Wie können Sie die Belastung der Nichtkündigungskommission verhindern?
Wenn Sie durch einen Bezug oder einen Zahlungsauftrag
die Rückzugslimite überschreiten, wird eine Nichtkündigungskommission belastet. Um diese Gebührenbelastung zu umgehen, kann der benötigte Betrag rechtzeitig bei Ihrem Kundenberater angemeldet und gekündigt werden.
Beispiel
Sie benötigen ein neues Auto und beschäftigen sich schon
seit einigen Monaten mit der Suche. Gemäss Ihrem Budget
darf das neue Auto maximal CHF 45‘000 kosten. Sie verfügen aktuell über ein Privatkonto mit einem Guthaben von
CHF 2‘500 und einem Sparkonto von CHF 56‘000. Welche
Auswirkungen hat der geplante Autokauf für Sie?
•Bisher:
Sie konnten das Auto kaufen und den Betrag von
CHF 45‘000 vom Sparkonto abheben, obwohl nur
CHF 20‘000 pro Monat kündigungsfrei verfügbar sind.
Bisher konnte die SZKB aus Kulanzgründen auf die
Belastung der Nichtkündigungskommission verzichten.
Wichtig: Informieren Sie sich über die Verfügbarkeit Ihrer eigenen Konten online unter www.szkb.ch/konten oder direkt
bei Ihrem Kundenberater. Dadurch stellen Sie sicher, dass
Ihnen Ihre Liquidität auch in Zukunft jederzeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht.
Unsere Empfehlungen
•Trennen Sie Zahlen und Sparen konsequent. Die SZKB
bietet verschiedene Konten für unterschiedliche Ver­­wen­­dungszwecke mit darauf abgestimmten Rück­zugs­
limiten an.
•Kündigen Sie bei grösseren Investitionen in naher Zu­kunft
den benötigten Betrag rechtzeitig.
•Besprechen Sie mit Ihrem Kundenberater, ob Sie über die
richtigen Konten für Ihre Pläne und Wünsche verfügen.
Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater steht Ihnen gerne beratend zur Seite und hilft Ihnen, die optimalen Konten
zu finden.