W ich EINFÜHRUNG NICHTKÜNDIGUNGS KOMMISSION VON 2% t ig e I nf o r m a t io n Kennen Sie die Verfügbarkeit der Guthaben auf Ihren Bankkonten? Bei vielen Kontoarten kann nicht jederzeit auf das gesamte Vermögen zugegriffen werden. Jedes Konto ver- fügt über entsprechende Rückzugslimiten, die auf den Verwendungszweck der einzelnen Kontoarten abgestimmt sind. •Neu mit Kostenfolge: Sie haben das Auto gefunden und möchten es morgen kaufen. Wenn Sie nun Ihr Geld vom Sparkonto beziehen, verletzen Sie die Rückzugsbedingungen des Kontos. Somit wird eine Nichtkündigungskommission von 2% für CHF 25‘000 (CHF 20‘000 sind pro Monat frei verfügbar) fällig. Diese Flexibilität kostet Sie CHF 500. Die Nichtkündigungskommission besteht seit einigen Jahren. Die SZKB belastete diese Gebühr jedoch aus Kulanzgründen nicht in jedem Fall ihren Kunden. Als Reaktion auf die Finanzkrise müssen die Schweizer Banken auf Anweisung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA erhöhte Liquiditätsanforderungen erfüllen. Somit sind die Banken angehalten, die Rückzugsbestimmungen für Kundengelder auf bestimmten Kontoarten konsequent umzusetzen – selbst wenn das Geld beispielsweise für die Investition in Wertschriften bei der SZKB verwendet wird. Die Einführung der Nichtkündigungskommission von 2% und deren Durchsetzung erfolgt ab 1. April 2017. •Neu ohne Kostenfolge: Sie haben den Betrag von CHF 45‘000 von Ihrem Spar- konto bei Ihrem Kundenberater vorsorglich vor drei Monaten gekündigt. Dadurch können Sie das Geld für Ihr neues Auto nach Ablauf der Kündigungsfrist ohne Belastung der Nichtkündigungskommission beziehen. Sofern Sie das Auto nicht zum geplanten Zeitpunkt kaufen, besteht die Möglichkeit den gekündigten Betrag auf Ihr Privatkonto zu übertragen und dort bereit zu stellen. Das Privatkonto verfügt über grosszügigere Rückzugsbedingungen. Wie können Sie die Belastung der Nichtkündigungskommission verhindern? Wenn Sie durch einen Bezug oder einen Zahlungsauftrag die Rückzugslimite überschreiten, wird eine Nichtkündigungskommission belastet. Um diese Gebührenbelastung zu umgehen, kann der benötigte Betrag rechtzeitig bei Ihrem Kundenberater angemeldet und gekündigt werden. Beispiel Sie benötigen ein neues Auto und beschäftigen sich schon seit einigen Monaten mit der Suche. Gemäss Ihrem Budget darf das neue Auto maximal CHF 45‘000 kosten. Sie verfügen aktuell über ein Privatkonto mit einem Guthaben von CHF 2‘500 und einem Sparkonto von CHF 56‘000. Welche Auswirkungen hat der geplante Autokauf für Sie? •Bisher: Sie konnten das Auto kaufen und den Betrag von CHF 45‘000 vom Sparkonto abheben, obwohl nur CHF 20‘000 pro Monat kündigungsfrei verfügbar sind. Bisher konnte die SZKB aus Kulanzgründen auf die Belastung der Nichtkündigungskommission verzichten. Wichtig: Informieren Sie sich über die Verfügbarkeit Ihrer eigenen Konten online unter www.szkb.ch/konten oder direkt bei Ihrem Kundenberater. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihnen Ihre Liquidität auch in Zukunft jederzeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht. Unsere Empfehlungen •Trennen Sie Zahlen und Sparen konsequent. Die SZKB bietet verschiedene Konten für unterschiedliche Verwendungszwecke mit darauf abgestimmten Rückzugs limiten an. •Kündigen Sie bei grösseren Investitionen in naher Zukunft den benötigten Betrag rechtzeitig. •Besprechen Sie mit Ihrem Kundenberater, ob Sie über die richtigen Konten für Ihre Pläne und Wünsche verfügen. Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater steht Ihnen gerne beratend zur Seite und hilft Ihnen, die optimalen Konten zu finden.
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